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Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt. Das Schweizer Bürgerrecht als Bedingung für Zivilstandsbeamtinnen und -beamte ist nicht mehr zeitgemäss

Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Mit meinem Postulat fordere ich eine Anpassung der Zivilstandsverordnung dahingehend, dass für die Ausübung des Berufs der Zivilstandsbeamtin oder des Zivilstandsbeamten das Schweizer Bürgerrecht nicht mehr zwingend ist. Im Sinne der Gleichbehandlung von niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern auf dem Schweizer Arbeitsmarkt sind Diskriminierungen jeglicher Art zu vermeiden. So ist das Schweizer Bürgerrecht als Bedingung für die Ausübung des Berufs der Zivilstandsbeamtin oder des Zivilstandsbeamten nicht nachvollziehbar.

Die Tätigkeit der Zivilstandsbeamtinnen und -beamten ist fachlich und menschlich fordernd, und die Anforderungen sind hoch. Durch eine eidgenössische Berufsprüfung wird gewährleistet, dass diesen hohen Anforderungen Rechnung getragen wird. Eine Einschränkung der Tätigkeit der Zivilstandsbeamtinnen und -beamten auf Personen, die über das Schweizer Bürgerrecht verfügen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ein Migrationshintergrund, verbunden mit einer sehr guten gesellschaftlichen Integration, kann für die vielseitige Tätigkeit im Kontakt mit unterschiedlichsten Einwohnerinnen und Einwohnern sehr hilfreich sein. Ausserdem macht Vielfalt Teams stark. Diversität hinsichtlich vieler Kriterien, auch der Nationalität, ist sehr wünschenswert. Es macht Sinn, dass Stellen im öffentlichen Dienst, wo immer möglich, auch ein Abbild der Zusammensetzung in der Bevölkerung sind.

Wie Sie wissen, ist die Schweizer Einbürgerungspolitik sehr restriktiv. Wir haben einen sehr hohen Anteil an Ausländerinnen und Ausländern. Viele sind hervorragend integriert, haben sich aber wegen hoher Hürden wie z. B. langen Wohnsitzfristen in der gleichen Gemeinde, dem Verbot der Doppelbürgerschaft oder anderen Gründen nicht einbürgern lassen.

In der Begründung für seinen Antrag auf Ablehnung führt der Bundesrat aus, dass unter anderem bei Geburten die rechtliche Zuordnung des Schweizer Bürgerrechts und dessen Beurkundung im Personenstandsregister zu den Aufgaben der Zivilstandsbeamtinnen und -beamten gehören. Natürlich, wenn es tatsächlich so wäre, dass die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten das Bürgerrecht vergeben würden, wäre die Voraussetzung des Schweizer Bürgerrechts für die Tätigkeit sinnvoll. Nun steht aber in Artikel 39 des Zivilgesetzbuches "beurkunden": Die Beamtinnen und Beamten können also eine entsprechende Urkunde nur ausstellen, wenn das Bürgerrecht von anderer Stelle bereits vergeben wurde. Es ist ein reiner Verwaltungsakt.

Ich bitte Sie darum, meinem Postulat zuzustimmen und damit einen Schritt in Richtung weniger Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt für Menschen ohne Schweizer Bürgerrecht zu gehen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Das Schweizer Bürgerrecht ist gemäss geltendem Bundesrecht eine von drei Voraussetzungen, um als Zivilstandsbeamtin oder Zivilstandsbeamter gewählt zu werden. Die weiteren Voraussetzungen sind der eidgenössische Fachausweis für Zivilstandsbeamte sowie die Handlungsfähigkeit. Bei der Beurkundung von Zivilstandsereignissen im Personenstandsregister üben Zivilstandsbeamtinnen und -beamte hoheitliche Befugnisse aus. Sie haben deshalb eine enge Beziehung zum Staat und nehmen eine Aufgabe wahr, die für den Rechtsstaat tragend ist.

Es liegt im öffentlichen Interesse, sicherzustellen, dass sie mit den gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen vertraut sind. Das Erfordernis des Bürgerrechts ist dabei nicht identisch mit dem Erfordernis der umfassenden Fachkenntnisse. Diese werden ja mit dem Erlangen des Fachausweises abgedeckt. Das Erfordernis des Bürgerrechts hat insofern eine ergänzende Funktion. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Beschränkung auf Schweizer Staatsangehörige auch mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU vereinbar ist. Das FZA sieht die Möglichkeit vor, dass bestimmte Stellen in der öffentlichen Verwaltung den eigenen Staatsangehörigen vorbehalten sind.

Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.

Abstimmung

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 110 Stimmen

Dagegen ... 80 Stimmen

(0 Enthaltungen)