23.4318, 21.524, 23.400

Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen / Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen / Spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

23.4318

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Steinemann, Bühler)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Steinemann, Bühler)

Rejeter la motion

21.524

Antrag der Mehrheit

Der Initiative Folge geben

Antrag der Minderheit

(Steinemann, Bühler)

Der Initiative keine Folge geben

Proposition de la majorité

Donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Steinemann, Bühler)

Ne pas donner suite à l'initiative

23.400

Antrag der Mehrheit

Der Initiative Folge geben

Antrag der Minderheit

(Steinemann, Bühler)

Der Initiative keine Folge geben

Proposition de la majorité

Donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Steinemann, Bühler)

Ne pas donner suite à l'initiative

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Sie haben einen Bericht der Kommission über alle drei Geschäfte erhalten.

von Falkenstein Patricia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion

Unsere Kommission beantragt Ihnen, heute eine Motion anzunehmen und zwei parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Es geht dabei um eine ebenso wichtige wie dringliche Forderung: das Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen.

Diese Themen haben eine lange Geschichte im Parlament. Bereits im Jahre 2004 wurde eine entsprechende Motion unserer Kommission eingereicht. Die Abschreibung wurde damals unter anderem damit begründet, dass der Entwurf keinem dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis entspreche. Zudem erschien eine Auflistung rassistischer Symbole schwierig, da einige Symbole der Öffentlichkeit bekannt, andere hingegen nur für Gleichgesinnte von Bedeutung sind.

Seither hat sich sehr viel verändert. Antisemitismus, rassendiskriminierende Aktivitäten, Gewaltverherrlichung und Extremismus führen heute zu realen und konkreten Bedrohungen und Gefahren für eine Vielzahl von Betroffenen. Besonders aktuell sind heute leider deutlich häufiger vorkommende antisemitische Aktivitäten in verschiedenster Form, darunter auch die öffentliche Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen. Allein bei den schweren Taten ist in der Westschweiz ein Anstieg um 68 Prozent erfolgt. Es besteht heute Handlungsbedarf, dringender Handlungsbedarf, der rasch zu Resultaten führen muss. Es muss Schluss sein mit der Banalisierung des Leids der Opfer des Nationalsozialismus und ihrer Nachkommen. Nazisymbole dürfen nicht salonfähig sein. Das schulden wir nicht nur den Jüdinnen und Juden, das verlangt auch das Rechtsempfinden unserer Bevölkerung. Dieser Meinung ist die grosse Mehrheit unserer Kommission.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat der am 16. Dezember 2021 eingereichten parlamentarischen Initiative Barrile 21.524 am 12. Januar 2023 Folge gegeben. Gleichzeitig hat sie die eigene Kommissionsinitative 23.400 eingereicht. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat beiden Vorstössen am 13. Oktober 2023 keine Folge gegeben, hat aber eine eigene Motion verabschiedet, um einen weiteren Kreis von rassendiskriminierenden und extremistischen Symbolen mit einem Verbot zu belegen. Explizit erwähnt die Kommission auch nationalsozialistische Symbole. Der Bundesrat hat die Annahme der Motion empfohlen; der Ständerat hat sie am 20. Dezember 2023 angenommen. Am 23. Februar 2024 hat unsere Kommission im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens mit 14 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen erneut beschlossen, der parlamentarischen Initiative Barrile Folge zu geben, und mit 15 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen, an der eigenen Kommissionsinitiative festzuhalten.

Die Kommission beantragt mit 16 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen aber auch, die Motion des Ständerates anzunehmen. Die RK-N ist durchaus der Meinung, dass das Verbot nicht nur nationalsozialistische Symbole umfassen soll, sondern auf weitere rassendiskriminierende, gewaltverherrlichende und extremistische Symbole ausgeweitet werden kann, so, wie dies die Motion ihrer Schwesterkommission vorsieht. Unsere Kommission würde es allerdings begrüssen, wenn dabei stufenweise vorgegangen würde. Ein etappenweises Vorgehen könnte es ermöglichen, dass das Verbot von Symbolen, die klarerweise mit dem Dritten Reich und dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden können, zügig und prioritär umgesetzt würde. Die Verwaltung hat uns mitgeteilt, dass eine stufenweise Umsetzung der Motion rechtlich möglich ist. So könnte schnellstmöglich auf die heutige Situation reagiert werden.

Die Kommission möchte dem Bundesrat auf diesem Weg mitgeben, dass angesichts der sich mehrenden antisemitischen Vorfälle ein stufenweises Vorgehen dringend empfohlen und gewünscht wird. Im Bereich der nationalsozialistischen Symbole wissen wir mehr oder weniger, von was wir reden. Wenn alle Bereiche gleichzeitig behandelt werden, würde auch die Gesetzesarbeit viel komplexer. Um den Wunsch nach einer bevorzugten Legiferierung betreffend Verbot von Nazisymbolen zu unterstreichen, möchte die Kommission an der parlamentarischen Initiative Barrile und ihrer eigenen Initiative festhalten. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat dieses Vorgehen ebenfalls befürwortet und so unserem Anliegen der Etappierung entspricht.

Mahaim Raphaël · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Nous ne voulons pas de croix gammée ou de salut hitlérien dans notre pays, jamais! Il n'y a jamais eu et il n'y aura jamais de bonnes raisons d'arborer une croix gammée ou un autre symbole de l'idéologie nazie, à l'origine des pages les plus sombres de l'histoire de l'humanité. L'antisémitisme est une calamité qu'il faut combattre avec la dernière énergie. L'antisémitisme ne date malheureusement pas d'hier, du Troisième Reich. Longtemps avant les atrocités du Troisième Reich, les Juifs étaient vendus comme des esclaves à l'Empire romain. Ils ont été persécutés ensuite par les chrétiens. Lorsqu'on leur a donné la citoyenneté en France, à l'occasion de la Révolution française, la soeur de Louis XVI, le roi de l'époque, a dit ceci: "L'Assemblée a mis le comble à ses folies, elle a fait des Juifs des citoyens." En 1798, lorsque les Suisses - du moins les sujets masculins, la moitié de la population - se sont vu reconnaître le droit de vote, les Juifs en ont été exclus comme s'ils étaient des étrangers. La liste est encore longue. Il y a eu l'affaire Dreyfus, il y a eu l'interdiction de l'abattage rituel, et puis, bien sûr, il y a eu ensuite le Troisième Reich, pour lequel les mots ne sont jamais assez forts pour en décrire l'horreur.

Aujourd'hui, en Suisse, il est possible, il est même permis, de déployer un drapeau avec une croix gammée sur son balcon. Il est possible de mettre un drapeau à l'effigie des SS sur le pare-brise de sa voiture. Il est possible de faire le salut hitlérien dans l'espace public. De telles actions ne sont pas punissables si elles n'ont pas pour but de propager cette idéologie, d'attiser la haine, d'atteindre le public, mais si elles sont "uniquement" destinées à afficher une sympathie pour l'idéologie nazie. Cette situation est intolérable.

Comme le disait le très regretté ancien garde des Sceaux français Robert Badinter: "Je crois que la complaisance nourrit le préjugé et que le préjugé nourrit la mort, parce qu'il engendre la haine." La complaisance envers l'antisémitisme n'est pas une option, cela revient à se rendre complice d'exclusion, de persécution et de crimes contre les Juifs, aujourd'hui comme demain. Malheureusement, tout le monde constate aujourd'hui, ma collègue rapporteuse l'a dit à l'instant, une recrudescence terrifiante des actes antisémites, en Suisse comme dans le monde entier.

C'est forte de ces convictions que la majorité de la commission, au nom de laquelle je m'exprime aujourd'hui, vous invite à soutenir les trois interventions parlementaires qui vous sont soumises.

Quelques explications sur le travail de la commission doivent être fournies ici. L'historique parlementaire de ce dossier est long. Le Conseil fédéral a longtemps été opposé à toute forme de réforme légale. Dans ce contexte, deux initiatives parlementaires ont été déposées et soutenues par votre Commission des affaires juridiques, l'une de notre ancien collègue Barrile, et l'autre de cette même Commission des affaires juridiques. C'était surtout sur la manière de légiférer que les deux interventions différaient un peu. Par le biais de son initiative, la commission demandait l'adoption d'une loi spéciale consacrée à la question de l'interdiction des symboles nazis et extrémistes.

La commission soeur du Conseil des Etats a toutefois refusé de donner suite à ces deux initiatives parlementaires et déposé sa propre motion de commission dans le but d'aller plus loin et de traiter tous les symboles extrémistes et non uniquement les symboles nazis.

Lors des débats en commission, le Conseil fédéral et l'administration ont dit qu'ils avaient fait évoluer leur position et étaient, désormais, favorables à la motion de la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats.

Votre commission salue évidemment cette position, mais considère qu'il y a un risque que le débat s'enlise si l'on aborde en même temps tous les symboles extrémistes. Il y a unanimité, ou presque, sur la question des symboles mortifères de l'idéologie nazie; en revanche, la question sera beaucoup plus difficile à traiter pour les autres symboles extrémistes. Qu'en est-il par exemple du symbole "Z" de l'armée d'agression de Poutine? Qu'en est-il du symbole du Ku Klux Klan? Qu'en est-il du symbole de la faucille et du marteau? Autant de débats délicats que nous devrons avoir, bien sûr, car ce sont potentiellement des symboles extrémistes qu'il faut aussi traiter dans la loi, mais ces débats seront plus difficiles. C'est pourquoi votre commission a été rassurée par la position du Conseil fédéral et de l'administration, exprimée de façon très claire en commission, qui a pour objectif une mise en oeuvre par étape de la motion. Il s'agit, pour être clair, de présenter dans un premier temps rapidement une proposition de loi pour les symboles nazis, là où il y a unanimité, et d'ouvrir ensuite, dans un second temps, la discussion concernant les autres symboles extrémistes.

C'est le message que nous voulons faire passer aujourd'hui, avec le soutien aux trois textes. Nous soutenons la motion de la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats, mais nous voulons également une mise en oeuvre rapide sur l'interdiction des symboles nazis.

La Commission des affaires juridiques de notre conseil vous recommande donc d'accepter la motion de sa commission soeur, par 16 voix contre 2 et 4 abstentions. Elle vous recommande également de donner suite à l'initiative parlementaire Barrile, par 14 voix contre 2 et 6 abstentions. Elle vous recommande enfin de donner suite à l'initiative qu'elle a déposée elle-même, par 15 voix contre 2 et 5 abstentions.

Bühler Manfred · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Cher collègue, selon mes considérations historiques ou selon les chiffres courants qui circulent, le communisme a fait environ 100 millions de morts lors du XXe siècle. Vous avez déclaré que l'interdiction du marteau et de la faucille serait problématique ou plus difficile que celle du symbole de l'idéologie nazie, qui a fait beaucoup moins de morts. En quoi cela serait-il plus difficile d'interdire le symbole du marteau et de la faucille?

Mahaim Raphaël · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Merci, cher collègue, pour cette question. Permettez-moi tout d'abord de regretter que l'on vienne à établir ici un classement entre les horreurs de l'histoire de l'humanité. Vous avez dit que l'idéologie nazie avait causé moins de morts que l'idéologie communiste. Il me semble que ce type de classement est totalement dépassé, vu les horreurs dont on parle.

Deuxième élément de réponse: je l'ai dit et le répète, la discussion est beaucoup plus difficile pour les autres symboles extrémistes. J'ai cité le marteau et la faucille, mais on peut citer - je l'ai fait - le Ku Klux Klan, ou d'autres symboles extrémistes encore. Il faut être honnête: ce débat sera plus délicat. Il sera plus difficile de tracer la ligne entre ce qui est admissible au regard de la liberté d'expression et ce qui ne l'est pas. C'est la raison pour laquelle, précisément, nous souhaitons faire une mise en oeuvre par étape. D'abord, nous mettre d'accord sur ce qui nous unit, sur les aspects qui font l'unanimité ou presque - hormis une partie de cet hémicycle du côté de votre parti. Pour le reste, nous mènerons cette discussion de manière approfondie, différenciée et intelligente dans un deuxième temps.

Pamini Paolo · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Cher collègue, si je vous comprends correctement, vous venez dire que les victimes du communisme ont une dignité inférieure à celle des victimes du nazisme?

Mahaim Raphaël · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Geschätzter Kollege, genau das habe ich eben nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass eine Art Klassifizierung der grausamsten Stunden der Menschheitsgeschichte nicht geht. Das kommunistische Regime hat Übelstes getan, ebenso wie das Naziregime. Hier geht es um keine Klassifizierung, sondern darum, dass wir alle rechts- und linksextremistischen Symbole diskutieren wollen. Diejenigen, die schlichtweg inakzeptabel sind, wollen wir verbieten - aber eben nur mittels dieser stufenweisen Umsetzung. Das heisst: Zuerst kommen die Nazisymbole, über die in der Kommission einigermassen Einigkeit herrscht, danach nehmen wir die Diskussion über die anderen Symbole an die Hand.

Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege, jetzt muss ich trotzdem noch einmal nachfragen. Sie haben gesagt - zu Recht -, man dürfe keine Klassifizierung dieser schrecklichen Taten vornehmen. Warum wollen Sie dann Nazisymbole verbieten, nicht aber Hammer und Sichel, wenn hinter beiden Symbolen gleich tragische Taten stehen?

Mahaim Raphaël · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Merci, cher collègue. Je le redis en français - peut-être que le fait de le dire en plusieurs langues aidera à la compréhension des membres de ce conseil. Je répète ce que j'ai dit: toutes les horreurs doivent être condamnées de la même façon. Simplement, au sein de la commission et au sein du Conseil national, il y a une forme d'unanimité - sauf peut-être pour certains représentants de votre parti - pour interdire les symboles nazis. En revanche, pour les autres symboles - et le Conseil fédéral l'a d'ailleurs dit très clairement dans son rapport -, la discussion est plus difficile. Parce qu'on peut certes parler du marteau et de la faucille, mais on peut aussi parler du Ku Klux Klan, du Z de l'armée d'agression de Vladimir Poutine, de symboles de l'extrême gauche ou de l'extrême droite. Cette discussion sera plus difficile qu'elle ne l'est pour la croix gammée ou le salut hitlérien, qu'on ne veut aujourd'hui plus voir en Suisse; là-dessus, tout le monde est d'accord.

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Sehr geehrter Kommissionssprecher, finden Sie es nicht auch unangemessen für eine demokratische Institution, wie viel Energie hier darauf verwendet wird, den industriellen Massenmord an Menschen und den Faschismus zu verharmlosen mit den Fragen, die Ihnen vorhin gestellt wurden?

Mahaim Raphaël · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Ja, absolut, geschätzter Kollege, absolut.

Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die kein Verbot von Symbolen für verwerfliche Gesinnungen kennen. Wir sind aber auch das Land, das die wenigsten Probleme damit hat. Das dürfte kein Zufall sein. Wir sind hierzulande mit der direkten Demokratie so gut aufgestellt, dass wir jeglichen Extremismus gering und bedeutungslos zu halten vermögen. Das unterscheidet uns vom nahen Ausland, insbesondere von Deutschland, wo diese Symbolik seit 1945 aus historischen Gründen verboten ist.

Unsere Gesellschaft muss damit umgehen können, dass es immer einen Sockel von wenigen bedeutungslosen Spinnern geben wird. Wer verwerfliche Symbole zeigt, offenbart damit seine verwerfliche Gesinnung. In diesem Sinne wäre ihr allfälliges Tragen selbstentlarvend. Strafbar ist das Zeigen solcher Symbole heute schon, wenn damit die Absicht verbunden ist, für eine entsprechende Ideologie zu werben oder Angehörige einer Ethnie, Rasse oder Religion herabzusetzen. Das Mitführen einer Nazifahne an einer rechtsextremen Demo ist nach dieser Lesart heute schon justiziabel. Vor zwei Jahren wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, der an seiner Wohnungstür Fotos und Symbole mit Hakenkreuzen und Hitlergruss aufgehängt hatte.

Staatsanwaltschaften und Polizei sind heute schon mehr als am Anschlag. Ende Januar gab die Polizei in Basel bekannt, dass Vermögensdelikten bis zu einem bestimmten Betrag keine Beachtung mehr geschenkt werde. Mit einer Annahme der Anträge der Kommission würden wir diese Behörden auch noch Symbolen hinterherrennen lassen. Vertreter dieser Behörden haben dem Bundesamt für Justiz übrigens zu Protokoll gegeben, dass sie ebenfalls gegen ein solches Verbot von Symbolen sind.

Nach Auffassung meiner Minderheit sollte nicht verboten, sondern aufgeklärt werden. Leider setzt die Schulpolitik seit einigen Jahren vielmehr auf modische Woke-Themen wie Gender-Sensibilität, drittes Geschlecht und dergleichen als auf Geschichte. Dass in unserem Nachbarland vor 80 Jahren Menschen industriell vernichtet wurden, gehört nicht mehr zum Schulstoff. Aufklärung und Geschichtsbewusstsein über und für das dunkelste Kapitel Europas ist in unserem Bildungssystem über die Jahre leider verloren gegangen.

Seit Jahren wird ein Verbot von Nazisymbolen gefordert, es ist bisher allerdings an der fehlenden Bestimmtheit gescheitert. Bestimmtheit ist ein wichtiger Grundsatz von Rechtsstaaten. Dieses Problem ist nicht vom Tisch. Der Vorstoss hätte eine Verordnung mit Visualisierung und Beschrieb der Symbolik zur Folge, die die ganze Zeit angepasst und erweitert werden müsste. Auch die Ausnahmen müssten festgehalten werden.

Ein Blick nach Deutschland zeigt uns, wie ausufernd das Zeichenverbot werden kann. Dort wird momentan ernsthaft über Fussballleibchen mit bestimmten Zahlen, konkret die 18 für die Initialen des Diktators, diskutiert. Das läuft der Berechenbarkeit des Strafrechts zuwider.

Es gibt ja auch gewaltverherrlichende Symbole des Sozialismus und des Islamismus. Letztere werden offen auf Fahnen durch die Strassen von Frankreich, Belgien, England, Deutschland getragen, eine Machtdemonstration mit islamistischen, dschihadistischen und salafistischen Zeichen, die das dortige Verbot auch nicht verhindern kann.

Wir tun gut daran, zu vermeiden, dass die Schweiz von den gleichen verwerflichen Strömungen heimgesucht wird. Der Anschlag vom 2. März in Zürich ist da kein guter Vorbote. Juden müssen heute Angst haben, nehmen die Kinder aus den Schulen, verlassen Europa, weil sie sich nicht mehr sicher fühlen. Das Verbot von Zeichen lindert dieses erschütterte Sicherheitsgefühl nicht. Hier tut man sich unglaublich schwer, die Tätergruppe überhaupt zu benennen. Wer sie anspricht, wird mit der Rassismuskeule niedergeschlagen. Wir sehen keinen Willen vonseiten der Politik, hier kritisch hinzuschauen.

Ein Verbot von Symbolen verhindert keine Attacke, verhindert keine antisemitische Gesinnung, die ja auch an unseren Hochschulen und in intellektuellen Milieus grassiert. Im Unterschied zum linken und zum migrantischen Antisemitismus ist der Antisemitismus vonseiten der Neonazis bereits heute quer durch die Schweizer Gesellschaft geächtet. Entsprechend kann ein Verbot von Hakenkreuzen und dergleichen gar kein grosses gesellschaftliches Signal mehr aussenden.

Der Bericht vom Bundesamt für Justiz statuiert übrigens, dass bis 2022 keine Zunahme der Verbreitung dieser Symbole registriert wurde. Erst 2023, nach den Ereignissen vom 7. Oktober, hat die Verbreitung dieser Symbole zugenommen. Das ist, auch wenn Sie das nicht gerne hören, der Einfluss der Zuwanderung aus aussereuropäischen Kulturen. Wir betreiben hiermit wortwörtlich Symbolpolitik, und das sollten wir nicht tun.

Bitte stimmen Sie meinem Minderheitsantrag zu.

Marti Min Li · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Zum Thema der Nazisymbole wurden in den letzten Jahren verschiedene Vorstösse eingereicht und diskutiert. Einer der ersten war eine Motion Binder. Unsere ehemalige Kollegin und heutige Ständerätin Marianne Binder wollte über den Weg einer Motion spezifisch Symbole des Nationalsozialismus verbieten. Die Motion nahmen wir hier im Nationalrat an, sie ist dann aber im Ständerat gescheitert.

Ebenso behandelten wir in der Kommission für Rechtsfragen die parlamentarische Initiative Barrile. Herr Barrile wollte neben den Nazisymbolen auch andere extremistische und gewaltverherrlichende Symbole verbieten. Er erwähnte in seiner parlamentarischen Initiative als Beispiel die Kutte des Ku-Klux-Klans. Die Kommission für Rechtsfragen hat die parlamentarische Initiative in einer ersten Phase unterstützt, in der Folge jedoch eine eigene Kommissionsinitiative eingereicht, die ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von Nazisymbolen verlangte.

Die Kommission des Ständerates beschloss, beiden Initiativen keine Folge zu geben. Sie reichte aber eine eigene Motion ein, die neben den Nazisymbolen eben auch andere rassendiskriminierende, extremistische und gewaltverherrlichende Symbole verbieten will.

Zusammenfassend und etwas einfach gesagt, kann man sagen, dass es zwei verschiedene Pisten gibt: Die einen wollen nur Nazisymbole verbieten, und die anderen finden, man solle alle Symbole verbieten, die rassendiskriminierend, extremistisch und gewaltverherrlichend sind. Die Überlegung dahinter, sich auf die Nazisymbole zu konzentrieren, hat damit zu tun, dass diese Symbole allgemein bekannt sind. Es geht um den Hitlergruss, es geht um Hakenkreuze; jeder weiss, was damit gemeint ist. Es kann auch argumentiert werden, dass die Verbrechen des Nationalsozialismus historisch gesehen eine gewisse Einzigartigkeit aufweisen. Aber es ist nachvollziehbar, und das ist auch die Meinung der Mehrheit der Kommission, dass man das Verbot auch auf Symbole im Zusammenhang mit anderen Verbrechen ausweiten möchte.

Der Bundesrat war bis anhin eigentlich sehr lange skeptisch. Er argumentierte immer wieder gegen ein Verbot, weil er sagte, Antisemitismus und Rassismus müsse man mit Prävention bekämpfen und nicht mit dem Strafrecht. Er verwies auch auf entsprechende Versuche. Auch unsere Kommissionssprecher haben Ihnen aufgezeigt, dass es in den Nullerjahren schon Versuche gegeben hat, diese Nazisymbole zu verbieten. Damals ist man daran gescheitert, dass es eben nicht ganz so trivial ist, zu definieren, welche Symbole unter ein Verbot fallen sollen und welche nicht. Dabei geht es nicht nur um die Frage "Nazisymbol oder nicht?", sondern auch darum, welche Symbole allgemein und welche nur einer Minderheit von Eingeweihten bekannt sind. Der Bundesrat hat jetzt seine Meinung geändert. Auch angesichts der gravierenden und massiven Zunahme von antisemitischen Übergriffen und Schmierereien ist er der Meinung, dass man ein klares Zeichen setzen soll.

Die SP-Fraktion unterstützt all diese Vorstösse ganz klar. Antisemitismus, Rassismus und Extremismus sind entschieden zu bekämpfen. Diese Symbole sind insbesondere für die Betroffenen störend, sie sind verstörend, und sie verstärken ein Gefühl der Unsicherheit und der Ausgrenzung. Der Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus und Extremismus soll nicht nur über das Strafrecht erfolgen. Auch andere Massnahmen wie Prävention, Bildung oder Beratung sind wichtig. Aber das Recht wirkt auch normativ: Ein Verbot gibt das unmissverständliche Signal, dass diese Symbole in unserer Gesellschaft nicht geduldet werden.

Wir denken - das zeigen meine Ausführungen -, dass das stufenweise Vorgehen, das die Kommissionssprecher ausgeführt haben, nicht ganz trivial ist. Wir glauben aber, dass man damit rascher vorgehen und dieses wichtige Zeichen rascher setzen könnte.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates anzunehmen und den beiden parlamentarischen Initiativen Folge zu geben.

Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

"Nie wieder" ist jetzt. In einer Zeit, in welcher der Rechtsextremismus auf dem Vormarsch ist, in welcher der Antisemitismus zunimmt und extreme Parolen und Ideen wie Remigration wieder aufflammen, gilt es, Kante zu zeigen gegen Symbole eines der grössten Verbrechen der Menschheit. Nazisymbole, -gesten, -fahnen gehören genauso wenig in unsere Gesellschaft wie Nazis an sich. Wer mit Nazis oder deren Symbolen kokettiert, toleriert Gewalt, Hass und Rassismus.

Die Mitte-Fraktion war immer klar für ein Verbot von Nazisymbolen. Die erste Idee hatte die heutige Ständerätin Marianne Binder, und wir sind froh, dass der Ständerat dieses Anliegen nun in diese Motion umgewandelt hat. Denn die Motion zeigt etwas sehr Wichtiges: Nicht nur Rechtsextremismus, sondern Extremismus generell gilt es entgegenzutreten. Es ist nicht wichtig, woher Rassendiskriminierung, Gewaltverherrlichung oder extremistische Symbole, Fahnen und Gesten stammen. Es ist vielmehr einzig wichtig, dass diese verboten werden. Die Mitte-Fraktion unterstützt daher die Bestrebungen des Ständerates, die öffentliche Verwendung aller rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Symbole, Gesten, Fahnen usw. zu verbieten.

Der Kampf gegen Rassismus und Extremismus ist auch ein Kampf gegen die Polarisierung. Dafür gibt es nur eine Lösung: null Toleranz gegenüber Extremismus jeglicher Art. Es gilt, Kante zu zeigen. Es gilt, diese Symbole zu verbieten. Nein, es ist keine Frage der Schwierigkeiten in der Umsetzung, sondern es ist eine Frage des Willens. Andere Länder haben klar gezeigt, dass es möglich ist, solche Symbole zu verbieten - immer, wie Gesetze das an sich haben, mit einer gewissen Unschärfe, aber immer auch mit einer klaren Botschaft, dass man deutlich gegen Extremismus auftritt und man Extremismus aus der Gesellschaft verbannen will.

"Nie wieder" ist jetzt: Setzen wir in diesem Rat ein unmissverständliches Zeichen gegen alle Formen von Extremismus. Verbieten wir diese Symbole.

Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion

Je me présente devant vous en tant que porte-parole du groupe libéral-radical pour plaider en faveur de la motion 23.4318. Cette proposition vise à renforcer les fondements d'une société démocratique et inclusive. Cette motion nous appelle à agir fermement contre la propagation des symboles et des expressions de haine qui menacent les valeurs fondamentales sur lesquelles est bâti notre pays. Il s'agit d'une mesure nécessaire pour établir une base légale punissant l'utilisation, le port, le déploiement et la diffusion publique d'objets de propagande et de symboles racistes, violents ou extrémistes.

En tant que nation, nous sommes fiers de notre engagement envers les droits de l'homme et le respect de la diversité. La liberté d'expression est au coeur de notre programme politique. Toutefois, cette liberté n'est pas illimitée et elle s'arrête là où commence l'appel à la haine, l'incitation à la violence et à la destruction des autres. Ainsi, les symboles nazis, les saluts, les insignes qui glorifient la violence et la discrimination peuvent toujours circuler librement chez nous. La présence de ces symboles est non seulement une offense à la mémoire des victimes de l'histoire, mais elle constitue aussi une menace directe contre les individus et les groupes souvent ciblés par ces idéologies haineuses.

La motion que nous examinons aujourd'hui ne vise pas à restreindre la liberté d'expression, un pilier de notre démocratie, mais à protéger nos citoyens contre les actes et les symboles qui incitent à la haine et à la violence. Elle nous offre l'opportunité de définir clairement les limites acceptables du discours public en établissant que la promotion de l'extrémisme et du racisme n'y trouve pas sa place.

Cette motion s'insère aussi dans un contexte bien particulier: au cours des derniers mois, la Suisse, comme d'autres pays d'Europe, a fait face à une recrudescence malheureuse des actes antisémites. On se souvient de l'acte barbare commis à l'arme blanche contre un concitoyen zurichois au printemps dernier. La Cicad, comme d'autres organisations du continent, recense année après année une augmentation des actes de haine commis à l'égard des Juifs, ce qui doit nous inquiéter au plus haut point. Disons-le tout net: il n'y a et il n'y aura pas, pour quelque motif que ce soit, de place pour l'antisémitisme dans notre pays. Le PLR le combattra avec la plus grande force et la plus grande conviction.

Je vous invite donc, chers collègues, au nom de mon parti, à soutenir cette motion. Par notre vote, affirmons ensemble notre détermination à combattre l'extrémisme sous toutes ses formes, agissons pour garantir que notre espace public reste un lieu de sécurité et de respect pour tous, sans distinction de race, d'ethnie ou de religion.

Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion

Wir verabscheuen Hakenkreuze in unserem Land zutiefst. Es gab nie einen Rechtfertigungsgrund und es wird niemals einen geben, ein solches Symbol der Naziideologie zu tragen, die für die dunkelsten Kapitel der Menschheitsgeschichte verantwortlich ist: nie wieder.

Heute diskutieren wir über drei wichtige Anliegen, die in Ihrer Kommission für Rechtsfragen intensiv geprüft wurden. Diese Anliegen betreffen das Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Symbolen, insbesondere nationalsozialistischen Symbolen. Die parlamentarische Initiative Barrile, die parlamentarische Initiative der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sowie die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates setzen sich alle für ein solches Verbot ein. Die Grünen unterstützen diese Forderungen nachdrücklich.

Die Motion 23.4318 sieht vor, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die öffentliche Verwendung solcher Symbole unter Strafe stellt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir als Gesellschaft ein klares Signal gegen diese Symbole setzen und jene bestrafen, die sie öffentlich tragen oder verwenden.

Die Kommissionsinitiative 23.400 fordert ein spezielles gesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen und deren Ableitungen. Es ist unabdingbar, dass wir gezielte Massnahmen ergreifen, um solche Symbole effektiv zu untersagen und zu bekämpfen.

Schliesslich zielt die parlamentarische Initiative 21.524 darauf ab, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um die öffentliche Verwendung von Propagandamitteln, insbesondere des Nationalsozialismus, unter Strafe zu stellen.

Es ist von höchster Wichtigkeit, unsere Gesetzgebung zu aktualisieren, um rassistische Symbole wirksam zu bekämpfen. Ein solches Verbot ist notwendig, um rassistische und extremistische Ideologien zu bekämpfen und unsere Gesellschaft zu schützen. Es ist unerlässlich, zu betonen, dass solche Symbole nicht nur eine Bedrohung für diejenigen darstellen, die direkt von Rassismus oder Diskriminierung betroffen sind, sondern sie können insbesondere auch für unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährlich werden. Indem wir solche Symbole verbieten, senden wir eine klare Botschaft: Rassismus, Gewaltverherrlichung und Extremismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz.

Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung eines solchen Verbots Herausforderungen mit sich bringen kann. Daher halten wir Grünen es für sinnvoll, stufenweise vorzugehen und zunächst diejenigen Symbole zu verbieten, die eindeutig mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden können. Dies würde es uns ermöglichen, schnell Massnahmen zu ergreifen und gleichzeitig weiterhin an einem umfassenden Verbot zu arbeiten.

Zusammenfassend möchte ich betonen, dass es an der Zeit ist, entschieden gegen rassistische, gewaltverherrlichende und extremistische Symbole vorzugehen. Indem wir ein Verbot der öffentlichen Verwendung dieser Symbole einführen, zeigen wir, dass wir als Gesellschaft für Gleichheit, Toleranz und Respekt eintreten.

Ich ersuche Sie daher im Namen der Grünen Fraktion nachdrücklich, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen und diese wichtigen Anliegen zu unterstützen.

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

In diesen Tagen, nämlich am 15. April, wurde vor 79 Jahren das Konzentrationslager Bergen-Belsen von den Alliierten befreit. Was sich den Männern zeigte, als sie dieses Lager befreiten, brannte sich ins Gedächtnis ein als das Grauen, das der Nationalsozialismus in vielen weiteren solchen Lagern angestellt hatte. In diesem Lager wurde vor 79 Jahren auch die damals 15-jährige Anne Frank ermordet.

Der Nationalsozialismus hat für Europa, aber auch für die ganze Welt, einen Massstab gesetzt an grauenvollen, rassistischen und an Rassenwahn-Extremen, die ihresgleichen suchen. Vor fünfzehn Jahren oder so hätte ich wahrscheinlich dem Antrag der Minderheit zugestimmt und gesagt: Ja, es ist eine bedeutungslose Menge von Spinnern, die noch solche Symbole des Hasses, des Völkermordes mit sich herumtragen. Aber ich muss Ihnen sagen: Das ist heute nicht mehr der Fall. Heute ist die Situation eine andere, und wenn die Minderheit sagt, die Schweiz habe kein Problem, nicht wie im Ausland, um uns herum oder so, dann muss ich auch sagen, dass das heute auch nicht mehr so ist. Nationalsozialisten aus halb Europa kommen in die Schweiz und feiern hier ihre Feste, zeigen ihre Symbole und rufen auf zu Rassenhass, Gewalt, Umsturz, Rassenwahn und ähnlichen Dingen.

Dass das wieder möglich ist, liegt vielleicht einfach auch daran, dass tatsächlich eine Generation herangewachsen ist, die diesen Schrecken von Bergen-Belsen oder die Tagebücher von Anne Frank nicht mehr kennt oder nicht mehr verinnerlicht hat oder glaubt, das sei etwas aus einer anderen Welt. Es ist aber unsere Welt, es ist unsere Geschichte, es ist unsere Gesellschaft hier, die nun wieder davon betroffen ist. Ich selber hätte vor zehn, fünfzehn Jahren dasselbe gesagt: Das sind ein paar wenige Spinner. Aber wenn 6000 Neonazis in die Schweiz kommen, hier eine Party feiern, ihre Parolen grölen, ihre Zeichen zeigen und dann wieder zurückgehen - unbehelligt, völlig unbehelligt! -, dann müssen wir hier entsprechende Gegenmassnahmen ergreifen.

Die Kommission macht nun Folgendes: Sie sagt, wir wollen zunächst einmal ganz bestimmt die Hakenkreuze und die eindeutigen Symbole des Nationalsozialismus, des Völkermordes, diese gewaltverherrlichenden, rassistischen Symbole verbieten und hier ein Zeichen setzen. Im nächsten Zuge, in der nächsten Etappe möchten wir dann schauen, welche Symbole sonst noch gebraucht werden, um diese Ideologie zu verbreiten. Denn darum geht es bei diesen Symbolen: eine Ideologie zu verbreiten, sich unter einer gemeinsamen Flagge hinzustellen und diesen Rassismus und diese Gewaltbereitschaft, die uns schon einmal Millionen von Toten gebracht haben, weiter in die Welt hinauszutragen.

Man muss das Verbot dann in dieser nächsten Etappe genauer anschauen, weil es schwierig ist, zu unterscheiden, ob das, wenn jemand z. B. mit einer 18 auf der Brust herumläuft, jetzt ein Symbol für die Anfangsbuchstaben des Diktators oder ob es etwas anderes ist. Das wird davon abhängig sein, warum und in welchem Kontext man eine 18 verwendet. An meinem Haus prangt die 18, aber das ist so, weil es das achtzehnte Haus in der Strasse ist. Niemand kommt auf die Idee, wirklich niemand kommt auf die Idee, dem irgendeine Symbolik beizumessen. Wenn Sie aber die 18 als Tätowierung und in Runenschrift, zusammen mit dem Eichenlaub, auf Ihrer Brust tragen, dann hat das wahrscheinlich schon eine andere Bedeutung. Es ist dann ganz einfach, das zu unterscheiden, das ist dann nicht wirklich schwierig.

Darum ist es möglich, dass wir auch in diesem Bereich weitermachen und etappenweise vorgehen. Zunächst einmal sollen ganz gewiss diese Hakenkreuze und diese Symbolik des Nationalsozialismus auch in der friedlichen Schweiz verboten werden; ich denke, das ist der richtige Weg. Gehen wir ihn jetzt. Wir sollten aus der Geschichte lernen. Stellt sich das Gelernte als schwach heraus, weil dann tatsächlich plötzlich eine Generation da ist, die davon nichts mehr wissen will oder nichts mehr wissen kann - das kann ich ehrlich gesagt nicht richtig unterscheiden -, dann müssen wir halt dagegen vorgehen und als Gesetzgeber aktiv werden.

Ich bitte Sie, diese Vorstösse anzunehmen.

Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Flach, ich bin mit praktisch allem, was Sie ausgeführt haben, einverstanden. Habe ich Sie jedoch richtig verstanden? Wenn jemand eine 18 auf dem T-Shirt hat, kommt es gemäss Ihnen darauf an, warum er diese 18 auf dem T-Shirt hat. Wie wollen Sie sicherstellen, dass der Staat dann nicht hingeht und statt der Symbole die Gesinnung der Leute hinterfragt? Wollen Sie Zahlen verbieten? Wollen Sie die Zahl 18 verbieten?

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Herr Graber, ich habe die Zahl 18 als Beispiel genommen, weil sie vorhin auch genannt worden ist. Ich wollte damit aufzeigen, dass es keineswegs einfach ist. Es ist keine einfache Aufgabe, das zu unterscheiden. Aber wenn Sie eine Reichskriegsflagge aufhängen, dann ist es relativ klar, was die Idee dahinter ist. Und wenn Sie, wie gesagt, eine 18 zusammen mit den Runen des Nationalsozialismus auf Ihrem T-Shirt tragen und an eine Veranstaltung gehen, wo Sie den Hitlergruss zeigen, dann ist es relativ klar. Wenn wir zusammen Fussball spielen und die 18 auf dem T-Shirt steht, komme ich nicht einmal auf die Idee, dem irgendetwas Symbolisches zuzumessen. Dann hoffe ich einfach, dass ich das Goal gegen Sie schiesse.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Rassismus und Antisemitismus sind inakzeptabel. Rassendiskriminierende, gewaltverherrlichende, extremistische und insbesondere nationalsozialistische Symbole haben in einer modernen Gesellschaft, haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Sie sollen öffentlich nicht verwendet werden dürfen.

Der Bundesrat empfiehlt die Motion der RK-S zur Annahme. Lange Zeit hat der Bundesrat auf die Prävention als Hauptpfeiler gegen Rassismus und Antisemitismus gesetzt, und er hält diese immer noch für unerlässlich. Gleichzeitig ist der Bundesrat - Nationalrätin Marti hat das sehr gut dargestellt - zur Überzeugung gelangt, dass es auch Massnahmen auf bundesgesetzgeberischer Seite braucht. Dazu Folgendes: Eine neue, erweiterte Verbotsnorm muss erstens dem Bestimmtheitsgebot Rechnung tragen und zweitens ausreichend offen formuliert sein. Eine Verbotsnorm muss den rechtsanwendenden Behörden die Möglichkeit geben, der Aktualität und dem jeweiligen Kontext Rechnung zu tragen. Diese Vorgaben erfüllen zu können, ist juristisch zwar anspruchsvoll, erscheint uns aber als machbar.

Die Zahl der antisemitischen Vorfälle, namentlich unter Verwendung nationalsozialistischer Symbole, ist in der letzten Zeit stark angestiegen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat letzte Woche entschieden, dass er einer stufenweisen Umsetzung der Motion positiv gegenübersteht; genau das verlangt ja die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion anzunehmen.

Bläsi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur le conseiller fédéral, j'avais juste une toute petite question technique: entre les textes que nous nous apprêtons à accepter aujourd'hui - je l'appelle de mes voeux - et les initiatives qui ont lieu dans les cantons - je pense à la motion de M. Maury, à la motion qui a été acceptée au Parlement fribourgeois et au projet de loi constitutionnelle genevois qui sera bientôt soumis au peuple -, est-ce que le Conseil fédéral a déjà une stratégie pour harmoniser les différents droits?

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Nein, der Bundesrat hat sich materiell ja noch nicht geäussert, und deshalb kann ich diese Frage so jetzt auch nicht beantworten. Wenn Sie den Anträgen der Kommission zustimmen, wird das Geschäft zurück zu Ihnen kommen, und dann werden wir Antworten auf all diese Fragen brauchen.

Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur le conseiller fédéral, l'Office fédéral de la justice a établi à l'attention de la commission un rapport assez intéressant dans lequel on voit toute la difficulté qu'il y aura, si une norme allant dans le sens qui semble souhaité par ce Parlement est adoptée, à définir ce qui devra être vraiment interdit ou pas.

Si le Parlement soutient ces interventions, quelle voie le Conseil fédéral choisira-t-il? Fera-t-il une liste de tout ce qui est interdit - dans ce rapport il y a toute une liste -, ce qui serait assez compliqué? Ou imaginera-t-il plutôt une espèce de disposition générale qui, peut-être, quand on la lira, ne permettra pas de savoir ce qui sera interdit ou non, ce qui posera des problèmes sous l'angle de la sécurité du droit?

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Grundsätzlich wäre eine Umsetzung im Strafgesetzbuch machbar. Dies hätte aber gegenüber einer Umsetzung in einem Spezialgesetz mehrere Nachteile. Deshalb möchte der Bundesrat ein Spezialgesetz vorschlagen. Ein Ordnungsbussenverfahren wäre im Strafgesetz nicht möglich; in einem Spezialgesetz könnte man hingegen mit Ordnungsbussen arbeiten. Das würde bedeuten, dass die Justizbehörden, das heisst die Staatsanwaltschaften, durch ein doch recht leichtes bzw. leider verhältnismässig häufig vorkommendes Delikt nicht mit Mehrarbeiten belastet würden. Ausserdem könnten in einer spezialgesetzlichen Norm das Verbot und auch die Ausnahmen für die öffentliche Verwendung solcher Symbole genauer umschrieben und gegebenenfalls in einer Ausführungsverordnung präzisiert werden.

So glauben wir, dass wir diesen beiden Kriterien, die erfüllt sein müssen, gerecht werden: Es muss einerseits das Bestimmtheitsgebot erfüllt sein - es muss einigermassen klar sein, was erlaubt ist und was nicht -, und andererseits muss eine gewisse Flexibilität gegeben sein, damit man auch relativ einfach Änderungen vornehmen kann.

Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Bundesrat, als Justizminister sind Sie ja auch dafür verantwortlich, dass Gesetze praxistauglich sind. Wie genau wollen Sie sicherstellen, dass ein Verbot von Symbolen - Kollege Flach hat das vorhin mit der Zahl 18 als Beispiel ausgeführt - nicht dazu führt, dass der Staat eine Gesinnungsprüfung seiner Bürger vornimmt? Denn es kann eben je nach Kontext etwas ganz anderes bedeuten, wenn man die Zahl 18 oder die Zahl 88 verwendet.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Danke, Herr Graber, für diese Frage. Ich habe es mit der soeben gegebenen Antwort versucht zu erklären. Tatsächlich muss sich auch bei einem solchen neuen Gesetz eine gewisse Rechtspraxis etablieren. Es ist klar, dass die Behörden auch nicht die Zeit haben für Gesinnungsprüfungen. Es wird sich da eine Praxis ausbilden, und auch entsprechende Rechtsfälle werden vor Gericht ausgetragen werden; das ist klar, das ist bei jedem neuen Gesetz so. In diesem Fall, bei den Fragen zum Nationalsozialismus, wo schon einige Vorarbeiten gemacht worden sind, denken wir, dass wir relativ schnell eine Liste beisammen haben, die man so verabschieden kann. Wenn man das breiter fasst, was der Bundesrat ja unterstützt, gehen die Arbeiten einfach umso länger, weil sie, wie Sie sagen, nicht ganz einfach sind.

Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sehr geehrter Herr Bundesrat, in Referaten haben wir vorhin gehört, dass es beispielsweise auch möglich wäre, dass der Hitlergruss unter diese Bestimmung fällt. Ist es also möglich, dass mit diesem Gesetz eine bestimmte Bewegung des eigenen Körpers unter Strafe gestellt wird? Es könnte also etwas, das ich mit meinem Körper tue, unter Strafe gestellt werden, falls irgendeine Behörde eine bestimmte Gesinnung daran festmacht. Wie können Sie das mit den Grundrechten vereinbaren?

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Ich kann diese Frage noch nicht beantworten. Der Rat muss jetzt entscheiden, ob er den Anträgen der Kommission zustimmt. Wenn ja, wird der Bundesrat eine Vorlage bringen. Dann werden Sie hier im Rat eine Debatte führen und solche Fragen auch mit mir als Bundesrat diskutieren können.

Abstimmung

23.4318

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion. Eine Minderheit Steinemann beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 133 Stimmen

Dagegen ... 38 Stimmen

(17 Enthaltungen)

Abstimmung

23.400

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben. Eine Minderheit Steinemann beantragt, der Initiative keine Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 132 Stimmen

Dagegen ... 41 Stimmen

(15 Enthaltungen)

Abstimmung

21.524

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben. Eine Minderheit Steinemann beantragt, der Initiative keine Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 132 Stimmen

Dagegen ... 40 Stimmen

(15 Enthaltungen)