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Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten ermöglichen
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Candan Hasan, Baumann, Bäumle, Clivaz Christophe, Docourt, Masshardt, Müller-Altermatt, Pult, Schlatter, Suter, Wasserfallen Christian)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Candan Hasan, Baumann, Bäumle, Clivaz Christophe, Docourt, Masshardt, Müller-Altermatt, Pult, Schlatter, Suter, Wasserfallen Christian)
Rejeter la motion
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
La présente motion Friedli Esther traite également de mesures réglementaires supplémentaires visant à gérer la population croissante du loup que la commission de votre conseil s'est hâtée d'examiner en détail en novembre. (Remarque intermédiaire du président : Mesdames et Messieurs les parlementaires, la séance est encore en cours. Les personnes qui ont des petites conférences sont priées d'aller dans la salle des pas perdus afin que l'on puisse entendre la rapporteuse de commission. Je vous remercie de votre compréhension.) Cette motion charge le Conseil fédéral de présenter une modification de la loi sur la chasse. Ainsi, les loups pour lesquels une autorisation de tir a été délivrée pourront également être abattus dans les districts francs. C'est nécessaire, car une partie importante des plus de 40 districts francs se trouve dans les zones d'estivage d'animaux de rente. Dans ces régions, les animaux protégés, comme le loup, ne peuvent jusqu'à présent pas être régulés, même si les conditions sont réunies pour le faire. La motion Friedli Esther vise à permettre la régulation lorsque l'exige la sauvegarde des biotopes, la conservation de la diversité des espèces, des raisons cynégétiques ou la prévention des dommages excessifs causés par le gibier.
Lors de la session d'automne, le Conseil des États a adopté la motion, par 33 voix contre 10 et 1 abstention. Une minorité importante de la commission de votre conseil estime qu'il convient d'abord d'examiner les effets des dispositions de la loi sur la chasse entrées en vigueur au début de l'année avant d'envisager d'autres modifications législatives, notamment parce que les conséquences de l'extension de la régulation du loup qui est prévue ne pourront être évaluées qu'après un certain laps de temps. En outre, la minorité doute de l'efficacité des mesures prévues dans la motion. Une protection efficace des troupeaux serait la méthode la plus efficace pour éviter les dommages. Enfin, l'extension de la réglementation aux districts francs mettrait en péril la protection du loup. Voilà les arguments de la minorité.
La majorité de la commission de votre conseil estime que le dimensionnement des districts francs et, en particulier, leur recoupement important avec les zones d'estivage des animaux de rente empêchent une régulation efficace du loup dans le cadre de la législation en vigueur. La commission de votre conseil vous propose donc, par 11 voix contre 11 et 3 abstentions, avec la voix prépondérante du président, de suivre le Conseil des États et d'adopter la motion.
Rüegger Monika · Mit-F · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir bleiben beim Thema Wolf: Die Motion Friedli Esther will ermöglichen, dass Wölfe, für die eine gültige Abschussbewilligung vorliegt, auch in Jagdbanngebieten geschossen werden dürfen. Heute dienen diese Gebiete faktisch als Rückzugsräume für Wölfe, obwohl Jagdbanngebiete ursprünglich für das Wild und für die Sömmerung der Nutztiere vorgesehen waren.
Eine Abschussbewilligung nützt nichts, wenn sich der Wolf einfach hinter einer Gebietslinie wie dem Jagdbanngebiet verstecken kann. Bedenken Sie: Wir haben in der Schweiz 43 eidgenössische Jagdbanngebiete auf einer Fläche von 150 000 Hektar, so gross wie der Kanton Luzern oder der Kanton Aargau. Dort können sich viele schadenstiftende Wölfe aufhalten, gerade wenn noch Alpwirtschaft betrieben wird. Der Wolf reisst am liebsten dort, wo widerstandslose Tiere sind. Bei Rissen im Jagdbanngebiet können die Bauern nur hilflos zusehen, wie die Wölfe über ihre Schaf-, Kuh- oder Rinderherden herfallen. Die Folgen sind bereits heute sichtbar, wir haben das schon bei der ersten Motion gehört: Die Alpen werden nicht mehr bestossen, es kommt zu vorzeitigen Abalpungen, die Bauern geben auf, die Landschaft vergandet. Deshalb nehmen die Naturgefahren wie Murgänge und Lawinen zu, die Biodiversität nimmt ab, und das nur, weil wir die von der Politik gesteuerte Wolfsregulierung nicht im Griff haben.
Eine Mehrheit der Kommission sieht, dass in der heutigen Gesetzgebung genau dort eine Lücke besteht und diese mit der Motion Friedli Esther wie auch mit der vorherigen Motion Broulis geschlossen werden kann. Nicht nur den Schutz des Wolfs, auch den Schutz der Wildtiere und den Schutz der Nutztiere müssen wir ernst nehmen. Eine Koexistenz - also das Nebeneinanderleben von Wolf, Mensch und Nutztieren - muss für die Bevölkerung nachvollziehbar, tragbar und akzeptierbar sein. Eine überproportional grosse, kaum kontrollierbare Wolfspopulation gefährdet genau diese Akzeptanz.
Die Kommissionsmehrheit sieht, dass wir genau mit dieser Motion Friedli Esther eine Lücke schliessen können. Sie schafft Handlungsmöglichkeiten, wenn sich Wölfe gezielt in Schutzgebiete zurückziehen. Sie ermöglicht eine schnellere Reaktion bei wiederholten Schäden. Beide Motionen stärken auch die Kantone, die tagtäglich mit der Situation konfrontiert sind. Wir zeigen damit auch, dass wir die Sorgen der Berggebiete und der Landwirtschaft ernst nehmen und bereit sind, in der Politik Verantwortung zu übernehmen.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen daher die Annahme dieser Motion.
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche für die starke Minderheit Ihrer Kommission, welche die Motion Friedli Esther ablehnt. Die Minderheit ist vollends gewillt, eine Lösung der Wolfsrissproblematik mitzutragen. Auch uns gehen die Einzelschicksale nahe, und wir verstehen das Bedürfnis nach schnellen Massnahmen. Aber es bringt nichts, das Tempo zu erhöhen, wenn die Richtung nicht stimmt, die Lösungen falsch sind und dadurch noch mehr Probleme geschaffen werden.
Wir tragen den Wolfskompromiss mit, auch wenn unsere Schmerzgrenze oft überschritten wurde. Der aktuelle Kompromiss basiert auf vier Säulen:
1. Schadstiftende Rudel können zwischen dem 1. Juni und dem 1. Januar erlegt werden.
2. Eine proaktive Regulierung ist möglich, wenn ein plausibles Risiko für zukünftige Schäden durch ein Rudel besteht und Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden.
3. Schadstiftende Einzelwölfe können während des ganzen Jahres abgeschossen werden.
4. Den Herdenschutz unterstützen wir mit bis zu 10 Millionen Franken jährlich und neu wieder mit bis zu 80 Prozent der Kosten.
Klar ist: Ein Wolf, der für den Menschen gefährlich wird, muss abgeschossen werden können.
Die Motion Friedli Esther verlangt nun, dass Wölfe in Jagdbanngebieten bejagt werden können. Die Motion ist aus mindestens drei Gründen falsch:
1. Aus Gründen des Arten- und Lebensraumschutzes: Es gibt in der Schweiz 43 Jagdbanngebiete. Diese sind nicht einfach nur Gebiete, in welchen nicht gejagt werden darf. Sie sind Teil wichtiger Vorranggebiete geschützter Arten und der Natur. Das Jagdbanngebiet Tannhorn ist zwölf Quadratkilometer gross und liegt zwischen Glaubenberg und Beatenberg. Es ist BLN-Gebiet, Ramsar-Gebiet, Moorlandschaft von nationaler Bedeutung, Unesco-Biosphären-Gebiet sowie Smaragd-Gebiet und umfasst Waldreservate. In diesen Gebieten finden sich gefährdete Vogelarten, unter anderem das Rebhuhn, das Auerhuhn, das Haselhuhn und weitere geschützte Arten. Diese Gebiete haben eine wichtige Funktion für die Natur und den Menschen. Reguliert man hier das Schalenwild, ist das etwas anderes, als einen Wolf zu jagen. Die Jagd nach dem Wolf stört diese Gebiete enorm und widerspricht dem Verfassungsauftrag zum Schutz der Artenvielfalt.
2. Aus Gründen der sachlichen Logik: Wenn sich ein Rudel in ein Jagdbanngebiet zurückzieht, befindet es sich genau dort, wo wir es haben möchten. Es ist Beweis dafür, dass die Steuerung funktioniert. Der Wolf trägt sogar zum Schutz dieser Gebiete bei, indem er das Rot- und Schalenwild jagt und den Wald vor Verbiss schützt. Wenn wir jetzt genau dort hingehen und den Wolf jagen, dann vertreiben wir ihn von dort, wo wir ihn eigentlich haben möchten, und die Gefahr von potenziellen Schäden erhöht sich.
3. Frau Friedli schreibt in der Begründung ihrer Motion: "Die Grösse der Jagdbanngebiete macht eine Regulierung des Wolfes unmöglich [...]." Diese Aussage ist falsch. Das Streifgebiet eines Wolfsrudels beträgt im Durchschnitt 250 Quadratkilometer. Das grösste Jagdbanngebiet der Schweiz, der Kärpf - es ist auch das älteste Wildtierschutzgebiet Europas; die Glarner dürfen zu Recht stolz darauf sein -, ist mit 100 Quadratkilometern nicht einmal halb so gross. Es bleibt genug physischer Raum, um schadstiftende Wölfe zu erlegen. Das zeigte exemplarisch das Beispiel des Nationalparkrudels im letzten Jahr. Der Nationalpark ist mit 170 Quadratkilometern grösser als jedes Jagdbanngebiet. Trotzdem konnten schadstiftende Wölfe ausserhalb erlegt werden.
Ich komme zum Schluss. Bund und Kantone verfügen heute über eine breite Palette von Möglichkeiten, um rasch und vorausschauend in den Wolfsbestand einzugreifen. Die Minderheit erachtet es als falsch, vorschnelle Massnahmen zu treffen, umso mehr, wenn sie augenscheinlich weitere Probleme schaffen. Ich danke Ihnen, wenn Sie die Motion Friedli Esther ablehnen.
Zum Schluss habe ich noch ein Geschenk an den Herrn Bundesrat. Keine Angst - ich schenke Ihnen einen Herdenschutzhund, (Herr Candan überreicht Herrn Bundesrat Rösti einen kleinen Spielzeughund) und zwar als Dank dafür, dass Sie sich heute für den Kompromiss des Postulates der UREK-N einsetzten, und dafür, dass Sie sich auch in Zukunft, auch wenn es gerade einmal nicht ganz einfach ist, für die Koexistenz von Menschen und Wolf einsetzen.
Wandfluh Ernst · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege Candan, Sie machten jetzt Ausführungen zu den Jagdbanngebieten. Ich möchte Sie fragen: Soll die landwirtschaftliche Nutzung in den Jagdbanngebieten nicht erlaubt sein?
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Natürlich muss sie dort erlaubt sein. Ich glaube, ich habe es aufgezeigt: Es gibt das Wolfsrissmanagement mit vier Säulen, und wahrscheinlich ist es noch nicht ganz perfekt, aber wir müssen dieses justieren; wir müssen vielleicht auch den Herdenschutz genauer machen; wir müssen vielleicht in gewissen Momenten auch die Wolfsjagd, wenn Abschussgenehmigungen erteilt wurden, ein bisschen effektiver machen. Aber ich glaube, wir sollten den Kompromiss jetzt auf diesen vier Säulen aufbauen und - wie es Herr Bundesrat Rösti sagte - abwarten, was die Ergebnisse zeigen.
Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, Herr Kollege Candan, der Unterschied zur normalen Jagd ist ja, dass es für den Wolf eine von Behörden eigens ausgestellte Abschussverfügung gibt. Steht es für Sie dann nicht in einem diametralen Widerspruch, dass diese behördliche Verfügung nicht auf dem ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft vollzogen werden kann, sondern es territorial einen Raum gibt, in dem man diese in einem rechtsstaatlichen Verfahren erlassene behördliche Verfügung nicht durchsetzen kann? Das ist der fundamentale Unterschied zur gewöhnlichen Jagd. Oder wären Sie umgekehrt bereit, den Wolf als ganzjährig jagdbare Tierart einzustufen? Dann verstünde ich Ihre Ausführungen, dass im Banngebiet nicht geschossen werden darf.
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege Graber, danke für die Frage. Ich muss Sie leider korrigieren: Wenn man Hirsche im Jagdbanngebiet jagen will, braucht man eine Bewilligung. Wenn man diese Bewilligung erhält, darf man dennoch nicht im ganzen Jagdbanngebiet jagen. In den integral geschützten Gebieten innerhalb der Jagdbanngebiete darf man Hirsche trotzdem nicht jagen, ausser in ganz ausserordentlichen Fällen. Die Hirschjagd findet am Tag vom Hochsitz aus statt, während die Wolfsjagd mit Nachtsichtgeräten in der Nacht erfolgt. Es ist eine Treibjagd. Es sind ganz unterschiedliche Dinge. Ich will ganz sicher nicht den Schutzstatus des Wolfs herunterstufen.
Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Herr Candan, Sie sagten, es sei ja gut, wenn der Wolf im Jagdbanngebiet bleibe. Der Wolf war aber nicht immer im Jagdbanngebiet, wenn man eine ordentliche Abschussbewilligung erhalten hat. Also soll man ihn auch schiessen können. Sonst wollen Sie doch keine Regulierung vornehmen.
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Doch, denn ich bin der Meinung, dass man ihn schiessen dürfen soll, wenn eine Abschussverfügung vorliegt. Wie ich aber schon ausgeführt habe, bleibt genügend physikalischer Raum ausserhalb der Jagdbanngebiete. Das hat sich auch in Ihrem Kanton gezeigt: Im Nationalpark gab es ein Rudel, das ausserhalb Risse verursacht hat, und es konnte ausserhalb geschossen werden, obwohl der Nationalpark grösser ist als jedes andere Jagdbanngebiet in der Schweiz.
Hug Roman · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Candan, ich bin doch etwas erstaunt. Ich bin Bündner und Jäger und habe die Ausbildung zur Unterstützung der Behörden bei der Wolfsjagd abgeschlossen. Sie sagen mir nun, dass es überhaupt kein Problem sei, die betreffenden Problemwölfe und -rudel auch nach den aktuellen Bestimmungen zu jagen. Was befähigt Sie dazu - und ich frage Sie als interessierter Jäger -, zu behaupten, dass es z. B. bei uns, in unserem Kanton, kein Problem sei, diese Wölfe zu jagen?
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Besten Dank für die Frage. Ich habe das ausgeführt. Die Minderheit ist bereit, eine Lösung für die Wolfsrissproblematik zu finden. Diese baut auf diesen vier Säulen auf. Vielleicht ist das nicht perfekt, aber die Massnahme, über die wir jetzt abstimmen, ist falsch, und die lehnen wir ab.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Danke für den Schutzhund. Das ermöglicht mir auch noch, die Antwort auf die Frage, die Herr Clivaz bei der letzten Motion gestellt hat, zu präzisieren. Sie haben natürlich recht: Von 2022 bis 2023 waren insbesondere auch die Massnahmen für einen erhöhten Herdenschutz massgebend für eine Reduktion. Ich bleibe aber bei meiner Aussage, dass die proaktive Regulierung nützt. Denn wir haben einen weiterhin steigenden Bestand und weiter sinkende Zahlen; einfach damit das hier auch korrekt ist.
Betreffend diese Motion möchte ich mich jetzt nicht wiederholen. Es ist weitgehend die gleiche Argumentation des Bundesrates wie bei der vorangegangenen Motion. Ich möchte hier einfach zusätzlich sagen, weshalb der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt.
Die behördlich angeordneten Abschüsse von Wölfen können ausserhalb der Schutzgebiete durchgeführt werden. Wolfsterritorien sind mit durchschnittlich 250 Quadratkilometern deutlich grösser als die eidgenössischen Jagdbanngebiete - das grösste hat eine Fläche von 94 Quadratkilometern -, sodass wir meinen, dass der Abschuss ausserhalb der Schutzgebiete nicht unmöglich sei. Ich würde aber nicht sagen, dass das nicht durchaus auch herausfordernd ist, wie das vorhin der Jäger aus dem Kanton Graubünden gesagt hat. Der Bundesrat ist also auch hier der Meinung: Warten wir doch jetzt diese saubere Analyse ab.
Aber nochmals: Wir sind bereit und setzen alles daran, das Problem zu lösen, und wir haben gesehen, wie klar die Motion angenommen wurde. Wahrscheinlich wird auch diese angenommen, und dann ist es unsere Aufgabe, das auch entsprechend umzusetzen.
Kolly Nicolas · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur le conseiller fédéral, avec cette motion, il est demandé d'élargir les possibilités de tir. Ces attaques de loups causent des dommages aux éleveurs, mais, on ne le dit pas assez souvent, elles causent surtout de la souffrance animale. Or, les éleveurs sont énormément contrôlés pour la protection des animaux, et ma question est la suivante : on sait que les fonctionnaires sont souvent pro-loup, mais, si un fonctionnaire fédéral ou cantonal ne prend pas les mesures demandées par la loi, comme des tirs de régulation, pourrait-il être poursuivi pénalement pour mauvais traitement aux animaux par un acte d'omission ?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Monsieur Kolly, je ne suis pas sûr d'avoir bien compris votre question. Si vous me demandez ce qu'il arrive si un canton ou une administration ne fait rien, il est exact que la Confédération ne peut pas prendre de sanctions. En raison du fédéralisme, la mise en oeuvre de la loi sur la chasse et de son ordonnance est de la compétence des cantons et de leur administration. C'est la raison pour laquelle j'ai demandé aux cantons et administrations concernés de vraiment mettre en oeuvre les mesures possibles. Ce sont quand même des mesures assez importantes. Il y a beaucoup de mesures dans cette ordonnance.
Wandfluh Ernst · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrter Herr Bundesrat, ich bin Präsident des Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verbands. Wir haben wirklich grosse Probleme damit, genug Personal für die Alpen zu finden. Die Personen, die auf die Alpen gehen, die Alphirten, sind psychisch am Anschlag, sie fürchten sich auch. Daher meine Frage, nachdem es Angriffe auf Rinder gegeben hat: Kann der Bundesrat ausschliessen, dass es Angriffe auf Personen geben wird?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Besten Dank für diese Frage, Herr Nationalrat Wandfluh. Ich halte es für vermessen, das auszuschliessen. Schäden an Personen, auch belegte Angriffe, haben wir in der Schweiz bisher glücklicherweise nicht erlebt. Aber ich habe hier schon mehrfach gesagt, dass wir mit geeigneten Massnahmen alles tun müssen, damit das nie geschieht. Diese Situation möchte ich nicht erleben. Die Polemik, die wir hier bereits spüren, würde dann wahrscheinlich noch viel stärker werden. Würde so etwas passieren, stünde vermutlich auch unsere Haltung infrage. Darum bin ich einverstanden, dass wir weitere konkrete Massnahmen beschliessen und auf der Hut bleiben. Ich betone deshalb auch immer wieder: Wenn ein Wolf eine Gefahr für einen Menschen darstellt, weil er sich in dessen Nähe aufhält und nicht mehr scheu ist, erwarte ich von den Kantonen, dass sie diesen Wolf so rasch wie möglich und ohne Bewilligung des Bundes eliminieren, und zwar unverzüglich.
Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Excusez-moi, Monsieur le conseiller fédéral, la question de notre collègue Kolly et surtout votre réponse me font réagir. Je me permets peut-être de préciser le fond de la question : estimez-vous que des éleveurs qui s'estiment lésés, dans le sens où un canton ou une autorité cantonale n'aurait pas fait son travail, peuvent déposer une plainte envers les autorités cantonales, de façon à mettre en lumière qu'il y a maltraitance animale et que cette maltraitance a été autorisée ou orchestrée un tout petit peu par l'inactivité d'un canton ?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich müsste mich jetzt juristisch beraten lassen, ob eine Aufsichtsbeschwerde wegen fehlenden Vollzugs möglich ist. Ich glaube nicht. Zumindest der Bund kann hier keinen Zwang ausüben; das liegt wirklich in der Verantwortung der Kantone und ihrer Jagdverwaltungen. Aber ich glaube, es gibt genügend Instrumente, um die Verwaltungen oder vor allem die politisch verantwortliche Regierung auf politischem Weg unter Druck zu setzen. Ich habe den Eindruck, dass inzwischen das Bewusstsein vorhanden ist, reagieren zu müssen und diese Instrumente anzuwenden. Aber es gibt tatsächlich Fälle, wie Herr Nationalrat Freymond einen erwähnt hat, in denen man einen im Rudel lebenden Wolf nicht entfernen und vorübergehend nicht reagieren kann; genau darum geht es in der Motion Broulis, die Sie jetzt angenommen haben. Da haben Sie recht. Die Züchter können sich dabei etwas verloren oder ohne Unterstützung fühlen, das stimmt.
Schnyder Markus · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrter Herr Bundesrat, Kollege Candan hat den Freiberg Kärpf mit 100 Quadratkilometern erwähnt, das ist ein Sechstel der ganzen Fläche des Kantons Glarus. Dort befinden sich sehr viele Alpen. Ich bin selbst Jäger und habe den Kurs besucht, damit ich Wölfe erlegen könnte, wenn das erlaubt wäre. Es wurde uns beigebracht, dass die Wölfe möglichst dort erlegt werden müssen, wo sie Probleme stiften. Wäre es nicht logisch, dass wir eben genau dort eingreifen, wo sich die meisten Wölfe aufhalten, weil es natürlich auch die besten Schalenwildbestände hat?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich nehme an, dass sie auch dort Probleme verursachen. Ich weiss aber, dass dies nicht ganz überall der Fall ist. Die Idee, dass man dort schiesst, wo sie Probleme stiften, ist natürlich die, dass die Tiere, die nicht geschossen werden, scheu werden und das besiedelte Gebiet meiden. Das ist der Grundgedanke dieser Massnahme.
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion. Une minorité Candan Hasan et le Conseil fédéral proposent de rejeter la motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 106 Stimmen
Dagegen ... 76 Stimmen
(3 Enthaltungen)