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Für einen Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.

Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion

Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, den Beitritt zum EU-Katastrophenschutzverfahren zu beantragen. Der Nationalrat hat dies bereits mit 130 zu 54 Stimmen beschlossen, und auch der Bundesrat beantragt die Annahme.

Katastrophen kennen keine Landesgrenzen. Extremereignisse haben Auswirkungen, die grenzüberschreitend sind. Nehmen Sie Corona, Waldbrände oder steigende Temperaturen: In jedem Fall sind Auswirkungen sichtbar, die die Grenzen überschreiten, und in jedem Fall besteht die Gefahr, dass die Kapazitäten der einzelnen Staaten nicht ausreichen. Dies kann auch die Schweiz treffen. Deshalb erwähnt auch der Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021, dass ein Beitritt zum EU-Katastrophenschutzverfahren zu prüfen sei.

Dieses Verfahren besteht aus einer Vielzahl von sogenannten Modulen. Ein Modul kann die Feuerbekämpfung sein oder die chemische Bekämpfung, es gibt Module für Einsätze bei Unwettern und so weiter und so fort. Die teilnehmenden Staaten stellen neben ihrem finanziellen Beitrag solche Module zur Verfügung. Dabei sind sie frei, zu entscheiden, an welchen Modulen sie sich beteiligen. Auch die Schweiz müsste noch prüfen, welche Module abgedeckt werden sollen.

Im Notfall kann man nun ein solches Modul beantragen, und diese Module werden zur Verfügung gestellt; dies natürlich unter der Voraussetzung, dass im Anbieterland nicht derselbe Notfall besteht. Der Gedanke ist also, dass man durch länderübergreifende Solidarität in einer gewissen Breite eine Rückversicherung bei Katastrophenfällen hat, die vielleicht in der Nachbarschaft nicht mehr verfügbar wäre.

Bereits heute arbeitet die Schweiz mit den am EU-Katastrophenschutzprogramm beteiligten Staaten zusammen. Durch die Teilnahme wäre diese Zusammenarbeit im Ereignisfall aber besser abgesichert und verlässlicher. Die heutige Zusammenarbeit, die insbesondere in einer Vereinbarung mit der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe besteht, hat sich zudem bewährt. Die Schweiz würde nun vollen Zugang zu den Kapazitäten der 27 Mitgliedstaaten und 8 weiteren Teilnehmerstaaten erhalten. Das würde letztlich den nationalen Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz stärken.

Aus diesen Gründen beantragt Ihre Kommission mit 10 zu 1 Stimmen mit dem Nationalrat und dem Bundesrat die Annahme der Motion. Eine Minderheit gibt es nicht.

Amherd Viola · VPBR-F · Bundesrat · Wallis

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Katastrophen und Notlagen halten sich nicht an geografische Grenzen. Extremereignisse haben immer öfter grenzüberschreitende Auswirkungen und können nationale Reaktionskapazitäten rasch überfordern. Das gilt auch für die Schweiz. Bereits heute hat die Schweiz eine Vereinbarung mit der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe abgeschlossen. Diese Zusammenarbeit bewährt sich für beide Seiten und kann nun mit dem Beitritt zum Unionsverfahren für den Katastrophenschutz vertieft werden. Die Motion greift ein Anliegen auf, das für den Bundesrat wichtig ist. Durch diese Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung würde der nationale Bevölkerungs- und Zivilschutz gestärkt.

Deshalb beantragen wir Ihnen Annahme der Motion.

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Angenommen - Adopté