23.3596

Massnahmenpaket zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels durch die Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit nach dem ordentlichen Rentenalter

Herzog Eva · 1VP-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ordnungsantrag Kuprecht

Zuweisung der Motion 23.3596 an die zuständige Kommission zur Vorprüfung.

Motion d'ordre Kuprecht

Transmettre la motion 23.3596 à la commission compétente pour examen préalable.

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zur Einleitung ein kleines Kuriosum: Zu Beginn der Woche habe ich beantragt, einen Ordnungsantrag nicht anzunehmen, sondern dem Inhalt der Motion zuzustimmen. Heute beantrage ich Ihnen, diese Motion an die Kommission zu überweisen. Es besteht natürlich ein wesentlicher Unterschied, ich werde nachher darauf zurückkommen.

Nun zum Inhalt der Motion: Der Motionär, Ständerat Müller, möchte drei Zielbereiche korrigiert haben. Erstens möchte er den Freibetrag auf bis zu 36 000 Franken erhöhen; zweitens beantragt er, Zuschläge für den Aufschub der Rente massiv zu erhöhen, bis auf 40 Prozent; und drittens beantragt er die Anhebung der Kürzungssätze von 6,8 auf 8 Prozent pro Jahr.

Nun, wir haben diese drei Bereiche im Rahmen der Reform AHV 21 sehr intensiv diskutiert. Es gibt zahlreiche Berichte zu den entsprechenden Punkten, sowohl zur Anpassung der Erhöhungs- und Kürzungssätze als auch zur Erhöhung des Freibetrags. Diese Punkte sind in der Gesetzgebung bereits so aufgenommen, beispielsweise unter Buchstabe e der Übergangsbestimmungen, "Anpassung der Erhöhungs- und Kürzungssätze", die per 1. Januar 2027 durch den Bundesrat neu festgelegt werden. Das Volk hat darüber abgestimmt und hat dem zugestimmt. Es gibt auch entsprechende Anpassungen im Bereich des Freibetrags. Hier sind wir etwas von unserem ursprünglichen Bereich abgewichen.

Das Problem, das heute besteht, ist, dass diese Motion eine Änderung des AHV-Gesetzes verlangt, das noch nicht in Kraft ist. Das Gesetz zur AHV 21 mit den vorgesehenen Korrekturen, auch bei den Übergangsbestimmungen, tritt höchstwahrscheinlich erst am 1. Januar 2025 in Kraft. Ich glaube, das ist der grosse Unterschied bei meinem Antrag. Es macht eben Sinn, dass man nicht jetzt schon Korrekturen an einem Gesetz macht, das verabschiedet ist, das das Volk genehmigt hat, das aber noch gar nicht in Kraft ist.

Entsprechend beantrage ich Ihnen deshalb, die Inkraftsetzung abzuwarten und diese Motion, die durchaus überlegenswerte Gedanken wieder aufnimmt, an die Kommission zu überweisen. Dort könnte man allenfalls eine Kommissionsmotion mit Vorschlägen erarbeiten, die man dann in die nächste Revision des AHV-Gesetzes zur Stabilisierung der AHV von 2030 bis mindestens 2040 hineinpacken könnte. Diese Revision muss der Bundesrat so oder so spätestens am 31. Dezember 2026 dem Parlament vorlegen. Ich glaube, das ist eine korrekte Vorgehensweise.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Ordnungsantrag zustimmen.

Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Sie erlauben mir, zwei, drei Punkte aufzunehmen, da ich grosse Bedenken habe, dass man die Umsetzung des Anliegens auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben würde, wenn man die Motion der Kommission zuweist. Denn es geht hier um ein sogenanntes Massnahmenpaket betreffend die freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters.

Wir müssen uns bewusst sein, dass in den nächsten Jahren über eine Million Schweizerinnen und Schweizer in Pension gehen. In diesem Jahr sind es plus/minus 148 000 Menschen, die in die Schweiz zuwandern; gleichzeitig sprechen wir von einem Fachkräftemangel. Das Ziel des Massnahmenpaketes wäre eigentlich, für Rentnerinnen und Rentner eine Attraktivierung vorzunehmen, damit sie auf freiwilliger Basis weiterarbeiten. Damit würde man gegen den Trend angehen, dass sich die Leute frühzeitig pensionieren lassen.

Ich könnte damit leben, wenn man die Motion der Kommission zuweisen würde. Ich bezweifle aber, dass innerhalb kurzer Zeit Lösungen gefunden werden können. Und, Herr Bundespräsident, Sie erlauben mir, es zu sagen: Ich kann mir nach den Diskussionen zur AHV und zum BVG durchaus vorstellen, dass wir fast schon eine Unfähigkeit an den Tag legen, wirklich eine Reform zu beschliessen, und dass uns hier im Parlament zur Ausfinanzierung in den kommenden Jahren anstelle von gezielten Massnahmen nichts anderes übrig bleiben wird, als eine Mehrwertsteuer-Erhöhungsvorlage zu beschliessen.

Ich habe grosse Bedenken. Wir können die Motion der SGK zuweisen; ich würde es dann aber begrüssen, wenn die WAK, die sich ja auch mit diesem Thema auseinandersetzt, mindestens einen Mitbericht verfassen würde.

Herzog Eva · 1VP-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen gemäss Ordnungsantrag Kuprecht

Adopté selon la motion d'ordre Kuprecht