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Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten dürfen

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Schwander, Rieder)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Schwander, Rieder)

Adopter la motion

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Wie es der Titel der Motion sagt, geht es hier um die Frage, wo der gesetzliche Wohnsitz ist, wenn Personen in Alters- oder Pflegeheime einziehen respektive sich dann dort befinden. Die Kommissionsmehrheit - die Abstimmung ergab 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, also eine relativ satte Mehrheit - beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen, wie es auch der Bundesrat tut, und dies im Wesentlichen aus folgenden Überlegungen:

Der Wohnsitz wird in Artikel 23 des Zivilgesetzbuches geregelt, wobei im Gesetz explizit festgehalten ist, dass eine Unterbringung in einem Heim oder in einem Spital für sich selbst einen Wohnsitzwechsel bewirkt. Das heisst, ein Wohnsitzwechsel erfolgt dann, wenn der eigentliche Lebensmittelpunkt verschoben wird. Jetzt können sich daraus natürlich ungünstige Situationen ergeben, je nachdem, wie man es sieht. Das klassische Beispiel ist die Frage mit der Steuerpflicht. Jemand wohnt in einer Gemeinde, ist dort steuerpflichtig. Dann kommt diese Person in ein Heim. Wenn dadurch der Lebensmittelpunkt und damit der Wohnsitz ändert, dann zahlt sie in der Gemeinde Steuern, in der sich das Heim befindet. Auf der anderen Seite ist aber der ursprüngliche Wohnort oder Wohnkanton verantwortlich für die Zahlung der Ergänzungsleistungen. Solche Ungereimtheiten, wenn Sie so wollen, können sich ergeben.

Das Problem ist nun, dass wir diese Ungereimtheiten mit der Annahme der Motion nicht beheben können. Die Schwierigkeit ergibt sich in der Praxis eben nicht einfach nur durch diese Wohnsitzbestimmung im Zivilgesetzbuch, sondern daraus, dass es verschiedene Rechtsgebiete, verschiedene Wohnsitzdefinitionen gibt. Das Steuerrecht definiert den Wohnsitz anders als z. B. das Zivilgesetzbuch. Im Übrigen kann man immer verschiedene Überlegungen machen. Bei der Steuerfrage kann man sagen, jemand habe sein ganzes Leben lang in einer Wohnsitzgemeinde Steuern bezahlt, also soll die Wohnsitzgemeinde, die bisher die Steuereinnahmen hatte, z. B. auch für die Ergänzungsleistungen aufkommen. Man kann es natürlich auch anders sehen und sagen: Die Gemeinde, in der man jetzt wohnt und Steuern zahlt, soll die entsprechenden Leistungen erbringen. Es gibt da immer verschiedene Möglichkeiten. Das heisst, egal wie wir es machen, es ist immer aus irgendeinem bestimmten Blickpunkt nicht die richtige Lösung. Das heisst, Sie können das "Problem" nicht lösen, jedenfalls nicht über diese Motion.

Dann muss man auch noch rein praktisch überlegen: Ein Massenphänomen ist das nicht. Erstens einmal, wie ich schon gesagt habe, verändert allein der Umstand, dass sich jemand in einem Heim, in einem Spital oder in einer sonstigen Einrichtung befindet, den Wohnsitz nicht. Die Motion zielt nur auf diejenigen Fälle, bei denen tatsächlich ein solcher Wohnsitzwechsel vorkommt. Und zweitens bedeutet der Eintritt in ein Heim alleine nicht, dass man die Gemeinde wechselt. Das ist nur dann der Fall, wenn sich die Institution an einem anderen Ort, insbesondere in einem anderen Kanton, befindet. Wenn sie sich im gleichen Kanton befindet, dann ist die Sache weniger dramatisch. Das heisst, die wirklich schwierigen Fälle sind wahrscheinlich nur jene, in denen jemand über den Kanton hinaus einen entsprechenden Wohnsitzwechsel vornimmt.

Aus diesen Gründen ist die Kommission für Rechtsfragen, ich habe es erwähnt, mit einer Mehrheit von 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen mit dem Bundesrat zur Ansicht gelangt, dass diese Motion keinen Mehrwert darstellt. Wir beantragen sie Ihnen deshalb zur Ablehnung.

Schwander Pirmin · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Vorab möchte ich sagen: Die Motion hat natürlich auch einen sehr emotionalen Aspekt für all diejenigen Leute, die in ein Heim gehen müssen oder wollen. Letzteres trifft meines Erachtens aufgrund meiner Beobachtungen eher auf einen kleineren Teil zu. Aber der Reihe nach: Der Bundesrat bemängelt ja, man wisse aufgrund des Motionstextes nicht genau, um welche Gesetzesänderungen es gehe. Da muss ich Ihnen sagen: Aufgrund der Formulierung des Motionstextes ist umgangssprachlich klar, dass der zivilrechtliche Wohnsitz gemeint ist. Die Begründung des zivilrechtlichen Wohnsitzes verlangt ja die Absicht des dauernden Verbleibens. Selbst das Steuerrecht basiert ja auf dem zivilrechtlichen Wohnsitz. Man geht immer auf diesen zurück, wenn es darum geht, Steuern einzuziehen. Aber auch dort wird immer argumentiert: Es gilt die Absicht des dauernden Verbleibens.

Diejenigen Leute, die in ein Alters- oder Pflegeheim gehen, möchten eigentlich an ihrem Wohnsitz bleiben. Sie möchten, wenn sie dann in ein Heim müssen und es nicht mehr anders geht, in ein Alters- oder Pflegeheim im eigenen Dorf. Jetzt ist es immer häufiger so, dass es im eigenen Dorf zu wenig Plätze gibt. Man ist gezwungen, in ein anderes Dorf zu gehen. Im schlimmsten Fall ist man auch noch gezwungen, den Kanton zu wechseln. Deshalb ist es sehr wichtig für diejenigen Personen, die eben nicht in ein anderes Dorf wollen, dass sie ihren Wohnsitz behalten können. Sie sehen aus medizinischen Gründen ein: Jawohl, ich muss in ein Alters- oder Pflegeheim, weil die Pflege zuhause mit der Spitex nicht mehr ausreicht. Sie müssen aus medizinischer Sicht gezwungenermassen in ein Alters- und Pflegeheim. Aber wenn es in ihrem Dorf für sie keinen Platz mehr gibt oder wenn es überhaupt keine solchen Plätze mehr gibt, sind sie gezwungen, in ein anderes Dorf zu gehen, und das wollen sie eigentlich nicht.

Warum wollen sie das nicht? Jetzt kommt die emotionale Komponente. Sie wollen die Verbundenheit zum Dorf behalten, in dem sie unter Umständen aufgewachsen sind oder in dem sie zumindest schon zehn, zwanzig Jahre lang gelebt haben. Sie haben dort Bindungen aufgebaut über die Vereine, über die Kirche, wenn sie noch religiös sind, oder der Kollegenkreis stammt aus diesem Dorf. Wer besucht sie dann im anderen Dorf? Es sind die Vereinskollegen aus dem Dorf, in dem sie gewohnt haben. Diejenigen Leute, mit denen sie zusammen in die Kirche gegangen sind, besuchen diese Leute im anderen Dorf, in dem das Pflegeheim ist. Deshalb ist es sehr wichtig, dass diese Leute sagen können: Ich wohne eigentlich im Dorf A und nicht im Dorf B, in dem ich jetzt gezwungenermassen meinen Platz in einem Pflege- oder Altersheim gefunden habe.

Darum ist es auch sehr wichtig, dass wir uns überlegen, wie wir dieses Anliegen gewähren können, ohne dass das Bundesgericht oder wer auch immer kommen und sagen kann, nein, es gelte der zivilrechtliche Wohnsitz mit der Absicht des dauernden Verbleibs. Natürlich, wenn die Leute nur diesen einen Pflegeplatz haben, dann bleiben sie im anderen Dorf, obwohl sie eigentlich nie die Absicht hatten, dort zu bleiben. Sie wollen ja zurück ins Dorf, in dem sie die personellen Verbindungen haben. Das ist den Personen sehr wichtig, und deshalb scheint mir auch die Änderung sehr wichtig zu sein, wie sie der Nationalrat beschlossen hat.

Ich möchte mich jetzt nicht auf die Äste herauslassen, wie viele Menschen davon betroffen sind, ob es viele oder wenige sind. Ich sehe auch in meiner Arbeit im Zusammenhang mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht immer wieder, dass es keine Menschen gibt, die freiwillig das Dorf verlassen, um einen Pflegeplatz zu ergattern. Sie wollen eben im Dorf bleiben. Aber, wie ich schon gesagt habe, wenn es keine Plätze gibt, sind sie gezwungen, ins Nachbardorf oder, im schlimmsten Fall, in einen anderen Kanton zu ziehen. Für diese Menschen ist es nicht nur rechtlich, nein, sondern auch emotional sehr wichtig, sagen zu können, sie kämen aus Bern und nicht aus Zürich, weil die Kollegen eben auch aus Bern kommen. Diese besuchen ihre Kolleginnen und Kollegen aus der nahen Umgebung, sie kennen sich von früher her, aufgrund von Freundschaften, Kollegenschaften, aus Vereinstätigkeiten.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, nach Abwägen von allen Vor- und Nachteilen, die auch der Kommissionssprecher erwähnt hat, dem Nationalrat zu folgen.

Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Ich finde, es lohnt sich schon, darüber zu reden, was tatsächlich mit dieser Motion gefordert wird. Herr Schwander, ich bin mit Ihnen einverstanden: Es ist eine hochemotionale Angelegenheit, wenn Sie im Alter, insbesondere in einer Schwächesituation, Ihren angestammten Wohnsitz verlassen müssen und damit der Kontakt zu Ihrem bisherigen Umfeld vielleicht abbricht. Da bin ich mit Ihnen absolut einverstanden. Diese Situation ändern Sie aber nicht, indem Sie den zivilrechtlichen Wohnsitz behalten. Das Problem ist, dass Sie nicht mehr in Ihrer Wohngemeinde wohnen, also tatsächlich nicht dort sind. Ich kenne niemanden, der sagt: "Ich besuche dich nicht im Spital, weil du nicht mehr den gleichen Wohnsitz hast wie ich." Vielmehr heisst es vielleicht: Ich besuche ihn nicht im Spital, weil ich eine Stunde Weg hinter mich bringen müsste.

Herr Kollege Schwander, der Bundesrat sagt in seiner Antwort etwas, das vielleicht etwas gewagt, aber, ich glaube, nicht ganz an den Haaren herbeigezogen ist, nämlich, dass es bei der Wohnsitzfrage häufig doch eher um eine steuerrechtliche Frage gehe als um die emotionale Ebene. Ich verstehe ja, dass jemand weniger Steuern zahlen möchte und nicht mehr. Das mache ich auch gerne, aber das kann nicht die Motivation für uns sein, das Gesetz hier anzupassen. Ich finde es wunderschön, wie emotional und auch rührend Sie die Situation älterer Menschen geschildert haben. Aber, wie gesagt, diese ändert sich nicht, wenn diese den zivilrechtlichen Wohnort auf dem Papier behalten.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Der Kommissionsberichterstatter hat es gesagt: Es ist eine komplizierte Frage, und es gibt da einige Ungereimtheiten. Er hat auch gesagt, man könne das so oder anders sehen. Ich sehe das jetzt eben anders als der Kommissionsberichterstatter, und ich unterstütze die Minderheit Schwander.

Es ist eine Herausforderung, wenn man nach, sagen wir mal, 40 Jahren Ehe plötzlich melderechtlich getrennt ist. Ich mache ein Beispiel: Der Mann muss ins Alters- und Pflegeheim in der Nachbargemeinde, weil er dement ist. Die Frau bleibt in der ursprünglichen Gemeinde zurück. Da gibt es administrative Herausforderungen, was eben die Steuern und die finanziellen Zuständigkeiten anbelangt. Steuern werden künftig in der Wohngemeinde des dementen Patienten bezahlt, aber wenn Pflegeleistungen übrig bleiben, muss die ursprüngliche Gemeinde herhalten. Schlussendlich geht es dann auch einmal darum, wo der Mann bestattet wird, und da kommt die Emotionalität von Kollege Schwander ins Spiel: Das wird nämlich in der Nachbargemeinde sein. Wir nehmen da irgendwo Paare auseinander, wo es absolut keinen Sinn ergibt.

Für mich war die Begründung ein bisschen formaljuristisch. Der Titel der Motion ist nämlich klar. Er lautet: "Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten dürfen". Ich bin überzeugt, dass wir genügend kluge Juristinnen und Juristen haben, die eine Lösung finden, wenn Steuerrecht und ZGB nicht auf die gleiche Art definieren, wo der Wohnsitz ist.

Es gibt im Übrigen noch einen weiteren Punkt: Die Frau ist in meinem Beispiel immer noch absolut gesund. Sie hat keinen Einfluss auf den Steuersitz. Dieser wird automatisch dem Mann zugebilligt, und auch das entspricht eigentlich nicht mehr der heutigen Zeit.

Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte an die Worte von Frau Gmür-Schönenberger und Herrn Schwander anknüpfen und dem Kommissionssprecher erwidern: Ich habe durchaus den Eindruck, dass diese Frage lange Zeit rechtlich nicht behandelt wurde. Im Grunde herrscht Status quo. Soviel ich weiss, ist es auch in meinem Kanton noch so, dass Sie, wenn Sie ins Pflegeheim gehen, weiterhin in Ihrer angestammten Gemeinde wohnsitzpflichtig sind. Aber vermutlich, Herr Kollege Jositsch, hat eben das Steuerrecht den Ausschlag dafür gegeben, dass diese Beschwerden ans Bundesgericht gerichtet wurden und dass dieses in der Folge entschieden hat, dass der Wohnsitz nur dann wechselt, wenn jemand freiwillig ins Pflegeheim zieht.

Aber ich frage Sie: Kennen Sie jemanden, der - ausser vielleicht zu Besuch - freiwillig ins Pflegeheim gegangen ist? Wenn Sie ins Pflegeheim eintreten, ist das meist den Umständen geschuldet. Sie sehen Ihre Lage ein, Sie sehen ein, dass Sie ins Pflegeheim gehen müssen. Meistens ist es die letzte Phase in jemandes Leben. Im Durchschnitt bleiben Sie vielleicht zwei bis drei Jahre im Pflegeheim.

Und der Lebensmittelpunkt - wo ist er, wenn Sie ins Pflegeheim gehen? Wie ebenfalls bereits ausgeführt worden ist, bleiben alle Ihre Beziehungen in Ihrer bisherigen Gemeinde zurück: Sie erhalten die Unterlagen für die Abstimmungen und Wahlen, Sie erhalten Ihre Publikationen usw. Frau Gmür-Schönenberger hat zudem darauf hingewiesen, dass Sie, wenn es wirklich zu Ende geht und das Begräbnis kommt, dort auf den Friedhof kommen, wo Sie gelebt haben. Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt zwangsweise an den Ort des Pflegeheims verschieben müssen, dann sind Sie dort ein Neuzuzüger und erhalten die Einladung für den Apéro für Neuzuzüger usw. Macht es denn sozial und gesellschaftlich Sinn, alte Menschen aus rechtlichen Gründen so zu drangsalieren und alles aufgrund von Formalitäten quasi auf den Kopf zu stellen, sodass es ungemein kompliziert wird?

Eigentlich verlangt die Motion ja nur, dass das, was bis jetzt im ganzen Land stillschweigend geduldet worden ist, geregelt wird, sprich: dass die Schriften in jener Gemeinde bleiben, wo jemand gelebt hat, auch wenn er in ein Pflegeheim an einem anderen Ort zieht. Ich denke, diesen Auftrag können wir dem Bundesrat durchaus zumuten und erteilen. Er wird eine gute Lösung finden, jenseits aller rechtlichen Spitzfindigkeiten, die wir hier lesen und hören müssen.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Sie haben es gehört: Der Wohnsitz ist eine bestimmte rechtliche Beziehung einer Person zu einem Ort. Grundlegend ist dabei die Regelung im Zivilrecht. Gemäss dieser Regelung befindet sich der zivilrechtliche Wohnsitz einer Person an dem Ort, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Es geht um den Lebensmittelpunkt einer Person. Daneben gibt es in verschiedenen Rechtsgebieten weitere Bestimmungen zum Wohnsitz, die an den zivilrechtlichen Wohnsitz anknüpfen oder aber eigene, abweichende Regelungen beinhalten. An den so bestimmten Wohnsitz knüpfen wiederum andere Rechtsnormen bestimmte Rechtsfolgen an. Diese Regelungen haben zur Folge, dass ein Heimeintritt in vielen Fällen zu einem Wechsel des Wohnsitzes führt. Der neue Lebensmittelpunkt befindet sich am Ort des Heims und damit auch der Wohnsitz. Dieser Wechsel und die damit verbundenen Änderungen können unter verschiedenen Aspekten relevant sein. Das betrifft zum Beispiel die Restfinanzierung von Pflegekosten und die Ergänzungsleistungen, die Bestattungsgebühren und auch die Steuern.

Die Motion verlangt eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zum Wohnsitz, damit die betroffenen Personen ihren bisherigen Wohnsitz behalten dürfen. Die in der Motion formulierte Forderung, wonach Personen beim Heimeintritt den früheren Wohnsitz behalten dürfen, kommt aber der Einführung eines Wahlrechts beim Wohnsitz für diese Personen gleich. Personen könnten bei einem Heimeintritt faktisch zwischen ihrem bisherigen Wohnsitz und dem neuen Wohnsitz im Alters- oder Pflegeheim wählen. Eine solche Möglichkeit würde nicht nur das bisherige Konzept des Wohnsitzes grundlegend infrage stellen, weil die nach aussen erkennbare Absicht des dauernden Verbleibens als subjektives Element des Wohnsitzes nicht mehr massgebend wäre, sondern ein solches Wahlrecht würde namentlich auch im Steuerrecht einen unerwünschten Spielraum eröffnen. Gerade dies lehnt der Bundesrat ausdrücklich ab.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Lösung der in der Motion als problematisch dargestellten Situationen - solche mag es teilweise geben - nicht in einem neuen Konzept des Wohnsitzes im Zivilrecht oder Steuerrecht bestehen kann; vielmehr wäre bei den einschlägigen Regelungen anzusetzen, also zum Beispiel bei den Bestattungsgebühren, die ja in der Begründung der Motion erwähnt werden. Dabei geht es aber in einem wesentlichen Teil eben um kantonales und kommunales Recht, sodass hier nicht der Bundesgesetzgeber gefordert wäre.

Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen des Bundesrates, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und diese Motion abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 22 Stimmen

Dagegen ... 21 Stimmen

(0 Enthaltungen)