11.3811

Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt ohne Gegenantrag, die Behandlungsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Hier geht es um die Motion 11.3811, die eine Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) und der gegebenenfalls anderen einschlägigen Bestimmungen vornehmen will. Damit soll erreicht werden, dass Taggelder auch in jenen Fällen bezahlt werden, in denen die Erwerbsunfähigkeit durch Rückfälle oder Spätfolgen einer Verletzung begründet ist, welche die versicherte Person in der Jugend erlitten hat.

Die vorliegende Motion wurde am 3. Juni 2014 vom Nationalrat in einer modifizierten Version angenommen, womit sie an den Bundesrat ging. Der Ständerat hatte zuvor beschlossen, den Text der Motion anzupassen, um dem Bundesrat mehr Spielraum für die Umsetzung des Anliegens zu geben. Gemäss dem modifizierten Text wurde der Bundesrat beauftragt, das UVG und andere einschlägige Bestimmungen entsprechend zu ändern.

Der Bundesrat hat am 28. März 2018 einen Bericht vorgelegt, in dem er verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung der Motion prüfte. Es war dies das Geschäft 18.037. Er kam zum Schluss, dass die Umsetzung der Motion nicht mit den Grundprinzipien der geprüften Sozialversicherungen kompatibel sei. Deshalb beantragte er mit diesem Bericht, die Motion abzuschreiben.

Der Nationalrat lehnte den Abschreibungsantrag am 19. März 2019 mit 93 zu 84 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Der Ständerat stimmte dem Beschluss des Nationalrates am 2. März 2022 mit 21 zu 8 Stimmen zu.

Gemäss Artikel 122 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes hat der Bundesrat den Auftrag der Motion innerhalb eines Jahres oder innert einer zusammen mit dem Abschreibungsantrag gesetzten Frist zu erfüllen. Hält er diese Frist nicht ein, haben die beiden Räte gemäss Artikel 122 Absatz 6 des Parlamentsgesetzes den Auftrag der zuständigen Kommission, über eine erneute Fristverlängerung oder Abschreibung zu entscheiden. Da der Bundesrat den Auftrag der Motion nicht innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss des Ständerates erfüllen konnte, liessen sich die beiden Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit im ersten Quartal 2023 über den Stand der Arbeiten informieren.

Der Nationalrat beschloss am 28. Februar des letzten Jahres mit 132 zu 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Frist für die Umsetzung der Motion um ein Jahr zu verlängern. Der Ständerat beschloss am 15. März des vergangenen Jahres ohne Gegenantrag ebenfalls, die Frist für die Umsetzung der Motion um ein Jahr zu verlängern. Am 15. September 2023 hat der Bundesrat eine Vorlage zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, mit der die Motion umgesetzt werden soll. Die Vernehmlassung lief bis zum 15. Dezember des letzten Jahres. Gemäss Angaben der Verwaltung werden zurzeit die Stellungnahmen ausgewertet, sodass der Bundesrat im laufenden Jahr eine Botschaft verabschieden kann.

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 13. Februar 2024, gestützt auf Artikel 122 Absatz 6 des Parlamentsgesetzes, über die Frage der Fristverlängerung und der Abschreibung der vorliegenden Motion beraten. Ihre Kommission beantragt ohne Gegenantrag, die Frist zur Umsetzung der Motion um ein Jahr zu verlängern, damit diese Arbeiten abgeschlossen werden können und die Botschaft an das Parlament gehen kann.

Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission Folge zu leisten.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura

Je serai très brève, car il s'agit d'une question d'échéances, qui sont systématiquement reportées afin de permettre de mettre en oeuvre cette motion que vous aviez refusé de classer, contrairement à ce que proposait le Conseil fédéral.

Comme cela a été dit, durant cette année, la mise en oeuvre de la motion a bien avancé. Un projet de modification de la loi sur l'assurance-accidents (LAA) a été élaboré. Conformément au but visé par la motion, le projet prévoit que les rechutes et les séquelles tardives dont souffre un assuré à la suite d'un accident qui n'a pas été assuré par la LAA et qui est survenu avant l'âge de 25 ans seront désormais considérées comme étant des accidents non professionnels.

Cela a été mentionné, le projet a été soumis en procédure de consultation publique du 15 septembre 2023 au 21 janvier de cette année. Désormais, le projet est retravaillé en tenant compte des remarques et considérations transmises lors de la consultation. Le Conseil fédéral transmettra le rapport sur les résultats de la consultation et son message aux Chambres fédérales à l'automne de cette année.

Comme cela a été mentionné et conformément à l'article 122 alinéa 6 de la loi sur le Parlement, nous vous demandons de prolonger une fois encore d'une année le délai afin de mettre en oeuvre cette motion.

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Die Behandlungsfrist des Geschäftes wird verlängert

Le délai de traitement de l'objet est prorogé