21.3522
Keine Bezahlung der Arbeitslosengelder für EU-Grenzgänger durch die Schweiz
Gutjahr Diana · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die vorliegende Motion ist vor vier Jahren bereits einmal eingereicht worden und wurde dann im März 2021 infolge Nichtbehandlung abgeschrieben. Umso mehr freut es mich, dass wir heute über dieses wirklich dringende Problem diskutieren können, da eine Ungerechtigkeit gegenüber der Schweiz und ihrem Sozialversicherungssystem herrscht.
Eine Revision der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit strebt einen Wechsel der Zuständigkeit für Arbeitslosenversicherungen oder Arbeitslosenleistungen bei Grenzgängern an. Neu soll nämlich der letzte Beschäftigungsstaat statt der Wohnsitzstaat die finanziellen Verpflichtungen für die Auszahlungen von Arbeitslosengeldern übernehmen. Nehmen Sie das Beispiel eines Franzosen, der als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet und dann die Stelle verliert. Wer seine Stelle in der Schweiz verliert, aber in Frankreich wohnt, erhält etwa 2,4-mal so viel Arbeitslosengeld wie im landesweiten Durchschnitt.
Doch Frankreich will nun seine arbeitslosen Grenzgänger nicht länger finanzieren, wie man in der "NZZ" vor über vier Jahren, am 7. Februar 2019, lesen konnte. Paris pocht deshalb auf einen Systemwechsel. Die Schweiz würde dies Hunderte Millionen Franken pro Jahr kosten. Dies ist insofern von grosser Brisanz, als wir am meisten Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Frankreich haben, rund 214 000 Menschen, die Tendenz ist steigend. Mein Herkunftskanton ist der Kanton Thurgau. Auch dort haben wir Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Gemäss offiziell verfügbarer Statistik sind es fast 65 000. Vor zwanzig Jahren waren es noch 34 000. Laut Bundesamt für Statistik stieg zwischen Ende 2017 und Ende 2022 die Zahl der Grenzgänger in der Schweiz um fast 60 000 an, was einem Wachstum von rund 18,6 Prozent entspricht.
Diese Entwicklung wird also immer bedeutsamer. Deshalb ist es wichtig, dass wir dem einen Riegel vorschieben. Die SVP-Fraktion lehnt diesen Paradigmenwechsel entschieden ab und will den Bundesrat mittels der vorliegenden Motion dazu verpflichten, das Verhandlungsmandat entsprechend neu zu formulieren. Es kann nämlich nicht sein, dass die Steuerzahlenden bzw. die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aber auch die Arbeitnehmenden in diesem Land die Arbeitslosenversicherung finanzieren und dazu die finanziellen Verpflichtungen für die Auszahlung von Arbeitslosengeldern für Leute übernehmen müssen, die ihren Wohnsitz nicht hier, sondern im Ausland haben und erst noch von tieferen Lebenshaltungskosten profitieren können. Wir müssen wissen, dass der Medianlohn eines Grenzgängers im Jahr 2020 bei 6163 Franken lag.
Bekanntlich beurteilen wir die Zuwanderungspolitik des Bundesrates kritisch. Mit solchen Regulierungen werden aber zusätzliche Fehlanreize geschaffen, die in meinen Augen inakzeptabel sind. Der Bundesrat argumentiert in seiner leider ablehnenden Stellungnahme selber, dass der EU-interne Prozess zur Umsetzung dieser Regel noch nicht abgeschlossen sei. Das sehen wir als Argument, jetzt aktiv zu werden und nicht einfach abzuwarten, bis es dann beschlossen ist - zumal es nachher, wir wissen es alle, schwieriger sein wird, überhaupt noch Änderungen vorzunehmen.
Gemäss Anhang II des Freizügigkeitsabkommens ist die Schweiz nicht einmal dazu verpflichtet, diese Regel zu übernehmen. Doch der Bundesrat fürchtet Druckversuche, damit wir die revidierte Verordnung 883/2004 ins Freizügigkeitsabkommen übernehmen.
Es ist keine gute Politik, die wir hier verfolgen. Der Bundesrat argumentiert wieder, dass er die Frage der Übernahme der revidierten Verordnung zu gegebener Zeit prüfen werde. Wir glauben, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um darüber zu diskutieren und Einfluss zu nehmen.
Wir bitten Sie deshalb, die vorliegende Motion der SVP-Fraktion zu unterstützen.
Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt
Le Conseil fédéral a proposé le 18 août 2021 le rejet de la motion, car la procédure de réforme actuellement en cours dans l'Union européenne ne permet pas encore à la Suisse de se prononcer en connaissance de cause. Cet avis, par ailleurs identique à celui du 15 mai 2019 en réponse à la motion 19.3032 de la même teneur, est toujours valable.
En effet, l'Union européenne tente depuis plusieurs années de modifier la teneur du règlement de l'Union européenne no 883/2004, toutefois les modifications sont controversées et les Etats membres n'ont pas réussi jusqu'à présent à trouver un accord. Lors de la dernière séance du groupe de travail du 29 mars 2023, la proposition de compromis présentée par la présidence suédoise n'a pas trouvé le quorum nécessaire pour être approuvée.
En conséquence, en l'absence de texte définitif ainsi que d'une offre de reprise dans les accords bilatéraux entre la Suisse et l'Union européenne, l'établissement d'un mandat de négociation à ce sujet apparaît comme prématuré.
Le Conseil fédéral suit attentivement l'évolution du dossier. Il ne manquera pas d'informer le Parlement le moment venu.
Il vous prie en conséquence de rejeter la motion.
Abstimmung
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 52 Stimmen
Dagegen ... 137 Stimmen
(2 Enthaltungen)