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Emissionsabgabe Startup-freundlicher ausgestalten

Riniker Maja · 2VP-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Das Postulat wird von Herrn Hurni bekämpft.

Silberschmidt Andri · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Die Schweiz hat bekanntlich keine natürlichen Ressourcen wie Öl, Gas oder Gold. Die einzige Ressource, die sie hat, und somit auch die wichtigste, ist der Mensch. Er ist auch die Grundlage unseres Wohlstandes. Es geht um die Schaffenskraft aller Menschen in der Schweiz. Sie gründen Firmen und treiben die Innovation voran. Wahrscheinlich ist es auch gut, dass die Schweiz keine Schätze hat. So waren wir immer stets bemüht, mit unserer Arbeitsleistung Wertschöpfung zu generieren.

Das Unternehmertum ist somit seit jeher ein Grundstein für den Erfolg der Schweiz. Viele grosse Schweizer Firmen, die heute Tausende Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, waren auch einmal Start-ups. Auch sie waren einmal klein und gehören heute zu den weltweit führenden Firmen.

Auch heute entstehen neue kleine Firmen, Start-ups. Sie haben noch nicht Tausende Angestellte. Aber es ist der Wunsch von uns allen, dass die Firmen, die heute entstehen, vielleicht nicht in hundert, aber in zwanzig, dreissig Jahren zu den führenden Arbeitgebern in der Schweiz gehören.

Start-ups haben eigentlich zwei Bedürfnisse: Sie brauchen exzellente Mitarbeitende, und sie brauchen Geld, um zu wachsen. Beim vorliegenden Postulat geht es um das Zweite, es geht um das Kapital. Um eine Idee zu finanzieren, gehen Start-ups auf Kapitalsuche, auf Investorensuche. Sie brauchen das Geld, um neue Mitarbeitende anzustellen und deren Löhne zu zahlen, oder auch, um neue Investitionen in Maschinen und Ähnliches zu tätigen und so ihren Umsatz anzukurbeln.

In der Schweiz ist es so: Wenn jemand Eigenkapital beschafft, unterliegt dieses einer Steuer, der sogenannten Emissionsabgabe oder Stempelsteuer. Die Schweiz erhebt ab 1 Million Franken Kapital eine Steuer. Das heisst, wenn Start-ups zur Finanzierung einer Idee Geld sammeln und sie das Geld produktiv in ihrer Firma einsetzen wollen, muss ein Teil davon, 1 Prozent des frisch aufgenommenen Kapitals, zurück an den Staat gegeben werden. Das Geld, das Start-ups eigentlich brauchen, um in ihre Mitarbeiter zu investieren, um ihre Idee voranzutreiben, wird ihnen also entzogen. Hört man sich im Umfeld von Start-ups um, wird die Stempelsteuer dort als etwas wahrgenommen, das eine Last ist. Die Schweiz ist hier im internationalen Vergleich nicht konkurrenzfähig. Daher wird das Geld auch eher im Ausland beschafft als in der Schweiz.

Das Postulat fordert nun, dass der Bundesrat prüfen soll, inwiefern diese Stempelabgabe für Start-ups modernisiert werden kann, sodass diese entlastet werden können. Man kann beispielsweise den Schwellenwert von 1 Million Schweizerfranken anheben. Eine weitere Idee wäre, dass Start-ups, die zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit klassischerweise viele Verluste schreiben, von dieser Steuer befreit werden oder sie erst dann schulden, wenn sie in eine Gewinnzone kommen.

Mir ist klar, dass die Schweizer Stimmbevölkerung eine gänzliche Abschaffung der Stempelsteuer abgelehnt hat. Diesen Entscheid gilt es auch zu respektieren und zu akzeptieren. Im Abstimmungskampf war aber sowohl unter Gegnerinnen und Gegnern als auch unter Befürworterinnen und Befürwortern klar, dass die Stempelsteuer für Start-ups ein Ärgernis ist. Auch die Gegnerinnen und Gegner der Abschaffung haben sich für Reformen ausgesprochen. Deshalb habe ich die vorliegende Vorlage auch zusammen mit Kollegin Badran, einer Gegnerin der Abschaffung, eingereicht. Wir wollen schauen, wie wir einen gemeinsamen Nenner finden können, damit die Start-ups von dieser Stempelabgabe befreit werden können oder ihre Last zumindest gesenkt werden kann.

In diesem Sinne würde ich es begrüssen, wenn auch Sie das Postulat annehmen würden. Es würde dem Bundesrat die Möglichkeit geben, in einem Bericht darzulegen, welche Varianten in der heutigen Gesetzgebung vorgesehen werden könnten, um Start-ups von dieser Emissionsabgabe zu entlasten. Es wäre dann am Bundesrat oder auch an uns als Parlament, entsprechende Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Gesetzesanpassungen in die Wege zu leiten.

Hurni Baptiste · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

En français, on a une expression pour parler d'une personne dont on n'arrive pas à se débarrasser. On dit qu'elle sort par la porte pour revenir par la fenêtre. On parle aussi parfois du sparadrap du capitaine Haddock ou encore de pot de colle. Toutes ces expressions semblent avoir été inventées pour la thématique du droit de timbre. Certes, je me fais assez peu d'illusions en combattant cette intervention; le Conseil fédéral et la majorité du Parlement étaient en faveur de la suppression du droit de timbre et il n'y a malheureusement aucune raison que cela ait changé. Mais permettez-moi quand même d'essayer; d'abord, j'aimerais dire que le peuple suisse a refusé la suppression du droit de timbre il y a une année et demie, par 62,7 pour cent. Cela signifie que le peuple de notre pays considère que cela est un impôt légitime; un point c'est tout.

Chères et chers collègues du groupe UDC, vous qui souvent faites référence à la volonté populaire - comme M. Grin ce matin, lors du premier débat -, vous devriez être sensible à cela. Le match du droit de timbre a été joué et vous l'avez perdu. Non, Monsieur Silberschmidt, nous n'avons jamais été d'accord pour dire que dans certains cas, ce droit de timbre était injustifié.

Ensuite, aujourd'hui, on veut nous parler de droit de timbre et de jeunes pousses - de start-up. Je dois avouer que mon collègue Silberschmidt maîtrise à merveille cette espèce de marketing politique: qui voudrait s'opposer à de jeunes start-up tournées vers l'innovation? Sauf que si l'on est un tant soit peu honnête intellectuellement, on sait que les start-up - innovantes ou non d'ailleurs - ne sont absolument pas concernées par le droit de timbre, car cet impôt n'est perçu qu'à partir du deuxième million de francs de capital. Je vous le garantis, en tant que personne originaire d'un canton entièrement tourné vers l'innovation: la petite start-up lancée par une ou un ingénieur brillant ou brillante et qui est novatrice n'a pas plus d'un million de francs de capital; cela n'existe pas, ou alors dans des cas tellement rares qu'il n'y a pas besoin de légiférer.

Plus encore, on rappelle encore que le droit de timbre coûte 10 000 francs par million de capital. Or, quand vous avez un apport de 1 million de francs de capital, il n'est ni "dysfonctionnel" ni "disproportionné" - pour reprendre les termes de l'auteur du postulat - de faire payer la modeste somme de 10 000 francs: c'est 1 pour cent!

On rappelle que, en Suisse, on ne paie aucun impôt sur les gains en capitaux et que, en définitive, ce très modeste droit de timbre est l'un des seuls impôts que la jeune start-up devra payer durant ses premières années, puisque ces start-up, la plupart du temps, ne font pas de bénéfice les premières années.

Je vous en conjure: n'essayez pas de faire rentrer par la fenêtre ce que le peuple a voulu faire sortir par la porte.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Ich kann es relativ kurz machen. Natürlich hat sich der Bundesrat auch überlegt, ob es opportun ist, ein Postulat anzunehmen, das sich zumindest in einem ähnlichen Themenkreis bewegt wie damals die Volksabstimmung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben und die Abschaffung der Emissionsabgabe. Richtigerweise wurde gesagt, dass das Volk die Abschaffung der Emissionsabgabe am 13. Februar 2022 deutlich abgelehnt hat. Das ist zu respektieren. Der Bundesrat ist aber trotzdem bereit, zu prüfen, welche verfassungskonformen Möglichkeiten bestehen, um Start-ups von der Emissionsabgabe zu entlasten. Es gibt hier wohl noch kein Patentrezept. Es wird auch nicht ganz einfach sein, eine Lösung zu finden, bei der man dann nicht sagt, es gebe eine Verzerrung des Wettbewerbes oder eine Verzerrung unter Konkurrenten und Marktteilnehmern auf dem gleichen Markt.

Aber der Bundesrat ist bereit, sich dieser Frage einmal vertieft zu widmen, und beantragt deshalb, das Postulat anzunehmen.

Abstimmung

Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 130 Stimmen

Dagegen ... 39 Stimmen

(23 Enthaltungen)