Fatschenta parlamentara: Wohneigentumsförderung (23.4323)

23.4323

Wohneigentumsförderung

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme des Postulates.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ihre WAK unterbreitet Ihnen das vorliegende Postulat. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Bericht mit folgenden Eckwerten zu erstatten:

Der Bundesrat soll erstens prüfen, ob die sistierte direkte Eigentumsförderung im Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG) reaktiviert werden kann. Der Erwerb von Wohneigentum ist schwieriger geworden. Das zeigt das Sonderthema "Wohneigentum" des Monitors "Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt" des Bundesamtes für Wohnungswesen. Die Wohneigentumsquote ist nach einem Höhepunkt im Jahr 2015 von 38,4 Prozent wieder auf 36,3 Prozent im Jahr 2021 gesunken. Die Analysen zeigen, dass zwischen 2008 und 2020 der Anteil von Einzelpersonen, kinderlosen Paaren und älteren Menschen unter den Wohneigentümern überproportional zugenommen hat. Weiter zeigt sich, dass ohne Vermögen der Erwerb von Wohneigentum schwieriger geworden ist, wodurch es für Haushalte mit kleineren oder mittleren Einkommen vielerorts aussichtslos geworden ist, Zugang zu Wohneigentum zu bekommen.

Als zweiter Eckpunkt hat der Bundesrat aufzuzeigen, ob die Vergabe von zinslosen respektive zinsgünstigen Darlehen oder von Bürgschaften des Bundes gemäss WFG an Privatpersonen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mit klaren Rahmenbedingungen ergänzt und präzisiert werden könnte.

Drittens wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, welche Massnahmen namentlich zu einem effizienten Ressourcenverbrauch beim Wohnen und zu einem ausgewogenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage beitragen würden.

Viertens soll er prüfen, was der gemeinnützige Wohnungsbau als sogenannter dritter Weg und als Sonderform des Eigentums bzw. Miteigentums beim Zugang zu preisgünstigem Wohneigentum beiträgt und was eine stärkere Förderung bewirken könnte.

Fünftens soll er prüfen, wie besonders effiziente angebotsseitige Massnahmen der Kantone allenfalls unterstützt werden könnten.

Sechstens soll er prüfen, wie ausserhalb des WFG die Eigenmittelvorschriften und damit die Tragbarkeit für Hypotheken für selbstgenutztes Wohneigentum für Private allenfalls erleichtert werden könnten, ohne dabei über Gebühr Risiken für die Finanzmarktstabilität einzugehen.

Bei all diesen Massnahmen soll der Bundesrat aufzeigen, wie sie sich voraussichtlich auf die Preisentwicklung am Wohnungsmarkt, aber auch auf die Bundesfinanzen auswirken würden. Hintergrund des Postulates ist eine Motion Z'graggen, eingereicht am 16. Dezember 2021. Der Ständerat lehnte diese Motion in der vergangenen Herbstsession nach Vorprüfung durch die WAK ab, dies vor allem aus finanzpolitischen Gründen. Die WAK-S versprach aber, das Thema in Form eines Postulates aufzunehmen und vom Bundesrat einen Bericht über die erwähnten Massnahmen zu verlangen. Erst nach Vorliegen des Berichtes soll das Parlament über weitere Aufträge an den Bundesrat bestimmen.

Wie die Kommission beantragt Ihnen der Bundesrat Annahme des Postulates. Das nachfolgend traktandierte Postulat Z'graggen hat die Kommission nicht vorliegen gehabt und deshalb auch nicht beraten.

Besten Dank für Ihre Zustimmung zum Postulat der WAK-S.

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich werde das Postulat 23.4323 unterstützen. Die steigenden Immobilienpreise, die Anforderungen an das Eigenkapital, die zu erfüllenden Tragbarkeitsvoraussetzungen und die Verknappung auf der Angebotsseite durch Zuwanderung und immer knapper werdendes Bauland machen Eigentum für eine immer grössere Gruppe von Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz beinahe unmöglich. Deshalb wird der Bundesrat nun aufgefordert, mittels direkter Unterstützung durch Darlehen oder Bürgschaften sowie durch die Anpassung der regulatorischen Vorschriften seiner Pflicht nach Artikel 108 der Bundesverfassung nachzukommen.

Die Förderungen des Bundes im Wohnungsbau sind heute ausschliesslich auf den gemeinnützigen Mietwohnungsbau ausgerichtet. So hat der Bund, gestützt auf den in Kraft getretenen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen", im Februar 2020 einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken zur Aufstockung des Fonds de Roulement für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt. Auch wurde in der Frühjahrssession 2021 vom Parlament ein Rahmenkredit in Höhe von 1,7 Milliarden Franken alleine für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum gutgeheissen. Die Förderung des Wohnungsbaus bzw. des Erwerbs von Wohn- und Hauseigentum, das dem persönlichen Bedarf von Privatpersonen dient, wird jedoch völlig vernachlässigt, obwohl sie in Artikel 108 Absatz 1 der Bundesverfassung ausdrücklich aufgeführt ist. Unter diesem Aspekt ist die Prüfung der indirekten Förderung des Erwerbs von Wohneigentum durchaus gerechtfertigt. Und hier möchte ich auch noch meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Vizepräsidentin des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes.

Die Lockerung der Tragbarkeitsprüfung durch die Banken bei der Vergabe von Hypothekarkrediten ist ebenfalls prüfenswert. Die Kreditsicherung kann durch Vorgaben betreffend Laufzeit von Festhypotheken und Amortisationspflichten erfolgen. Gleiches gilt mit Bezug auf die Lockerung der Beschränkung der Anrechnung der Mittel aus der beruflichen Vorsorge als Eigenkapital.

Infolge des starken Nachfrageüberhangs sind die Preise für Wohneigentum stark gestiegen, was den Druck auf den Eigenheimmarkt massiv erhöht. Zudem trocknet die Fokussierung des Neubaus auf den Mietwohnungsmarkt den Wohneigentumsmarkt ebenfalls völlig aus. Der Bund muss die Rahmenbedingungen so setzen, dass wieder mehr Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, gebaut werden kann.

Wie eingangs erwähnt, werde ich dieses Postulat unterstützen.

Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt

Je l'ai déjà dit lors de la dernière session d'automne, lors du traitement de la motion 21.4520 Z'graggen: l'accès à la propriété est effectivement devenu plus difficile ces dernières années. C'est notamment le cas pour les familles qui ne peuvent pas profiter d'un héritage. Mais même avec un bon revenu, le rêve d'une maison individuelle reste souvent une illusion, et les personnes qui peuvent encore s'offrir un logement en propriété sont de plus en plus âgées. La rareté de l'offre est un facteur essentiel de cette évolution. En revanche, la demande est beaucoup plus élevée. En conséquence, les prix des logements en propriété ont fortement augmenté: entre 2000 et le troisième trimestre 2023, les prix des maisons individuelles ont augmenté de 117 pour cent en Suisse, et ceux des appartements en propriété par étages, ou PPE, de 138 pour cent. C'est ce que montrent les chiffres de l'entreprise de conseil Wüest Partner. Durant la même période, les salaires nominaux ont augmenté, eux, de 26 pour cent.

La hausse des prix s'est surtout accélérée en 2021 et 2022, probablement en raison de la pandémie de COVID-19.

Cette année, la hausse des prix s'est aussi fortement ralentie, notamment en raison des décisions de politique monétaire de la Banque nationale suisse. Certains prédisent déjà une baisse des prix des logements en propriété. Si l'on prend les prix réels, c'est-à-dire en tenant compte du renchérissement, c'est déjà le cas. Suite aux évolutions décrites, la part des propriétaires a baissé, depuis 2015, de 38,4 pour cent à 36,3 pour cent en 2021.

En accord avec le Conseil fédéral, vous aviez rejeté en septembre la motion mentionnée tout à l'heure, qui visait une réactivation de l'encouragement à la propriété du logement. Avec le présent postulat, il est demandé un examen ample de la situation sur ce thème. Le postulat est formulé de façon extrêmement large; il comprend, par exemple, aussi l'aspect de la construction de logements d'utilité publique en tant que forme particulière de copropriété. Pour le Conseil fédéral, une telle vue d'ensemble offre aussi l'occasion de mettre en lumière des mesures qui ne représentent pas un encouragement financier en soi.

En effet, je dois vous rappeler que l'introduction d'un encouragement financier est actuellement tout sauf réaliste et que cela ne le sera certainement pas ces prochaines années, compte tenu de la situation budgétaire de la Confédération que vous connaissez. Un état des lieux, comme celui demandé par la commission dans son postulat, nous permettra de faire une vaste observation du marché et de déterminer quel est l'état de la situation.

En ce sens, nous sommes prêts à soutenir le postulat et nous vous invitons à suivre votre commission.

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

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