19.3373, 19.4110
EO-Entschädigungen. Militärdienst und Mutterschaft gleich entschädigen / Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbstständigerwerbenden
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
19.3373
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Germann, Dittli, Hegglin Peter, Kuprecht, Müller Damian)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Germann, Dittli, Hegglin Peter, Kuprecht, Müller Damian)
Rejeter la motion
19.4110
Antrag der Kommission
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Adopter la motion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Sie haben zwei schriftliche Berichte der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion 19.3373 und die Annahme der Motion 19.4110.
Häberli-Koller Brigitte · 1VP-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich beginne mit der ersten Motion, der Motion 19.3373. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 28. März dieses Jahres die von Nationalrätin Kiener Nellen am 22. März 2019 eingereichte, von Nationalrätin Seiler Graf übernommene und vom Nationalrat am 10. März 2021 angenommene Motion vorberaten. Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die rechtliche und wirtschaftliche Schlechterstellung der Mütter gegenüber den Dienstleistenden beim Erwerbsersatzgesetz (EOG) aufhebt. Die Mehrheit unserer Kommission beantragt - der Entscheid fiel mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung -, die Motion anzunehmen.
Der Bundesrat wird mit dieser Motion beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche eben diese rechtliche und wirtschaftliche Schlechterstellung der Mütter gegenüber den Dienstleistenden aufhebt, und zwar insbesondere die Schlechterstellung der Mütter beim Höchstbetrag der Entschädigung pro Tag. Bei der Ungleichheit im Erwerbsersatzgesetz geht es konkret um folgende Bestimmungen:
1. Artikel 16a, "Höchstbetrag der Gesamtentschädigung": "Der Höchstbetrag der Gesamtentschädigung für Dienstleistende beträgt 245 Franken im Tag."
2. Artikel 16f, "Höchstbetrag": "Die Mutterschaftsentschädigung beträgt höchstens 196 Franken im Tag."
Das ist ein Unterschied von über 20 Prozent zulasten der Mütter. Deren Höchstbetrag von 196 Franken pro Tag ist daher - und das will diese Motion - auf diese 245 Franken pro Tag anzuheben.
"Mann und Frau sind gleichberechtigt", das wissen wir alle; Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung hält dies fest. Weiter hält dieser Artikel fest: "Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." Die für Dienstleistende vorgesehenen Nebenleistungen wie Kinderzulagen sowie bei Bedarf Betreuungskostenzulagen und Betriebskosten für Selbstständigerwerbende sind ebenfalls für Mütter vorzusehen; dies ist eine weitere Forderung dieser Motion.
Der Nationalrat hat diese Motion behandelt und sie am 10. März 2021 klar angenommen, mit 132 zu 52 Stimmen bei 7 Enthaltungen.
Unsere Kommission hat diese Motion ebenfalls eingehend beraten. Zuerst ist einzuräumen, und das anerkennt auch die Mehrheit der Kommission, dass die Differenz zwischen der Mutterschaftsentschädigung und der Entschädigung für Dienstleistende das Ergebnis eines historischen Kompromisses ist. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch nicht mehr zeitgemäss. Es ist daher nicht mehr gerechtfertigt, dass Mütter nicht die gleichen Leistungen wie Dienstleistende erhalten, nämlich die Kinderzulage, die Kinderbetreuungszulage und bei Selbstständigerwerbenden auch die Betriebszulage.
Die Kommissionsminderheit wiederum, die sich sicher selbst auch noch melden wird, hält die Kinderbetreuungszulage für nicht notwendig, da sich eine Mutter während des Mutterschaftsurlaubs um ihre anderen Kinder kümmern könne. Zudem weist sie darauf hin, dass die Mutterschaft, anders als der Militärdienst, nicht obligatorisch sei, sondern eine persönliche Entscheidung. Es sei daher nicht gerechtfertigt, die Erwerbsersatzordnung mit weiteren 260 Millionen Franken zu belasten, die diese Massnahme jährlich kosten könnte.
Das ist so, das ist ein Preisschild, das es zu beachten gilt, das anerkennt auch die Mehrheit der Kommission. Doch muss uns die Bereinigung dieser Ungleichheit im Erwerbsersatzgesetz diesen Betrag wert sein.
Wie gesagt, die Mehrheit der Kommission bittet Sie um Annahme der Motion. Der Bundesrat führt vor allem auch Kostengründe in seiner Argumentation an. Unsere Mehrheit ist jedoch der Ansicht, dass die Kosten vertretbar sind.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit, diese Motion anzunehmen.
Bei der zweiten Motion - wir möchten sie ja zusammen mit der vorherigen behandeln - ist es etwas kürzer, auch einfacher. Auch diese Motion haben wir in der SGK des Ständerates vorberaten. Sie beauftragt den Bundesrat, das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (EOG) so anzupassen bzw. die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Selbstständigerwerbende bei Mutterschaft denselben Anspruch auf Betriebszulagen haben wie Dienstleistende. Die Kommission beantragt unserem Rat ohne Gegenantrag, diese Motion anzunehmen.
Weshalb? Das EOG regelt die Entschädigungen für Militärdienstleistende und für die Mutterschaft. Dabei ist für Selbstständigerwerbende bei Leistung der Wehrpflicht eine Betriebszulage vorgesehen, mit der die Kosten, die für den laufenden Betrieb anfallen, wenn die Person Dienst leistet, zu einem Teil entschädigt werden. Bei der Mutterschaftsversicherung ist dies nicht vorgesehen. Das EOG verfolgt das Ziel eines angemessenen Lohnersatzes bei Militärpflichtleistung und Mutterschaft. Es ist nicht einzusehen, warum diese Gleichbehandlung nicht auch für Selbstständigerwerbende bei Mutterschaft gelten soll. Selbstständigerwerbende haben im Fall von Mutterschaft laufende Betriebskosten, die eben auch während des Urlaubs anfallen.
Auch der Bundesrat ist einverstanden mit dieser Motion und beantragt die Annahme. Wie gesagt, diese Motion wurde am 20. Dezember 2019 auch im Nationalrat ohne Gegenantrag angenommen.
Die SGK-S bedauert, dass Selbstständigerwerbende bei Mutterschaft nicht Anspruch auf eine Zulage haben, mit der sie einen Teil der laufenden Betriebskosten während ihrer Abwesenheit decken können. Die Differenz zwischen der Mutterschaftsentschädigung und der Entschädigung für Dienstleistende ist auch hier das Ergebnis eines historischen Kompromisses. Aber wie bereits bei der vorherigen Motion ausgeführt, ist diese Ungleichbehandlung nicht mehr angebracht. Mit der Annahme dieser Motion bekräftigt unsere Kommission den Auftrag, den sie auch bereits mit der Motion 19.4270, "Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbstständigerwerbenden", erteilt hat.
Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen und anzunehmen.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Was will die Motion Kiener Nellen 19.3373, "EO-Entschädigungen. Militärdienst und Mutterschaft gleich entschädigen"? Die Motion verlangt, dass die rechtliche und wirtschaftliche Schlechterstellung der Mütter gegenüber Militärdienstleistenden bei der Erwerbsersatzordnung aufgehoben wird. Insbesondere wird eine Schlechterstellung beim Höchstbetrag pro Tag moniert. Dieser Höchstbetrag belaufe sich für Dienstleistende auf 245 Franken pro Tag, während Mütter nur 196 Franken pro Tag erhielten.
Allerdings werden hier Äpfel mit Birnen verglichen. Für die Grundentschädigung gelten nämlich exakt die gleichen Regeln und Prinzipien. In beiden Fällen entspricht die Entschädigung 80 Prozent des erzielten Einkommens. Das ergibt die erwähnten maximal 196 Franken pro Tag. Militärdienstleistende erhalten unter Umständen zusätzliche Entschädigungen. Es werden drei Typen aufgezählt: erstens Kinderzulagen, zweitens Betreuungskostenzulagen oder drittens Betriebszulagen. Falls ein Anspruch auf solche Entschädigungen besteht, kann das Maximum bis zu 245 Franken pro Tag betragen.
Man kann die beiden Gruppen, die einander gegenübergestellt werden, nämlich Dienstleistende und Mütter, nun wirklich nicht so direkt vergleichen. Auch Mütter können Dienst leisten, aber das steht hier nicht zur Debatte, mindestens nicht vordergründig. Es steht aber fest, dass der Militärdienst nicht freiwillig erfolgt. Er ist eine Pflicht, die wir gegenüber dem Staat zu erbringen haben, in der Regel an einem Dienstort, der weit vom Wohnort entfernt ist. Dort kann auch entsprechend die Kinderbetreuung nicht erfolgen; das liegt auf der Hand und leuchtet uns eigentlich allen ein. Kinder zu kriegen ist hingegen ein freiwilliger Entscheid zweier Individuen. Beides ist aber wichtig, und beides ist auch staatstragend, ja staatserhaltend, würde ich sagen. Im Unterschied zum Dienst in der Armee ist die Kinderbetreuung im Mutterschutz zumindest teilweise möglich. Daher ist der Unterschied bei den Entschädigungen eben schon gerechtfertigt. Das ist doch keine Diskriminierung, denn eine Frau, die Dienst leistet, profitiert auch von höheren Tagessätzen.
Mit der Annahme der zweiten zur Debatte stehenden Motion (19.4110) wird der Anspruch auf Betriebszulagen für Selbstständigerwerbende im Falle der Mutterschaft ein weiteres Mal gefördert. Damit kann die Lücke in der Gleichstellung geschlossen werden. Wir empfehlen diese Motion aus dem Nationalrat mit dem Titel "Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbstständigerwerbenden", wie die Kommissionssprecherin bereits erwähnt hat, ohne Gegenstimme zur Annahme.
Für all jene, deren Gedächtnis nicht mehr ganz so gut funktioniert, sei allerdings in Erinnerung gerufen: Wir haben in der Wintersession bereits eine Motion mit der Geschäftsnummer 19.4270 unserer ehemaligen Ständeratskollegin Maury Pasquier angenommen. Diese Motion ist im Jahr 2020 auch im Nationalrat angenommen worden und hat genau den gleichen Wortlaut. So gesehen könnte man die zweite Motion eigentlich ablehnen. Das wollten wir aber nicht, weil wir kein falsches Zeichen setzen wollten. Hingegen hat uns die Verwaltung versichert, dass man bezüglich dieser Motion bereits in der Phase der Umsetzung sei. Damit, mit diesem Element, ist es dann eben auch für die Frauen absolut möglich, dank der Betriebszulagen auf den Maximalbetrag von 245 Franken pro Tag zu kommen.
Jetzt noch ein anderer Aspekt dieses Vorstosses, der ein bisschen zu kurz gekommen ist: Die Erwerbsersatzordnung bzw. die EO-Kasse ist ja ein Hilfswerk respektive eine soziale Institution, die sehr entscheidend ist. Wir mussten uns natürlich auch über die Kosten unterhalten. Die zweite Motion, jene, die alle annehmen wollen, also die Motion 19.4110 - die Motion Maury Pasquier 19.4270 mit der gleichen Zielsetzung haben wir ja bereits früher angenommen -, führt zu Zusatzkosten von 12 bis 13 Millionen Franken pro Jahr. Diese Kosten sind gut abschätzbar. Sie liegen auch problemlos drin.
Bei der Motion 19.3373, welche die Minderheit zur Ablehnung empfiehlt, ist die Schätzung der Kosten allerdings etwas schwieriger. Weil die Motion nicht nur eine Betriebszulage für Selbstständigerwerbende, sondern zusätzliche Elemente vorsieht, geht die Verwaltung von Mehrkosten in der Grössenordnung von 260 Millionen Franken pro Jahr aus. Das wiegt doch schwer. Es müsste zu einer Erhöhung des Beitragssatzes um mindestens 0,06 Prozent kommen, um alleine diese Mehrkosten zu bewältigen. Dazu kommt, dass wir in der Zwischenzeit noch andere Leistungen ausgebaut haben. Es sei hier nur auf den Vaterschaftsurlaub, die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längeren Spitalaufenthalten, die Verbesserung der Angehörigenbetreuung und die Adoptionsentschädigungen verwiesen. Das lässt uns erahnen, in welche Grössenordnungen wir kommen könnten. Gemäss Verwaltung liegt die EO-Rechnung 2021 noch nicht vor.
Aber es kommt noch ein weiteres Element hinzu: Am 23. Februar 2022 hat der Bundesrat den zweiten Teil des Berichtes zur personellen Alimentierung von Armee und Zivildienst verabschiedet. Dort geht es um die Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems. Es stehen zwei verschiedene Varianten zur Debatte: einerseits die Sicherheitspflicht, die in der EO zu Mehrkosten von 133 Millionen Franken pro Jahr führen würde, andererseits die bedarfsorientierte Dienstpflicht, die zu Mehrkosten von 89 Millionen Franken führen würde. Also auch das würde dann die EO-Rechnung in der Zukunft noch zusätzlich belasten.
Allein aufgrund dieser Kostenfolgen bitten wir Sie, die erste der beiden Motionen abzulehnen. Sie wäre ein Fass ohne Boden und würde die EO unnötig in Schräglage bringen.
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe eigentlich gedacht, Herr Germann spreche nur zur ersten Motion, für die Minderheit. Ich erlaube mir aber trotzdem, jetzt in Bezug auf die Kosten eine Gesamtbetrachtung zu machen.
Sämtliche vorliegenden Vorstösse gehen zulasten der Erwerbsersatzordnung. Wir haben dort jetzt die Defizitgrenze langsam erreicht. Mit der entsprechenden Erhöhung des Beitragssatzes von 0,45 auf 0,5 Prozent sind wir jetzt am Ende der Fahnenstange angelangt. Wir müssten also zuerst das Gesetz ändern, wenn wir weitere Leistungen generieren möchten.
Nun haben wir im Jahre 2020 drei verschiedene Geschäfte in diesem und im anderen Saal verabschiedet, die Kosten zulasten der Erwerbsersatzordnung verursachen: den Vaterschaftsurlaub mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2021 und Kostenfolgen von 230 Millionen Franken; den Betreuungsurlaub für Eltern von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit Inkraftsetzung per 1. Juli 2021 und einer Kostenfolge von 74 Millionen Franken; die Adoptionsentschädigungen per 1. Oktober 2021, allerdings mit relativ tiefen Kostenfolgen von 100 000 Franken. Wir haben also im Jahr 2020 Leistungen in der Höhe von 304 Millionen Franken an zusätzlichen, wiederkehrenden Kosten zulasten der Erwerbsersatzordnung beschlossen.
Jetzt liegen drei Motionen vor uns: die Motion Kiener Nellen mit einer Kostenfolge von 260 Millionen Franken, die Motion Marti Min Li, bei der man die Höhe der Kosten noch nicht genau kennt, und die Motion Baume-Schneider 21.3283, "Mutterschutz vor der Niederkunft", die nachher noch behandelt wird und Kosten von 200 Millionen Franken verursacht. Wenn wir diese drei zusätzlichen Motionen annehmen, werden wir Kosten von knapp 750 Millionen Franken zulasten der Erwerbsersatzordnung bewilligt haben - 1 Milliarde Franken bewilligt!
Ich habe es bereits gesagt: Wir haben die entsprechenden Beitragssätze auf 0,5 Prozent erhöht; mehr ist nicht mehr möglich, es sei denn, wir änderten das Gesetz. Wir laufen in der Erwerbsersatzordnung (EO) in eine völlige Defizitwirtschaft hinein, ja, in eine völlige Defizitwirtschaft. Das heisst, ohne eine entsprechende Wiedererhöhung des Beitragssatzes ist das Kapital von rund 1,4 Milliarden Franken sehr schnell aufgebraucht - so kann das in diesem Sozialversicherungszweig nicht mehr weitergehen.
Wir müssen auch aufhören, immer nur die EO isoliert zu betrachten. Die Gesamtsumme der nur in diesem Bereich erhöhten Leistungen macht 1 Milliarde Franken aus. Es gibt aber noch die IV. Wir haben dort noch - der Herr Bundesrat weiss das - 10,5 Milliarden Franken Darlehensschulden gegenüber der AHV. Eine Rückzahlung ist kaum möglich. Wir müssen uns überlegen, wie das Kapital jetzt wieder dorthin geht, wo es hergekommen ist. Wir sind in der Beratung der AHV-Revision; auch dort wird es entsprechende Veränderungen geben. Die Teuerung wird sich wahrscheinlich ebenfalls in der Betriebsrechnung der AHV des nächsten Jahres niederschlagen.
Wir erhöhen die Leistungen in sämtlichen Sozialversicherungen immer wieder, weil wir eben nur die partielle Sicht haben, nur gerade diesen kleinen Teil sehen und keine Gesamtsicht mehr haben und weil wir nicht mehr beurteilen, was wir eigentlich in diesem Bereich leisten. So kann es nicht mehr weitergehen.
Wir müssen versuchen, dieses überproportionale Wachstum bei den Sozialversicherungen endlich in den Griff zu bekommen, und das wird nicht gehen, ohne dass wir uns in einem gewissen Verzicht üben müssen. Das geht so einfach nicht. Es ist vieles "nice to have". Aber schlussendlich muss das irgendjemand bezahlen, und das geht über Lohnabzüge. Aber wir wissen ganz genau, dass die im Arbeitsprozess aktive Bevölkerung immer kleiner und die Rentnerbevölkerung immer grösser wird. Das heisst, der Teil derjenigen, die das mit Lohnabzügen finanzieren müssen, wird immer kleiner. Und es werden Schulden gemacht zulasten der nachkommenden Generation, z. B. dieser jungen Damen und Herren dort oben auf der Tribüne - das geht einfach nicht.
Ich möchte Sie bitten, auch in Zukunft vermehrt Zurückhaltung zu üben, beim ersten Geschäft entsprechend die Minderheit zu unterstützen und ansonsten dem Bundesrat zu folgen. Beim dritten Geschäft, das noch kommen wird, möchte ich Sie bitten, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
So kann und darf es nicht mehr weitergehen!
Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Ich wollte mich zu diesem Geschäft nicht melden, weil es eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, dass wir Dienstleistende und Mütter in der Erwerbsersatzordnung gleichbehandeln und ihnen die gleiche Entschädigung auszahlen. Nach dem flammenden Votum von Kollege Kuprecht musste ich mich melden.
Vielleicht ärgern Sie sich, aber ich muss es sagen: Wir haben hier die Debatte über die Armeebotschaft geführt. Sie erinnern sich, Sie haben 2 Milliarden Franken mehr gesprochen. Dort haben wir die Folgekosten infrage gestellt. Was ist jetzt bei diesem ersten darauf folgenden Geschäft? Sie stehen hin und sagen, es sei "nice to have", dass Mütter, die arbeiten - um sie geht es dann im zweiten Geschäft -, und unsere Familien gestärkt werden, dass man dafür sorgt, dass eben auch wieder Kinder da sind, die ausgebildet werden und die für unsere Wirtschaft arbeiten und dann für unsere Sozialwerke Geld generieren. Geschätzte Damen und Herren, das ist nicht "nice to have". Das ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Was wir zumindest tun können, ist, hier für eine Gleichwertigkeit zu sorgen bzw. gleiche Voraussetzungen zu schaffen, wenigstens jetzt in diesem Bereich, bei der EO. Ich möchte Sie schon bitten, die Motion des Nationalrates "EO-Entschädigungen. Militärdienst und Mutterschaft gleich entschädigen" anzunehmen.
Bei der zweiten Motion haben wir ja keine Differenz. Es gibt sehr viele Mütter, die selbstständigerwerbend sind. Sie möchten selbstverständlich selbstständig bleiben. Sie haben während ihrer Mutterschaft Betriebskosten zu bezahlen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir ihnen ermöglichen, dass sie nachher wieder arbeiten und zu unserer Wirtschaft beitragen. Bitte nehmen Sie das genau gleich ernst, wie ich auch Ihre Bedürfnisse ernst nehme.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte es kurz machen. Aber das Votum von Frau Maya Graf hat mich jetzt auch etwas herausgefordert.
Wir müssen uns bewusst sein, dass die Mütter im Normalfall - es ist, glaube ich, bei der überwiegenden Mehrheit der Mütter so - 80 Prozent ihres Lohns kriegen, und das bezahlt der Arbeitgeber. Das heisst, was Sie hier beschliessen, ist eine Subvention von mir als Arbeitgeber, nicht der Mütter. Nichts anderes beschliessen Sie. Meines Wissens hat die Wirtschaft diese Subvention nicht nachgefragt - sie hat sie nicht nachgefragt.
Jetzt geht es noch um die Selbstständigerwerbenden, also die Ein-Mann- oder Eine-Frau-Firmen. Da bin ich bei Ihnen. Aber wissen Sie, welchen Bedarf die Eine-Frau-Firma hat? - Dass sie arbeiten darf. Ich kenne nur diese Fragestellung. Wir haben einen Bundesgerichtsentscheid betreffend eine Kollegin aus dem Nationalrat, die während dem Mutterschaftsurlaub unbedingt in der Session arbeiten wollte. Ich kenne ganz viele Leute, die sagen: Ich will während dem Mutterschaftsurlaub arbeiten. Ich kenne ganz viele Leute, die während dem Mutterschaftsurlaub auch arbeiten. Wenn ich so schaue, was in meiner Gemeinde, in meiner Umgebung abläuft, dann sehe ich, dass diese Dienstleistungspersonen, die hier ihre Dienstleistungen erbringen, ihre Kunden nicht verlieren wollen. Sie gehen so schnell wie möglich wieder arbeiten, sobald sie es gesundheitlich können, und haben zum Teil eher den Mann zuhause oder versuchen, sich anders zu organisieren. Aber sie machen nicht sechs Monate Mutterschaftsurlaub. Wenn Sie als Ein-Mann- oder Eine-Frau-Unternehmen sechs Monate Mutterschaftsurlaub machen, dann haben Sie keine Kunden mehr. Da haben Sie kein Problem mit der EO.
Darum würde mich die Frage interessieren, ob sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wirklich überlegt hat, ob sie hier ein Bedürfnis abdeckt oder ob sie nicht vielmehr einfach irgendein ideologisches Grundmuster verfolgt. Ich sehe den Bedarf im Moment nicht. Wenn ich in die Kasse schaue - und da haben Sie durchaus auch bei den Militärausgaben den einen oder anderen Punkt, über den wir auch noch einmal diskutieren müssen -, dann sehe ich nicht, dass wir das Geld für das Anliegen haben.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.
Berset Alain · VPBR-M · Bundesrat · Freiburg
Il y a en fait deux motions qui sont différentes. Il y a une motion pour laquelle je crois qu'il n'y a pas de divergence. Le Conseil fédéral vous propose de l'accepter, votre commission propose également à l'unanimité de l'accepter. Je crois que les choses peuvent être assez rapides. Il s'agit de la motion 19.4110. En réalité, depuis son dépôt, mais sur la base de la motion Maury Pasquier 19.4270, nous avons déjà été chargés d'introduire une allocation d'exploitation pour les mères indépendantes. Cette motion Marti Min Li est donc déjà en cours de réalisation.
L'autre motion a des conséquences qui sont beaucoup plus importantes. Elle va beaucoup plus loin. Je ne veux pas entrer dans trop de détails maintenant, cela a été fait dans votre débat, mais nous estimons que les conséquences financières, qui sont relativement mesurées avec la motion 19.4410 proposée à l'adoption par le Conseil fédéral et votre commission et qui se montent à environ 13 millions de francs en 2030, pourraient être vingt fois plus élevées pour la motion 19.3373 que le Conseil fédéral propose de rejeter. Elles seraient d'environ 260 millions de francs en 2030.
On doit se poser évidemment la question d'une extension aux nouvelles prestations introduites depuis le dépôt des motions. Je pense notamment à l'allocation de paternité, à l'allocation de prise en charge et encore à l'allocation d'adoption.
Ces réflexions, qui concernent des demandes qui sont différentes entre les deux motions et qui appellent aussi des réponses différentes, ont conduit le Conseil fédéral à vous inviter à adopter une motion, vous avez vu laquelle, et à rejeter l'autre. C'est ce que je vous invite à faire, au nom du Conseil fédéral.
Abstimmung
19.3373
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 19 Stimmen
Dagegen ... 19 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Mit Stichentscheid des Präsidenten
wird die Motion abgelehnt
Avec la voix prépondérante du président
la motion est rejetée
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
19.4110
Angenommen - Adopté