Fatschenta parlamentara: Publica et marchés publics (03.5232)

03.5232

Publica et marchés publics

Villiger Kaspar · BR-M · Conseil fédéral · Lucerne

BO 2003 N 1535Die Pensionskasse des Bundes, die Publica, hat die Frage der Unterstellung unter das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen im Herbst 2002 abgeklärt. Dabei hat sie auch die Überlegungen des Institutes für Geistiges Eigentum (IGE) zur Unterstellung berücksichtigt, die in einem Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 5. Juni 2002 enthalten sind. Diese Abklärungen haben ergeben, dass die Publica als selbstständige, öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes im dritten Kreis dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen nicht untersteht. Im Bereich des Immobiliengeschäftes betätigt sich die Publica dementsprechend als Nachfragerin auf dem freien Markt. Normalerweise werden die Objekte fertig gekauft oder aufgrund von Offerten an Totalunternehmer vergeben. Eine vordefinierte Liste von Geschäftspartnern existiert nicht. Zuerst werden die einzelnen Angebote durch den Bereich Immobilien eingehend geprüft, danach werden sie dem Anlageausschuss sowie der Kassenkommission der Publica vorgelegt. Die Beurteilung der Angebote durch die genannten Gremien erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage in Immobilien der Pensionskasse des Bundes. Hier gibt es also Richtlinien, die genau festlegen, auf was zu achten ist. Die massgebenden Kriterien sind die Lage, die Rendite, die Art und auch die Qualität des Objektes. Nachher entscheidet die Kassenkommission abschliessend über die Annahme oder die Ablehnung der Angebote.

Glasson Jean-Paul · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe radical-libéral

Monsieur le Conseiller fédéral, vous venez de nous dire qu'il y avait eu un avis de droit qui défendait l'idée d'écarter une institution telle que Publica de l'assujettissement à la législation sur les marchés publics. Cela veut-il dire que toutes les caisses de pension de droit public - des cantons, des communes - ne sont pas régies par les normes applicables aux marchés publics?

Villiger Kaspar · BR-M · Conseil fédéral · Lucerne

Ich kann Ihnen gerne das Gutachten des Bundesamtes für Justiz mit den Überlegungen des IGE zur Unterstellung zustellen lassen. Dort können Sie die Kriterien im Detail entnehmen. Ich sehe aber, dass solche Ausschreibungen für den Kauf von Immobilien eigentlich keinen Sinn machen. Sie müssen ja frei sein, das beste Objekt zu suchen, das einmal von diesem Makler oder einmal von einem anderen Makler oder Generalunternehmer präsentiert werden kann. So gesehen würde ich hier eigentlich kaum die Möglichkeit einer Ausschreibung sehen. Aber ich lasse Ihnen dieses Gutachten gerne zukommen, sodass Sie diesem die Kriterien entnehmen können.BO 2003 N 1536