22.4268

Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Graf Maya, Noser, Stark)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Graf Maya, Noser, Stark)

Adopter la motion

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Michel Matthias · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion

Im Namen der Kommission, die ihren Beschluss mit 8 zu 3 Stimmen gefasst hat, ersuche ich Sie, diese Motion abzulehnen. Die Motion fordert, den Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura den prüfungsfreien Zugang zur Primarlehrerausbildung an einer pädagogischen Hochschule (PH) zu gewähren. Diesbezüglich soll also die Berufsmaturität der gymnasialen Maturität gleichgestellt werden.

Dass man sich für die Berufsmaturität derart einsetzt, ist an und für sich sympathisch. In meinem Kanton, in dem ich auch Bildungsdirektor gewesen bin, wurde sie ebenfalls immer gefördert. Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung: Meinem jüngsten Sohn, der derzeit die Berufsmaturität absolviert, würde ich auch wünschen, dass er möglichst freien Zugang zu allen möglichen Hochschulen erhält, sozusagen "free-floating". Allerdings schafft diese Motion nur scheinbar eine Gleichstellung. Sie übersteuert zudem die Kantone in einem Moment, in dem parallel dazu in Umsetzung eines anderen Postulates der Zugang zur PH über die Berufsmaturität in einem breiteren Kontext geprüft wird; ich komme darauf zurück.

Für die Kommission ist die Durchlässigkeit in unserem Bildungssystem wichtig. Hierzu ist ein Blick auf Artikel 61a unserer Bundesverfassung angezeigt. Dieser Artikel fordert die Durchlässigkeit im Bildungsraum Schweiz, was auch das Grundanliegen der Motion ist. Durchlässigkeit heisst aber nicht "free-floating", es gibt keinen total freien Zugang zu Hochschulen, unabhängig von der Vorbildung. Es heisst also im konkreten Fall nicht, dass eine Berufsmaturität denselben freien Zugang zu einer pädagogischen Hochschule ermöglicht wie eine gymnasiale Matur. Man muss den ganzen Artikel lesen: Derselbe Artikel der Bundesverfassung fordert auch Bildungsqualität. Qualität heisst im vorigen Fall, dass PH-Studierende den nötigen Rucksack haben müssen, um in den Lehrberuf einzusteigen. Gerade die in einer Berufsmaturitätsausbildung fehlenden Fächer sind ein wichtiges Rüstzeug für den Lehrberuf.

Die Befürworter der Motion meinen, es sei wichtig, auch Lehrpersonen im Schulzimmer zu haben, welche den Berufsbildungsweg gewählt haben und somit mit hoher Praxisorientierung unterrichten. Das ist richtig: Die DNA zum Beispiel einer Person mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ist anders und wichtig. Der Zugang ist auch wichtig, und er funktioniert heute. Wir haben uns das mittels Anhörungen, mittels Vertiefung in den Bildungsbericht versichern lassen. Vielleicht nur eine Zahl: Rund 60 Prozent der Studierenden an der PH für die Primarstufe haben heute keine gymnasiale Matur. Der Zugang ohne gymnasiale Matur funktioniert, aber mit Nachholbildung, mit Aufnahmeprüfungen. Diese scheinen kein Hindernis zu sein.

Nun möchte die Motion auch den Lehrer- und Lehrerinnenmangel bekämpfen. Auch hier ist es wichtig, faktenbasiert zu urteilen. Der Bildungsbericht 2023 zeigt, dass das Problem des Lehrer- und Lehrerinnenmangels weniger im Zugang zur Ausbildung, also in der Aufnahme zur PH, liegt - hier gibt es keinen Bottleneck - als im Bereich des Berufseinstiegs, also nach der Ausbildung. Zudem verweilen Lehrpersonen häufig zu wenig lang im Lehrberuf. Wenn es also darum geht, den Lehrermangel zu bekämpfen, muss man woanders ansetzen.

Diesem Punkt hat sich unsere Schwesterkommission, die WBK-N, vertieft gewidmet und auch Anhörungen durchgeführt. Die Kommission hat daraufhin drei Postulate eingereicht. Es ist wichtig, diese zu erwähnen, auch wenn wir diese hier nicht zur Abstimmung bringen. Sie sind im Nationalrat angenommen worden. Die drei Postulate beleuchten das Thema Lehrermangel in seiner Gesamtheit. Das Postulat 22.4265 fordert einen Bericht über die Gründe, die Lehrkräfte dazu veranlassen, den Beruf frühzeitig zu verlassen oder im Beruf zu bleiben. Das Postulat 22.4266 verlangt eine Bewertung der sowohl positiven als auch negativen Folgen der durchgeführten Schulreformen. Das Postulat 22.4267 verlangt einen Bericht, unter welchen Bedingungen Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität zu einer pädagogischen Hochschule zugelassen werden könnten - das ist das Thema der vorliegenden Motion. Dort soll breiter thematisiert werden, ob es sinnvoll wäre, auch eine neue Berufsmaturität mit pädagogischer Ausrichtung zu schaffen.

Aus Sicht Ihrer Kommission sind diese drei Postulate berechtigt und sinnvoll, und sie bearbeiten den Lehrermangel in seiner ganzen Breite. Die Motion greift nun einen einzigen Punkt vorschnell heraus: den Zugang zur Ausbildung, also den Punkt, der nicht der entscheidende ist für den Lehrermangel. Dieser Punkt wird, wie gesagt, auch durch ein Postulat abgedeckt.

Wenn man es dann noch zeitlich anschaut: Sie wissen, wie lange es geht, bis eine Motion umgesetzt wird, bis die Leute dann gestützt auf die Gesetzesanpassungen zur PH kommen, wo sie dann drei Jahre ausgebildet werden. Diese Personen kommen nach den Jahren 2025/26 ins Schulzimmer, und dort haben wir den Peak: 2025/26 haben wir die Jahrgänge, die unsere Klassenzimmer füllen. Nachher geht es wieder zurück. Die Massnahme käme also zu spät.

Kommt noch hinzu, dass die Situation je nach Kanton verschieden ist. Im Kanton Thurgau erwartet man einen sehr hohen Anstieg der Schülerinnenzahlen, im Kanton Tessin hingegen sogar einen kleinen Rückgang. Das zeigt eigentlich, dass wir die Steuerung und auch die Attraktivitätssteigerung für den Lehrer- und Lehrerinnenberuf in der Kompetenz der Kantone belassen sollten.

Jetzt vielleicht noch zur Argumentation der subjektiven Gleichberechtigung: Ist ein Berufsmaturitätsabsolvent, eine Berufsmaturitätsabsolventin gleichberechtigt zu einer PH zuzulassen? Das ist wiederum einmal faktenbasiert anzuschauen. Die Allgemeinbildung im Rahmen einer Berufsmaturität weicht massgeblich von derjenigen im Rahmen der gymnasialen Maturität ab. Ein paar Zahlen: Die Lektionenzahl in der Berufsmaturität ist halb so hoch wie bei der gymnasialen Matur. Wenn man konkret schaut, welche Berufsmatura der pädagogischen Ausbildung am nächsten kommt, dann ist das die Ausrichtung "Gesundheit und Soziales". Selbst in dieser Berufsmaturität fehlen absolut grundlegende Ausbildungen in den Bereichen Geografie, bildnerisches und technisches Gestalten, Musik, Bewegung, Sport, Pädagogik - das sind aber alles Bereiche, die das Rüstzeug für Lehrerinnen und Lehrer sind. Ich glaube, das ist einfach nicht gleich. Ich habe einmal im Studium gelernt, Gleiches sei gleich zu behandeln und Ungleiches ungleich. Oder umgekehrt gesagt: Es wäre geradezu willkürlich und würde das Gleichbehandlungsgebot missachten, wenn wir die Berufsmatura der gymnasialen Matura hier in diesem Aspekt gleichstellen würden.

Ich meine auch, man würde diesen Berufsmaturitätsabsolventinnen und -absolventen etwas vormachen; man würde ihnen einen Bärendienst erweisen. Es wäre nur ein scheinbar gleichwertiger Zugang, denn im Rahmen eines freien Zugangs müssten sie den fehlenden Teil, den ich beschrieben habe, nachträglich nachholen. Das passiert effektiv. Wir haben ein Anschauungsbeispiel, die Pädagogische Hochschule Bern. An der Pädagogischen Hochschule Bern können Berufsmaturitätsabgängerinnen und -abgänger frei zur Primarlehrerausbildung zugelassen werden; nicht, weil die PH das so gewollt hat, sondern weil das Berner Parlament eben genau eine analoge Motion gutgeheissen, also den Weg dafür geöffnet hat. Was passiert nun? Im ersten oder im zweiten Semester müssen die Berufsmaturitätsabgängerinnen und -abgänger den Bildungsrucksack mit dem Fehlenden füllen. Ich meine aber, es ist einfach nicht Sache der PH, Fehlendes nachzuholen; das ist der falsche Ort. Es ist also eine Scheinlösung, man streut den Leuten irgendwie Sand in die Augen.

Vielleicht noch als Nebenbemerkung: Sie kennen die Zugänge zu den Fachhochschulen. Wenn Sie gestützt auf eine berufliche Grundbildung eine Berufsmatura haben, haben Sie freien Zugang zu den Fachhochschulen. Ich als Gymnasiast mit einer gymnasialen Matura hätte den freien Zugang nicht gehabt, ich hätte noch ein einjähriges Praktikum machen müssen, und dies zu Recht. Das, was mir für eine Fachhochschulausbildung fehlte, hätte ich nachholen müssen. Auch hier gibt es also eine unterschiedliche Behandlung.

Ich meine, das Losungswort heisst Anrechnung, nämlich die Anrechnung von Bildungsleistungen. Es kann nicht sein, dass eine Person zweimal dasselbe erlernen muss. Da stimme ich vollumfänglich zu. Aber: Man weist nach, was man gelernt hat, man wird allenfalls geprüft, bei Bedarf wird nachgebildet, dann wird man nochmals geprüft, und dann kommt allenfalls der Zugang.

Ich komme noch zurück auf die Postulate: Die Kommissionsmehrheit setzt darauf, das System zu optimieren und im breiten Kontext zu evaluieren. Genau das fordern die drei eingangs erwähnten Postulate. Insbesondere das Postulat 22.4267 ist weit gefasst und sieht einen allgemeinen Auftrag zur Überprüfung der Zugänge für Berufsmaturitätsabgängerinnen und -abgänger vor, ebenso wie einen Auftrag - ich habe es kurz erwähnt -, eine neue Berufsmaturitätsausrichtung "Pädagogik" zu prüfen. Insbesondere dieses Postulat nimmt die an sich zuständigen Kantone - sie sind für ihre PH zuständig - mit ins Boot. Die Motion hingegen, und das ist ein Vorgehensfehler, lässt hier die Kantone aussen vor, und ich glaube nicht, dass wir das in diesem Rat unterstützen können.

Wie immer in der Chambre de Réflexion: Wir sollten die Auslegeordnung dieser Postulate haben, bevor wir entscheiden. Es wäre irgendwie widersprüchlich, vor den Resultaten eines Postulates zum selben Thema nun vorschnell zu entscheiden und dann noch die Kantone zu übersteuern. In zeitlicher Hinsicht gibt es, meine ich, keinen Druck. Die nächste Welle der Schulkinder kommt, wie gesagt, in zwei, drei Jahren. Bis dann hätten wir die Leute, die hier anvisiert sind, auch noch nicht ausgebildet. Es gibt insbesondere keinen Druck, hier eine strukturelle Änderung vorzunehmen, die man dann nicht mehr rückgängig machen kann.

Die Minderheit ist der Auffassung, dass die Motion ein Beitrag zur Bekämpfung des Lehrerinnen- und Lehrermangels ist, dass man die Berufsmaturität stärken und gleichwertig zur gymnasialen Matura machen soll. Das sind grundsätzlich die Anliegen der Minderheit, die sich für die Motion ausspricht. Ich lasse natürlich die Minderheit ihre Position selber noch einlässlich vertreten.

Ich komme zum Schluss. Ich glaube, die Annahme der Motion wäre ein emotionaler Akt für eine Berufsmaturität. Objektiv gesehen scheint mir der Weg unsachgemäss, nicht zielführend. Mit einer Ablehnung verlassen wir das Thema nicht, wie erwähnt wird es über ein Postulat, ergänzt durch zwei andere Postulate, weiter behandelt. Wir haben dann immer noch alle Optionen, die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen.

Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Die Minderheit beantragt Ihnen, die Motion auch aus ganz objektiven Gründen anzunehmen. Ein prüfungsfreier Zutritt von Berufsmaturitätsabsolventinnen und -absolventen kann nicht nur ein wichtiger Beitrag gegen den Lehrermangel sein, sondern er schafft die Gleichwertigkeit zwischen gymnasialer Maturität und Fachmaturität einerseits und der Berufsmaturität andererseits. Die auf dem Bildungsweg der Berufsmaturität erworbenen sozialen Kompetenzen, die Arbeitswelterfahrungen und das erworbene Allgemeinwissen sind nach unserer Meinung für den Eintritt in ein pädagogisches Hochschulstudium - wir sprechen hier nur über den Eintritt und nicht über das Studium selbst - und auch für die spätere Primarlehrpraxis ausreichend. Somit müssen sie auch gleichwertig anerkannt und behandelt werden, wenn es um die Aufnahme eines Studiums an den pädagogischen Hochschulen geht.

Heute ist die Praxis unverständlich: Personen über 30 Jahre oder infolge des Lehrermangels in einigen Kantonen sogar Personen ab 28 Jahren können mit der Zulassung "sur dossier" prüfungsfrei in die pädagogischen Hochschulen eintreten. Der Weg über die Aufnahmeprüfung von jüngeren Berufsleuten mit einer Berufsmaturität aber ist nicht einmal einheitlich geregelt. Es kann also nicht sein, dass heute das Alter die bessere Qualifikation als eine Berufsmaturität ist. Jede pädagogische Hochschule hat nämlich im Moment andere Aufnahmekriterien und andere Prüfungsanforderungen.

Eine nationale Regelung des prüfungsfreien Zugangs an die pädagogischen Hochschulen soll solche Hindernisse abbauen und damit den Weg in den Primarlehrberuf gerade auch für junge Männer attraktiver machen. Sie wissen, dass wir heute nur ungefähr 17 Prozent Männer im Primarlehrberuf haben und etwa 5 Prozent Männer im Kindergartenberuf. Wenn Sie heute der Annahme der Motion und der kleinen Gesetzesanpassung zustimmen, kann die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren bei der Umsetzung die Richtlinien für die prüfungsfreie Aufnahme einheitlich erlassen.

In Anbetracht des gravierenden Lehrpersonalmangels sind also Lösungen gesucht, um gut qualifizierten und hochmotivierten Menschen den Einstieg in den Primarlehrberuf über ein Studium an der pädagogischen Hochschule zu ermöglichen. Dabei sollen die Hindernisse niedrig und vor allem der Weg zum Studium klar und einheitlich aufzeigbar sein.

Dass Studieninteressierte mit Berufsmaturität die gleiche Aufnahmeprüfung absolvieren müssen wie jene mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, stellt aber eine Abwertung der erweiterten Allgemeinbildung dar, welche im Rahmen einer Berufsmaturität vermittelt wird. Die reduzierten Ergänzungsprüfungen sind dabei keine hinreichende Erleichterung. So können von insgesamt dreizehn mündlichen und schriftlichen Prüfungen, die absolviert werden müssen, häufig nur drei mündliche Prüfungen erlassen werden. Stellen Sie sich vor: Ein Absolvent, eine Absolventin einer Berufsmatur muss je nachdem zehn Prüfungen noch einmal nachholen.

Besonders stossend ist dabei, dass auch Studieninteressierten mit einer Berufsmatur in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales, zum Beispiel Fachpersonen Betreuung, nur eine minimale Erleichterung bei den Prüfungen, die verlangt werden, gewährt wird.

Das Argument, wonach die Berufsmatur eine unzureichende Allgemeinbildung vermitteln würde, um an einer pädagogischen Hochschule zu studieren, ist im Kontext dessen, dass der Zugang "sur dossier" auch Personen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ermöglicht wird, also nicht haltbar. Zudem können bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Berufsmatur Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt werden. Diese jungen Menschen, die den Primarlehrberuf ergreifen möchten, sind hochmotiviert und leistungsstark. Das haben sie bereits bewiesen, indem sie während einer Berufslehre den ganzen Tag gearbeitet und dann noch am Wochenende für die Berufsmatur gelernt haben.

Einheitliche Aufnahmeregelungen an den Schweizer pädagogischen Hochschulen sind also wichtig. Wie ich gesagt habe, variieren diese heute stark. Die uneinheitliche Regelung dieses Prozesses ist undurchsichtig. Er schafft eher Hürden, anstatt junge Berufspersonen, die durch die Berufsmatur eine erweiterte Allgemeinbildung erworben haben, zu befähigen, in eine Fachhochschule wie die pädagogische Hochschule einzutreten und das Studium aufzunehmen.

Es wäre wichtig, dass wir heute dieser Motion zustimmen, welche übrigens in der grossen Kammer mit 122 zu 41 Stimmen sehr klar gutgeheissen wurde. Wir würden hier nicht nur eine Hürde ausräumen, sondern auch einen kleinen, aber wichtigen Beitrag gegen den Lehrkräftemangel und vor allem auch - und das möchten wir ja alle - zur Stärkung der Berufsbildung leisten.

Ich möchte Sie in diesem Sinne bitten, der Motion zuzustimmen.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In Bezug auf diese Frage möchte ich zuerst ein Zitat der höchsten Lehrerin des Kantons Thurgau wiedergeben: "In der heutigen, heterogenen Situation kostet die Unterrichtsarbeit so viel Zeit, dass wir kaum mehr Zeit finden, eine Beziehung zu unseren Schülerinnen und Schülern aufzubauen." Sie sagt weiter: "Wenn sich an der aktuellen Situation nichts ändert oder sich die Heterogenität und die individuellen Herausforderungen verstärken, wird sich auch der Lehrpersonenmangel verstärken."

Was will ich damit sagen? Die Herausforderung in den Primarschulen ist die Vermittlung von Kompetenzen in Bezug auf die Bewältigung des Lebens, in Bezug auf das Zusammenleben. Die Wissensvermittlung ist ja fast zweitrangig geworden, weil man in der Schule enorme Schwierigkeiten hat, überhaupt Ruhe herzustellen und alle auf das Gleiche zu fokussieren. Deshalb ist es so wichtig, dass sich die pädagogischen Hochschulen vermehrt auf diesen Auftrag ausrichten, dass sie eben auf das Unterrichten vorbereiten, auf das praktische Arbeiten mit ganz unterschiedlichen Kindern.

Hier ist diese Motion goldrichtig, denn wir haben junge Berufsleute, die sich schon bewiesen haben, die Lebenserfahrung und Berufserfahrung mitbringen und die sich für den Lehrerinnen- und Lehrerberuf entscheiden wollen, obwohl er so anspruchsvoll geworden ist. Wenn wir hier diesen Weg gehen und unsere pädagogischen Hochschulen etwas näher an die Praxis führen wollen, dann ist es sehr wichtig, dass wir hier eben etwas öffnen und diesen Grundsatzentscheid treffen, wonach auch junge Leute mit Berufsmatura in die pädagogischen Hochschulen eintreten können. Es geht am Schluss auch um den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Wir sprechen immer von Akademikern da und von Berufsleuten dort. Es bietet sich hier eine absolut tolle Gelegenheit, diese Gräben zu überwinden, indem wir diese Motion annehmen.

Es ist mir klar, dass das vielleicht nicht genau in das theoretische System unserer Bildungsstufen passt. Ich möchte Johann Wolfgang von Goethe zitieren: "Grau, teurer Freund, ist alle Theorie, und grün des Lebens goldner Baum."

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.

Crevoisier Crelier Mathilde · Mit-F · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

J'ai un fils de quinze ans qui vient de commencer une école des métiers techniques, en informatique. Il va obtenir un CFC après quatre ans et une maturité professionnelle. Toute multidiplômée de l'université que je suis, je suis absolument ravie que mon fils ait entamé cette formation professionnelle. Mais s'il y a bien une chose dont je suis sûre en ayant examiné son cursus, c'est qu'il n'aura pas les compétences, à la fin de sa maturité professionnelle, pour entrer directement en HEP. Il aura très peu de cours de langues étrangères et de culture générale notamment; de ce point de vue là, il est évident que la formation dispensée en maturité professionnelle ne correspond pas aux exigences de la HEP.

Il s'agit aussi, comme l'a bien dit mon collègue Matthias Michel, d'une question d'égalité de traitement: le système de formation suisse - le "Bildungslandschaft" tel qu'on le connaît -, est bien pensé et fonctionne plutôt bien. Les titulaires de maturité professionnelle doivent effectivement obtenir un diplôme complémentaire d'une année pour entrer en HEP. Mais l'inverse est aussi vrai; ainsi, un titulaire de maturité gymnasiale aurait aussi l'obligation de faire un an de terrain avant d'entrer en HES par exemple. Ainsi, on créerait une forme de déséquilibre, en grignotant, pour une seule profession, cette cohérence et cette symétrie des passerelles entre les différents types de maturités.

Ce n'est pas déclasser les compétences de terrain ou les compétences professionnelles que de dire que la maturité professionnelle ne fournit pas le bagage académique suffisant.

J'aimerais aussi ajouter que cette solution n'est pas de nature à augmenter le nombre de professeurs - on l'a déjà vu. Il y a aussi la question des coûts à prendre en compte: si l'on élargit les critères pour entrer dans une haute école pédagogique, ne s'expose-t-on pas, finalement, à un taux d'échec supplémentaire supérieur au taux actuel à la fin de la première année? Auquel cas, il serait assez inefficace d'avoir ouvert les "frontières" de cette formation pour que, à la fin, le taux d'échec en première année augmente, connaissant les coûts de formation en haute école, par opposition à ceux au niveau secondaire II.

Il est déjà possible aujourd'hui d'entrer à des conditions moindres pour les titulaires d'une maturité professionnelle. Ainsi, il n'est pas tout à fait exact, comme il est dit dans la motion, qu'ils sont traités à la même enseigne que ceux qui ne sont pas titulaires d'une maturité. Selon les formations obtenues, ils peuvent déjà bénéficier de dérogations pour des matières spécifiques.

Ainsi je vous invite, comme l'a fait la majorité de la commission, à refuser cette motion.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir haben immer wieder die Akademisierung gewisser Ausbildungsgänge bekämpft. Auch die pädagogischen Hochschulen (PH) sind diesbezüglich immer wieder unter Beschuss gekommen; ihnen wird vorgeworfen, zu theorielastig zu sein. Wir haben jetzt einmal die Gelegenheit, etwas gegen die Akademisierung zu unternehmen. Die Berufsmaturanden kommen aus der Praxis. Sie stehen wirklich mit beiden Beinen auf dem Boden. Sie haben eine Lehre absolviert. Sie wissen, was es heisst, jeden Morgen um 7 Uhr am Arbeitsplatz zu sein, am Abend spät nachhause zu kommen und müde zu sein. Das tun sie fünf Tage die Woche, ohne zwölf Wochen Ferien zu haben und ohne dass sie viel mehr Freizeit geniessen könnten.

Zudem sind Berufsmaturanden, die dann an die PH gehen wollen, sehr häufig Männer. Es braucht an einer pädagogischen Hochschule beides. Ich bin zwar selber auch eine Frau; aber ich finde, es ist schon sehr wichtig, dass die Feminisierung da ein bisschen gestoppt wird. Es ist wichtig, dass Kinder beide Geschlechter als Lehrpersonen haben. Von daher müssen wir doch alles unternehmen, damit möglichst viele junge Menschen diesen Weg jetzt wählen.

Wir wollen nicht die Hürden senken. Junge Berufsleute haben häufig eine ganz andere Reife als Gymnasiasten. Ich vergleiche sie jetzt noch mit den Fachmittelschülern, die den direkten Zugang an die PH haben. Diese Fachmittelschüler - das hat der Bildungsbericht Wolter auch ergeben - schneiden bei Deutsch und Mathematik nicht schlechter ab als die Berufsmaturanden. Es ist also nicht einmal wahr, dass ihr Bildungsrucksack nicht gefüllt wäre.

Lehrer sein ist nicht einfach ein Beruf: Lehrer sein, Lehrerin sein ist eine Berufung. Wenn es junge Berufsmaturanden und -maturandinnen gibt, die unbedingt diesen Beruf ergreifen möchten, dann sollten wir ihnen diese Möglichkeit geben und ihnen keine Steine in den Weg legen.

Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen.

Herzog Eva · 1VP-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich fand das Votum von Kollegin Crevoisier Crelier sehr eindrücklich. Sie hat klar gesagt, dass es hier nicht um eine Diskussion über mehr oder weniger Wert geht. Eine solche Diskussion finde ich wirklich gefährlich. Darum geht es hier nicht. Die Berufsbildung zu fördern, war auch für mich und meinen Kanton stets ein grosses Anliegen; das haben wir immer gemacht. Aber darum geht es hier nicht. Es geht wirklich um unterschiedliche Ausbildungen.

Kollege Stark sagt, dass Wissensvermittlung nur noch an einem kleinen Ort möglich oder dass sie zweitrangig geworden sei. Das möchte ich den Kindern nicht antun, und das kann wirklich keine Begründung sein. Wie gesagt, es ist keine Diskussion über mehr oder weniger Wert. Es sind andere Ausbildungen.

Sehr gut finde ich das Beispiel von Kollege Michel. Er hat im umgekehrten Sinn gezeigt, dass es nicht um Berufserfahrung geht, die weniger wert sein soll. Vielmehr geht es darum, dass ein Maturand oder eine Maturandin, der oder die an eine Fachhochschule gehen will, eben ein Praktikum machen muss, weil ihm bzw. ihr die Berufserfahrung fehlt. Es sind also unterschiedliche Ausbildungen; beide haben ihren jeweiligen Stellenwert. Eine umfassendere Allgemeinbildung, wie sie durch eine Maturität und diese Ausbildung vermittelt wird, ist hier die bessere Voraussetzung, auch nach Ansicht von Pädagogen, wobei ich mich hier bezüglich des Zugangs zur pädagogischen Hochschule auf die Fachleute stütze. Für einen Zugang mit Berufsmatura eine Prüfung absolvieren zu müssen - der Zugang ist selbstverständlich erwünscht, die Differenzierung wurde ja auch von Kollegin Crevoisier Crelier gemacht -, ist keine allzu hohe Hürde.

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Um was geht es jetzt eigentlich? Es geht darum, welchen Weg ich einschlage, um den Beruf des Primarlehrers zu erlernen. Es geht nicht um den Beruf des Lehrers von Oberstufenschülern, der eine Maturität und dann einen Hochschulabschluss erfordert, wie das heute der Fall ist. Früher war es so, dass jemand, der schulisch gute Voraussetzungen hatte, die Prüfung machte und dann ins Lehrerseminar ging. Heute braucht es eine Maturität, um den genau gleichen Beruf zu erlernen wie früher am Lehrerseminar. Ich bin nicht ganz sicher, ob dieser Wechsel vom Lehrerseminar hin zu einer pädagogischen Hochschule der bessere Weg ist, um Erst-, Zweit-, Dritt-, Viert-, Fünft- und Sechstklässler zu unterrichten. Ich bin nicht sicher, ob es der bessere Weg ist.

Nun, man hat mal entschieden, dass man heute den Abschluss einer pädagogischen Hochschule haben muss. Es wäre vielleicht möglich gewesen, dass es auch der Abschluss einer pädagogischen Fachhochschule hätte sein können. Lassen wir das mal so, wie es jetzt im Moment ist.

Ich habe jahrelang kaufmännische Angestellte ausgebildet, die während der Lehre oder nachher noch eine Berufsmaturität gemacht haben, entweder lehrbegleitend oder berufsbegleitend. Beides war möglich und ist möglich. An den erfolgreichen Abschluss der Berufsmaturität werden sehr hohe Anforderungen geknüpft. Aber diese Personen bringen auch etwas mit, was Maturanden nicht mitbringen, nämlich eine berufliche Ausbildung als Grundausbildung. Frau Gmür-Schönenberger hat vorhin darauf hingewiesen, eine berufliche Ausbildung ist sehr wertvoll. Stellen Sie sich vor: Ein Maurerlehrling geht vier Jahre in die Lehre, macht danach die Berufsmaturität und geht schliesslich an eine Fachhochschule und wird Bauingenieur. Das ist ein Beruf mit sehr hoher Verantwortung. Es geht nicht nur darum, dass die Gebäude solide sind, es geht auch um die Kosteneffizienz, die eingehalten werden muss. Ein Bauingenieur trägt eine sehr hohe Verantwortung. Ich habe es beispielsweise auch erlebt, dass kaufmännische Lehrlinge, die eine Berufsmaturität gemacht haben, sprachlich ein höchstes Bildungsniveau erreicht haben. Da kann man nicht sagen, sie seien sprachlich nicht so gut ausgebildet. Daher bin ich zur Überzeugung gelangt, dass es wichtig ist, diese Möglichkeit für Absolventen der Berufsmaturität ebenfalls zu schaffen.

Wer dann an der Primarschule der bessere Lehrer ist, werden Sie erst fünf, sechs Jahre später sehen, wenn sie unterrichten. Ich bin nicht überzeugt, dass Maturanden die besseren Lehrer sein werden als Absolventen einer Berufsmatura, die eine Berufsschule besucht haben. Ich habe in der eigenen Familie erlebt, dass jemand, der einen PH-Abschluss gemacht hat, zwei Jahre später gemerkt hat, dass er nicht den richtigen Beruf gewählt hat. Das hat man auch in der Schule gemerkt. Ich habe die Erfahrung gemacht, wie Berufsabsolventen auf dem zweiten Bildungsweg ausgezeichnete Lehrpersonen wurden. Es waren Lehrpersonen, die eine bestimmte Physis und eine bestimmte Autorität mitgebracht haben, die sie in ihren Berufen gelernt hatten. Ich glaube, es kann in der heutigen Primarschule nicht schaden, wenn dort vielleicht wieder ein bisschen mehr Disziplin hineinkommt - durch Leute, die einmal eine Berufslehre machen mussten, die während ihrer Lehre "untendurch" mussten, die auch mal "verstanden" sagen mussten. Mit der Motion können wir diese Möglichkeit schaffen.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.

Reichmuth Othmar · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Für mich geht es in dieser Motion nicht um den Lehrermangel, sondern im Zentrum steht für mich die Frage der Durchlässigkeit bzw. der Gleichwertigkeit des gymnasialen Wegs und des Berufswegs.

Der Bundesrat argumentiert mit den fehlenden allgemeinbildenden Kompetenzen. Ich habe die Liste angeschaut und mich gefragt: Fehlen diese Kompetenzen bei der Berufslehre wirklich? Der Kommissionssprecher hat das mit der entsprechenden Stundentafel der Berufsmatura bzw. der gymnasialen Ausbildung untermauert. Dabei vermisse ich den gravierenden Unterschied dazwischen, denn die Berufsbildung besteht nicht nur aus Stundentafeln und Theorie, die ich, ich sage jetzt einmal, in der geschützten Werkstatt erlerne. Sondern der berufliche Werdegang hat eben auch die betriebliche Ausbildung als Hintergrund, und dort werden in den aufgeführten Bereichen sehr wohl entsprechende Kompetenzen gesammelt. Ich bin überzeugt, dass da mehr Kompetenzen durch praktische Erfahrung, aber auch untermauert durch den Unterricht in der Berufsmatura, vorhanden sind, die durchaus eine prüfungsfreie Zulassung für die Ausbildung an den PH rechtfertigen. Wenn die Kompetenzen nicht vorhanden sind bzw. jemand davon zu wenig mitbringt, dann ist es der entsprechenden Person selbstverständlich zuzumuten, dass sie diese Kompetenzen nachholen muss.

Ich bin überzeugt, dass wir hier eine Gleichbehandlung schaffen sollten, damit für diese beiden Ausbildungswege ein prüfungsfreier Zugang gewährt werden kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie aus Überzeugung, dieser Motion zuzustimmen.

Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt

Le Conseil fédéral partage l'avis exprimé dans la motion, selon lequel il est important d'encourager la perméabilité à l'intérieur du système éducatif suisse. Les fameuses passerelles existantes, soit avec des examens complémentaires, soit avec des stages professionnels, ont fait leurs preuves et permettent d'assurer un niveau adéquat des connaissances à l'entrée des études.

La présente motion aborde un paramètre situé à l'interface entre deux domaines de formation qui relèvent de la compétence d'autorités différentes: la maturité professionnelle relève en premier lieu de la compétence de la Confédération, tandis que la formation des enseignants du degré primaire dispensée dans les hautes écoles pédagogiques est du ressort des cantons et de la Conférence des directrices et directeurs cantonaux de l'instruction publique. Comme vous le savez, dans notre système éducatif, l'autorité compétente pour un niveau de formation réglemente en principe aussi les exigences liées à ce niveau. Cela signifie que toute modification apportée à l'interface entre deux domaines de formation doit être examinée conjointement par les deux autorités compétentes.

Le Conseil fédéral s'était déjà prononcé sur la motion Stadler 20.4593, portant le même intitulé que la présente motion. Il avait précisé alors que, contrairement aux titulaires d'une maturité spécialisée en pédagogie, les diplômés d'une maturité professionnelle ne disposent pas, selon l'orientation de leur maturité, de toutes les compétences en culture générale nécessaires aux études dans une haute école pédagogique.

L'examen complémentaire ou l'attestation d'équivalence à la maturité spécialisée en pédagogie apporte la garantie que les étudiants disposent d'une solide culture générale indispensable à la réussite de leurs études.

Ces examens complémentaires ou ces passerelles, comme je les ai nommés auparavant, contribuent d'ailleurs à renforcer la perméabilité du système. Contrairement à ce qui est avancé dans le développement de la motion, les titulaires d'une maturité professionnelle ne doivent pas suivre le même cours préparatoire ni passer le même examen d'admission que les personnes sans maturité professionnelle. Par ailleurs, les matières enseignées dans les différents cours préparatoires, facultatifs dans la plupart des cantons, ne sont pas identiques à celles dispensées dans les écoles de maturité professionnelle.

Les examens organisés par les HEP tiennent compte des compétences déjà acquises par les titulaires d'une maturité professionnelle et peuvent les dispenser de certaines branches de l'examen complémentaire. Ils bénéficient ainsi de conditions différentes et plus favorables lors de l'examen complémentaire que celles réservées aux personnes sans maturité professionnelle.

Les conditions d'admission en vigueur contribuent à assurer la qualité de la formation, à garantir que les candidats disposent des compétences nécessaires et à renforcer les profils des filières et des types de hautes écoles. Comme l'a dit M. le conseiller aux Etats Michel dans son intervention, il ne s'agit pas de céder à l'émotion.

Pour toutes ces raisons, Monsieur Stark je ne vais pas citer Goethe, mais le Conseil fédéral qui vous recommande de suivre la proposition de votre commission et de ne pas accepter cette motion.

Cependant, parallèlement et conformément au postulat de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture 22.4267, "Admission des titulaires d'une maturité professionnelle à la formation d'enseignant ou enseignante primaire", adopté le 2 mars 2023 par le Conseil national, le Conseil fédéral examinera, conjointement avec la Conférence des directrices et directeurs cantonaux de l'instruction publique (CDIP), les questions soulevées, les améliorations possibles pour l'accès, avec une maturité professionnelle, à la formation des enseignants du niveau primaire, ainsi que d'éventuelles adaptations de l'offre de la maturité professionnelle. La CDIP s'est déclarée prête à collaborer à cet examen, ce qui est indispensable.

En raison des compétences exposées, la Confédération ne peut pas, unilatéralement, légiférer dans ce domaine. Je vous prie encore une fois de nous laisser faire le travail d'analyse avec la CDIP et de ne pas céder à l'émotion.

Je vous invite à rejeter cette motion.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 19 Stimmen

Dagegen ... 21 Stimmen

(2 Enthaltungen)