22.4021
Erhalt der bestehenden Kernkraftwerke als langfristige Option gegen eine Stromlücke
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Im heutigen Strommix der Schweiz hat die Kernkraft einen Anteil von rund 30 Prozent. Dieser ist vor allem in den kritischen Wintermonaten von hoher Bedeutung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Hinzu kommt, dass zur Erreichung des Klimaziels netto null 2050 insbesondere in den Bereichen Mobilität und Heizen noch vermehrt dekarbonisiert werden muss. Dies wird trotz Effizienzmassnahmen den Stromverbrauch erhöhen. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass wir unabhängig von der geopolitischen Lage spätestens ab 2025 mit einer Verminderung von Importen aus der EU rechnen müssen; das ist die sogenannte 70-Prozent-Regel.
Erschwerend kommt hinzu, dass wir mit dem Zu- und Ausbau der inländischen erneuerbaren Energien massgeblich im Rückstand sind. Die Diskussionen rund um eine drohende Strommangellage bereits für diesen Winter haben klar aufgezeigt: Eine solche wäre für unsere Wirtschaft mit enormen Folgeschäden verbunden. Es gilt deshalb, eine Mangellage mit allen Mitteln zu verhindern.
In Anbetracht der diversen Herausforderungen einer langfristig gesicherten Stromversorgung, kombiniert mit dem steigenden Verbrauch bis 2050, ist klar: Solange die inländischen erneuerbaren Energien noch nicht in der Lage sind, die Stromnachfrage nachhaltig und zuverlässig zu decken, braucht es auch noch die Kernenergie, oder anders gesagt: Es braucht auch in näherer Zukunft einen breiten Strommix aus Wasserkraft, Kernenergie und neuen Erneuerbaren. Die Kernenergie hilft uns dabei, den Ausgleich des Rückstands, den wir im Zubau bei den Erneuerbaren aufzuholen haben, abzusichern.
Es gibt gemäss geltender Regelung im Kernenergiegesetz zwar keine Laufzeitbeschränkung. Die zeitliche Beschränkung des Betriebs der bestehenden Kernkraftwerke ergibt sich aber aus Sachzwängen. Zwei mögliche Gründe für eine Stilllegung sind die Faktoren Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Die mangelnde Wirtschaftlichkeit war der Grund für die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg. Bei einer Laufzeit von rund fünfzig Jahren wird der Faktor Sicherheit immer unberechenbarer. Unklar ist dabei vor allem, wie viele Investitionen notwendig sind, um eine längere Laufzeit mit genügend grosser Sicherheit zu erreichen. Unklar ist auch, wie sich die weltweiten Sicherheitsanforderungen entwickeln werden. Damit in diesem Kontext nicht rein betriebswirtschaftliche Gründe den Ausschlag für eine Abschaltung von bestehenden Kernkraftwerken geben, braucht es bereits jetzt Abklärungen zugunsten eines sicheren Langzeitbetriebs sowie die Klärung der genannten Unsicherheiten. Dies ist das Ziel des Postulates.
Wichtig ist Folgendes: Das Postulat betrifft nicht den Bau neuer Kernkraftwerke. Nein, es dient dazu, Vorschläge zur Ermöglichung des Langzeitbetriebs von bestehenden Kernkraftwerken zu erarbeiten; dies klar unter der Bedingung, dass die Sicherheit der Kernkraftwerke gewährleistet ist. Die Gewährleistung der Sicherheit bedingt nun aber allenfalls grössere Investitionen für Nachrüstungen. Diese sind je nach den Bedingungen im Strommarkt nicht amortisierbar. Dies war zum Beispiel wie erwähnt beim Kernkraftwerk Mühleberg der Fall. Ein frühzeitiges Abschalten eines bestehenden Werks könnten wir uns in der jetzigen Lage schlicht nicht mehr erlauben. Dies muss nun in die politische Diskussion einfliessen.
Dabei sind wir uns bewusst, dass Unterstützungsmassnahmen bei den aktuellen Strompreisen und mittelfristigen Projektionen nicht zwingend notwendig erscheinen. Aber gerade die vergangenen drei Jahre haben uns gelehrt, dass es eminent wichtig ist, uns auf jegliche Szenarien vorzubereiten. Wie die aktuelle Entwicklung zeigt, sollten wir aus unseren Fehlern in der Vergangenheit lernen. Diese Diskussion, und damit komme ich zum Schluss, soll aber nicht davon ablenken - dies zu betonen, ist mir sehr wichtig -, dass der Erhalt der bestehenden Kernkraftwerke primär dazu dient, in einer längeren Übergangsphase einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Die damit gewonnene Zeit muss zwingend für den Ausbau der Erneuerbaren genutzt werden.
Masshardt Nadine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Vincenz-Stauffacher, Sie sprechen in Ihrem Postulat von "finanziellen Anreizen". Konkret geht es ja um staatliche Finanzspritzen, und zwar für eine Technologie von gestern. Mich würde interessieren: Wann genau soll der Bund investieren und finanzieren, und wo sind die Grenzen?
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Besten Dank, Frau Kollegin Masshardt, für diese Frage. Der Bund soll natürlich nur im Ausnahmefall investieren, da werden wir uns definitiv finden. Es geht um die Gewichtung der Versorgungssicherheit. Es sind verschiedenste Massnahmen oder Konzepte denkbar. Es kann beispielsweise eine Versicherungslösung sein, es kann eine Bürgschaft sein. Es wäre eben auch die Idee dieses Postulates, dass entsprechende Massnahmen aufgezeigt werden. Das wird aber nur dann notwendig sein, wenn wir die bestehenden Kernkraftwerke brauchen, um den Rückstand aufzuholen, den wir bei den Erneuerbaren haben.
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
President (Candinas Martin, president): (discurra sursilvan) Il postulat vegn cumbattì da signur Müller-Altermatt.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Das Schweizervolk hat sich 2017 auf den Weg gemacht, auf den Weg der Energiestrategie 2050, der zu einer sicheren, sauberen, möglichst inländischen und trotzdem bezahlbaren Energieversorgung führt. Nach ein paar Jahren auf diesem Weg kommt nun die FDP-Liberale Fraktion mit einem Postulat, welches fragt: Wollen wir nicht doch ein paar Meter in die andere Richtung gehen? Mit Verlaub: Wir brauchen keinen bundesrätlichen Bericht, der uns diese Frage beantwortet. Ich kann das hier schon machen: Es ist Nonsens.
Es ist Nonsens, und es ist vor allem unnötig. Wieso? Die Energiestrategie legt kein Enddatum für den Betrieb von Atomkraftwerken fest. Das entscheidende Kriterium ist die Sicherheit. Die Energiestrategie sieht ja schon vor, dass die bestehenden Kernkraftwerke eine langfristige Option gegen die Stromlücke sind. Alle Schweizer Kernkraftwerke haben inzwischen den "Sicherheitsnachweis Langzeitbetrieb" bei der Aufsichtsbehörde eingereicht. Damit ist die grundlegende Forderung des Postulates gemäss Energiestrategie und aktueller Praxis absolut erfüllt. Und die Betreiber haben sogar längst die entsprechenden Rückstellungen für die vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat verlangten Nachrüstungen getätigt. Es stellt sich also ernsthaft die Frage, welchen Mehrwert dieses Postulat tatsächlich haben soll. Der Langzeitbetrieb ist gesichert, die Option Kernkraftwerke gegen eine Stromlücke steht, und zwar solide, sowohl rechtlich wie auch finanziell.
Immerhin: Die FDP-Liberale Fraktion ist in ihrem Postulat sehr ehrlich. Sie schreibt im Text, dass der Bundesrat aufzeigen solle, wie unter anderem die Kostenstruktur der Betreiber entlastet werden könne oder wie zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen werden könnten. Es geht also um eine Finanzspritze. Ich habe es vorhin gesagt: Es wäre eine Finanzspritze für die Rückstellungen, welche die Betreiber längst getätigt haben müssen. Nun wird die FDP-Liberale Fraktion vermutlich argumentieren, dass auch unerwartete Nachrüstungen auftauchen könnten. Wo ist dann aber unter der Staatsgarantie, die wir prüfen und aufbauen würden, die Grenze zwischen den erwarteten und den unerwarteten Nachrüstungen? Wo ist die Grenze zum Ausnahmefall, den Frau Vincenz-Stauffacher vorhin beschrieben hat? Wann muss der Bund finanzieren? Ich sage Ihnen: Wäre ich ein AKW-Betreiber, würde ich mir jede Schraube finanzieren lassen. Das Missbrauchspotenzial ist riesig. Man kann nie sagen, was eine erwartete und was eine unerwartete Nachrüstung war.
By the way: Bei den AKW-Betreibern handelt es sich zum grössten Teil um Kantone. Die Nachrüstungen sind also schon öffentlich finanziert. Wenn der Bund jetzt auch noch in die Finanzierung einsteigen würde, würde dies einzig zu einer Verunklärung der Kompetenzen führen. Wir haben vorhin über schlechte Gouvernanz gesprochen. Wenn der Bund sich an den Nachrüstungen finanziell beteiligt, dann hat er plötzlich eine Doppelfunktion: Er finanziert die Nachrüstungen und überwacht die Sicherheit. Das ist dann wirklich "very bad governance", und zwar im Atomsicherheitsbereich. Das möchte ich dem Volk später nicht erklären müssen.
Ganz zuletzt: Das künstliche Verlängern der AKW-Laufzeit mit einer Bundesfinanzspritze würde einfach nur dazu führen, dass wir beim Umbau des Energiesystems Probleme bekommen. Das Übertragungsnetz, auf dem auch der Strom der zugebauten Wasserkraft, die wir wollen, und der zugebauten Solarkraftwerke fliesst, kommt irgendwann an den Anschlag. Das Geld, das wir für die AKW ausgeben, fehlt bei den Erneuerbaren. Und der wirklich völlig unflexible, unregulierbare Atomstrom hilft weniger gegen die Stromlücke im Winter, als er in Überschusszeiten die Preise noch weiter ins Negative drückt. Dadurch werden Investitionen in den Zubau der Erneuerbaren gehemmt, und der Umbau des Energiesystems kommt nicht voran.
Unter dem Strich ist es so, wie ich eingangs gesagt habe: Dieses Postulat ist ein Schritt in die falsche Richtung. Bitte lehnen Sie es ab.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Müller-Altermatt, zu Ihrer Bemerkung, dass die Kernenergie im Winter nichts zur Versorgungssicherheit beitrage, kann ich nur sagen: Schauen Sie sich doch einmal an, wer im Winter was produziert. Vielleicht gelangen Sie dann zu einem anderen Schluss.
Aber kommen wir zu meiner Frage. Angesichts der heutigen Stromknappheit bin ich der Meinung, dass die Bevölkerung die Energiestrategie niemals mehr annehmen würde. In diesem Bereich haben wir ja ein grosses Versagen zu beklagen, das unter anderem von Ihrer Bundesrätin (Zwischenruf des Präsidenten: Die Frage!) und Ihnen persönlich verursacht wurde. Meine Frage: Wäre es nicht besser gewesen, Mühleberg am Netz zu behalten, anstatt nun 450 Millionen Franken in ein Ölkraftwerk zu investieren? Das ist nämlich der Kerngehalt dieses Postulates. Finden Sie das nicht eine gute Idee? Sie wollen ein Ölkraftwerk haben ... (Zwischenruf des Präsidenten: Die Frage ist gestellt.)
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Erstens ist das Ölkraftwerk noch keine Sekunde gelaufen. Zweitens braucht es dieses Postulat nach Ihrer Frage noch immer nicht. Wir haben die Option Langzeitbetrieb. Dieser ist geregelt, und er ist sogar schon finanziert. Es braucht nichts Weiteres mehr. Wir können einfach auf dem Pfad der Energiestrategie, ich nenne ihn tugendhaft, weitergehen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, dieses Postulat anzunehmen. Ich erachte es insbesondere als Beitrag zur Versorgungssicherheit für sehr wichtig. Wir haben heute den Auftrag, 1000 Megawatt sicherzustellen - aus Reservekraftwerken, die mit Öl oder auch mit Gas produzieren -, um in einer Energiekrise oder bei zu wenig Strom reagieren zu können.
Geschätzter Herr Müller-Altermatt, zum Glück ist das bereits bestehende Reservekraftwerk noch keine Sekunde gelaufen, weil es nur laufen würde, wenn wir in einer Mangellage wären. Die Reservekraftwerke sollen nur dann angestellt werden, wenn wir in eine Mangellage kommen. Eine Mangellage wäre gleichzeitig mit einer Kontingentierung der Wirtschaft verbunden. Ich hoffe, dass die Reservekraftwerke nie laufen müssen, die Investitionen müssen aber getätigt werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Jetzt geht es um die Sicherung des Langzeitbetriebs. Ich möchte daran erinnern, dass das Kernkraftwerk Mühleberg aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen abgeschaltet wurde. Hier hätte man damals, mit Blick auf das, was wir jetzt in die Reservekraftwerke investiert haben, vonseiten der Politik - ein Eigner des Kernkraftwerks Mühleberg ist ja der Kanton Bern - reagieren müssen. Letztlich sind die Eigner der Kernkraftwerke die Kantone oder die Gemeinden, weil sie gesetzlich eben dazu verpflichtet sind, die Stromversorgung sicherzustellen. Damit eine zu frühe Abschaltung nicht mehr passiert, erachte ich dieses Postulat, das heisst diesen Auftrag zur Prüfung der Frage, wie man einen Langzeitbetrieb sicherstellen kann, als sehr wichtig.
Herr Müller-Altermatt, Sie können den Zubau bei der Wasserkraft nicht mit der Leistung der Kernkraftwerke vergleichen: Bei den Kernkraftwerken sprechen wir von über 20 Terawattstunden und bei der Wasserkraft von über 2 Terawattstunden. Der Zubau von Wasserkraft, das wissen Sie selbst, braucht enorm viel Zeit, es geht jetzt aber gerade darum, den Strom in dieser Übergangszeit sicherzustellen.
Ich denke, dass dieses Postulat in keiner Weise die Energiestrategie infrage stellt, die wir bei anderen Themen diskutieren. Es will einfach verhindern, dass dereinst ein Kernkraftwerk zu schnell abgeschaltet wird. Wenn Sicherheitsgründe dafür sprechen, muss es abgeschaltet werden, aber aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht. Wenn ein Betreiber ein Kernkraftwerk zu früh abschaltet und wir vom Staat her aus Opportunität wieder Ölkraftwerke bauen, dann steht das auch finanziell in keinem Verhältnis.
Etwas muss ich nun aber unbedingt noch sagen: In Anbetracht der aktuellen Strompreise gehe ich davon aus, ja, ich erwarte es sogar, Herr Müller-Altermatt, dass die Strombetreiber und auch die Eignerkantone keine finanzielle Unterstützung brauchen. Wer aber weiss schon, wo wir in zehn, zwanzig Jahren stehen werden?
In diesem Zusammenhang möchte ich auch an die Fristen erinnern: Das Kernkraftwerk Beznau wird im Normalfall 2027 vom Netz gehen. Das ist in fünf Jahren! In fünf Jahren werden wir niemals 7 Terawattstunden zubauen - schlichtweg nicht! Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Beznau nun überprüft, ob man nicht auch Beznau länger betreiben könnte. Mir geht es hier nicht darum, eine Technologiediskussion zu führen, wirklich nicht. Vielmehr geht es mir darum, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten - das ist für unser Land zentral.
Ich bin froh, dass wir nächste Woche den Mantelerlass diskutieren werden. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für einen raschen Zubau. Wenn es uns bis 2030 gelingt, wie ich heute Morgen bereits gesagt habe, 5 Terawattstunden zuzubauen, dann ist das bereits viel, dann haben wir angesichts der Widerstände bei den letzten Projekten bereits einiges erreicht.
Deshalb bitte ich Sie dringend, dem Postulat zuzustimmen, damit wir die Überprüfung vornehmen können. Wie gesagt, aus heutiger Sicht braucht es keine Finanzierung. Das Postulat erlaubt es uns aber, Szenarien zu rechnen. Wenn ein Kernkraftwerk länger am Netz bleibt, fliesst auch mehr Geld in den Entsorgungsfonds; das wäre vielleicht eine Überlegung wert. Lassen Sie uns diese Arbeit machen. Damit präjudizieren Sie keine Entscheide. Am Ende legen wir Ihnen einfach einen Bericht vor. Letztlich geht es um die Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz, um nicht mehr und nicht weniger.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Herr Bundesrat, Sie sagten vorhin sinngemäss, es dürfe nicht sein, dass ein AKW aus betriebswirtschaftlichen Gründen quasi zu früh abgestellt wird; die Sicherheit solle entscheidend sein. Aber wenn es aus Sicherheitsgründen abgestellt wird, dann wird es doch zum Zeitpunkt abgestellt, in dem es nicht mehr sicher ist. Das ist doch zu spät, da geben Sie mir hoffentlich recht. Es wird also immer ein betriebswirtschaftlicher Entscheid sein, wenn man es abstellt. (Zwischenruf des Präsidenten: Die Frage!) Wenn immer die Betriebswirtschaft entscheidend ist, ist es dann nicht so, dass auch immer die Bundesspritze kommen würde? Es wird immer so sein. Es braucht immer Geld, das, wie Sie es auch sagen, eigentlich die Kantone geben müssten.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich erachte das als nicht ganz richtig. Wenn bei einem Kernkraftwerk der Mantel spröde ist, dann kann es auch mit viel Geld nicht mehr betriebswirtschaftlich saniert werden - das wissen Sie als Spezialist genau -, das käme einem Neubau gleich. Genau diese Prüfung wird jetzt in Beznau durchgeführt. Es ist nicht sicher, dass man Beznau weiterführen kann, genau aus diesen Sicherheitsgründen. Gleichzeitig ist ein Neubau eines Kernkraftwerks natürlich auch nicht gestattet.
Lassen Sie uns jetzt diese Arbeit machen. Mühleberg hat man nicht aus Sicherheitsgründen abgestellt - eindeutig nicht! Man hat es aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen abgestellt. Ich weiss die Zahl nicht genau, aber 200 bis 300 Millionen Franken hätte man damals investieren müssen. Jetzt investieren wir eine halbe Million Franken und noch mehr in Ölkraftwerke - das kann es doch nicht sein!
Abstimmung
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 86 Stimmen
Dagegen ... 105 Stimmen
(4 Enthaltungen)