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Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit der vorliegenden Motion möchte die SVP-Fraktion den Bundesrat beauftragen, geeignete Massnahmen zu treffen, damit die Verwaltungsräte von systemrelevanten Unternehmen Entscheidungen im Sinne der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz fällen.
Wir kennen heute zahlreiche international tätige Konzerne, die hier gegründet worden und aus diesem Land hervorgegangen sind. Was sich aber im Vergleich zu früheren Jahrzehnten dramatisch verändert hat, ist die Zusammensetzung der entsprechenden Verwaltungsräte. Oft sind die dort tätigen Personen hier nicht stimmberechtigt und haben gar keinen oder nur einen mangelhaften Bezug zur Schweiz. Wir haben dies beim Untergang der systemrelevanten Credit Suisse dramatisch erlebt - mit der bekannten Folge, dass unserem Land leider nur noch eine einzige Grossbank geblieben ist. Diese global agierenden Personen wechseln oft alle paar Jahre ihre Mandate und schlagen hier in der Schweiz keine Wurzeln. Sie denken oft für den Moment, während Schweizer Unternehmer das Interesse unseres Landes und seine Gesamtwirtschaft viel eher im Blick haben.
Laut unserer Motion sollen die gesetzlichen Vorgaben folgendermassen lauten: Die Mehrheit der Verwaltungsräte von als systemrelevant definierten Unternehmen muss das Schweizer Bürgerrecht besitzen und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Bei systemrelevanten Bank- oder Versicherungsdienstleistungen oder bei der Produktion von Schlüsselgütern sind ein nachhaltiges Wachstum sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit der Unternehmenssubstanz ganz entscheidende Faktoren für eine stabile Schweizer Volkswirtschaft. Unsere Motion will deswegen auf personeller Ebene sicherstellen, dass bei Entscheiden, die systemrelevante Unternehmen betreffen, auch die Schweiz und die Stabilität unserer Volkswirtschaft mitberücksichtigt werden. Es ist darum von grosser Wichtigkeit, dass sich die Verwaltungsräte solcher Konzerne als Entscheidungs- und Verantwortungsträger mit der Schweiz identifizieren und so auch abschätzen können und wollen, welche Auswirkungen strategische Entscheidungen auf unser Land und unsere Bevölkerung haben.
Zwar sieht der Bundesrat keinerlei Hinweise darauf, dass die Schweizer Nationalität bzw. der Wohnsitz der Verwaltungsratsmitglieder in der Schweiz zu einer besseren Governance und zu einer verantwortungsvolleren Risikokultur führt. Dieses Argument, Herr Bundesrat Jans, hat indessen noch nie einen Praxistest bestanden, weil Regelungen, wie sie unsere Motion fordert, überhaupt noch nie erprobt worden sind. Der Bundesrat argumentiert weiter, Nationalitäts- und Wohnsitzerfordernisse für Gesellschaftsorgane seien mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, speziell mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU, unvereinbar. Damit haben wir einen neuerlichen Beleg, wie weitgehend und an den Schweizer Interessen vorbei die Personenfreizügigkeit mit der EU ist. Es ist übrigens eine Personenfreizügigkeit, die seit 2014 unserer Bundesverfassung und dem Willen von Volk und Ständen widerspricht.
Ich ersuche Sie, die Motion anzunehmen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Danke, geschätzter Herr Nationalrat Aeschi. Ich möchte an dieser Stelle zunächst das Engagement des Bundesrates für eine starke und nachhaltige Schweizer Wirtschaft bekräftigen. Es ist entscheidend, dass die Schweizer Unternehmen, insbesondere die sogenannt systemrelevanten, robust und stabil sind. In diesem Zusammenhang sieht der Schweizer Gesetzgeber eine breite Palette von Massnahmen zur Regulierung bestimmter Tätigkeiten und Unternehmen vor. Das gilt besonders für systemrelevante Unternehmen. Diese Anforderungen betreffen unter anderem die Eigenkapitalanforderungen, die Beteiligung des Staates am Kapital eines Unternehmens oder auch dessen Beaufsichtigung.
Die vorliegende Motion verlangt, dass die Mehrheit der Mitglieder der Verwaltungsräte systemrelevanter Unternehmen das Schweizer Bürgerrecht besitzt und den Wohnsitz in der Schweiz hat. Anforderungen an die Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz der Mitglieder des Verwaltungsrates gehören nicht zu den Massnahmen, die das geltende Recht vorsieht. Dafür gibt es gute Gründe. In der Tat wären solche Massnahmen in mehrfacher Hinsicht problematisch. Es ist höchst fraglich, ob Bürgerrecht und Wohnsitz geeignet sind, das angestrebte Ziel zu erreichen. Es ist nämlich nicht erwiesen, dass diese Kriterien tatsächlich zu einer guten Unternehmensführung beitragen. Im Gegenteil, diese Kriterien könnten die Unternehmen bei der Auswahl im Rahmen ihrer Suche nach spezialisierten und qualifizierten Verwaltungsratsmitgliedern erheblich einschränken. Dies könnte die Wirtschaftsfähigkeit und damit die Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Unternehmen beeinträchtigen, welche mitunter global tätig sind.
Das Aktienrecht sah bis 2008 Anforderungen an die Nationalität und den Wohnsitz von Verwaltungsratsmitgliedern vor. Das Parlament hob diese im Rahmen der Änderung des Obligationenrechts gestützt auf ein Gutachten aber auf - einerseits, weil das damalige Recht ausländische Verwaltungsratsmitglieder diskriminierte, und andererseits, weil es das Freizügigkeitsabkommen von 1999 verletzte. Beide Gründe sprechen auch heute noch gegen einen entsprechenden Vorstoss.
Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 89 Stimmen
Dagegen ... 104 Stimmen
(1 Enthaltung)