03.042

Bundesbeiträge in der Krankenversicherung für die Jahre 2004-2007

Widrig Hans Werner · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Das KVG vom 18. März 1994 sieht vor, dass Bund und Kantone Mittel zur Verbilligung der Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bereitstellen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Vorlage, die wir jetzt beraten, auf dem Bundesgesetz von 1994 beruht und nicht die Systemänderung bei der Prämienverbilligung betrifft, die im Rahmen der 2. KVG-Revision in dieser oder in der nächsten Session beraten wird. Es geht also darum, die Lücke zu schliessen, die entsteht, weil die KVG-Revision nicht per 1. Januar 2004 in Kraft treten wird.

Nun zu den Grundzügen der Vorlage: Die Bundesbeiträge werden einmal pro Legislaturperiode dem Parlament unterbreitet, auch diese Vierjahresfinanzierung - gewissermassen wie bei der Landwirtschaft, vielleicht künftig auch beim VBS -, wobei in Artikel 1 des Bundesbeschlusses die Bundesbeiträge für die Periode 2004-2007 festgehalten sind. Bei der Festsetzung der Bundesbeiträge wird, wie das heute schon der Fall ist, von einer jährlichen Erhöhung von 1,5 Prozent ausgegangen. Damit die Kontinuität gewährleistet ist, wird als Ausgangspunkt der künftigen Bundesbeiträge auf den Betrag des laufenden Jahres 2003 abgestellt, das sind 2,314 Milliarden Franken. Wenn Sie jedes Jahr diese 1,5 Prozent draufsetzen, steigert sich die Summe bis zu 2,456 Milliarden im Jahr 2007, und die Summe dieser vier Jahresbeiträge sind dann 9,609 Milliarden Franken.

Das erlaubt den Kantonen, die Prämienverbilligungen für den heutigen Bezügerkreis weiter sicherzustellen. Das ist wichtig für jene Kantone, welche die Bundesbeiträge vollständig abrufen, und das ist der Grund, wieso hier nicht plafoniert worden ist, sondern die Beiträge erhöht werden. Die Auswirkungen für die Kantone belaufen sich auf 4,805 Milliarden Franken, wobei das eine maximale Zahl ist, die verringert werden kann, wenn die Kantone nicht den vollen Betrag beim Bund abholen. Heute beträgt der Abschöpfungsgrad etwa 80 Prozent.

Es liegen zwei Minderheitsanträge vor - Minderheit I (Guisan) und Minderheit II (Gross Jost) -, die beide weiter gehen als die Fassungen des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit. Dazu ist festzuhalten, dass die Festlegung der Bundesbeiträge in der Krankenversicherung für die Jahre 2004-2007 einen Bestandteil der Legislaturplanung 1999-2003 bildet. Als Mitglied der Finanzkommission muss ich Ihnen schon sagen: Das ist natürlich auch Teil des Finanzplans des Bundes in diesen Jahren. Wenn Sie hier weiter gehen und noch "draufsatteln", müssten Sie konkrete Einsparanträge bei anderen Positionen machen, und das machen beide Antragsteller nicht. Das ist umso wichtiger, als natürlich die Budgets 2004ff. mit tieferen Einnahmen neue Massstäbe setzen. Sie wissen ja, dass die Einnahmen richtiggehend eingebrochen sind.

Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, wie es gestern auch der Ständerat als Erstrat getan hat. Eine Erhöhung um 1,5 Prozent pro Jahr genügt und entspricht der Planung. Wenn Sie weiter gehen, auch Richtung Systemwechsel, muss die entsprechende Diskussion im Rahmen der zweiten KVG-Revision erfolgen. Die Vorlage des Bundesrates entspricht - so möchte ich sagen - eigentlich auch dem Resultat der Volksabstimmung vom 18. Mai dieses Jahres, die das bestehende individuelle Kopfprämiensystem - gekoppelt mit diesen Beiträgen, den Prämienverbilligungen der öffentlichen Hand - bestätigt hat.

Ich bitte Sie namens der Mehrheit, dem Bundesrat und dem Ständerat zuzustimmen.

Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

L'arrêté fédéral sur les subsides fédéraux dans l'assurance-maladie, que nous avons aujourd'hui à l'ordre du jour, est basé sur la loi fédérale du 18 mars 1994 sur l'assurance-maladie, qui prévoit que la Confédération et les cantons mettent à disposition des moyens destinés à la réduction des primes des assurés de condition économique modeste. Cet arrêté ne doit donc pas être confondu avec la modification du système de réduction de primes dont nous débattrons plus tard dans le cadre de la 2e révision partielle de la LAMal. Cette 2e révision ne pourra pas entrer en vigueur - comme nous le savons - avant l'année 2004 et il est donc nécessaire, pour éviter une lacune, de fixer aujourd'hui les contributions pour les années 2004 à 2007 sur la base de la loi actuelle.

L'article 1er de l'arrêté fixe donc les subsides fédéraux pour les années 2004 à 2007. Concrètement, les subsides fédéraux pour 2003, année de référence, s'élèvent à 2,314 milliards de francs. L'arrêté que vous avez devant vous prévoit une augmentation de ces subsides fédéraux de 1,5 pour cent chaque année et vous propose pour l'année 2004, selon la version adoptée par le Conseil des Etats, 2,349 milliards de francs; pour 2005, 2,384 milliards de francs; et ainsi de suite. Cette continuité incluant une augmentation de 1,5 pour cent chaque année permet aux cantons de continuer d'effectuer les réductions des primes de leurs assurés de condition économique modeste comme dans le passé.

La commission vous propose, par 12 voix contre 11, de suivre le Conseil des Etats et, par là, le projet du Conseil fédéral et de rejeter les propositions de minorité I (Guisan) et II (Gross Jost). Je vous rappelle d'ailleurs que hier encore, le Conseil des Etats s'est penché sur cet arrêté et que - comme M. Widrig l'a déjà dit - il a suivi le Conseil fédéral à une très forte majorité.

Au nom de la majorité de la commission, je vous prie de faire de même et donc de rejeter les propositions de minorité I et II, qui entraîneraient des conséquences financières inacceptables pour la Confédération.

Cavalli Franco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte den beiden Berichterstattern eine Frage stellen.

Als Teil der demagogischen Lügenkampagne vor dem 18. Mai ist zum Beispiel feierlich versprochen worden, dass bis spätestens Ende dieser Session die zweite KVG-Revision mit dem Sozialziel usw. stehen würde. Alle haben das vor der Schweizerfahne geschworen. Jetzt hat der Ständerat - das ist Ihnen bekannt - diese Revision bis mindestens auf die nächste Legislatur verschoben. Wahrscheinlich wird die Revision in absehbarer Zeit gar nicht kommen.

Ist Ihnen bekannt, dass der durchschnittliche Prämienanstieg, wenn man alles einrechnet, für nächstes Jahr etwa 10 Prozent sein wird, dass eine Zunahme von 1 Prozent eine sehr deutliche Verschlechterung ist für Leute, die immer noch die unsozialen Kopfprämien zu bezahlen haben? Ist Ihnen das bekannt?

Widrig Hans Werner · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich analysiere nach der Abstimmung nicht, wer hier vorher was versprochen hat, sondern warum der Souverän am 18. Mai Nein gestimmt hat. Wenn man die Vox-Analyse liest, ist es interessant zu sehen, dass bei der Gruppe der tiefsten Einkommen 74 Prozent die Gesundheits-Initiative abgelehnt haben. Die tiefste Einkommensgruppe - Ihre Klientel, Herr Cavalli! - hat sich möglicherweise eher auf den Status quo verlassen, bei dem sie bereits am meisten durch Prämienverbilligungen und Familienentlastungen profitiert, als auf eine unsichere Ausgangslage nach Annahme der Initiative. Das ist, wie gesagt, ein Ja auch zu den heutigen Kopfprämien, gekoppelt mit diesen Prämienverbilligungen, die wir ja jedes Jahr um 1,5 Prozent erhöhen.

Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Monsieur Cavalli, si vous aviez suivi toutes les propositions des commissaires issus de nos groupes dans la commission, cette 2e révision de la LAMal serait beaucoup plus avancée. Cela, c'est la première remarque.

Mais - et c'est ma deuxième remarque - je crois que le plus important est qu'il est prévu, aussitôt que la loi révisée entrera en vigueur - espérons que cela soit le plus vite possible -, de remplacer cet arrêté. M. Couchepin, président de la Confédération, va sans doute le confirmer. C'est précisément pour éviter une lacune avant l'entrée en vigueur de la loi révisée que nous sommes obligés de prendre cette décision, sinon il n'y aura plus du tout de bases légales.

Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung

Arrêté fédéral sur les subsides fédéraux dans l'assurance-maladie

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Guisan, Baumann Stephanie, Egerszegi-Obrist, Goll, Gross Jost, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Robbiani, Sommaruga, Strahm)

....

a. .... 2449 Millionen Franken;

b. .... 2484 Millionen Franken;

c. .... 2520 Millionen Franken;

d. .... 2556 Millionen Franken.

Antrag der Minderheit II

(Gross Jost, Baumann Stephanie, Goll, Graf, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Strahm)

....

a. .... 2849 Millionen Franken;

b. .... 2884 Millionen Franken;

c. .... 2920 Millionen Franken;

d. .... 2956 Millionen Franken.

Art. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Guisan, Baumann Stephanie, Egerszegi-Obrist, Goll, Gross Jost, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Robbiani, Sommaruga, Strahm)

....

a. .... 2449 millions de francs ....

b. .... 2484 millions de francs ....

c. .... 2520 millions de francs ....

d. .... 2556 millions de francs ....

Proposition de la minorité II

(Gross Jost, Baumann Stephanie, Goll, Graf, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Strahm)

....

a. .... 2849 millions de francs ....

b. .... 2884 millions de francs ....

c. .... 2920 millions de francs ....

d. .... 2956 millions de francs ....

Guisan Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Même si la 2e révision de la LAMal n'est pas prête à entrer en vigueur en 2004, comme prévu, même s'il faut de ce fait prendre des dispositions, comme l'a mentionné M. Triponez tout à l'heure, il faut quand même tenir compte de cette 2e révision. Ses retombées ne peuvent pas encore être évaluées dans leur entier, mais néanmoins, une bonne partie des coûts liés aux décisions prises et qui ne font pas l'objet de divergences ont pu être calculés de manière plus précise. Il faut bien voir que le nouveau financement dual fixe des hôpitaux, même s'il est provisoire, et la nouvelle procédure d'allègement des primes également, entraînent des dépenses supplémentaires pour les cantons. Le plafonnement a pu limiter dans une certaine mesure ces retombées, mais elles sont quand même là.

La Conférence des directeurs cantonaux des affaires sanitaires estime qu'il faudrait élever les subsides fédéraux de 200 millions de francs par an pour compenser les retombées de cette 2e révision. Je vous propose donc une formule de compromis puisqu'il ne s'agit que de 100 millions de francs. Il faut bien dire qu'au moment où nous en avons discuté, les chiffres qui ont été diffusés par la Conférence des directeurs cantonaux des affaires sanitaires n'étaient pas encore disponibles. En toute logique, j'aurais donc dû réviser ma proposition de minorité I, mais comme nous ne sommes plus en commission, ce n'est pas possible.

Il s'agit donc d'une proposition de compromis et je pense que c'est un minimum si l'on ne veut pas que les cantons se mettent dans des difficultés financières, alors que la situation financière est déjà extrêmement difficile à maîtriser maintenant. J'indiquerai simplement ceci, à titre de rappel: pour le seul canton de Vaud, cela représente une augmentation de 200 millions de francs par année. Ce canton a un déficit budgété qui est de l'ordre de grandeur de 200 à 400 millions de francs, selon les exercices. Il n'est donc tout simplement pas possible d'absorber un surplus pareil, ne fût-ce qu'à cause de la LAMal - et suite à de nouvelles dispositions fédérales, d'autres retombées s'ajoutent encore à cela.

Je crois donc que l'effort supplémentaire que je vous demande est extrêmement raisonnable, il est même insuffisant. J'invite les 17 députés de la délégation vaudoise à faire preuve de solidarité en pensant à nos finances cantonales.

Gross Jost · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich stelle Ihnen für die Minderheit II den Antrag auf Erhöhung der Beitragsleistung des Bundes auf der Basis der bisherigen Sockelbeiträge für die Jahre 2004 bis 2007 um je 500 Millionen Franken. Zum Vergleich: Der Minderheitsantrag I (Guisan), Sie haben es gehört, will zusätzlich je 100 Millionen Franken.

Die Ausgangslage ist folgende: Der bundesrätliche Entwurf basiert auf einer jährlichen Erhöhung des Bundesbeitrages um 1,5 Prozent auf der Basis des bisherigen Sockelbeitrages. Ich muss Ihnen nicht in Erinnerung rufen, dass die Grundversichertenprämien in den letzten Jahren durchschnittlich um 5 bis 6 Prozent gestiegen sind. Schon daraus entnehmen Sie, dass der Prämienverbilligungsbeitrag des Bundes hoffnungslos der tatsächlichen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen hinterherhinkt. Diese Entwicklung wird zusätzlich durch den Umstand verschärft, dass die Kantone nur einen Teil der zur Verfügung gestellten Bundesmittel auch tatsächlich abholen, im Schnitt zwischen 75 und 80 Prozent, was zu einem zusätzlichen Loch im Topf der Mittel in der Grössenordnung von 750 bis 900 Millionen Franken im Jahr führt.

Dadurch wird, das ist leicht einsichtig, der Anteil des Bundes und der Kantone an der Finanzierung der Grundversorgung immer kleiner und die Prämienbelastung der Versicherten immer grösser; dies mit Einkommensbelastungen einzelner Versicherter von 25 und mehr Prozent. Das wird sich nach der 2. KVG-Revision nicht ändern, wenn sie nicht, was Sie jetzt gehört haben, vorzeitig abstürzt, was ernsthaft zu befürchten ist. Herr Widrig hat es Ihnen gesagt, andere auch, vielleicht wissen Sie es schon: Der Ständerat ist nicht in der Lage, in dieser Session eine schlussabstimmungsreife Gesetzesvorlage zu erarbeiten, weil er vor allem bei der Pflegefinanzierung ein heilloses Chaos angerichtet hat. Daran trägt auch der zuständige Bundesrat eine gewisse Mitverantwortung.

Wo stehen wir aber bei der Finanzierung? National- und Ständerat haben den Bundesbeitrag um 200 Millionen Franken erhöht. Nach zuverlässigen Schätzungen genügt dieser Beitrag nicht einmal, um die von der CVP vorgeschlagene Prämienfreiheit ab dem zweiten Kind unabhängig vom Einkommen zu finanzieren. Die Sanitätsdirektorenkonferenz und die Vertreter der kantonalen Gesundheitsdirektionen - gerade auch deren prominentester Vertreter, der CVP-Regierungsrat Markus Dürr - haben den Finanzbedarf für die Finanzierung der vorgesehenen 2. KVG-Revision mit mindestens 300 Millionen Franken beziffert, zusätzlich zur Prämienbefreiung der Kinder. Das macht aber mindestens 500 Millionen Franken aus, und daran orientieren wir uns.

Demgegenüber sagen die Gegner dieses Minderheitsantrages, dieser Finanzbedarf gelte nur für die Finanzierung der 2. KVG-Revision. Nein, das Sozialziel der Prämienverbilligung war immer ein immanentes Ziel der Revision des KVG, schon 1996! Nun endlich sind wir daran, die Bandbreiten der Einkommensbelastung explizit im Gesetz festzuschreiben.

Schon Bundesrätin Dreifuss hat im Namen des ganzen Bundesrates vor der Referendumsabstimmung versprochen, dass die Einkommensbelastung durch Prämien 8 Prozent nicht übersteigen soll. Davon sind viele Versicherte weit entfernt. Das Sozialziel muss deshalb auch für diesen Bundesbeschluss gelten.

Die Geschichte des KVG ist auch eine Geschichte der leeren Versprechungen. Man darf die Kreditwürdigkeit dieses Gesetzes nicht länger strapazieren. Wenn Sie eine bestimmte Einkommensbelastung der Versicherten nicht überschreiten wollen, dann müssen Sie die dafür notwendigen Mittel bewilligen. Wenn Sie das der SP nicht glauben, dann hören Sie wenigstens auf die eindringlichen Mahnungen der Kantone und der Sanitäts- und der Finanzdirektoren. Man hat im Zusammenhang mit der Referendumsdrohung der SP in Bezug auf die 2. KVG-Revision auch von einer Trotzreaktion gesprochen. Auch Herr Widrig glaubte, hier wieder den 18. Mai in Erinnerung rufen zu müssen. Das hat mit der Finanzierung des Sozialzieles gar nichts zu tun. Wir wollen einfach den Leuten nicht länger vormachen, wir reformierten die soziale Krankenversicherung, verweigerten aber die dafür notwendigen öffentlichen Mittel. Das ist eine unehrliche Politik. Wir wollen endlich eine glaubwürdige KVG-Politik.

Borer Roland · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Im Zusammenhang mit dieser KVG-Revision und vor allem im Zusammenhang mit den nun zur Diskussion stehenden Bundesbeiträgen an die Krankenversicherung spricht man von Ehrlichkeit. Mich nimmt wunder, wie man das Wort Ehrlichkeit in diesem Zusammenhang benutzen kann, wenn man einer breiten Öffentlichkeit kurz vor den Wahlen vormachen will, dass man mit einer Steigerung der Bundesbeiträge von jährlich rund 40 Millionen Franken - und auch Ihr Minderheitsantrag, Kollege Gross, geht in die gleiche Richtung - tatsächlich auf die Prämienerhöhungen einwirken will. Auch Ihr Vorschlag wird verdampfen wie der berühmte Wassertropfen auf dem heissen Stein. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Sie hier für die Finanzierung den Antrag der Mehrheit unterstützen oder den Antrag Ihrer Minderheit, der im Bereich des Einstieges um ein paar hundert Millionen Franken höher liegt.

Faktum ist, dass auch bei Ihren Anträgen die Teuerung im Gesundheitswesen und damit auch die Prämien in der Krankenversicherung davonlaufen werden. Sie werden weiterhin ansteigen, über die Teuerung hinaus. Das ist auch der Grund, weswegen die SVP-Fraktion mit Nachdruck in der KVG-Revision darauf hingewirkt hat, dass die Beiträge des Bundes den tatsächlichen Preissteigerungen im Gesundheitswesen angepasst werden müssen. Wir stehen nach wie vor dazu, dass die Bundesbeiträge in Abhängigkeit zu den Preisen im Gesundheitswesen gebracht werden müssen. Erst dann werden der Bund und die zuständigen Stellen bereit sein, sich zu überlegen, was im Gesundheitswesen alles überflüssigerweise Kosten verursacht.

Weil wir eben einen Systemwechsel wollen und weil wir uns dazu verpflichtet fühlen, tatsächlich etwas für die Entlastung zu tun, sind wir für einen Automatismus in Abhängigkeit zur tatsächlichen Kostensteigerung, gehen aber in einem Kompromiss dahingehend mit der Mehrheit einig, dass man aus diesem Grund jetzt nicht mit den höchsten Anträgen einsteigen darf. Es stimmt natürlich, dass sich die Kantone hier über gewisse Dinge beschwert haben. Aber auf der anderen Seite beschweren sich die Kantone auch, wenn wir ihnen immer Mehrkosten verursachen. Mit den Einstiegsszenarien der beiden Minderheiten verursachen wir eben bei den Kantonen Mehrkosten. Das muss man der Ehrlichkeit halber eben auch sagen. Die SVP-Fraktion steht eigentlich hinter der zweiten KVG-Revision, vor allem was den Teil der Teuerungsanpassung betrifft.

Wir bedauern zutiefst, dass der Ständerat aufgrund von mangelndem Fachwissen nicht in der Lage gewesen ist, dieses Geschäft zu einem Ende zu führen. Wir bedauern das zutiefst, aber wir sind der Meinung, dass wir nun bei den Bundesbeiträgen nicht einen Schnellschuss verursachen dürfen. Die SVP-Fraktion wird die Mehrheit mit dem tiefsten Einstiegswert unterstützen. Wir werden uns aber nachher auch in die Pflicht nehmen lassen, die automatische Teuerungsanpassung für die Bundesbeiträge vorzunehmen.

Ich bitte Sie, unseren Antrag hier in diesem Sinne zu unterstützen.

Gross Jost · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Borer, ich habe mit Interesse gehört, dass Sie für eine Anpassung der Bundesbeiträge an die effektiven Kosten des Gesundheitswesens sind. Warum haben dann die Vertreter der SVP im Ständerat gestern der Mehrheit zugestimmt, die diese Beiträge nur unter Berücksichtigung der Finanzlage des Bundes sprechen will? Ich sehe da einen offensichtlichen Widerspruch zu Ihrer Position.

Borer Roland · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wenn Sie unser Verhalten in der Kommission des Nationalrates angeschaut haben, dann wissen Sie, dass ich Recht habe mit dem, was ich hier gesagt habe. Wir sind für den Automatismus.

Leider haben wahrscheinlich - ich nehme das so an - auch unsere Ständeräte sich nur von der Situation der Kantonsfinanzen leiten lassen, und höhere Beiträge führen natürlich zwangsweise in der Regel auch zu einer Mehrbelastung der Kantone. Das ist anscheinend der Grund, weswegen eine Mehrheit im Ständerat relativ locker darauf gekommen ist, das Geschäft noch einmal an die Kommission zurückzugeben, um eine Lösung zu finden.

Heberlein Trix · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Auch die Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt die Lösung der Mehrheit der Kommission. Es ist ganz klar, wenn Sie die Ausgangslage der vergangenen Jahre ansehen: Wir setzen heute die Beiträge für die nächsten vier Jahre fest; wir regeln im Krankenversicherungsgesetz dann eine neue Grundlage - wie auch immer sie aussehen wird. Auch ich bedaure es, dass wir diese KVG-Revision nicht endlich zu einem Ende bringen können - nur wegen eines einzelnen Punktes im Bereich der Pflege, der zwar sehr wichtig ist und geregelt werden muss, der aber nicht dazu führen darf, dass wir die Vorlage auf die lange Bank schieben. Es braucht nämlich die wesentlichen Änderungen, die darin enthalten sind.

Wenn Sie aber jetzt die Bundesbeiträge ansehen, so ist die Quote, der Kostensteigerungsfaktor, in diesem Beschluss gleich festgesetzt wie in den letzten Jahren, nämlich bei 1,5 Prozent Steigerung. Ausgangspunkt ist auch die Ausschöpfungsquote, die in den letzten Jahren bei 80 Prozent lag - bei 100 Prozent in Kantonen mit sehr hohen Prämien. Die Erhöhung basiert auf denselben Annahmen wie 1999 und 2003; die Steigerung der Kosten war in den letzten Jahren nicht höher als jetzt. Die definitive Festschreibung muss im Gesetz erfolgen. Wir dürfen aber heute für diese gesetzliche Regelung nicht eine Einstiegsquote wählen, welche nachher von den Kantonen und vom Bund finanziert werden muss. Mit beiden Minderheitsanträgen ist dies nachher nicht möglich, sondern wir nehmen jetzt bereits eine KVG-Revision - Stichwort Sozialziel - vorweg, die wir jetzt noch nicht haben möchten und die im Detail anders geregelt werden muss.

Die FDP-Fraktion wird also der Mehrheit zustimmen.

Fasel Hugo · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion

Namens der grünen Fraktion weise ich darauf hin, dass die Grünen sich immer dafür eingesetzt haben, dass man vom unseligen Kopfprämiensystem wegkommt. Nach den letzten Volksabstimmungen haben wir zu respektieren, dass wir das nicht geschafft haben. Insofern müssen wir Verbesserungsvorschläge im Rahmen des bestehenden Systems einbringen, das heisst, zu einer optimalen oder bestmöglichen Verbilligung für Kleineinkommen und auch für Familien beitragen, damit sie die Krankenkassenprämien weiterhin tragen können.

Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit II (Gross Jost).

Ich bin vorhin aus der Argumentation von Herrn Borer nicht ganz klug geworden. Würde die SVP-Fraktion ihrer eigenen Philosophie folgen und die Erhöhung der Prämienverbilligung der Kostenentwicklung anpassen, dann müsste sie wahrscheinlich sogar eine Minderheit III vorschlagen, die noch weiter ginge als die Minderheit II. Das heisst, die Prämienverbilligung müsste eigentlich - wenn die SVP-Fraktion an ihr eigenes Konzept glaubt - weiter gehen als der Antrag der Minderheit II, und es müssten noch mehr Millionen für die Prämienverbilligung vorgeschlagen werden. Ich hoffte, sie würde dies tun, dann hätte ich ihr sogar zusammen mit der grünen Fraktion zugestimmt.

Wenn auch darauf hingewiesen wird, dass der Bund gewisse Probleme habe, diese Mittel bereitzustellen, dann müssen wir sagen, dass es vielleicht gar nicht so schlecht wäre, wenn der Finanzminister langsam selber auch vermehrt von der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen betroffen wäre. Damit würde im Bundesrat auch etwas mehr darüber debattiert, wie man die Kosten einschränken könnte. Da würde man dann vielleicht im Bundesrat feststellen, dass - um zwei Möglichkeiten zu nennen - die Parallelimporte doch einmal realisiert werden müssten, dass man dann vielleicht doch einmal bereit sein müsste, eine Einheitskasse zu schaffen. Das heisst: Wenn der Bund künftig auch etwas mehr bezahlen muss, um sozialverträgliche Krankenkassenprämien zu haben, kann das auch für den Bundesrat einen therapeutischen Charakter haben, nämlich dass er sich dem Problem der Kostenentwicklung mehr als in der Vergangenheit annimmt.

Namens der grünen Fraktion bitte ich Sie, der Minderheit II zuzustimmen, es sei denn, die SVP-Fraktion mache einen weiter gehenden Vorschlag gemäss ihrem Konzept.

Widrig Hans Werner · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Zum Ausschöpfungsgrad: Wir haben Hochprämienkantone, die 100 Prozent abholen, dann gibt es einige Kantone, die das nicht benutzen. Das ergibt einen Schnitt von 83 Prozent.

Herr Guisan sagte, wir müssten die KVG-Revision berücksichtigen, was seinen Antrag rechtfertige. Das Sozialziel wird in der zweiten KVG-Revision behandelt, das wurde übrigens auch in der Abstimmungskampagne zum 18. Mai von Frau Bundesrätin Dreifuss so kommuniziert. Entschuldigung, Herr Gross, jetzt komme ich trotzdem wieder auf dieses Datum zu sprechen, aber Ihr Kollege Cavalli hat damit angefangen.

Ich bitte Sie also, dem Bundesrat und dem Ständerat zuzustimmen.

Couchepin Pascal · BPR-M · Bundesrat · Wallis

Il est nécessaire de prévoir un financement des subsides fédéraux dans l'assurance-maladie, puisque la loi révisée, avec son financement, n'entrera pas en vigueur au 1er janvier 2004. Tout au plus entrera-t-elle en vigueur au 1er janvier 2005. Il semble que les choses ne se passent pas aussi rapidement qu'on aurait pu l'espérer.

L'arrêté fédéral actuel date de 1999. Il deviendra caduc à la fin de cette année. Un nouvel arrêté s'impose pour les subsides fédéraux de la période 2004 à 2007. Ces contributions sont fixées sur la base de la réglementation actuelle. En d'autres termes, si la loi révisée entre en vigueur, il va de soi que cet arrêté deviendra caduc au profit des dispositions prises en fonction de la nouvelle loi.

Nous souhaitons préserver une continuité dans le processus de réduction des primes, raison pour laquelle nous sommes partis du montant alloué en 2003; nous avons ensuite prévu une indexation annuelle de 1,5 pour cent, ce qui correspond au système d'adaptation appliqué ces quatre dernières années. Au total, si la nouvelle loi ne devait pas entrer en vigueur, si on épuisait les moyens mis à disposition par cet arrêté, les subsides s'élèveraient à 9,609 milliards de francs. Quant aux cantons, leur contribution minimum devrait être de 4,804 milliards de francs, correspondant à la moitié des subsides fédéraux. Ces montants représentent la charge financière maximale tant pour la Confédération que pour les cantons. Peut-être que le plafond ne sera pas atteint, dans la mesure où certains cantons continueront probablement à ne pas demander la totalité des subsides fédéraux mis à leur disposition pour pouvoir réduire de leur côté la contribution à laquelle ils sont tenus.

Depuis l'entrée en vigueur de la LAMal, le taux de réduction des subsides accordés par les cantons se situe annuellement entre 20 et 25 pour cent. Les augmentations sollicitées tant par la minorité I (Guisan) que par la minorité II (Gross Jost) dépassent les capacités financières de la Confédération et des cantons. Elles sont de nature à ouvrir les vannes, à donner un signal négatif, au moment même où tous les efforts doivent être faits pour aboutir à une loi qui réduise le rythme d'augmentation des cotisations à l'assurance-maladie.

Le Conseil des Etats a adopté cet arrêté à une très forte majorité. A mon sens, il n'y a pas d'"espace" de négociation entre les deux Conseils.

Sur la base de tous ces arguments, nous vous recommandons d'adopter la proposition de la majorité de la commission.

Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit I .... 97 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 58 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 91 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 69 Stimmen

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 155 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 155 Stimmen

(Einstimmigkeit)