24.088
Double imposition. Convention avec la Hongrie. Modification
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
BO 2025 E 484Ihre Kommission hat das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ungarn am 24. März 2025 beraten. Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat hat der Änderung des DBA am 5. März 2025 mit 153 zu 13 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.
Das DBA wurde ursprünglich am 12. September 2013 unterzeichnet und noch nie revidiert. Das Änderungsabkommen wurde am 12. Juli 2024 unterzeichnet. Es geht um die Anpassung der Mindeststandards aus dem Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverschiebung, konkret um die Mindeststandards gegen Abkommensmissbrauch und um die Verbesserung der Streitbeilegung. Zudem wird auf Wunsch der Schweiz eine Schiedsklausel eingeführt. Damit kann sichergestellt werden, dass es in einem Streitfall zu einer Einigung kommt. Heute muss in einem Verständigungsverfahren keine Einigung gefunden werden, was für die beteiligten Steuerpflichtigen schwer nachvollziehbar ist. Neu können sie ein Schiedsverfahren verlangen; die Rechtssicherheit wird dadurch erhöht.
In Ihrer Kommission wurde ein Einverständnis zur Änderung trotzdem noch grundsätzlich diskutiert. Es stellte sich die Frage, wieso es überhaupt eine Missbrauchsklausel braucht und was die Erfahrungen mit der ungarischen Steuerverwaltung sind. Auch ist Ungarn nicht bereit, auf die zeitliche Beschränkung der Vornahme von Gewinnaufrechnungen einzugehen.
Die Missbrauchsklausel bräuchte man aus Schweizer Sicht tatsächlich nicht, aber aus Sicht der anderen Staaten oder deren Rechtsprechung ist das nicht so klar. Deshalb hilft eine Missbrauchsklausel allgemein und hier im Speziellen der Rechtssicherheit. Mit Ungarn gab es bis jetzt relativ wenige Verständigungsverfahren, und man konnte alle lösen. Schiedsklauseln wurden zudem mit über 30 Staaten abgeschlossen. Es wurde bis jetzt erst mit einem Staat effektiv ein Schiedsverfahren durchgeführt. Trotzdem wünscht die Schweiz natürlich solche Schiedsverfahren.
Was die zeitliche Beschränkung der Vornahme von Gewinnaufrechnungen betrifft - das ist eine Alternative zur Umsetzung des Mindeststandards zu Massnahme 14 des Beps-Aktionsplanes zur Verbesserung der Streitbeilegung -, war Ungarn bereit, zu sagen, man setze sämtliche Verständigungsvereinbarungen ungeachtet der zeitlichen Limiten um. Man wollte sich für die Zukunft nicht einschränken lassen, was die zeitlichen Limiten anbelangt. Ungarn war für die eine Art der Umsetzung bereit, während die Schweiz für die andere Art der Umsetzung bereit war. Bis jetzt war der zeitliche Aspekt nie ein Thema in unserem Verständigungsverfahren. Element 3.3 des Mindeststandards zu Massnahme 14 des Beps-Aktionsplanes wird jedoch trotzdem erfüllt, denn es genügt, dass die Schweiz zur Aufnahme einer solchen Bestimmung bereit war. So viel zu dieser Beschränkung bzw. zur fehlenden Bereitschaft Ungarns, hier etwas zu ändern.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 13 Stimmen, also einstimmig, den Bundesbeschluss über die Genehmigung BO 2025 E 485 eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Ungarn anzunehmen.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Das Protokoll zur Änderung des DBA mit Ungarn ist das Resultat von Verhandlungen, die in erster Linie aufgenommen wurden, um das DBA an Mindeststandards anzupassen, insbesondere an die Mindeststandards des Beps-Projekts von OECD und G-20. Mit den vorgesehenen Änderungen erfüllt das DBA mit Ungarn die Mindeststandards zur Verhinderung von Abkommensmissbräuchen und zur Verbesserung der Streitbeilegungsmechanismen. Auf Wunsch der Schweiz, das haben Sie gehört, sieht das Änderungsprotokoll die Einführung einer Schiedsklausel vor. Das geltende Verständigungsverfahren im DBA mit Ungarn enthält keine Erfolgspflicht. Es ist also zurzeit nicht ausgeschlossen, dass es in einzelnen Fällen nicht gelingt, eine Doppelbesteuerung im Rahmen eines Verständigungsverfahrens zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Ungarns zu vermeiden. Diese Situation ist hinsichtlich der Rechtssicherheit unbefriedigend. Mit der Schiedsklausel wird dieser Mangel behoben, und es wird auch mehr Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen geschaffen.
Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, das Protokoll zur Änderung des DBA mit Ungarn gutzuheissen.
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Arrêté fédéral portant approbation d'un protocole modifiant la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et la Hongrie
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 13 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 10 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 6 (86 %) | 0 (0 %) | 1 (14 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 2 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 40 (98 %) | 0 (0 %) | 1 (2 %) |
Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(1 Enthaltung)
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.