21.047

Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Loi relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (Modification de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité)

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Ich gebe das Wort dem Berichterstatter, Herrn Rieder, für einige allgemeine Bemerkungen.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

In der Differenzbereinigung sollte die Fahne eigentlich dünner und kleiner werden, doch beim Mantelerlass - es ist halt ein dicker Mantel, den wir uns hier stricken - ist die Fahne noch grösser geworden. Sie sehen also, welche Herausforderung der Mantelerlass darstellt.

Die UREK-S hat zur Behandlung dieses Geschäftes, das vonseiten des Bundesrates und der Branche, der Stromwirtschaft, als dringlich erachtet wird, sechs zusätzliche Sitzungstage angesetzt. Während der Beratungen an diesen sechs Tagen haben wir in der Differenzbereinigung - ich betone: in der Differenzbereinigung - insgesamt neunzig neue Anträge beraten; darin eingeschlossen sind fünfzehn modifizierte Anträge, also Abänderungen von ursprünglich eingegebenen Anträgen. Weiter haben wir vierzehn Aufträge an die Verwaltung erteilt. Die Kommission hat zwölf Berichte vonseiten der Verwaltung erhalten: elf vom Bundesamt für Energie, einen vom Bundesamt für Justiz. Die Kommission hat beschlossen, diese Berichte zu veröffentlichen. Die Berichte sind lesenswert und wichtig.

Diese Flut von Anträgen und Zusatzaufträgen zeigt, dass das Geschäft äusserst komplex ist und dass der damalige Grundsatzentscheid, das Stromversorgungs- und das Energiegesetz gemeinsam zu beraten, seine Konsequenzen hat. Wahrscheinlich sind sich alle Kommissionsmitglieder mindestens in einem Punkt einig: Dieser Mantelerlass dürfte kaum ein perfektes Gesetz darstellen, wobei die Massnahmen und Kostenkonsequenzen des Erlasses nur schwer einzuschätzen sind. Trotzdem ist es unerlässlich, die Beratungen dazu zügig weiterzuführen, damit zumindest jene Teile, die die Stromversorgungssicherheit der Schweiz verbessern können, dann auch uneingeschränkt und möglichst schnell von den Akteuren im Markt umgesetzt werden.

Damit sei noch einmal an die Hauptstossrichtung dieses Erlasses erinnert: Es geht um die Verbesserung, insbesondere im Winter, der Stromversorgungssicherheit, die vom Bundesrat, von der Branche, den Kantonen und dem Parlament unabhängig von den bisher getroffenen Massnahmen als weiterhin prekär eingeschätzt wird. Wir dürfen uns daher nach dem reibungslos bewältigten Winter 2022/23 nicht in falscher Sicherheit wiegen.

Was ist seit den letzten Beratungen im Ständerat passiert? Ich mache kurz ein Résumé: Der Bundesrat hat per Beschluss die Restwassermengen im Winter reduziert; der Bundesrat hat per Notrecht in Birr ein thermisches Kraftwerk für 500 Millionen Schweizerfranken gebaut; der Bundesrat hat Sparappelle an die Bevölkerung gerichtet, und Unternehmen und Wirtschaft haben auch reagiert; und der Bundesrat hat eine Energiereserve für den Winter beschafft und bereitgestellt. Die Preise am Markt haben sich aber nicht mehr auf das alte Niveau reduziert; wir haben heute Preise am Markt, die auf einem 20 bis 30 Prozent höheren Niveau sind als vor der Krise.

Wir sollten heute Entscheidungen treffen, die sich nicht erst im Nachhinein als positiv erweisen, sondern bei denen von Anfang an ein positives Ergebnis zu erwarten ist. Was wir mit absoluter Sicherheit vermeiden sollten, ist, am Ende das Fazit ziehen zu müssen, dass weniger Strom und mehr Kosten produziert wurden.

Im Stromproduktionsbereich gibt es lange Vorlaufzeiten. Da kommt mir ein Lied eines italienischen Sängers, Vasco Rossi, in den Sinn. Der hat den Titel geschrieben "Il mondo che vorrei", und dort singt er: "Non si può spingere solo l'acceleratore". Es geht um die Welt, die man gerne haben möchte. Wir können nicht einfach die Beschleunigungstaste drücken und glauben, wir könnten Entscheide von heute später noch rechtzeitig korrigieren. Dies als einleitendes Votum zur Differenzbereinigung.

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 2

Antrag der Kommission

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 2bis

Festhalten

Ch. 1 art. 2

Proposition de la commission

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2bis

Maintenir

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Dies ist eine sehr wichtige Bestimmung, es geht um die Ziele für den Import von Elektrizität. Der Nationalrat möchte diese Zielwerte abschwächen mit einer Bestimmung, welche besagt, dass der Import netto den Richtwert von 20 Prozent des über drei Jahre gemittelten Stromendverbrauchs nicht überschreiten solle. Damit definiert der Nationalrat eine sehr hohe Schwelle, welche jeweils im Winterhalbjahr nicht überschritten werden sollte. Dies bedeutet nach Ansicht des Ständerates eine unzumutbare und untragbare Abhängigkeit der Schweiz vom ausländischen Stromimport.

Gemäss Elcom verträgt das Netz rein physikalisch nicht mehr als 10 Terawattstunden Import, wobei, so das Ergebnis der Gespräche mit den betroffenen Fachkreisen, bereits der Import von 8 Terawattstunden als eine zu grosse Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland betrachtet würde.

Mit einem klaren Zielwert von 5 Terawattstunden würden bei Überschreitung dieser Importgrenze der Bundesrat und das Parlament indirekt aufgefordert, Massnahmen zur Senkung des Nettoimports einzuleiten. Bei einem Mittelwert, wie ihn der Nationalrat wünscht, würde zuerst einmal die Entwicklung während dreier Jahre abgewartet, bevor überhaupt reagiert würde. Eine solche zeitliche Verzögerung wäre unhaltbar, wenn es um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz geht.

Ich bitte Sie daher, der ständerätlichen Kommission zu folgen - es gibt keine Minderheiten.

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 2a

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Fässler Daniel, Knecht, Noser, Rieder, Schmid Martin)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Engler

Titel

Befristete Erhöhung der Stromproduktion durch eine Senkung der Restwassermengen

Abs. 1

Der Bundesrat kann zur Erreichung der Produktions- und Importziele gemäss Artikel 2 Absätze 2 und 2bis sowie bei einer drohenden Mangellage die Betreiber von Wasserkraftwerken, bei denen die Restwassermenge gestützt auf Artikel 31 Absatz 2 und Artikel 33 des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (GSchG) erhöht wurde, verpflichten, unter Einhaltung der minimalen Restwassermengen nach Artikel 31 Absatz 1 GSchG ihre Stromproduktion, sofern dies technisch machbar ist, befristet zu erhöhen.

Abs. 2

Streichen

Ch. 1 art. 2a

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Fässler Daniel, Knecht, Noser, Rieder, Schmid Martin)

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Engler

Titre

Augmentation temporaire de la production d'électricité par un abaissement du débit résiduel

Al. 1

Pour atteindre les objectifs de production et d'importation fixés à l'article 2 alinéas 2 et 2bis , ou en cas de pénurie imminente, le Conseil fédéral peut obliger les exploitants de centrales hydroélectriques pour lesquelles le débit résiduel a été augmenté conformément aux articles 31 alinéas 2 et 33 de la loi fédérale du 24 janvier 1991 sur la protection des eaux (LEaux) à augmenter temporairement leur production d'électricité en respectant les débits résiduels minimaux visés à l'article 31 alinéa 1 LEaux, pour autant que cela soit techniquement réalisable.

Al. 2

Biffer

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich gebe Ihnen kurz den Rahmen bekannt, es ist einer der Hauptstreitpunkte dieser Vorlage: Eine Mehrheit möchte Artikel 2a streichen und keine Eingriffe in die Restwassermengen zulassen. Eine Minderheit möchte zur Energieproduktion an bestehenden Produktionsstandorten eine Sistierung des Ausbaus der Restwassermenge zulassen, das heisst den Restwasserausbau nicht noch auf ein Optimum erhöhen.

Der Bericht 13.44 des Bundesrates hat die Konsequenzen dargelegt. In den nächsten 15 bis 20 Jahren ändern die Konzessionen grosser Wasserkraftwerke. Somit benötigt es für den Weiterbetrieb neue Konzessionen. Werden dannzumal die gesamten Restwasserbestimmungen umgesetzt, hat dies eine Minderproduktion von 1,9 bis 4 Terawattstunden pro Jahr zur Folge. Als Vergleich: Die Jahresproduktion der Grande Dixence beträgt 2 Terawattstunden. Bei den gestützt auf den runden Tisch definierten fünfzehn Projekten geht es bei einem Grossteil um Staumauererhöhungen. Deren Realisierung führt zu einer Verschiebung der Produktion vom Sommer in den Winter. Insgesamt bringen diese Projekte des runden Tisches lediglich eine Mehrproduktion von 500 Gigawattstunden. Dies vermag die Minderproduktion von 1,9 bis 4 Terawattstunden pro Jahr, zu der es kommt, wenn wir hier die Restwasserbestimmungen optimieren, nicht zu kompensieren.

Diese Verluste sind allerdings in den ersten Jahren weit geringer. Bis 2025 hat das Bundesamt für Energie mit Verlusten von 100 Gigawattstunden und von 2025 bis 2035 mit Verlusten von 250 Gigawattstunden gerechnet. Die Frage ist, ob wir hier für eine Mehrproduktion Eingriffe in die Restwassermengen zulassen wollen. Der Nationalrat hat dies nun in einer abgeschwächten Form gemacht. Eine Mehrheit möchte dies nicht; eine Minderheit verlangt diese Eingriffe, damit die Versorgungssicherheit garantiert werden kann.

Der Einzelantrag Engler lag der Kommission nicht vor. So, wie ich ihn betrachte, knüpft er an die Importziele an und möchte die Kompetenz für den Eingriff in die Restwassermengen an den Bundesrat delegieren.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich beginne für einmal in lateinischer Sprache - keine Angst, die deutsche Übersetzung folgt: Salus publica suprema lex esto. Diesen Leitspruch haben die Erbauer des Bundeshauses auf der Westseite der Kuppelhalle in den Segmentgiebel des westlichen Treppenaufgangs geschrieben. Auf Deutsch bedeutet es: Das Gemeinwohl ist das oberste Gesetz. Wir sind selbstverständlich gehalten, die Bundesverfassung zu beachten. Wir haben uns dabei aber immer das Gemeinwohl und das öffentliche Interesse vor Augen zu halten. Dies kann zu Spannungen und auch zu Widersprüchen führen.

Gemäss Artikel 89 Absatz 1 unserer Bundesverfassung haben sich Bund und Kantone für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung einzusetzen. Die ausreichende und die sichere Stromversorgung, d. h. die Stromversorgungssicherheit, ist somit ein verfassungsrechtlicher Auftrag an den Bund, dem wir als Bundesgesetzgeber nachzukommen haben.

Die Ausgangslage ist klar. Schon 2016 hatte die Elcom dargelegt, dass im Dezember 2015 eine drohende Strommangellage nur dank genügend Kraftwerkskapazitäten bei der Kernkraft und bei der Grosswasserkraft und auch dank etwas Glück abgewendet werden konnte. Heute, sieben Jahre später, hat sich die Situation trotz grossen politischen Anstrengungen noch verschärft. Die Zukunft sieht auch nicht besser aus. Das im Winterhalbjahr aufgrund der Importabhängigkeit bestehende Risiko ist grösser geworden.

Versorgungssicherheit lässt sich nicht mit hehren Produktions- und Ausbauzielen und mit schönen Worten garantieren. Gefordert sind Taten, d. h. konkrete Massnahmen. Dabei müssten wir auch den Mut haben, die bisherige Abwägung von Nutzungs- und Schutzinteressen nicht nur zu hinterfragen, sondern teilweise auch abzuändern. Die Änderungen in Artikel 12 des Energiegesetzes sind in diesem Sinne wichtige Massnahmen, sie werden aber nicht genügen. Ihre Wirkung kann zudem erst beurteilt werden, wenn die ersten Projekte die Hürde der Interessenabwägung überwunden haben. Davon sind wir noch weit entfernt.

In der ersten Beratungsrunde haben sich die beiden Räte bei Artikel 2 darauf geeinigt, die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien ohne die Wasserkraft bis 2035 auf mindestens 35 Terawattstunden und bis 2050 auf mindestens 45 Terawattstunden zu erhöhen. Nur, schauen wir den Tatsachen ins Gesicht: Im Jahr 2021 haben die Anlagen der Fotovoltaik, der Biomasse, der Kehrichtverbrennung und der Windenergie gerade einmal knapp 5 Terawattstunden produziert. Die Produktion müsste also, um die Ausbauziele zu erreichen, innert vierzehn Jahren um 700 Prozent gesteigert werden. Das wäre angesichts des Zusatzbedarfs wegen der Dekarbonisierung, wegen der Elektrifizierung des Gebäudebereichs und des Verkehrs und auch wegen des Bevölkerungswachstums zwar nötig, es ist aber nicht realistisch. Die Fotovoltaik erreichte 2021 erst rund 9 Prozent des Zielwertes, die Windenergie erst gut 3 Prozent. Bei der Geothermie sind wir noch bei 0 Prozent. Besser sieht es nur bei den Biomasseanlagen und den Kehrichtverbrennungsanlagen aus. Doch bei diesen ist das Ausbaupotenzial beschränkt. Es bleibt noch die Wasserkraft.

Gemäss Beschluss des Nationalrates soll die Wasserkraft im Jahr 2035 eine Nettoproduktion von 37,9 Terawattstunden liefern. Da in diesem Zielwert die für den Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken zusätzlich benötigte Produktion nicht enthalten ist, hat faktisch ein Ausbau auf rund 45 Terawattstunden zu erfolgen. Um dies einzuordnen: Im Jahr 2021 lieferte die Wasserkraft 36,7 Terawattstunden. Das heisst, die Produktion aus Wasserkraft müsste bis 2035 um rund 8 Terawattstunden oder 22 Prozent gesteigert werden, um diese Ausbauziele zu erreichen.

Damit komme ich zum Problem und zu Artikel 2a. Der viel beschworene runde Tisch Wasserkraft hat fünfzehn Projekte der Speicherwasserkraft identifiziert, die bis 2040 gesamthaft eine saisonale Speicherproduktion im Umfang von 2 Terawattstunden bringen könnten. Ein Drittel davon entfällt auf das Projekt Gorner im Kanton Wallis, ein knapper Viertel auf die Projekte beim Grimselsee und bei der Trift im Kanton Bern. Wie viele dieser Projekte effektiv zur Realisierung kommen und wie viel Produktion innert nützlicher Frist zugebaut werden kann, ist nach Auffassung der Kommission, so meine ich, völlig offen.

Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens unverständlich, dass sowohl der Bundesrat als auch der runde Tisch Wasserkraft der Sicherung der bestehenden Wasserkraft zu wenig Beachtung geschenkt haben. Dabei ist seit Langem bekannt, dass zwischen 2030 und 2050 die Wasserrechtskonzessionen vieler Grosswasserkraftwerke mit einer Jahresproduktion von total rund 25 Terawattstunden auslaufen. Das sind zwei Drittel der gesamten heutigen Stromproduktion aus Wasserkraft. Bei jeder Erneuerung dieser Wasserrechtskonzessionen werden bestehende Umweltvorschriften, von denen diese Anlagen bisher befreit waren, neu umzusetzen sein. Daraus resultiert eine Produktionseinbusse, darin ist man sich einig. Die Zahlen gehen auseinander: Es dürften zwischen 2 und 4 Terawattstunden sein. Das ist mehr als das, was im allerbesten Fall bei einer Umsetzung der guten Absichten des runden Tisches Wasserkraft an Produktion zugebaut werden kann.

Bei diesen düsteren Perspektiven setzt der von der Minderheit unterstützte Beschluss des Nationalrates an. Bei einer Erneuerung und Erweiterung von bestehenden Grosswasserkraftwerken mit einer installierten Leistung von mehr als 3 Megawatt sollen im Rahmen der Konzessions- oder Projektgenehmigungen die im Gewässerschutz festgelegten Bestimmungen zur Sicherung angemessener Restwassermengen sistiert werden - ich betone: sistiert, nicht aufgehoben. Das heisst, die bestehende Situation wird bei diesen Anlagen aus gewässerschutzrechtlicher Sicht weder verbessert noch verschlechtert. Die Restwassermengen werden im Vergleich zu heute, entgegen anderslautenden Behauptungen, nicht reduziert, sondern auf der aktuellen Höhe gehalten. Die Massnahme kommt zudem nur bzw. erst dann zum Tragen, wenn die Konzession für die betreffende Anlage zu erneuern ist. Dies wird im Regelfall bei Ablauf der Konzession der Fall sein. Eine neue Konzession ist aber auch dann nötig - und das dürfen Sie nicht übersehen -, wenn eine bestehende Anlage ausgebaut werden soll.

Das Bundesamt für Energie hat in einer Notiz zuhanden der Kommission dargelegt, dass ausserhalb der Projektliste des runden Tisches bis 2035 etwa 800 Gigawattstunden, das sind 0,8 Terawattstunden, an Stromproduktion aus Grosswasserkraft zugebaut werden sollen. Davon würden 240 Gigawattstunden auf das Kraftwerk Chlus entfallen, das daher gemäss Antrag der Mehrheit der Kommission in Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes zusätzlich aufgenommen werden soll. An dieser Stelle sei erwähnt, dass das Projekt Chlus im bündnerischen Prättigau eine höhere Produktion aufweisen wird als dreizehn der fünfzehn durch den runden Tisch identifizierten Projekte und gleich viel wie das Projekt beim Grimselsee. Die restliche Produktionsmenge soll vor allem durch - ich zitiere aus dem Bericht des Bundesamtes für Energie - "nicht näher spezifizierte Erweiterungen und Modernisierungen des Grosswasserkraftwerkparks realisiert werden".

Ob es zu diesen Ausbauten kommt, hängt von den betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Wenn aufgrund der bei einer Neukonzessionierung neu einzuhaltenden Restwasserbestimmungen die Produktion nicht ausgebaut werden kann, sondern reduziert werden muss, wird es zu keinen Modernisierungen kommen. Der vom Bund erhoffte Zubau wird dann in den meisten Fällen Theorie bleiben.

Ich komme zu einem weiteren wichtigen Punkt: Die vom Nationalrat beschlossene und von meiner Minderheit unterstützte Massnahme wird bis 2035 befristet. Sind bis dahin die von mir einleitend erwähnten Ausbauziele für die Wasserkraft gemäss Artikel 2 Absatz 2 erreicht, wird die Sistierung wieder aufgehoben. Andernfalls hat der Bundesrat rechtzeitig eine Botschaft zur angemessenen Verlängerung dieser Massnahme vorzulegen. All jene unter Ihnen, die daran glauben, dass die im Gesetz festgeschriebenen Ausbauziele erreicht werden, können daher getrost meiner Minderheit zustimmen. Die Massnahme käme dann, wenn überhaupt, nur bei jenen Wasserkraftwerken zur Anwendung, deren Konzession vor 2035 zu erneuern ist, und befristet bis 2035. Wenn Sie in Bezug auf die Erreichung der Ausbauziele zusammen mit mir Zweifel haben, sind Sie gut beraten, meiner Minderheit zu folgen. Damit stellen Sie sicher, dass wir in den nächsten 25 Jahren bei der Wasserkraft netto keinen Rückgang der Produktion haben, sondern diese halten können.

Und denken Sie daran, Kollege Rieder hat es in seinem einleitenden Votum bereits gesagt: Fehlentscheidungen, die in dieser Gesetzgebung gefällt werden, können nicht im Beschleunigungsverfahren wieder korrigiert werden.

Ich komme zum letzten Punkt: Die Vertreter der Kommissionsmehrheit werden damit argumentieren, dass das Bundesamt für Justiz den Beschluss des Nationalrates und damit die Position meiner Minderheit als nicht verfassungskonform bezeichnet. Das trifft zu. Ich räume auch ein, dass sich das Bundesamt für Justiz in seinem Bericht vom 24. April 2023 detailliert und fundiert mit den wasserrechtlichen Verfassungsbestimmungen auseinandersetzt. Was mich aber erstaunt: Das Bundesamt für Justiz ist in seinem Bericht, wenn ich es richtig sehe, mit keinem Wort auf Artikel 89 der Bundesverfassung eingegangen. Eine Interessenabwägung zwischen den kollidierenden wasserrechtlichen Bestimmungen und dem verfassungsrechtlichen Auftrag des Bundes, für eine ausreichende und sichere Stromversorgung zu sorgen, wurde nicht vorgenommen. Diese Abwägung ist eine Aufgabe, die wir als Gesetzgeber zu erfüllen haben. Persönlich halte ich mich bei dieser Interessenabwägung an den eingangs erwähnten Leitspruch: Salus publica suprema lex esto - das Gemeinwohl sei das oberste Gesetz. Nur wenn wir der Versorgungssicherheit und damit dem Gemeinwohl wirklich die nötige Beachtung schenken, verdient diese Gesetzesvorlage den Titel "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien".

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich knüpfe an die Aussagen von Kollege Fässler an: Ja, es benötigt schon einen festen Glauben daran, dass die Realisierungs- und Zubauziele, die in der Vorlage festgehalten sind, dann auch erreicht werden. Jetzt kann man als gläubiger Mensch einfach darauf vertrauen, dass das schon gut funktionieren wird, oder man kann versuchen, objektivierbare Fehler und Mängel in der Vorlage zu korrigieren.

Ich kann mich im Wesentlichen - ich spreche von der Wasserkraft - auf die Aussagen von Kollege Fässler bezüglich der grundsätzlichen Frage der Zielwerte des Zubaus und des Verlusts durch erhöhte Restwassermengen abstützen. Man kann das sehr einfach darstellen: Man zieht vom Zielwert, also plus 2 Terawattstunden Wasserkraft bis 2050 - so steht es in der Gesetzesvorlage -, mindestens 2 Terawattstunden ab, wenn die Restwassermengen aufgrund von Neukonzessionierungen auf das in Artikel 31 des Gewässerschutzgesetzes festgelegte Mindestmass erhöht werden. Kollege Rieder meint: Es werden mindestens 2, möglicherweise aber auch 3,5 Terawattstunden verloren gehen. Dann gibt es in dieser Dreisatzrechnung noch 500 Gigawattstunden, die mit den fünfzehn Projekten des runden Tisches dazukämen.

Es ist eine einfache Rechnung, die man machen kann: Die Ziele des Ausbaus der Wasserkraft, welche die Vorlage vorsieht, können eigentlich nie erreicht werden. Die Vorlage hat den Mangel, dass sie sich überhaupt nicht damit auseinandersetzt, wie die bestehende Produktion aus erneuerbaren Energien gesichert werden soll, wenn die Versorgungssicherheit - da sind wir uns ja alle einig - im Vordergrund steht. Die Vorlage weist nicht eine Bestimmung auf, welche die heute bestehende Produktion gerade aus Wasserkraft sichern kann. Man wird sich die gleichen Fragen bei der Fotovoltaik stellen müssen, sobald die Lebensdauer der ersten heute installierten Fotovoltaikanlagen in 20 oder 25 Jahren ausläuft. Dann stellt sich die Frage, ob sie wieder am gleichen Ort realisiert werden können oder nicht. Insofern hätte man sich verstärkt mit der Frage auseinandersetzen müssen: Ginge es nicht zuerst darum, die bestehende Energieproduktion zu sichern, bevor man mit viel Glauben an die Realisierung neuer Erzeugungsanlagen geht?

Mir geht der Antrag der Minderheit aber trotzdem zu weit. In meiner Güterabwägung haben die gewässerökologischen Themen und auch die bestehende Gewässerschutzgesetzgebung für die Betreiberinnen und Betreiber auf lange Sicht hinaus das Ziel vorgegeben, nämlich dass für den Fall der Neukonzessionierung höhere Restwassermengen mit zu kalkulieren sind. Deshalb geht mein Einzelantrag deutlich weniger weit als der Antrag der Minderheit. Ich nehme für meinen Antrag in Anspruch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen den Minderheitsantrag ins Feld geführt werden, entfallen: die Ungleichbehandlung von Wasserkraftwerken, die einer Neukonzessionierung unterliegen, also schon neu konzessioniert sind, und solchen, die das über längere Zeit noch nicht vor sich haben. Bei meinem Antrag spielt es keine Rolle mehr, ob der Heimfall eintritt oder nicht. Es gibt auch keine Vermischung mit der Übergangsregelung der Sanierungsvorschriften, er behandelt eigentlich alle gleich.

Ich nehme für meinen Einzelantrag in Anspruch, dass er das ökologische Restwasserminimum für neue Anlagen, also Artikel 31 folgende des Gewässerschutzgesetzes, sichert. Das bedeutet, dass für all die Anlagen, die das Ziel noch nicht erreichen, weil sie noch nicht in der Neukonzessionierungsphase sind, der Gewässerschutz verbessert wird, nämlich auf das Niveau von Artikel 31. Das ist bei denen nicht der Fall, die erst ihre Sanierungsverpflichtungen wahrgenommen haben.

Ich nehme für meinen Antrag in Anspruch, dass er sich sehr stark an die Verordnung des Bundesrates für den letzten Winter anlehnt, die sich aber auf das Landesversorgungsgesetz stützt, welches den Bundesrat ermächtigt, in einer drohenden schweren Strommangellage die Stromproduktion zu erhöhen, unter anderem mit der Möglichkeit der Reduktion des Restwassers. Mein Einzelantrag knüpft dort an und geht nicht unter die minimale Restwassermenge gemäss Artikel 31 des Gewässerschutzgesetzes. Das ist, glaube ich, eine entscheidend andere Gewichtung als jene, die der Antrag der Minderheit Fässler Daniel macht.

Mein Antrag gibt dem Bundesrat die Kompetenz, einzuschreiten. Sollte wieder eine Strommangellage drohen, hätte er dafür die gesetzliche Grundlage im Energiegesetz. Der Bundesrat hätte nicht nur bei einer drohenden schweren Strommangellage, was die Voraussetzung gemäss Landesversorgungsgesetz ist, die Möglichkeit, einzuschreiten, sondern schon etwas früher, nämlich wenn eine Strommangellage droht, aber auch, wenn er erkennt, dass sich die Zubauziele für die Wasserkraft überhaupt nicht erreichen lassen, weil Einsprachen und Beschwerden gegen die fünfzehn Projekte des runden Tisches erfolgen oder aber weil sich die Importabhängigkeit nicht verringern lässt, wie es die Vorlage hier vorsieht. In diesen drei Fällen bekäme der Bundesrat die Kompetenz, durch die Reduktion der Restwassermengen auf das für Neuanlagen vorgesehene Mindestniveau die Stromproduktion auch bei der Wasserkraft zu erhöhen.

Damit liessen sich immerhin - das steht im erläuternden Bericht des Bundesrates zur Verordnung, die ich vorhin angesprochen habe -, bis zu 250 Gigawattstunden zusätzlicher Strom realisieren. Wenn Sie das jetzt in Vergleich setzen zu den fünfzehn Projekten des runden Tisches, sehen Sie: Es sind nur zwei Projekte, die mehr als 250 Gigawattstunden produzieren. Mein Antrag bewirkt also nicht nichts, obwohl er eine relativ geringe Anzahl von Kraftwerken, nämlich 45 Anlagen, die heute über dem Mindestrestwasserregime von Artikel 31 des Gewässerschutzgesetzes liegen, betrifft.

Ich verstehe meinen Einzelantrag also auch als einen Kompromiss zwischen "Gar nichts tun", indem man sagt, wir nehmen einfach in Kauf, dass die Stromproduktion, jedenfalls bei der Wasserkraft, nicht erweitert werden kann, und dem Antrag der Minderheit Fässler Daniel, die, anknüpfend an den Zeitpunkt des Heimfalls, ein weniger strenges Restwasserregime möchte, als dies die gesetzliche Bestimmung für neue Anlagen vorsieht. Es ist also ein Angebot irgendwo in der Mitte. Ich glaube, gewässerökologisch ist es gerechtfertigt, weil es dem Prinzip des Vertrauens, das man haben durfte, dass neue Anlagen ein strengeres Restwasserregime einhalten müssen, gerecht wird, weil es dem Bundesrat die Kompetenz gibt, diese Karte auch nur befristet zu ziehen, und weil es immerhin auch einen Beitrag dazu leisten kann - wie im vergangenen Winter gesehen -, die Stromproduktion zu erhöhen.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich muss zugestehen, dass ich von einer falschen Grundlage ausgegangen bin: Ich meinte, es gehe um eine Differenzbereinigung. Jetzt machen wir einfach eine zweite Lesung, wo wieder breitestens gefahren wird.

Kollege Fässler hat sich sogar auf Lateinisch vernehmen lassen. Ich bin kein Lateiner. Er hat dann auf die Bundesverfassung Bezug genommen. Ich habe einmal von einem Rechtsprofessor gehört, der gesagt hat, nur schlechte Juristen würden ihre Anträge mit der Bundesverfassung begründen. Wahrscheinlich hatte dieser Professor unrecht, ich würde Kollege Fässler nie als schlechten Juristen bezeichnen. Ich verzichte darauf, die Bundesverfassung zu zitieren. Aber ich könnte ein paar Artikel anführen, wo es heisst, man müsse Rücksicht nehmen, es brauche angemessene Restwassermengen, die Fische müssten berücksichtigt werden. Auch da haben wir genügend verfassungsrechtliche Grundlagen.

Im Zusammenhang mit der Sanierungspflicht gemäss Artikel 31 des Gewässerschutzgesetzes hat Herr Fässler von einem "Restwasseroptimum" gesprochen. Das ist falsch. In der Botschaft zur seinerzeitigen Gewässerschutzgesetz-Revision hat der Bundesrat ausdrücklich geschrieben, das seien Alarmwerte. In Artikel 31 Absatz 1 sind Alarmwerte aufgelistet, die das absolute Minimum für das Überleben der aquatischen Biodiversität darstellen. Da ist nichts von Restwasseroptimum; das sind die absoluten Alarmwerte.

Ich sage Ihnen, wieso ich Sie bitte, der Mehrheit zuzustimmen und Artikel 2a zu streichen. Es sind verschiedene Gründe. Erstens: Artikel 2a ist unklar. Zweitens: Artikel 2a ist unergiebig. Drittens: Artikel 2a ist undifferenziert. Viertens: Der ökologische Schaden steht in keinem Verhältnis zum ökonomischen Nutzen. Fünftens: Wir hätten ein beträchtliches politisches Risiko. Sechstens, es ist erwähnt worden: Das Bundesamt für Justiz beurteilt die Lösung als verfassungswidrig, insbesondere auch als wettbewerbsverzerrend. Ich versuche, das auseinanderzunehmen:

Die erste Unklarheit: Es steht in Artikel 2a, die Artikel 29 ff. des Gewässerschutzgesetzes seien sistiert - so der Wortlaut. Was heisst jetzt "ff."? Heisst das einfach, dass die Artikel 29, 30 usw. bis hinten raus alle sistiert sind, mit Ausnahme - das steht dann in Ziffer 2 - der Artikel 80, 81 usw.? Ich glaube, das kann nicht so gemeint sein. Aber dann muss man das schreiben! Die Redaktionskommission - ich sehe den strengen Blick des Präsidenten der Redaktionskommission - hat das bereits bemängelt. Sie sagt, so kann man nicht legiferieren; es muss klar definiert werden, welche Artikel sistiert sind und welche nicht. Das ist also unklar. Ich habe schon in der ersten Runde gesagt, die Gesetzgebungsarbeit sei lausig und es sei nicht bloss das Bundesamt für Justiz, das reklamieren würde, sondern allenfalls auch das Bundesamt für Gesetzessystematik, Rechtschreibung und Grammatik. Immerhin hat man ein paar Sachen verbessert. Aber das hier ist nach wie vor unklar.

Die zweite Unklarheit: Nehmen wir mal das Jahr 2035 ohne die Verlängerungsmöglichkeit. Was gilt nach 2035? In der ersten Version - ich schaue einfach geradeaus, ich weiss nämlich noch, wer der Autor dieser Ergänzung war - hiess es noch: "[...] sistiert; während der Sistierung erteilte Konzessionen sind diesbezüglich geschützt", was auch immer das ganz genau bedeuten mag. Gemeint war: Wenn man im Jahr 2030 eine Konzession erneuert, gilt die Bestimmung dann während sechzig oder achtzig Jahren. Jetzt haben wir in der Kommissionsdebatte gehört, das sei nicht klar. Was gilt jetzt? Wenn einer 2030 seine Konzession erneuert, gelten die reduzierten Restwassermengen bis 2035 oder gelten sie für die Dauer der ganzen Konzession? Das ist nicht klar, da streiten sich die klugen Köpfe. Wenn man legiferiert, soll man doch hinschreiben, was man genau meint! Deshalb ist meine erste Kritik: unklar.

Dann zur Ergiebigkeit: Ich sage, die ganze Geschichte ist unergiebig. Wir haben einen Wildwuchs von Zahlen gehört, beeindruckende Zahlen. Was uns aber eigentlich interessiert und was unser Problem ist, ist die Winterstromlücke. Es ist unbestritten, dass die Winterstromlücke ein Problem ist. Wenn man Artikel 2a installierte, würde man bis 2035 zusätzlich 80 bis 90 Gigawattstunden produzieren können. Das entspricht in etwa dem Zubau an Solarenergie in einem Monat. Was wir also in einem Monat an Solarenergie zubauen, würde hier bis 2035 mit einem relativ restriktiven Restwasserregime gemacht. Das ist einfach unverhältnismässig, das ist ökonomischer Nonsens. Ich habe das in der ersten Runde der Debatte gesagt: Wenn man alle Boiler ersetzen würde, hätten wir 1,5 Terawattstunden Ersparnis, und wenn man alle Haushaltsgeräte ersetzen würde, wären es 4,5 Terawattstunden. Und wir sprechen hier von 80 bis 90 Gigawattstunden. Ein Gigawatt ist ein Tausendstel von einem Terawatt - einfach damit wir die Grössenordnungen vor Augen haben.

Dann habe ich bemängelt, die Regelung sei undifferenziert. Ja, es ist einfach so, das gilt einfach flächendeckend, alles wird über einen Kamm geschoren. Ich muss dem Einzelantrag Engler zugutehalten, dass dort sehr viel differenzierter am offenen Herzen operiert wird. Mit Artikel 2a ist einfach alles sehr undifferenziert, es wird einfach alles gleich behandelt, unabhängig vom ökologischen Schaden, der allenfalls verursacht werden könnte.

Jetzt komme ich zum ökologischen Schaden. Ich weiss nicht, ob Sie gestern die "Rundschau" geschaut haben, sie wäre sehenswert gewesen. Das Regime gemäss Artikel 80 des Gewässerschutzgesetzes heisst nicht einfach, dass wenig Wasser fliesst; es kann bedeuten, dass kein Wasser fliesst. Da war von einem Fluss im Bündnerland die Rede, der war - jetzt hätte ich fast ein unparlamentarisches Wort gesagt - einfach trocken wie eine Wüste. Da sieht man einfach eine Geröllhalde, da fliesst kein Tropfen Wasser. Ich habe ein weiteres Beispiel aus meiner engeren Heimat, den Lago di Poschiavo. Immerhin ist das Dorf Poschiavo mal überschwemmt worden: Da kommt also ein beachtlicher Bergbach, er fliesst in den See, und es hat keinen Ausgang im See. Es ist jedoch furztrocken in Miralago. Martin Schmid, Stefan Engler und ich wissen das, wir haben dort mal zu Mittag gegessen. Dort fliesst kein Tropfen Wasser, kein Tropfen Wasser! Nach Artikel 80 des Gewässerschutzgesetzes wäre so etwas möglich. Es geht nicht um wenig Wasser, sondern allenfalls sogar um gar kein Wasser. Das kann eine ökologische Katastrophe sein.

Ich verzichte darauf, das Bundesamt für Justiz nochmals zu zitieren. Das Bundesamt für Justiz kommt zum eindeutigen Schluss, es sei verfassungswidrig und im Übrigen unter Umständen sogar wirkungslos, weil da andere Mechanismen spielen würden. Ich überlasse es den Juristen, das auseinanderzunehmen. Was mich stört, müsste auch ein paar von Ihnen auf der anderen Seite des Saals stören: Es ist wettbewerbsverzerrend. Ich sage mal, das Gesetz wird wahrscheinlich 2025 in Kraft treten. Jede Konzessionserneuerung, die vor 2025 erfolgt ist, muss die neuen Vorschriften einhalten. Während der Zeit zwischen 2025 und 2035 - gehen wir mal davon aus, dass es keine Verlängerung gibt, vielleicht wird es auch bis 2050 gehen - gibt es erleichterte Konzessionsbedingungen, und ab 2050 gibt es wiederum die strengeren Konzessionsbedingungen. Das ist einfach wettbewerbsverzerrend. Wer neu baut - es gibt einen Unterschied zur Erneuerung einer bestehenden Konzession -, muss auch die strengeren Vorschriften einhalten. Allein schon aus diesem Grund müsste man es ablehnen. Jedem Marktwirtschaftler müssten die Haare zu Berge stehen.

Ich komme noch zu einem Punkt, zu dem ich ausdrücklich nicht als Zentralpräsident des Schweizerischen Fischereiverbands spreche. Damit habe ich auch meine Interessenbindung dargelegt, ich habe es vorhin ganz vergessen, aber Sie wissen es ja. Wir haben von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren und von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz Briefe erhalten, die uns sagen: Hände weg vom Minderheitsantrag oder vom Beschluss des Nationalrates, das politische Risiko ist zu hoch! Einen gleichlautenden Brief haben wir vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) erhalten; das ist immerhin die Branchenvereinigung. Stellen Sie sich mal vor, der Arbeitgeberverband schreibt dem Ständerat einen Brief, er solle auf die Forderungen der Gewerkschaften eintreten. Das wäre doch beachtlich! Genau das ist hier passiert. Der VSE sagt uns: Hände weg vom Minderheitsantrag, das politische Risiko ist zu hoch.

Jetzt werden Sie mir dann vorwerfen, dass ich mit dem Referendum drohe. Das ist keine Referendumsdrohung, das ist eine Referendumswarnung. Wenn im Frühling die Hänge ins Rutschen kommen und das Institut für Schnee- und Lawinenforschung sagt, man solle Nordhänge meiden, dann ist das keine Drohung, sondern eine Warnung. Ich sage Ihnen: Wenn Sie diese Geschichte so anrichten, wie sie der Nationalrat vorbereitet hat, dann ist das Risiko eines Referendums einfach hoch. Das sagen die Energiedirektoren, das sagen die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren, und das sagt die Branche. Ich würde diese Warnung einigermassen ernst nehmen.

Noch kurz zum Antrag Engler, der für mich auch überraschend gekommen ist: Er ist deutlich weniger schlecht als der Minderheitsantrag, das sage ich ausdrücklich. Aber trotzdem, der Bundesrat hat das im letzten Winter gemacht. Ich kann jetzt nur für die Fischer sprechen: Wir haben nicht laut applaudiert, wir haben uns still verhalten. Wir haben den Herrn Bundesrat sehr gerühmt, als er die ganze Geschichte dann einen Monat früher aufgehoben hat, weil er eben sehr angemessen reagiert hat. So gesehen, ist das gar nicht so schlecht.

Aber da der Bundesrat das ja schon machen konnte, wieso soll man es dann noch einmal legiferieren? Ich glaube, es war Montesquieu, der gesagt hat: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Der Bundesrat hat es clever gemacht, hat es angemessen gemacht, hat es differenziert gemacht. Wir müssen hier also gar nichts mehr neu schreiben.

Betrachtet man dann die Formulierung, so liest man: "Der Bundesrat kann [...]." Wenn es heissen würde: "Bundesrat Rösti kann [...]", dann würde ich das unterschreiben. (Teilweise Heiterkeit) Wir sassen zusammen am runden Tisch. Bundesrat Rösti - damals noch Nationalrat Rösti - war damals Präsident des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes, das will auch etwas heissen. Am runden Tisch haben wir uns auf diesen Kompromiss geeinigt. Von diesem Tag an hat er diesen Kompromiss immer verteidigt, und dafür möchte ich ihn ausdrücklich rühmen. Darum, wenn es hier heissen würde: "Bundesrat Rösti kann [...]", dann hätte ich zugestimmt. Bundesrat Rösti traue ich; dem Gesamtbundesrat - das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen -, dem traue ich allerhand zu. (Teilweise Heiterkeit)

Deshalb bin ich etwas vorsichtig und würde Ihnen mit sehr viel Goodwill sagen: Ich empfehle Ihnen, den Antrag Engler abzulehnen. Stefan Engler soll dann schauen, dass er das in die UREK-N eingeben kann. Damit kann man die Folgen dieses Antrages ein bisschen vertiefter prüfen. Es musste alles etwas rasch vorbereitet werden. Ich finde, es muss sorgfältig geprüft werden, welche Auswirkungen die erwähnten Gesetzesartikel haben.

Ich meine Artikel 31 Absatz 2 des Gewässerschutzgesetzes: "Die nach Absatz 1 berechnete Restwassermenge muss erhöht werden [...]." Und dann zum Beispiel: "Grundwasservorkommen müssen weiterhin so gespiesen werden, dass die davon abhängige Trinkwassergewinnung im erforderlichen Ausmass möglich ist und der Wasserhaushalt landwirtschaftlich genutzter Böden nicht wesentlich beeinträchtigt wird." Die Erhöhung gemäss Artikel 31 Absatz 2 dient nicht einfach dazu, dass die Fische ein bisschen fröhlicher "blubbsen" können, sondern da geht es um Trinkwasserversorgung, um landwirtschaftliche Bewässerung usw.

Der Antrag nimmt dann noch Bezug auf Artikel 33, "Erhöhung der Mindestrestwassermenge": "Interessen gegen die Wasserentnahme sind [...]" - das heisst, man kann nicht erhöhen - "die Erhaltung eines ausgeglichenen Grundwasserhaushalts, der die künftige Trinkwassergewinnung, die ortsübliche Bodennutzung und eine standortgerechte Vegetation gewährleistet", oder, schon wieder, "die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Bewässerung". Das sind nicht einfach Banalitäten. Diese Interdependenzen zwischen dem Antrag Engler und den konkreten Auswirkungen im Gewässerschutzgesetz müssen meines Erachtens seriöser abgeklärt werden. Das kann im Rahmen der Differenzbereinigung in der UREK-N passieren, wenn eine Differenz besteht, und die Differenz besteht, wenn Sie der Mehrheit folgen und Artikel 2a streichen.

In diesem Sinn bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag Engler abzulehnen - nicht weil er falsch ist, sondern weil er relativ komplex ist und diese Komplexität im Rahmen der Kommissionsarbeit im Schwesterrat ein bisschen differenzierter angegangen werden kann.

Sorry, wenn ich zu lange geworden bin. Aber die Fundamentaldebatte ist von den Minderheitsvertretern angezettelt worden, und ich musste darauf reagieren.

Knecht Hansjörg · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich muss Ihnen sagen, dass ich mich dieser Minderheit nicht leichten Herzens angeschlossen habe. Auch mir liegen der Gewässerschutz und das Tierwohl am Herzen. Es stellt sich für mich aber die Frage, was das geringere Übel ist: eine Strommangellage mit weiteren Gaskraftwerken und einer Beeinträchtigung der Natur an noch intakten Stellen oder Restwassermengen, welche später als geplant steigen.

Ich komme daher zum Schluss, dass eine befristete Sistierung der Restwasservorschriften bis 2035 leider notwendig und auch verhältnismässig ist, zumindest bis die Ausbauziele erreicht sind, die wir erreichen möchten und unbedingt erreichen müssen und die wir ja selber in diesem Gesetz festlegen. Dabei ist wichtig zu betonen, dass die Restwassermengen ja nicht kleiner werden, sondern einfach später erhöht werden. Dies erachte ich angesichts der Herkulesaufgabe, die Stromproduktion sicherzustellen, als tragbar.

Ich erlaube mir an dieser Stelle, noch ein paar allgemeine Bemerkungen zur Energiepolitik anzufügen, denn ich muss Ihnen sagen, für die weitere Zukunft sehe ich schwarz, wenn es darum geht, die Versorgungslücke überhaupt schliessen zu können. Es gibt überall Widerstände, wie hier bei den Restwasserbestimmungen. Eine satte Mehrheit der Räte hier in Bern ist auch der Auffassung, dass wir die Strommangellage langfristig nur mit dem Ausbau von Solar- und Windkraftwerken abwenden können. Aber auch hier ist trotz aller Beschleunigungsanstrengungen leider weiterhin ein schleppender Ausbau zu befürchten, wegen teilweise massiven politischen Widerstands, teilweise auch aufgrund von technischen Schwierigkeiten. Aktuellen Medienberichten ist ja zu entnehmen, dass das hochalpine Solarprojekt Grengiols massiv schrumpfen soll; statt den geplanten 0,6 Terawattstunden Produktion pro Jahr werden nur noch etwa 0,11 Terawattstunden anvisiert.

Wohlgemerkt: Ich möchte mich nicht gegen erneuerbare Energien wie etwa Solarkraft aussprechen - ich unterstütze diese -, aber wenn wir eine Strommangellage abwenden wollen, müssen wir den Tatsachen ins Auge sehen. Es braucht eine faktenbasierte Technologieoffenheit. Effiziente Kraftwerke gehören dazu. Das bedeutet für mich, dass wir uns auf die Frage konzentrieren müssen, welche Arten von Stromerzeugungsanlagen geeignet sind, die Stromversorgung langfristig und jederzeit zuverlässig sicherzustellen. Neben der Wasserkraft sind dies für mich vor allem modernste Kernkraftwerke. Diverse Länder wie etwa Frankreich und Finnland haben solche. Diese Länder haben das begriffen.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass wir mit dieser Vorlage keine technologieneutrale Stromproduktion beschliessen werden. Dafür ist es zu spät. Wir sollten aber möglichst bald die Änderung des Kernenergiegesetzes an die Hand nehmen und das Technologieverbot kippen, damit wir auch hier einen Schub bekommen und nicht weiter unnötig Zeit verlieren und damit wir vor allem eine weitere Option haben, wenn die anvisierten Zielvorgaben in diesem Gesetz, so wie ich das leider befürchte, nicht erreicht werden. Mir ist es leider nicht gelungen, ebendiese Änderung des Kernenergiegesetzes herbeizuführen. Ich habe ja verschiedene Aktivitäten dazu unternommen. Aber ich bin sicher: Kommt Zeit, kommt Rat. Es wird halt jemand anders diese Option öffnen.

Ich hoffe, Sie sind mit mir nachsichtig, aber diesen Exkurs habe ich mir - als eine meiner wahrscheinlich letzten Wortmeldungen in der Energiepolitik in diesem Rat - noch anzubringen erlaubt.

Reichmuth Othmar · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich verzichte darauf, auf grundsätzliche Punkte der Debatte zurückzukommen, und konzentriere mich auf Artikel 2a, der halt durchaus - Sie spüren es in der Diskussion - zwei wichtige Komponenten hat. Auf der einen Seite hat diese Sistierung, zum richtigen Zeitpunkt angesetzt, tatsächlich eine relativ erhebliche Hebelwirkung in der Produktion. Auf der anderen Seite, wir hören es, hat es an und für sich auch sehr grosse politische Sprengkraft. Es gilt abzuwägen, was wir hier machen. Ich nehme es vorweg: Ich bin aktuell in der Kommission bei der Mehrheit, habe mich nach allen Abwägungen für die Streichung entschieden, wechsle jetzt aber aus voller Überzeugung zum Einzelantrag Engler, dies aus folgendem Grund:

Wenn wir die Mehrheit unterstützen, dann streichen wir diesen Artikel und geben in dieser Thematik nach - ich sage jetzt einmal: aus politischen Gründen - und beruhigen damit die Umweltverbände, allen voran den Schweizerischen Fischereiverband, und deren Präsidenten. Das mag ein wertvolles Ziel sein. Ob wir damit aber unserer Verantwortung gerecht werden, wenn wir den Ansprüchen der Energieproduktion der Zukunft wirklich nachhaltig nachkommen, nicht in Versorgungsengpässe laufen und die von uns selber sehr hoch gesteckten Ziele erreichen wollen? Wenn wir uns dann eigentlich für immer diese Fesseln anlegen, wage ich zu bezweifeln, dass das der richtige Weg ist.

Wenn wir aber die Minderheit unterstützen und die Sistierung jetzt beschliessen, machen wir sie zu einem Zeitpunkt, zu dem sie uns gar nichts oder sehr wenig nützt. Wir machen sie jetzt bis 2035, aber da ist, ob wir das wahrhaben wollen oder nicht, die Einschränkung bzw. die Minderproduktion halt eben relativ gering. Genau dann, wenn die grossen Konzessionsgenehmigungen anstehen, muss der Bundesrat entscheiden, ob die Sistierung weiter gelten soll oder nicht. Wir verursachen uns also hier schon Bauchweh, was noch zehn Jahre lang gar nicht notwendig wäre.

Wenn wir aber den Einzelantrag Engler unterstützen bzw. so vorgehen, dann geben wir dem Bundesrat die Handlungskompetenz - die er zugegebenermassen eigentlich jetzt schon hat; er hat das im letzten Winter bewiesen. Aber ich glaube, dass es aufgrund dieser wichtigen politischen, aber auch energieproduktionsmässigen Thematik richtig ist, dass wir das noch im Gesetz verankern, dass wir dem Bundesrat diese Handlungskompetenz geben, sodass er sie eben dann einsetzen kann, wenn es notwendig ist.

Es gibt zwei Fälle: wenn eine Mangellage besteht - zwischenzeitlich wissen Sie ja, was das heisst und was das bedeuten kann - oder wenn wir eben die hochgesteckten Ziele nicht erreichen. Die Massnahme würde zum richtigen Zeitpunkt massvoll eingesetzt und durch den Bundesrat verfügt. Ich habe da durchaus grosses Vertrauen, vor allem in den Gesamtbundesrat. Ich hätte jetzt auch Vertrauen in den zuständigen Bundesrat, aber ich habe auch immer noch Vertrauen in die Gesamtbehörde, und ich habe das auch noch in 20 und in 25 Jahren.

Mit dem Einzelantrag Engler schaffen wir uns eine verhältnismässige, vertretbare Rückfallebene, mit der wir reagieren können, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem eine solche Massnahme richtig ist und etwas hilft.

Darum bitte ich Sie, den Einzelantrag Engler zu unterstützen, besten Dank.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Ich bin ebenfalls in der Minderheit bei Artikel 2a vertreten und werde diese auch unterstützen. Mir ist aber auch klar, dass der Einzelantrag Engler eine neue Ausgangslage geschaffen hat. Falls der Minderheitsantrag zu Artikel 2a nicht obsiegen wird, werde ich dem Einzelantrag Engler zustimmen. Ich möchte Kollege Engler jetzt schon danken für die Arbeit, die er geleistet hat.

Ich möchte nichts wiederholen, was schon gesagt wurde, aber zu zwei, drei Dingen sollten wir hier drin im Rat, glaube ich, schon Klartext sprechen. Es wurde darauf hingewiesen, dass wir viele Zuschriften von hüben und drüben dazu bekommen haben, was wir tun sollten. Ich möchte aber zuerst an einer anderen Ecke beginnen: Wer ist zuständig für die Versorgungssicherheit in diesem Land? Wir geben nirgends eine Antwort darauf. Es ist nirgends eine Institution genannt worden, die für die Versorgungssicherheit zuständig ist. Wenn wir, der Gesetzgeber, niemanden dazu delegieren, dann sind wir dafür zuständig. Die Verantwortung, und das ist deutsch und deutlich zu sagen, für die Versorgungssicherheit in diesem Land liegt bei Herrn Zanetti, bei Herrn Noser, bei uns allen hier drin. Und wenn der Bundesrat mit Notrecht, meiner Ansicht nach sehr an der Grenze der Legalität, Gaskraftwerke baut, dann sind wir dafür verantwortlich, weil wir vorgängig nicht die richtigen Dinge beschlossen haben. Das muss man für einmal deutsch und deutlich sagen! Genau darum geht es bei Artikel 2a, sprich darum, wie wir sicherstellen, dass die Energieversorgung funktioniert.

Die zweite Sache, die ich vorab und ebenfalls deutsch und deutlich festhalten möchte und derer wir uns bewusst sein müssen, ist, dass Wohlstand eine Korrelation mit Energie, Energiepreisen und genügender Verfügbarkeit von Energie hat, auch wenn es heute nicht mehr so ist wie vor 200 Jahren. Aber wir brauchen nach wie vor sehr viel Energie, um unseren Wohlstand zu erhalten. Wer dafür schaut, dass Energie eine Mangelware ist, der bekämpft den Wohlstand. Da kann ich nicht mitmachen!

Und jetzt kommt die Frage: Haben wir in diesem Mantelerlass unsere Hausaufgaben gemacht? Kommen damit Zeiten mit mehr Energie oder Zeiten mit weniger Energie auf uns zu? Etwas lakonisch ausgedrückt, könnte man sagen: Wenn die Sonne scheint, wird es etwas mehr Energie haben; wenn die Sonne nicht scheint, werden wir weniger Energie haben. Herr Fässler hat das im Bereich Wasser sehr gut ausgerechnet. Aber das Wasser ist nur ein Teil davon. Wir haben Mühleberg abgestellt. Wir werden Beznau 1 und 2 abstellen. Es ist eine klare Voraussage, dass wir 2035, auch wenn alle Projekte des runden Tisches planmässig realisiert werden, in unserem Land weniger elektrische Energie haben werden, als wir vorher hatten, wenn die Sonne nicht scheint.

Wie viel Energie brauchen wir? Herr Bundesrat Rösti hat uns das in der Kommission vorgerechnet; ich hoffe, ich gebe die Zahlen richtig wieder: Sie haben gesagt, wir bräuchten 240 Terawattstunden Energie. Etwas mehr als 60 davon sind als elektrischer Strom vorhanden. Der Rest, also etwa 180 Terawattstunden, ist fossil. Der Wirkungsgrad ist je nach Quelle etwa dreimal besser, also muss man 60 von 180 Terawattstunden an zusätzlicher Energie haben. Das gäbe zusammen eigentlich schon 120 Terawattstunden. Dann geht man davon aus, dass man noch Effizienzgewinne hat. So kommt man auf etwas unter 100 Terawattstunden. Man kann streiten, ob es 90 oder 95 Terawattstunden sind. Das weiss ich nicht, das wissen Sie, Herr Bundesrat, vermutlich auch nicht. Aber es ist irgendwo an der Schwelle von 90 bis 100 Terawattstunden. So viel brauchen wir, und zwar, wenn die Sonne scheint und wenn sie nicht scheint, etwas mehr als die Hälfte davon vermutlich im Winter und den Rest im Sommer.

Das ist die Ausgangslage. Wir sind aber meilenweit davon entfernt. Ich bin gespannt, ob Herr Rösti mir vorrechnen kann, wie er diese Zahlen erreichen will. Wir sind nicht auf dem Weg dorthin. Man kann schon davon sprechen, dass wir Speicher nutzen können, wenn die Sonne nicht scheint. Als Elektroingenieur bin ich der Erste, der das versteht. Aber der wichtigste Speicher ist die Wasserkraft, und sie wird in zehn Jahren immer noch der wichtigste Speicher sein.

Jetzt bitte ich Sie, mal zu schauen, was wir mit der Wasserkraft machen: Wir haben in der Schweiz bereits ganz viele Täler für die Gewinnung von elektrischer Energie erschlossen. Diese Täler sollen in Zukunft weniger liefern, dafür verbauen wir neue Täler und gehen in neue Umweltgremien. Sie werden keine Windkraftanlage in der Stadt Zürich oder in Freiburg oder sonst irgendwo bauen. Sie bauen sie auf unberührtem Land. Sie werden keine Freiflächensolaranlagen an Orten bauen, wo nicht auch der Umweltschutz etwas dagegen hat. Das heisst, wir entlasten heute verbaute Täler, um neue zu verbauen und am Schluss im besten Fall auf ein Nullsummenspiel zu kommen; Herr Fässler hat es noch etwas drastischer dargestellt. Das ist die Situation, in der wir stecken.

Darum behaupte ich: Wer sich für die Minderheit Fässler Daniel bei Artikel 2a einsetzt, setzt sich für den Umweltschutz ein. Er setzt sich nicht gegen den Umweltschutz ein - er setzt sich für den Umweltschutz ein. Es kann sein, dass es in diesen Tälern im Bereich der Fische etwas weniger Umweltschutz gibt. Sie müssen sich aber bewusst sein: In allen anderen Tälern, in denen Wasserkraftanlagen gebaut werden, wird es auch weniger Umweltschutz geben.

Und jetzt noch zur Verfassungsmässigkeit: Ich habe mir die Mühe genommen, Artikel 76 der Bundesverfassung zu lesen. Dort steht: "Der Bund sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die haushälterische Nutzung und den Schutz der Wasservorkommen sowie für die Abwehr schädigender Einwirkungen des Wassers." Das ist der erste Satz. Ich verstehe das Bundesamt für Justiz, wenn es sagt, dass damit das Restwasser geschützt werden muss. Ich verstehe das. Ich habe aber mit dem Bundesamt für Justiz meine Erfahrungen gemacht. Als wir den "Solar-Express" gemacht haben, hat mir das Bundesamt für Justiz gesagt, dass man gewisse Dinge nicht tun könne. Vom Nationalrat durfte ich dann lernen, dass man sie bei der Windenergie locker tun kann. Warum? Die Frage ist, wie man das anschaut. Schaut man es zum Beispiel aufgrund der Vergangenheit an, oder schaut man an, welche Zukunftsentwicklungen kommen? Wenn man es aufgrund der Vergangenheit anschaut, dann bin ich der Ansicht, dass das Gutachten des Bundesamtes für Justiz vermutlich richtig ist, und verstehe die ganze Debatte, die wir hier hatten. Wenn Sie aber die Zukunft anschauen, dann müssen Sie sich bewusst sein: 2020 hatten wir 60 Kubikkilometer Gletscher in den Alpen - 60 Kubikkilometer Gletscher! Wir werden in zwanzig Jahren noch einen Drittel davon haben. Das heisst, der Wasserspeicher wird gewaltig kleiner. Herr Zanetti, Sie werden an vielen Orten, wo es keine Staumauer gibt, überhaupt kein Restwasser mehr haben - keines mehr, einfach null.

Sie kennen die Südseite der Schweizer Alpen sehr gut, ich kenne sie auch sehr gut: Dort, wo es keine Seen hat, die künstlich gestaut werden, hat es im letzten Sommer kein Wasser gehabt, und im nächsten Sommer wird es vermutlich genau gleich sein. Das ist die Brutalität, in der wir drin sind. Wir werden die Alpen als Wasserschloss Schweiz noch viel mehr ausbauen müssen, wenn wir eine ganzjährige Wasserversorgung haben wollen, wofür auch immer. Ich bin ganz sicher, dass dieser Verfassungsartikel in zwanzig Jahren ganz anders ausgelegt werden wird, nämlich so, dass man in den Alpen zum Schutz der Menschen mehr Wasser speichern kann, damit man das Wasser über das ganze Jahr verteilt hat und damit man immer eine Grundwasserspeicherung hat. Das ist doch die Problematik, in die wir reinkommen.

Darum bin ich felsenfest überzeugt: Wer die Minderheit Fässler Daniel unterstützt, ist für und nicht gegen den Umweltschutz.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

"Wer gar zu viel bedenkt, wird wenig leisten." Das ist Schiller. Ich meine, dass wir so viel besprochen und bedacht haben, dass es Zeit ist, Entscheide zu fällen. Ich möchte mich zu Artikel 2a des Energiegesetzes kurzfassen. Ich gehöre zur Mehrheit, die diesen Artikel gestrichen haben will. Ich möchte drei Bemerkungen machen und Kollege Engler eine Frage stellen.

1. Es ist wichtig, dass wir die Stromproduktion priorisieren. Das ist uns allen klar. Wir haben jetzt aber auch gesehen, dass es eben auch andere Interessen gibt, die es zu berücksichtigen gilt. Diese Interessenabwägung machen wir hier, und es geht darum, festzustellen, ob die Ergänzung mit dem Restwasser noch dieser Interessenabwägung entspricht oder nicht.

2. Der Stellenwert der Frage der Restwassermengen wurde schon von Kollege Zanetti und anderen angetönt. Seit etwa fünfzehn Jahren sind gesetzliche Restwassermengen in Kraft. Die Frage ist eigentlich nur dann richtig bedenkenswert, wenn man das, was Herr Fässler gesagt hat, zu Ende denkt: wenn man bis 2050 oder darüber hinaus alle Wasserkonzessionen von den gesetzlichen Restwassermengen entbinden und sie tiefer setzen würde. So ein Antrag müsste ehrlicherweise auf dem Tisch liegen. Jetzt haben wir aber einen Antrag zur Sistierung, der genau so viel bringt, wie Kollege Zanetti gesagt hat: Er bringt 0,09 Terawattstunden für die Winterproduktion. Der Stellenwert dieser Frage ist in der Interessenabwägung untergeordnet und ganz klar gering. Bedenken Sie, dass wir in Artikel 12 Absatz 2bis des Energiegesetzes entschieden haben, dass der integrale Auenschutz aufgehoben wird. Wir können also in Gletschervorfeldern oder alpinen Schwemmebenen - und es wird, wie Herr Noser gesagt hat, in den nächsten Jahren mehr davon geben - neue Stauseen und neue Wasserkraftanlagen errichten. Dieser Kompromiss, diese Interessenabwägung ist erfolgt.

3. Ich möchte mich nochmals auf Kollege Fässler beziehen: Sie haben gesagt, Gemeinwohl sei das beste Gesetz. Da gebe ich Ihnen absolut recht. Wenn Sie Artikel 33 des Gewässerschutzgesetzes anschauen, sehen Sie, dass dort alle hier vorgebrachten Gründe aufgezählt werden, weshalb Restwassermengen überhaupt gebraucht werden. Selbstverständlich wird da nicht nur die Stromproduktion genannt - sie wird priorisiert -, sondern auch der Naturschutz ist ein ganz wichtiger Bereich. Es geht auch um die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, und es geht um die landwirtschaftliche Produktion. Es geht um das Trinkwasser und das Grundwasser. Bei der landwirtschaftlichen Produktion geht es darum, ob unsere Wiesen noch Wasser haben oder ob Wasser zur Bewässerung der landwirtschaftlichen Produktion vorhanden ist. Das alles möchten Sie sistieren. Das Gemeinwohl sei das beste Gesetz, sagen Sie, da gebe ich Ihnen recht; aber dann empfehle ich Ihnen eben, der Mehrheit zu folgen.

Ich habe noch eine Frage an Kollege Engler. Ihr Antrag freut mich sehr. Es war in der Kommission nie möglich, irgendwo eine Konvergenz zu diskutieren. Was ich Sie aber fragen möchte: Sie haben das Wort "sowie" drin. Sie möchten die Erreichung der Produktions- und Importziele mit dieser Regelung des Bundesrates gewährleisten sowie die drohende Mangellage abwenden. Ich habe Verständnis dafür, dass man die drohende Mangellage auch etwas längerfristig definieren könnte. Jetzt haben wir aber quasi zwei Tatbestände. Wäre es für die Klarheit dieses Antrags nicht sinnvoller, das Wort "sowie" zu streichen?

Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Ich lege meine Interessenbindungen offen: Ich bin Präsident der Engadiner Kraftwerke AG, der Elettricità Industriale SA und des Verbandes der Schweizerischen Gasindustrie. Dagegen bin ich, wie Sie alle mittlerweile vielleicht auch wissen, nicht mehr Verwaltungsrat der Repower AG. Das gibt mir die unendliche Freiheit, hier offen für all diese Projekte zu kämpfen, weil ich gleichzeitig Bündner Ständerat bin und mich aus Überzeugung für diese Projekte einsetze.

Aus Überzeugung bin ich auch in der Minderheit vertreten. Für meine Position möchte ich hier nochmals zum Ausdruck bringen, dass ich nicht verstehe, warum wir einerseits die Importe von Kohlestrom aus Deutschland, wo die Gaskraftwerke ersetzt werden, in den nächsten Jahren erhöhen werden und anderseits, quasi noch im Notrecht, für vier Jahre in Birr für 450 Millionen Franken ein Reservekraftwerk mit einer Leistung von 250 Megawatt bauen, was enorme Kosten verursacht und einfach so zur Kenntnis genommen wird.

Wir haben eine Zielsetzung in diesem Gesetz, nämlich mehr erneuerbare Energie zuzubauen und die Versorgungssicherheit zu stärken. Aber den bisherigen Bestand, eine der stärksten Produktionsanlagen und grössten Ressourcen, wollen wir nicht sichern. Da habe ich einfach einen Knopf! Ich verstehe wirklich nicht, warum wir das in dieser Ausgangslage, in diesen Abwägungen tun. Ich sehe natürlich die Gewässerthemen. Wir in Graubünden haben auch andere Gewässer, die austrocknen, die nicht einmal mehr genutzt werden. Wir werden eine Klimaveränderung haben; ich bin kein Klimaleugner, ich sage das ja. Ich habe auch der Energiestrategie zugestimmt. Zugleich stelle ich fest, dass wir nichts erreicht haben. Wir haben viel geredet, und das Gleiche passiert jetzt: Wir sprechen viel über diesen Mantelerlass, aber wir werden am Schluss weniger Grundlastproduktion haben als heute. Und in ein paar Jahren werden wir feststellen, dass wir wieder an einem Ort sind, wo wir vielleicht neue Kernkraftwerke bauen müssen.

Ich persönlich will das nicht. Ich bin glaubwürdig für den Weg der erneuerbaren Energien und sage: Ich will mit ihnen einen Versuch machen. Aber diejenigen in der Mehrheit, die sagen, dass wir auf diese 2 Terawattstunden verzichten könnten und dass es hier Abwägungen bräuchte, sollen es doch offen sagen wie Kollege Knecht. Er hat gesagt: Schaut, wir schaffen das so oder so nicht, seien wir doch viel ehrlicher und bauen wir Atomkraftwerke.

Das ist nicht mein Plan. Ich sage, wir sollten jetzt den Versuch unternehmen, eben mindestens in diesem Bereich in unserem Land zu machen, was wir machen können. Ich verstehe nicht, dass wir bei der Wasserkraft dann einfach auf die Stromproduktion von Bestandesanlagen verzichten wollen.

Es ist auch eine Kostenfrage. Kollege Zanetti hat gesagt, es sei eine Wettbewerbsverzerrung. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die Kosten bei jedem Heimfall, bei jeder Konzessionserneuerung zulasten der Gemeinden und Kantone gehen, nicht zulasten der Betreiber, denn diese verlieren ja ihre Konzession. Einfach damit wir uns dessen einmal bewusst sind: All die Regelungen, die wir hier beschliessen, treffen die Gemeinden, die Bevölkerung vor Ort und die Kantone - und die haben alle Ja gesagt zu diesen Wasserkraftwerken; diese Leute wohnen dort. Ich wäre sogar einverstanden, wenn man die Bevölkerung vor Ort fragen würde: Seid ihr einverstanden, wenn wir die Restwassermengen gleich lassen wie heute? Warum tun wir das nicht, in einer Situation, in der wir Strom aus dem Ausland importieren, im Sinn einer Abwägung? Damit habe ich ein Problem.

Bezüglich der Zahlen hat Kollege Zanetti auf Bundesrat Rösti verwiesen. Ich mache das auch sehr gerne; ich will jetzt in diesem Rahmen nicht alle Zahlen des Wasserwirtschaftsverbands zitieren, die unter dem Präsidium von Bundesrat Rösti publiziert worden sind. Ich habe sie hier, aber ich will die Differenzbereinigung nicht mehr verlängern. Der Wasserwirtschaftsverband hat genau dargelegt, wie gross die Produktionseinbussen sind. Wie viele Windkrafträder müssten wir neu in die Landschaft setzen, allein um diesen Verlust zu kompensieren? Wie viele alpine Grosssolaranlagen braucht es? Was kostet das alles, nur damit wir diese Produktion wieder haben? Wie viel Versorgungssicherheit gewinnen wir damit? Da komme ich in der Abwägung einfach zu einem anderen Ergebnis als die Mehrheit. In diesem Kontext ist, glaube ich, der Antrag der Minderheit der richtige Weg.

Zur Bestimmung der politischen Ausgangslage sollten wir die Bevölkerung vielleicht wieder einmal mit Energiefragen konfrontieren. Ich wäre bereit, in eine solche Volksabstimmung zu gehen, und ich bin überzeugt, dass man eine Mehrheit finden könnte, um den Weiterbestand der heutigen Werke zu sichern. Die Umfragewerte zeigen, dass dem Ausbau der Wasserkraft in der Abwägung gegenüber Kohlestromimporten, gegenüber Gaskraftwerken oder gegenüber neuen Kohlekraftwerken der Vorzug gegeben wird.

Dabei geht es noch nicht um die neuen Werke; das hat Kollege Zanetti zu Recht gesagt. Die neuen Werke müssen diese Vorschriften ja erfüllen. Es geht um den Weiterbestand der bestehenden Werke. Aus einer Kosten-Nutzen-Sicht, aus Sicht der Versorgungssicherheit, der Stromimporte, der Abhängigkeiten, des Ölkraftwerks Birr und in diesem ganzen Kontext überzeugt mich nur der Antrag der Minderheit.

Kollege Zanetti hat insoweit recht, als er darauf hingewiesen hat, dass die Auslegung vielleicht unklar sei. Es ist aber auch so, dass die Sistierung bis 2035 eine Phase der Neukonzessionierungen ermöglichen würde. Nach meiner Lesart würde das jedoch leider nicht über 2035 hinausgehen. Ich möchte das hier auch zuhanden des Amtlichen Bulletins sagen. Ich glaube, das wäre eine andere Auslegung; da bräuchte es ein Nachjustieren des Bundesrates.

Aus meiner Sicht gibt es hier nur noch eine Verantwortlichkeit: Der Bundesrat ist jetzt verantwortlich für die Stromversorgungssicherheit. Wir können uns nicht mehr dahinter verstecken, dass wir die Probleme nicht gekannt hätten. Wenn also in den nächsten Jahren einmal eine Krise eintritt, soll niemand kommen und sagen, das sei nicht vorhersehbar gewesen und man hätte andere Themen gehabt. Wir kennen die Flüsse.

Die ketzerische Frage, die ich hier noch in den Raum stellen kann, ist: Welche Grundlastkraftwerke gibt es noch in der Schweiz, wenn die Atomkraftwerke abgeschaltet werden, jetzt, da die Schweiz aus der Atomenergie aussteigen will? Es bleibt dann nur die Wasserkraft. Ohne Grundlastabdeckung funktioniert eine sichere Stromversorgung nicht.

Mazzone Lisa · 2VP-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

On discute depuis 1 heure 30 d'une disposition qui concerne 200 gigawattheures, dont 90 - 90 seulement - en hiver. Rien que l'année dernière, on a construit des panneaux solaires, des panneaux photovoltaïques, pour une production de 1000 gigawattheures, dont un quart en tout cas est disponible aussi en hiver. On a l'impression que chaque personne est suspendue à notre décision pour savoir s'il y aura encore de la lumière ou non pendant la nuit. Il faut juste revenir sur terre: on est en train de parler d'une disposition qui concerne une quantité vraiment minime, mais qui a un impact très important sur la nature.

Je me permettrai d'être un peu plus prosaïque, de remettre les choses dans leur contexte et de revenir plus spécifiquement sur la proposition Engler. Nous avons parlé du reste lors du premier débat. Je pense que les discussions que nous avons eues en commission et, en particulier, l'avis de droit qui a été rendu par l'Office fédéral de la justice confirment la position que nous avions adoptée lors de notre premier débat. Je n'y reviendrai pas.

Je reviendrai sur la proposition Engler. Je ne sais pas si vous avez déjà essayé de faire manger des épinards à un enfant qui n'en veut pas. En général, cela ne marche pas. Vous pouvez insister; cela ne marche toujours pas. Après, vous pouvez lui dire: je vais faire une pizza aux épinards. Vous répartissez un peu des épinards sur la pizza et, là, il mange. Il trouve cela super. C'est un peu la même chose avec cette proposition. On vient avec une montagne. Tout le monde s'exclame évidemment. Ensuite, on glisse un petit mont qui paraît tout à coup très acceptable. De mon point de vue, cette proposition pose un grand nombre de problèmes qui apparaissaient déjà dans la première proposition. J'entends bien que l'on essaie de trouver une solution. On pourrait aussi reconnaître que la solution est de renoncer à une disposition pour une quantité si faible d'électricité.

Pourquoi, de mon point de vue, cette proposition pose-t-elle des problèmes? C'est une boîte noire. On nous dit que: "Pour atteindre les objectifs de production et d'importation fixés à l'article 2 alinéa 2 et 2 bis [...], le Conseil fédéral peut"; je n'ai également aucun doute sur la probité et la volonté du Conseil fédéral à agir avec raison.

Que fait-on jusqu'en 2035? Les objectifs sont fixés pour 2035. Or, il n'y a pas d'objectifs intermédiaires d'ici à 2035. Comment déterminez-vous le moment à partir duquel "le Conseil fédéral peut"? Quand est-ce que le Conseil fédéral va pouvoir? Que nous proposez-vous exactement ici? Quelles garanties a-t-on? Que va-t-il exactement se passer?

Quand on voit la manière dont on invoque, ici, les pères fondateurs de la Constitution pour 90 gigawattheures d'électricité en hiver, comme l'a fait notre collègue Fässler Daniel, en nous disant que l'on est en train de se référer à notre tâche principale, qui est d'assurer l'approvisionnement du pays, on remarque à quel point le Conseil fédéral sera mis sous pression si on introduit une telle norme. La pression sur le Conseil fédéral des mêmes lobbys qui exercent ici une pression très importante sera tout aussi importante. C'est pour ça que j'ai un problème avec cette boîte noire, ou avec cette petite porte par laquelle on va, peut-être, faire passer une situation extrêmement préoccupante.

Je dis qu'elle est préoccupante, car le rapport explicatif du Conseil fédéral du 30 septembre 2022 concernant l'ordonnance sur l'augmentation temporaire de la production d'électricité des centrales hydroélectriques, lorsque ce dernier a décidé de réduire les débits résiduels, est très clair. Le Conseil fédéral y indique qu'il est possible d'accepter cette réduction pour une durée déterminée de sept mois; que sur sept mois, on peut l'accepter, parce que les dommages peuvent être contenus. En revanche, toujours selon le Conseil fédéral, si on devait le faire sur le plus long terme, les dommages à attendre seraient irréversibles. Comme cela a été dit à plusieurs reprises, on ne parle pas seulement du bruit des rivières, mais aussi de l'approvisionnement en eau potable ou de l'irrigation pour l'agriculture. Or, c'est cela que comprend la partie de l'article 31 de la loi fédérale sur la protection des eaux que souhaite remettre en question notre collègue Engler.

C'est pour cette raison que, de mon point de vue, il serait faux aujourd'hui de s'engouffrer dans cette voie sans en avoir discuté en commission. Je rappelle - c'est un point important - que le Conseil national, dans le cadre de la discussion sur cet article, a adopté un postulat. Ce postulat charge le Conseil fédéral de déterminer la manière dont il peut faire usage de sa marge de manoeuvre, notamment sur cette question des débits résiduels, et comment, dans des situations d'urgence, il peut intervenir, comme il l'a déjà fait par le passé. Je crois que le postulat qu'a adopté le Conseil national est la bonne voie, c'est la voie correcte, au lieu de dire qu'il peut peut-être faire quelque chose, mais on ne sait pas quoi, et, pour le reste, d'ancrer la loi actuelle dans une autre loi. Si c'est pour l'ancrer dans une autre loi, nous n'en avons pas besoin.

Pour cette raison, je vous invite à ne pas faire un débat de commission ici - et surtout à ne pas avaler une pizza aux épinards - et à en rester à la majorité de notre commission.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich halte mich kurz, alle können sich ein Bild von den Varianten machen, die jetzt zur Auswahl stehen. Weil ich gefragt wurde, sage ich trotzdem noch zwei, drei Sätze.

Ich beginne hinten, beim Votum von Frau Mazzone. Sie vertröstet uns auf das Postulat. Wer so lange hier ist wie Frau Mazzone, weiss auch: Postulate sind Placebos für Hyperaktive, weil am Schluss meistens nichts daraus wird und man sich damit von der Verwaltung erklären lässt, warum etwas wie ist.

Kollege Zanetti hat kritisiert, der Einzelantrag wäre in den Details nicht konkret genug. Ich habe mich genau an den Wortlaut der Bestimmung der Verordnung des Bundesrates gehalten. Frau Mazzone hat jetzt zu Recht ausgeführt, dass es dazu einen Erläuterungsbericht gibt, welcher diese Kriterien umschreibt und auch darauf hinweist, dass Risiken damit verbunden sind. Ich habe bewusst dem Bundesrat diese Kompetenz geben wollen, um zu verhindern, dass hier über Interessenvertretung Einfluss genommen wird. Ich hätte auch schreiben können, diese Reduktion sei zwingend; solange die Import- und Produktionsziele nicht erreicht seien, müsse das Potenzial im Bereich des Gewässerschutzes zwingend ausgeschöpft werden. Ich habe darauf verzichtet, um dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, situativ, flexibel - "befristet" habe ich auch eingefügt -, vielleicht nur im Winter diese Karte zu spielen. Immerhin, das steht auch im Erläuterungsbericht des Bundesrates, können das bis zu 250 Gigawattstunden sein. Aus den fünfzehn Kraftwerken des runden Tisches gibt es, glaube ich, eines, vielleicht zwei, die eine darüberliegende Produktion haben, mehr nicht. Man kann also nicht sagen, es sei umsonst.

Die Frage, die Sie sich ganz zum Schluss noch stellen müssen, Frau Mazzone, ist: Wie erklären Sie es dann den Leuten, wenn 2, vielleicht sogar mehr Terawattstunden verloren gehen durch die strengeren Bestimmungen des Wasserrechts? Damit, dass Alpen verbaut werden müssen mit alpinen Solaranlagen, die landschaftlich stören, oder aber vielleicht sogar neue Wasserkraftwerke in Gegenden und Landschaften gebaut werden müssen, in denen ich das auch nicht möchte? Ich glaube, hier müssen wir alle bereit sein, einen Kompromiss zu finden.

Ich mag die Fische auch, Kollege Zanetti, und habe auch viel Verständnis dafür, dass Sie die Stimme der Fische sind - die hört man ja sonst nicht - und die Interessenabwägung von dieser Seite her machen.

Noch etwas zu Kollege Stark: "Sowie" heisst "oder"; an und für sich ist meine Überlegung die, dass der Bundesrat wie im vergangenen Winter nicht nur bei einer drohenden besonders schweren Strommangellage, sondern vielleicht schon etwas früher die Möglichkeit erhalten soll, etwas mehr zu produzieren. Es ist alternativ, schon gar nicht kumulativ; er soll diese Möglichkeit nur dann haben, wenn er sie benötigt.

Z'graggen Heidi · Mit-F · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Herzlichen Dank für diese Debatte aus der nachgezogenen Kommissionssitzung, die sehr interessant war. Ich bin der Meinung, dass schon noch nicht ganz alle Fragen geklärt sind. Es ist jetzt an uns, klug zu handeln, und vermutlich muss der Nationalrat das auch noch einmal anschauen.

Der Nationalrat schreibt: "Bei Konzessions- oder Projektgenehmigungen betreffend den Weiterbetrieb von Wasserkraftwerken [...]"; da sind jetzt die Rekonzessionierungen bis 2035 erfasst. Bis 2035 werden auch nicht so wahnsinnig viele Neukonzessionierungen anstehen. Was jetzt in der Debatte und auch in öffentlichen Verlautbarungen der Wasserkraftwerkbetreiber immer wieder gesagt wurde - es ist auch legitim, dass sie das so machen -, ist, dass die neuen Restwassermengen, die man jetzt haben muss, zu einer sehr starken Reduktion der Produktion führen würden. Das stimmt, wenn man vom Zustand null ausgeht. Bei einer Rekonzessionierung aber werden die Anlagenteile erneuert, d. h., es gibt eine Mehrproduktion von bis zu 20 Prozent und allenfalls noch mehr. Deshalb macht man ja auch eine Rekonzessionierung. Diese Tatsache wird hier meines Erachtens zu wenig erwähnt. Sie werden also nicht nur aufgrund der Restwasserbestimmungen weniger Wasser haben, sondern auch aufgrund der neuen Produktionsanlagen mehr Produktion haben. Dies ist einfach auch zu beachten.

Zugegeben, wir haben eine schwierige Situation, das wissen wir alle. Es ist ein Kantengang, den wir machen. Aber bei den Restwassermengen geht es nicht einfach nur um die Fische. Natürlich sind die Restwassermengen vor allem für die aquatische Fauna sehr, sehr wichtig, aber es geht auch um eine ganz wesentliche Aufgabe, die wir eben auch zu lösen haben: die Erhaltung und die Stärkung der Biodiversität. Dieses Prinzip wurde 1992 hier eingeführt, meines Wissens sogar durch eine Volksabstimmung mit 66 Prozent Ja-Anteil, wie ich vorhin irgendwo gelesen habe. Das muss eine Referendumsabstimmung gewesen sein; ich erinnere mich nicht mehr.

Wir müssen hier schon die ganze Wahrheit aussprechen und nicht nur Teilaspekte. Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und hier keine Schnellschüsse zu machen. Im Übrigen haben wir das schon bei der letzten Debatte sehr intensiv diskutiert.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen und hier bei den bestehenden Regelungen bezüglich Restwassermengen zu bleiben.

Juillard Charles · Mit-M · Ständerat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Je déclare mes intérêts: je suis membre du conseil d'administration de la Société des forces électriques de La Goule qui représente une toute petite production électrique sur le Doubs.

Je crois, que au jour d'aujourd'hui et avec la volonté de décarboner et d'aller vers le tout-électrique, toutes les petites productions sont indispensables. Cela dit, je ne vous cache pas qu'en arrivant ici ce matin j'étais très embêté, et je remercie en particulier notre collègue Stefan Engler pour sa proposition.

J'étais embêté entre les tenants du tout-électrique, une des solutions, et les tenants du tout-biodiversité, l'autre solution. J'avais du mal à me situer, et c'est vrai qu'au premier passage du projet devant notre conseil, j'avais soutenu la majorité de la commission en espérant que, lors des débats au Conseil national et en commission, on trouverait une solution un peu atténuée, qui n'est pas venue.

Aujourd'hui, notre collègue Engler formule une proposition qui va exactement dans le sens de ce que je souhaitais, à savoir donner une marge de manoeuvre au Conseil fédéral qui, j'en suis persuadé, saura l'utiliser avec parcimonie, comme c'est formulé dans le texte, lorsque ce sera vraiment nécessaire. Si on adopte la version de la minorité ou celle de la majorité, malgré le postulat qui a été accepté par le Conseil national, le Conseil fédéral n'aura plus aucune marge de manoeuvre: il devra appliquer la loi que nous avons décidée.

Je crois que, de ce côté-là, ce postulat n'apportera pas grand-chose sur l'objet qui nous occupe. Aussi, je crois que, même si cela ne concerne que peu de production, dans une certaine situation, toute production, même faible, sera nécessaire à un moment ou à un autre pour satisfaire les besoins en électricité, vu la décarbonation vers laquelle nous allons.

Par conséquent, je vous invite à soutenir la proposition de notre collègue Engler, sur laquelle le Conseil national pourra encore se pencher s'il veut l'affiner.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich möchte nur zusammenfassend meine Position bekannt geben, die relativ neutral ist. Die höchste politische Sprengkraft, die wir bei diesem Gesetz haben, ist, dass wir eine Energiemangellage in der Schweiz nicht vermeiden können, und nicht irgendwelche Referendumsdrohungen von links oder rechts. Wenn wir es nicht schaffen, wird es auf uns zurückfallen. Für die Stromversorgungssicherheit, das habe ich jetzt nach acht Jahren im Ständerat gemerkt, sind weder die Branche noch die Kantone, der Fischereiverband oder irgendwelche anderen Stellen zuständig, sondern nur der Bundesrat und das Parlament. Nichts zu machen bei Artikel 2a, wäre grob fahrlässig. Als Strafrechtler würde ich sogar sagen, es sei die eventualvorsätzliche Herbeiführung einer Mangellage!

Zu den Zahlen, die hier herumgeboten werden: Kontrollieren Sie den offengelegten Bericht 13.44! Darin stehen die genauen Verluste, die wir ab 2025 bis 2050 haben werden. Wir machen ein Gesetz für die Strategie 2050. Der Bundesrat geht von 1,5 Terawattstunden Verlust pro Jahr aus - pro Jahr! Das ist die Spitze. Ich gebe zu, dass es am Anfang weniger ist, aber das ist die Spitze. Und diese Energie müssen Sie rekompensieren. Jetzt können Sie diesen Entscheid aufsparen auf irgendwann später. Aber das wird nicht reichen. Ich habe es bereits eingangs erwähnt: Diese Beschleunigungstaste haben Sie im Gesetz eben nicht. Daher wäre es völlig verantwortungslos, bei Artikel 2a nichts zu machen. Der Nationalrat hat sich bei Artikel 2a zu einem Beschluss durchgerungen, dem der jetzige Antrag der Minderheit zustimmt.

Ich persönlich kann mit jedem Kompromiss leben. Es ist an Ihnen, zu entscheiden.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Dieser Artikel steht absolut im Zentrum dieser Gesetzgebung. Ich glaube, er kann - um nicht zu sagen: wird - am Schluss matchentscheidend dafür sein, ob wir dieses Paket, den Mantelerlass, per 1. Januar 2025 geschnürt haben werden und in Kraft setzen können. Das wäre bzw. das ist immer noch der Fahrplan. Ich möchte Ihnen, insbesondere der Kommission, auch dafür danken, dass Sie den Mantelerlass im Rahmen von Sondersitzungen förderlich behandelt haben. Diesen Erlass werden wir nun heute durchberaten und dann bestimmt im September, so hoffe ich, in einer Differenzbereinigung finalisieren können.

Weshalb ist mir die rasche Inkraftsetzung so wichtig? Es ist genau so, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat: Mir als verantwortlichem Energieminister geht es im Moment nicht um das Jahr 2040 oder 2050, sondern es geht mir darum, dass wir möglichst rasch aus der Gefahr einer Mangellage herauskommen, ohne dass wir auf Ölkraftwerke zurückgreifen müssen. Das ist für mich, unabhängig von den Dekarbonisierungszielen, die dann noch hinzukommen werden, vorerst das wichtigste und das zentrale Ziel.

Genau deshalb passt eigentlich auch die Strategie: Sie haben vorhin 1 Terawattstunde "Wind-Express" genehmigt, zudem haben wir 2 Terawattstunden "Solar-Express", und wir haben noch die besagten fünfzehn Projekte. Diese Projekte sollten oder müssten eigentlich in der Periode erstellt werden, bevor die Restwasserbestimmungen - sie wurden wiederholt erwähnt, und ich habe grosses Verständnis für sie - wirklich greifen. Wenn die Restwasserbestimmungen greifen und die Berechnungen des Wasserwirtschaftsverbandes stimmen, wird der grösste Teil des Produktionsverlustes in den Jahren 2035 bis 2050 anfallen.

Für mich als Energieminister ist im Moment zentral, dass wir die Projekte jetzt bauen können. Ich sage Ihnen - und ich möchte nicht aufgrund meiner vorangegangenen Tätigkeit befangen erscheinen -, für mich war es trotzdem ein Novum, dass Pro Natura und WWF Projekte wie Gorner, wie Trift, wie die Erhöhung der Grimselstaumauer als realisierbar unterschrieben haben. Damit sind sie noch lange nicht realisiert, aber wir würden es diesen Organisationen, die ja bisher gegenüber Ausbauten sehr kritisch waren, zu einfach machen, wenn wir jetzt hier entgegenkommen.

Ich sage Ihnen - Ständerat Zanetti hat meine frühere Tätigkeit als Präsident des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbands erwähnt -, es war eine ziemlich grosse Kröte, die wir damals für diesen Kompromiss geschluckt haben. Als man schrieb, man behalte die Restwasserbestimmungen vor, war das eine grosse Kröte.

Ich weiss, der von Herrn Zanetti angesprochene runde Tisch hat nichts mit dem Parlament zu tun, er hat absolut keine Verbindlichkeit. Aber wir würden es jetzt diesen Organisationen relativ einfach machen, wenn wir hier die Restwasserbestimmungen sistierten. Die Seite der Produktion würde damit indirekt - über das Parlament natürlich noch verbindlicher - ihre damaligen Versprechen brechen. Dann wäre natürlich die Zustimmung dieser Organisationen auch weg. Die muss auch noch bewiesen werden, das ist klar.

Genau deshalb, aus einer Produktionssicht, plädiere ich namens des Bundesrates dafür, hier bei der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben.

Ich anerkenne absolut alle Voten, wie sie auch jetzt verschiedentlich vorgebracht wurden, beispielsweise von Herrn Noser und Herrn Schmid, die gesagt haben, wie viel Strom es brauchen wird. Die Zahl von 45 Terawattstunden, die Sie als Ständerat ins Gesetz geschrieben haben - Herr Ständerat Noser hat die Zahlen durchgerechnet und dargelegt -, ist sehr plausibel. Und es braucht dann noch Effizienzsteigerungen für eine Dekarbonisierung.

Es ist gut, ist diese Zahl in diesem Gesetz. Ich möchte Sie hier aber auch um etwas Demut bitten. Machen wir doch jetzt, im Jahr 2023, dieses Gesetz für den Zubau der ersten Terawattstunden bis 2030 oder 2035; im Jahr 2025 tritt es in Kraft. Ich vergleiche, wenn Sie mir gestatten, das etwas mit der Konzeption des Klima- und Innovationsgesetzes, über das wir am 18. Juni abstimmen werden. Hier wurde mir jetzt immer gesagt, diese 3,2 Milliarden Franken für den Ersatz von Elektroheizungen und Innovation reichten doch niemals für die Dekarbonisierung. Ich habe entsprechend dem Beschluss des Parlamentes geantwortet: Das ist richtig; wir haben eine Zielsetzung bis 2050 gemacht, aber Massnahmen erst für die ersten Jahre getroffen.

Ich will diesen Mantelerlass hier nicht kleinreden, aber ich sehe es eigentlich ähnlich. Wir haben eine Zielsetzung, es braucht inklusive Dekarbonisierung mindestens diesen Zubau von 45 Terawattstunden. Ich glaube aber nicht, dass die Massnahmen, wie sie im Gesetz sind, für 45 Terawattstunden reichen werden. Ich sage, wir haben jetzt Massnahmen im Gesetz, um zu starten, für die ersten zehn Jahre. Ich teile absolut die Befürchtung, dass wir in ein paar Jahren wieder über die Restwassermengen sprechen werden. Deshalb haben wir aber das Postulat. Da möchte ich Herrn Ständerat Engler mindestens mein Versprechen geben, dass ich alles daransetzen werde, dass man dann nicht sagen wird, man könne nichts tun. Das Postulat gibt einen klaren Auftrag, indem es sagt, wir sollen Schutz und Nutzen in ein vernünftiges Verhältnis bringen. Natürlich heisst das für mich, nach Lösungen zu suchen, die die Restwasserverluste minimieren. Die Zahlen liegen mit 1,5 bis 3 Terawattstunden Verlust nach wie vor weit auseinander. Das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Energie sind an der Arbeit. Ich möchte das Versprechen abgeben, dass ich alles daransetze, dies zusammen mit den betroffenen Organisationen anzuschauen, damit wir eine Lösung im Sinne der Produktion finden. Es soll nicht zu einem Papiertiger werden, was dann aber selbstverständlich noch zu beweisen ist.

Wenn wir aufgrund dieser Bestimmung, die ihre Wirkung zur Hauptsache ab 2035 entfalten würde, das Gesetz gefährden, gefährden wir die Produktion respektive die rasche Investition in die fünfzehn Projekte. Ich gebe zu, drei davon machen bereits etwa 70 Prozent der Miete aus. Wir gefährden diese leichtfertig, es müssen dann nämlich noch weitere Bedingungen erfüllt sein, damit sie wirklich gebaut werden. Wir gefährden die Ausscheidung geeigneter Gebiete für Solar- und Windprojekte, damit wir - und da spreche ich nicht von zehn Jahren, sondern meine sofort - mehr zubauen können. Wir gefährden den Effizienzmarkt und wir gefährden auch die Beschleunigungsmassnahmen, wie wir sie in einem zusätzlichen Erlass bringen oder auch hier im Gesetz, bei Artikel 13 Absatz 3, noch diskutieren werden.

Es wäre für mich auch fahrlässig, das mit einer Massnahme zu gefährden, die erst später wirkt, obwohl ich es als sehr wichtig erachte und ich grosses Verständnis dafür habe, dass es nicht verstanden würde, wenn wir dann in zehn Jahren leichtfertig 2 Terawattstunden abgeben würden - hier haben wir überhaupt keine Differenz. Aber ich bin überzeugt, auch nachdem ich jetzt seit über zehn Jahren Energiepolitik in diesem Haus mache, dass wir nicht auf eine nächste Revision bis über 2030 hinaus warten können.

Wir haben 2017 über das Energiegesetz abgestimmt und sind jetzt, sechs Jahre später, in einer grundsätzlichen Revision. Wenn ich bedenke, was wir alles zurückgestellt haben - ich nenne hier den Umgang mit Substraten, die ganze Wasserstofffrage, die Frage der Restwertbestimmungen, die dann auch relevant werden -, sehe ich es eigentlich so: Wenn wir hier abgeschlossen haben, müssen wir im Departement überlegen, wie die nächste, weitere Revision aussieht. Ich denke an die Liberalisierung des Energiemarkts, wenn wir über die EU sprechen.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir dieses Postulat umsetzen, wenn Sie hier der Mehrheit folgen. Ich nehme die Voten, die jetzt von allen Wasserkraftspezialisten eindrücklich vorgebracht wurden, sehr ernst, damit wir hier mit diesem Postulat wirklich Lösungen hinkriegen. Das braucht dann auch von den Umweltorganisationen Bewegung und Verständnis dafür, dass wir das tun und in eine nächste Revision einfügen. Dann hätten wir eigentlich eine Win-win-Situation. Ihre Voten hier habe ich gehört, Sie haben einen klaren Auftrag erteilt, gleichzeitig gefährden wir das aktuelle Gesetz nicht - darum möchte ich Sie intensiv bitten.

Deshalb unterstützt der Bundesrat unverändert den Antrag der Mehrheit. Ich möchte aber klar sagen: Der Einzelantrag Engler geht natürlich schon in eine deutlich abgeschwächte Richtung, indem er hier die Kompetenz dem Bundesrat gibt. Mir ist vor allem wichtig, dass Sie eine Differenz zum Nationalrat schaffen. Es ist an Ihnen zu entscheiden, ob Sie den Artikel gleich streichen wollen; der Bundesrat würde das empfehlen. Wenn Sie dem Einzelantrag Engler zustimmen, gibt es zwei Teile. Der erste Teil betrifft die Erhöhung der Stromproduktion während einer Mangellage, das haben wir ja schon getan. Das ist quasi ein Anheben dessen, was heute auf Verordnungsstufe ist, auf Gesetzesstufe. Ein weiterer Teil betrifft die Erreichung der Ziele.

Falls Sie diesen Einzelantrag annehmen oder er in der Differenzbereinigung eine Mehrheit finden sollte, würde ich ihn so verstehen, dass der Bundesrat das nur dann macht, wenn dieser Aspekt bindend ist, und das wird nicht so schnell der Fall sein. Wir müssen dann zuerst beweisen, dass neue Projekte zugebaut werden können, und erst wenn die Bewilligungen vorhanden sind, ist es bindend. Es können natürlich neue Projekte durch andere Faktoren verhindert werden, z. B. weil die Restwertbestimmung nicht stimmt. Ich möchte Ihnen in Hinsicht auf diesen Einzelantrag die Zusicherung geben, dass wir sicher behutsam mit diesen Interessen umgehen würden, falls Sie ihn annähmen. Er ist aber eine deutliche Abschwächung gegenüber dem Antrag der Minderheit Fässler Daniel.

Vielleicht abschliessend noch einmal zur Diskussion, die immer geführt wird: Wer ist verantwortlich? Sie dürften Artikel 6 Absatz 2 des Energiegesetzes kennen. Es ist letztlich die Energiewirtschaft, die verantwortlich ist für die Energieversorgung. Der Bund und die Kantone sorgen für die Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, damit die Energiewirtschaft diese Aufgabe erfüllen kann. Ich sage das hier nochmals, weil es Herr Ständerat Noser zitiert hat. Es sind natürlich auch die Kantone in der Pflicht. Wenn wir diese Rahmenbedingungen für die Energieversorgung jetzt schaffen, dürfen wir von ihnen erwarten, dass sie investieren. Am Schluss müssen die Kantone diese Investitionen über ihre Unternehmen tätigen. Ich glaube, wir setzen mit diesem Gesetz Rahmenbedingungen, die das auch ermöglichen.

Bezüglich der Restwasser-Thematik: Lassen Sie uns diese Arbeit mit dem Postulat oder mit dem Einzelantrag Engler machen. Auf jeden Fall bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Fässler Daniel abzulehnen.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich bin sehr dankbar, dass wir uns heute genügend Zeit dafür genommen haben, mit Blick auf die bestehende Wasserkraft nochmals über diese Frage der Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzen zu diskutieren. Wer bereits beim ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 dabei war, kann sich erinnern, dass wir bereits damals bei Artikel 12 des Energiegesetzes sehr harte, sehr kontroverse Diskussionen darüber geführt haben, welchen Anlagen ein nationales Interesse zukommt und wie dieses nationale Interesse an der Stromproduktion im Hinblick auf andere Interessen zu gewichten ist. Es gab dann im November 2020 das Bundesgerichtsurteil zum Ausbau des Grimsel-Kraftwerkes. Das bewog mich im Januar vor zwei Jahren dazu, in unserer Kommission den Antrag zu stellen, dass wir uns konkret mit der Frage der Interessen Schutz und Nutzen auseinandersetzen. Ich habe damals auch auf den Tisch gelegt, dass wir vielleicht den Mut haben müssen, wie das heute Kollege Schmid gesagt hat, einmal die Bevölkerung zu fragen, was ihr wichtig ist.

Ich bin dankbar für die Diskussion, ich bin auch dankbar für Ihre unterstützenden Voten. Ich glaube herausgehört zu haben, dass doch eine Mehrheit unseres Rates anerkennt, dass wir hier ein Problem haben. Strittig ist, wie wir dieses Problem anzugehen haben. Sie spüren es: Ich habe mich schweren Herzens und eigentlich contre coeur entschieden, meinen Minderheitsantrag zurückzuziehen. Ich mache dies aber explizit mit der Bitte und der Empfehlung an Sie, den Einzelantrag Engler zu unterstützen. Es ist nicht damit getan, einen Postulatsbericht erarbeiten zu lassen, bei dem wir dann wieder diskutieren, was jetzt mit diesem Bericht zu machen ist. Wir beraten jetzt eine Vorlage, bei der es um die Sicherung der Stromversorgung geht. Als Gesetzgeber haben wir die Pflicht, uns dafür einzusetzen, dass wir dazu die nötigen Schritte einleiten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Einzelantrag Engler zu unterstützen. Beim Votum von Bundesrat Rösti habe ich herausgehört, dass er damit leben kann.

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Fässler Daniel ist zurückgezogen worden.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Engler ... 22 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 22 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Mit Stichentscheid der Präsidentin

wird der Antrag Engler angenommen

Avec la voix prépondérante de la présidente

la proposition Engler est adoptée

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ziff. 1 Art. 10 Abs. 1

Antrag der Kommission

... von nationalem Interesse nach Artikel 12 Absatz 2 geeigneten Gebiete im Richtplan festgelegt werden (Art. 8b Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979, RPG). Sie schliessen bereits genutzte Standorte mit ein und können auch Gebiete und Gewässerstrecken bezeichnen, die grundsätzlich freizuhalten sind. Bei der Festlegung der Gebiete für Solar- und Windkraftanlagen müssen die Kantone die Interessen des Landschaft- und Biotopschutzes und der Walderhaltung sowie die Interessen der Landwirtschaft, namentlich des Kulturlandschutzes und insbesondere des Schutzes der Fruchtfolgeflächen, berücksichtigen.

Ch. 1 art. 10 al. 1

Proposition de la commission

... installations solaires revêtant un intérêt national au sens de l'article 12 alinéa 2 (art. 8 b de la loi du 22 juin 1979 sur l'aménagement du territoire). Ils y incluent les sites déjà exploités et peuvent aussi désigner les zones et tronçons de cours d'eau qui doivent en règle générale être préservés. Lors de la définition des zones destinées aux installations solaires et éoliennes, les cantons doivent tenir compte des intérêts de la protection des paysages et des biotopes et de la conservation des forêts, ainsi que des intérêts de l'agriculture, notamment de la protection des terres cultivables et en particulier de la protection des surfaces d'assolement.

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 12

Antrag der Mehrheit

Abs. 2

... Speicher- und Laufwasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke, Solaranlagen und Windkraftanlagen sowie Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen sind ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung ...

Abs. 2bis

...

c. wenn lediglich die Restwasserstrecke im Schutzobjekt zu liegen kommt.

Abs. 3, 3bis, 4, 5

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Mazzone, Crevoisier Crelier, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Abs. 2bis Bst. c

Streichen

Antrag der Minderheit

(Mazzone, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Abs. 3bis

Betrifft das Vorhaben ein Objekt, das in einem Inventar nach Artikel 5 NHG aufgeführt ist, so darf ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung in Erwägung gezogen werden. (Rest streichen)

Ch. 1 art. 12

Proposition de la majorité

Al. 2

... les centrales au fil de l'eau, les centrales à pompage-turbinage, les installations solaires, les éoliennes, les électrolyseurs ainsi que les installations de méthanation, revêtent, à partir d'une certaine taille ...

Al. 2bis

...

c. lorsque seul le tronçon à débit résiduel se trouve dans l'objet protégé.

Al. 3, 3bis, 4, 5

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Mazzone, Crevoisier Crelier, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Al. 2bis let. c

Biffer

Proposition de la minorité

(Mazzone, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Al. 3bis

Lorsqu'il s'agit d'un objet inscrit dans l'inventaire visé à l'article 5 LPN, il est possible d'envisager une dérogation à la règle suivant laquelle un objet doit être conservé intact. (Biffer le reste)

Abs. 2 - Al. 2

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Bei Absatz 2 gibt es eine kleine Differenz zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat. Die ständerätliche Kommission möchte in diesem Absatz die Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung ebenfalls als von nationalem Interesse erklären.

Wir möchten diesen Artikel technologieneutral formulieren. Es gibt keine Minderheiten dazu.

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Angenommen - Adopté

Abs. 2bis - Al. 2bis

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich erkläre Ihnen das Konzept des Nationalrates, welches Ihre Kommission grösstenteils - mit Ausnahme von Litera c - übernommen hat. Gemäss Artikel 12 Absatz 2 zweiter Satz sind in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelreservaten neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschlossen. Der Nationalrat hat in Absatz 2bis zwei Ausnahmen vorgesehen, nämlich Litera a und Litera b. Die Kommission hat nun Litera c hinzugefügt, welche besagt, dass ein Bau auch möglich ist, wenn das Projekt lediglich Restwasserstrecken im Schutzobjekt betrifft. Hier gibt es eine Mehrheit und eine Minderheit.

Mit Litera c möchte die Mehrheit der Kommission des Ständerates vermeiden, dass hier mit Artikel 12 Absatz 2 durch die Hintertür ein strenger Schutz nicht nur für den Standort des Kraftwerkes, sondern auch für die Restwasserstrecke geltend gemacht wird. Dies würde zu einer Ausweitung des gegenwärtigen Schutzes führen und zu einer Minderung der Produktionsmöglichkeiten für die Wasserkraft. Einzelne Voten im Nationalrat liessen diese Zielsetzung vermuten.

Ihre Kommission will auf keinen Fall hinter die heutige Rechtslage zurückgehen. Dies war seinerzeit der Kompromiss in der Energiestrategie und in der Energiegesetzgebung. Es wäre eine gewaltige Einschränkung, wenn nicht gebaut werden könnte, weil ein Teil des Gewässers, das Restwasser, ein Schutzgebiet durchfliesst.

Mazzone Lisa · 2VP-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Je sais que la pause de midi approche, mais je pense qu'il vaut la peine de rester assis, parce qu'ici nous sommes en fait en train de vider de sa substance l'interdiction de construire des installations d'énergie renouvelable sur les biotopes d'importance nationale, en particulier dans les zones marécageuses.

Je dois dire que je ne partage absolument pas l'interprétation qui vient d'être faite par le rapporteur. C'est d'ailleurs la manière dont le sujet nous a été présenté dans un premier temps en commission, en nous disant qu'il s'agissait simplement de garantir le droit en vigueur. Or, il ne s'agit pas de garantir le droit en vigueur. Parce que la discussion qui a été menée à l'époque au sein du Conseil national et de notre conseil sur la Stratégie énergétique 2050 montre que nous avons inscrit clairement et volontairement la protection des biotopes d'importance nationale. S'agissant de cette protection, je peux faire référence aux propos tenus lors de la session d'hiver 2014 par le rapporteur au Conseil national, M. Müller-Altermatt:

"Wichtig ist hier zu betonen, dass die Formulierung, wie sie die Kommissionsmehrheit vorschlägt, eine Art Kompromiss zwischen Stromwirtschaft und Umweltverbänden darstellt. Konkret soll das nationale Interesse gelten. Die Biotope von nationaler Bedeutung werden aber von der Nutzung der erneuerbaren Energien ausgeschlossen." (AB 2014 N 2055)

Prétendre que cela correspond au droit actuel est donc une interprétation qui, de mon point de vue, est sciemment erronée. Parce que si cela correspondait au droit actuel, on n'aurait rien besoin d'ajouter au droit actuel. Le droit actuel se suffirait à lui-même. Or, vous êtes en train d'ajouter quelque chose. Vous êtes en train de modifier le droit actuel. Donc, on est en train d'affaiblir le droit actuel. En commission, il nous a été confirmé qu'aucun projet n'avait vu le jour dans un tel cas de figure depuis l'adoption de la Stratégie énergétique.

J'aimerais revenir sur une discussion plus générale que l'on a menée tout à l'heure. Je suis tout à fait d'accord avec la majorité: on a besoin d'un compromis pour donner suite à la stratégie énergétique et pour assurer l'approvisionnement énergétique durable, indépendant, souverain, de notre pays. Mais le compromis entre la branche hydroélectrique et les associations environnementales ou leurs représentantes et représentants, ou celles et ceux qui défendent ces préoccupations, ce compromis est déjà largement fait. J'aimerais juste rappeler quelques éléments que l'on a inscrits dans cette loi.

D'abord, le soutien financier massif, extrêmement flexible et sur mesure accordé à la branche hydroélectrique. Ensuite, l'affaiblissement déjà très important de la protection des biotopes d'importance nationale. On est donc revenu sur les interdictions en créant une nouvelle exception pour les nouvelles marges proglaciaires et les nouvelles zones alluviales qui verraient le jour après 2023. On a encore affaibli la protection des biotopes d'importance nationale en précisant que l'intérêt national prime les intérêts contraires d'importance cantonale, régionale ou locale. On a encore décidé de reconnaître l'intérêt national plus facilement aux installations utilisant des énergies renouvelables, même si elles n'ont pas la taille ou l'importance requise, tant que les objectifs de production ne seront pas atteints.

Pour finir, "last but not least", car il me semble que c'est quand même important - je fais ici référence à la prise de parole de notre conseiller fédéral, M. Rösti -, la procédure ultra facilitée pour les quinze projets de la table ronde: un intérêt en principe prépondérant, une utilisation imposée par leur destination et leur nécessité avérée. Par l'ensemble de ces éléments qui, chaque fois, ont coûté, parce qu'ils ont un impact sur la protection de la nature, nous avons fait un pas extrêmement important vers la branche hydroélectrique bien représentée ici.

Mais il faut se souvenir qu'il y a six ans seulement la protection des biotopes d'importance nationale constituait déjà un compromis. On avait déjà fait un compromis à l'époque: c'était le compromis de la stratégie énergétique. Il y a six ans seulement, nous avions accepté d'accorder aux énergies renouvelables l'intérêt national dans les objets à l'inventaire et la contrepartie était la protection des biotopes d'importance nationale. Tous les six ans, vous allez toujours un peu plus loin. Pourquoi est-ce important de protéger ces biotopes d'importance nationale? Parce que, bien qu'ils ne représentent que 2,17 pour cent du territoire, ils sont le coeur de la biodiversité. C'est là où se réfugient mille espèces menacées de disparition. Et puis, ils ont des fonctions économiques et vitales très importantes: une fonction pour la protection du climat, par le stockage du carbone dans les marais, une fonction pour la protection contre les crues, mais aussi une fonction pour la fourniture d'eau propre ou pour la valorisation touristique.

Mais, attention, depuis 1850, la Suisse a déjà perdu 90 pour cent de ces zones alluviales. Veut-on vraiment mettre en péril les 10 pour cent restants et pourquoi? Pourquoi, alors qu'on s'est mis d'accord sur les quinze projets de la table ronde, va-t-on ici apporter le poids de plus qui déséquilibrera complètement le projet?

La conséquence n'est pas cosmétique, elle est drastique. Concrètement, la conséquence est simplement la suppression de l'effet concret de la protection des biotopes d'importance nationale dans les zones marécageuses. Pourquoi la suppression? Parce que la caractéristique centrale de ces zones, c'est d'être marquées par l'eau et par sa dynamique. Certes, il est clair que l'on ne va pas construire sur place une installation, mais on va prélever de l'eau d'un cours d'eau qui traverse un biotope, on va soustraire une grande partie de cette eau et, donc, mettre en péril les habitats et les cadres vitaux des espèces menacées. En fait, on va enlever ce qui permet aux biotopes de fonctionner, c'est-à-dire, justement, l'eau et sa dynamique. L'OFEV le dit lui-même. Sur son site Internet, concernant les débits résiduels, il est indiqué très clairement: "Les captages entravent eux aussi la dynamique naturelle des cours d'eau. Or, celle-ci revêt une importance particulière, notamment pour les zones alluviales, milieux naturels de grande valeur écologique, qui dépérissent" - dépérissent - "en l'absence d'une dynamique d'écoulement suffisante."

Là, on parle de ces 2,17 pour cent du territoire qui doivent être protégés, que nous, parlementaires, avions décidé de protéger en 2014.

Il faut aussi ajouter que l'OFEV souligne que l'état écologique des zones alluviales n'est pas satisfaisant. Plus des trois cinquièmes d'entre elles présentent des déficits évidents: 62 pour cent des objets sont dans un état moyen, voire mauvais. Il ressort également de l'examen que la qualité écologique de nombreuses zones alluviales continue de se déprécier, en particulier lorsque la dynamique naturelle des eaux ne fonctionne plus. Autrement dit, c'est typiquement la situation vers laquelle on va.

C'est pour ces raisons que je vous invite à ne pas déséquilibrer le projet. Je sais que toute la tension était concentrée, dans cet article, sur les débits résiduels, mais cette question-là est tout aussi importante. On est en train, révision après révision, de grignoter les bases de la protection de la biodiversité, avec des conséquences qui sont très importantes.

Enfin, je pense que c'est un faux incitatif, parce que qu'est-ce qu'on fait? On dit aux entreprises: "Essayez d'aller construire des projets dans ces zones". On les encourage à développer ces projets, alors que ces zones sont extrêmement sensibles. Si l'on veut protéger la biodiversité - parce qu'il faudra le faire -, alors il faudra laisser des quantités d'eau très importantes. Le débit résiduel sera un peu plus que résiduel. Economiquement, ce ne serait donc plus viable, ce ne serait plus intéressant. Donc, c'est, de mon point de vue, également un faux incitatif financier et économique, un faux incitatif économique qui consiste à envoyer ces entreprises dans cette direction, vers des procédures qui seraient certainement longues et qui ne seraient pas forcément couronnées de succès.

Je vous invite chaleureusement à en rester au compromis qui avait été décliné dans la Stratégie énergétique 2050, mais qui a été déjà affaibli largement - largement affaibli - par notre nouveau compromis, avec la possibilité de faire des constructions sur les nouvelles zones proglaciaires et les nouvelles zones alluviales.

Par contre, ce qu'a voulu faire le Conseil national, et je le souligne, c'est de laisser la possibilité qui existe actuellement, dans les cas d'assainissement, d'avoir des nouveaux tronçons en débit résiduel. C'est garanti par la lettre b.

Si nous voulons en rester au droit en vigueur, nous ne modifions pas le droit. Si vous voulez aller plus loin que le droit en vigueur et faire une nouvelle entaille dans la biodiversité, alors il faut suivre la majorité de la commission, mais dans ce cas il faut le nommer en tant que tel.

Je vous invite à ne pas le faire et à suivre la minorité.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Noch einmal, damit es auch zu den Materialien gegeben wird: Mit diesem Zusatz möchte Ihre Kommission sicherstellen, dass wir nicht zuletzt bei diesen Auenschutzgebieten und bei den übrigen Gebieten nicht hinter den bestehenden Rechtszustand zurückgehen, d. h. noch einen höheren Schutz haben als im bestehenden Recht. Es ist nicht das Ziel dieser Bestimmung, den Schutz dieser Biotope oder Reservate gegenüber dem aktuellen Recht irgendwie zu mindern. Das sage ich hier zuhanden des Amtlichen Bulletins. Damit ist auch klar, dass das eine Absicherung ist, was eine Interpretation dieses Artikels im Sinne eines höheren Schutzes betrifft, und, wie gesagt, nicht quasi eine Aushebelung der bisher geltenden Schutzziele. Im Übrigen sind das Biotop und das Reservat im Normalfall ja absolut geschützt; das ist der Normalfall, und wir haben nur Ausnahmen.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bitte Sie hier auch, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Ich möchte dazu sagen, dass Buchstabe c inhaltlich nicht bedeutet, dass man dann die Wasserkraftanlage einfach bauen kann. Es muss dazu weiterhin eine Interessenabwägung gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz geführt werden. Das ist das, was soeben auch vom Kommissionssprecher gesagt wurde.

Hingegen sollte es klar sein, dass der Ausschluss bei den Restwasserstrecken nicht per se von Anfang an gilt, und damit bringt der Antrag der Mehrheit eine Klärung des Vollzugs. In der Situation, wie sie sich heute gestaltet, ohne diese Ergänzung, kann es durchaus zu Schwierigkeiten, zu Streitigkeiten und damit auch zu Verfahrensverzögerungen kommen.

Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, vereinfachen Sie auch den Vollzug in diesem Bereich.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 25 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

La séance est levée à 12 h 50