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Endlich Taten statt schöner Worte bei der Bekämpfung von invasiven Organismen

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Kommission

Zustimmung zur Änderung

Proposition de la commission

Approuver la modification

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung anzunehmen.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die UREK unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 25. Juni dieses Jahres die am 14. September des letzten Jahres von unserem Ratskollegen Peter Hegglin eingereichte und vom Nationalrat am 11. Juni dieses Jahres in geänderter Fassung angenommene Motion vorberaten. Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung anzunehmen. Ein Minderheitsantrag wurde nicht eingereicht. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor.

Mit der Stellungnahme vom 29. November 2023 hatte der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. Mit der Stossrichtung erklärte er sich zwar einverstanden. Er wies jedoch darauf hin, dass die Umsetzung der Motion nicht, wie vom Motionär verlangt, mit einer Zulassung von Behandlungsmethoden umgehend angeordnet werden könne. Stattdessen seien neben Ausnahmezulassungen auch Verordnungsänderungen notwendig. Der Bundesrat kündigte daher für den Fall der Annahme der Motion einen Änderungsantrag an. Dieser vom Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme ausformulierte Antrag wurde dann vom Nationalrat eins zu eins übernommen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Vor diesem Hintergrund hatte die Kommission die Frage zu entscheiden, ob am ursprünglichen, von unserem Rat mit 30 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommenen Wortlaut festgehalten oder die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Nationalrat einstimmig gutgeheissene Änderung übernommen werden soll. Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die vom Nationalrat abgeänderte Fassung anzunehmen.

Die Kommission anerkennt, dass der Motionär ein wichtiges und dringendes Anliegen aufgegriffen hat, denn invasive Schädlinge wie zum Beispiel die vom Motionär besonders angesprochene Kirschessigfliege und die Asiatische Hornisse breiten sich rasch aus. Da sie keine natürlichen Feinde haben, gefährden sie sowohl landwirtschaftliche Kulturen wie zum Beispiel die Kirschenproduktion als auch einheimische Tiere und Pflanzen.

Mit dem am 16. Juni 2023 in das Landwirtschaftsgesetz eingefügten Artikel 153a verfügt der Bundesrat neu über eine rechtliche Grundlage, mit der er besonders gefährliche Schadorganismen auf nationaler Ebene bekämpfen kann. Als Massnahme kann der Bundesrat unter anderem auch die Verwendung von Organismen anordnen. Zur Bekämpfung der Kirschessigfliege sind schon heute Pflanzenschutzmittel und Nützlinge, wie zum Beispiel die vom Motionär erwähnte Schlupfwespe, zugelassen. Ein Problem besteht allerdings noch bei der Asiatischen Hornisse. Auch die Nester dieses Schädlings können zwar bereits bekämpft werden, das Problem besteht hier aber darin, dass sich diese oft in Wäldern befinden, und dort ist heute der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln verboten. Um die Bekämpfung dieser Schädlinge mit einem chemischen Mittel oder einem Nützling auch im Wald zu ermöglichen, muss auf Verordnungsebene geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen von diesem Verbot bewilligt werden können. Der Bund ist offenbar bereits daran, eine solche Ausnahmeregelung in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vorzubereiten.

Die Kommission begrüsst die Absichten des Bundesrates. Sie begrüsst es zudem explizit, dass auf Verordnungsebene auch die Voraussetzungen für Ausnahmen vom Biozidverbot im Wald geregelt werden sollen. Auch in diesem Zusammenhang erachtet es die Kommission als wichtig, dass die Kantone bei der Bekämpfung von invasiven Organismen genügend Spielraum erhalten, um ortsangepasst und rasch reagieren zu können.

Eine Minderheit der Kommission lehnte die Motion auch in der abgeänderten Fassung ab, verzichtete jedoch darauf, Ihnen einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten. Ich möchte Ihnen aber trotzdem die in der Kommissionsberatung formulierten Überlegungen der Minderheit kurz darlegen. Die Minderheit anerkennt zwar das Problem, ist jedoch der Meinung, dieses sei grundsätzlich und umfassend anzugehen. Der vorgeschlagene Weg sei gefährlich und könne neue Probleme verursachen, beispielsweise mit dem Einsatz von Pestiziden im Wald.

Mit diesen Ausführungen bitte ich Sie im Namen der Kommission, die Motion in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung anzunehmen.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich danke der vorberatenden Kommission für die deutliche Unterstützung meines Motionsanliegens. Mir ist das Ziel wichtig und eigentlich nicht der vorgeschlagene Weg. Der Bundesrat schrieb damals in seiner ablehnenden Begründung, das Anliegen sei auch aus seiner Sicht unterstützungswürdig, der vorgeschlagene Weg aber nicht zielführend. Der Schwesterrat hat, wie es der Sprecher gesagt hat, den bundesrätlichen Änderungsantrag angenommen, die Motion angepasst. Und unsere Kommission beantragte eben Zustimmung zur neuen Formulierung. Ich bin damit auch einverstanden.

Der Bundesrat kann den Verkauf von gebietsfremden Pflanzen und Tieren regulieren und verbieten. Er hat dies erst kürzlich mit dem Verkaufsverbot für Kirschlorbeeren und Tessinerpalmen bewiesen. Anders ist es aber bei Tieren oder Pflanzen, die von selber einwandern und sich ungebremst vermehren und dadurch eben auch schädlich werden. Aktuell sind 56 invasive gebietsfremde Pflanzen, also Neophyten, auf der Liste registriert. Davon seien 32 potenziell schädlich. Von den 430 in der Schweiz vorkommenden gebietsfremden Tierarten, den sogenannten Neozoen, gelten 85 als invasiv. Dazu gehören zum Beispiel der Asiatische Marienkäfer, die Rotwangenschildkröte und eben, wie von mir in der Motion erwähnt, die Asiatische Hornisse und die Kirschessigfliege.

Selbst Pro Natura schreibt auf ihrer Website, dass das Problem mit den Neophyten und den Neozoen lange unterschätzt worden sei. Invasive Arten und gebietsfremde Arten seien eine der grössten Bedrohungen für die Biodiversität. Sie können einheimische Arten verdrängen, zu Gesundheitsproblemen bei Menschen und zu ökonomischen Schäden führen. Und genau hier knüpfe ich an. 13 Jahre Kirschessigfliege ohne wirksame Bekämpfungsmassnahmen sind genug! Der Frust bei den Produzenten und Produzentinnen ist sehr gross, und viele Kirschbäume sind schon gerodet worden. Viele weitere werden folgen, wenn nicht endlich Lösungen vorliegen.

Deshalb meine Frage an den Bundesrat: Wie sieht der Zeitrahmen zur Umsetzung der Motion aus? Jetzt hat er den Auftrag, die Verordnungen anzupassen, aber damit ist es ja noch nicht getan; es braucht dann auch entsprechende Mittel und Möglichkeiten, um tätig werden zu können. Also: Bis wann sind die notwendigen Verordnungen angepasst, bis wann kann man damit rechnen?

Und dann habe ich noch folgende Frage: Liegen dann für die Vegetationsperiode 2025 Massnahmen vor, um die Kirschessigfliege und die Asiatische Hornisse in der ganzen Schweiz zu bekämpfen und nicht nur versuchsweise in einzelnen Kantonen? Die Globalisierung beschert uns ja weitere unliebsame Einwanderer, wie etwa den Kleinen Beutenkäfer aus Afrika, den Japankäfer, die Quagga-Muschel und andere Lebewesen wie Milben und Pflanzen. Aktuell siedeln sich über tausend solcher Arten in der Schweiz an. Meine Frage ist auch hier: Gibt der Bundesrat dieser Entwicklung das notwendige Gewicht, und prüft er Massnahmen zur Eindämmung dieser Arten? Dann habe ich auch noch diese Frage: Wie gedenkt der Bundesrat das Monitoring und die Bekämpfung hier zu regeln, wie gedenkt er die heute zwischen verschiedenen Bundesämtern geteilten Kompetenzen neu zu regeln und Zuständigkeiten neu festzulegen?

Nochmals besten Dank für die Unterstützung meines Motionsanliegens.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Mit der Motion sollen invasive gebietsfremde Organismen, namentlich die Kirschessigfliege und die Asiatische Hornisse, besser bekämpft werden. Da der Kommissionssprecher das sehr ausführlich dargelegt hat, kann ich es kurz machen, zumal wir Ende 2023 über die Motion diskutiert haben und Sie die Motion klar angenommen haben. Auch der Bundesrat war mit der Stossrichtung der Motion einverstanden. Er wollte damals einzig einen anderen Weg einschlagen. Mit der von Ihrer Kommission vorgenommenen Anpassung kann er die Motion unterstützen.

Das Bundesamt für Umwelt hat die Arbeiten für eine Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung aufgenommen. Darin sind Massnahmen gegen die Asiatische Hornisse vorgesehen. Mit der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes vom Juni 2023 besteht auch eine Grundlage für die Bekämpfung der Kirschessigfliege. Das Bundesamt für Landwirtschaft arbeitet hier an der Umsetzung auf Verordnungsstufe. Für die Bekämpfung der Kirschessigfliege besteht ja eine Methode. Ich müsste beim Bundesamt für Landwirtschaft nachfragen, ob deren Anwendung bereits im nächsten Sommer möglich wird. Ich gehe nach heutiger Kenntnis eher davon aus, dass wir aufgrund der nötigen Vernehmlassung damit rechnen müssen, dass es bis zur Saison 2026 dauert. Es ist vorgesehen, die Verordnung im Frühjahr 2025 in die Vernehmlassung zu schicken und auf 2026 hin in Kraft zu setzen; das zu den terminlichen Aspekten.

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Der Bundesrat schliesst sich dem Antrag der Kommission an.

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