03.417

Geschäftsreglement des Ständerates

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Die Totalrevision des Geschäftsreglementes des Ständerates ist eine notwendige Folge des neuen Parlamentsgesetzes. Das Parlamentsgesetz hat seinerseits die Totalrevision der Bundesverfassung auf Gesetzesstufe umgesetzt. Als Folge der Totalrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes bzw. des neuen Parlamentsgesetzes konnte das Ratsreglement erheblich gekürzt werden. Die Systematik und die Terminologie des Reglementes waren an das Parlamentsgesetz anzupassen und zu überarbeiten. Gegenstand des Ratsreglementes bleibt zur Hauptsache die Regelung unserer eigentlichen Ratsinterna.

Grössere Neuerungen waren hier nicht erforderlich; den spezifischen Charakter des Ständerates wollen wir beibehalten.

Ihre Kommission hat an mehreren Sitzungen den Vorentwurf des SPK-Sekretariates beraten. Insbesondere haben wir uns mit folgenden inhaltlichen Fragen auseinander gesetzt: Zusammensetzung des Büros, Aufgaben des Büros, so insbesondere die Bewilligung für Sitzungen der Kommissionen und die Bewilligung für die Einsetzung von Subkommissionen ja oder nein - das wird uns heute dann noch beschäftigen -, Einbezug der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission in die Legislaturkommissionen, Fristen für den Versand von Unterlagen an den Rat, Beibehaltung des Namensaufrufes zu Sitzungsbeginn ja oder nein, Verzicht auf explizite Vorschriften der "schicklichen Kleidung", Definition der persönlichen Erklärung und Veröffentlichung des Stimmverhaltens.

Namens der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Es steht Ihnen ein eingehender Bericht zur Verfügung. Deshalb werde ich mich auch in der Detailberatung kurz halten und auf ausführliche Erläuterungen verzichten. Man kann das im Bericht nachlesen. Ich bitte Sie also, einzutreten und die Detailberatung zu beginnen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Geschäftsreglement des Ständerates (GRS)

Règlement du Conseil des Etats (RCE)

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Art. 1-5

Antrag der Kommission: BBl

Titre et préambule, art. 1-5

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 6

Antrag der Kommission: BBl

Antrag des Büros

Abs. 1 Bst. f

f. Es legt den Jahressitzungsplan der Kommissionen fest und genehmigt Zusatzsitzungen.

Art. 6

Proposition de la commission: FF

Proposition du Bureau

Al. 1 let. f

f. arrête le plan annuel des séances des commissions et approuve des séances supplémentaires;

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Das Büro schlägt Ihnen einen Zusatz vor, wonach Zusatzsitzungen ebenfalls durch das Büro zu genehmigen seien. Was ist das Motiv? Ist es ein politisches, die Arbeit der Kommissionen kontrollieren zu wollen? Keineswegs! Das Motiv für diesen Antrag ist lediglich die Einhaltung des Budgets, und er soll jetzt im Ratsreglement festhalten, was bereits heute Praxis ist.

Es kommt immer wieder vor, dass unsere Kommissionen - namentlich bei komplexen oder umstrittenen Vorlagen - mit den ordentlichen drei Sitzungstagen pro Quartal nicht auskommen und Zusatzsitzungen durchführen müssen. Seit einigen Jahren bereits ist es im Ständerat die Praxis, dass die Kommissionen das Büro fragen, ob es die Zusatzsitzungen genehmigt. Diese Praxis haben wir im Einvernehmen mit den Kommissionspräsidenten eingeführt, als vor einigen Jahren erstmals nach vielen Jahren ein Nachtragskredit für die Tätigkeit des Parlamentes verlangt werden musste.

Das Büro handhabt diese Genehmigungskompetenz sehr grosszügig. Nur in einigen wenigen Fällen hat es im Gespräch mit den anfragenden Kommissionspräsidenten den Wunsch geäussert, die Zusatzsitzungen zu beschränken oder darauf zu verzichten. Alle Fragen konnten einvernehmlich geregelt werden. Angesichts der Lage der Bundesfinanzen ist es nötig, dass auch wir mit den budgetierten Mitteln sparsam umgehen.

Wie Sie wissen, hat die Verwaltungsdelegation den Budgetentwurf für das Jahr 2004 kürzen müssen, und wir müssen Ihnen mit dem Entlastungsprogramm beantragen, dass wir Ratsmitglieder auf einen Teil unserer Entschädigung verzichten. In diesem Rahmen ist es einfach angezeigt, dass wir mit den Budgetmitteln haushälterisch umgehen. Der Zusatz hat lediglich den Zweck, dass die bisherige Praxis im Reglement verankert wird und dass wir dort, wo die Anzahl Sitzungen zunimmt und das Budget gesprengt zu werden droht, im gegenseitigen Kontakt Lösungen finden, um das Budget einhalten zu können. Wir erreichen damit eine effiziente Kommissionstätigkeit, und wir erreichen, dass Zusatzsitzungen im nötigen - aber nur im nötigen - Rahmen angesetzt werden.

Ich bitte Sie im Namen des Büros und im Sinne eines Budgets, das wir einhalten können, diesen Zusatz zu genehmigen.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich habe ein gewisses Verständnis für den Antrag des Büros, und zwar aus aktuellem Anlass. Am Montag, als ich nach Bern fuhr, habe ich im Radio gehört, der Ständerat werde mit einer grossen Delegation nach Deutschland fahren und die neuen Verhandlungen aufnehmen, damit das Luftverkehrsabkommen in die richtige Bahn komme. Da habe ich mich gefragt, ob wir Geld haben, denn kurz vorher hat uns das Büro mitgeteilt, bei den Sitzungen zurückhaltender zu sein.

Grundsätzlich habe ich also Verständnis für den Antrag des Büros, aber ich möchte doch Folgendes sagen: Wenn das Büro will, dass die Kommissionen nur mit seiner Bewilligung zusätzliche Sitzungen abhalten und Subkommissionen einsetzen dürfen, ist das eine grundsätzliche Frage. Wer ist eigentlich kompetent? Die Kommissionen haben von Gesetzes wegen einen Auftrag, und diesen müssen sie dann auch erfüllen. Wenn sie zusätzliche Sitzungen brauchen oder etwas in einer Subkommission vertieft abklären wollen, dann müssen sie das machen. Sonst können sie ihren Auftrag nicht erfüllen. Es kann nicht ein Weisungsrecht des Büros sein, hier einzuschränken.

Dass das Büro eine gewisse Finanzkontrolle hat, finde ich richtig, damit es nicht ausufert. Aber bis jetzt hat es ja eigentlich geklappt. Im Ständerat ist es vielleicht noch etwas anderes als im Nationalrat. Wir haben das in der Kommission besprochen, und Sie können im Kommissionsbericht nachlesen, dass wir diese Genehmigungspflicht einstimmig abgelehnt haben. Im Kommissionsbericht steht: "Die Kommission hat ferner geprüft, ob das Büro neu ermächtigt werden soll, die Durchführung zusätzlicher Kommissionssitzungen ausserhalb des Jahressitzungsplans und die Einsetzung von Subkommissionen zu genehmigen. Die Kommission lehnt eine derartige Kompetenz des Büros ab, weil sie davon ausgeht, dass die Kommissionen selbst in der Lage sind, über die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen organisatorischen Massnahmen zu entscheiden."

Beim Weisungsrecht des Büros, das aufgrund des Antrages des Büros jetzt eigentlich eingeführt werden soll, frage ich mich, ob es dafür tatsächlich eine gesetzliche Grundlage gibt.

Dazu kommt besonders noch ein Problem der Geschäftsprüfungskommissionen und der Finanzkommissionen, die aus praktischen Gründen schon seit jeher gezwungen sind, auch ausserhalb des fixen Jahressitzungsplans zu tagen, und zudem seit jeher intensiv mit Subkommissionen arbeiten. Ich bin für eine zurückhaltende Subkommissionstätigkeit, aber es gibt wirklich Fragen, wo es effizienter und auch Kosten sparender ist, wenn eine Subkommission tagt, als wenn die ganze Kommission lange Anhörungen macht. Wir kommen schneller zum Ziel.

Ich bitte Sie namens der Kommission, den Antrag des Büros abzulehnen.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte auf die Ausführungen von Herrn Kollege Wicki kurz replizieren. Es geht hier um die Fortführung der bisherigen Praxis, welche unbestrittenermassen gegolten hat und welche funktioniert hat. Es geht nicht um die autoritative Bewilligung, wie Sie angetönt haben, den autoritativen Entscheid, ob Sitzungen durchgeführt werden können, sondern es geht um eine massvolle Bremse dort, wo das Budget nicht eingehalten werden kann oder wo es droht, aus den Fugen zu geraten. In diesen Fällen erfolgt eine Meldung an das Büro. Wo das Budget knapp wird, werden wir Rücksprache nehmen und fragen: Ist es möglich, allenfalls einen Tag weniger zu sitzen? Diese schonende Bremse hat immer funktioniert. Es ist keine autoritative Bewilligung, sondern eine massvolle Bremse, um im Kontakt mit den Kommissionspräsidenten gemeinsam das Budget besser einhalten zu können. Das sind wir auch der Eidgenossenschaft und unserer Arbeit schuldig.

Weiter ist beizufügen, dass die Kontrollkommissionen natürlich ihren eigenen Sitzungsplan haben. Sie haben auch ihr eigenes Sitzungsbudget, und in diesem Rahmen agieren sie selbstständig. Sie gelangen lediglich ans Büro, wenn sie ihr eigenes Budget nicht mehr einhalten können. In diesem Sinne ist es eine massvolle, aber nötige Bremse, um unser Budget gemeinsam einhalten zu können.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Nur eine Frage - ich weiss nicht, ob die allenfalls jemand anders beantworten kann; wir haben hier Präsidenten der GPK, die anwesend sind -: Mir wäre es neu, dass die Geschäftsprüfungskommission in dieser Situation ein eigenes Budget hat; ich weiss es nicht. Mich würde dann natürlich interessieren: Welches ist das Budget beispielsweise einer APK, wenn wir hören - ich habe das Beispiel vom Montag vernommen -, was man da für grosse Absichten hat? Man startet praktisch ein Aussendepartement und ein Verkehrsdepartement vom Parlament her. Man weiss da nicht mehr, wer im Ausland verhandelt, wer wen vertritt.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Ihre weitere Frage, Herr Wicki, betrifft Artikel 11, die Subkommissionen; dort werden wir darüber sprechen. Hier geht es um den Jahresplan der Kommissionssitzungen und um Zusatzsitzungen der Gesamtkommissionen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission .... 25 Stimmen

Für den Antrag des Büros .... 9 Stimmen

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Erlauben Sie mir einen Kommentar zum Fall APK: Das war eben gerade eine Diskussion im Büro. Wir konnten dort das Budget und auch die Anzahl Sitzungstage einigermassen festlegen. Da ist nicht einfach eine Kommission hingegangen und hat sich selber mandatiert.

Die zweite Bemerkung: Jetzt ist klar, dass die Verantwortung für die Einhaltung des Budgets bei den Kommissionen liegt. Das Büro wird keinen Einfluss darauf nehmen können. Ich hoffe, dass sich die Kommissionen dieser Verantwortung bewusst sind.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte der Klarheit halber zum Votum des Präsidenten noch etwas festhalten. Wir haben mit dem Wortlaut, den Sie in unserem Rat soeben beschlossen haben, keine Praxisänderung eingeführt. Die Verantwortung für die Einhaltung des Budgets liegt nach wie vor beim Büro in Zusammenarbeit mit der Kommission. Bis jetzt hat die Zusammenarbeit der Kommissionen und des Büros eigentlich geklappt. Ich gehe davon aus, dass es in dieser ganzen Problematik weiterhin so ist.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 7-10

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 11

Antrag der Kommission: BBl

Antrag des Büros

Abs. 1

Jede Kommission kann mit Zustimmung des Büros aus ihrer Mitte Subkommissionen einsetzen.

Art. 11

Proposition de la commission: FF

Proposition du Bureau

Al. 1

Chaque commission peut instituer en son sein, avec l'assentiment du Bureau, une ou plusieurs sous-commissions.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Es geht um eine ähnliche, aber nicht um dieselbe Frage, und sie kann durchaus separat von der vorherigen entschieden werden.

Das Büro beantragt Ihnen, dass Kommissionen die Genehmigung des Büros einholen müssen, wenn sie Subkommissionen bilden wollen. Motiv dafür ist wiederum die Einhaltung des Budgets. Auch hier ist zu betonen, dass es sehr oft sinnvoll ist, bei komplexen Geschäften eine Subkommission zu bilden, welche gesetzgeberische Lösungen zuhanden der Kommission vorbereitet. Sie kann auch für andere Aufgaben zweckmässig sein; die neue gemischte Subkommission aus der APK und der KVF ist ein Beispiel dafür.

Zusätzliche Subkommissionen belasten aber auch das Budget. Das Büro möchte, dass die Kommissionen einen Antrag einreichen, in welchem sie die Aufgaben der Subkommission umschreiben, und einen Sitzungsplan und ein entsprechendes Budget vorlegen, sodass ersichtlich ist, für welchen Zweck und mit welchen Kostenfolgen die Subkommissionen eingesetzt werden sollen. Denn die Schaffung einer Subkommission kann erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen, vor allem wenn ihr Auftrag nicht klar formuliert ist und wenn zahlreiche Sitzungen mit Beteiligung von Experten sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung durchgeführt werden.

Auch die Sitzungen von Subkommissionen werden vom Sekretariat vorbereitet und protokolliert, Berichte werden geschrieben usw.; die Mitglieder der Subkommissionen beziehen die üblichen Entschädigungen. Die Auswirkungen auf das Budget sind durch Subkommissionen teilweise weit grösser als durch zusätzliche Kommissionssitzungen.

Aus diesen Gründen ist das Büro der Meinung, dass angesichts der Finanzlage Subkommissionen wohl nötig sind, aber dass sie nur zurückhaltend einzusetzen sind.

In diesem Sinne beantragen wir Ihnen, Artikel 11 Absatz 1 gemäss Antrag des Büros zu beschliessen.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor. In der Kommission haben wir aber beraten, was eigentlich die Aufgabe der Subkommissionen sein soll. Die Einsetzung von Subkommissionen soll mit einer klaren Auftragserteilung und einer definierten Berichterstattungsfrist verbunden sein. Das haben wir in Artikel 11 Absatz 2 so aufgenommen. Wir haben auch festgestellt, dass man bisher zum Teil etwas allzu locker mit Subkommissionen umgegangen ist, d. h. Subkommissionen eingesetzt hat. Dies betrifft aber in erster Linie den Nationalrat und weniger den Ständerat.

Nun zum Antrag des Büros: Jede Kommission kann mit Zustimmung des Büros Subkommissionen einsetzen - also nur mit Zustimmung des Büros, so lege ich das aus. Dies bringt Probleme mit Artikel 45 des Parlamentsgesetzes. Artikel 45 des Parlamentsgesetzes sieht unter dem Titel "Allgemeine Rechte" nämlich ausdrücklich vor, dass die Kommissionen Subkommissionen einsetzen können. Dieser Artikel sagt auch weiter, dass die Kommissionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Parlamentarische Initiativen, Vorstösse und Anträge einreichen können. Daraus folgt doch, dazu auch die nötigen Sitzungen abzuhalten. Ich frage mich, ob nun das Ratsreglement als Verordnung über das Gesetz hinweggehen und die Kompetenz eben praktisch dann dem Büro geben kann. Ich könnte allenfalls durchaus einverstanden sein - damit die Koordination und die Kontrolle des Büros stattfinden -, wenn man sagen würde: Jede Kommission kann in Absprache mit dem Büro aus ihrer Mitte Subkommissionen einsetzen. Dann ist das nicht eigentlich eine Bedingung. Das wäre für mich eine Möglichkeit. Sonst muss ich aus grundsätzlichen Überlegungen, nicht namens der Kommission, opponieren.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Wir führen jetzt selber eine Kommissionssitzung durch und hätten das Ganze vielleicht in einer vorberatenden Subkommission bereinigen können, nachdem unser Antrag vorgelegen hat. Es hätte nicht einmal etwas gekostet.

Was bewirkt der Antrag?

1. Der Antrag hat finanzielle Auswirkungen. Wo Subkommissionen mit dem Büro nicht abgesprochen sind, dort entfällt allenfalls die finanzielle Entschädigung. Das ist die Wirkung. Dass sie auch ohne Genehmigung des Büros arbeiten könnten, das liegt auf der Hand, aber finanziell wäre dann die Grundlage für die Entschädigung nicht gegeben.

2. Wenn Sie Absatz 1 durch "in Absprache mit dem Büro" sprachlich ändern möchten, dann ist es dasselbe wie "mit Zustimmung des Büros". Eine Absprache bedingt die Zustimmung beider Seiten, sonst ist es keine Absprache, sonst ist es nur ein Anhören.

Nachzutragen ist grundsätzlich, dass die Subkommissionen der Kontrollkommissionen, der Geschäftsprüfungs- und der Finanzkommission, die jedes Jahr einen Sitzungsplan festlegen, der nötigerweise grosszügig ist, in keiner Weise beschränkt sind. Sie brauchen keine Genehmigung im Einzelfall. Dort genügt der Sitzungsplan am Anfang des Jahres mit dem eingegebenen Zeitbudget.

Aus diesem Grund glauben wir, es sei für das Einhalten des Budgets richtig, diesen Zusatz einzuführen. Es hat auch indirekt eine Auswirkung auf den Nationalrat. Im Nationalrat geht es um dieselbe Frage; dort soll der Zusatz auch eingefügt werden. Sie wissen: Im Nationalrat ist es teilweise fast grassierend, wie Subkommissionen eingesetzt werden. Wir möchten unsererseits gegengleich handeln, und die bisherige grosszügige Praxis soll beibehalten werden. Aber unsere knappen Budgets verlangen, dass wir miteinander darüber sprechen und uns eben absprechen, wie Sie sagen, Herr Kollege Wicki.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich habe vorerst noch zum Finanziellen etwas zu erwähnen. Ich habe mir die Zahlen geben lassen. Die Subkommissionen umfassen ja nur vier bis fünf Mitglieder; die Kosten fallen deshalb nicht so stark ins Gewicht. Wie ich festgestellt habe, beanspruchen die Subkommissionen des Ständerates 7,4 Prozent der Taggeldkosten der Ständeratskommissionen. Dass das im Nationalrat ein Problem ist, gebe ich ohne weiteres zu, aber wir machen hier ja das Reglement des Ständerates.

Ich schlage Ihnen folgende Formulierung vor: "Jede Kommission kann in Absprache mit dem Büro aus ihrer Mitte Subkommissionen einsetzen." Das soll grosszügig gehandhabt werden und soll nicht einfach eine apodiktische Voraussetzung sein. Das möchte ich hier erwähnen und bitte Sie, über diesen Antrag abzustimmen.

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion

Ich höre jetzt dieser Diskussion seit einiger Zeit zu. Ich stelle fest, dass wir heute das Reglement des Ständerates vor uns haben und damit nicht ein Problem des Nationalrates zu lösen haben. Es stellt sich die Frage: Gibt es bei uns diesbezüglich Probleme, ja oder nein? Ich denke eher nein, und deshalb frage ich mich, weshalb es bei uns einen besonderen Regelungsbedarf gibt. Das ist etwas ketzerisch in die Welt gesetzt.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es mag durchaus sein, dass wir im Moment keine Probleme haben und dass wir in der Diskussion zwischen Büro und Kommissionspräsidenten bisher immer eine Lösung gefunden haben.

Das ist aber keine Garantie dafür, dass es auch in Zukunft so bleiben muss. Es kann durchaus auch einmal eine andere Haltung hier Platz greifen, und da meine ich, müsste doch irgendwo ein koordinierendes und steuerndes Element gegeben sein. Wenn Sie mit dem Büro nicht einverstanden sind, können Sie entsprechend intervenieren - das bleibt dem Rat selbstverständlich offen.

Für mich ist beim Antrag von Herrn Wicki die entscheidende Frage: Was gilt, wenn Büro und Kommission nicht gleicher Meinung sind, wenn es jetzt "in Absprache" anstatt, gemäss Antrag des Büros, "mit Zustimmung" heisst? Herr Wicki muss mir diesen Fall erklären; alle anderen Fälle interessieren mich nicht. Wenn Büro und Kommission gleicher Meinung sind, brauchen wir die schriftliche Regelung nicht.

Ein weiterer Punkt: Ich bin mit Herrn Stadler nicht einverstanden. Natürlich hat der Nationalrat seine Probleme zu lösen und wir unsere. Wenn wir sagen, eine solche Bestimmung wollten wir nicht, dann ist es ganz klar, dass der Nationalrat auch keine solche Bestimmung einführen wird. Der Nationalrat wird dann seine Praxis weiterführen, die dazu führt, dass es eine Ausuferung bei den Subkommissionen gibt. Wir geben also auch ein Zeichen, ein Signal an den Nationalrat. Ob er es befolgt oder nicht, das können wir nicht beeinflussen. Aber wenn wir Nein sagen, dann wird der Nationalrat ganz sicher darauf Bezug nehmen, dass ja auch der Ständerat eine solche Bestimmung abgelehnt habe.

Ich bitte Sie, hier ein Zeichen zu setzen. Es braucht eine Koordination, und es braucht eben eine Koordination durch das Büro mit einer gewissen Steuerung. Sonst ist es nicht ausgeschlossen, dass auch wir einmal Verhältnisse haben, wie sie im Nationalrat vorherrschen, und das möchte ich nicht.

Bisher war es so, dass das Büro zugestimmt hat, wenn eine stichhaltige Begründung vorlag. Warum kann man diese Praxis jetzt nicht so verankern, gleichzeitig aber eine Vorkehr gegen eine unvernünftige Praxisänderung treffen?

Ich bitte Sie, diesem Antrag des Büros zu folgen. Sonst müsste ich mich fragen, warum denn das nicht möglich sein sollte. Herr Stadler müsste mir eine stichhaltige Erklärung geben können.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Es liegen zwei Anträge vor, nämlich der Antrag des Büros ("mit Zustimmung des Büros") und eine von Herrn Wicki vorgeschlagene Neuformulierung des Antrages des Büros ("in Absprache mit dem Büro"). Auf den Antrag, wie er im Entwurf steht, können wir verzichten.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag des Büros .... 19 Stimmen

Für den modifizierten Antrag des Büros .... 14 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Ich danke Ihnen im Namen von Finanzminister Villiger für diesen Entscheid.

Art. 12, 13

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 14

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Zu Artikel 14 noch eine Bemerkung: Es geht hier um die Stellvertretung, das haben wir eingehend diskutiert. Es stellt sich ja die Frage, wer auch in den Subkommissionen Einsitz nehmen und Stellvertretungen ausüben darf. Hierzu möchte ich festhalten, dass eine "fliegende Vertretung", also eine alternierende Anwesenheit von Mitgliedern je nach Traktanden bzw. Interessengebieten, nicht stattfinden sollte.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 15-28

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 29

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich habe noch eine Bemerkung zu Artikel 29 Absatz 3, wo es heisst: "Die Präsidentin oder der Präsident kann ausnahmsweise während der Sitzung die Tagesordnung ergänzen, namentlich um Differenzen und zurückgestellte Beratungsgegenstände zu behandeln." Es ist das Anliegen der Kommission, dass diese Möglichkeit zurückhaltend angewendet wird. "Ausnahmsweise" haben wir hier ausdrücklich eingesetzt.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 30

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 31

Antrag der Kommission: BBl

Antrag Marty Dick

Streichen

Eventualantrag Marty Dick

Auf Verlangen werden Mitteilungen und Vorschläge der Präsidentin oder des Präsidenten sowie mündliche Ordnungsanträge von Ratsmitgliedern von der Übersetzerin oder dem Übersetzer in eine andere Amtssprache übersetzt.

Art. 31

Proposition de la commission: FF

Proposition Marty Dick

Biffer

Proposition subsidiaire Marty Dick

Les communications et propositions du président et les motions d'ordre présentées oralement sont traduites, s'il en est fait requête, dans une autre langue officielle par le traducteur du conseil.

Marty Dick · Ständerat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je ne sais pas si, pour vous, ç'a été la même chose, mais lorsque je suis entré la première fois dans cette salle, j'ai été assez impressionné par le rituel qui existe. L'appel, les salutations du vendredi matin de la dernière semaine de session et, parmi ces rituels aussi, la traduction. En fait, on traduit les choses peu importantes et on ne traduit pas les choses importantes.

Mon intervention n'est pas faite pour désacraliser l'activité de ce Conseil. On peut vivre avec l'appel, les salutations du dernier vendredi sont sympathiques. Mais je me demande s'il y a vraiment un sens de maintenir cette traduction. M. Jean-Claude Hayoz est un excellent traducteur; il est tellement bon qu'il traduit avec une rapidité de kalachnikov et, normalement, il a terminé sa traduction avant que le président ait terminé. Mais, n'est-ce pas, il traduit "Vote sur l'ensemble - Gesamtabstimmung". Ce sont des concepts que tout le monde connaît dans cette salle, et je crois qu'on devrait avoir le courage de dire que M. Hayoz a bien d'autres tâches à accomplir dans les Services du Parlement que de passer des heures ici pour traduire des choses que tout le monde comprend. Ce sont des concepts qui sont toujours les mêmes.

L'alternative, c'est de faire une véritable traduction dans les langues officielles, comme cela se fait au Conseil de l'Europe. Pour avoir une traduction dans ma langue, je dois aller à Strasbourg: là-bas, au plénum et dans toutes les commissions, je bénéficie de la traduction en italien - pas ici!

Ma proposition est conçue de deux façons. La proposition principale consiste à dire: "Nous n'avons vraiment pas besoin d'un traducteur officiel pour traduire des communications qui sont des communications courantes et qu'honnêtement tout le monde comprend." On est en train de faire des économies dans tous les domaines, alors je ne vois pas pourquoi on ne devrait pas faire aussi un petit geste. La proposition subsidiaire a pour but de faire en sorte que, sur demande, les communications soient traduites dans une autre langue officielle; si quelqu'un ne comprenait pas quelque chose, il pourrait le demander.

Quant à la version qui est proposée par la commission, je regrette de le dire, et de le dire très ouvertement, elle a un côté un peu hypocrite. Car aujourd'hui, au Parlement, les langues sont l'allemand et le français, et lorsqu'un Tessinois se hasarde à parler italien, tout de suite ses collègues disent: "Il parle pour la Télévision Suisse italienne!" Mais quand un Suisse allemand parle allemand, personne ne dit qu'il parle pour la DRS. Ou quand M. Cornu parle en français, personne ne dit qu'il parle pour la TSR. Alors, j'ai un peu de peine à accepter cette attitude. D'ailleurs, même le programme des séances n'est réalisé qu'en deux langues: alors que tous les citoyens du pays s'intéressent potentiellement à ce travail, à ce que fait le Conseil, sur Internet, ce programme n'existe pas en italien. Donc, on viole le principe affirmé dans tous les discours du 1er août et dans les grandes occasions, à savoir: "Nous sommes un pays multiculturel, plurilingue et les langues ont la même dignité!" Alors, pour ne pas dire que les langues de ce Conseil, en réalité, sont seulement l'allemand et le français, pour éviter de reconnaître qu'on viole ce principe, la commission nous propose de parler d'une deuxième langue officielle. Cela, c'est vraiment un peu hypocrite.

Ma proposition principale revient à dire: "Soyons francs avec nous-mêmes, cette traduction officielle, on peut s'en passer." Ou, sans ça, mettons les choses au clair. Je ne suis pas si "intégraliste" au point de dire "dans les trois langues", mais alors, choisissons une formulation moins hypocrite. Il pourrait y avoir demain un député suisse italien qui, légitimement, demanderait de traduire en italien ce que le président dit. Je crois que ma proposition principale est la meilleure, la plus transparente et la plus correcte. Autrement, on doit faire le pas et traduire tout ce qu'on dit, car le paradoxe, c'est que les choses importantes que l'on dit dans ce Conseil ne sont, elles, absolument pas traduites.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor. Vielleicht dazu einige Überlegungen: Wenn ich den vorgeschlagenen Text im Bericht ansehe, dann ist es so, dass die Übersetzung der Mitteilungen und Vorschläge des Präsidenten in eine andere Amtssprache eigentlich zwingend ist, beim Eventualantrag Marty Dick erfolgt dies nur auf Verlangen.

Herr Jean-Claude Hayoz, der hier im Saal anwesend ist, macht nicht nur die paar Übersetzungen, die wir hier hören; er ist Übersetzer aller Anträge, die Sie einreichen, auch führt er das Ratsprotokoll. Das Ratsprotokoll finden Sie in Artikel 30 des Geschäftsreglementes. Diese Person wird sicher anwesend sein müssen, sodass ich mich frage, ob das richtig ist, dass dann die Übersetzung nur auf Verlangen erfolgen soll.

Ich meine, dass wir am bisherigen beantragten Artikel 31 festhalten können.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Marty Dick .... 17 Stimmen

Für den Antrag der Kommission .... 15 Stimmen

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Herr Hayoz ist damit ab nächster Legislatur entlastet.

Art. 32

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 33

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Im Einverständnis mit Herrn Wicki gebe ich Frau Brunner das Wort zur Begründung ihres Minderheitsantrages.

Brunner Christiane · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Je vous prie de prendre ma proposition de minorité en ce qui concerne l'abrogation de l'appel un peu à la légère. Non pas que ma proposition ne soit pas sérieuse! Mais dans notre Conseil, en particulier au moment de l'appel, je trouve qu'il nous manque un peu le sens de l'humour.

Depuis bientôt huit ans que je siège dans ce Conseil, je boycotte l'appel du matin. Alors, tout le monde me dit: "Tu n'arrives pas à te lever le matin!" C'est vrai que l'aurore n'est pas ma meilleure heure. Mais si on considère que la moitié à peu près des jours de session, nous avons une séance de commission à 7 heures ou à 7 heures 30 du matin, et que nous avons des invitations importantes à petit-déjeuner pour débattre de sujets politiques, bien sûr, on constate que mes possibilités de grasse matinée pendant les sessions sont quand même très réduites.

Il semble que l'élément principal de l'appel soit fondé sur la notion de la ponctualité au Conseil des Etats. Nous devons faire la démonstration que nous sommes ponctuels, donc que nous sommes sérieux, en sacrifiant à un rite qui tient du dressage à l'école ou, éventuellement aussi, du service militaire. Je considère que les conseillers et conseillères aux Etats ne sont pas là pour être dressés, mais qu'ils ont été élus pour représenter les cantons et que nous sommes, toutes et tous, extrêmement conscients de nos responsabilités. Et même, nous pouvons nous autoriser à être rebelles face à une institution. Je considère, par exemple, que notre collègue Carlo Schmid et moi-même, dans un registre tout à fait différent, nous avons un peu pour mission d'être rebelles.

Ma rébellion à l'égard de l'appel tient peut-être aussi au fait que je suis une femme et que je n'ai évidemment pas fait de service militaire. L'appel représente pour moi le symbole de la discipline. Et nous n'avons pas besoin d'être disciplinés puisque nous sommes, tout simplement, responsables.

Si vous tenez tellement à garder l'institution de l'appel - cette institution désuète de l'appel - pour montrer notre sens de la responsabilité, alors je vous propose d'introduire aussi un appel en fin de séance parce que la ponctualité est une vertu, mais l'endurance en est aussi une. Le 16 septembre 1975, le conseiller aux Etats Albin Heimann avait fait la même proposition que moi lors de la révision du règlement du Conseil des Etats. Je ne résiste pas au plaisir de vous lire une partie de son intervention:

"Vielleicht ist es Ihnen entgangen, dass sich verschiedene Zeitungen dieser Frage angenommen haben, nachdem ich schon im Januar 1972 den Vorschlag dem Büro unterbreitet habe. Da schreibt beispielsweise der 'Nebelspalter': 'Dann aber Appell, dem Alphabet nach wird jeder einzelne vom Präsidenten bei seinem Namen gerufen, .... worauf er je nach Temperament schneidig oder verschlafen repliziert 'hier' oder 'présent'. Das tönt dann vaterländisch, und die spärlichen Besucher aus dem Ausland wundern sich über so viel Disziplin und sagen, bei ihnen daheim gebe es dergleichen nur auf dem Kasernenhof.'

Dann hat sich aber auch die 'Woche' zu dieser Frage geäussert, und zwar noch mit einer Lobpreisung auf das Büro. Nachdem der Sachverhalt dargelegt wird, steht dann zu lesen: 'Heute wirkt dieses Vorgehen leicht komisch und ist der Würde des Rates eher abträglich. So viel sollte sogar ein ständerätliches Büro begreifen, das immerhin aus intelligenten Leuten zusammengesetzt ist.' Dann als letzte Pressestimme eine aus dem Wallis, dem 'Walliser Boten': 'Dass der Vizekanzler zu Beginn der Sitzung alle Mitglieder mit Namen aufruft, ist tatsächlich etwas grotesk.' Ich glaube deshalb, dass der Rat gut beraten ist, wenn er auf diese Übung verzichtet; sie ist unfruchtbar." (AB 1975 S 508)

Alors voilà, quelque vingt ans après cette excellente intervention, je vous prie de soutenir ma proposition de minorité.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Wie reagiert die Staatspolitische Kommission auf diesen weiteren Desakralisationsversuch des Rates?

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Nach dieser Presseschau aus alten Zeiten kommen wir zur Sache. (Heiterkeit)

Wir haben diese Frage in unserer Kommission diskutiert; die Kommission hat diesen Antrag mit 8 zu 2 Stimmen abgelehnt. Es geht hier in keiner Weise um das Militär. Ich habe auch selten eine militärische Antwort gehört, wenn der Präsident bzw. der Sekretär den Namen aufgerufen hat; das tönt also nicht nach Kaserne. Ich glaube, die Urheber der Pressestimmen, die Sie zitiert haben, sind am Morgen überhaupt noch nie da gewesen und haben unseren Appell angehört.

Aber sachlicher: Wir von der Kommission möchten beim heutigen System bleiben, denn für den Ratsbetrieb ist es wichtig, dass am Anfang alle Mitglieder anwesend sind, vor allem, wenn der Präsident Mitteilungen zu machen hat. Sie wissen es aus der Erfahrung - nicht zuletzt die Erfahrung im Nationalrat -: Die Präsenzliste verleitet dazu, etwas später zu kommen. Kommissionserfahrungen zeigen: An Kommissionssitzungen, bei denen ja kein Appell stattfindet, sind es vielfach die gleichen Mitglieder wie hier im Rat, die etwas später kommen.

Im Interesse eines effizienten Ratsbetriebes beantragt Ihnen unsere Kommission, am heutigen System festzuhalten.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 26 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 9 Stimmen

Art. 34-40

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 41

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Noch eine Bemerkung zu Artikel 41 "Schluss der Beratung", der lautet: "Die Präsidentin oder der Präsident schliesst die Beratung, wenn das Wort nicht mehr verlangt wird." Hier möchte ich Sie auf Seite 3520 des Berichtes aufmerksam machen, und zwar insbesondere, nachdem vorhin Herr Pfisterer eine Frage gestellt hat. Im Bericht steht zu Artikel 41 ausdrücklich: "Die Präsidentin oder der Präsident darf die Beratung erst dann schliessen, wenn das Wort nicht mehr verlangt wird. Ein verbindlicher Schluss der Rednerliste ist dem Ständerat unbekannt. Dieser Artikel, der das geltende Recht unverändert übernimmt, ist bestimmend für den Charakter des Ständerates als Parlament mit weitgehend freiem, unbeschränktem Rederecht." Jetzt weiss ich nicht: Will Herr Pfisterer nochmals seine Frage stellen? Es stellt sich nämlich die Frage, Herr Präsident, ob man die Rednerliste schliessen kann oder nicht, und nach dieser Auslegung wäre das nicht der Fall.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Das geltende Reglement sagt in Artikel 57: "Wird das Wort nicht mehr verlangt, so erklärt der Präsident die Beratung für geschlossen. Nachher wird das Wort nicht mehr erteilt." Es gibt also bisher schon einen verbindlichen Schluss, aber er tritt erst ein, wenn das Wort nicht mehr verlangt wird.

Angenommen - Adopté

Art. 42-44

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 45

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Cornu Jean-Claude · Ständerat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bis repetita .... C'est un nouveau couplet d'une longue chanson, mais la musique vous est connue, je serai donc bref. Une partie de notre commission et notre Conseil s'étaient dans un premier temps opposés à un traitement identique du mode de scrutin entre les deux Chambres, estimant qu'il appartenait à chacune d'elle, selon ses spécificités et peut-être la tradition, de s'organiser, de déterminer son mode de fonctionnement. Nous y sommes, puisque nous n'avons pas repris cette règle dans la loi sur le Parlement, mais nous pouvons donc en parler librement entre nous à l'occasion de l'examen du nouveau règlement de notre Conseil.

Une large, très large minorité de la commission vous propose maintenant de faire le pas vers plus de transparence. Certes, notre mode de fonctionnement actuel ne pose pas de problème. Il a même quelque chose de sympathique. Mais, ne doit-on pas admettre que de nos jours, à une époque où la transparence est évoquée à toutes les sauces au point de devenir un maître mot - transparence des sociétés, des comptes, des mandats, des salaires, de l'administration, etc. -, que notre Conseil doit lui aussi faire un pas vers la transparence? Nos concitoyens, nos électrices et nos électeurs, les médias n'ont-ils pas le droit de connaître, si cela les intéresse, ce que nous votons individuellement sur les sujets essentiels? Dans les précédents débats, je n'ai pas entendu d'arguments vraiment convaincants contraires à la proposition de la minorité. L'argument financier n'en est pas un. Quant à l'argument technique, je suis persuadé qu'on trouverait une solution qui éviterait qu'on mette à mal notre salle de conseil fraîchement rénovée. De nos jours, pour communiquer, il n'est plus nécessaire de passer par le fil. Nous avons dans notre pays d'excellentes sociétés qui se feront un plaisir de nous apporter ou de développer la technologie la plus moderne qui nous intéresse.

Aussi, après passablement d'attentisme et de retenue, je vous demande aujourd'hui de faire le pas de la transparence en soutenant la minorité.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Hier haben wir die Diskussion im Rahmen des Parlamentsgesetzes schon mehrmals geführt. Unsere Kommission hat diesen Antrag auf Einführung der elektronischen Abstimmungsanlage nun wiederum verworfen. Wir haben hier aber - das sehen Sie in Artikel 46 - das Anliegen der Minderheit Cornu etwas aufgefangen. Sie sehen, in Absatz 2 steht: "Die Stimmenzahlen und die Enthaltungen sind in jedem Fall zu ermitteln bei: a. Gesamtabstimmungen; b. Schlussabstimmungen; c. Abstimmungen, bei denen die Zustimmung der Mehrheit der Ratsmitglieder gemäss Artikel 159 Absatz 3 der Bundesverfassung erforderlich ist." Das war bis anhin nicht in allen Teilen so. Die Bürgerinnen und Bürger haben also dann doch die Möglichkeit, genau festzustellen, wie bei Gesamtabstimmungen, bei den wichtigen Abstimmungen und den Schlussabstimmungen gestimmt wurde.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist klar der Auffassung, dass wir bei diesem System - etwas verbessert - bleiben wollen.

Ich darf nochmals darauf aufmerksam machen: Wir klärten seinerzeit ab, was der Einbau einer elektronischen Anlage kosten würde. Es sind rund 700 000 Franken, wurde uns gemeldet. Dazu kommt, dass dieser Saal vor kurzem restauriert wurde. Damals wurde kein solches Anliegen eingebracht.

Ich bitte Sie aus den bekannten und schon mehrmals diskutierten Gründen, der Mehrheit zuzustimmen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 23 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 13 Stimmen

Art. 46, 47

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 48

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

In Litera e wird erwähnt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesrates ebenfalls Zutritt zum Ratssaal haben. Meine Bitte geht nun dahin, dass der Herr Präsident die an sich bestehende Regel jetzt wie bisher durchsetzt und dass das auch künftige Präsidien tun - die Regel nämlich, dass sich diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so weit irgendwie möglich unterhalb der Galerie bewegen. Die Idee dahinter ist, dass wir die Bank unter dem Wandbild für unsere Arbeit zur Verfügung haben oder dass die Mitglieder des Nationalrates diese Bank zur Verfügung haben. Ich nehme an, das sei mit einer Erklärung zuhanden des Amtlichen Bulletins zu bewältigen, ohne dass ich einen Änderungsantrag stellen muss.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Eine Gegenfrage des Präsidenten: Sind Mitarbeiter der Parlamentarier auch mitgemeint?

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Mitarbeiter der Parlamentarier gibt es an sich gar nicht, es gibt höchstens Mitarbeiter der Parlamentsdienste. Nein, das war bisher nicht üblich.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Zur Anregung von Herrn Pfisterer habe ich nichts weiter zu sagen. Es ist wahrscheinlich richtig, dass wir hier - das überlassen wir jeweils dem Präsidenten - eine gute Ordnung haben.

Ich habe noch eine Bemerkung zu den Absätzen 2 und 5; in Absatz 2 heisst es: "Zu den Vorzimmern haben während der Session zudem Zutritt die akkreditierten Medienschaffenden und Personen, die über eine Zutrittskarte gemäss Artikel 69 Absatz 2 ParlG verfügen." Dann steht weiter bei Absatz 5: "Die Präsidentin oder der Präsident kann weitere Vorschriften über den Zutritt zum Ratssaal und seinen Vorzimmern sowie zu den Tribünen erlassen." Hier ist es die Meinung der Kommission - das möchte ich hier auch im Rat sagen -: Es ist richtig, dass die akkreditieren Personen, die eine Zutrittskarte haben, Zutritt haben. Das sind auch Besucher von Ständerätinnen und Ständeräten. Diese haben an sich Zutritt zu den Vorzimmern. Aber es sollte die Meinung sein, dass sie nur hineingelassen werden, wenn die Person, die vor dem Vorzimmer steht, das auch bewilligt. Sonst werden die Vorzimmer wirklich überlastet. Denn wenn die Mitglieder unseres Rates dort kurz etwas arbeiten wollen, können sie das nicht mehr tun, weil irgendwelche Besprechungen - mit Lobbyisten oder irgendwelchen anderen Personen - stattfinden, die dann den Betrieb stören. Solche Besprechungen sollten während der Session wenn immer möglich ausserhalb des Vorzimmers stattfinden.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 49-51

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 36 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Ich hoffe, dass sich das revidierte Geschäftsreglement in der nächsten Legislatur bewähren wird.