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Financement des projets de numérisation décentralisés

Herzog Eva · P-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.

Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die Motion steht im Zusammenhang mit dem vom Parlament im März 2023 verabschiedeten Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG). Die Motion will, dass ein Teil der zur Förderung der Digitalisierung eingesetzten Mittel nicht zentral, sondern dezentral verwendet wird. Der Nationalrat hat der Motion bereits im Dezember 2022 zugestimmt, die Finanzkommission des Ständerates hat mit ihrer Beratung zugewartet, bis die Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAV), welche am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, vorlag.

Die Kommission kommt zum Schluss, dass damit, unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten, eine rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Motion vorliegt. Somit kann der Bund kleinere dezentrale Projekte unterstützen, die auf Interoperabilität und Mehrfachnutzung ausgerichtet sind und damit einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen leisten können. Es entsteht, das ist wichtig zu erwähnen, kein zusätzlicher Finanzbedarf.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen mit 4 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen ebenfalls die Annahme der Motion.

Keller-Sutter Karin · VPBR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Ich kann es kurz machen, da wir hier einer Meinung sind. Die in der Motion geforderten Bedingungen sind sinnvolle Leitplanken, um die geschilderte Förderung der Digitalisierung durch dezentrale Projekte sicherzustellen. Die finanzielle Unterstützung solcher Projekte ist unter dem Gesichtspunkt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses positiv zu beurteilen.

Finanzpolitisch ist es aber wichtig, festzuhalten, dass hier keine zusätzlichen Mittel gesprochen werden. Vielmehr werden, wie von der Motion gefordert, die Mittel aus den bestehenden Gefässen nach den Kriterien der Motion zugeteilt. Für die Ausrichtung solcher Finanzhilfen an Gemeinwesen besteht in Artikel 7 EMBAG die notwendige gesetzliche Grundlage. Es wird bei der Umsetzung der Motion zu prüfen sein, ob nicht auch die Förderung von Projekten, die von Privaten umgesetzt werden und die Interoperabilität auf allen Staatsebenen verbessern, den gewünschten Effekt erzielen würde. Dafür würden - das muss ich hier festhalten - die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen, da in solchen Fällen Finanzhilfen an Private gehen würden. Das ist im EMBAG so nicht vorgesehen. Dort müsste man dann allenfalls zusätzliche Rechtsgrundlagen schaffen.

Der Bundesrat ist mit der Annahme der Motion einverstanden.

Herzog Eva · P-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Adopté