25.3015
Einführung der Sicherheitsdienstpflicht
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Hässig Patrick, Andrey, De Ventura, Fivaz Fabien, Glättli, Molina, Seiler Graf, Zryd, Zybach)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Hässig Patrick, Andrey, De Ventura, Fivaz Fabien, Glättli, Molina, Seiler Graf, Zryd, Zybach)
Rejeter la motion
Chappuis Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
En préambule, je tiens à déclarer mes liens d'intérêts : je suis la présidente de la Fédération suisse de la protection civile. Néanmoins, je m'exprime ici en tant que rapporteuse et non au nom de cette fonction.
Le mandat de la motion que nous traitons est simple, mais fondamental. Il s'agit ici de garantir dans les meilleurs délais l'alimentation en effectifs de notre armée et de notre protection civile. Nous savons que ces deux piliers de notre sécurité intérieure sont aujourd'hui sous tension. Les rapports se succèdent, les alertes se cumulent, les besoins sont connus, mais les décisions tardent.
Le rapport du Conseil fédéral du 15 janvier 2025 examine deux variantes possibles pour développer le système de l'obligation de servir : l'obligation de servir axée sur les besoins et l'obligation de servir dans la sécurité, dont il est question aujourd'hui. La Commission de la politique de sécurité, par 15 voix contre 9 et 1 abstention, estime que l'urgence de la situation appelle une décision claire et immédiate et que la variante "obligation de servir dans la sécurité" doit être mise en priorité et rapidement, une variante dans laquelle le service civil et la protection civile seraient fusionnés sous la direction des cantons.
Pourquoi ce choix ? D'abord parce que la situation l'exige. La question de l'alimentation en effectifs ne peut plus être reportée ni relativisée. Elle a été évoquée à maintes et maintes reprises déjà ce matin en plénum et à d'autres occasions. Les besoins de l'armée et de la protection civile sont documentés, sont constants et sont même en croissance. Les cantons eux-mêmes font part de leurs inquiétudes et de leurs limites. Toutes les difficultés liées à la sécurité ne proviennent pas uniquement de la guerre ou des tensions géopolitiques dont on parle beaucoup. Les événements environnementaux extrêmes comme le drame de Blatten sont appelés, malheureusement, à se multiplier. J'en veux pour preuve la très récente coulée de lave torrentielle dans le Val de Bagnes. C'est aussi à cela qu'il faut se préparer. Attendre 2027 comme le prévoit le calendrier du Conseil fédéral, ce n'est pas planifier, c'est différer et c'est prendre le risque d'un vide capacitaire.
Ensuite, parce que cette variante offre une base immédiatement exploitable, elle permet de regrouper, sous une logique claire, tous les engagements liés à la sécurité de notre pays. Ce modèle ne se contente pas d'ajuster à la marge, il crée un socle commun, un effort partagé au service de la sécurité et de la résilience collective. Le Conseil fédéral, de son côté, souhaite encore évaluer les effets de la révision de la loi sur la protection de la population et sur la protection civile, que nous avons votée récemment, et de la loi sur le service civil, qui va venir. C'est légitime, mais cela ne doit pas être un prétexte à l'inaction. Une journée d'information obligatoire pour les femmes constitue une initiative pertinente, mais si elle demeure la seule mesure prévue à court terme, elle sera manifestement et de toute évidence bien insuffisante. Il ne s'agit pas ici d'opposer les modèles ni d'anticiper les résultats de réformes plus larges, comme celle de l'initiative service citoyen. Cette motion est compatible avec d'autres pistes d'évolution.
Enfin, je me permets un mot sur la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons. Oui, cette variante aura un impact en matière d'organisation et en matière de coûts, mais ces aspects sont précisément pris en compte dans le cadre du projet "Désenchevêtrement 27". Ce travail est en cours et permettra d'apporter les clarifications nécessaires.
Une minorité estime que la procédure proposée par le Conseil fédéral est judicieuse et qu'il serait préférable d'intégrer les réflexions sur l'obligation de servir à l'examen de l'initiative service citoyen. Elle juge la décision de la majorité précipitée et qu'il serait utile d'attendre les impacts de la modification de la loi sur la protection de la population et sur la protection civile et de la loi sur le service civil. Votre commission, au contraire, dit qu'il faut accélérer une décision qui est attendue face à un processus jugé trop lent et au regard des besoins sécuritaires actuels. Elle s'appuie sur un modèle qui est déjà défini, qui est soutenu par la majorité de cette commission et qui s'inscrit dans une logique de responsabilité et d'anticipation.
Je vous invite donc, au nom de la majorité de votre commission, à l'adopter.
Theiler Heinz · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Die Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes muss gemäss der Sicherheitspolitischen Kommission dringend gesichert werden. Deshalb soll der Bundesrat beauftragt werden, die Sicherheitsdienstpflicht schnellstmöglich einzuführen. Eine Minderheit lehnt diesen Antrag ab.
Vor über drei Jahren hiess der Bundesrat den zweiten Alimentierungsbericht gut, der vier Varianten einer langfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems aufzeigte. Zwei Varianten wurden bis Ende 2024 weiter vertieft, nämlich die Sicherheitsdienstpflicht und die bedarfsorientierte Dienstpflicht. Der Bericht zu diesen beiden Varianten wurde Ende Dezember vorgelegt und im Januar 2025 im Bundesrat beraten. Der Bundesrat entschied jedoch, noch weitere Abklärungen in Auftrag zu geben, obwohl alle notwendigen Entscheidungsgrundlagen auf dem Tisch lagen. Der Bundesrat begründet seinen Entscheid damit, dass Kosten und Aufwand für Bund und Kantone entstehen würden und diese im Rahmen des Projekts "Entflechtung 27 - Aufgabenteilung Bund-Kantone" mit den Kantonen geprüft werden sollten. Aus Sicht der Kommission und aufgrund von Rückmeldungen aus den Kantonen ist aber die Dringlichkeit für eine Entscheidung gegeben und die Variante Sicherheitsdienstpflicht der Variante bedarfsorientierte Dienstpflicht vorzuziehen. Die Kommission verlangt deshalb mit dieser Motion die rasche Umsetzung der Sicherheitsdienstpflicht.
Der Zivilschutz ist bereits heute unteralimentiert, er muss mit 57 000 eingeteilten Personen auskommen, 2030 werden es noch 49 000 sein. Wir brauchen aber 72 000 Personen, um die nötigen Leistungen erbringen zu können. Auch die Armee wird Ende dieses Jahrzehnts den erfolgreichen Effektivbestand nicht mehr erreichen, insbesondere aufgrund der zu hohen Abgänge in den Zivildienst. Wenn nicht endlich entschieden wird, laufen die Armee und der Bevölkerungsschutz Gefahr, sich für die sicherheitspolitischen Herausforderungen nicht rechtzeitig neu aufstellen zu können. Zurzeit verlieren wir pro Jahr 6800 Personen an den Zivildienst, ein Teil davon hat sogar die Rekrutenschule absolviert. Das sind Personen, die also diensttauglich sind, sich vor, aber auch nach der RS gegen die Armee und für den Zivildienst entscheiden.
Die Abwanderung in den Zivildienst ist aus Sicht der Kommission inzwischen viel zu einfach geregelt und trägt die Handschrift einer Zeit, in der wir noch von der Friedensdividende abschöpften. Wie wir alle lernen mussten, hat sich inzwischen die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, was auch Auswirkungen auf den Bestand der Armee bzw. deren Alimentierung hat. Um die Verteidigungsfähigkeit der Armee zu stärken, braucht es mehr Armeeangehörige. Gesunde, wehrfähige Männer und Frauen werden dringend gebraucht, damit die Armee ihren verfassungsmässigen Auftrag, nämlich Land und Bevölkerung zu schützen, auch erfüllen kann. Unsere Aufgabe, also die Aufgabe der Politik, ist es, die Verfassungsvorgaben zu erfüllen und die Zeichen der Zeit rechtzeitig zu erkennen. Wie Sie sehen, sind die Probleme seit Jahren klar, die Lösungsvarianten wurden abgeklärt, und die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Einer Mehrheit der Kommission ist es schleierhaft, weshalb der Bundesrat trotz der Dringlichkeit des Geschäfts im Januar keinen Entscheid gefällt hat. Aus diesem Grund hat sich die Sicherheitspolitische Kommission dazu entschieden, den Bundesrat zu beauftragen, unverzüglich die Sicherheitsdienstpflicht einzuführen.
Was genau ist die Sicherheitsdienstpflicht? Zivildienst und Zivilschutz werden neu im Katastrophenschutz zusammengeführt. Jeder Schweizerbürger wird verpflichtet, Dienst in der Armee oder im Katastrophenschutz zu leisten. Damit sollen die Abgänge in den Zivildienst zurückgehen, was den Armeebeständen zugutekommt. Im Bereich des heutigen Zivilschutzes sind deutlich mehr Diensttage zu leisten. Schweizerbürgerinnen können in beiden Organisationen freiwillig Dienst leisten. Die Armee bleibt ein Einsatzmittel des Bundes und der Katastrophenschutz ein Einsatzmittel der Kantone. Damit die Armee ihre erforderlichen Bestände weiterhin sichern kann, besteht für die Dienstpflichtigen keine Wahlfreiheit zwischen der Armee und dem Katastrophenschutz. Wer militärdienstpflichtig ist, den Militärdienst jedoch nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat weiterhin die Möglichkeit, auf Gesuch hin einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Dieser erfolgt aber nicht mehr in einer separaten Zivildienstorganisation, sondern im Katastrophenschutz.
Auch bezüglich Dienstgerechtigkeit schneidet die Sicherheitsdienstpflicht gut ab, weil alle Tauglichen Dienst leisten und in der Armee und im Zivilschutz gleich viele Diensttage geleistet werden. Zudem steht auch die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) grossmehrheitlich hinter dieser Variante.
Eine Minderheit der Kommission erachtet das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen als sinnvoll. Zudem hätte sie es vorgezogen, im Rahmen der Beratung der Service-citoyen-Initiative allfällige Anpassungen am Dienstpflichtmodell vertiefter zu prüfen. Sie erachtet den Entscheid der Kommissionsmehrheit als überstürzt, die aktuelle Lösung mit dem Tatbeweis habe sich bewährt. Zudem unterstreicht die Minderheit, dass die Gewissensfreiheit ein Grundrecht sei.
Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Mehrheit der Kommission für die Einreichung einer Kommissionsmotion ausgesprochen, in welcher der Bundesrat beauftragt wird, die Sicherheitsdienstpflicht so schnell wie möglich einzuführen.
Jost Marc · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Dieser Vorstoss der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission stellt eine massive Gefährdung des Zivildienstes dar. Wieso wollen Sie den Zivildienst abschaffen?
Theiler Heinz · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Wir schaffen den Zivildienst nicht ab, wir wandeln ihn in einen Katastrophenschutz um bzw. ordnen ihn dort zu; das wird als Katastrophenschutz weitergeführt. Ziel des Zivildienstes war es, Personen, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, in ein anderes System einzubringen, und dieses wird weiterhin aufrechterhalten.
Seiler Graf Priska · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Kollege Theiler, der Bundesrat hat ja die Entscheidung über ein zukünftiges Dienstpflichtmodell unter anderem deshalb aufgeschoben, weil beide Modelle, die noch in der Auswahl sind, zu teuer waren. Dieses Modell der Sicherheitsdienstpflicht, das Sie jetzt vorgestellt haben, würde 900 Millionen Franken pro Jahr kosten. Wie sollen wir das bezahlen?
Theiler Heinz · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Sicherheit kostet Geld und wird auch in Zukunft Geld kosten. Es wird im Katastrophenschutz auch eine längere Ausbildung geben. Der Katastrophenschutz wird nicht nur auf zivile Ausbildungen ausgedehnt werden, sondern auch auf mögliche Abwehrmassnahmen im Kriegsfall.
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Vielen Dank, Herr Kollege Theiler. Sie wissen ja, dass der Zivildienst dort Aufgaben übernimmt, wo der Staat sie eben nicht leisten kann, durchaus auch in sicherheitsrelevanten Bereichen. Wenn nicht der Zivildienst, wer sonst soll diese Aufgaben übernehmen?
Theiler Heinz · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Der Zivildienst wird vielseitig eingesetzt, da haben Sie recht. Er wird auch an vielen Orten eingesetzt, wo es möglich wäre, dass Private den Dienst leisten. Auch in Spitälern kann man anderes Personal einsetzen, auch in den Schulen kann anderes Personal eingesetzt werden. Der Zivildienst ist nicht dafür gemacht, das nötige Personal für die privaten oder öffentlichen Dienste oder öffentlichen Beschäftigungen zu rekrutieren, sondern ist für solche Personen gemacht, die Gewissenskonflikte haben und den Dienst in der Armee so nicht leisten können.
Hässig Patrick · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Die vorliegende Motion verlangt nichts weniger als einen Systemwechsel in unserem Dienstpflichtmodell. Es geht um die schnellstmögliche Einführung einer sogenannten Sicherheitsdienstpflicht. Was auf dem Papier wie ein organisatorisches Update klingt, ist in Wirklichkeit ein fundamentaler Eingriff in ein gewachsenes und bewährtes System. Es geht um die faktische Abschaffung des Zivildienstes und um eine drastische Reduktion von wichtigen, heute vom Zivildienst übernommenen Aufgaben.
Die Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission lehnt diesen Vorstoss entschieden ab. Diese Motion ist nicht das Resultat einer langfristigen sicherheitspolitischen Strategie. Sie ist eine politische Kurzschlussreaktion, getragen von parteipolitischer Rhetorik statt von struktureller Vernunft. Zentral ist: Mit dieser neuen Sicherheitsdienstpflicht wird der heutige Zivildienst de facto entkernt. Die vielfältigen Tätigkeitsbereiche, die Zivildienstleistende heute in der Pflege, in der Betreuung, im Schulwesen, in der Landwirtschaft, im Umwelt- und Naturschutz abdecken, werden massiv eingeschränkt. Was übrig bleibt, sind zwei eng definierte Bereiche: Pflege und Umwelt. Alle anderen Tätigkeitsbereiche, darunter Schule, Sozialwesen, Landwirtschaft und humanitäre Hilfe, fallen praktisch weg.
Diese Dienste sind kein "nice to have". Sie sind essenziell. Für viele Kantone und Gemeinden, gerade in Randregionen, sind Zivildienstleistende eine unverzichtbare Personalressource in Altersheimen, auf Bergbauernhöfen, in Naturschutzgebieten, in Schulen oder im Behindertenwesen. Dort, wo der Markt versagt oder das Personal fehlt, greift der Zivildienst, und das erfolgreich, effizient und engagiert.
Die Kolleginnen und Kollegen zu meiner Rechten bis voll in die Mitte wollen mit dieser Vorlage die sogenannten Abschleicher aus der Armee bestrafen. Das sind junge Männer, die einen eineinhalbmal längeren Einsatz für unsere Bevölkerung und unser Land leisten, nämlich den Zivildienst. Genannte Kolleginnen und Kollegen spielen damit den einen Dienst für unser Land gegen einen anderen aus, anstatt Lösungen für beide zu finden. Das ist verantwortungslos, unvernünftig, und ich sage Ihnen, das wird uns schaden.
Dabei gibt es sehr wohl Lösungen, mit welchen man sicherstellen kann, dass alle Dienste genügend ausgebildetes Personal haben, um ihren Auftrag zu erfüllen. Eine dieser Alternativen ist die bedarfsorientierte Dienstpflicht. Sie ist nicht nur günstiger, sondern auch besser umsetzbar und nachhaltiger. Das sagt nicht nur die Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission, sondern auch der Bundesrat in seinem Alimentierungsbericht, mit dem er beide Alternativen eingehend geprüft hat. Die bedarfsorientierte Dienstpflicht orientiert sich am tatsächlichen Bedarf der Armee, des Zivilschutzes und des Zivildienstes. Sie kann auf einen grösseren Rekrutierungspool zurückgreifen, was langfristig zu einer stabileren personellen Alimentierung führt. Die bedarfsorientierte Dienstpflicht stärkt das Vertrauen der Bevölkerung und fördert das Engagement, anstatt dass man die Männer in etwas hineinmurkst, wo sie dann sagen: Ich versuche lieber, möglichst gar keinen Dienst zu leisten. Denn das wird die Konsequenz sein, und dann haben wir eine Lose-lose-lose-Situation, und eine solche kann sich unser Land in diesen schwierigen Zeiten nicht leisten, weder in der Armee noch im Zivilschutz oder im Zivildienst. Die Einführung der Sicherheitsdienstpflicht wäre ein Rückschritt. Damit gefährden Sie das Vertrauen, das viele junge Menschen heute dem Staat und seinem Milizsystem entgegenbringen.
Es ist bezeichnend, dass diese fundamentale Änderung ausgerechnet jetzt durchgedrückt werden soll, kurz bevor wir im Rahmen der Service-citoyen-Initiative die Gelegenheit hätten, genau diese Fragen in der Tiefe zu diskutieren. Dort, im Rahmen einer breiten politischen und gesellschaftlichen Debatte, sollte diese Diskussion geführt werden, nicht in einem parteipolitisch aufgeladenen Eilverfahren.
Wir müssen uns ernsthaft fragen, was für ein Zeichen wir senden, wenn wir jungen Menschen nicht mehr zutrauen, selbst zu entscheiden, auf welche Weise sie sich für unser Land engagieren wollen. Was bleibt vom liberalen Grundgedanken, wenn wir den Zugang zum Zivildienst mit Misstrauen und Restriktionen überziehen? Wir dürfen nicht vergessen: Der Dienst an der Gesellschaft ist keine Strafe, er ist ein Ausdruck von Solidarität und Verantwortung. Wer ihn leistet, sei es in der Armee, im Zivilschutz oder im Zivildienst, verdient Respekt und nicht Misstrauen.
Darum bitte ich Sie im Namen der Minderheit der SiK-N: Lehnen Sie diese Motion ab. Bleiben wir bei einem Dienstpflichtsystem, das auf Freiheit, Verantwortung und Sicherheit basiert und nicht auf einem Generalverdacht. Bleiben wir bei einem Dienstpflichtsystem, das auch ausserhalb von Katastrophen für das Wohl der Bevölkerung in unserem Land sorgen kann.
Pfister Martin · BR-M · Bundesrat · Zug
Der Bundesrat hat am 15. Januar 2025 den Bericht zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems "Vertiefungen zur 'Sicherheitsdienstpflicht' und zur 'bedarfsorientierten Dienstpflicht'" zur Kenntnis genommen. Angesichts der hohen Kosten und mit Blick auf die heutigen Bundesfinanzen entschied der Bundesrat, sich mit der Frage der Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems erst dann zu befassen, wenn Erkenntnisse zu den laufenden Gesetzesrevisionen des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) und des Zivildienstgesetzes (ZDG) vorliegen. Diese sollen die Armee- und Zivilschutzbestände verbessern. Dort kommen auch beide Elemente, beide Möglichkeiten noch einmal zur Sprache - die Sicherheitsdienstpflicht und auch die bedarfsorientierte Dienstpflicht.
Da die Sicherheitsdienstpflicht für Bund und Kantone Aufgaben und Kosten zur Folge hat, beschloss der Bundesrat zudem, diese im Rahmen des Projekts "Entflechtung 27 - Aufgabenteilung Bund-Kantone" mit den Kantonen zusammen zu behandeln. Die Mehrkosten sind erheblich; initial ist mit Investitionen von rund 900 Millionen Franken zu rechnen, schwergewichtig für die Erstellung von Unterkunfts- und Ausbildungsinfrastruktur im Zivilschutz. Dazu kommen jährlich wiederkehrende Kosten von etwa 900 Millionen Franken, hauptsächlich aufgrund des markanten Anstiegs der geleisteten Diensttage.
Der Bundesrat kann das Anliegen der Motion aber nachvollziehen. Die Alimentierungssituation ist eine grosse Herausforderung. Der Bundesrat beauftragte deshalb das VBS, ihm auf Grundlage der Ergebnisse bis Ende 2027 Anträge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Es war von Anfang an die Absicht des Bundesrates, eine langfristige Anpassung des Dienstpflichtsystems nur dann zu beschliessen, wenn die kurz- und mittelfristigen Massnahmen zur Verbesserung der Bestände nicht die gewünschte Wirkung erzielen würden.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Hässig Patrick und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 113 Stimmen
Dagegen ... 75 Stimmen
(1 Enthaltung)