24.4391, 24.4392, 24.4393
Es braucht einen wirksamen Schutz gegen Call-ID-Spoofing von schweizerischen Rufnummern! / Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Rufnummern / Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains!
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
24.4391, 24.4392
Antrag der Kommission
Annahme der Motionen
Proposition de la commission
Adopter les motions
24.4393
Antrag der Kommission
Annahme der modifizierten Motion
Proposition de la commission
Adopter la motion modifiée
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Sie haben drei Berichte der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt die Annahme der Motionen 24.4391 und 24.4392 sowie die Annahme der Motion 24.4393 gemäss ihrem Änderungsantrag in Ziffer 4 des Berichtes. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motionen 24.4391 und 24.4392.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die drei Motionen haben eigentlich die gleiche Zielrichtung, nämlich den Missbrauch von Schweizer Telefonnummern und Schweizer Internetadressen zu verhindern. Es gibt immer wieder Schlagzeilen wie diese von letzter Woche, dass Kriminelle mit gefälschten Telefonnummern als angebliche Angestellte oder Polizisten Millionen erbeuten.
Bei der Motion Candinas Martin 24.4391 geht es um das Call-ID-Spoofing, d. h. das unrechtmässige Verschleiern der tatsächlichen Rufnummer und die Vortäuschung einer schweizerischen Rufnummer. So geben sich beispielsweise ausländische Betrügerbanden als inländische Polizisten aus. Hier sollen die Provider verpflichtet werden, technische Massnahmen einzuführen, um gespoofte, also vorgetäuschte schweizerische Rufnummern zu erkennen und zu unterbinden. Ihre KVF-S beantragt einstimmig, diese Motion anzunehmen. Der administrative und technische Aufwand für Fernmeldedienstanbieter soll dabei angemessen bleiben.
Die Motion Seiler Graf 24.4392 verlangt griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Rufnummern. Um die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Rufnummern zu bekämpfen - beispielsweise beim vorhin besprochenen Spoofing -, soll der Bundesrat beauftragt werden, die Missbräuche beim Verkauf von schweizerischen Telefonnummern wirkungsvoll einzudämmen. Die KVF-S stellt fest, dass die Identifikation der Inhaberinnen und Inhaber einer Rufnummer oft mangelhaft ist, was Missbräuche begünstigt und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erschwert. Sie beantragt auch die Annahme dieser Motion.
Bei der Motion Götte 24.4393 geht es darum, dass man griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains, also von Internetadressen, ergreift. Hier geht es darum, dass die Internetadressen von Websites, die auf .ch oder .swiss enden, nicht mehr missbräuchlich verwendet werden und die Leute irreführen können. Dazu sollen schweizerische Domains erstens nur noch an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen abgegeben werden. Zweitens sollen die Tatbestände in Missbrauchsfällen ausgedehnt werden - über Phishing, also Datendiebstahl, oder Malware, also Schadsoftware, hinaus -, sodass die technische und administrative Blockierung missbräuchlicher Domains effektiver und wirksamer geschehen kann.
Die KVF-S beantragt Ihnen eine Anpassung der Motion. Sie möchte den ersten Teil streichen. Die zusätzliche Identifizierungspflicht erscheint der Kommission unverhältnismässig, vor allem auch im Vergleich zum möglichen zusätzlichen Sicherheitsgewinn. Im Vergleich zum europäischen Ausland wäre dies ein gewaltiger Swiss Finish mit hohem Zusatzaufwand für Verwaltung und Anbieter. Hingegen beantragt Ihnen Ihre Kommission, den zweiten Teil der Motion mit der Ausdehnung des Missbrauchstatbestands anzunehmen. Hier sind neue, präzise gesetzliche Leitplanken zu setzen, innerhalb derer der Vollzug dann wirkungsvoll, aber auch mit dem nötigen Augenmass, erfolgen kann.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich kann mich dem Kommissionssprecher hier absolut anschliessen. Die Motion Candinas Martin verlangt, dass Telekomanbieter verpflichtet werden, aktiv technische Massnahmen gegen das sogenannte Call-ID-Spoofing einzuführen. Es geht hier um die Problematik der unrechtmässigen Verschleierung der tatsächlichen Telefonnummer. Bei der Motion Seiler Graf geht es um die Missbräuche bei der Weitergabe von schweizerischen Telefonnummern, und bei der Motion Götte geht es darum, dass der Bundesrat bei den schweizerischen Domains .ch und .swiss tätig wird.
Ihre vorberatende Kommission hat bei der Motion Götte einstimmig entschieden, auf die Forderung nach weiteren Identifizierungspflichten zu verzichten. Sie beantragt, die Motion mit dieser Änderung anzunehmen. Wir können uns dieser Änderung hier gerne anschliessen. Nun besteht noch die Forderung, dass die Möglichkeit der Sperrung solcher Domains auszudehnen sei. Die Identifizierungspflichten werden hingegen als unverhältnismässig erachtet.
Alle drei Motionen verfolgen das gleiche Anliegen, welches auch der Bundesrat unterstützt: Die Bevölkerung soll vor kriminellen Machenschaften geschützt werden. Deren Bekämpfung, die nötig ist, soll umgesetzt werden. Ich kürze etwas ab: Wir prüfen sämtliche Möglichkeiten und Massnahmen, die dafür notwendig sind. Wir werden im Rahmen der sowieso anstehenden Revision des Fernmelderechts, die bei uns in Erarbeitung ist, Vorschläge unterbreiten, die helfen werden, die Problematik der digitalen Kriminalität einzudämmen, ohne dass die freie Kommunikation - das scheint mir wichtig - darunter leiden wird.
Wir beantragen Ihnen entsprechend, die Motionen Candinas Martin und Seiler Graf anzunehmen und die Motion Götte mit der von der Kommission beantragten Änderung ebenfalls anzunehmen. Es gibt also keine Differenz zur Kommission; wir fordern keine Abstimmung.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Bundesrat schliesst sich dem Antrag der Kommission zur Motion 24.4393 an.
24.4391, 24.4392, 24.4393
Angenommen - Adopté