22.4505
Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Kommission
Ablehnung der Motion
Antrag Roth Franziska
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Rejeter la motion
Proposition Roth Franziska
Adopter la motion
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Mühlemann Benjamin · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Die Motion Müller-Altermatt beinhaltet das Anliegen, der Bundesrat solle die Grundlagen schaffen respektive die Grundlagen anpassen, damit schweizweit vergleichbare Daten zur Umsetzung der Kinderrechte erhoben werden können. Wir diskutierten hier schon einmal über dieses Geschäft; das war im Juni 2025. Damals änderte der Ständerat auf Antrag Ihrer Kommission die Motion ab, sie wurde in einen Prüfauftrag umgewandelt. Der Nationalrat hingegen hat in der Herbstsession 2025 dann am ursprünglichen Wortlaut der Motion festgehalten. Gemäss Parlamentsrecht ist damit die Formulierung unseres Rates vom Tisch, und wir können die Motion heute nur noch annehmen oder ablehnen. Sowohl der Bundesrat als auch Ihre Kommission beantragen Ihnen Letzteres, also die Ablehnung.
Die Kommission kam in der Diskussion zum Schluss, dass sich aus der nationalrätlichen Debatte keine neuen Erkenntnisse ergeben haben. Die Situation ist klar: Es besteht im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe keine verfassungsmässige Kompetenz des Bundes, die Kantone sind da also für eine Koordination zuständig, und der Bund kann das nicht übersteuern.
Nichtsdestotrotz wurde in der Kommission nochmals ein Antrag auf Annahme der Motion diskutiert, wiederum mit dem Hinweis, dass tatsächlich Lücken in der Datenlage bestünden und dass vergleichbare statistische Grundlagen für die Planung der Kinder- und Jugendhilfe hilfreich sein könnten. Auch wurde darauf verwiesen, dass einzelne Kantone und Fachorganisationen den Wunsch nach einer besseren Koordination geäussert hätten und dass es unrealistisch sei, dass die Kantone das aus eigener Kraft hinbekommen. Auch wurde ins Feld geführt, dass die Schweiz schon zweimal gerügt worden sei, weil sie die Kinderrechtskonvention im Bereich der Daten ungenügend umsetze.
Die Kommission tat sich dann etwas schwer damit, dass sich unser Rat nun in einer quasi Alles-oder-nichts-Situation befindet und dass der letztes Jahr vorgesehene Mittelweg jetzt nicht mehr gangbar ist. Dieser Weg hätte es ja erlaubt, die bestehenden Datenlücken und die unterschiedlichen Definitionen und Systeme der Kantone zunächst noch einmal sorgfältig zu analysieren. Deshalb hatte man die Motion damals abgeändert.
Wir durften in der Kommission immerhin zur Kenntnis nehmen, und dies vielleicht mit Blick auf einen etwas grösseren Kontext, dass ein Postulatsbericht in Arbeit ist, in dem es um die Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit geht. Das geht auf ein Postulat Baume-Schneider, eine ehemalige Ständerätin, zurück. Zudem existiert eine ziemlich aktuelle Studie zu einer wirkungsvollen Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen. Der Bund erarbeitet eine Strategie im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik und kann diese Studie, die von der SODK stammt, dort berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund zog die Kommission das Fazit, dass die Motion abzulehnen sei, dies nicht zuletzt mit dem Hinweis darauf, dass sich das Parlament in der Vergangenheit wiederholt mit Fragen des Kinderschutzes und mit bestehenden Lücken in diesem Bereich befasst hatte und dass entsprechende Vorstösse unterstützt wurden, wenn ein konkreter Nutzen erkennbar war. Ausserdem bestehen auf kantonaler Ebene bereits Strukturen, etwa die entsprechenden Konferenzen der Kantone und auch die kantonalen Statistikstellen, also Strukturen, über die Fragen der Datenerhebung und Harmonisierung angegangen werden könnten. Es ist Aufgabe der Kantone, sich im Rahmen dieser Strukturen zu organisieren.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.
Roth Franziska · Mit-F · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Der Kommissionssprecher hat gesagt, es bestünden Lücken. Tatsächlich, die Lücken sind so gross, dass Erwachsene vielleicht noch aufgefangen werden, Kinder aber durchfallen. Kinder und Jugendliche sind nicht einfach kleine Erwachsene. Das gilt bei Diagnosen und Therapien in der Medizin genauso wie bei der Umsetzung und Kontrolle respektive Verbesserung ihrer Rechte.
Als wir hier in der ersten Runde über diese Motion debattierten, wurde der Sinn der Motion kaum bestritten. Man war sich einig, dass es unbefriedigend ist, dass keine solide Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte besteht. Infrage gestellt wurde und wird auch jetzt mit dem Antrag der Kommission auf Ablehnung die Kompetenz des Bundes, eine nationale Statistik zu führen.
Wenn man nun als Begründung für eine Ablehnung angibt, die Kantone könnten ja auch ohne diese Motion die nötigen Daten beim Bund bestellen und daraus die nötigen Massnahmen ableiten, dann blendet man aus oder vergisst tatsächlich, dass der Bund die Daten zuerst haben muss. Wenn man keine einheitlichen Daten erhoben hat, dann kann man auch keine Statistik bestellen. Genau deshalb wollen Ihre Kantone diese Motion. Die Vorstände der SODK und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz sprechen sich explizit dafür aus und ebenso die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen.
Eine nationale Statistik ist die Grundlage für seriöse Arbeit. Sie ist das zentrale Mittel, um Rechte durchzusetzen, zu kontrollieren und zu verbessern. So sind die Daten wie in der Medizin einheitlich und standardisiert und damit auch vergleichbar. Wenn sie das nicht sind, wenn sie nicht einheitlich sind, wenn sie nur kantonal erhoben werden und nicht standardisiert sind, dann sind sie auch nicht vergleichbar.
Stellen Sie sich vor, wir würden in der Medizin die Daten in den Kantonen fragmentiert und uneinheitlich erheben. Wir würden wohl die Erreichung des Bundeszieles einer evidenzbasierten, effizienteren Gesundheitspolitik basierend auf wissenschaftlich fundierten Entscheidungsgrundlagen schlicht verunmöglichen. Genau deshalb wird vom Kinderrechtsausschuss auch gefordert, ein integriertes, umfassendes und standardisiertes Datenerhebungs- und -verwaltungssystem zu den Kinderrechten zu schaffen und insbesondere Daten zu Gewalt gegen Kinder zu erheben.
Die Machbarkeit dazu wurde lange infrage gestellt, und es wurde darauf verwiesen, auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung von ausserfamiliär untergebrachten Kindern und Jugendlichen in der Schweiz - so werden sie betitelt - zu warten. Diese ist inzwischen gemäss Öffentlichkeitsprinzip zugänglich. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme zur vorliegenden Motion Müller-Altermatt auf eben diese Machbarkeitsstudie.
Auch im Bericht in Erfüllung des Postulates Feri Yvonne 19.3119 mit dem Titel "Analyse der Möglichkeit einer gesamtschweizerischen Zusammenführung von Daten zur Prävalenz und zu Ausprägungsformen von Gewalt an Kindern" schrieb man bereits: "Die vom BJ in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zur gesamtschweizerischen Erhebung von Minderjährigen, die ausserfamiliär untergebracht werden, wird aufzeigen, ob zumindest zu dieser Zielgruppe die Schaffung einer Statistik auf nationaler Ebene möglich ist. Selbst bei dieser vermeintlich gut eingrenzbaren Zielgruppe und unter Teilzuständigkeit des Bundes, der einen Teil der Angebote subventioniert, ist die politische und fachliche Machbarkeit einer gesamtschweizerischen Statistik noch völlig offen." Das heisst, es gibt noch nichts.
Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass und wie eine nationale Statistik dazu möglich ist. Interkantonale und nationale Schlüsselpersonen halten eine solche Statistik zwar für komplex und aufwendig, erachten sie aber mehrheitlich als wünschenswert und überfällig. Noch fehlt allerdings eine Gesetzesgrundlage. Die Daten zu den von Kinderschutzbehörden angeordneten Kindesschutzmassnahmen werden derzeit in der Statistik der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz erfasst.
Da diese Situation auch aus Sicht des Bundesrates nicht ideal ist, hat er im Rahmen der Botschaft zur Änderung des ZGB im Bereich des Erwachsenenschutzrechts vorgeschlagen, im Bundesrecht die gesetzliche Grundlage für eine schweizweite Statistik der Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes zu schaffen. So sollen in Zukunft sämtliche massgebenden Akteure aller Kantone eingebunden und die Aussagekraft der gesammelten Informationen verbessert werden. Der Bundesrat hat diese entsprechende Botschaft am 5. Dezember letzten Jahres zuhanden des Parlamentes verabschiedet.
Kindeswohlgefährdung kennt keine Kantonsgrenzen, und die Auswirkungen sind für Betroffene schweizweit schlimm. Laut den Artikeln 11, 41 und 67 der Bundesverfassung ist klar, dass der Kinder- und Jugendschutz eine Verbundaufgabe aller föderalen Ebenen ist. In der Antwort des Bundesrates zu dieser Motion werden diverse Berichte aufgezählt. Insgesamt lässt sich sagen, dass es, nachdem wir jahrelang abgeklärt und Berichte verfasst hatten, und zwar so lange, bis wir vom UN-Kinderrechtsausschuss für die Lücken kritisiert wurden, jetzt wohl an der Zeit wäre, neben dem Berichteverfassen auch konkret etwas zu tun.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Annahme dieser Motion, damit wir Lücken, in die Kinder fallen, schliessen können. Die Kinder, die Eltern, Ihre Kantone und die Fachpersonen werden es uns danken.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
La présente motion porte sur une question importante, même essentielle, à savoir la disponibilité, mais surtout aussi la qualité des données relatives aux droits de l'enfant. Votre conseil et le Conseil fédéral soutenaient la transformation de la motion en mandat d'examen. Cette transformation ayant été refusée par le Conseil national, votre conseil examine aujourd'hui une dernière fois cette motion.
Force est de constater que, depuis le début du traitement de la motion, le cadre donné par la Constitution n'a pas changé. Dans notre système fédéral, les cantons et les communes sont en premier lieu responsables des offres d'aide destinées aux enfants et aux jeunes. Par conséquent - et je comprends que cela puisse contrarier -, la collecte des données dans ce domaine relève également de la compétence des cantons. Dans le cadre du rapport en réponse au postulat Feri Yvonne 19.3119, une analyse de la possibilité de collecter à l'échelle nationale des données sur la prévalence et sur la gravité des violences faites aux enfants a été réalisée. Elle a notamment montré qu'il n'existait justement pas de base constitutionnelle pour que la Confédération collecte des données détaillées et harmonisées sur l'aide à l'enfance et à la jeunesse. Indépendamment de cette volonté et de cette thématique extrêmement importante, la motion ne pourrait pas être mise en oeuvre faute de base constitutionnelle.
Il est également incontestable que l'amélioration des données est importante. Cette amélioration se poursuit. Par exemple, le 5 décembre de l'année passée, le Conseil fédéral a adopté un message relatif à une modification du code civil : il propose de mettre en place, à l'échelon fédéral, une statistique sur les mesures de protection de l'enfant et de l'adulte qui se basent sur le droit civil. Il y a aussi la nouvelle loi fédérale sur le soutien à l'accueil extrafamilial institutionnel pour enfants, que le Parlement a élaborée. Cette loi prévoit une modification de la loi sur les allocations familiales en introduisant un nouvel article 21j relatif à une statistique nationale sur l'accueil extrafamilial institutionnel pour les enfants. Il est donc essentiel de rappeler qu'il ne s'agit pas de contester, de dévaloriser, de minimiser ou de banaliser l'importance des droits de l'enfant, mais qu'il y a lieu de considérer que la compétence pour mener cette statistique ne relève pas de la Confédération.
Vu ces éléments, au nom du Conseil fédéral, je vous propose de suivre la majorité de votre commission et de rejeter la motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 17 Stimmen
Dagegen ... 20 Stimmen
(3 Enthaltungen)