21.022
Loi sur l’aviation. Modification
Aebi Andreas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
BO 2021 N 2180Loi fédérale sur l'aviation
Art. 100 titre, al. 4
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Pult, Aebischer Matthias, Borloz, Fluri, Graf-Litscher, Pasquier, Piller Carrard, Schlatter, Storni, Töngi, Trede)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Pult Jon · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Wir behandeln das Luftfahrtgesetz, und wir behandeln konkret Artikel 100 Absatz 4. Der Bundesrat möchte, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen ein Melderecht erhalten, um im Fall von medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Besatzungsmitgliedern in Flugzeugen sowie von Fluglotsinnen und Fluglotsen eine Meldung ans BAZL machen zu dürfen. Mit diesem neuen Melderecht soll die Sicherheit in der Luftfahrt erhöht werden. Ursprung dieser Bestimmung ist, wie Sie wahrscheinlich wissen, der tragische Absturz der Germanwings-Maschine mit 150 Todesopfern.
Unser Rat hat sich bisher gegen dieses zusätzliche Sicherheitselement ausgesprochen. Der Ständerat hingegen hat sich vom Bundesrat überzeugen lassen und am 13. September 2021 mit 31 zu 11 Stimmen das Melderecht unterstützt. Unsere Kommission empfiehlt mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 11 Stimmen, an der Streichung festzuhalten. Die Minderheit Pult hingegen, für die ich jetzt spreche, empfiehlt Ihnen, dem Ständerat zu folgen und diese Differenz heute zu bereinigen.
Unsere Minderheit empfiehlt Ihnen dies aus Überzeugung, da so die Sicherheit erhöht werden kann. Dafür sprechen drei Argumente:
1. Bei der Fliegerei gibt es regelmässig - alle sechs oder alle zwölf Monate - eine sorgfältige Kontrolle der medizinischen und psychologischen Tauglichkeit von Besatzungsmitgliedern und Fluglotsinnen. Das ist gut so; dieses präventive Sicherheitssystem funktioniert insgesamt. Zwölf oder auch sechs Monate sind allerdings eine lange Zeit. Die körperliche oder psychische Gesundheit eines Piloten oder einer Fluglotsin kann sich in einer kürzeren Zeit verschlechtern. Deshalb ist es nötig, dass Ärztinnen oder Psychologen vorher reagieren können, wenn sie es als nötig erachten, vor allem, weil eine Entbindung von der Schweigepflicht, die heute schon möglich ist, eine komplexe und vor allem langwierige Prozedur ist. Es wäre also schlecht, wenn während dieser Prozedur ein psychisch oder medizinisch angeschlagener Pilot einfach weiterfliegen könnte, obwohl z. B. seine Hausärztin der Meinung ist, dass dies gefährlich sei.
2. Die vorgeschlagene Regelung mit dem Melderecht für Psychologinnen und Ärzte ist analog dazu seit 1975 für den Strassenverkehr verankert. Sie hat sich dort bewährt. Warum sie ausgerechnet im Flugverkehr nicht funktionieren soll, wo das Potenzial für Tragödien doch erheblich höher ist, ist schlicht unverständlich und aus Sicht der Minderheit unlogisch.
3. Letztlich müssen wir abwägen, welcher Schutz für uns wichtiger ist: das Arztgeheimnis, das die Privatsphäre der Pilotinnen und Lotsen schützt, oder der Schutz ganz vieler Passagiere, die in einem Flugzeug sitzen. Für uns als starke Minderheit steht der Schutz der Passagiere im Vordergrund. Wir sind überzeugt, dass diese Abwägung auch dem gesunden Menschenverstand entspricht.
Wir bitten Sie, der Minderheit zu folgen und so ein Mehr an Sicherheit in unserer Luftfahrt zu verankern. Befreien Sie Ärztinnen oder Psychologen von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem BAZL, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Gefahr besteht.
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion gibt bekannt, dass sie dem Antrag der Minderheit folgt.
Hurter Thomas · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Bevor ich die Ausführungen zur Sicht der SVP-Fraktion mache, möchte ich meine Interessen offenlegen: Ich bin Präsident der Aerosuisse, das ist der Dachverband der Schweizerischen Luft- und Raumfahrt.
Sie haben den Grund für diese Gesetzgebung vorhin vom Minderheitssprecher gehört. Dieser Absturz hat natürlich dazu geführt, dass heute zum Beispiel bei der Kontrolluntersuchung von Piloten, die alle sechs oder zwölf Monate stattfindet, auch eine psychologische Abklärung gemacht wird. Das hat aber nichts mit der aktuell vorliegenden Gesetzgebung zu tun. Man möchte jetzt hier den Ärztinnen und Ärzten sowie den Psychologinnen und Psychologen ein, ich sage jetzt einmal, vereinfachtes Melderecht geben. Sie können sich aber heute schon von der Schweigepflicht befreien.
Ich möchte Ihnen fünf Gründe nennen, warum das eben nicht sinnvoll ist, und ich spreche jetzt auch von Sicherheit. Es geht hier nicht darum, das Gesetz schlechtzureden, aber darum, sich zu fragen, was tatsächlich ein Sicherheitsgewinn ist. Wie die Mehrheit der Kommission haben wir das Gefühl, dass diese Anpassung einen Sicherheitsverlust bedeuten würde.
1. Wie gesagt, alle Linienpiloten gehen alle sechs oder zwölf Monate, je nach Alter, zu einem sogenannten Vertrauensarzt. Dieser führt auch eine psychologische Abklärung durch. Das ist ein Verhältnis, das über Jahrzehnte andauert, d. h., der Arzt kennt diese Piloten sehr gut.
2. Wenn Sie jetzt einem Arzt oder einer Ärztin das vereinfachte Melderecht geben - man kann sich ja heute schon von der Schweigepflicht befreien -, dann kann es sein, dass ich zu einem Hautarzt gehe und dieser dann das Gefühl hat, ich hätte irgendwo ein psychologisches Problem. BO 2021 N 2181 Verständlicherweise ist das nicht sehr zielführend. Gerade deswegen hat diese spezielle Branche eben ihre Vertrauensärzte; es geht schliesslich um Vertrauen. Es kann wohl kaum jemand besser beurteilen, ob ein Problem vorliegt, als ein Vertrauensarzt, der einen schon jahrzehntelang kennt.
3. Es wurde erwähnt, dass es im Strassenverkehrsgesetz dasselbe sei. Dem muss ich widersprechen. Schauen Sie doch bei sich selbst - ich weiss nicht, wann Sie zuletzt einen Psychologen aufgesucht haben, nur weil Sie einen Führerausweis haben, der es Ihnen erlaubt, ein Auto zu steuern. Insofern stimmt das hier definitiv nicht. Sie sehen hier auch den Effekt der guten Gesetzgebung, die bereits vorhanden ist, denn seit dem Germanwings-Absturz ist es so, dass diese psychologischen Abklärungen zwingend stattfinden müssen.
4. In der Kommission wurde gesagt, es könne zwischen den sechs und zwölf Monaten irgendetwas passieren. Da sage ich Ihnen: Es kann vielleicht in drei Monaten, in einer Woche oder in einem Tag etwas passieren. Nehmen Sie das Covid-19-Gesetz oder die Tests, die wir heute machen. Wieso machen Sie nicht jetzt gerade wieder einen Test? Sie haben heute Morgen einen gemacht, und es hätte in der Zwischenzeit eine Ansteckung geben können. Sie sehen, diese Argumentation ist absurd. Hier ist genau wieder der Vertrauensarzt richtig. Ein Vertrauensarzt kann eine physische oder psychische Veränderung am besten feststellen.
5. Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen hat in einem Schreiben an die Kommission genau auf den Punkt hingewiesen, dass das ein Sicherheitsverlust sei.
Ich bitte Sie, in diesem Zusammenhang der Mehrheit der Kommission zu folgen und das erweiterte Melderecht abzulehnen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Sie haben es gehört, es geht hier um die Frage, ob ein ärztliches Melderecht eingeführt werden soll. Es ist ein Melderecht, das der Nationalrat abgelehnt, der Ständerat hingegen befürwortet hat. Es geht darum, dass Ärztinnen und Ärzte oder Psychologinnen und Psychologen die Möglichkeit haben, Fluglotsinnen oder Fluglotsen, aber auch Mitglieder der Besatzung dem Bundesamt für Zivilluftfahrt zu melden, wenn sie den Verdacht haben, dass diese unter physischen oder psychischen Gebrechen leiden, die die Flugsicherheit gefährden könnten.
Was passiert, wenn eine solche Meldung beim Bundesamt für Zivilluftfahrt erfolgt? Dann gibt es eine zusätzliche Abklärung. Das Ziel ist nicht, diese Person aus dem Flugverkehr zu ziehen, sondern eigentlich lautet das Ziel, diese Person weiterhin fliegen zu lassen, aber gleichzeitig eben zu überprüfen, ob die medizinische Tauglichkeit nach wie vor vorhanden ist. Es wurde gesagt, dass das Personal im Flugbereich bereits heute alle sechs bis zwölf Monate kontrolliert werde. Es ist eben so: Es kann sein, dass sich auch zwischen sechs oder zwölf Monaten eine Veränderung ergeben kann.
Ich denke, das Hauptanliegen, das Sie im Auge behalten sollten, besteht nicht darin, dem Flugverkehr Personal zu entziehen, sondern sicherzustellen, dass die Personen, die im Flugverkehr tätig sind, also Fluglotsinnen und Fluglotsen oder Personen aus der Belegschaft, weiterhin arbeiten können. Das ist auch das Ziel dieses Melderechts.
Es wurde erwähnt, dass im Strassenverkehrsrecht seit 1975 ein solches Melderecht besteht. Das kennen Sie. Sie haben wahrscheinlich alle schon Personen kennengelernt, bei denen der Arzt in einem gewissen Alter vielleicht festgestellt hat, dass die Fahrtauglichkeit infrage gestellt ist, und dann eine weitere Abklärung vorgenommen worden ist. Das heisst nicht automatisch, dass diese Person nicht mehr fahren kann, sondern das heisst: Es schaut jemand noch einmal genau hin. Im Vergleich mit dem Strassenverkehr, in welchem es vor allem auch um den Schwertransport und um Personentransporte geht - das wurde auch von der Minderheit gesagt -, ist das Schadenpotenzial in der Luftfahrt natürlich noch einmal um einiges grösser.
Die Erfahrungen im Strassenverkehrsrecht sind durchwegs positiv. Sie haben, glaube ich, noch nie von jemandem gehört, dass dieses Melderecht für Ärztinnen und Ärzte oder für Psychologinnen und Psychologen zu einer Schwierigkeit geführt hätte. Im Gegenteil: Die Sicherheit konnte damit, denke ich, erhöht werden.
Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin feststellt, dass eine gewisse Veränderung stattgefunden hat, die einer zusätzlichen Abklärung bedarf, weil Sie im Flugsektor in einem Bereich tätig sind, in dem Sie die Sicherheit von sehr vielen Menschen gleichzeitig gefährden könnten, ist es nicht für das Vertrauensverhältnis schädlich, wenn diese Möglichkeit einer zusätzlichen Abklärung geschaffen wird, sondern vielmehr, denke ich, der Sicherheit dienlich. Das dient letztlich auch den Personen, die sicher sein wollen, dass sie ihren Beruf in voller Kraft, ohne jegliche Beeinträchtigung ausüben. In diesem Sinne, denke ich, muss es auch vonseiten des Personals, das hier von einem solchen Melderecht betroffen ist, nicht als Misstrauen angeschaut werden, sondern als Möglichkeit, sicherstellen zu können, dass die Flugtauglichkeit jederzeit gegeben ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Ihrer Kommission und damit dem Beschluss des Ständerates und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Aujourd'hui, je suis l'unique rapporteur pour cet objet, mais je vais parler dans les deux langues.
Notre commission a traité, encore une fois, l'article 100 alinéa 4, et a décidé, par 13 voix contre 12, de maintenir la position de notre conseil.
Gerne sage ich Ihnen, warum wir das getan haben. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der klaren Meinung, dass der Schutz der Passagiere im Vordergrund steht. Genau darum ist dieses Melderecht aus Sicht der Mehrheit der Kommission aber gefährlich. Warum? Wir alle wissen, dass es eine moralische Verpflichtung zur Meldung gibt, wenn Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen ein Melderecht haben. Das wissen auch die Pilotinnen und Piloten. Wozu würde das in der Praxis führen? Es würde, und das haben uns auch die Fachleute aus dem psychologischen Bereich gesagt, dazu führen, dass ich, wenn ich als Pilotin oder Pilot ein Problem entdecke, darauf verzichten würde, meinen Hausarzt oder meine Hausärztin zu konsultieren, weil ich Angst habe, dass er oder sie Meldung erstattet. Damit wird eine grosse Möglichkeit vergeben, nämlich die Möglichkeit, dass die Hausärztin oder der Hausarzt den Piloten überzeugen kann, beruflich einen anderen Weg einzuschlagen, sich allenfalls krankschreiben zu lassen. Wir erachten das Risiko bei diesem Melderecht als weit höher als die Chance, die sich dadurch ergibt.
Zudem gibt es - Herr Pult hat es gesagt - regelmässige Kontrollen: Alle sechs bis zwölf Monate müssen sich Pilotinnen und Piloten kontrollieren lassen. Das ist richtig und wichtig. Zudem hinkt aus unserer Sicht der Vergleich mit dem Strassenverkehr. Im Strassenverkehr gelten ganz andere Regeln, und die Praxisrelevanz dieser Meldungen ist, wenn wir ehrlich sind, sehr klein. Zu guter Letzt, ich habe es eingangs erwähnt: Es geht uns nicht um den Schutz des Arztgeheimnisses oder der Pilotinnen und Piloten, sondern es geht schlicht und einfach um den Schutz der Passagiere.
Eine Minderheit Ihrer Kommission - Herr Pult hat es ausgeführt - sieht die Dinge quasi in allen Punkten umgekehrt. Gleichwohl bitten wir Sie, mit der Mehrheit Ihrer Kommission an der Version des Nationalrates festzuhalten. So überlassen Sie eine moralisch schwierige Aufgabe nicht einfach den Ärztinnen und Psychologen, sondern helfen diesen, indem die Piloten auch wirklich zu ihnen kommen, wenn es ein Problem gibt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Vote
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 47 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 32 (100 %) | 0 (0 %) |
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 25 (93 %) | 2 (7 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 4 (16 %) | 21 (84 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 26 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 12 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 0 (0 %) | 1 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 88 (52 %) | 82 (48 %) | 0 (0 %) |
Gea: Antrag der Mehrheit (festhalten = gemäss geltendes Recht)
Na: Antrag der Minderheit Pult (gemäss Cussegl dals chantuns und Cussegl federal)