25.007
Budget 2025. Supplément I
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
BO 2025 E 380Der Bundesrat beantragt im Nachtrag I zum Voranschlag 2025 sieben Nachtragskredite, vier Zusatzkredite und einen Nachtragskredit aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF). Ihre Finanzkommission hat sich im Rahmen von zwei Sitzungen mit der Botschaft BO 2025 E 381 befasst und ihre Beschlüsse gestützt auf die Informationen und Anträge der zuständigen vier Subkommissionen gefasst.
Die sieben Nachtragskredite betragen insgesamt 674,9 Millionen Franken, dies bei einem budgetierten strukturellen Überschuss von 29,4 Millionen Franken. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese 674,9 Millionen Franken durch die Kreditreste kompensiert werden, die in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt jeweils 2,3 Milliarden Franken betragen haben. Somit sollten - das ist wesentlich - die Vorgaben der Schuldenbremse ohne Weiteres eingehalten werden können.
Viel zu reden gab der weitaus grösste Nachtragskredit, die beantragten 666 Millionen Franken für die Teilnahme am EU-Forschungsprogramm. Er wurde schliesslich mit 9 zu 3 Stimmen zur Annahme beantragt. Ich gehe davon aus, Herr Präsident, dass wir die Diskussion hierzu in der Detailberatung führen werden.
Alle weiteren Anträge des Bundesrates werden einstimmig unterstützt. Ebenso einhellig werden die vier Zusatzkredite in der Höhe von insgesamt 34,7 Millionen Franken sowie der Nachtragskredit aus der Sonderrechnung des Bahninfrastrukturfonds von 98,5 Millionen Franken unterstützt.
Von den in der Botschaft aufgeführten Kreditübertragungen vom Voranschlag 2024 auf den Voranschlag 2025 in der Höhe von 881,1 Millionen Franken, die aufgrund von zeitlichen Verzögerungen notwendig waren, hat die Finanzkommission Kenntnis genommen. Der Hauptteil von 850 Millionen Franken betrifft die ausserordentliche Rechnung, den von der Bundesversammlung bewilligten einmaligen Kapitalzuschuss an die SBB. Wir haben schon vorhin bei der Rechnung darüber gesprochen.
In den Gesamtabstimmungen schliesslich nahm die Kommission jeden Bundesbeschluss einstimmig an; dies zur Eintretensdebatte.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2025 beantragt der Bundesrat sieben Nachtragskredite im Umfang von 674,9 Millionen Franken. Die Nachtragskredite betreffen zur Hauptsache die EU-Forschungsprogramme, das sind 666 Millionen Franken. Ich gehe kurz darauf ein.
Wie Sie wissen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union Kenntnis genommen. Am Tag zuvor, am 19. Dezember, hatte das Parlament das Budget 2025 genehmigt. So war es nicht mehr möglich, eine Nachmeldung zum Budget 2025 zu machen. Für die Phase bis zur definitiven Zustimmung oder Ablehnung der EU-Verträge ist für die EU-Forschungsprogramme Horizon Europe, Euratom und Digital Europe eine vorläufige Anwendung ab dem 1. Januar 2025 vorgesehen. Die Forschenden können somit erstmals wieder seit 2021 voll von der Zusammenarbeit in den internationalen Netzwerken der EU-Forschungsprogramme profitieren. Mit der Teilnahme an den Programmen muss die Schweiz auch den jährlichen Pflichtbeitrag dafür bezahlen. Der Bundesrat beantragt für das Jahr 2025 deshalb die Mittel.
Wie sieht das weitere Vorgehen aus? Der Bundesrat plant, das Abkommen über die EU-Forschungsprogramme bis Mitte November zu unterzeichnen und den Pflichtbeitrag bis Mitte Dezember zu bezahlen. Auch mit dem Nachtrag wird der Verpflichtungskredit von 5,4 Milliarden Franken für die Beteiligung der Schweiz an Horizon 2021-2027 eingehalten. Es verändert sich nur der Zahlungsrhythmus.
Bei den bisherigen Übergangsmassnahmen sind die Zahlungen nachgelagert. Es gibt Direktzahlungen je nach Projektfortschritt. Beim Horizon-Programm sind es jährliche Pflichtbeiträge, die geleistet werden müssen. Es geht also um Vorauszahlungen. Im laufenden Jahr kommt es deswegen zu einer Doppelbelastung, die sich in den folgenden Jahren aber wieder reduzieren wird. Die Forschenden selbst werden, grob gesehen, jährlich ähnlich hoch nach Projektfortschritt finanziert. Je nach Projektstart erfolgt die Finanzierung aus unseren Übergangsmassnahmen, die wir beschlossen haben, oder aus noch laufenden früheren oder künftigen EU-Forschungsprogrammen.
Wie erwähnt, belaufen sich die beantragten Nachtragskredite für den Bundeshaushalt auf insgesamt 674,9 Millionen Franken. Sie werden teilweise kompensiert. Hinzu kommen die vom Bundesrat vorgenommenen Kreditübertragungen aus dem Vorjahr, das sind 31,1 Millionen Franken. Mit dem vorliegenden Nachtrag wird der ordentliche Bundeshaushalt 2025 somit um 700,7 Millionen Franken zusätzlich belastet.
Das vom Parlament verabschiedete Budget 2025 weist zwar nur einen strukturellen Überschuss von 29 Millionen Franken auf. Nachträge sind aber trotzdem möglich. Das Finanzhaushaltgesetz gibt dazu vor, dass die Nachträge nicht höher sein sollten als die erwarteten Kreditreste. Dies ist aus heutiger Sicht gewährleistet, weil sich im Durchschnitt die Kreditreste auf 2,3 Milliarden Franken belaufen, also 3,1 Prozent der budgetierten Ausgaben.
Ich bitte Sie, den Nachträgen zuzustimmen.
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Discussion par article
Sauf indication contraire :
- la commission propose d'adhérer au projet du Conseil fédéral ;
- le conseil adhère aux propositions de la commission.
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
750 Secrétariat d'Etat à la formation, à la recherche et à l'innovation
Proposition de la majorité
A231.0276 Programmes de recherche de l'UE
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Friedli Esther, Mühlemann, Rieder)
A231.0276 Programmes de recherche de l'UE
Biffer
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung zum Nachtragskredit von 1,8 Millionen Franken, Position 750.A231.0343. Es geht um den Beitrag der Schweiz an den Europarat. Ich möchte festhalten, dass die Kommission diesen Antrag unterstützt. Doch sie beurteilt das Wachstum des Beitrags der Schweiz an den Europarat kritisch. 2015 beliefen sich die Kosten noch auf 7,8 Millionen Franken, 2025 auf 13,1 Millionen Franken. Innerhalb von zehn Jahren gab es also ein Wachstum von 5,3 Millionen Franken oder 68 Prozent. Die Kommission wird das EDA deshalb brieflich auffordern, dass beim Europarat vermehrt massgehalten wird.
BO 2025 E 382Zu 750.A231.0276, dem Nachtragskredit von 666 Millionen Franken für das EU-Forschungsprogramm: Ich möchte hier nicht nochmals wiederholen, was Frau Bundespräsidentin Keller-Sutter ausgeführt hat. Die Kommission kann sich diesen Überlegungen in der Mehrheit anschliessen, muss aber etwas klar festhalten: Die Finanzkommission stellt fest, dass die Ausführungen in der Botschaft angesichts der Höhe des Betrags, der Komplexität des Sachverhalts und der politischen Sensitivität viel zu knapp waren. Die mündlichen Erläuterungen und die später zugestellten Zusatzinformationen waren deshalb sehr wichtig, und ich danke dafür. Eine Minderheit lehnt den Nachtragskredit ab, auch deshalb, weil sie dessen Schuldenbremsenkonformität anzweifelt. Sie wird sich selbst dazu äussern.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, dem Nachtragskredit zuzustimmen.
Friedli Esther · Mit-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Meine Minderheit beantragt, dass der Anteil für die sogenannten EU-Programme im Bereich Forschung und Innovation aus dem Nachtragskredit I des Bundesrates gestrichen werden.
Nur ganz kurz: Ich glaube, man muss schon sehen, dass die Geschichte der Schweiz mit diesen Horizon-Programmen doch eher etwas kompliziert ist. Die Schweiz hat mitgemacht, wurde aber im Jahr 2014 ein erstes Mal aus den Programmen ausgeschlossen, und ich glaube, man kann sagen, dass das eine Art Ausgleichsmassnahme war, nachdem die Schweizer Bevölkerung im Jahr 2014 der Masseneinwanderungs-Initiative zugestimmt hatte. Dieser Ausschluss war nicht von so langer Dauer, und im Jahr 2017 konnte die Schweiz wieder voll mitmachen. Doch auch das hielt nicht lange an, denn vor vier Jahren verweigerte die EU der Schweiz erneut und ebenfalls aus politischen Gründen die Teilnahme an den meisten Forschungs- und Bildungsprogrammen, weil der Bundesrat entschieden hatte, die Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen abzubrechen. Seither hat die Schweiz die Schweizer Forschenden und die Schweizer Forschungsprojekte direkt finanziert, und das doch durchaus erfolgreich. Das Geld wird hier in Bern verwaltet, wir liefern es nicht direkt nach Brüssel. Die Schweiz und die Schweizer Forschenden können eigentlich überall mitmachen. Was sie nicht können: Sie können keine Projektleitungen übernehmen, diesbezüglich sind sie ausgeschlossen. Nun ermöglicht es die EU - und das wurde im Rahmen der aktuellen Paketlösung zum neuen institutionellen Abkommen mit der EU ausgehandelt -, dass die Schweiz wieder mitmachen kann.
Ich möchte Ihnen beantragen, diesen Nachtrag abzulehnen, und dies aus zwei Gründen.
Der erste Grund ist ein finanzpolitischer. Wir befinden uns hier im Nachtragskreditverfahren. Sie erinnern sich, die Bundespräsidentin hat das auch ausgeführt: Vor wenigen Monaten gab es im Rahmen des Voranschlags ein langes Hin und Her und eine intensive Budgetdebatte zwischen beiden Räten, und wir haben schlussendlich ein mit der Schuldenbremse konformes Budget mit einem strukturellen Überschuss von 29 Millionen Franken verabschiedet. Nun legt der Bundesrat einen doch sehr, sehr grossen und eigentlich überdurchschnittlich hohen Betrag als Nachtragskredit vor. Der Kommissionspräsident hat es gesagt: Es gibt dazu eine halbe Seite Botschaft und kaum inhaltliche Ausführungen, und es gibt auch keinen Mitbericht zum Beispiel von der zuständigen fachlichen Kommission, der WBK.
Ja, wir führten im Jahr 2020 in diesem Rat eine Debatte darüber, inklusive über die Verpflichtungskredite, aber damals war die Ausgangslage noch eine ganz andere. Die Schweiz war damals noch Teil von Horizon, sie wurde erst später davon ausgeschlossen.
Meine Minderheit bezweifelt, dass dieser Kredit schuldenbremsenkonform ist. Der Bundesrat argumentiert, dass in den letzten zehn bis zwanzig Jahren im Durchschnitt 2,3 Milliarden Franken Kreditreste übrig blieben, diese könne man verrechnen und somit sei dieser Nachtrag schuldenbremsenkonform. Nun, wenn ich die Rechnung für das Jahr 2024, die wir ja gerade vorhin verabschiedet haben, anschaue, dann stelle ich fest, dass die Kreditreste massiv gesunken sind. Sie betrugen noch 2 Milliarden Franken und sind im Vergleich zur Rechnung für das Jahr 2023 von 3,6 Prozent auf 2,4 Prozent gesunken. Auf dieser Basis können wir feststellen, dass die Sparmassnahmen, die wir eingeleitet haben, wirken, dass in den Voranschlägen, in den Budgets - ein wenig salopp ausgedrückt - weniger Luft enthalten ist und dadurch diese Kreditreste tiefer ausfallen. Es gibt auf der anderen Seite aber auch Kreditüberschreitungen, die wir vorhin mit der Rechnung für das Jahr 2024 ebenfalls verabschiedet haben. Deshalb jetzt einen so grossen Betrag im Rahmen eines Nachtragskredits zu verabschieden und dann noch zu sagen, das sei schuldenbremsenkonform, findet meine Minderheit nicht richtig. Wir bezweifeln die Schuldenbremsenkonformität dieses Beitrags.
Wir haben es vorhin gehört, auch die Bundespräsidentin hat es ausgeführt: Die finanziellen Aussichten des Bundes sind nicht rosig. Wir werden uns in den nächsten Monaten mit einem Entlastungspaket auseinandersetzen. Wir werden dort über Kleinstbeträge diskutieren, über Kürzungen beim öffentlichen Verkehr, beim Gebäudeprogramm, bei der Regionalpolitik, bei der Landwirtschaft, bei der Jugendförderung - alles Sachen, die die Schweizer Bevölkerung direkt betreffen. Und jetzt sprechen wir heute mit einer Botschaft von einer halben Seite, ohne grosse inhaltliche Diskussion, 666 Millionen Franken als Nachtrag. Das finde ich eine unseriöse Politik.
Ich möchte, dass wir uns auch vergegenwärtigen, dass diese Zusage, wonach die Schweiz jetzt am neuen EU-Forschungsprogramm teilnehmen könne, auch sehr stark damit zusammenhängt, wie sich die Schweiz in den nächsten Jahren im Hinblick auf das neu ausgehandelte Paket des Bundesrates mit der Europäischen Union entscheiden wird. Der Bundesrat wird dieses in Kürze in Vernehmlassung geben, sodass wir uns im nächsten Jahr damit beschäftigen werden. Dann werden wir auch dort eine Diskussion über alle Vor- und Nachteile führen können; ein Teil wird Horizon sein. Das muss mit einberechnet werden.
Was geschieht, wenn die Schweizer Bevölkerung in zwei Jahren das gesamte Paket ablehnt? Dann wird die Europäische Union die Schweiz voraussichtlich wohl wieder, als sogenannte Ausgleichsmassnahme, von diesem EU-Forschungsprogramm ausschliessen, sodass wir wieder in dieser Hin-und-her-Politik sind, die wir in den letzten Jahren schon gemacht haben.
Abschliessend möchte ich noch Folgendes festhalten: Die Investition in Forschung und Bildung ist, glaube ich, wichtig und richtig. Mir scheint dies aber nicht der richtige Zeitpunkt zu sein. Ich möchte diese Debatte inhaltlich führen, wir sollten über die neue Ausgangslage sprechen und auch darüber, wie sich dieser neue Vertrag zusammensetzt, und wir sollten auch eine vertiefte Debatte über den Betrag der Schweiz an das EU-Forschungsprogramm führen. Ich erlaube mir jetzt einfach noch, Ihnen abschliessend mitzuteilen, dass das Budget beim EU-Forschungsprogramm durchschnittlich 17,6 Milliarden Euro pro Jahr beträgt. Wenn man das umrechnet, zahlt die Schweiz pro Kopf doppelt so viel für die Teilnahme daran, weil sich der Beitrag ganz stark nach dem Bruttoinlandprodukt bemisst und die Schweiz im Vergleich zu vielen europäischen Staaten ein viel höheres Bruttoinlandprodukt hat. Rechnet man das um, kommt man auf 74 Franken pro Einwohner gegenüber 39 Euro pro EU-Einwohner. Wir finanzieren hier also Projekte im Euroraum sehr intensiv mit, ohne dass wir die generelle Zusammenarbeit mit der Europäischen Union geklärt haben. Die EU hat zudem bei diesem Forschungsprogramm eine neue sogenannte Deckelung eingeführt, was in Bezug auf die Frage, welche Länder jetzt gemäss Verteilschlüssel mehr Gelder erhalten und welche weniger, immer wieder zu Verwerfungen führt. Darüber hätte ich gerne eine inhaltliche Diskussion geführt. Diese findet leider nicht statt.
Aus all diesen Gründen finde ich, dass jetzt nicht der richtige Zeitpunkt ist und dass wir diese Diskussion im Rahmen der Behandlung des ausgehandelten Pakets führen sollten. Zudem ist unsere Minderheit - der Antrag wurde ja in der Finanzkommission gestellt - ganz klar der Meinung, dass dieser Nachtrag nicht schuldenbremsenkonform ist.
Daher bitte ich Sie, diesen Nachtrag abzulehnen.
Mühlemann Benjamin · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical
BO 2025 E 383Dass die Schweiz an Horizon teilnehmen soll, ist für mich völlig unbestritten. Die Forschungszusammenarbeit ist essenziell. Der Rahmenkredit für diese Programme wurde ja längst gesprochen, und bestimmt wurde er auch auf Basis einer ausführlichen Botschaft gesprochen. Damals fand bestimmt auch eine fundierte, inhaltliche Debatte statt. Das ist alles korrekt, und es wurde auch immer kommuniziert, dass man sich binde, sobald man sich binden könne. Das ist natürlich gut so.
Dieser Minderheit habe ich mich einzig und allein deshalb angeschlossen, weil ich ein, zwei finanzielle Eckpunkte in diesem Genehmigungsprozess, sagen wir einmal, interessant finde und man sich das hier im Plenum schon kurz vor Augen führen darf. Sie werden heute einen Nachtragskredit in Höhe von gegen 700 Millionen Franken bewilligen, der in der Staatsrechnung 2025 verbucht wird. Das ist eine Höhe, die wir uns bei Nachträgen nicht gewohnt sind. Im letzten Dezember haben wir hier in diesem Saal beim Voranschlag 2025 noch jede einzelne Million zweimal, dreimal, viermal gedreht und gewendet, um die Schuldenbremse einhalten zu können. In all diesen vorberatenden Sitzungen der Finanzkommission wurde uns seitens der Verwaltung immer wieder gesagt, wie knapp man mit den Krediten unterwegs sei, bei jedweden Positionen. Man stritt im Voranschlag 2025 quasi um jeden Franken.
Nun, ein Vierteljahr später, bringen wir locker diesen hohen dreistelligen Millionenbetrag schuldenbremsenkonform unter. Die Finanzverwaltung ist zuversichtlich, dass mehr als genügend Kreditreste dafür zur Verfügung stehen. Also alles ist korrekt, und ich zweifle im Gegensatz zu meiner Vorrednerin übrigens auch nicht daran, dass man das tatsächlich konform unterbringt.
Ich glaube aber, als Mitglied der Finanzkommission darf man aus diesem Blickwinkel über diesen Prozess kurz die Stirn runzeln, auch wenn man inhaltlich nichts gegen das Geschäft haben kann und auch nichts gegen das Geschäft haben sollte. Man darf das für die nächste Budgetberatung, wenn wir wieder Franken und Rappen drehen und wenden, auch im Hinterkopf behalten. Wenn der Aufschrei kommt, weil wir da und dort vielleicht Kürzungen machen müssen, weil Kürzungen da und dort notwendig sind, dann dürfen wir alle uns an den heutigen Tag zurückerinnern.
Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich widerspreche meiner Standeskollegin ungern, muss aber doch zwei, drei Dinge ins rechte Licht rücken. Ich gehe aber einig mit den Vorrednerinnen und Vorrednern, dass die Botschaft ziemlich mager ist und man das in einen etwas breiteren Kontext hätte stellen müssen. Ich gehe auch einig mit jenen, die sagen, dass die Ausgleichsmassnahme der Europäischen Union, uns von Horizon auszuschliessen, nicht sachgerecht war, nie sachgerecht war. Ich möchte Sie aber daran erinnern, dass mit dem bilateralen Paket, das wir demnächst behandeln, just dies nicht mehr möglich sein wird. Ausgleichsmassnahmen können nur noch innerhalb der Binnenmarktabkommen erlassen werden, seitens der Schweiz, seitens der EU. Ein indirekter oder direkter Rückgriff auf das EU-Forschungsprogramm wird nicht mehr möglich sein.
Wenn Sie in der Geschichte zurückgehen, dann müssen Sie vollständig in der Geschichte zurückgehen. Diese Forschungszusammenarbeit ist ja über zwanzig Jahre alt. Wir sind 2002 mit den Bilateralen Abkommen I in diese Kooperation eingestiegen. Das war eine vorteilhafte Kooperation. Dieses Programm gibt es in der EU seit 1984. Es ist weltweit das grösste Programm, und wir haben während Jahren ein gutes Geschäft gemacht. Denn das Konzept war so ausgestaltet, dass man Programmbeiträge leisten musste, und wir haben mehr Fördermittel bekommen, als wir einbezahlt haben. Dessen muss man sich bewusst sein. Mit dem Förderprogramm 2020-2027 ist es zu einem Systemwechsel gekommen: Gemäss dem Prinzip "pay as you go" zahlen wir so viele Mittel ein, wie wir effektiv auch beanspruchen. Aber diese Programmbeiträge müssen vorschüssig einbezahlt werden, und dann wird abgerechnet.
Der Bundesrat hat uns im Jahr 2020 eine Finanzierungsbotschaft unterbreitet. Wir haben im Rat entsprechende Beschlüsse gefasst, die übrigens sehr deutlich ausgefallen sind, nämlich mit 39 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Das war der Grundsatzbeschluss, den wir für das Horizon-Paket 2021-2027 gefasst haben. Was ist in der Folge passiert? Ein Ausschluss, aus den bekannten Gründen, war wieder Realität, und die Schweiz hat mit Ersatz- und Übergangsmassnahmen wieder ihren eigenen Weg entwickelt, um den Schaden zulasten der Forschung möglichst klein zu halten. Während zweier, dreier Budgetjahre war die Situation die, dass wir auf der einen Seite die Programmbeiträge im Budget und auf der anderen Seite gleichzeitig auch die Mittel für die Übergangs- und Ersatzmassnahmen hatten; das führte immer auch zu Kreditresten.
Dann hat die Kommission - ich möchte Sie daran erinnern - quasi einen Deal mit dem Bundesrat gemacht. Wir haben gesagt, okay, das macht wenig Sinn, der Bundesrat kann diese Programmbeiträge aus dem Budget herausnehmen, wir haben ja die Übergangs- und Ersatzmassnahmen drin; wenn es dann aber zu einem Abschluss kommt, wenn es zu einer Assoziierung kommt, dann soll der Bundesrat diese Programmbeiträge über Nachtragskredite einbringen. Genau an diesem Punkt sind wir jetzt. Und das bedeutet finanzpolitisch, dass wir jetzt eine gewisse Überlappung zwischen Übergangs- und Ersatzmassnahmen einerseits und Programmbeiträgen andererseits haben. Aber mittel- und längerfristig gleicht sich das natürlich aus. Wenn die Mittel für die Übergangs- und Ersatzmassnahmen ausgelaufen sind, greifen die Programmbeiträge. Und am Ende des Tages soll das finanzpolitisch nicht eine Mehrbelastung sein. Aber im Übergang haben wir aufgrund dieser doppelten Effekte eben eine gewisse Mehrbelastung. Darum kann ich auch nachvollziehen, was Sie aus finanzpolitischer Sicht sagen, aber längerfristig ist das keine Mehrbelastung.
Ich möchte Sie hier an diese Abmachung erinnern, die wir mit dem Bundesrat getroffen haben. Wir haben ihn explizit aufgefordert, diese Mittel im Rahmen von Nachtragskrediten zu beantragen, wenn wir wieder assoziiert sind. Es wäre jetzt mehr als fragwürdig, wenn wir von diesem Pfad abweichen würden.
Zur Schuldenbremsenkonformität: Es liegt in der Natur der Sache, dass man eine Prognose machen muss, ob ein Nachtrag schuldenbremsenkonform ist oder nicht. Das besagt ja auch die Bestimmung in Artikel 35 des Finanzhaushaltgesetzes. Natürlich kann man nicht hellsehen, und vielleicht kann es sein, dass dieser Nachtrag nicht genau schuldenbremsenkonform ist. Ich möchte das gar nicht ausschliessen, aber wir reden hier über weniger als 1 Prozent des Bundesbudgets, und wenn Sie die Erfahrungswerte von Kreditresten nehmen, dann kann man doch relativ sicher davon ausgehen, dass dieser Nachtragskredit am Ende des Tages den Test der Schuldenbremse bestehen wird. Aber das ist, wie bei jedem Nachtragskredit, letztlich immer eine Prognose.
Ich bitte Sie, hier dem Nachtragskredit zuzustimmen, erstens aus Gründen der Beständigkeit und der Verlässlichkeit - ich habe versucht, Ihnen den Kontext nochmals darzulegen -, und zweitens wäre es natürlich schon sehr fragwürdig, quasi die Mittel, die wir mit der Finanzierungsbotschaft 2020 schon einmal beschlossen haben, jetzt, wo wir wieder assoziiert sind, nicht freizugeben. Das wäre also ziemlich komisch und wäre auch nicht nachvollziehbar zu begründen, weder gegenüber aussen noch gegenüber innen.
Besten Dank, wenn Sie dem Nachtragskredit zustimmen.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Auch in Finanzangelegenheiten darf man sich der Realität nicht verweigern. Das ist eigentlich der Grundsatz bei den Finanzen. Herr Kollege Würth, Sie haben es richtig gesagt: Artikel 35 FHG sagt, dass die Summe der Nachträge nicht höher sein sollte als die Summe der Kreditreste. Das ist immer prognosebedingt. Das heisst, wir entscheiden am heutigen Tag aufgrund von Prognosen über den Verbleib der Kreditreste über 660 Millionen Schweizerfranken.
Nun wissen wir aber, dass die Kreditreste in Zeiten der Budgetknappheit drastisch abnehmen. Bereits 2024 sind die Kreditreste im gesamten Bundeshaushalt massiv zurückgegangen, wir wissen das. Die Frage, die ich der BO 2025 E 384 Finanzministerin daher stelle, ist ganz einfach: Wo sehen Sie die benötigten Kreditreste zur Gegenfinanzierung dieses Kredits in den Jahren 2025, 2026 und den folgenden Jahren in Anbetracht der Tatsache, dass Sie bereits, wie angekündigt, ein Entlastungspaket 2027 aufgegleist haben, was mit Sicherheit auch Auswirkungen auf die Kreditreste im gesamten Bundeshaushalt haben wird? Als Vertreter der Minderheit erlaube ich mir folgende Anschlussfragen: Welche Folge hätte das Fehlen von Kreditresten zur Gegenfinanzierung des Verpflichtungskredits für das Horizon-Paket? Wo wären die notwendigen zusätzlichen Einsparungen zum Entlastungspaket 2027 im Bundeshaushalt zu finden? Es ist doch zumindest der Redlichkeit geschuldet, darauf hinzuweisen, dass es bei der Gegenfinanzierung dieses Nachtragskredits allenfalls Schwierigkeiten geben könnte. Das würde uns beim nächsten Voranschlag umso härter treffen. Wir alle wissen, dass dieses Entlastungspaket - da bin ich ebenso vorsichtig wie Kollege Mühlemann - in der Gesamtheit nicht ganz einfach durchzubringen sein wird. Jetzt kommt ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor in bedeutender Höhe hinzu.
Ich bin froh, wenn Sie diese Fragen beantworten könnten. Ich bin gespannt, wie wir uns verhalten werden, wenn in absehbarer Zeit klar ist, dass diese Kreditreste nicht mehr zur Gegenfinanzierung zusätzlicher, hoher Nachtragskredite zur Verfügung stehen.
Michel Matthias · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Groupe libéral-radical
Es wurde jetzt sehr stark finanzpolitisch argumentiert. Ich möchte als Mitglied der WBK doch auch noch das Thema Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz einwerfen. Aber zuerst spreche ich vielleicht als Ratsmitglied: Ich bin es eigentlich gewohnt, dass wir uns, gerade in unserem Rat, um Kohärenz bemühen, und ich knüpfe hier an das an, was Kollege Würth gesagt hat. Die grosse inhaltliche Debatte haben wir im Jahr 2020 in der WBK und im Rat beim Horizon-Paket geführt, und das war ja eigentlich eine sehr agile Vorlage. Wir haben uns für eine Nichtassoziierung, eine Teilassoziierung oder eine Vollassoziierung vorbereitet und haben bewusst gesagt, der Kredit reicht oder soll für Pflichtbeiträge reichen, und wenn nicht, dann für Übergangsmassnahmen. Wir haben jetzt die Phase der Übergangsmassnahmen hoffentlich langsam beendet, und wir selber waren es, die grossmehrheitlich, wenn auch nicht einstimmig, den Bundesrat aufgefordert haben, in den Verhandlungen dafür zu sorgen, dass wir schon vor einer Volksabstimmung wieder voll assoziiert werden. Das wurde jetzt erreicht.
Es wurde erwähnt: In diesem Horizon-Paket haben wir bis 2027 die Beiträge respektive Verpflichtungskredite gesprochen. Das Wort Verpflichtung heisst für mich auch, dass es ein Auftrag ist, das ins Budget einzustellen - so ist der Regelfall. Das ist passiert, um das vielleicht nochmals zu erwähnen, und ab dem Jahr 2024 wurden die Beiträge nicht mehr eingestellt. Aber der Bundesrat hat das transparent dargelegt. Ich lese in der Botschaft zum Voranschlag 2025, Band 1, auf Seite 70, es werde ab dem Jahr 2024 nicht mehr budgetiert, aber der Forschung sollen keine Mittel entzogen werden. Wenn sich eine Assoziierung abzeichnet - und das haben wir jetzt -, wird der Pflichtbeitrag im entsprechenden Jahr mit einem Nachtragskredit beantragt. Wir haben das also gewusst, wir haben das gewollt, wir haben das unterstützt. Diese Frage hätten wir uns also dort stellen können oder müssen, und das haben wir auch: Geht das mit der Schuldenbremse? Diese Frage haben wir beantwortet. Man kann jetzt nicht im Nachhinein kommen und sagen, das war falsch - das wäre dann eine Selbstkritik. Aber ich halte mich an unsere Beschlüsse. Es ist auch eine Frage des Vertrauens gegen innen und gegen aussen. Diese Verlässlichkeit, glaube ich, ist wichtig. Vorher war von Rechtsunsicherheit die Rede, und wir können jetzt mehr Unsicherheit schüren, wenn wir hier nicht zustimmen.
Dann komme ich noch zum Inhaltlichen: Es ist jetzt natürlich zum Teil, von gewissen Gegnern, eine Speerspitze gegen das Verhandlungspaket als Gesamtes. Gerade Gegner eines Verhandlungspakets sagen, die Schweiz solle am liebsten ganz alleine auf der Welt oder zumindest ohne Abhängigkeit von der EU stark bleiben. Doch gerade hier gilt: Es ist eine Schwächung der exzellenten Forschung und Innovation in der Schweiz, wenn wir hier, beim weltweit besten Programm, nicht dabei sind. Wir würden die Äste des Baums, den wir nähren - die ETH als Forschungsinstitution -, selber absägen, wenn wir die Früchte nicht in Wert setzen, die dann hier kommen, im grössten Forschungsprogramm der Welt.
Ich zitiere noch kurz eine Studie. Scienceindustries hat in diesem Mai eine Studie darüber veröffentlicht, welche Auswirkungen die Jahre der Nichtassoziierung nun gehabt haben. Der Befund ist klar. Es ist nicht eine Studie nur von Wissenschaftsinstitutionen, die Industrie wurde beigezogen, die anwendende Industrie wurde beigezogen. Ich zitiere aus der Studie: "Die Schweiz verlor durch den eingeschränkten Zugang zu Horizon nicht nur einzelne Projekte, sondern an strategischer Präsenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette - von Forschung über Innovation bis hin zur Marktgestaltung [...]." Wir verlieren also am Markt - wir verlieren am Markt! Und wer war insbesondere betroffen? "Besonders behindert waren junge Forscherinnen und Forscher", also unsere Zukunft, "Studierende sowie" - jetzt kommt es - "kleine und mittelgrosse Betriebe in Hightech-Branchen." An uns, die wir uns alle zusammen auf die Fahne schreiben, KMU zu fördern: Forschungsförderung, Innovationsförderung ist ein Teil der KMU-Förderung. Also, wir würden den Ast wirklich selber absägen.
Und selbst wenn man jetzt finanzpolitisch argumentiert, glaube ich, dass unser Hauptinteresse jetzt ist, diesen Budgetbetrag zu genehmigen. Es war immer klar dargelegt, dass das kommen wird. Jetzt haben wir es. Es ist nichts als konsequent, jetzt hier zuzustimmen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich nehme die Fragen von Kollege Rieder auf und möchte sie zusätzlich noch ein wenig anders stellen.
Frau Bundespräsidentin, Sie haben im Eintretensvotum auf Artikel 35 des Finanzhaushaltgesetzes hingewiesen. Ich zitiere nochmals Artikel 35: "Der Gesamtbetrag der Nachtragskredite zum Voranschlag soll den Gesamtbetrag der voraussichtlich nicht beanspruchten Teile der Voranschlagskredite nach Möglichkeit nicht überschreiten."
Nun folgen meine zwei Fragen. Die erste Frage lautet: Ist es richtig, dass mit Artikel 35 die Schuldenbremse nicht ausser Kraft gesetzt werden darf? Also ich betone bewusst: nicht darf. Meine zweite Frage lautet: Müsste der Bundesrat in dieser Situation nicht hingehen und die voraussichtlich nicht beanspruchten Teile der Voranschlagskredite sperren?
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Conseil des Etats · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich erlaube mir auch zwei, drei Bemerkungen. Zu den Pro-Kopf-Berechnungen von Kollegin Friedli in Hinblick auf Horizon: Sie hätten schon auch das Lohnniveau der EU-Staaten einberechnen müssen, auch die ganzen Lebenshaltungskosten, Sie hätten eine kaufkraftbereinigte Vorlage präsentieren müssen, wenn Sie vergleichen wollen. Betreffend das Votum von Kollege Rieder bin ich sehr froh um die Ausführungen von Kollege Würth: Horizon war hier drinnen nie bestritten. Wenn wir etwas bedauerten, dann eben, dass die Schweiz bei Horizon nicht mehr dabei war. Jetzt haben wir die Möglichkeit, das wieder zu ändern. Wir haben in der Schweiz keine Ressourcen; wir sind, waren und, hoffe ich, werden auch künftig immer noch stark sein im Bereich der Forschung, der Entwicklung. Und wir möchten doch jetzt wirklich nicht, wie es Kollege Michel sagte, diesen Ast, auf dem wir gut, bequem und sehr sicher gesessen haben, selber abschneiden.
Ich möchte, dass wir auch künftig noch in der Champions League mitspielen können und nicht einfach nur national vor uns hin dümpeln müssen. Ich bitte Sie also ganz klar: Unterstützen Sie die Kommissionsmehrheit.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Ich habe eingangs erwähnt, dass es für den Bundesrat nicht möglich war, diesen Kredit früher zu bringen, da der materielle Abschluss des Verhandlungspakets am 20. Dezember stattgefunden hat und Sie die Schlussabstimmung über das Budget 2025 am 19. Dezember durchgeführt haben. Und wenn ich mich richtig erinnere, war es in der Tat so, dass wir 800 Millionen Franken BO 2025 E 385 für Horizon aus dem Voranschlag 2024 gestrichen haben, weil wir nicht einen Platzhalter einsetzen wollten, der das Budget und damit auch die Schuldenbremse belastet, während nicht klar war, wann wir tatsächlich wieder an Horizon assoziiert sein würden. Wir haben die Ausgleichsmassnahmen budgetiert, die Sie beschlossen haben, aber wir haben den Horizon-Beitrag gestrichen.
Was Herr Ständerat Würth gesagt hat, ist absolut korrekt. Der Bundesrat wurde aufgefordert, dann ein Nachtragskreditbegehren zu stellen, wenn es einmal der Fall sein sollte, dass wir wieder an Horizon assoziiert werden. Jetzt sieht das Verhandlungspaket in den Bereichen Forschung und Innovation eine vorläufige Anwendung des Abkommens vor. Das heisst also, dass Schweizer Akteure ab dem 1. Januar 2025 nahezu an sämtlichen Ausschreibungen dieser Programme - also Horizon Europe, Euratom und Digitales Europa - teilnehmen können. Damit die Schweizer Akteure bei den Ausschreibungen der EU im laufenden Jahr berücksichtigt und finanziert werden können, muss das Abkommen bis spätestens am 15. November unterzeichnet sein und der Pflichtbeitrag an die EU noch in diesem Jahr ausbezahlt werden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Nachtragsbotschaft war das, wie gesagt, nicht bekannt. Und der Bundesrat wollte einen Nachtragskredit verlangen und nicht im dringlichen Verfahren an die Finanzdelegation gelangen, weil der Bundesrat dieses Begehren im Plenum abgestimmt haben wollte und nicht einfach in der Finanzdelegation. Deshalb hat er beschlossen, den Antrag bereits im Rahmen des Nachtrags I zu stellen, zumal der Beitrag ja im Abkommen geregelt ist und die Höhe des Beitrags auch bekannt ist.
Ein Beschluss im Rahmen des Nachtrags I ermöglicht zudem, dass der Fremdwährungsbedarf ordentlich beschafft werden kann. Bei einem Beschluss im Nachtrag II wäre das nicht unbedingt gewährleistet. Es ist doch ein rechter Betrag in Euro, der beschafft werden muss. Damit der Betrag ausbezahlt werden kann, muss die rechtliche Grundlage, in diesem Fall das Abkommen, in Kraft sein. Bis dahin - das ist jetzt wichtig, und das war auch eine Frage von Herrn Schwander - bleibt der Nachtragskredit gesperrt. Er kann nicht für andere Zwecke verwendet werden, und es ist sichergestellt, dass der Wille des Parlamentes berücksichtigt wird. Sie haben 2020 ja auch den Verpflichtungskredit von 5,4 Milliarden Franken gesprochen, auch das wurde erwähnt.
Die Schuldenbremse muss selbstverständlich eingehalten werden, aber das jetzt schon zu berechnen, ist schon etwas Kaffeesatzlesen und hypothetisch. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir in der Regel Kreditreste von durchschnittlich 2,3 Milliarden Franken und Nachtragskreditbegehren von 1,5 Milliarden Franken haben. Es ist einfach noch nie passiert, dass es nicht aufgegangen wäre. Jetzt kann man sagen: Einmal ist immer das erste Mal. Aber man könnte dann schauen, dass man Nachträge vielleicht nicht beantragt oder dass man Kredite noch ordentlich budgetiert. Das wäre allenfalls auch möglich. Ich habe aber nicht so grosse Bedenken. Wir haben jetzt eine erste Tranche von 700 Millionen Franken, das bedeutet, dass grösste Zurückhaltung geübt wird, das gilt auch beim Nachtrag II. Das ist auch das Signal, das man aussenden muss.
Ich bitte Sie also, hier den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zu folgen.
Vote
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 13 (87 %) | 1 (7 %) | 1 (7 %) |
| Groupe libéral-radical | 9 (90 %) | 1 (10 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 2 (29 %) | 5 (71 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 36 (82 %) | 7 (16 %) | 1 (2 %) |
Gea: Antrag der Mehrheit (gem. BR)
Na: Antrag der Minderheit Friedli (streichen)
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
2. Arrêté fédéral Ia concernant le supplément I au budget 2025
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die vier beantragten Zusatzkredite betreffen vier Bauten unter der Ägide des Bundesamtes für Bauten und Logistik. Mit den Zusatzkrediten werden die Verpflichtungskredite für diese Bauten um 34,7 Millionen Franken aufgestockt. Drei Erhöhungen sind auf die Bauteuerung zurückzuführen. Bei der vierten Erhöhung - es geht um den Neubau eines Verwaltungsgebäudes am Guisanplatz 1 in Bern - gab es Anpassungen durch die Bestellerin, das VBS.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig die Annahme der vier Zusatzkredite.
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Adopté
Vote
Art. 2
Frein aux dépenses
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 15 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 4 (57 %) | 2 (29 %) | 1 (14 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 42 (93 %) | 2 (4 %) | 1 (2 %) |
Gea: Lösen der Ausgabenbremse
Na: Ablehnung
La majorité qualifiée est acquise
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 14 (93 %) | 1 (7 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 10 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 3 (43 %) | 3 (43 %) | 1 (14 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 39 (89 %) | 4 (9 %) | 1 (2 %) |
Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au supplément I au budget 2025
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 15 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 10 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 44 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
BO 2025 E 3864. Arrêté fédéral II concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2025
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Discussion par article
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Worum geht es hier? In drei Projekten sind befürchtete Projektverzögerungen im Plangenehmigungs- bzw. Rechtsmittelverfahren nicht eingetreten. Deshalb ist es so, dass die im Voranschlagsprozess gekürzten Mittel jetzt über einen Nachtragskredit von 98,5 Millionen Franken wieder freigegeben werden, um den Projektfortschritt nicht zu hemmen. Deshalb wird dieser Voranschlagskredit um diesen Betrag erhöht.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig Zustimmung zum Entwurf.
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 15 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 10 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 44 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat.