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Compensation du défrichement. Pour plus de flexibilité

Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

BO 2024 E 1027Proposition Graf Maya

Rejeter la motion

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Vorab danke ich dem Bundesrat für den Antrag auf Annahme meiner Motion. Die Motion betrifft nicht ein sehr grosses, aber ein für die Praxis und den Kulturlandschutz relevantes Thema.

Der Wald ist in seiner flächenmässigen Ausdehnung nicht mehr bedroht. Im Gegenteil, der Wald in der Schweiz wächst. Allerdings, und das ist mir als ehemaligem Forstdirektor auch bewusst, sind die kantonsspezifischen Verhältnisse sehr unterschiedlich. Der Wald bleibt aber, und das ist mir wichtig zu sagen, bei Annahme meiner Motion in seinem Bestand grundsätzlich geschützt und kann nur in Ausnahmefällen gerodet werden. Auch der Nachweis der wichtigen Gründe für eine Rodung soll weiterhin uneingeschränkt erbracht werden müssen. Abgesehen von den temporären Rodungen soll der Rodungsersatz künftig qualitativ erfolgen können, wobei - auch das ist mir wichtig - die Prüfung, ob Realersatz möglich ist, weiterhin erfolgt. Die Motion verlangt nicht, dass diese Prüfung nicht mehr erfolgt.

Der Hinweis auf temporäre Rodungen ist wichtig. 70 Prozent der Rodungen in der Schweiz sind temporär, und hier braucht es weiterhin einen Eins-zu-eins-Realersatz. Sie haben gerade heute in der Presse ein praktisches Beispiel dazu gelesen. In den Belpauen werden vier Hektaren Wald temporär gerodet, damit eine neue Trinkwasserleitung verlegt werden kann - also ein typisches Beispiel übergeordneter öffentlicher Interessen. Hier soll natürlich Realersatz, Wiederaufforstung, geleistet werden.

Realersatz ist aber nicht immer möglich, das ist halt im Mittelland die Realität. Und natürlich können Sie auch in den Talböden der Bergkantone aufgrund der räumlichen Verhältnisse nicht immer Realersatz leisten. Dann greift, bereits gemäss geltendem Recht, das Instrument der qualitativen Ausgleichsmassnahmen.

Diese betreffen heute regelmässig bzw. eben ausschliesslich landwirtschaftliche Flächen und vermindern somit das Kulturland. Hier knüpft meine Motion an. Ich möchte hier etwas Gegensteuer geben und naheliegenderweise auch den Wald selbst für qualitative Kompensationsmassnahmen beiziehen. Mit anderen Worten soll der bestehende Wald stärker zugunsten der Natur bzw. der Waldwirtschaft aufgewertet werden. Diese Massnahmen sollen auch in den jeweiligen Programmvereinbarungen - Waldbiodiversität unter anderem - mitberücksichtigt werden.

Das Kompensationsinstrument zugunsten der Stärkung des Waldes soll somit ein stärkeres Gewicht erhalten, dies nicht zuletzt, und das ist die Motivation dieser Motion, um eben auch bestehendes Kulturland zu schonen. Mit einem Richtwert von 50 Prozent soll ein entsprechender Rahmen gesetzt werden. Das Potenzial für solche Aufwertungen im Wald ist gross, insbesondere auch im Hinblick auf Anpassungen an den Klimawandel.

Sie haben auch eine Zuschrift der schon heute Morgen zitierten Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) erhalten. Mich hat diese erstaunt. Mich hat erstaunt, wie dogmatisch, ja geradezu fast ideologisch die KWL diese Motion bewertet. Ich glaube, hier haben einige Funktionäre vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr gesehen. Aufgrund persönlicher Gespräche mit Regierungsmitgliedern kann ich mir nicht vorstellen, dass dies wirklich eine breit abgestützte Haltung der KWL sein soll.

Und schliesslich: Die Motion ist bewusst moderat formuliert. Es gibt zu diesem Thema auch eine Vorgängermotion, die Motion Ettlin Erich 18.3869. Diese verlangte damals, dass Rodungsersatz und ökologische Ausgleichsmassnahmen generell nicht mehr auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen sollen. Meine Motion geht, wie erwähnt, von einem Richtwert von 50 Prozent aus.

Ich fasse zusammen:

1. Es braucht weiterhin wichtige Gründe, die für eine Rodung beigebracht werden müssen, und die Hürden sind auch weiterhin hoch.

2. Es ist klar, dass der Verzicht auf Realersatz im Rodungsgesuch selbst nachvollziehbar begründet werden muss; die Behörde prüft weiterhin die Frage der Möglichkeit eines Realersatzes.

Definitive Rodungen sind unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen da und dort aber nötig. Ich habe es bereits erwähnt: Im Mittelland und auch in den Talböden der Gebirgskantone ist die Realisierung von flächengleichen Ersatzaufforstungen eben nicht immer möglich. Hier greift das Instrument der Ausgleichsmassnahmen. Im Sinne der Schonung des Kulturlandes will ich eine gewisse Stärkung der Waldbiodiversität, auch des Waldes selbst. Hier mehr Flexibilität zu erzielen, ist das Kernanliegen dieser Motion.

Ich bedanke mich nochmals beim Bundesrat, dass er diese Auffassung teilt und die Motion zur Annahme empfiehlt. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.

Graf Maya · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S

Ich möchte Ihnen beantragen, diese Motion abzulehnen. Sie haben neben dem Schreiben der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft - das ist die Konferenz der Direktorinnen und Direktoren der Kantone -, die Ihnen ebenfalls die Ablehnung empfiehlt, auch das Schreiben von Wald Schweiz, dem Verband der Waldeigentümer, bekommen, der Ihnen ebenso empfiehlt, diese Motion nicht anzunehmen. Warum? Ich gebe Ihnen gerne folgende Gründe:

Der erste Grund ist, dass in dieser Motion - wie auch in der Motion Ettlin Erich 18.3869, "Kulturland und Wald sind gleichwertig. Stopp dem Kulturlandverlust zugunsten der Waldflächenausdehnung", auf die wir noch zu sprechen kommen werden - mit der Flexibilisierung des Rodungsersatzes ein Weg vorgeschlagen wird, der im Widerspruch zu Artikel 3 des Waldgesetzes steht. Sie wissen: Das Walderhaltungsgebot ist seit 1874 in der Bundesverfassung verankert. So ist uns allen seit Jahrhunderten eine natürliche Ressource mit ökologischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Funktionen erhalten geblieben, die wir sonst nicht mehr hätten. Es ist auch festzuhalten, dass die in der Motion geforderte Flexibilität bereits heute verankert ist. In Artikel 7 Absatz 1 des Waldgesetzes steht zum Rodungsersatz: "Für jede Rodung ist in derselben Gegend mit standortgerechten Arten Realersatz zu leisten." Weiter steht bei Absatz 2: "Anstelle von Realersatz können gleichwertige Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden." Dann gibt es verschiedene Aufzählungen; die erspare ich Ihnen hier, Sie können diese nachlesen. Es ist also bereits heute in der Praxis möglich, diese Flexibilität zu leben.

Was mich aber am meisten erstaunt hat, ist, dass ich vom Bundesrat keine Begründung für seine Empfehlung auf Annahme der Motion gefunden habe. In der Stellungnahme steht einfach: "Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion." Ich bin dem nachgegangen und habe die Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 2018 zur Motion Ettlin Erich gefunden. Hier hat der Bundesrat klar festgehalten: "Der geforderte Verzicht auf Rodungsersatz" - klar, heute geht es um einen Teilersatz - "und BO 2024 E 1028 ökologische Ausgleichsmassnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen hätten aber negative Auswirkungen auf den Schutz der Waldfläche, ohne dass dadurch der Schutz des Kulturlandes wesentlich gestärkt werden könnte. Durch diese Forderung würde de facto die Waldfläche im Mittelland und in Talebenen kontinuierlich abnehmen."

Weiter, es geht Herrn Würth ja auch um den Kulturlandschutz, wird in derselben Antwort von 2018 festgehalten, dass die Waldfläche in diesen intensiv genutzten Räumen in tieferen Lagen heute nicht zunimmt - sie nimmt ab. Es ist klar, der Druck in den Agglomerationen ist gross. Es ist vor allem in den höheren Lagen ein Problem, also in den Alpen, auf der Alpensüdseite, dort, wo Landwirtschaftsflächen nicht mehr bewirtschaftet werden. Eben gerade hier, in diesen intensiv genutzten Räumen, wo übrigens viele Menschen im Wald Erholung suchen - das ist ein ganz wichtiger Teil der Lebensqualität -, ist der Wald heute schon unter Druck.

Wenn wir dann schauen, wie es dort mit dem Kulturlandverlust aussieht, stellen wir fest, dass der Bundesrat in seiner Antwort 2018 schreibt, es gingen "pro Jahr lediglich rund 33 Hektaren oder 1 Prozent zulasten des Realersatzes für die definitiven Rodungen". Dank der neu eingeführten Flexibilisierung konnte bei durchschnittlich 11 Hektaren pro Jahr, also bei einem Drittel der definitiven Rodungen, ganz auf einen Rodungsersatz verzichtet werden.

Das heisst, dass das Problem, das Herr Würth hier aufwirft, gelöst ist. Es gibt nicht nur mit Artikel 7 des Waldgesetzes, sondern auch in der heutigen Praxis Lösungen. Zu diesen Lösungen gehört eben auch - das schreibt uns hier die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft der Kantone -, dass viele Kantone heute schon sogenannte Poollösungen umgesetzt haben. Diese ermöglichen es, Rodungsbewilligungen zu erteilen, ohne das Landwirtschaftsland mit Realersatzflächen zu belasten. Auch bei Grossprojekten lassen sich in der Regel solche Lösungen finden. Wenn uns die Kantone, die diese Arbeit machen müssen, schreiben und sagen: "Wir haben Lösungen, wir brauchen diese Motion respektive Aufweichung hier nicht, wir erkennen das Problem und wir können es lösen", dann sollten wir auf die Kantone und auf die Praxis hören.

Mir ist noch wichtig, zu sagen, dass es eben gerade in Siedlungsnähe wichtig ist, den Wald zu erhalten, damit er alle seine Funktionen erfüllen kann - nicht nur in seiner Fläche, sondern natürlich auch in seiner Vielfalt. Der Verlust von Waldflächen in Siedlungsnähe kann ja nicht mit einer Zunahme der Waldfläche in den Alpen kompensiert werden. Es müssen also vor Ort, in den Regionen, angepasste Lösungen gesucht werden.

Am Schluss sage ich noch ein Wort zum Vorschlag, man könne ja mehr qualitative Ersatzmassnahmen für einen naturnahen Wald ergreifen. Das wird bereits gemacht. Es ist festzuhalten, dass jetzt nicht noch mehr ökologische Aufwertung von normalem Wald, und zwar Massnahmen und auch deren Finanzierung, möglich ist. Das ist bereits über die Bewirtschaftungsgrundsätze für einen naturnahen Waldbau abgedeckt. Gerade in unserem Kanton haben wir einen naturnahen Waldbau, und diese qualitative Aufwertung wird in unseren Wäldern eigentlich täglich gemacht.

Daher, aus all diesen Gründen, möchte ich Sie bitten, dieser Motion nicht zuzustimmen.

Fässler Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Sie wissen, dass ich Präsident von Wald Schweiz bin, also von jenem Verband, der von Frau Ständerätin Graf angesprochen wurde. Ich bin aber in diesem Rat nicht als Präsident von Wald Schweiz vertreten, ich bin hier Vertreter des Standes Appenzell Innerrhoden. Und als Ständerat von Appenzell Innerrhoden habe ich im Grundsatz Verständnis dafür, dass wir über die Flexibilisierung der Waldflächenpolitik Beratungen durchführen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Parlament im Jahre 2012 eine Änderung des Waldgesetzes vornahm. Damals wurde auf Initiative der UREK unseres Rates bereits sehr intensiv über dieses Thema gesprochen. Es gibt auch einen noch heute sehr lesenswerten Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie unseres Rates vom 3. Februar 2011, in dem die Probleme und die Ausgangslage dargestellt und auch die Überlegungen dargelegt wurden, die letztlich zu einer Revision des Waldgesetzes führten.

Ja, in der Bundesverfassung ist ein Walderhaltungsgebot verankert. Wir haben nur faktisch die Situation, dass die Walderhaltung, betrachten wir die Sache schweizweit, in keiner Weise gefährdet ist. Vor allem in höheren Lagen, es wurde bereits gesagt, gibt es eine Ausdehnung der Waldfläche; im Mittelland und teilweise auch im Jurabogen ist demgegenüber die Waldfläche gesamthaft unter Druck.

Faktisch haben wir aber doch ein Problem. Insbesondere wenn Infrastrukturanlagen gebaut werden - sei das ein zusätzliches Gleis für den öffentlichen Verkehr, sei das ein Radweg, oder sei das die Verbreiterung einer Strasse -, fällt diesen Projekten dann sehr oft Wald zum Opfer. Die Waldfläche, die dadurch reduziert wird, ist dann zu kompensieren. Nicht selten geht diese Kompensation dann faktisch zulasten des Kulturlandes. In diesem Sinne besteht ein Interessenkonflikt zwischen der Erhaltung des Waldes auf der einen Seite und dem Erhalt des Kulturlandes auf der anderen Seite. Ich meine, es lohnt sich, über diesen Interessengegensatz zu diskutieren und darüber zu beraten, einen Ausgleich zu finden. In diesem Sinne habe ich Verständnis für die mit der Motion Würth formulierte Idee.

Im Grundsatz hätte ich es begrüsst, wenn wir diese Motion der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen hätten. Ich habe aber keinen entsprechenden Antrag eingereicht, weil der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt. Vor diesem Hintergrund meine ich, dass der Zweitrat bzw. die zuständige Kommission des Zweitrates, sollte unser Rat die Motion annehmen, die Gelegenheit hat und auch gefordert ist, sich mit dieser Motion vertiefter zu befassen und das Ganze auch im Lichte der Revision des Waldgesetzes vom 16. März 2012 zu prüfen.

Als Präsident von Wald Schweiz konnte ich nicht schweigen, da Sie ein entsprechendes Schreiben dieses Verbandes auf dem Tisch haben, das Ihnen empfiehlt, die Motion abzulehnen. Ich wollte Ihnen als Präsident von Wald Schweiz und als Ständerat von Appenzell Innerrhoden darlegen, dass ich Sympathie für die Motion habe und dass ich es geschätzt hätte, wenn wir das in unserem Rat vertiefter hätten prüfen können. Da dies nicht möglich ist, werde ich mich enthalten.

Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Ich gebe Ihnen gerne die Position des Bundesrates bekannt. Frau Ständerätin Graf sagte es richtig: Im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 09.474, "Flexibilisierung der Waldflächenpolitik", wurden bereits einige Ausnahmen von der Realersatzpflicht beschlossen. Demnach können in Gebieten mit zunehmender Waldfläche sowie ausnahmsweise zur Schonung von landwirtschaftlichem Kulturland bereits heute anstelle von Aufforstungen Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Beim Hochwasserschutz, bei der Revitalisierung von Gewässern, dem Erhalt und der Aufwertung von Biotopen und der Zurückgewinnung von landwirtschaftlichem Kulturland kann im Ausnahmefall ebenfalls auf Realersatz verzichtet werden.

Wir stellen aber trotzdem immer wieder fest, dass diese Ausnahmen sehr eingeschränkt möglich sind und dass eine gewisse Lockerung geprüft werden könnte, um Probleme anzugehen, deren Lösung aufgrund der fixen Definition des Rodungsverbots einfach nicht möglich ist. Wir stellen bei kleinen Projekten vielfach fest, dass es um ein paar Quadratmeter oder um ein paar Aren Waldfläche geht, die ein Projekt unter Umständen verunmöglichen. Auch Verschiebungen sind beispielsweise manchmal nicht möglich, in der Regel wegen des absoluten Verbots.

Mit diesen 50 Prozent im Bereich des qualitativen Waldschutzes als Rodungsersatz würde eine gewisse, wenn auch sehr beschränkte Flexibilität ermöglicht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es sich lohnt, das zu prüfen, und hat deshalb die Annahme der Motion empfohlen; natürlich soll dies, wie gesagt, im Sinne der Erfüllung der Verfassungsgrundlage erfolgen, wonach der Wald seine Nutzfunktion behalten muss. Es geht darum, eine gewisse minimale Flexibilisierung hinzubekommen. Ich könnte Ihnen konkrete Probleme nennen, die heute im Bereich dieses absoluten Schutzes bestehen. Der BO 2024 E 1029 Bundesrat möchte dieses Anliegen gerne prüfen und Ihnen dann eine entsprechende Anpassung des Waldgesetzes in diese Richtung vorschlagen, die Sie dann umfassend diskutieren können.

Wir stellen einen enormen Flächendruck von allen Seiten fest, insbesondere im Mittelland. Während der Wald in den Randgebieten massiv wächst, existiert im Mittelland, genau wie von Herrn Ständerat Fässler gesagt wurde, eine direkte Konkurrenz zum Landwirtschaftsland, die dann in der Abwägung wirklich Probleme schafft. Hier braucht es in Anbetracht der zunehmenden Bedürfnisse von allen Seiten diese minimale Flexibilität.

Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion anzunehmen.

Vote

FraktionGeaNaEnth.
Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.13 (93 %)0 (0 %)1 (7 %)
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste0 (0 %)9 (100 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre7 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S0 (0 %)3 (100 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral0 (0 %)1 (100 %)0 (0 %)
Total30 (68 %)13 (30 %)1 (2 %)

Gea: Antrag der Urheberin oder des Urhebers und des Bundesrates (Annahme)
Na: Antrag Graf (Ablehnung)

Namensliste