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Abschaltung von betrügerischen Websites. Nationale Koordination bei Internetbetrug
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir haben wahrscheinlich alle in unseren Sonntagsreden schon davon gesprochen, dass wir dann ganz sicher die richtigen Schlüsse aus der Corona-Pandemie ziehen würden. Mit der Annahme meines Postulates haben Sie die Gelegenheit, dieses Versprechen einzulösen. Eine der Lehren aus der Corona-Pandemie ist nämlich die, dass in einer Situation der Angst und der Ratlosigkeit in der Bevölkerung sofort Kriminelle auf den Plan treten, welche diese Situation ausnutzen. Das geschah zu Beginn der Corona-Pandemie, als im Internet Fake-Shops eröffnet wurden, in denen angeblich medizinische Geräte und Schutzmasken verkauft wurden oder sogar Impfstoffe feilgeboten wurden, bevor es diese überhaupt gab. Nach Vorauskasse wurde die Ware selbstverständlich nie geliefert, oder aber es war qualitativ äusserst schlechte Ware zu einem massiv überhöhten Preis.
Es nützt in diesen Situationen der Angst nichts, wenn man den Leuten sagt, sie sollen halt nicht doof sein, zumal die Betrüger eben auch nicht doof sind und ihre Seiten gut tarnen. Das Einzige, was die Menschen hier schützt, ist, dass der Staat den Betrügern Einhalt gebietet. Das tut er auch, indem er über verschiedene Stellen die Blockierung von Internet-Domains vollzieht. Die Kantonspolizeien, das Fedpol, in den erwähnten Fällen Swissmedic und sowieso das Nationale Zentrum für Cybersicherheit können die Blockierung von Domain-Namen durch die Registerbetreiberin verlangen. Hinter diesem Mechanismus versteckt sich nun der Bundesrat, indem er schreibt, die rechtlichen Grundlagen seien vorhanden. Nun habe ich vorhin aber ganz viele Player aufgeführt, welche hier involviert sind oder involviert sein können. Nur schon die 26 Kantonspolizeien können 26 verschiedene Handhabungen haben oder auch 26 verschiedene Arten des Nichtstuns.
Ich habe sehr bewusst nicht einfach eine Interpellation eingereicht, auf die der Bundesrat dann antworten kann, man habe die rechtlichen Grundlagen ja und man könne agieren. Ich will eine Analyse; ich will einen Bericht, der darlegt, wie oft, wie lange und wo die Masche der Betrüger funktioniert hat. Ich will wissen, wie viele Domains oder Websites pro Kanton unter Anwendung der entsprechenden Verordnungen blockiert oder umgeleitet wurden. Ich will wissen, wie viele Meldungen es brauchte und wie viel Zeit verstrich, bis eine betrügerische Seite blockiert wurde. Und ich will wissen, mit welchen Massnahmen auf gesetzgeberischer Ebene diese beiden Parameter verbessert werden können.
Ich bin überzeugt, dass hier ein harmonisiertes Vorgehen und eine nationale Koordination sehr viel Unrecht verhindern könnten - Unrecht, das übrigens nicht nur die Betrogenen trifft, sondern auch die ehrliche Wirtschaft. Wirtschaftsfreiheit bedingt die Einhaltung von Regeln, und diese will ich hier durchgesetzt sehen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Versprechungen der Sonntagsreden nach der Pandemie einzulösen, den Kampf gegen die betrügerischen Websites zu stärken und ergo diesem Postulat zuzustimmen.
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege, ich teile Ihr Anliegen sehr, aber ist Ihnen bekannt, dass 90 Prozent der Täter im Ausland sitzen und dass von diesen 90 Prozent lediglich 2 Prozent dem Strafvollzug zugeführt werden können? Was müsste man denn da unternehmen?
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Man müsste logischerweise die Registerbetreiber in den jeweiligen Ländern unter die Fittiche nehmen. Es ist mir klar, dass wir das nicht tun können. Aber wir können mindestens bei den 10 Prozent durchgreifen, die eine Domain haben, welche auf ".ch" oder ".swiss" endet. Damit wäre die Schweiz auch ein Vorbild für die Länder, die als Umgehungsländer fungieren. Wir müssen in dem Bereich, in dem wir agieren können, so gut wie möglich agieren.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Das Postulat verlangt die Prüfung eines Erlasses, der ein koordiniertes Vorgehen bei der Blockierung von Internet-Domains ermöglicht. Aus unserer Sicht ist das nicht nötig. Die bestehende Verordnung bewährt sich. Ein Koordinationsaufwand entsteht kaum, weil alle Anträge zentral bei der Switch als einziger Registerbetreiberin der Schweiz zusammenlaufen. Eine vorangehende Bündelung solcher Anträge im NCSC würde eher zu mehr Koordinationsaufwand führen. Auch die verlangte Erhebung zur Anzahl der blockierten Domain-Namen bringt keinen Mehrwert; die entsprechenden Zahlen werden durch die Switch bereits erfasst und ausgewiesen. Die zentralen Herausforderungen bei der Bekämpfung des Internetbetrugs liegen zudem nicht bei der nationalen Koordination, sondern vielmehr - das wurde jetzt auch gerade bei dieser Frage ersichtlich - bei der internationalen Zusammenarbeit. Wir gehen davon aus, dass wir bei der Sperrung von betrügerischen Seiten im Zuständigkeitsbereich der Switch, also von Seiten mit den Endungen ".ch" oder ".swiss", schnell genug sind. Betrüger aber, welche sehr rasch auf andere Länder ausweichen, können damit nicht erfasst werden.
Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung des Postulates. Die mit dem Postulat adressierten Fragen sind aus unserer Sicht bereits gelöst.
Abstimmung
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 109 Stimmen
Dagegen ... 77 Stimmen
(4 Enthaltungen)