20.063

Loi sur les étrangers et l’intégration. Modification

Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S

BO 2021 N 2370Loi fédérale sur les étrangers et l'intégration (Restriction des voyages à l'étranger et modification du statut de l'admission à titre provisoire)

Ch. I art. 59e al. 3bis

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Gredig, Amoos, Barrile, Gysin Greta, Kälin, Marra, Marti Samira, Moser, Schneider Meret, Widmer Céline)

Maintenir

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir behandeln die beiden verbleibenden Differenzen in einer einzigen Debatte.

Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Es geht bei dieser Vorlage um die 46 000 vorläufig aufgenommenen Personen, die heute in der Schweiz leben. Das sind meistens Bürgerkriegsflüchtlinge, darunter ungefähr 8000 Syrerinnen und Syrer. Im Alltag merken wir nicht, welchen Aufenthaltsstatus jemand hat. Für die betroffenen Personen macht es jedoch einen grossen Unterschied, ob sie den Status eines anerkannten Flüchtlings oder einer vorläufig aufgenommenen Person bekommen.

Ursprüngliches Ziel der Motion 15.3953, "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene", war ein strengeres Heimatreiseverbot für vorläufig Aufgenommene, analog zur Regelung, die Ihr Rat 2018 für anerkannte Flüchtlinge beschlossen hat. So werden mit dieser Vorlage Personen, die unerlaubt in den Herkunftsstaat reisen, für diese Verstösse belangt, indem unter anderem ihr Aufenthaltsstatus erlöschen kann.

Aus diesem Heimatreiseverbot wird nun aber ein gesetzlich festgelegtes generelles Reiseverbot bezüglich aller Länder. Es geht hier im Kern um die Frage, ob wir das heute auf Verordnungsstufe geregelte Reiseverbot ohne die Formulierung von Ausnahmen auf Gesetzesstufe anheben möchten. Damit würden wir heute einer Bestimmung eine Legitimität auf Gesetzesstufe geben, welche deutlich gegen Grundrechte wie das Privat- und Familienleben und das Recht auf Bewegungs- und Reisefreiheit verstösst. Wie ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission gezeigt hat, haben sich nur wenige Dutzend Personen nicht an das Heimatreiseverbot gehalten. Das sind 0,1 Prozent der rund 50 000 Menschen mit dem Status vorläufige Aufnahme. Wenn Sie heute die Mehrheitslösung so annehmen, verunmöglichen wir also wegen der 0,1 Prozent, die sich nicht an die Regeln halten, 50 000 Personen, ihre Familien zu besuchen - selbst in den Nachbarländern der Schweiz.

Die Frage ist, worauf wir bei der Gesetzgebung den Fokus legen. Legen wir ihn auf Personen, die sich wissentlich illegal verhalten? Oder - die Regelung tangiert eben auch alle, die sich an die Regeln halten - bestrafen wir kollektiv auch alle anderen? Und da muss ich Ihnen sagen: Kollektivstrafen gehören nicht zu einem modernen Rechtsstaat.

Als Gegenargument wurde genannt, dass die vorläufig Aufgenommenen statt zu ihren Verwandten in Deutschland dann eben ab Frankfurt nach Syrien fliegen würden. Mit Verlaub, wer illegal ins Heimatland reisen möchte, der macht es sich doch einfacher und fährt einfach mit dem Zug oder mit dem Auto nach Frankfurt und fliegt dann nach Syrien, ohne das SEM noch darauf aufmerksam zu machen, dass er nicht in der Schweiz weilt. Es trifft also vor allem Personen, die sich an die Vorschriften hier halten.

Als weiteres Argument gegen die Ausnahmebestimmungen wird ins Feld geführt, dass nach drei Jahren Anwesenheit in der Schweiz ein Familienbesuch ja auf Antrag möglich sei. Dem ist aber nur so, wenn man es nach drei Jahren geschafft hat, bereits gut integriert und finanziell unabhängig zu sein. Das sind schwierig zu erfüllende Kriterien, die in der Praxis dazu führen, dass mit dem Reiseverbot nach drei Jahren eben nicht Schluss ist. Besonders Eltern und Alleinerziehende, die in Tieflohnbranchen tätig sind, schaffen es kaum, diese Bestimmungen zu erfüllen, sodass viele auch nach zehn und sogar zwanzig Jahren ihre Familien nicht besuchen können.

Die Version des Ständerates sieht vor, dass nur bei einem Todesfall oder einer schweren Erkrankung enge Familienangehörige besucht werden können. So ist es unter dieser Regelung beispielsweise nicht möglich, dass eine in der Schweiz wohnhafte Person ihre Geschwister oder ihre Eltern in Deutschland besucht, es sei denn, diese leiden unter einer schweren Krankheit. Es gibt aber keinen Grund zur Annahme, dass ein solcher Besuch bei gesunden Eltern oder gesunden Geschwistern der Schweiz in irgendeiner Form schaden würde.

Wenn Sie dieser Bestimmung gemäss Minderheit zustimmen, ermöglichen Sie es, dass eine Mutter ihre Tochter besuchen kann, wenn sie in Deutschland ein Kind zur Welt bringt. Wenn Sie diesem Minderheitsantrag zustimmen, ermöglichen Sie es, dass ein Vater seinen Sohn besuchen kann, wenn dieser in Italien Hochzeit feiert.

Wir bitten Sie daher, bei der bisherigen Version des Nationalrates zu bleiben und der Minderheit zu folgen.

Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Das Wort für ihre Minderheit hat Frau Samira Marti. Sie übernimmt zugleich den ersten Teil des Votums der SP-Fraktion.

Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Wir sind nun im Schlussspurt für diese Vorlage, und für die SP-Fraktion, muss ich sagen, ist das Resultat relativ ernüchternd. Wir haben uns in den letzten Monaten stark darum bemüht, eine Lösung zu finden, die auf der einen Seite die zugrunde liegende Motion umsetzt, die ein Verbot von Heimatreisen und Reisen in Nachbarstaaten des Heimatstaates fordert, aber auf der anderen Seite eben auch in Bezug auf grundlegende Menschenrechtsgarantien der EMRK verhältnismässig bleibt, wie zum Beispiel beim Recht auf ein Privat- und ein Familienleben sowie beim Aufrechterhalten von familiären Beziehungen zu Kindern, Eltern, Geschwistern, Tanten und Onkeln im europäischen Ausland.

Leider war im Ständerat und darauffolgend auch in unserer Kommission keine Kompromissbereitschaft mehr vorhanden. Sie haben heute die letzte Möglichkeit, diese Vorlage minimal sinnvoll zu gestalten, indem Sie den Minderheitsantrag Gredig unterstützen und ebenso meinen Minderheitsantrag, der BO 2021 N 2371 eine zusätzliche Hürde bei der Arbeitsmarktintegration senken will.

So oder so möchte ich an dieser Stelle einmal festhalten, dass dieses Herumschrauben an einzelnen Gesetzesartikeln an den Lebensumständen der vorläufig Aufgenommenen in diesem Land nichts Grundlegendes ändern wird. Was es aber dringend braucht, ist eine Revision dieses Status. Problematisch ist ja bereits der Name. Das hat eigentlich auch eine der zugrunde liegenden Motionen adressiert, bei der es um punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme ging. Dieser Titel suggeriert, Menschen mit dem Status der vorläufigen Aufnahme seien nur vorübergehend in der Schweiz. Das entspricht schlicht und einfach nicht der Realität, und diese Realität können auch Sie nicht ändern.

Wir haben heute im Asylwesen ein umfangreiches System, das darauf ausgerichtet ist, möglichst effizient Menschen auszuschaffen, die nach unserem Recht keinen Anspruch auf Schutz haben. Effizienter geht das gar nicht mehr. Im Umkehrschluss heisst das aber: Wer heute im Status der vorläufigen Aufnahme ist, wird das Land nicht so schnell verlassen, egal, ob Sie die Lebensumstände dieser Personen noch schlechter gestalten oder nicht. Aktuell betroffen sind 50 000 Personen. 90 Prozent dieser Personen bleiben jeweils dauerhaft in der Schweiz, und 14 000 der hier im Moment wohnhaften vorläufig Aufgenommenen leben schon seit über sieben Jahren in diesem Status verharrend in der Schweiz. Das Resultat dieses Regimes sind unzählige Schicksale, sind einzelne Menschen, deren gesellschaftliche und berufliche Integration durch staatliche Hürden ständig gebremst wird, was sich vor allem in der rechtlichen Schlechterstellung auch im Vergleich zum Schutzstatus manifestiert. Dieses Resultat ist eine Lose-lose-Situation: aufwendige Arbeiten für die Behörden bei Einzelfallanträgen, ständige Schikanen und unnötige Hürden für die Betroffenen, Rechtsunsicherheit für Arbeitgebende - nur, weil Sie die Augen vor der Realität verschliessen.

Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, im Namen der SP-Fraktion und auch zuhanden der SPK-N zu betonen: Wenn Sie diese Minderheitsanträge ablehnen, dann forcieren Sie eigentlich nur zusätzlichen Druck auf das EJPD und das Parlament, also auf sich selbst, in dieser Sache endlich umfassend, vorausschauend und nachhaltig zu reformieren. Denn das, was heute vorliegt, ist keine genügende Reform; sie löst die eigentlichen Probleme des Status der vorläufig Aufgenommenen nicht.

Wenn die beiden Minderheitsanträge abgelehnt werden, werden wir die Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen.

Marra Ada · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Le projet discuté depuis un an devant nos chambres traite de sujets qui concernent les permis provisoires dans notre pays. Permis provisoire dont on ne rappellera jamais suffisamment qu'il n'a que le nom puisqu'environ 90 pour cent des 50 000 personnes admises provisoirement resteront en Suisse définitivement et que pour 14 000 d'entre elles, cela fait déjà plus de sept ans qu'elles sont au bénéfice de ce permis.

Mais le projet dont nous parlons n'empoigne pas ce problème déjà fondamental en soi. Il répond en partie à deux motions. La première souhaitait s'attaquer au problème de fond que pose le permis F et ses conséquences. Il en est resté uniquement le droit pour les personnes concernées de changer de canton si le travail ou une formation de longue durée le demande, ce que nous soutenons. Devoir insérer cela aujourd'hui dans la loi montre à quel point la Confédération et notre Parlement sont allés loin pour mettre des bâtons dans les roues pour des personnes qui ne sont pas des criminels. La difficulté d'obtenir un permis de réfugié dans notre pays est telle que nous condamnons des milliers de gens que nous considérons ne pas pouvoir renvoyer dans leur pays à ce statut F, fait de précarité dans tous les domaines.

La deuxième motion demandait que les personnes ayant un permis F se voient interdites de voyages dans leur pays d'origine pour quelque raison que ce soit. A la fin, le Conseil fédéral en a profité pour interdire les voyages dans les pays tiers et pour insérer des exceptions dans une ordonnance. Les exceptions prévues sont la mort de parents ou une maladie grave.

Dans un esprit de compromis, votre commission d'abord, puis vous-même avez essayé de trouver un terrain d'entente en intégrant au niveau de la loi les exceptions possibles et surtout la possibilité de rajouter des raisons positives pour aller rencontrer des gens de sa propre famille dans un pays tiers. Le Conseil des Etats n'a pas voulu de cette solution.

Le projet présenté par le Conseil fédéral et le Conseil des Etats blesse le droit international comme nous le rappellent plusieurs organisations internationales, puisqu'il empêche la liberté de mouvement d'une catégorie de notre population. Il contrevient ainsi aux droits fondamentaux. Or, restreindre ces derniers au niveau d'une ordonnance est également faux du point de vue de la hiérarchie de la norme.

Nous voilà à l'approche des fêtes de Noël, fêtes familiales par excellence. Deux des formations politiques qui s'opposent le plus farouchement, voire hargneusement, à des exceptions positives de visites familiales exhortent pourtant à la famille traditionnelle.

Les valeurs familiales ne seraient donc bonnes que pour nous, mais pas pour les autres. Quelle drôle de conception de la famille! Quelle drôle de conception des besoins des exilés! Car enfin, avec le système de Dublin, il n'est pas du tout rare de voir des familles séparées géographiquement sur le sol européen.

Comme quoi, la cohérence entre foi et politique est absente dans les formations de droite - et c'est une croyante de gauche qui le dit.

Mon groupe soutiendra l'ex-majorité, devenue minorité Gredig, qui tente de sauver le droit et le peu d'humanité qu'aurait pu contenir ce projet de loi. Jamais le groupe socialiste n'enfermera des gens qui ne sont pas des criminels dans une cage que certains estimeront dorée, des gens dont le seul tort est de subir des règles de migration qui les dépassent et en dehors de toute histoire personnelle. Oui, nous pensons que pouvoir assister au mariage de son frère ou sa soeur, à l'anniversaire de sa grand-mère, ou soutenir le moral de ses proches dans des situations de vie difficiles devrait être la base des droits fondamentaux et de l'humanité.

Notre Parlement semble l'avoir perdue. Nous continuerons à vous en rappeler le chemin. En attendant, nous vous demandons de voter la minorité Marti Samira à l'article 85b alinéa 3 lettre b et la minorité Gredig à l'article 59e alinéa 3bis.

Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical

Die Beratungen zu diesem Geschäft stehen vor dem Hintergrund verschiedener Vorstösse zum Status der vorläufigen Aufnahme. Unser Rat hatte seinerzeit die Motion 17.3270 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, "Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme", angenommen. In der ständerätlichen Kommission wurde diese Motion nicht als zielführend erachtet und stattdessen eine eigene Motion 18.3002, "Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme", beschlossen - also kein Ersatz, sondern punktuelle Anpassungen, sprich Verbesserungen.

Aus dieser Motion ist nun der neue Artikel 85b AIG entstanden, welcher den Kantonswechsel erleichtert, und zwar gemäss Bundesrat und Ständerat nach einem bestehenden Arbeitsverhältnis von mindestens zwölf Monaten oder, gemäss Beschluss des Nationalrates in der ersten Beratungsrunde, von mindestens sechs Monaten.

Ein zweiter Vorstoss, der die Basis für dieses Geschäft legte, ist die Motion Pfister Gerhard 15.3953, "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene". Diese Motion ist mit diesem Geschäft umgesetzt und auch nicht mehr Thema der Differenzbereinigung.

Worum es hier in dieser Differenzbereinigung geht, ist eine Erleichterung der Ausreisebestimmungen. Unsere Delegation hatte in der Kommission diesen verschiedenen Erleichterungen noch zugestimmt. Es ist so, dass wir heute in der Differenzbereinigung aufeinander zugehen müssen. Wenn beide Räte bei ihren Beschlüssen bleiben, macht eine Differenzbereinigung keinen Sinn. Dann könnte man gerade zur Einigungskonferenz übergehen. Wenn im jeweils anderen Rat die Mehrheiten klar sind - das ist heute bei einer Mehrheit BO 2021 N 2372 von 26 zu 14 Stimmen im Ständerat der Fall -, macht ein weiteres Festhalten an der eigenen Position wenig Sinn.

Vor dem Hintergrund, dass es in den vorgestellten Motionen nie um Ausreiseerleichterungen ging, sondern um den Status der vorläufigen Aufnahme und um ein Verbot der Heimatreisen, ist es unseres Erachtens nicht sinnvoll, an dieser Differenz festzuhalten; denn es ging in den beiden erwähnten Vorstössen nie um das Thema Erleichterung der Ausreise.

Die Ausreisemöglichkeiten für Angehörige von vorläufig Aufgenommenen stehen heute in Artikel 9 der entsprechenden Verordnung. Dort sind die Ausnahmen formuliert: schwere Krankheit oder Tod von Familienangehörigen, Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren, höchstpersönlichen Angelegenheiten, grenzüberschreitende Reisen mit dem Schul- oder Ausbildungsbetrieb, aktive Teilnahme an Sport- oder Kulturanlässen, humanitäre Gründe und weitere Gründe. Das gilt nach drei Jahren nach Anordnung der vorläufigen Aufnahme. Das ist der Text der heutigen Verordnung.

Diese Verordnung sieht im Gegensatz zu unserem Text aus der ersten Beratung sogar noch gewisse Erleichterungen vor. Unser Text beschränkt sich auf Reisen im Schengen-Raum - gut, es steht immer "insbesondere", aber der Schengen-Raum wird im Gegensatz zum Verordnungstext doch namentlich erwähnt. Bei den Sport- und Kulturanlässen geht es beim Beschluss aus der ersten Behandlungsrunde um wichtige Sport- und Kulturanlässe. In der Verordnung ist diese Qualifikation nicht vorgesehen. Somit haben wir also nun mit unserem Beschluss aus der ersten Beratung eine Ausweitung auf die Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen.

Vor dem Hintergrund der Ursprünge dieses Geschäfts und vor dem Hintergrund der Beratungen im Ständerat, in Anbetracht der Differenz, die mit grosser Mehrheit im Ständerat beschlossen worden ist, ist unsere Fraktion zum Schluss gekommen und zieht es vor, den erleichterten Kantonswechsel und das Verbot der Ausreise ins Heimatland gemäss Motion Pfister Gerhard zu akzeptieren und die in den beiden Vorstössen nicht vorgesehene Ausweitung der Reisemöglichkeiten abzulehnen. Wenn die heutige Minderheit diese Erleichterungen der Ausreisemöglichkeiten nochmals thematisieren will, steht es ihr offen, hierzu einen neuen Vorstoss einzureichen.

Damit schliessen wir uns also der Mehrheit an.

Pfister Gerhard · Mit-M · Conseil national · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ich mache es relativ kurz, nachdem Kollege Fluri gesagt hat, was der Ursprung dieser Vorlage ist. Es sind zwei Motionen; das vergisst man immer etwas.

Die eine Motion beauftragte den Bundesrat mit einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes im Hinblick auf eine Besserstellung der vorläufig Aufgenommenen, indem bei der Erfüllung gewisser Bedingungen ein Anspruch auf Kantonswechsel für vorläufig Aufgenommene eingeführt wird, die ausserhalb des Wohnkantons erwerbstätig sind oder in einem anderen Kanton eine berufliche Grundausbildung absolvieren. Das Ziel dieses Vorstosses war es, die Rahmenbedingungen für die Integration zu verbessern und die finanzielle Selbstständigkeit zu fördern.

Die zweite Motion ist allseits bekannt: Sie soll den Grundsatz im Gesetz verankern, dass Heimatreisen für vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige nur noch dann möglich sind, wenn sie zur Vorbereitung der definitiven Rückkehr notwendig sind.

Unsere Fraktion ist wie in der ersten Runde wiederum für Eintreten. Kommt die Vorlage so durch, wie es die Kommissionsmehrheit beantragt und wie es der Ständerat unterstützt hat, können wir ihr in der Schlussabstimmung zustimmen. Wir lehnen deshalb den Antrag der Minderheit Gredig bei Artikel 59e Absatz 3bis sowie den Antrag der Minderheit Marti Samira bei Artikel 85b Absatz 2 Litera a ab. Beide Anträge sind nicht neu. Wir haben schon in der ersten Runde darüber diskutiert, und sie fanden im Nationalrat eine Mehrheit. Die Argumente führten unsere Fraktion aber schon in der ersten Runde zur Auffassung, dass die Änderungen des Gesetzes abzulehnen sind, denn sie schaffen neue Umgehungsmöglichkeiten.

Die Argumente sind in der zweiten Runde gleich geblieben. Der Grundsatz dieser Vorlage muss im Kern erhalten bleiben: Vorläufig Aufgenommene sind Menschen, die eigentlich aus der Schweiz weggewiesen wurden. Der Vollzug der Wegweisung erwies sich jedoch als unzulässig, weil er einem Verstoss gegen das Völkerrecht gleichkäme; er erwies sich als unzumutbar, weil eine konkrete Gefährdung im Herkunftsland vorliegt; oder er ist aus vollzugstechnischen Gründen unmöglich. Die vorläufige Aufnahme ist eine Ersatzmassnahme, und das muss sie bleiben.

In einem Punkt stimme ich Kollegin Marti zu: Der Status der vorläufigen Aufnahme ist revisionsbedürftig. Zu einer Revision haben wir immer Hand geboten. Sie kennen aber die Geschichte dieser Vorlagen. Sie sind allesamt gescheitert. Jetzt müssen wir die vorläufige Aufnahme halt partiell anpassen. Konkret heisst das aber, dass vorläufig Aufgenommene grundsätzlich in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen. Sie sind vorläufig aufgenommen, solange sie nicht zurückkehren können. Das verbietet im Grundsatz aber eben auch, dass sie aus anderen Gründen ihr Herkunftsland wieder besuchen, in das sie ja nicht zurückgeschafft werden könnten. Das darf nur in eng definierten Fällen möglich sein, die die Behörden einzeln überprüfen und in denen sie entscheiden sollen.

Würde man den Minderheitsantrag Gredig annehmen, bestünde die Umgehungsmöglichkeit, dass nicht direkt aus der Schweiz, sondern über das manchmal grenznahe Ausland eingereist wird, weiterhin. Eben deshalb muss man hier die Ausnahmen, die sinnvoll sind, den Vollzugsbehörden überlassen. In diesem Sinn hat der Bundesrat eine gute und praxisnahe Umsetzung vorgeschlagen, die unsere Fraktion in allen Artikeln unterstützt.

Namens meiner Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Steinemann Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wir befinden uns in der zweiten und hoffentlich letzten Runde der Differenzbereinigung zur Teilrevision des Ausländer- und Integrationsgesetzes.

Zwei Themen oder Paradigmenwechsel sind in diese Vorlage eingepackt worden: Zum einen ist da der weitgehend unbestrittene Teil, also die Erleichterungen für arbeitstätige vorläufig Aufgenommene beim Kantonswechsel. Zum andern geht es um ein Verbot für abgewiesene, aber vorläufig aufgenommene Asylbewerber, in ihre Heimat zu reisen. Dieser Teil ist Gegenstand dieser Differenzen hier.

Es geht um Auslandreisen und um die Umsetzung der Motion Pfister Gerhard 15.3953, "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene", die ein gesetzliches Verbot für Heimatreisen fordert. Hinter diesem Ansinnen steht die SVP voll und ganz.

Heute sind Reisen in den Heimatstaat für vorläufig Aufgenommene bekanntlich grundsätzlich erlaubt, werden indes nur in Ausnahmefällen bewilligt. Daneben sind allgemeine Reisen ins Ausland auf Bewilligung hin erlaubt. Gemeinden und deren Behördenmitglieder machen jedoch die Erfahrung, dass vorläufig Aufgenommene oder sogar anerkannte Flüchtlinge ins Heimatland reisen, obwohl dies dem gesunden Menschenverstand und der Logik unseres Asylwesens widerspricht. Das Thema war auch Gegenstand von Medienberichten. Heute können vorläufig Aufgenommene also mit einer guten Begründung eine Reisebewilligung beim SEM beantragen und sich dabei auch ins Heimatland begeben.

Gemäss der bundesrätlichen Vorlage dürfen Heimatreisen für vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige in Zukunft nur noch unternommen werden, sofern sie zur Vorbereitung der definitiven Rückkehr notwendig sind. Das ist vernünftig: Wer einst unseren Angestellten im SEM zu Protokoll gegeben hat, er sei an Leib und Leben verfolgt, darf nicht in eben diesen Staat reisen können.

Leider hat sich in der SPK-N bisher eine Mehrheit mit einem wenig überzeugenden Kompromiss bei den Auslandreisen durchsetzen können - daher die beiden Differenzrunden mit dem Ständerat. So wollte eine knappe Mehrheit der SPK-N bisher legiferieren, dass vom SEM Reisen in den Schengen-Raum zum Zweck des Schulbetriebs, zur Teilnahme an wichtigen Sport- und Kulturanlässen oder zur Aufrechterhaltung BO 2021 N 2373 der Beziehung zu nahen Familienangehörigen ausnahmsweise bewilligt werden können.

Doch das führt uns zur Frage, wie dann der Bund garantieren kann, dass eine Person, die nach Deutschland an ein Geburtstagsfest reist, sich nicht zum Flughafen begibt, dort ins Flugzeug steigt und zurück nach Eritrea, Somalia oder Syrien fliegt. Die Antwort ist: Der Bund kann genau das nicht garantieren. Gerade deshalb will man Reisen, auch Reisen in Drittstaaten, nur unter gewissen, ganz engen Prämissen zulassen. Es ist eben nicht so, dass Personen immer direkt in ihre Heimat fliegen - es gibt auch nicht überallhin Direktflüge -, sondern es bestehen Umgehungsmöglichkeiten, die für unsere Behörden dann nicht mehr kontrollierbar sind.

Die SVP-Fraktion nimmt also dieselbe Position ein wie in den vorhergehenden Differenzbereinigungsrunden: Wir wollen erleichterte Kantonswechsel für erwerbstätige vorläufig aufgenommene Personen ermöglichen; wir wollen ein Verbot von Heimatreisen und eine sehr restriktive Regelung für Auslandreisen, aber keine Aufzählung von persönlichen Gründen für Ausflüge ins grenznahe Ausland. Dieselbe Auffassung vertritt ja auch der Ständerat.

Bitte folgen Sie der Mehrheit Ihrer SPK.

Bircher Martina · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Kollegin Steinemann, was sagen Sie der Bevölkerung, wenn Sie hören, dass Flüchtlinge, die ja angeblich an Leib und Leben bedroht sind, in ihre Heimat reisen? Was macht das mit der Bevölkerung in Bezug auf die Glaubwürdigkeit unseres Asylwesens?

Steinemann Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Man hört oft, dass anerkannte Flüchtlinge in ihre Heimat zurückreisen. Es ist für den Staat sehr, sehr schwierig, den rechtsgenügenden Beweis zu erbringen. Aber auch hier: Die vorläufig Aufgenommenen reisen rege in ihre Heimat. Schlussendlich steht einfach die Glaubwürdigkeit unseres Asylwesens und unserer humanitären Tradition zur Disposition, und das wollen wir nicht. Vorläufig Aufgenommene bzw. anerkannte Flüchtlinge sollen nicht in Länder reisen können, von denen sie unseren Behörden zu Protokoll gegeben haben, dass sie dort an Leib und Leben bedroht seien.

Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Geschätzte Frau Kollegin Steinemann, wenn Sie über Heimatreisen und Missbrauchsvorfälle sprechen, ist Ihnen dann bewusst, dass die GPK dieses Thema umfassend analysiert hat und bereits 2018 zum Schluss gekommen ist, dass es kein systematisches Problem ist, sondern dass es sich um Einzelfälle gehandelt hat?

Steinemann Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ja, die GPK hat dieses Problem untersucht. Man ist jedoch auch zur Erkenntnis gelangt, dass es für die Behörden äusserst schwierig ist, einen rechtsgenügenden Nachweis dafür zu erbringen. Auch in meiner Gemeinde weiss man es aus den Erzählungen der Kindergärtnerinnen, man weiss es von den Lehrpersonen, man weiss es von den Gemeindebehörden. Manche Gemeinden fordern ja regelmässig Einsicht in die Pässe; dort sind dann die entsprechenden Stempel zu sehen, die den Reise- bzw. Umweg in etwa abbilden. Da ich zudem aus der Flughafenregion komme, kenne ich genügend Personen, die am Flughafen arbeiten: Die Check-in-Mitarbeiterinnen, die Hostessen, die Flugbegleiterinnen, sie alle wissen, dass dieses Problem existiert. Doch einmal mehr: Es ist für den Staat enorm schwierig, dieses Problem rechtsgenügend zu belegen und auch zu beziffern.

Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Wir sind, so scheint es, langsam am Ende der Differenzbereinigung angelangt, und es ist ein leidvolles Ende respektive eine leidvolle Reise, welche diese Vorlage unternommen hat.

Vor ziemlich genau einem Jahr stand ich hier, und wir, die Grünen, haben Ihnen erklärt, weshalb wir diese Vorlage nicht annehmen können. Wir haben Ihnen gesagt, wir seien gegen Eintreten. Wenn es um Fragen der Menschlichkeit, um Fragen des Schutzes von Bedrohten geht, dann können wir noch bis zu einem gewissen Masse auch nachvollziehen, dass man Missbräuche bekämpfen will - das war ja die ursprüngliche Idee der Motion Pfister Gerhard 15.3953. Diese Motion hat verlangt: "Keine Reisen in die Heimatländer für vorläufig Aufgenommene".

Was hat der Bundesrat daraus gemacht? Der Bundesrat hat diese Motion nicht erfüllt, nein, er hat sie übererfüllt. Ich bin mir sicher, Bundesrätin Keller-Sutter wird gerne die Lorbeeren dafür einheimsen. Unsere Politik ist das nicht! Wenn man zur Verhinderung von Missbräuchen, also davon, dass Menschen in ihr Heimatland zurückreisen, diese Menschen ganz in der Schweiz einsperrt, dann ist das nicht eine Lösung, sondern dann ist das ein Problem. Es gibt keinen verhältnismässigen Grund, die Reisefreiheit so massiv einzuschränken. Das hat im Übrigen auch das UNHCR festgehalten. Deshalb sind wir vor einem Jahr nicht auf die Vorlage eingetreten.

Dann hat sich in der Kommission aber ein Kompromiss ergeben, indem man sagte: Okay, wir tragen diese Verschärfung mit. Selbst wir Grünen haben diesen Kompromiss mit Zähneknirschen gestützt und gesagt: Okay, wenn wir dafür auf gesetzlicher Ebene die Mindestbedingungen verankern, unter denen die Reisefreiheit eben auf jeden Fall gewährt werden muss - zumindest für die Schengen-Staaten, weil ja die Gründe, die für solche Reisen angeführt werden, meistens auch in den umliegenden Staaten stattfinden: Familienbesuche, Sportbesuche, Schulbesuche, Ausbildungsbesuche -, dann sind wir bereit, die grosse Kröte zu schlucken.

Sie wissen, ich bin nicht ein sehr begabter Krötenschlucker. Ich bin zwar nicht Vegetarier, aber mit dem Krötenschlucken habe ich es als Grüner nicht so. Wenn es dafür aber etwas mehr Sicherheit gibt, dass z. B. der Syrer, der in die Schweiz geflüchtet ist, mit seinen nahen Verwandten, seinen Eltern, seinem Bruder, der nach Deutschland geflüchtet ist, auch wirklich weiterhin in Kontakt bleiben kann, dann sind wir bereit, in den sauren Apfel zu beissen.

Es gab eine Mehrheit dafür. Es gab eine Mehrheit dafür, nicht von Begeisterten, sondern von solchen, die sagten, dass wir uns auch in schwierigen Sachen, in Fragen der Menschlichkeit zusammenreissen und versuchen sollten, einen minimalen Konsens zu finden. Da waren auch wir dabei, mit viel schlechtem Gewissen, muss ich sagen, aber am Schluss war die Abwägung klar auf dieser Seite. Nun sind wir zurück auf Feld eins, und wenn wir zurück auf Feld eins sind, dann ist auch unsere Haltung klar. Für uns sind gemäss dem, was auch unser offizielles Gesetz ist, vorläufig Aufgenommene Menschen, die einen subsidiären Schutzstatus brauchen - Schutzbedürftige, auf Deutsch. Wir sind nicht bereit, hinter diesen Kompromiss zurückzugehen und zu sagen, dass schutzbedürftige Menschen in der Schweiz eingesperrt werden.

Sagen Sie Nein zu dieser Vorlage, unterstützen Sie die Minderheiten Gredig und Marti Samira. Versuchen Sie nochmals, diesen Kompromiss zu retten, der ein brauchbarer Kompromiss wäre.

Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Das ursprüngliche Ziel der SPK-S und natürlich auch der Motion der SPK-N haben wir bei Weitem verfehlt. Der Status der vorläufigen Aufnahme bleibt weiterhin ein Konstrukt, welches dringend reformiert werden sollte. Dieses Konstrukt ist in der Öffentlichkeit häufig nicht verständlich, da die Bezeichnung "vorläufige Aufnahme" suggeriert, dass die Personen die Schweiz bald wieder verlassen und deshalb die Integration nicht nötig wäre. Dieser Nichtstatus dient nicht der Integration und der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der betroffenen Personen. Kommission und Bundesrat sollten den Ball hier wiederaufnehmen und endlich eine nachhaltige Lösung für die Frage der vorläufigen Aufnahme finden.

Wir haben hier nun also mit dieser Vorlage eine Regelung auf Verordnungsstufe auf dem Tisch, die wir neu auf Gesetzesstufe hieven - Kollege Pfister, das sehe ich anders, das ist eine klare Verschärfung. Wir geben hier einer Bestimmung eine gewisse Legitimation, die sie vorhin so nicht hatte. Ein generelles Reiseverbot ist unverhältnismässig und verstösst gegen das Grundrecht auf Familienleben. Es ist auch schädlich für die Integration der betroffenen Personen. Mit dem eigenen Fussballverein an einem Turnier im Ausland teilnehmen, das können Kinder von vorläufig aufgenommenen Personen BO 2021 N 2374 heute nicht. Besonders in grenznahen Gebieten ist das immer wieder ein Thema. Auch eine 21-jährige Studentin hat mir geschrieben, dass sie nicht ins Ausland dürfe, weil sie wirtschaftlich quasi nicht eigenständig sei und sie deshalb keine Bewilligung erhalte.

Wir Grünliberalen hätten hier gerne generell von einem Reiseverbot abgesehen, haben aber Hand für einen Kompromiss geboten und für einen solchen aktiv mitgearbeitet. Ihr Rat hat diesen das letzte Mal gutgeheissen. Wenn Sie der entsprechenden Minderheit heute zustimmen, können wir dieser Reform - auch wenn sie mit dem Kantonswechsel nur einen Minischritt enthält - zustimmen. Sollte aber die entsprechende Minderheit heute keine Mehrheit finden, können wir dieser Vorlage in der Schlussabstimmung nicht zustimmen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Sie haben es mehrfach gehört: Es verbleiben noch zwei Differenzen.

Zum einen geht es um die Frage des Kantonswechsels. Ich möchte hier noch einmal auf die Hintergründe aufmerksam machen, warum in Artikel 85b Absatz 3 Buchstabe b eine Mindestdauer von zwölf Monaten in einem Kanton vorgeschlagen wird. Mit der Anforderung einer Erwerbstätigkeit von zwölf Monaten wird sichergestellt, dass es sich im neuen Kanton tatsächlich um ein gefestigtes Arbeitsverhältnis handelt. Zudem besteht nach dieser Zeit grundsätzlich auch ein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, falls die Person kurz nach dem Wechsel arbeitslos werden würde. Das ist ein wichtiges Anliegen der Kantone. Die Kantone haben das auch in der Vernehmlassung so geäussert.

Ich bitte Sie, bei Artikel 85b Absatz 3 Buchstabe b dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Die zweite Differenz scheint mir weitaus umstrittener zu sein, obwohl es sich eigentlich um geltendes Recht handelt; ich möchte das noch einmal vorausschicken. Wenn hier immer wieder behauptet wird, es gehe um eine Verschärfung, dann muss man einfach sagen: Der Bundesrat hat - das war, im Nachhinein betrachtet, wahrscheinlich ein Fehler - im Sinne der Transparenz die heutige Verordnungsbestimmung auf Gesetzesstufe heben wollen. Das ändert nichts daran, ob die Verordnungsbestimmung angewendet wird oder nicht. Es ist einfach transparenter.

Was die Mehrheit Ihrer Kommission vorher - nicht jetzt, vorher - beschlossen hatte, war eine klare Lockerung gegenüber der heutigen Praxis. Wir haben ja die verschiedenen Reisegründe, die allenfalls geltend gemacht werden können, in der heutigen Verordnung geregelt. Wenn Sie diesen Gründen, die heute existieren, auf Gesetzesstufe auch noch die Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen beifügen, dann ist das eine Lockerung gegenüber der Verordnung, so, wie sie heute angewendet wird. Heute kann eine vorläufig aufgenommene Person z. B. nicht einfach für ein normales Geburtstagsfest nach Deutschland reisen. Für solche Reisen sind heute qualifizierte Gründe erforderlich, das sind z. B. humanitäre Gründe, ein Todesfall oder Krankheit. Es gilt hier zu bedenken, dass jede Lockerung eben auch zu einer Erhöhung des Missbrauchspotenzials führen kann.

Ich möchte Sie also bitten, bei Artikel 59e Absatz 3bis der Mehrheit Ihrer Kommission und auch dem Ständerat zu folgen und diese Differenzen auch im Sinne des damaligen Motionärs zu bereinigen.

Marra Ada · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Madame la conseillère fédérale, trouvez-vous humain qu'une personne ayant un permis F en Suisse, et qui est là depuis au moins sept ans - il y en a 14 000 qui sont dans cette situation -, n'ait pas pu, depuis sept ans, aller voir un frère, une soeur, sa mère, n'ait pas pu assister à une naissance, à un anniversaire? Trouvez-vous cela humain?

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Madame la conseillère nationale, on parle ici d'une ordonnance qui est en vigueur. Vous insinuez, par votre question, que l'on durcit la loi, que l'on durcit la procédure. Ce que l'on fait, c'est tout simplement inscrire dans la loi ce qui figure dans l'ordonnance, ce qui permet plus de transparence. Il y a aujourd'hui des possibilités de voyager, mais il faut une permission du SEM. Il est possible de voyager pour la formation, je l'ai dit, aussi pour des raisons telles que des maladies ou des décès de proches quand il s'agit de membres de la famille qui habitent dans des Etats tiers. Il s'agit d'inscrire la pratique actuelle dans la loi. On ne change rien du tout. Ce que vous proposez avec votre minorité, c'est un assouplissement de la pratique actuelle.

Silberschmidt Andri · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Ihre Staatspolitische Kommission hat am 4. November dieses Jahres die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes beraten. Wir befinden uns in der Differenzbereinigung, wie Sie bereits mehrfach gehört haben. Deshalb gehe ich nicht mehr auf den Ursprung und auf die Details der Vorlage ein.

Nur kurz, wir besprechen die Umsetzung von zwei Motionen: Die Motion Pfister Gerhard 15.3953 verlangt, dass vorläufig aufgenommenen Personen keine Reisen ins Heimatland gewährt werden dürfen. Die Motion 18.3002 der SPK-S wünscht eine Vereinfachung des Kantonswechsels bei Arbeitstätigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen. Sie merken: Beide Vorstösse betreffen die vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz. Der eine Vorstoss sieht in einem Bereich eine Fortführung des gewohnten Standards in der Verordnung vor, der andere in einem anderen Bereich eine Erleichterung, wenn es eben um den Kantonswechsel geht.

Ich komme zuerst auf die Fortführung der Verordnungsbestimmungen zu sprechen, welche in Ihrer Kommission breit diskutiert wurde: Es ist grossmehrheitlich unbestritten, dass vorläufig aufgenommene Personen nicht in das Land zurückkehren dürfen, aus dem sie geflohen sind. Ansonsten wird der Asylprozess ad absurdum geführt. Entweder besteht ein glaubwürdiger Asylgrund oder eben nicht.

Um dieses Reiseverbot durchzusetzen, schlägt der Bundesrat nun vor, dass eine Reise in ein anderes Land ebenfalls verboten ist, ausser es liegen besondere persönliche Gründe vor. Man fragt sich nun, wieso das Reiseverbot auch für andere Staaten gelten soll.

In der Vergangenheit kam es vor, dass Heimatreisen nicht direkt aus der Schweiz, sondern über einen Nachbarstaat angetreten wurden. So reisten Asylsuchende zum Beispiel nach Frankfurt, um von dort mit dem Flugzeug nach Eritrea zu reisen. Um das Heimatreiseverbot wirklich durchsetzen zu können, muss deshalb auch generell die Reise aus der Schweiz reguliert werden. Vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen brauchen bereits heute eine Bewilligung für Reisen in solche Staaten. Neu wird ein Reiseverbot als Grundsatz festgelegt, bei welchem gestützt auf die heutige Bewilligungspraxis Ausnahmen gelten sollen. Der Bundesrat schlägt vor, die Ausnahmen weiterhin auf Verordnungsstufe zu regeln.

Der Nationalrat ist nach dem Nichteintreten im Dezember 2020 im Juni 2021 auf die Vorlage eingetreten und hat eine Präzisierung des Reiseverbots vorgeschlagen. So sollten Reisen im Schengen-Raum möglich werden, wenn sie zum Zweck der Ausbildung, zur aktiven Teilnahme an Sport- und Kulturanlässen oder zur Aufrechterhaltung der Beziehung zur Familie stattfinden. Der Ständerat hat diesen Passus wieder gestrichen, da er der Auffassung ist, dass die besonderen Gründe zur Auslandreise weiterhin in der Verordnung und nicht im Gesetz aufgeführt werden sollen. Insbesondere sei es nicht konsequent, wenn man nur einzelne Gründe aufliste, andere aber bewusst oder unbewusst weglasse.

Die Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission ist dieser Auffassung gefolgt. Es ist der Mehrheit ein Anliegen, dass die Gesetzesänderung und damit die Umsetzung der Motion Pfister Gerhard endlich in Kraft treten kann. Die Mehrheit vertraut dem Bundesrat auch, dass er die Reisegründe in der Verordnung weiterhin, wie bis anhin, wohlwollend und unter Berücksichtigung der Menschenwürde und Bewegungsfreiheit regelt.

Ich komme zur zweiten Differenz. Diese betrifft die Schaffung einer Möglichkeit, den Wohnsitz in einen anderen Kanton zu verschieben, wenn man dort einer Arbeitstätigkeit nachgeht. BO 2021 N 2375 Der Ständerat sieht vor, dass diese Möglichkeit zwölf Monate nach Arbeitsantritt geschaffen werden soll. Er beruft sich insbesondere auf den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, welcher nach zwölf Monaten gilt. Würde ein Kantonswechsel vorher stattfinden, bestünde das Risiko, dass die betroffene Person im Falle einer Arbeitslosigkeit den Finanzhaushalt des anderen Kantons belastet.

Wir haben uns im Nationalrat ursprünglich für einen Wechsel nach sechs Monaten ausgesprochen, sind nun aber auch der Meinung, dass wir einen Schlussstrich unter die Debatte ziehen und die Differenz zum Ständerat ausräumen müssen. In diesem Sinne sind wir dem Ständerat gefolgt. Ihre Kommission entschied mit 14 zu 10 Stimmen.

Ich beantrage Ihnen, immer den Anträgen der Mehrheit zu folgen. Artikel 85b Absatz 3 Buchstabe a ist eine formelle Anpassung, welche die Kommission einstimmig zur Annahme beantragt. Das Geschäft wäre damit bereit für die Schlussabstimmung.

Romano Marco · Mit-M · Conseil national · Tessin · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Il collega relatore ha già inquadrato bene la situazione. Questo messaggio contiene fondamentalmente due obbiettivi: quello di eliminare alcuni ostacoli all'integrazione delle persone ammesse provvisoriamente nel mercato del lavoro, facilitando il cambio di cantone di fronte ad opportunità professionali concrete; e quello di concretizzare la mozione Pfister Gerhard 15.3953 approvata da entrambe le Camere, che chiede di limitare e regolare a livello di legge in maniera uniforme i viaggi all'estero dei richiedenti l'asilo, delle persone ammesse provvisoriamente e delle persone bisognose di protezione.

L'oggetto è stato trattato il 15 settembre al Consiglio degli Stati, il quale ha confermato chiaramente la propria posizione a sostegno del progetto così come presentato dal Consiglio federale. Di fatto, le persone ammesse provvisoriamente in Svizzera non devono essere autorizzate a viaggiare nemmeno all'interno dello spazio Schengen, alla pari dei richiedenti l'asilo. Gli abusi negli scorsi anni sono stati una realtà. Eccezioni per viaggi all'interno dello spazio Schengen restano possibili, ma sono regolate a livello di ordinanza già oggi e valutate caso per caso dalla SEM. I motivi devono essere gravi e di carattere strettamente personale e familiare.

Il 5 novembre scorso la vostra Commissione delle istituzioni politiche ha ripreso la discussione sull'oggetto e si è allineata con 14 voti contro 10 alla posizione del Consiglio degli Stati e del Consiglio federale. In pratica proponiamo di stralciare il nuovo capoverso 3bis all'articolo 59e. La questione - è stato ribadito più volte in questo dibattito - è già regolata a livello di ordinanza all'articolo 9. Non si tratta assolutamente di un indurimento della legge ma di una conferma della prassi attuale.

Riguarda all'altra divergenza rimanente, la maggioranza della commissione, sempre con 14 voti contro 10, conferma la posizione del Consiglio federale, sostenuta dal Consiglio degli Stati. Una persona ammessa provvisoriamente è autorizzata a cambiare cantone solo dopo aver lavorato 12 mesi in questo cantone, non solo dopo 6 mesi. Se il plenum confermerà le due posizioni della maggioranza, le divergenze saranno eliminate, e il testo sarà pronto per la votazione finale.

Due parole su quanto affermato dalle relatrici di minoranza e in alcuni interventi da chi mi ha preceduto: non si tratta di un approccio punitivo. I viaggi sono già oggi regolati in maniera molto severa a livello di ordinanza. Gli abusi, anche se pochi, ci sono stati e sono assolutamente in contrasto con la tradizione umanitaria svizzera. Le persone ammesse provvisoriamente ricevono protezione in Svizzera. Sono ammesse provvisoriamente perché non possono rientrare nel loro paese. È quindi inaccettabile che passando per Stati terzi o andandoci direttamente rientrino nel loro paese.

Già oggi vi sono eccezioni di fronte a motivi estremamente validi sul piano personale-famigliare; e questo continuerà ad essere così anche in futuro. È scorretto affermare che queste persone sono rinchiuse in Svizzera: no, non sono rinchiuse in Svizzera, si trovano in Svizzera perché vanno protette. Questa è la posizione della maggioranza della vostra commissione.

Vote

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre52 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste0 (0 %)38 (100 %)0 (0 %)
Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.27 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical19 (83 %)2 (9 %)2 (9 %)
Groupe des VERT-E-S0 (0 %)27 (100 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral0 (0 %)13 (100 %)0 (0 %)
Non inscrit0 (0 %)1 (100 %)0 (0 %)
Total98 (54 %)81 (45 %)2 (1 %)

Gea: Antrag der Mehrheit (gemäss Cussegl dals chantuns)
Na: Antrag der Minderheit Gredig

Namensliste

Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S

Ch. I art. 85b al. 3

Proposition de la majorité

Let. a, b

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Marti Samira, Amoos, Barrile, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)

Let. b

Maintenir

Vote

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre52 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste0 (0 %)38 (100 %)0 (0 %)
Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.27 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical24 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S0 (0 %)28 (100 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral0 (0 %)13 (100 %)0 (0 %)
Non inscrit0 (0 %)1 (100 %)0 (0 %)
Total103 (56 %)80 (44 %)0 (0 %)

Gea: Antrag der Mehrheit (gemäss Cussegl dals chantuns und Cussegl federal)
Na: Antrag der Minderheit Marti Samira

Namensliste

Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.