21.4584
Bahn 2050. Anschluss der ländlichen Regionen sicherstellen
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt, sie abzulehnen.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Unsere Kommission hat an der Sitzung vom 12. Februar dieses Jahres die vorliegende Motion 21.4584 geprüft. Herr Nationalrat Thomas Rechsteiner reichte sie am 16. Dezember 2021 ein, und der Nationalrat nahm sie dann am 18. September 2023 an.
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Gesetzgebung so anzupassen, dass beim zukünftigen Ausbau der Bahninfrastrukturen im Rahmen des Projektes Bahn 2050 der Anschluss der ländlichen Regionen an die Agglomerationen konsequent einbezogen und verbessert wird. Jeder Ausbauschritt auf den Hauptverkehrsachsen zwischen den Zentren muss auch Verbesserungen der Feinerschliessung in den räumlich anschliessenden ländlichen Regionen nach sich ziehen, sei es durch den öffentlichen Verkehr direkt oder durch eine bessere Anbindung des öffentlichen Verkehrs an den Privatverkehr. Bei der Förderung des ÖV besteht die Gefahr, dass vor allem die grossen Transitachsen zwischen den Zentren gefördert werden und die weniger besiedelten und weniger gut erschlossenen ländlichen Regionen das Nachsehen haben.
Zudem darf der öffentliche Verkehr nicht gegen den Privatverkehr ausgespielt werden. Vielmehr sollten sie besser koordiniert werden, damit sie sich optimal ergänzen, was vor allem ein zentrales Anliegen der ländlichen Gebiete ist. Denn gerade in diesen ländlichen Gebieten ist man auf das Auto angewiesen. Eine wichtige Massnahme, um den öffentlichen Verkehr zu stärken, ist z. B. der Ausbau von Parkplätzen an den Bahnhöfen oder auch ein Netz von Ruftaxis oder Rufbussen, das die Anbindung optimiert und auch in den regionalen Gebieten immer mehr Leute zum Umsteigen auf den ÖV motiviert. Das heisst, dass die Kombination der verschiedenen Mobilitätsformen besser genutzt werden muss, um den ÖV am Ende eben zu stärken.
Wenn man nun sagt, diese Forderung sei in Artikel 48a des Eisenbahngesetzes (EBG) aufzunehmen, so ist das nicht in Abrede zu stellen. Mit der vorliegenden Motion möchte die Kommission jedoch die Wichtigkeit der räumlichen Erschliessung von ländlichen Gebieten unterstreichen und damit ein klares Signal aussenden, dass das Potenzial des Zusammenspieles zwischen dem ÖV und dem motorisierten Individualverkehr noch nicht ausgeschöpft ist. Weiter hält unsere Kommission fest, dass jeder Ausbauschritt in den Agglomerationen zur Erfüllung des in Artikel 48a EBG festgehaltenen Erschliessungszieles der Berggebiete und Tourismusregionen auch zwingend eine Feinerschliessung der ländlichen Regionen nach sich ziehen muss.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die geltende Gesetzgebung so anzupassen, dass beim zukünftigen Ausbau der Bahninfrastrukturen im Rahmen des Projekts Bahn 2050 der Anschluss der ländlichen Regionen an die Agglomerationen konsequent einbezogen und verbessert wird. Die Perspektive Bahn 2050, die Ihnen in der Wintersession im Rahmen der Botschaft zum Stand und zu den Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050 unterbreitet wurde, legt fest, wie der Bahnausbau langfristig ausgerichtet werden soll.
Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist nicht Selbstzweck, sondern er soll die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz möglichst nachhaltig unterstützen. Der Ausbau der Bahn soll insbesondere dort erfolgen, wo die Bahn ihre Stärken als flächen- und energieeffizientes Verkehrsmittel am besten entfalten kann. Mit der Perspektive Bahn 2050 werden Agglomerationen und ländliche Räume gleichermassen berücksichtigt. In der Stossrichtung des Bundesrates steht neben dem Ausbau in den Agglomerationen die Verbindung von intermediären Siedlungsräumen mit den Agglomerationen im Fokus. Bei den intermediären Siedlungsräumen handelt es sich um Regionen, die ausserhalb der Agglomerationen liegen und dennoch eine relativ hohe Bevölkerungsdichte haben. Das Nachfragepotenzial des öffentlichen Verkehrs in diesen Regionen wird unter anderem durch den Ausbau von Verkehrsdrehscheiben, die korridorweise Abstimmung der Haltepolitik der Bahn auf die Raumplanung sowie die Vernetzung innerhalb des ÖV-Gesamtsystems ausgeschöpft.
Der Schwerpunkt liegt auf der Anbindung von regionalen und ländlichen Zentren an die Agglomerationen und städtischen Räume. Im ländlichen Raum garantiert der ÖV die Grunderschliessung sowie den Zugang zu Verkehrsdrehscheiben mit Bahnanschluss. Mit diesem Ziel wollen wir das Potenzial des öffentlichen Verkehrs nutzen.
Die Perspektive Bahn 2050 bewegt sich im Rahmen des Eisenbahngesetzes. In Artikel 48a ist das Ziel des Ausbaus der Bahninfrastruktur verankert. Dort sind ein Ausbau des Regional- und Agglomerationsverkehrs sowie die Verbesserung der Erschliessung der Berggebiete und Tourismusregionen mit der Bahn bereits explizit als Ziele vorgegeben.
Gemäss Artikel 48d des Eisenbahngesetzes sind die Kantone für die Planung des Regionalverkehrs und somit für die Feinerschliessung der ländlichen Regionen zuständig. Aufseiten des Bundes sind die bessere Erschliessung der ländlichen Regionen und die Anbindung an die Agglomerationen für einen Ausbau der Bahninfrastruktur bereits heute gesetzlich festgehalten. Eine Gesetzesanpassung zur Erreichung dieses Ziels ist somit aus unserer Optik nicht notwendig. Ich bin mit Ihnen, Frau Ständerätin Häberli-Koller, absolut einverstanden, dass wir nicht den ÖV gegen den motorisierten Individualverkehr (MIV) ausspielen sollten, sondern dass ein Zusammenspiel gerade zwischen städtischen Räumen und ländlichen Räumen gebildet werden muss. Entsprechend führe ich eine Politik des MIV, die hier gerade die Erschliessung des ländlichen Raums weiter berücksichtigt.
Aus diesen Gründen, aufgrund dieser Tätigkeiten, die erfolgen, und angesichts dessen, wie die Strategie und auch das Eisenbahngesetz formuliert sind, sind wir der Auffassung, dass dem Anliegen der Motion Rechsteiner Thomas absolut Rechnung getragen wird und in Zukunft auch die entsprechenden Massnahmen darauf abgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat diese Motion ab, weil er sie als erfüllt betrachtet.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)