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Miliztauglichkeit des Parlamentes stärken. Wintersession um zwei Wochen vorverlegen
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion.
Regazzi Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Meine Motion verlangt keine Revolution unseres Sessionsrhythmus. Sie verlangt eine massvolle, planbare Anpassung: Die Wintersession soll künftig zwei Wochen früher stattfinden und in der Regel spätestens am 10. Dezember enden - mit einer Ausnahme in Wahljahren. Es geht nicht um Bequemlichkeit. Es geht um die Funktionsfähigkeit unseres Milizparlamentes.
Wir sind kein Berufsparlament im klassischen Sinne. Viele von uns tragen unternehmerische Verantwortung, führen einen Betrieb oder haben leitende Funktionen in Wirtschaft und Gesellschaft. Der Jahresabschluss ist für Unternehmen eine der intensivsten Phasen des Jahres. Wenn sich diese Phase mit einer dreiwöchigen Wintersession überschneidet, entsteht eine reale Doppelbelastung - nicht theoretisch, sondern ganz konkret.
Wer die Miliz ernst nimmt, muss auch ihre zeitlichen Realitäten ernst nehmen. Das Büro argumentiert, eine Vorverschiebung hätte Auswirkungen auf die Kommissionsplanung und möglicherweise auf die Qualität der Vorbereitung. Selbstverständlich müssen wir diese Aspekte berücksichtigen, aber organisatorische Herausforderungen sind kein Naturgesetz. Die Rahmenbedingungen, die das Büro beschreibt - Paare von ständigen Kommissionen, Mindestanzahl Sitzungstage, Koordination mit dem Bundesrat -, sind das Resultat von Entscheidungen. Was einmal entschieden wurde, kann auch angepasst werden. Es ist nicht überzeugend, zu sagen: Es ist kompliziert, also lassen wir alles beim Alten. Wenn wir 2009 die Herbstsession aus familienpolitischen Gründen verschieben konnten, dann können wir auch heute eine Lösung finden.
Zum Argument des Budgets: Auch hierbei handelt es sich nicht um eine unüberwindbare Hürde. Mit einer frühzeitigen Planung der Finanzkommissionen und klar definierten Zeitfenstern ist eine seriöse Vorberatung weiterhin möglich. Andere Parlamente bewältigen komplexe Budgetprozesse unter deutlich engeren Zeitvorgaben.
Schliesslich wird gesagt, die Wintersession ende in der Regel ohnehin Mitte Dezember. Genau deshalb ist eine klare Regelung sinnvoll. Planbarkeit ist entscheidend für Unternehmen, für Familien und für uns selbst. Ein definiertes Ende spätestens am 10. Dezember schafft Verlässlichkeit.
La compatibilité avec la vie familiale ne doit pas être sous-estimée. La période de l'Avent représente pour de nombreuses familles un moment important de l'année. Si nous voulons défendre de manière crédible la conciliation entre vie professionnelle et vie familiale, nous devons également être prêts à remettre en question nos propres structures. Un Parlement de milice ne doit pas être organisé de telle sorte qu'il ne soit dans les faits compatible qu'avec les activités des personnes disposant d'une flexibilité temporelle maximale.
Die Qualität unserer Parlamentsarbeit hängt nicht primär davon ab, ob wir Mitte oder Anfang Dezember tagen. Sie hängt von der Ernsthaftigkeit unserer Vorbereitung und der Effizienz unserer Abläufe ab. Diese können wir auch mit einer früheren Wintersession gewährleisten.
Diese Motion ist kein Angriff auf die bewährte Praxis. Sie ist ein pragmatischer Vorschlag zur Stärkung des Milizsystems, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik und zur Erhöhung der Planbarkeit.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion zuzustimmen.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Ich gebe Herrn Salzmann das Wort für das Büro.
Salzmann Werner · 1VP-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Was der Motionär will, haben Sie ja gelesen: Das Büro soll beauftragt werden, künftig die Wintersession zwei Wochen früher zu beenden, wobei in Wahljahren eine Ausnahme gemacht werden könne. Eine gleichlautende Motion wurde im Nationalrat durch Nationalrat Gregor Rutz eingegeben; diese ist hängig.
Die Bundesverfassung sieht in Artikel 151 Absatz 1 vor, dass sich die Räte regelmässig zu Sessionen versammeln. Das Geschäftsreglement des Nationalrates hält in Artikel 33d Absatz 1 fest, dass sich der Nationalrat an denselben Tagen wie der Ständerat zu vier ordentlichen, dreiwöchigen Sessionen versammelt. Gemäss Artikel 37 Absatz 2 Buchstabe a des Parlamentsgesetzes obliegt es der Koordinationskonferenz - das ist das Büro Nationalrat und das Büro Ständerat -, die Kalenderwochen für die ordentlichen und ausserordentlichen Sessionen festzulegen.
Folgende Rahmenbedingungen für die Kommissionsplanungen wurden zudem von beiden Büros festgelegt. Die Büros haben Paare von ständigen Kommissionen gebildet. Sie wissen es: Mit Ausnahme der WAK, die jeweils am gleichen Tag tagen, bilden die APK und die KVF, die SiK und die UREK, die GPK und die FK, die SPK und die WBK und die SGK und die RK jeweils ein Paar. Für jede nationalrätliche Kommission werden pro Quartal mindestens vier Sitzungstage reserviert und für jede ständerätliche Kommission pro Quartal mindestens drei Sitzungstage. Die analogen Kommissionen der beiden Räte tagen nicht gleichzeitig, damit die jeweiligen personellen Ressourcen des Bundesrates, der Bundesverwaltung und der Parlamentsdienste nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die nationalrätlichen Kommissionen tagen zudem, wenn möglich, immer an den gleichen Wochentagen. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass für die Durchführung der Kommissionssitzungen im Minimum sechs ganze Wochen zwischen den Sessionen vorzusehen sind.
Die Herbstsession wurde mit dem Beschluss des Nationalrates, das Postulat Teuscher 06.3844, "Session und Familie vereinbaren", anzunehmen, im Jahr 2009 um eine Woche vorverlegt, um Überschneidungen mit den Schulferien zu vermeiden.
Eine Vorverschiebung der Wintersession wäre unter Einhaltung dieser Rahmenbedingungen je nach Kalenderjahr möglich, hätte jedoch Auswirkungen auf die Kommissionsplanung und die Qualität der Sessionsvorbereitungen. Weshalb? Auf die sitzungsfreie Woche nach der Herbstsession müsste verzichtet werden. Zudem wäre eine Vorverschiebung der Wintersession wegen der Vorberatung des Budgets in den Finanzkommissionen nicht realistisch, sofern keine anderen Massnahmen ergriffen würden. Alternativ könnte die Herbstsession vorverschoben werden, was eine Verkürzung der Sommerpause erfordern würde, um genügend Arbeitswochen für die Kommissionssitzungen zu ermöglichen. Dies würde dem Anliegen des Motionärs nach einer familienfreundlichen Gestaltung der parlamentarischen Arbeit allerdings auch nicht gerecht.
Zuletzt wurden mit dem Bericht zum Postulat Feri Yvonne 18.4252, "Parlamentarische Arbeit auf Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik prüfen", verschiedene Varianten für eine Änderung des Sessionsrhythmus und der Sessionsdauer evaluiert. Eine Umfrage dazu bei den Ratsmitgliedern hat ergeben, dass eine knappe Mehrheit gegen eine Änderung ist. Das Büro des Nationalrates hat daraufhin beschlossen, seinem Rat keine Vorschläge für eine Anpassung von Sessionsrhythmus und -dauer zu unterbreiten.
Das Büro-S hat Verständnis für das Anliegen von Ständerat Regazzi, namentlich betreffend die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Jedoch darf diese nicht zulasten der Qualität der Parlamentsarbeit gehen. Eine praktische Umsetzung des Anliegens würde erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kommissionen die Geschäfte so vorberaten, dass die Ergebnisse den Ratsmitgliedern rechtzeitig vor der Behandlung im Rat zur Kenntnis gebracht werden können. Nicht zuletzt schwanken die Daten der Wintersession erheblich. Ein Ende nach dem 20. Dezember ist die Ausnahme. In der Regel endet die Session Mitte Dezember. In den letzten zwei Jahren hat die Wintersession besonders kurz vor Weihnachten geendet. Der Rückblick bis 2007 zeigt aber, dass dies abgesehen von den Wahljahren nicht die Norm ist; das kommt nur in Ausnahmen vor.
Die Sessionsdaten für die Jahre 2028 bis 2031 sind noch nicht genehmigt. Der erarbeitete Vorschlag sieht aber für 2028 ein Sessionsende am 15. Dezember vor, für 2029 am 14. Dezember und für 2030 am 13. Dezember. Somit können Sie planen. Die geltende Praxis hat sich diesbezüglich bewährt; zudem ist sie erprobt und vorhersehbar.
Ich bitte Sie auch, einmal die Planung der Kommissionen mit ihren verschiedenen Sitzungen vor Ihr geistiges Auge zu nehmen. Denken Sie dabei auch daran, dass man dann anschliessend noch die Subkommissionsplanung einbauen muss, die GPDel-Sitzungen, die FinDel-Sitzungen. Ich kann Ihnen sagen: Wenn diese Vorverschiebung stattfindet, dann werden Sitzungen oder Anhörungen in diesen Bereichen nach der Wintersession stattfinden, weil Sie vorher keinen Platz haben, und dann wird das Programm gleichwohl gefüllt sein. Wir sind als Mitglieder des Ständerates in mehreren Kommissionen vertreten, wir sind nicht der Nationalrat. Das ist ein Unterschied.
Deswegen hat das Büro einstimmig entschieden, Ihnen die Motion zur Ablehnung zu empfehlen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 10 Stimmen
Dagegen ... 31 Stimmen
(1 Enthaltung)