23.3804
Harmoniser l'exécution de la législation environnementale
Brenzikofer Florence · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Hier vertrete ich ein Postulat zu einem anderen Thema. Im April 2025 wurde öffentlich, dass beim ehemaligen Basler Chemiegelände Klybeck der Grenzwert für das gefährliche o-Benzidin im Grundwasser überschritten wurde. Bereits 2023 veröffentlichten die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz eine Studie zum Benzidin auf Produktionsgeländen von Ciba in Basel. Bei Benzidin und o-Benzidin handelt es sich um zwei verschiedene chemische Substanzen. Sie sind in etwa gleich problematisch. Benzidin löst Blasenkrebs aus. Die Substanz war auch in der Basler chemischen Industrie einer der wichtigsten Grundstoffe. Unter anderem deshalb grassierte in der Basler chemischen Industrie auch der Blasenkrebs. Diese Erkrankung wird von der Suva als Berufskrankheit anerkannt.
Die Studie der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz vergleicht das Vorgehen von verschiedenen Kantonen in Bezug auf Benzidin. Der Bericht kommt zum Schluss, das Handling dieser gefährlichen Substanz sei in den Kantonen sehr unterschiedlich. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die gefährliche Substanz bei der Altlastenbearbeitung aus den Augen verloren. Andere Kantone hingegen haben gute Arbeit geleistet und es in ihre Verordnungen aufgenommen.
Das Vergessengehen von Benzidin beim Altlastenvollzug ist darauf zurückzuführen, dass Benzidin nicht in der Altlastenverordnung enthalten ist. Um interkantonale Differenzen beim Altlastenvollzug zu vermindern und ein einheitliches, hohes Qualitätsniveau sicherzustellen, sollte der Altlastenvollzug schweizweit besser harmonisiert werden. Das Postulat lädt den Bundesrat dazu ein, die gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Altlastenvollzugs zu überprüfen und zu harmonisieren. Gefordert wird insbesondere eine Prüfung folgender Punkte: erstens eine regelmässige Aktualisierung des Anhanges der Altlastenverordnung mit zusätzlichen Konzentrationswerten; zweitens die Harmonisierung des Vollzugswesens; drittens die Harmonisierung der Grenzwerte der Umweltverordnungen.
Der Bundesrat argumentiert in seiner Ablehnung, dass sich Untersuchungen bei einem belasteten Standort an dessen Standortgeschichte orientieren und nicht daran, ob ein Stoff in der Altlastenverordnung aufgeführt ist. Der Basler Fall des belasteten Klybeck-Areals und das Aus-den-Augen-Verlieren des Benzidinwertes zeigen jedoch exemplarisch, wie wichtig es ist, dass diese Stoffe auch in der Altlastenverordnung aufgeführt sind. Ebenfalls exemplarisch zeigen die bereits genannten Untersuchungen der Ärztinnen und Ärzte, dass die Kantone die Altlastenverordnung unterschiedlich interpretieren. Damit ein hohes Qualitätsniveau sichergestellt werden kann und die interkantonalen Differenzen vermindert werden können, braucht es zusätzlich eine Harmonisierung des Vollzugswesens.
Mein Postulat ist breit abgestützt unterzeichnet worden. Danke, dass Sie dieses wichtige Postulat mit unterstützen.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Altlastenvollzugs zu überprüfen und zu harmonisieren. Insbesondere sollen die Beurteilungswerte in der Altlastenverordnung periodisch aktualisiert, der kantonale Vollzug harmonisiert und die Grenzwerte in den verschiedenen Verordnungen aufeinander abgestimmt werden.
Wie die Postulantin erwähnt hat, ist der Schadstoff Benzidin Anlass für diesen Vorstoss. Benzidin wurde bei der Farbstoffproduktion in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Wallis verwendet. Für die 70 Schadstoffe, die an belasteten Standorten am häufigsten gefunden werden, gibt es in den Anhängen zur Altlastenverordnung Konzentrationswerte. Benzidin ist dort tatsächlich nicht aufgeführt, weil es nur regional eingesetzt wurde. Die Konzentrationswerte werden aber regelmässig überprüft und dem Stand des Wissens angepasst.
Anhang 1 der Altlastenverordnung, in welchem es um die Auswirkungen auf Gewässer geht, wird in diesem Sommer angepasst. Anhang 3 regelt die Konzentrationswerte für Böden, und dieser Anhang wird im Herbst angepasst. Bei dieser Arbeit wird auch geprüft, ob zur Harmonisierung Werte in anderen Verordnungen des Umweltrechts angepasst werden müssen. Auch für Schadstoffe, die nicht in der Altlastenverordnung geregelt sind, gibt es eine Lösung. Diese Konzentrationswerte werden von den Kantonen im Einzelfall hergeleitet.
Zur Harmonisierung des Vollzugs tragen Vollzugshilfen und der regelmässige Austausch der bei den Kantonen und beim Bund betroffenen Stellen bei. Wir meinen also, dass hier die Koordination erfolgt, dass mit der Überarbeitung dieser Verordnung und auch der Prüfung dessen, was in Anhang 1 kommt, dem Anliegen der Postulantin Rechnung getragen wird und es nicht einen zusätzlichen Bericht braucht. Ich kann auch noch sagen, dass keine Fälle bekannt sind, bei denen eine Gefährdung der Bevölkerung durch die Benzidin-Altlasten bestand. Wir nehmen das ernst, aber es gab keine unmittelbare Gefährdung, weil irgendetwas nicht genügend koordiniert war.
Vote
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 0 (0 %) | 64 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 39 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 1 (4 %) | 26 (93 %) | 1 (4 %) |
| Groupe libéral-radical | 1 (4 %) | 23 (92 %) | 1 (4 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 23 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 10 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 74 (39 %) | 113 (60 %) | 2 (1 %) |
Gea: Annahme des Postulats
Na: Ablehnung des Postulats