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Bessere Absicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Motionär will den Bundesrat beauftragen, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, mit der Freizügigkeits- und Säule-3a-Gelder künftig bei Konkursen besser geschützt werden. Ebenso soll die Änderung vorsehen, dass die Auszahlung der Vorsorgeguthaben an die Vorsorgestiftungen ausserhalb der Kollokation erfolgen kann.
Heute befinden sich rund 35 Milliarden Franken bei Freizügigkeitsstiftungen und rund 90 Milliarden Franken bei Säule-3a-Stiftungen. Die bei der Bank angelegten Freizügigkeitsgelder fallen bei einem Konkurs der Bank in die Konkursmasse. Davon sind maximal 100 000 Franken pro Versicherungsnehmer konkursrechtlich privilegiert. Dieser Betrag ist gut abgesichert und auch durch spezielle Hinterlegungen gesichert. Die darüber hinausgehenden Mittel sind aber nicht speziell gesichert.
Der Motionär weist auf zwei Probleme hin: Einerseits ist nur der Betrag bis 100 000 Franken speziell abgesichert, der Rest fällt in die allgemeine Konkursmasse. Andererseits können diese 100 000 Franken nicht sofort ausbezahlt werden, sondern diese Gelder können erst nach einem langwierigen Kollokationsverfahren an die Vorsorgenehmer ausbezahlt respektive an die Vorsorgestiftung zurückbezahlt werden. Somit müssen die Vorsorgestiftung und folglich auch die Vorsorgenehmer schlimmstenfalls Jahre warten, bis die Gelder von der konkursiten Bank ausbezahlt werden.
Der Motionär ist der Meinung, dass dieser Maximalbetrag von 100 000 Franken objektiv zu tief sei. Zudem besteht ein weiterer Unterschied: Während eine Pensionskasse den Ausfall der Bank tragen muss, würde im Konkurs der Pensionskasse selber teilweise der Sicherheitsfonds BVG einspringen. Dieser Sicherheitsfonds greift aber nicht bei den Freizügigkeits- und Säule-3a-Geldern.
Mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt Ihnen die WAK unseres Rates, die Motion anzunehmen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Säule-3a-Gelder und die Guthaben auf Freizügigkeitskonten im Falle eines Bankenkonkurses einen besonderen Schutz verdienen. Sie will diese Änderung auch deshalb vornehmen, weil eine BVG-versicherte Person im Falle eines Unterbruchs ihrer Arbeitstätigkeit keine Wahl hat, ob sie ihr Sparguthaben aus der zweiten Säule auf ein Freizügigkeitskonto einbezahlen will oder nicht. Sie muss dies tun, und sie kann dieses Geld nicht selber in sichere Anlagen investieren. Eine Wahlfreiheit besteht somit nicht, und im Falle eines Bankenkonkurses sind, wie gesagt, nur 100 000 Franken davon gesichert. Zudem müsste die Auszahlung der gesicherten Gelder schneller erfolgen können, also ausserhalb des Kollokationsverfahrens, damit nicht jahrelang gewartet werden muss.
Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme die Ablehnung der Motion. Er begründet dies damit, dass er die Frage im Rahmen der Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren wolle. Die Kommission ist aber klar der Meinung, dass das mit der Motion angesprochene Problem in keinem direkten Zusammenhang mit der Too-big-to-fail-Regulierung steht, da mit dem Anliegen der Motion alle Banken und nicht nur die systemrelevanten Banken betroffen wären. Deshalb beantragt Ihnen die grosse Mehrheit der Kommission die Annahme der Motion.
Noch zum Verlauf dieses Geschäftes: Der Ständerat hat am 11. September 2023 mit 27 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen die Motion angenommen.
Im Namen einer grossen Mehrheit der WAK unseres Rates bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.
Keller-Sutter Karin · VPBR-F · Bundesrat · St. Gallen
Die vorliegende Motion verlangt eine bessere Absicherung von Vorsorgeguthaben im Falle eines Bankkonkurses. Der Bundesrat hat dafür bereits im Dezember 2019 in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 17.3634 verschiedene Lösungen aufgezeigt, darunter auch eine Aufhebung der Obergrenze von 100 000 Franken beim Konkursprivileg von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben bei Banken, wie sie nun vom Motionär vorgeschlagen wird.
Die letzte Änderung des Bankengesetzes trat am 1. Januar 2023 in Kraft und umfasste auch Anpassungen in Bezug auf die Einlagensicherung und das Konkursprivileg. Dabei hat das Parlament eine solche Aufhebung der Obergrenze nicht umgesetzt. Da diese Guthaben nicht der Einlagensicherung unterstehen, gibt es - es wurde gesagt - keine sofortige Auszahlung.
Es ist verständlich, dass mit der CS-Krise die Sorge um die Vorsorgeguthaben im Falle eines Bankkonkurses wieder verstärkt ins Bewusstsein getreten ist. Deshalb hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion erklärt, dass die Analyse zur Too-big-to-fail-Regulierung auch aufzeigen wird, inwiefern Anpassungen in Bezug auf das Konkursprivileg und die Einlagensicherungen angezeigt sind. Dieser Bericht soll im April im Bundesrat verabschiedet und Ihnen dann zugestellt werden. Der Bericht wird einen klaren Fokus auf die Stabilität systemrelevanter Banken legen. Der Bundesrat sieht, wie 2019 dargelegt, weiterhin die Vor- und Nachteile einer Aufhebung der Obergrenze beim Konkursprivileg von Vorsorgegeldern. Im Kern geht es um die Frage, ob die Vorsorgegelder, welche nur bis 100 000 Franken privilegiert und gesichert sind, gegenüber den übrigen Geldern von Sparern im Konkursfall bessergestellt werden sollen. Das ist letztlich eine politische Frage.
Die Too-big-to-fail-Perspektive versucht, den Konkurs zu verhindern respektive die Folgen zu mildern. Sie kann aber keine Antworten liefern, wie die Konkursmasse zu verteilen ist. Der Gesetzgeber ist diese politische Frage bei der letzten Reform - ich habe es erwähnt - nicht angegangen. Deshalb hat Ihnen der Bundesrat auch die Ablehnung der Motion beantragt. Ich überlasse Ihnen aber selbstverständlich die Freiheit - diese Freiheit haben Sie ja sowieso -, hier zuzustimmen oder abzulehnen. Es gibt sicherlich keine zwingenden Gründe, die dagegen sprechen, aber ich habe es gesagt: Es ist letztlich eine politische Frage, was Sie im Konkursfall privilegieren.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Kommission beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 131 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen
(51 Enthaltungen)