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«Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)». Volksinitiative

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le président (Page Pierre-André, président): Nous allons mener un débat général sur l'initiative populaire et nous traiterons également l'entrée en matière sur le contre-projet et la discussion par article sur les deux projets.

Gianini Simone · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion

In qualità di relatore della Commissione delle istituzioni politiche del Consiglio nazionale, ho il compito, assieme alla collega Barbara Steinemann che si esprimerà in lingua tedesca, di presentare le deliberazioni della vostra commissione sull'iniziativa popolare "per un diritto di cittadinanza moderno (iniziativa per la democrazia)", depositata il 21 novembre 2024 con 104 569 firme valide.

Notre Commission des institutions politiques propose, par 17 voix contre 8 et aucune abstention, de recommander le rejet de l'initiative, sans lui opposer de contre-projet, ni direct ni indirect. Le Conseil fédéral partage cette position.

En parallèle, même si cela ne constitue toutefois pas un contre-projet, mais un signal du soi-disant "Handlungsbedarf" - la nécessité d'agir -, notre commission a décidé, par 15 voix contre 9, de déposer une initiative parlementaire de commission visant à réduire les obstacles liés aux délais de résidence cumulés aux échelles cantonale et communale.

L'iniziativa popolare in esame propone di modificare l'articolo 38 della Costituzione federale per creare un diritto soggettivo alla naturalizzazione ordinaria. Per ottenere automaticamente risposta positiva a una domanda di naturalizzazione verrebbe richiesto in futuro unicamente l'adempimento delle seguenti quattro condizioni:

1. risiedere legalmente in Svizzera da cinque anni, invece dei dieci attuali;

2. non essere stati condannati a una pena detentiva superiore a un anno;

3. non mettere in pericolo la sicurezza del Paese;

4. disporre di conoscenze di base - livello A2 - in una lingua nazionale.

Ciò avrebbe come conseguenza che gli attuali requisiti d'integrazione quali l'indipendenza economica, il rispetto dei valori costituzionali e l'impegno all'integrazione dei familiari, così come la titolarità di un permesso di domicilio verrebbero abbandonati e che il margine di apprezzamento dei Comuni e dei Cantoni verrebbe integralmente soppresso.

Tout comme le Conseil fédéral, plusieurs membres de la commission, y compris au sein de la majorité, ne méconnaissent pas la préoccupation qui sous-tend l'initiative. Environ 1,2 million d'étrangers remplissent déjà aujourd'hui les conditions formelles de naturalisation à l'échelle fédérale, mais ne se naturalisent pas, notamment en raison de délais cumulatifs aux échelles communale et cantonale et de coûts parfois élevés. Ces obstacles méritent une analyse et des réponses ciblées, mais non les mesures disproportionnées que vise l'initiative populaire en prévoyant quatre conditions minimales qui permettent d'obtenir automatiquement la nationalité suisse, sans que les cantons et les communes puissent encore exercer le moindre pouvoir d'appréciation.

Depuis la fondation de l'État fédéral, en 1848, le droit de cité repose sur trois niveaux institutionnels, la commune, le canton et la Confédération, avec une responsabilité partagée en matière d'intégration et de contrôle des nouveaux citoyens. Le fédéralisme n'est pas un archaïsme, il reflète la conviction que c'est au niveau de proximité que l'intégration peut le mieux être appréciée. Transférer à la seule Confédération la compétence normative en matière de contrôle déterminant, voire la réglementation et l'appréciation de l'intégration, constituerait une rupture sans précédent dans l'histoire du droit de la nationalité suisse. Notre commission estime qu'une telle transformation ne peut pas être acceptée.

La commissione si è interrogata in particolare sul significato stesso che l'iniziativa attribuisce alla naturalizzazione. Creando un diritto soggettivo automatico non appena sono soddisfatti i citati quattro criteri minimi, l'iniziativa trasforma la naturalizzazione in una formalità amministrativa. Eppure, la naturalizzazione non è solo un atto giuridico e amministrativo. La naturalizzazione è l'attestazione di un'integrazione compiuta e di un'adesione sincera ai valori del nostro Paese. Rinunciarci significherebbe privarla di senso.

Prendiamo un esempio. Nell'ambito della legge attuale, una persona condannata a una pena pecuniaria per un reato grave può vedersi rifiutare la naturalizzazione. Con l'iniziativa popolare, un tale comportamento non costituirebbe più un ostacolo, poiché lo sarebbe solo una pena detentiva di una durata superiore a un anno. Allo stesso modo, la soppressione dell'esigenza dell'integrazione farebbe sì che persone per nulla o ben poco integrate potrebbero essere naturalizzate in qualsiasi momento, senza che le autorità dispongano più di alcun margine di valutazione.

La commissione ha pure esaminato il confronto internazionale sollevato dal comitato d'iniziativa. L'esempio svedese merita in particolare di essere menzionato. La Svezia, con un tasso annuo di naturalizzazione superiore al 10 per cento, è stata presentata come un modello, ma - sia pure notato - ha parallelamente trascurato il concetto d'integrazione, non impedendo così la segregazione malgrado un alto tasso di naturalizzazione. Non a caso essa conosce oggi gravi difficoltà di coesione sociale, al punto che il ministro della migrazione svedese cerca egli stesso di ispirarsi al modello svizzero per riformare il proprio sistema di concessione della cittadinanza.

La Svizzera, con uno dei tassi di stranieri residenti più elevati d'Europa, riesce generalmente a evitare queste tensioni sociali proprio perché fa della naturalizzazione il coronamento di un percorso d'integrazione e non il suo punto di partenza. Cambiare modello potrebbe quindi rivelarsi assai rischioso.

La Suisse, avec l'un des taux d'étrangers résidents les plus élevés d'Europe, arrive généralement à éviter les tensions sociales précisément parce qu'elle fait de la naturalisation l'aboutissement d'un parcours d'intégration et non son point de départ. Changer de modèle peut donc s'avérer très dangereux.

La commission a néanmoins examiné plusieurs propositions de contre-projet. Elle a rejeté, par 15 voix contre 9 et 1 abstention, les propositions Weber et Widmer Céline visant à créer un contre-projet direct pour étendre la naturalisation facilitée à la deuxième génération d'étrangers, ainsi que, par 16 voix contre 9, la proposition Rutz Gregor d'exiger le renoncement aux autres nationalités lors de l'acquisition de la nationalité suisse.

En revanche, comme indiqué précédemment, elle a adopté, par 15 voix contre 9, une initiative parlementaire de commission qui vise à modifier l'article 18 de la loi sur la nationalité suisse afin de limiter les délais de résidence cantonaux et communaux à 2 ou 3 ans au maximum. Il ne s'agit pas d'un contre-projet à l'initiative populaire, mais d'une voie législative distincte, ainsi que d'une réponse ciblée, proportionnée et respectueuse du fédéralisme à un problème documenté : la multiplication des délais cumulatifs qui pénalise les personnes mobiles, pour des raisons professionnelles ou familiales, sans que cela corresponde à un déficit d'intégration. Aucun critère d'intégration ne serait donc modifié, celle-ci restant une condition fondamentale qui doit également être remplie pour obtenir la nationalité suisse.

La maggioranza della vostra commissione è quindi convinta che un certo margine di miglioramento vi possa effettivamente essere. Ciò va però messo in pratica nel modo giusto. Procedure di naturalizzazione eque, trasparenti e accessibili: sì! Rinunciare ai requisiti d'integrazione che hanno fatto la forza del nostro Paese: questo no!

Raccomandando il respingimento dell'iniziativa popolare e, in un secondo momento, per via parlamentare, sostenendo l'iniziativa commissionale sui termini di residenza cantonale e comunale, il Consiglio nazionale può lanciare un segnale chiaro, coerente e fedele alla tradizione svizzera.

Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die vorliegende Volksinitiative mit dem offiziellen Titel "Für ein modernes Bürgerrecht" wurde am 21. November 2024 mit den notwendigen Unterschriften eingereicht. Sie will die Anforderungen an den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts abschliessend in der Bundesverfassung festschreiben. Das dreistufige Verfahren dürfte damit der Vergangenheit angehören.

Die Volksinitiative schafft bei Vorliegen der Kriterien neu einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung und entzieht auf diese Weise den Behörden den heutigen Ermessensspielraum. Heute besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen keine rechtliche Garantie für den Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit, wobei Willkür und ungerechtfertigte Ablehnung durch den Rechtsstaat korrigiert werden können.

Das Volksbegehren würde die minimale Aufenthaltsdauer in unserem Land von zehn auf fünf Jahre verkürzen. Dabei reicht nach dem Initiativtext ein rechtmässiges Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Der Besitz einer Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung würde obsolet. Damit würden neu auch Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B, mit einer vorläufigen Aufnahme, mit Schutzstatus S und Personen mit einem überlangen Asylverfahren zum Einbürgerungsverfahren zugelassen.

Ihre Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Diesen Entscheid hat sie nach Anhörung von Vertretern des Initiativkomitees und nach kurzer Diskussion getroffen. Sie hat ausdrücklich auf Anhörungen mit Aussenstehenden verzichtet. Ebenso verzichtet Ihre SPK ganz bewusst auf einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag und damit auch auf ein Entgegenkommen, so wie das zuvor auch der Bundesrat gemacht hat.

Zentral für die deutliche Ablehnung der Kommission war der weitgehende Wegfall der Integrationskriterien. Heute setzt der Staat zu Recht Anreize zur Integration, die er mit diesem Anliegen allesamt fallenlassen müsste.

Damit komme ich zu den materiellen Bedingungen für eine Einbürgerung. Die Aufnahme in das Bürgerrecht setzt voraus, dass die Bewerberinnen und Bewerber über einen guten Leumund verfügen. In der Regel sind Vorstrafen ein Ausschlusskriterium, die höchstrichterliche Rechtsprechung setzt Ausnahmen von diesem Grundsatz ganz enge Planken. Bedingte Freiheitsstrafen oder Geldstrafen stehen der Einbürgerung heute entgegen. Die Initiative hingegen will nur längerfristige Freiheitsstrafen als Hindernis gelten lassen. Darunter versteht die Rechtsprechung Gefängnisstrafen von mehr als einem Jahr. Damit würde gegenüber heute eine erhebliche Anzahl von Vorbestraften und damit Kriminellen neu ein Anrecht auf den Pass erlangen. Dass nur Personen zugelassen werden, welche die innere und äussere Sicherheit nicht gefährden, ist keine Neuerung gegenüber dem heutigen Recht.

Auch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse würden gesenkt. In diesem Punkt widerspricht das Volksbegehren in besonderer Weise den Ansichten der Kommission, fordert es doch nur noch sogenannte Grundkenntnisse einer Landessprache. Sprache ist nach Ansicht der Kommission der Schlüssel zur Integration in unsere Gesellschaft und unseren Arbeitsmarkt. Eingebürgerte sollen sich im Alltag angemessen verständigen können und nachweislich über Kenntnisse der lokalen Sprache in Wort und Schrift verfügen, um sich über allgemeine Themen auszutauschen. Wer unsere Demokratie ernst nimmt, muss ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Landessprache einfordern. Es ist aus staatspolitischer Sicht unabdingbar, dass neue Bürger die Abstimmungs- und Wahlunterlagen und amtlichen Mitteilungen verstehen. So sind die Menschen auch in der Lage, ihre Rechte auszuüben und ihren Pflichten nachzukommen. Würden die heutigen Anreize zur Sprachqualifikation fallengelassen, so würden ausserdem nach Ansicht der SPK Parallelgesellschaften gefördert, die es zwingend zu verhindern gilt. Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, wo falsch gesetzte Anreize bei der Integration oder lasche Durchsetzung hinführen kann.

Heute kann kein Gesuch stellen, wer aktuell oder in den letzten drei Jahren Sozialhilfe bezieht oder bezogen hat. Zudem müssen geordnete finanzielle Verhältnisse nachgewiesen werden; entsprechend führen offene Betreibungen, Verlustscheine oder Steuerschulden zur Abweisung des Gesuches. Mit der Initiative sind weder Fürsorgeabhängigkeit noch Einträge im Betreibungsregister ein Hindernis.

Die Initiative lässt Einbürgerungsgespräche obsolet werden, weil das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen nicht mehr vorausgesetzt wird und daher auch keine Prüfung der Kenntnisse zu Lebensweise, Kultur und Geografie stattfinden soll.

Lanciert hat die Initiative "für ein modernes Bürgerrecht" ein Verein namens Aktion Vierviertel. Deren Mitglieder beklagen die angeblich hohen Hürden und empfinden den gegenwärtigen Einbürgerungsprozess als einschüchternd und intransparent. Sie betonen, dass der neu geschaffene Anspruch auf Einbürgerung kein Automatismus sei und dass sie ihre Initiative als Chance für mehr Menschenwürde verstehen, als Chance, alle Menschen in die Gesellschaft und die politischen Prozesse einzubeziehen und niemanden auszuschliessen.

Die Staatspolitische Kommission sieht hingegen keinen Anlass, das heute geltende Verfahren zu überdenken. Seit der Jahrtausendwende sind mehr als eine Million Menschen eingebürgert worden. Das heisst, jeder neunte Einwohner in diesem Land hat seit dem Jahr 2000 erfolgreich das Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Allein das zeigt schon, dass Schweizer zu werden nicht mehr so schwierig sein kann.

Kurz zusammengefasst, liest sich die Volksinitiative so: Ausgeschlossen vom Rechtsanspruch auf die Schweizer Staatsangehörigkeit wären nur noch Ausländer, welche die Sicherheit des Landes gefährden, zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt wurden oder sich in keiner Landessprache verständigen können oder noch nicht seit fünf Jahren über ein Aufenthaltsrecht verfügen. Damit würde die Volksinitiative die Anforderungen für die ordentliche Einbürgerung zum einen deutlich tiefer setzen als diejenigen für die heute geltende erleichterte Einbürgerung, zum andern aber auch tiefer als diejenigen für eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung und damit eine Einreise in unser Land.

Wie bereits erwähnt, empfiehlt die SPK-N diese Volksinitiative mit 17 zu 8 Stimmen zur Ablehnung. Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Initiative. Sie ist der Ansicht, dass einheitliche nationale Regeln die Transparenz erhöhen, die Chancengleichheit verbessern und den Zugang zu politischen Rechten erleichtern würden. Ebenfalls abgelehnt, mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, hat die Kommission zwei gleichlautende direkte Gegenvorschläge für eine erleichterte Einbürgerung der zweiten Ausländergeneration. Ebenso hat die Kommission einen Antrag auf Verschärfung der Einbürgerungskriterien mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt, wonach der Erwerb des Bürgerrechts durch ordentliche oder erleichterte Einbürgerung sowie durch Wiedereinbürgerung den Verzicht auf andere Staatsangehörigkeiten voraussetzen würde, wobei er innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zu erfolgen habe.

In einem Punkt stört sich jedoch die Mehrheit der Kommission am gegenwärtigen Prozedere. Sie stört sich nämlich an den kommunalen und kantonalen Wohnsitzfristen, die bei jedem Umzug von Neuem zu laufen beginnen. Die Kommission vermied es jedoch bewusst, das Anliegen im Zusammenhang mit dieser Vorlage zu lancieren. Sie wird völlig losgelöst von dieser Vorlage eine Kommissionsinitiative in die Wege leiten.

Weber Céline · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Ma minorité I propose d'opposer un contre-projet direct à cette initiative en modifiant l'accès à la naturalisation facilitée, en l'étendant à la deuxième génération déjà. Pourquoi cela ? Une extension de la naturalisation facilitée aux personnes de la deuxième génération d'étrangers, comme je vous le propose, serait un compromis cohérent. Les personnes nées en Suisse et ayant suivi au moins cinq ans de scolarité obligatoire dans notre pays ont des liens étroits avec notre pays et doivent pouvoir bénéficier d'une naturalisation facilitée sur demande - bien entendu pas automatique -, pour autant que ces personnes et au moins un de leurs parents disposent d'un droit de séjour en Suisse.

En effet, il n'est pas cohérent d'accepter les étrangers quand il s'agit de faire fonctionner notre économie, nos EMS, nos hôpitaux ou quand il s'agit d'entretenir nos routes, mais de considérer que les enfants de ces étrangers, qui ont été scolarisés en Suisse - je parle des enfants - et qui n'ont pas d'autre chez eux que la Suisse, ne puissent pas bénéficier de la naturalisation facilitée. Ces personnes ont joué avec nos enfants, maîtrisent nos codes, parlent nos dialectes avec les mêmes accents que nous, participent à la vie locale et économique et sont intégrées dans nos communes.

En outre, il n'y a bien entendu pas d'automatisme dans ma proposition de minorité I. Même une naturalisation facilitée doit faire l'objet d'une requête. Elle n'est pas un droit pour la personne qui en fait la demande. D'ailleurs, les critères d'intégration demeurent.

Je vous invite donc à soutenir ma proposition de minorité I, un compromis qui se veut équilibré et qui respecte notre fédéralisme.

Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ein Land, in dem vier Sprachen gesprochen werden und in dem ganz viele verschiedene Kulturen und viele Minderheiten friedlich miteinander leben können, in dem ein Klima der Toleranz, der Freiheit und Demokratie herrscht, ist ein wundervolles Land. Unsere direkte Demokratie und der föderalistische Staatsaufbau sind der Boden für Wohlstand und Wohlergehen in der Schweiz. Das hängt eng damit zusammen, dass ganz viele daran mitarbeiten. Darum gibt es in unserem Land nicht nur einfach Rechte, sondern auch Bürgerpflichten. Diese Verbindung zwischen Bürgerrechten und Bürgerpflichten ist eine ganz wichtige Sache. Darüber müssen wir sprechen, wenn wir uns heute mit dieser Initiative befassen.

Die Schweiz ermöglicht allen, ob Schweizerbürger oder nicht, Rechte in einem Umfang, die man in keinem anderen Land kennt. Wenn man das Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz besitzt, kann man während eines Jahres häufiger abstimmen als die meisten anderen Menschen auf diesem Planeten in ihrem ganzen Leben. Die Schweiz ermöglicht In- und Ausländern ein Maximum an Freiheit. In der Schweiz dürfen Ausländer demonstrieren, sie dürfen ihre politische Meinung äussern, sie dürfen Petitionen unterschreiben. In vielen anderen Ländern auf diesem Planeten würden sie dafür verhaftet, kämen ins Gefängnis oder hätten Nachteile zu befürchten. Wir dürfen stolz darauf sein, dass die Mündigkeit und die Freiheit jedes Einzelnen bei uns einen grossen Stellenwert haben. Wir nehmen jeden Einzelnen ernst, ob er Schweizerbürger ist oder nicht. Bei uns kommt es nicht darauf an, welche Sprache er spricht, welche politische Ausrichtung, sexuelle Orientierung oder Religion er hat, welche kulturellen Bräuche er pflegt.

Wichtig aber ist die Einhaltung gewisser Grundregeln. Das ist besonders wichtig, wenn man das Schweizer Bürgerrecht, welches eben nicht nur aus Rechten besteht, sondern auch mit vielen Pflichten verbunden ist, erwerben möchte. Daher ist unsere Rechtsordnung aus guten Gründen so aufgebaut, dass Artikel 38 der Bundesverfassung die Mindestanforderungen formuliert, welche für die Einbürgerung gelten - die Einbürgerung, die wegen des föderalistischen Staatsaufbaus Sache der Kantone und der Gemeinden ist.

Wir stellen fest, dass durchaus Handlungsbedarf besteht, allerdings an einem ganz anderen Ort, als es diese Initiative vorschlägt. Wir müssen wieder viel genauer darauf schauen, dass dort, wo der Schweizer Pass vergeben wird, die Integration auch wirklich stattgefunden hat. Die Integration, ein wichtiges Erfordernis, ist eine Obliegenheit derjenigen Menschen, die in die Schweiz kommen und die Rechte, die mit dem Pass verbunden sind, erwerben möchten. Sie müssen aber auch bereit sein, die Pflichten zu erfüllen.

In der Stadt, aus der ich komme, werden jedes Jahr Hunderte und Tausende eingebürgert. Vielfach wird gar nicht gross hingeschaut, ob diese Leute einer Landessprache mächtig sind und ob sie wirklich mit den Sitten und Gebräuchen in diesem Land vertraut sind und sie auch pflegen. Das sehen Sie nachher bei den Abstimmungen, bei denen es immer wieder in gewissen Stadtkreisen massiv tiefere Stimmbeteiligungen gibt. Man sieht dort, dass sich die Leute nicht interessieren oder dass sie die Fragen gar nicht verstehen - und das ist schwierig.

Gerade wenn wir das Klima der Offenheit und Toleranz, der Freiheit und Achtung des Einzelnen aufrechterhalten wollen, ist es wichtig, dass wir den Grundregeln, die auch im Einbürgerungsprozess im Zentrum stehen, Sorge tragen. Vor diesem Hintergrund beantragen wir Ihnen, Artikel 38 der Verfassung dahin gehend zu ergänzen, dass selbstverständlich nach wie vor der Bund die Mindestanforderungen für die Einbürgerung formuliert, dass aber diejenigen Menschen, die den Schweizer Pass erwerben möchten, sich verpflichten, die anderen Staatsangehörigkeiten, die sie haben, aufzugeben und ihre anderen Pässe spätestens nach zwei Jahren abzugeben. Damit stellen wir eben sicher, dass sie den Schweizer Pass möchten, weil ihnen die Schweiz am Herzen liegt, weil sie hier zur Gemeinschaft beitragen möchten und nicht zur Optimierung ihrer Lebenssituation oder weil sie sich davon gewisse Vorteile erhoffen.

Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen, dem Minderheitsantrag II zuzustimmen. Sie finden ihn auf Seite 5 der Fahne.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Il y a 55 ans, en introduisant le droit de vote des femmes dans notre pays, la Suisse accordait le droit de vote à la moitié de sa population, une exclusion qui nous paraît aujourd'hui totalement impensable. Pourtant, aujourd'hui, plus d'un quart de la population vivant en Suisse reste encore exclue des droits politiques. Plus de 2 millions de personnes vivent dans ce pays sans passeport suisse. Beaucoup sont nées ici, y vivent depuis des années, parfois même des décennies. Ces personnes travaillent, ces personnes payent des impôts et ces personnes contribuent pleinement à notre prospérité collective. Parmi ces 2 millions de personnes, environ 1,2 million remplissent déjà les critères actuels de naturalisation. Il ne s'agit donc pas de personnes étrangères de passage, mais bien de personnes durablement intégrées dans notre société. Ce constat ne relève pas d'une posture idéologique. Il pose des questions très concrètes, liées au bon fonctionnement de notre propre système démocratique. Une démocratie solide repose sur la participation la plus large possible de celles et ceux concernés par les décisions que l'on prend ici. Lorsque plus d'un quart de la population en est durablement exclue, cela fragilise la représentativité, mais également l'acceptation des décisions.

L'initiative pour la démocratie apporte une réponse pragmatique à ce problème. Elle ne supprime pas les exigences, elle ne distribue pas non plus le passeport sans conditions. Elle propose des critères clairs, mesurables et identiques pour toutes et tous : une durée de séjour, des connaissances linguistiques de base et l'absence de condamnation grave. Aujourd'hui, malheureusement, le système est tout à fait différent. Le système est complexe, coûteux et surtout inégal. En fonction d'où vous habitez dans le pays, en fonction de la commune et du canton, vous n'êtes pas traités de la même manière. Les règles changent, les procédures s'allongent et les décisions peuvent varier fortement. Finalement, cette hétérogénéité n'est pas compatible avec l'exigence d'égalité devant la loi. Du point de vue de l'État de droit, la situation actuelle pose un problème, mais du point de vue économique aussi. En effet, un système bureaucratique lourd, comme celui en place aujourd'hui, un système incertain, décourage malheureusement des personnes intégrées à franchir le pas de la naturalisation. Il freine également leur participation pleine à la vie économique et politique. Il prive aussi nos institutions, y compris le système de milice, de forces vives, dont nous avons pourtant besoin.

Simplifier, harmoniser et rendre les règles prévisibles, ce sont des principes qui parlent également à celles et ceux qui défendent un État efficace. Il ne s'agit pas d'affaiblir le fédéralisme. Le fédéralisme est un outil d'organisation auquel on tient, bien sûr, mais, lorsqu'il produit des inégalités d'accès aux droits fondamentaux, il doit être ajusté. L'accès à la citoyenneté n'est pas une prestation comme une autre. L'accès à la citoyenneté touche au coeur des droits politiques.

Enfin, cette initiative s'inscrit dans une logique que notre pays connaît bien, celle de l'élargissement progressif des droits lorsque la réalité sociale l'exige. Nous l'avons fait pour les femmes. Nous l'avons fait à d'autres moments de notre histoire. Chaque fois, certains craignaient une rupture. Chaque fois, c'est notre démocratie qui, à la fin, en est sortie renforcée. Notre pays est désormais un exemple. Étendre la démocratie, c'est l'assurance de continuer à être un pays leader dans ce domaine. Aujourd'hui, il s'agit de franchir une étape supplémentaire avec une certaine mesure et avec clarté.

Soutenir cette initiative, c'est faire le choix d'une démocratie à la fois plus cohérente, qui est plus efficace, qui est bien plus représentative et surtout plus légitime. Je vous remercie d'avance de recommander l'adoption de cette initiative et donc de suivre ma minorité III.

Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Steht die Einbürgerung am Anfang einer erfolgreichen Integration, oder bildet die Einbürgerung im Gegenteil den Abschluss einer erfolgreichen Integration? Diese zwei Fragen bilden den Kern unserer heutigen Diskussion über die Volksinitiative "für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)".

Für die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP geht die Volksinitiative in vielerlei Hinsicht zu weit. Wir werden sie deshalb zur Ablehnung empfehlen. Wir tun dies insbesondere aus den folgenden vier Gründen:

1. Unsere Fraktion beantwortet die eingangs gestellte Frage ganz klar so, dass eine Einbürgerung quasi den staatspolitisch formalisierten Abschluss einer erfolgreichen Integration darstellt. Auf Seite 11 der Botschaft des Bundesrates wird die Einbürgerungsquote der Schweiz mit denjenigen von 29 anderen europäischen Staaten verglichen. Die Schweiz liegt im Mittelfeld. Spitzenreiter ist Schweden mit einer fünfeinhalbmal so hohen Einbürgerungsquote wie die Schweiz. Wir alle wissen, wie katastrophal die Integration in Schweden verläuft. Es ist ein klares Indiz dafür, dass die rasche Einbürgerung nicht als Trittbrett für eine erfolgreiche Integration angeführt werden kann.

2. Die Demokratie-Initiative sieht einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung vor, wenn sich jemand seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhält. Nun, auch Bewerberinnen und Bewerber im Asylverfahren, vorläufig Aufgenommene oder Personen mit Schutzstatus S halten sich rechtmässig in der Schweiz auf. Wir können uns nicht vorstellen, all diese Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern nach fünf Jahren mit einem Anspruch auf Einbürgerung auszustatten.

3. Die Schweiz ist ein föderalistisch aufgebautes Gebilde. Den unteren Staatsebenen beim Einbürgerungsverfahren jeglichen Spielraum zu nehmen, lehnen wir ab.

4. Die vier im Initiativtext angeführten Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind für uns nicht ausreichend. Kriterien wie das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen, die Respektierung der Werte der Bundesverfassung oder die Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache zu verständigen, sind für die Mitte-Fraktion unverzichtbar.

Die Mitte-Fraktion bietet aber Hand bei der Reduzierung von administrativen Hürden im Zusammenhang mit der Wohnsitzpflicht. Wir wollen, wie erwähnt, an den heutigen Integrationskriterien festhalten; war die Integration aber erfolgreich, so soll eine einbürgerungswillige Person nicht wegen eines Umzugs von der Gemeinde A in die Gemeinde B im Prozess um Jahre zurückgeworfen werden. In diesem Sinne unterstützen wir die von der SPK-N lancierte Kommissionsinitiative in dieser Sache.

Ein Wort noch zu den Minderheiten I und II: Die Minderheit I (Weber) möchte die erleichterte Einbürgerung für Personen der zweiten Ausländergeneration einführen. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat dieses Anliegen bereits zweimal in Volksabstimmungen abgelehnt. Materiell sieht Artikel 9 Absatz 2 des Bürgerrechtsgesetzes eine Erleichterung vor, indem die Zeit, während welcher die Bewerberin oder der Bewerber zwischen dem vollendeten 8. und dem 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt angerechnet wird. Weitere Erleichterungen sind aus unserer Sicht nicht nötig.

Die Minderheit II (Rutz Gregor) stellt im Kontext dieser Volksinitiative eigentlich weniger einen Gegenvorschlag als vielmehr eine Provokation dar. Man darf die Frage der doppelten Staatsbürgerschaften in guten Treuen kontrovers diskutieren, aber als Gegenvorschlag zur vorliegenden Initiative ist dieser Vorschlag unhaltbar und staatspolitisch mehr als fragwürdig.

Ich bitte Sie im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Fonio Giorgio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

La domanda centrale nel dibattito sull'iniziativa popolare "per un diritto di cittadinanza moderno" è la seguente: la naturalizzazione rappresenta l'inizio di un'integrazione riuscita oppure costituisce al contrario il suo coronamento? Per il gruppo del Centro, la risposta è chiara: la naturalizzazione deve rappresentare la sua conclusione. L'iniziativa, sotto diversi aspetti, si spinge quindi troppo oltre e per questo motivo vi annuncio che la respingiamo. Permettetemi di esporre i principali argomenti che ci hanno portato a questa decisione.

Innanzitutto, i dati mostrano che la Svizzera si colloca nella media europea per quanto riguarda il tasso di naturalizzazione. Paesi come la Svezia registrano tassi nettamente più elevati senza che ciò corrisponda però a risultati per forza positivi sul piano dell'integrazione. Questo indica che un processo di naturalizzazione più rapido non può essere considerato uno strumento automatico per favorire l'integrazione.

In secondo luogo, l'iniziativa introduce un diritto soggettivo alla naturalizzazione dopo cinque anni di soggiorno regolare in Svizzera. Tuttavia, anche persone coinvolte in procedure d'asilo, ammesse provvisoriamente o titolari di uno statuto di protezione, rientrano in questa definizione. Per il nostro gruppo non è possibile attribuire a tutte queste categorie un diritto alla naturalizzazione dopo un periodo così breve.

In terzo luogo, la Svizzera è uno Stato federale. Riteniamo fondamentale preservare un margine di manovra per i Cantoni e per i Comuni, e quindi proposte con un'eccessiva centralizzazione, che minano il federalismo, non sono per noi assolutamente compatibili.

In quarto luogo, i criteri previsti dall'iniziativa per l'ottenimento della naturalizzazione non sono sufficienti. Per il nostro gruppo restano imprescindibili elementi quali la conoscenza delle condizioni di vita in Svizzera, il rispetto dei valori della Costituzione federale e la capacità di comunicare nella vita quotidiana in una lingua nazionale, sia oralmente che per iscritto.

Detto questo, siamo disponibili a sostenere misure che riducono gli ostacoli amministrativi, in particolare per quanto riguarda l'obbligo di domicilio. Perché se una persona è ben integrata non è accettabile che un semplice trasferimento da un Comune a un altro comporti poi ritardi e allungamenti nel processo di naturalizzazione. Ed è in questo senso che sosteniamo l'iniziativa parlamentare della Commissione delle istituzioni politiche del Consiglio nazionale proprio su questo tema.

Permettetemi un brevissimo accenno sulle minoranze I (Weber) e II (Rutz Gregor).

La minoranza I (Weber) prevede di estendere la naturalizzazione agevolata alle persone di seconda generazione. Il popolo svizzero però si è già espresso due volte contro questa proposta. Inoltre, il diritto vigente prevede già facilitazioni, ad esempio conteggiando doppio il periodo vissuto in Svizzera tra gli 8 e i 18 anni. Non riteniamo necessarie quindi ulteriori agevolazioni.

Per quanto riguarda invece la minoranza II (Rutz Gregor), essa non costituisce tanto un controprogetto quanto piuttosto una provocazione. Il tema della doppia cittadinanza merita un dibattito serio, ma la proposta avanzata nel contesto di questa iniziativa popolare risulta problematica sul piano istituzionale.

Per tutte queste ragioni, a nome del gruppo del Centro, vi invito a raccomandare al popolo e ai Cantoni di respingere l'iniziativa popolare senza proporre alcun controprogetto.

Schläfli Nina · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion

Aus Sicht der SP-Fraktion ist der Handlungsbedarf im Bereich der ordentlichen Einbürgerung mehr als ausgewiesen. Eine Studie der Eidgenössischen Migrationskommission von 2024 zeigt auf, dass die ordentliche Einbürgerung seit der Einführung des neuen Bürgerrechtsgesetzes 2018 selektiver wurde. Der Anteil Einbürgerungen von hochqualifizierten und gut situierten Personen ist markant gestiegen, während die Anzahl wenig qualifizierter und wirtschaftlich schlecht situierter Personen deutlich zurückgegangen ist. Diese statistisch nachgewiesene Selektivität ist einerseits eine Folge der restriktiveren gesetzlichen Vorgaben, nach denen z. B. für eine ordentliche Einbürgerung eine Niederlassungsbewilligung C vorliegen muss. Andererseits ist sie auch eine Konsequenz der grossen Handlungsspielräume der Kantone. Einige haben hohe Sprachhürden oder lange Sperrfristen nach einem Sozialhilfebezug erlassen. Wiederum andere oder sogar viele verlangen hohe Gebühren. Fast durchgehend wirken diese strengen Voraussetzungen, das Fristenwirrwarr und auch die langen Einbürgerungsverfahren abschreckend.

Die Chancengleichheit im Einbürgerungsverfahren ist derzeit in der Schweiz nicht gewährleistet. Über eine Million Menschen in diesem Land erfüllen die hohen Einbürgerungsvoraussetzungen theoretisch und lassen sich trotzdem nicht einbürgern. Dabei gäbe es gute Gründe, die für eine Einbürgerung sprächen. Für diese Menschen ohne Schweizer Pass ergäben sich die Möglichkeit der politischen Partizipation, der Mitbestimmung, aber auch die Sicherheit, das Land nicht mehr verlassen zu müssen - komme, was wolle. Umgekehrt ist es auch im Interesse der Schweizer Gesellschaft. Mehr Schweizerinnen und Schweizer und weniger Menschen ohne Schweizer Pass würden die Demokratie stärken. Das grösste Defizit in der Schweizer Demokratie besteht nämlich tatsächlich darin, dass über 25 Prozent der Bevölkerung von ihr ausgeschlossen werden.

Die geforderte Vereinheitlichung auf nationaler Ebene steigert die Chancengleichheit und schafft Transparenz über die Einbürgerungsvoraussetzungen. Die wenigsten Einbürgerungswilligen möchten sich einbürgern lassen, weil sie am Gemeinde- oder Kantonsbürgerrecht interessiert sind; die meisten möchten einen Schweizer Pass und die Möglichkeit, politisch mitzubestimmen. Grundlegende Reformen der ordentlichen Einbürgerung sind richtig. Aus diesen Gründen sagt die SP-Fraktion Ja zur Initiative "für ein modernes Bürgerrecht".

Noch kurz zu den direkten Gegenentwürfen: Die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft für neu Eingebürgerte, wie sie die Minderheit II (Rutz Gregor) fordert, unterstützen wir selbstverständlich nicht. Die Initiative möchte weniger Hürden und nicht zusätzliche Schikanen einführen. Da die erleichterte Einbürgerung ab der zweiten Generation immerhin eine deutliche Verbesserung für in der Schweiz geborene Personen ohne Schweizer Pass im Vergleich zum jetzigen Verfahren darstellen würde, unterstützen wir die Minderheit I (Weber). Das System wird dabei zwar nicht grundsätzlich geändert, aber einem erheblichen Teil der Personen, die jetzt die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, könnte man so immerhin ein bisschen entgegenkommen. Ausserdem wären diese Verfahren schneller und kostengünstiger für alle Beteiligten. Die meisten ausländischen Menschen haben nichts anders gemacht als Schweizer Kinder, Jugendliche und Erwachsene, ausser dass sie ohne Schweizer Pass zur Welt gekommen sind.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung für eine Schweizer Demokratie, die aus einem, zwei, drei und hoffentlich bald vier Vierteln besteht.

Tschopp Jean · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Je me souviens de mes débuts en politique dans la commission des naturalisations. Cette expérience m'a appris à quel point cet examen est stressant pour les candidats. Beaucoup renoncent d'ailleurs à se porter candidat, parce qu'ils pensent ne pas avoir fait d'assez longues études. Je retiens l'énergie des candidats à la naturalisation dans l'apprentissage du fonctionnement de nos institutions, de notre histoire et de notre géographie. Un collègue PLR m'a avoué que beaucoup de Suisses de naissance ne réussiraient pas l'examen de naturalisation, faute de connaissances suffisantes.

Je comprends l'attachement à la naturalisation ordinaire qui permet d'évaluer, à l'échelle communale d'abord, la motivation d'un candidat à devenir Suisse. Il s'agit de s'assurer que le candidat adhère à nos valeurs démocratiques et à notre État de droit. L'initiative pour la démocratie vise l'harmonisation des conditions de naturalisation. Premièrement, le candidat doit avoir séjourné légalement en Suisse depuis 5 ans au moins, ce qui représente une durée déjà suffisamment longue pour mesurer l'attachement à notre pays. Deuxièmement, le candidat ne doit pas avoir été condamné à une peine privative de liberté de longue durée. Le candidat à la naturalisation doit être fiable. Troisièmement, le candidat ne doit pas mettre en danger la sûreté intérieure ou extérieure de la Suisse, parce que la sécurité de notre pays est essentielle. Quatrièmement, enfin, le candidat doit avoir de bonnes connaissances de base d'une langue nationale. La connaissance de la langue est un excellent moyen d'évaluer le niveau d'intégration d'un candidat et sa motivation, quel que soit son revenu. Ces conditions inscrites dans notre Constitution assureront une meilleure égalité de traitement. Elles clarifieront la situation. Dans certaines régions du pays, il y a des décisions qui ont provoqué malaise et incompréhension en donnant le sentiment qu'elles étaient rendues à la tête du client. L'absence de procès-verbal motivé permettant de comprendre la décision de refus n'est pas acceptable.

C'est pourtant encore une réalité dans certains endroits. Le Conseil fédéral l'a souligné. L'arbitraire n'a pas sa place pour évaluer l'intégration d'un candidat.

Devenir citoyen à part entière est un marqueur fort d'intégration. Cette volonté s'exprime par la naturalisation. Quand il est question de droit de vote des étrangers, on nous rétorque qu'ils n'ont qu'à se naturaliser. Quand on propose de faciliter la naturalisation pour des personnes bien intégrées, on nous répond que ce n'est pas le bon moment. Quand on parle d'intégration, nos détracteurs nous disent que ce n'est jamais le bon moment ni la bonne approche.

Qu'avons-nous à y gagner ? Nous avons surtout à y perdre. Être rejoints par des habitants qui adhèrent aux valeurs de démocratie et de respect qui font la Suisse et qui ne représentent aucune menace pour la sécurité nous renforce. Pour certains, la crainte est ailleurs. Pour les esprits fermés, on ne peut pas être Suisse et Français, on ne peut pas être Suissesse et Espagnole. J'en veux pour preuve la proposition de la minorité II (Rutz Gregor) - une provocation - interdisant la double nationalité, heureusement minoritaire. Nous vous demandons de la rejeter. Dans ce pays, il y a près d'un tiers de mariages mixtes entre un Suisse ou une Suissesse et un étranger. Face à la diversité qui contribue au dynamisme de ce pays et aussi à sa bonne santé économique, refuser la double nationalité est bel et bien une provocation.

Permettez-moi encore quelques mots sur le contre-projet proposé par Céline Weber pour la naturalisation facilitée de la deuxième génération. Nous parlons de personnes qui n'ont toujours vécu qu'en Suisse, qui y ont fait toute leur classe. Nous parlons d'enfants dont leur excellente maîtrise d'une langue nationale leur a permis d'aider leurs parents pour toute une série de démarches dans la vie de tous les jours. Nous parlons d'individus qui ont tissé des liens étroits avec les Suisses et habitants de ce pays. Cette intégration donne d'excellentes raisons pour soutenir une naturalisation facilitée pour la deuxième génération.

Renforcer l'adhésion à nos valeurs n'est jamais un recul. C'est toujours un moyen pour la Suisse de se renforcer. Oui à l'initiative pour la démocratie et oui au contre-projet pour une naturalisation facilitée pour la deuxième génération.

Weber Céline · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Pour le groupe vert'libéral, il est clair que si des personnes désirent acquérir la nationalité suisse, elles doivent démontrer leur volonté et leur engagement à s'intégrer. Dans ce domaine, comme dans tant d'autres, le principe de la responsabilité individuelle s'applique. Quand je parle d'intégration, je ne pense pas seulement à la maîtrise d'une langue nationale. Non : l'intégration, c'est aussi démontrer qu'on respecte nos valeurs et qu'on participe à la vie économique du pays, comme cela est d'ailleurs clairement stipulé par l'article 12 de la loi sur la nationalité suisse qui énumère les critères à remplir pour pouvoir se naturaliser. La simple durée de séjour en Suisse ne saurait à elle seule être un critère suffisant pour acquérir un droit à la naturalisation, comme le demandent les initiants. Ils argumentent également qu'il n'est pas juste que les étrangers ne puissent pas participer à la vie politique et que la naturalisation leur permettrait une bonne intégration. Cependant, soyons clairs, on ne parle pas de l'adhésion à une société du village. Si le but de l'initiative est la participation à la vie politique et à la démocratie, tous deux des buts que le groupe vert'libéral lui aussi soutient pleinement, comment ces buts peuvent-ils être atteints en augmentant le corps électoral avec des personnes qui ne maîtrisent pas nos us et coutumes, des personnes dont on ne sait rien sur leur intégration et l'adhésion à nos valeurs ? C'est un peu comme vouloir renforcer une équipe de hockey qui évolue en "National League" avec des hockeyeurs qui ne jouent au hockey que depuis 5 ans et qui n'ont jamais fait de compétition. Cela ne marche pas.

Et puis, en demandant que la naturalisation devienne un droit géré par la Confédération, l'initiative délègue totalement les compétences pour les naturalisations à la Confédération. Les cantons et les communes n'auraient plus rien à dire. Or, si le droit fédéral fixe des conditions de naturalisation minimales, il est légitime que les cantons et les communes restent compétents pour la procédure de naturalisation et décident si les conditions sont remplies dans chaque cas particulier par les candidats à la naturalisation ou pas.

Seule la durée de résidence est pour le groupe vert'libéral un aspect à modifier s'agissant des naturalisations. D'ailleurs, mes collègues Christ et Gredig ont voulu corriger cette durée en 2022 déjà en déposant plusieurs motions visant à mieux tenir compte des réalités actuelles, à savoir que les gens déménagent plus, et ce, pour des raisons qu'ils ne peuvent pas toujours eux-mêmes influencer.

Ces motions visaient, par exemple, des adaptations modérées de la durée de séjour en Suisse, en la baissant de 10 à 7 ans, ou encore des conditions moins rigides pour la durée de séjour au sein d'une même commune. Cependant, ces motions ne touchaient pas aux critères d'intégration. En effet, pour le groupe vert'libéral, la volonté d'intégration est indispensable pour une naturalisation réussie. Elle est même un élément central.

Pourquoi un étranger bien intégré après 5 ou 7 ans déjà doit-il attendre 10 ans pour pouvoir demander la naturalisation ? À l'inverse, on peut se poser des questions sur les raisons de naturaliser des personnes qui sont dans notre pays depuis 10 ou 20 ans, mais qui ne se sont pas intégrées, comme le prévoit l'initiative.

Le groupe vert'libéral recommandera donc le rejet de cette initiative. Le groupe vert'libéral rejettera également la proposition de la minorité II (Rutz Gregor), une minorité qui interpelle d'ailleurs. Profiter d'une initiative et du travail réalisé par toutes celles et tous ceux qui ont récolté 104 569 signatures pour proposer un contre-projet qui va exactement à l'opposé de ce que demandent les initiants, puisque la minorité II propose de durcir les règles de naturalisation, est pour nous tout simplement indécent. En revanche, le groupe vert'libéral soutiendra la proposition de minorité I (Weber).

Gredig Corina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Das Bürgerrecht regelt einige der wichtigsten Fragen unseres Staates: Wer gehört politisch dazu? Wer darf wählen und abstimmen? Wer darf den Rahmen für die Zukunft setzen? Wer trägt die Verantwortung dafür, an dieser Zukunft mitzuwirken?

Die Volksinitiative "für ein modernes Bürgerrecht" stellt eine berechtigte Frage, denn heute hat ein Viertel der Wohnbevölkerung in der Schweiz keinen Schweizer Pass. Diese Menschen leben und arbeiten hier, zahlen Steuern, engagieren sich in Gemeinden, Vereinen und Nachbarschaften. Sie sind von politischen Entscheidungen betroffen, können aber nicht mitentscheiden. Insbesondere für eine direkte Demokratie ist das keine Nebensächlichkeit. Wenn Menschen dauerhaft hier leben, Verantwortung übernehmen und Teil unseres Alltags sind, dann stellt sich mit der Zeit auch die Frage nach der politischen Teilhabe. Eine Demokratie lebt davon, dass Betroffenheit, Verantwortung und Mitbestimmung nicht zu weit auseinanderfallen.

Diese Spannung ist nicht neu. Bereits der damalige Bundesrat Kurt Furgler setzte sich in den 1980er-Jahren für junge Ausländerinnen und Ausländer ein, die - ich zitiere aus der "Neuen Zürcher Zeitung" - "hier aufgewachsen sind, unsere Schulen besucht haben, sich in nichts von unseren Schweizer Kindern unterscheiden und im Grunde genommen voll in die Schweizer Demokratie integriert sind". Diese Worte sind über vierzig Jahre alt, aber sie beschreiben eine Realität, die wir auch heute kennen. Kinder, die hier zur Schule gegangen sind, gehören zu unserer Rechts- und Sozialgemeinschaft; sie kennen unsere Regeln, unsere Institutionen, unsere Sprachen, unsere Eigenheiten. Sie sind nicht zufällig hier, sie sind hier aufgewachsen.

Die Initiative stellt aber weitergehende Forderungen, und diese Forderungen gehen aus Sicht der Grünliberalen Fraktion klar zu weit.

Die Anforderungen für die Einbürgerung werden mit der Initiative insgesamt zu stark gesenkt. Das Bürgerrecht soll nicht für alle einfach ein administrativer Nachtrag zum Wohnsitz sein. Schweizerin oder Schweizer zu werden, heisst, die vollen politischen Rechte zu erhalten. Es heisst auch, Verantwortung für ein Land zu übernehmen, das stark davon lebt, dass seine Bürgerinnen und Bürger die demokratischen Regeln kennen, respektieren, mittragen und sich verständigen können. Integration ist deshalb nicht einfach ein bürokratischer Akt, sondern eine Voraussetzung dafür, dass diese Demokratie funktioniert.

Wer eingebürgert wird, soll in die schweizerische Gesellschaft integriert sein, die öffentliche Ordnung respektieren und sich in einer Landessprache verständigen können. Es braucht in unserer Einbürgerungspolitik keinen radikalen Systemwechsel, aber das Einbürgerungsverfahren soll an die Realität angepasst werden, insbesondere für die zweite Generation. Unnötige Hürden für diese jungen Menschen, die hier geboren wurden, hier zur Schule gingen und hier ihre Zukunft aufbauen, müssen endlich abgebaut werden. Ja, wer hier geboren ist, hier zur Schule geht, hier seine Zukunft aufbaut, soll nicht dauerhaft als Gast behandelt werden. Aber der Erhalt des Schweizer Passes darf nicht einfach eine blosse Formalität werden. Ein modernes Bürgerrecht muss beides können: Zugehörigkeit anerkennen und Verantwortung verlangen.

Genau deshalb unterstützt die GLP-Fraktion den Gegenvorschlag für eine massvolle Erweiterung der erleichterten Einbürgerung für Personen der zweiten Ausländergeneration. Es ist ein ausgewogener Ansatz, er öffnet eine Tür für jene, die längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind, und hält zugleich an klaren Voraussetzungen fest. Er modernisiert das Bürgerrecht, ohne es grundsätzlich neu zu gestalten. Deshalb möchten wir Sie einladen, den Gegenvorschlag gemäss der Minderheit Weber zu unterstützen. Wir anerkennen das Anliegen der Initiative, aber die Initiative geht in dieser Form klar zu weit. Wir sind für ein modernes Bürgerrecht, das offen für diejenigen ist, die hier verwurzelt sind, das klar in den Anforderungen und stark genug ist, um das Vertrauen in unsere Demokratie zu wahren. Das erreichen Sie mit dem Gegenvorschlag der Minderheit Weber.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Gegenvorschlag zu unterstützen.

Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Voilà maintenant des années que de diverses manières, par l'instauration discutable d'un droit de recours contre les refus, par l'abaissement justifié, celui-ci, des coûts de procédure ou encore par l'élargissement du cercle des bénéficiaires de la naturalisation facilitée, il est devenu toujours plus facile pour les étrangers résidant dans notre pays de devenir suisses. Le résultat est une augmentation spectaculaire du nombre de naturalisations, qui est passé d'environ 10 000 par an, parfois moins, dans les années 1980 à plus de 40 000, et parfois près de 50 000.

L'UDC s'inquiète que l'on en vienne à oublier que devenir suisse, ce n'est pas un droit ; c'est le résultat, l'aboutissement d'une intégration réussie. Or, l'intégration, par la force des choses, cela prend du temps. C'est dans ce contexte que s'inscrit cette initiative au titre trompeur "pour un droit de la nationalité moderne (initiative pour la démocratie)", dont le vrai titre, quand on lit son texte, devrait être "pour le bradage du passeport suisse".

Rappelons que le droit de cité suisse repose aujourd'hui sur un système éprouvé à trois niveaux. Conformément à l'article 37 de la Constitution fédérale, la citoyenneté suisse suppose un droit de cité communal et cantonal. Cette architecture est étroitement liée à l'histoire, à l'identité et à l'organisation fédéraliste de notre pays. Ce que propose cette initiative, c'est une véritable révolution : elle remet profondément en cause ce système éprouvé en prévoyant notamment un transfert de compétences vers la Confédération en matière de conditions de naturalisation et une refonte complète des critères de la naturalisation, qui deviendrait un droit après cinq ans de séjour légal et l'acquisition de simples connaissances de base dans une langue nationale.

Finis donc des critères essentiels tels que l'intégration sociale et la situation financière, notamment l'absence de dettes ou de recours récent à l'aide sociale ; finie la répartition fédéraliste des compétences ; fini le rôle clé d'évaluation et de décision des communes qui ne pourraient plus mener d'entretiens de naturalisation, alors qu'à l'évidence, ce sont elles qui sont les mieux placées pour apprécier les efforts d'intégration des candidats à la naturalisation.

L'UDC refuse d'offrir ainsi le passeport suisse dans un paquet-cadeau comme cela est proposé par cette initiative. Pour le groupe UDC, ce sera donc un non résolu au bradage du passeport suisse, ce sera un soutien à la proposition de minorité II (Rutz Gregor) et un non tout aussi résolu, pour évoquer brièvement le contre-projet porté par la minorité I (Weber), à la naturalisation facilitée des étrangers de la deuxième génération, que nous avions combattue avec succès il y a quelques années devant le peuple.

Marchesi Piero · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Siamo di fronte all'ennesima trovata della sinistra: prendere qualcosa di serio, svuotarlo di significato e poi venderlo al popolo come moderno. La chiamano iniziativa "per un diritto di cittadinanza moderno". In realtà è un'iniziativa per svendere il passaporto svizzero. La cittadinanza svizzera non è una tessera a punti, non è il premio dopo cinque anni di permanenza, non è il "grazie, ecco il premio dello Stato" a chi ha semplicemente abitato qui senza combinare guai troppo grossi. La cittadinanza svizzera significa poter votare, eleggere, decidere sulle nostre leggi, sulle nostre imposte, sulla sicurezza, sull'immigrazione e sul futuro dei nostri figli. Proprio per questo non può essere regalata come un volantino davanti alla stazione.

L'iniziativa prevede che uno straniero possa ottenere la cittadinanza dopo solo cinque anni di soggiorno legale se non ha commesso reati gravi, se non minaccia la sicurezza del Paese e se possiede conoscenze di base di una lingua nazionale. Tradotto dal politichese: basta essere qui da qualche anno, non essere finiti seriamente nei guai, saper mettere insieme un paio di frasi nella lingua locale e via, il passaporto sarebbe concesso. Questo non è un diritto di cittadinanza moderno, è una naturalizzazione industrializzata. È il solito approccio della sinistra: abbassare l'asticella, togliere responsabilità, trasformare tutto in un diritto quasi automatico. Prima si relativizza l'integrazione, poi si indeboliscono i controlli, poi si toglie il potere ai Comuni e ai Cantoni e alla fine ci si stupisce se il popolo non si riconosce più nel proprio Paese.

Negli anni Ottanta c'erano circa 10 000 naturalizzazioni all'anno. Oggi siamo a 40 000, anche 50 000 all'anno. La Svizzera non ha bisogno di tutto questo. Il nostro sistema, pur con alcune storture, funziona abbastanza bene perché è federalista. Funziona perché Cantoni e Comuni hanno voce in capitolo. Funziona perché la cittadinanza non viene decisa solo da un ufficio lontano, ma anche da chi vive sul territorio e conosce la realtà concreta. Ma alla sinistra questo dà fastidio, perché il Comune vede, il Cantone conosce, il territorio capisce. Berna invece standardizza e quando si standardizza si abbassa, quando si accentra si perde buonsenso.

Diventare svizzeri deve significare qualcosa. Significa rispettare le regole, conoscere le nostre istituzioni, condividere i nostri valori: libertà, responsabilità individuale, rispetto tra uomo e donna, democrazia diretta, federalismo, neutralità e indipendenza. E significa anche una cosa molto semplice: mettere la Svizzera al centro. Perché, diciamolo, ci sono persone che vivono qui da anni ma hanno la testa, il cuore e i valori ancora altrove. Vogliono i vantaggi della Svizzera ma non la Svizzera, vogliono il passaporto ma non l'appartenenza, vogliono i diritti ma non i doveri. A queste persone non dobbiamo spalancare le porte della cittadinanza, dobbiamo dire: prima dimostrate di essere parte della Svizzera, non sulla carta, nei fatti. Semmai, oggi servirebbe l'opposto di questa iniziativa: più severità, più controlli e il coraggio di dire no quando l'integrazione non c'è, e premiare con il passaporto solo chi davvero lo merita.

E poi c'è il calcolo politico. La sinistra non lo ammetterà mai, ma il disegno è evidente. Se non riesci a convincere abbastanza svizzeri, prova a crearne di nuovi. Nuovi elettori, nuove clientele, nuovi voti per più Stato, più spesa, più assistenza, più burocrazia, più migrazione e meno responsabilità. È una fabbrica di nuovi elettori mascherata da iniziativa moderna. Noi diciamo no a questa procedura. La cittadinanza svizzera non si distribuisce a pioggia, si merita.

Per questi motivi, a nome del gruppo UDC invito a respingere con fermezza questa iniziativa dannosa e a sostenere il controprogetto presentato dal collega Rutz Gregor che ha il pregio di chiedere ai nuovi naturalizzati la rinuncia alle altre cittadinanze entro due anni.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Die heute zur Beratung anstehende Initiative mit dem Titel "Für ein modernes Bürgerrecht" verlangt, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen vereinheitlicht werden und in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Ausländerinnen und Ausländer sollen sich ordentlich einbürgern lassen können, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten, nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Wer diese Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, hätte einen Anspruch auf Einbürgerung.

Vorab: Die FDP-Liberale Fraktion sieht in diesem Initiativbegehren keinen Mehrwert und wird die Volksinitiative entsprechend zur Ablehnung empfehlen. Gerne begründe ich diesen Entscheid.

Grundsätzlich stellen wir fest, dass durch eine Umsetzung der Initiative die bestehenden Anforderungen an die ordentliche Einbürgerung herabgesetzt würden. Dem Bund würde neu die abschliessende Kompetenz über das ordentliche Einbürgerungsverfahren erteilt, welches heute dreistufig, auf den föderalen Stufen Gemeinde, Kanton und Bund, geregelt ist. Damit will die Demokratie-Initiative die Unterschiede zwischen den Kantonen und Gemeinden beseitigen und für mehr Gleichbehandlung sorgen.

In der Beratung der Initiative konnte einmal mehr festgestellt werden, dass die Möglichkeiten für eine Einbürgerung an vernünftige Auflagen gebunden sind. Speziell kann darauf hingewiesen werden, dass Jugendliche von einem Bonus in der Anrechnung der Minimalfrist von zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz profitieren, indem die Zeit, welche sie zwischen dem vollendeten 8. und dem 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt haben, doppelt angerechnet wird.

Für die FDP-Liberale Fraktion ist es wichtig, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen an die sprachlichen, demografischen und sicherheitsrelevanten Verhältnisse vor Ort angepasst werden können. Die Integration soll auch künftig die zentrale Voraussetzung für eine Einbürgerung bleiben, während staatliche Formvorgaben nicht zielführend sind.

Weiter kritisieren wir, dass das vorgeschlagene Mindestsprachniveau A2 nicht ausreicht, um funktionale Integration, politische Teilhabe und den Arbeitsmarktzugang sicherzustellen.

Die nächste Präzision fehlt in der Aussage "keine längerfristige Freiheitsstrafe", ohne dass eine kumulative Betrachtung von kurzen Freiheitsstrafen erfolgt, welche auch problematisch sein können.

Aus unserer Sicht würde ein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch auf Einbürgerung zudem erhebliche Umsetzungs-, Kontroll- und Kostenfolgen für Kantone und Gemeinden nach sich ziehen und neue Rechtsunsicherheiten sowie das Risiko eines grossen Rekursaufwands provozieren, ohne dass die Finanzierung und die Koordination geklärt sind.

Aus den genannten Gründen ist die Initiative auch rechtlich und politisch problematisch.

Dass unser Einbürgerungssystem auch einem internationalen Vergleich standhält, ist in der Botschaft des Bundesrates ausführlich ausgeführt. Die qualitativen Auflagen lassen sich mit jenen vieler anderer Staaten vergleichen. Mit einer Einbürgerungsquote von rund 1,9 Prozent im Jahr 2022 liegen wir im Mittelfeld von dreissig europäischen Staaten. Noch eine Zahl: Im Jahr 2024 wurden 33 495 Einbürgerungen in der Schweiz vollzogen. Diese grosse Zahl zeigt auf, dass eine echte Problemstellung bei der Erreichung des Schweizer Bürgerrechts kaum vorliegen kann.

Auch der Bundesrat möchte an der erwähnten Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts und an den Kompetenzen der jeweiligen Staatsebenen festhalten. Er beantragt dem Parlament, die Volksinitiative der Stimmbevölkerung ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen und sie zur Ablehnung zu empfehlen.

Ein inhaltlicher Ansatz für die Erarbeitung eines Gegenvorschlags ist auch für unsere Fraktion nicht gegeben. Die Unterstützung des bundesrätlichen Antrages ist daher die logische Folge. Diese Empfehlung machen übrigens auch der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Kooperationen, also jener kommunalen Institutionen, welche das heutige Verfahren der Einbürgerung kompetent bewerten können.

In diesem Sinn schliessen wir uns der Schlussfolgerung aus der Botschaft des Bundesrates an: Die Kompetenz zur Regelung der ordentlichen Einbürgerung liegt historisch bei den Kantonen. Der zentrale Grund, der gegen die Initiative spricht, ist die Kompetenzverlagerung von den Gemeinden und Kantonen zum Bund. Obschon die Ziele wie die Vereinfachung der Einbürgerungsvoraussetzungen verständlich sind, verändert die Initiative die föderalistischen Zuständigkeiten in der ordentlichen Einbürgerung erheblich. Die vorgeschlagene Kompetenzverlagerung stellt nicht nur das gut etablierte föderalistische System der Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts infrage, sondern verletzt die bestens bewährte Reihenfolge "Integration vor Einbürgerung".

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion empfehlen wir Ihnen, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Gysin Greta · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion

Oggi, più di un quarto della popolazione che vive in Svizzera, vi lavora, paga le imposte, partecipa alla vita associativa e cresce i propri figli, non ha voce in capitolo nelle decisioni politiche. Stiamo parlando di oltre 2 milioni di persone, quindi non di una minoranza marginale, e tra queste persone circa 1,2 milioni soddisferebbero già oggi i criteri formali per la naturalizzazione. È un dato impressionante e non deriva dal fatto, come viene spesso detto, che in Svizzera ci sono più stranieri rispetto ad altri Stati, ma deriva dalla nostra politica restrittiva in materia di naturalizzazione. La questione quindi non è ideologica, è molto concreta: una democrazia può davvero funzionare bene se una parte così ampia e stabile della popolazione ne resta esclusa? Il gruppo dei Verdi è convinto di no.

Il problema però non è solo l'esclusione in sé, è anche il modo in cui oggi il nostro sistema di naturalizzazione funziona, rispettivamente non funziona. Abbiamo procedure lunghe, complesse, costose e a tratti denigranti. E soprattutto abbiamo un sistema che cambia da Cantone a Cantone, addirittura da un Comune all'altro, con margini di discrezionalità che portano a esiti molto diversi per persone con profili identici. Questo crea incertezza e l'incertezza in uno Stato di diritto è sempre un problema. Lo riconosce anche il Consiglio federale quando costata nel messaggio che la complessità e l'imprevedibilità scoraggiano molte persone dal fare la domanda. Il risultato è veramente paradossale: persone integrate che contribuiscono pienamente alla vita del Paese restano ai margini della partecipazione politica, non perché non vogliano partecipare ma perché il sistema ne disincentiva la partecipazione.

Ed è proprio qui che interviene l'iniziativa per la democrazia che discutiamo oggi. Non abolisce le condizioni, non distribuisce passaporti senza criteri, fa qualcosa di molto più semplice e direi anche di molto più svizzero: introduce regole chiare, trasparenti, uguali per chiunque e ovunque. Una durata di soggiorno definita, conoscenze linguistiche di base, nessuna condanna grave, nessuna minaccia per la sicurezza del Paese. Sono criteri oggettivi, verificabili, comprensibili. Si passerebbe da un sistema percepito come incerto e talvolta arbitrario a un sistema prevedibile, coerente, equo.

Si è detto che questa iniziativa metterebbe in discussione il federalismo ma il federalismo non può diventare una giustificazione per trattare in modo diverso persone che si trovano nella stessa situazione, a maggior ragione quando si tratta di diritti fondamentali. I Cantoni e i Comuni restano in ogni caso coinvolti nell'esecuzione. Criteri chiari e identici per chiunque rafforzano lo Stato di diritto.

C'è chi dice che la naturalizzazione dovrebbe arrivare solo alla fine del processo di integrazione, lo abbiamo sentito anche negli interventi di chi mi ha preceduto. La realtà, e lo dimostrano gli studi, è che la naturalizzazione può essere molto di più. Può essere un fattore che rafforza l'integrazione stessa, che aumenta il senso di appartenenza e la partecipazione, oltre che le prospettive economiche delle persone interessate. La naturalizzazione, quindi, non è solo un traguardo, è o potrebbe essere anche uno strumento molto prezioso. L'iniziativa rappresenterebbe un passo coerente con la nostra storia, quella di un Paese che, quando la realtà cambia, sa adattare le proprie istituzioni pur restando fedele o forse proprio per restare fedele ai propri principi. Principi di partecipazione, di uguaglianza, di responsabilità condivisa. Sostenere questa iniziativa significa rafforzare la nostra democrazia e renderla più coerente, più equa e, in ultima analisi, più legittima. Perché l'obiettivo di una democrazia deve essere quello di coinvolgere più persone possibili, mai di escludere.

Per tutti questi motivi, il gruppo dei Verdi raccomanda di approvare l'iniziativa sostenendo quindi la minoranza III (Klopfenstein Broggini), e vi invita a fare altrettanto.

Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion

Die Schweizer Demokratie ist etwas Besonderes. Die Bürgerinnen und Bürger können auf allen Staatsebenen ihre Vertretung wählen und über Sachfragen entscheiden. Wir belegen weltweit den ersten Platz bei der aktiven politischen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Das ist jedoch nicht die ganze Wahrheit. Nur drei Viertel der ständigen Wohnbevölkerung haben diese Bürgerrechte. Die Schweiz hat eines der strengsten Einbürgerungsgesetze in Europa. Über die Hälfte der Bevölkerung ohne Schweizer Pass ist entweder hier geboren oder lebt seit mindestens zehn Jahren hier. Die Menschen haben ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz, sie arbeiten hier, sie zahlen hier Steuern, sie sind direkt von den Gesetzen betroffen - aber sie dürfen nicht mitbestimmen. Personen, die seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben, müssen heute mehrere tausend Franken bezahlen und schikanöse Verfahren durchlaufen, um das Bürgerrecht zu erhalten.

Diese Ungleichbehandlung ist eine Herabwürdigung ihrer Existenz. Wer dauerhaft hier in der Schweiz lebt, hat ein Recht auf vollwertige politische und gesellschaftliche Teilhabe. Eine Teilhabe kann nur durch die Schweizer Staatsbürgerschaft garantiert werden. Wer dauerhaft hier lebt, soll als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft anerkannt werden, ohne Willkür, ohne Schikane. Das jetzige System hingegen spaltet unsere Gesellschaft. Es teilt ein in Personen, die die Ressourcen haben, um sich einbürgern zu lassen, und in jene, die sie nicht haben. Es teilt ein in Personen, die über Jahre hinweg in einer Gemeinde wohnen konnten, und andere, die für Ausbildung, Beruf oder aus privaten Gründen umziehen mussten und sich deshalb nicht einbürgern lassen können. Das System teilt ein in Menschen, die mitbestimmen dürfen, und andere, die es nicht dürfen, obwohl sie in die gleiche Schule gingen, die gleiche Sprache sprechen, den gleichen Beruf ausüben und die gleichen Steuern bezahlen.

Eine funktionierende Demokratie basiert auf gleichen Rechten für alle. Ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist jedoch nicht gleichberechtigt. Wir haben klar ein Demokratiedefizit. Um unsere Demokratie zu schützen, müssen wir sie weiterentwickeln. Dafür müssen alle, die dauerhaft in der Schweiz leben und objektive Kriterien erfüllen, gleichberechtigt teilhaben können.

Ich möchte noch ein paar wichtige Punkte erwähnen, die mich immer wieder erstaunen. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Staatspolitische Kommission es seit Jahren nicht schafft, konstruktive, einbindende Vorschläge zu verabschieden, wie die Menschen besser in unsere Gesellschaft eingebunden werden können und auch als gleichwertige Bürger behandelt werden. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Kommissionsmehrheit sagt, dass die Menschen, die sich einbürgern lassen wollen, keine Vorstrafen haben sollen, während in dieser Kommission, die über die Schicksale dieser Menschen entscheidet, eine Person sitzt, die wegen Rassismus verurteilt wurde. Und es ist ein Armutszeugnis, dass die FDP und die Mitte sich von den rechtsradikalen Positionen treiben lassen und deren Wortlaut übernehmen, mit Konsequenzen, die für unsere Gesellschaft insgesamt gefährlich sind.

Ich bitte Sie, die Initiative oder mindestens den indirekten Gegenvorschlag der Minderheit I (Weber) zu unterstützen, damit wir ein Demokratiedefizit beheben können.

Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Das Bürgerrecht in der Schweiz zu erhalten, ist schwierig, teuer und mit vielen Hürden verbunden. Es ist im Vergleich zu vielen Ländern extrem restriktiv, und es braucht ein hohes Wissen, um die Prüfung überhaupt bestehen zu können. Ich bin nicht so sicher, wie viele Schweizer und Schweizerinnen diese Prüfung bestehen würden, müssten sie sie denn machen.

Die Haltung, die hier oft vorherrscht, lautet: Das Bürgerrecht, das muss man sich verdienen; es ist etwas Spezielles, und es sind nicht alle gut genug, um den Schweizer Pass zu erhalten. Warum haben wir nicht Freude an den Einbürgerungswilligen? Sie wollen hierbleiben, sie wollen mitgestalten und sich engagieren, und sie wollen Teil unserer Gesellschaft sein - und nicht ausgeschlossen und nur halb anerkannt. Warum gilt nicht: "Wer hier geboren ist, hat einen Schweizer Pass; nach fünf Jahren Aufenthalt gibt es einen Schweizer Pass für jene, bei denen keine längere Gefängnisstrafe vorliegt, die keine Gefährdung für die Sicherheit darstellen und die die Sprache des Ortes, an dem sie wohnen, kennen"? Das wäre doch schön, und genau das ist die Idee dieser Initiative; mir macht sie Freude, und sie macht auch sehr viel Sinn.

Heute, wir haben es jetzt schon mehrmals gehört, haben zwei Millionen Menschen und damit ein Viertel unserer Bevölkerung keinen Schweizer Pass, obwohl sie hier geboren wurden, obwohl sie schon lange hier zuhause sind und die Schweiz auch als Zuhause empfinden. Es geht um die zweite Generation, die dritte, teilweise sogar um die vierte Generation. Über eine Million Personen würden sämtliche Kriterien erfüllen und sind trotzdem nicht eingebürgert.

Mit dem Pass ist man ein vollwertiges Mitglied der Schweiz, es ist ein zentraler Schritt für die Integration, und es bedeutet: Wir wollen dich voll, mit deinen Ideen und deinem Engagement.

Ich habe von verschiedenen Eingebürgerten gehört, dass es nach der Passübergabe noch einmal einen gewaltigen Integrationsschritt gab. Unsere Demokratie lebt von der Beteiligung. Wenn ein Viertel davon ausgeschlossen ist, ist das unvollständig, und es ist nicht zuletzt eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Lassen wir - im Interesse des Staates wie auch der Gesellschaft - alle sich beteiligen. Es dient einer stärkeren Legitimation unseres Staates, wenn wir uns alle beteiligen, und, by the way: Wer Steuern zahlt, soll doch mitbestimmen können, wohin das Geld dann fliesst. In der Schweiz würden verschiedene Branchen ohne die ausländischen Arbeitskräfte zusammenbrechen. Der Gesundheitsbereich etwa wäre während Corona tatsächlich zusammengebrochen. Aber auch viele andere Branchen wie Gastronomie, Bau, Reinigung, die IT-Branche usw. können ohne die ausländischen Kräfte nicht auskommen. Wer dann dauerhaft hierbleibt, was durch die Einbürgerung gewährt wird, ist damit ein Gewinn für die Wirtschaft; es bedeutet mehr Sicherheit in Bezug auf eine genügende Zahl an Arbeitskräften.

Zum Schluss ein rechtsstaatlicher Aspekt: Die Einbürgerung wird in den Kantonen und am Schluss in den Gemeinden sehr unterschiedlich gehandhabt, was mit gleichen Chancen nichts zu tun hat und damit wider die Grundrechte ist. Es braucht faire Kriterien statt Willkür; es braucht Rechtssicherheit, Ordnung und eine einheitliche Behandlung statt dieser Abhängigkeit vom Wohnort - mit schlanken, transparenten Prozessen.

Ich bitte Sie deshalb, die Demokratie-Initiative zur Annahme zu empfehlen und im Minimum dem Gegenvorschlag der Minderheit I (Weber) zuzustimmen.

Wyssmann Rémy · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Was will diese Initiative mit dem schönen Namen "Demokratie-Initiative"? Sie will einen automatischen rechtlichen Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind: erstens fünf Jahre rechtmässiger Aufenthalt, zweitens Grundkenntnisse einer Landessprache, drittens keine längerfristige Freiheitsstrafe, viertens keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit.

Das genügt nicht, um das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben. Es braucht definitiv mehr. Die Schweiz ist eine Willensnation. Der innere Kitt, der diese Nation zusammenhält, ist die Freiheit: Freiheit gegenüber aussen, aber auch im Inneren. Freiheit ist der Erfolgsmotor der Schweiz, das zeigt auch die Schweizer Verfassungsgeschichte. Die 1848er-Verfassung ist eine freiheitliche Verfassung, geboren aus mehreren kantonalen liberalen Revolutionen - 22. November 1830: Ustertag, 22. Dezember 1830: Balsthalertag und so weiter und so fort. Am Schluss hatten wir eine freiheitliche Bundesverfassung.

Deutschland hat eine andere Verfassungsgeschichte. 1848 wurde die liberale Revolution an die Wand gefahren, dann kam das Kaiserreich, es kamen zwei Weltkriege mit 100 Millionen Toten und zwei Diktaturen.

Sie sehen also, dass selbst sehr gute Kenntnisse einer Landessprache nicht genügen. Es braucht auch hier mehr, es braucht das gefestigte innere Verständnis für das Schweizer Erfolgsmodell: Freiheit, direkte Demokratie, Souveränität und Neutralität.

Die heutigen Mindestanforderungen müssen deshalb bleiben: erstens mindestens zehn Jahre Niederlassung, nicht irgendein Aufenthaltsrecht; zweitens erfolgreiche Integration; drittens Achtung der Verfassung, Verständnis der Verfassung; viertens wirtschaftliche Unabhängigkeit, das heisst auch wirtschaftliche Freiheit, und vor allem Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen. Nur so ist gewährleistet, dass wir eine Willensnation bleiben. Nur so ist gewährleistet, dass diejenigen, die das Schweizer Bürgerrecht erwerben, ihre demokratischen Rechte auch ausüben können - oder, wie es in der Präambel der Bundesverfassung steht: "gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht".

Ich bitte Sie deshalb, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Meyer Mattea · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Mein politischer Werdegang begann im Gemeindeparlament in Winterthur. Damals war noch das Parlament zuständig für die Einbürgerungen, und ich war Mitglied der Einbürgerungskommission. Jeden Montagabend kamen Einbürgerungswillige zu uns, die in der Kommissionssitzung Fragen zu Schweizer Politik, zu Schweizer Brauchtum und zum Leben in Winterthur beantworten mussten. Wussten sie zu wenig und befand die Mehrheit der Kommission, dass sie zu wenig gut Deutsch sprachen, wurden sie nicht eingebürgert. Sie mussten ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen und mussten Rede und Antwort stehen, weshalb sie eingebürgert werden wollten. Ich mag mich wirklich sehr lebhaft an diese Diskussionen erinnern. Vielen war es offensichtlich unwohl, sie waren eingeschüchtert, weil sie wussten, dass über ihre Zukunft entschieden würde. Es wurde entschieden, ob sie bei politischen Entscheiden mitreden können, ob sie - ohne Wenn und Aber - hierbleiben können, ob sie als vollwertiger Teil unserer Gesellschaft anerkannt werden oder nicht.

Ich muss zugeben, auch mir war es immer wieder sehr unwohl, weil ich wusste, dass unserem Entscheid, auch wenn wir versuchten, möglichst objektive Kriterien anzuwenden, am Schluss etwas Willkürliches anhaftete. Wir entschieden mit Daumen hoch oder Daumen runter über die Zukunft von Menschen, die zum Teil schon fast so lange hier in der Schweiz waren, wie ich damals auf der Welt war. Das waren Menschen, die hier lebten, hier arbeiteten, Steuern zahlten, deren Kinder hier in die Schule gingen; Menschen, für die die Schweiz die Heimat war, die aber immer das Gefühl bekamen, doch nicht ganz dazuzugehören.

Die Schweiz hat eine der restriktivsten Einbürgerungspraxen Europas. Sie schliesst einen Viertel der Bevölkerung von demokratischer Teilhabe und sozialen Rechten aus und macht Einbürgerungswilligen mit hohen Hürden und Kosten das Leben schwer. Mindestens zehn Jahre Aufenthalt schreibt der Bund vor, Kantone und Gemeinden können aber neue und andere Fristen dazusetzen. Das bedeutet: Wenn Betroffene umziehen, kann das Warten wieder von vorne beginnen. Das wird doch der Lebensrealität von Hunderttausenden von Menschen nicht gerecht, die wegen des Jobs, wegen der Liebe, wegen fehlenden bezahlbaren Wohnungen den Wohnort wechseln müssen. Das ist einer Demokratie nicht würdig - wir können das besser!

Die Demokratie-Initiative schafft schweizweit einheitliche Regelungen, klare Kriterien und einen Anspruch auf Einbürgerung für diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen. Sie macht Schluss mit der Ausgrenzung von jeder vierten erwachsenen Person, wenn es darum geht, mitzuentscheiden, ob es eine 13. Rente geben soll, ob das Schulhaus in der Gemeinde gebaut werden soll oder ob die Mietrechte auf kantonaler Ebene gestärkt oder geschwächt werden sollen. Sie gibt denen, die sich einbürgern lassen wollen, mehr soziale Rechte - die gleichen, die wir haben -, damit sie eben keine Angst mehr haben müssen, ausgeschafft zu werden, wenn sie in die Armut abrutschen und Sozialhilfe beziehen müssen.

Wir haben jahrzehntelange Erfahrung mit einer unvollständigen Demokratie. Es ist nur etwas mehr als fünfzig Jahre her, da war das Bild einer Politikerin hier am Rednerpult eine Wunschvorstellung. Heute ist es zum Glück Realität. Wir haben heute mit der Demokratie-Initiative die historische Chance, den grössten demokratischen Schritt seit der Einführung des Frauenstimmrechts zu gehen und eine vollwertige Demokratie zu schaffen. Gehen wir gemeinsam diesen Schritt!

Chollet Clarence · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

Aujourd'hui, en Suisse, nous faisons face à une contradiction. Plus de 2 millions de personnes vivent dans ce pays sans passeport suisse. Beaucoup sont nées ici, travaillent ici et payent des impôts ici. Pourtant, elles restent exclues des droits politiques. Notre belle démocratie, si souvent vantée, est une démocratie dans laquelle plus d'un quart de la population est durablement exclue. C'est l'équivalent de la population de Suisse romande.

Notre processus de naturalisation pose un problème très concret. Il est inégal, lent, coûteux et complexe. Inégal, parce que les conditions varient fortement d'une commune à l'autre et d'un canton à l'autre. Deux personnes dans la même situation peuvent être traitées différemment, simplement en fonction de leur lieu de résidence. Lent, parce que les délais pour prétendre à la naturalisation sont extrêmement longs, ainsi que les procédures pour y parvenir. Coûteux, parce que les frais liés à la naturalisation sont importants, ce qui décourage de nombreuses personnes. Complexe, parce que les démarches sont lourdes, les documents à remplir nombreux et les exigences souvent difficiles à comprendre. Résultat : plus d'un million de personnes vivant en Suisse remplissent déjà les critères de naturalisation, mais seule une petite partie la demande. Ce n'est pas par manque de volonté, mais c'est le système qui est en cause.

Quand on regarde ailleurs, cela interpelle. Dans de nombreux pays européens, les procédures sont plus simples, plus rapides et plus prévisibles. En comparaison, la Suisse se distingue par la complexité de son système et par des exigences parmi les plus strictes d'Europe. L'initiative pour la démocratie propose une réponse simple et pragmatique à ces problèmes. Elle clarifie les exigences et introduit des critères objectifs, mesurables et identiques pour toutes et tous : une durée de séjour de 5 ans, des connaissances linguistiques de base et l'absence de condamnations graves.

Dans mon canton - Neuchâtel -, nous avons fait le choix de vivre la démocratie en l'ouvrant progressivement. D'abord à l'échelle communale puis à l'échelle cantonale, nous avons accordé des droits politiques aux personnes étrangères établies durablement chez nous. Pourquoi cela ? Parce que la démocratie fonctionne mieux lorsque celles et ceux qui sont concernés par les décisions participent à leur élaboration. La cohésion sociale est renforcée et la démocratie gagne en légitimité. L'intégration se construit également par la participation.

Notre démocratie évolue au fil du temps et elle a connu un élargissement progressif des droits. Chaque étape et chaque ouverture ont été craintes, mais nous ne sommes jamais revenus en arrière, car notre démocratie s'en est trouvée renforcée. Neuchâtel en est un exemple avec d'autres cantons. Le droit de vote des femmes en est un autre. Aujourd'hui, nous avons l'occasion de franchir une nouvelle étape en rendant notre démocratie plus cohérente, plus inclusive et plus légitime.

Je vous invite à recommander l'adoption de cette initiative.

Riner Christoph · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es gibt Initiativen, bei denen man besonders genau hinschauen muss. Wollen wir wirklich die Bedeutung unserer Staatsbürgerschaft Schritt für Schritt verwässern? Genau darum geht es heute bei dieser Initiative. Die sogenannte Demokratie-Initiative will die Anforderungen für die Einbürgerung massiv senken, auf ein Minimum. Es reichen fünf Jahre Aufenthalt statt zehn Jahre. Einen Ausschluss von der Einbürgerung gibt es nur noch bei längerfristiger Freiheitsstrafe; das heisst, dass ein gewisses Mass an Kriminalität plötzlich akzeptiert sein soll. Und es werden nur noch Grundkenntnisse einer Landessprache verlangt.

Was hier als Fortschritt verkauft wird, ist in Wahrheit ein Schritt weg von dem, was unsere Schweiz ausmacht. Die Einbürgerung ist nicht der Anfang einer möglichen Integration, sie ist der Abschluss. Sie ist der Moment, in dem jemand sagt: Ich gehöre nicht nur hierher, sondern ich trage dieses Land mit. Wer Schweizerbürger wird, übernimmt Verantwortung für unsere direkte Demokratie, für unsere Gesetze, für unsere Werte, für unser Zusammenleben, für dieses einzigartige Miteinander, für dieses wunderbare Land. Diese Verantwortung wächst aber nicht über Nacht, sie braucht Zeit, Ernsthaftigkeit und den echten Willen, Teil dieses Landes zu sein.

Ist es wirklich zu viel verlangt, dass jemand unsere Sprache spricht und versteht? Ist es wirklich zu viel verlangt, dass jemand unsere Regeln kennt und diese respektiert? Ist es wirklich zu viel verlangt, dass man sich in unserem Land an die Gesetze hält und nicht kriminell wird? Ich sage klar: Nein, das ist nicht zu viel verlangt, im Gegenteil. Jedes Land hat das Recht, mit klaren Regeln festzulegen, wer Teil seiner politischen Gemeinschaft wird. Das ist Ausdruck von Selbstbestimmung, und genau diese Selbstbestimmung ist das Herzstück unserer Schweiz.

Viele Menschen, die den Weg der Einbürgerung gegangen sind, und jene, die ihn noch gehen werden, verstehen das sehr gut. Sie akzeptieren dies nicht nur, sie unterstützen es, dass die Einbürgerung an Anforderungen gebunden ist. Denn sie wissen, Staatsbürgerschaft ist mehr als ein Formular. Es ist eine bewusste Entscheidung für dieses Land. Und dann hören wir: Ein bisschen kriminell, das ist kein Problem; solange es keine längere Freiheitsstrafe ist, soll es reichen. Was für ein Signal senden wir damit? Was ist das für ein Zeitgeist, der uns weismachen will, Regeln seien verhandelbar, solange man sie nur knapp nicht einhält? Spüren wir noch, was das bedeutet? Was sagt das den Menschen, die sich an unsere Regeln halten, die Verantwortung übernehmen, die jeden Tag ihren Beitrag leisten? Und was sagt es über uns, wenn wir genau bei diesen Grundsätzen nachgeben? Das ist nicht die Schweiz. Die Schweiz steht für Verlässlichkeit, für Respekt, für klare Regeln, die für alle gelten. Die Staatsbürgerschaft muss genau dafür stehen, nicht für das Minimum, nicht für ein "Es reicht schon irgendwie", sondern für ein klares Ja zu diesem Land.

Diese Initiative stellt genau dies infrage. Sie macht aus einer Entscheidung eine Formalität, aus Verantwortung eine Option. Sie reduziert die Anforderungen so stark, dass die Einbürgerung ihren eigentlichen Sinn verliert. Das ist nicht der Weg der Schweiz. Die Schweiz war immer stark, weil sie klare Werte hatte, weil sie wusste, dass Freiheit und Verantwortung zusammengehören, weil sie offen ist, aber nicht beliebig.

Oft hört man, die Initiative sei gut gemeint, aber schlecht gemacht. Diese Initiative ist nicht einmal gut gemeint. Sie steht quer in der Landschaft. Sie schwächt das, was unsere Staatsbürgerschaft ausmacht, und sie verkennt, wie wichtig Regeln und echte Integration für den Zusammenhalt in unserem Land sind.

Darum sage ich Nein: Nein zu weniger Verantwortung, Nein zu weniger Verbindlichkeit, Nein zu einer Staatsbürgerschaft zum Schnäppchenpreis, ohne Anforderungen.

Bullakaj Arbër · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich spreche heute als Nationalrat, aber auch als Gründungspräsident des Vereins Aktion Vierviertel, der diese Demokratie-Initiative lanciert hat. Ich bringe damit die Stimme von über 100 000 Unterzeichnenden in diesen Saal.

Ein Viertel der Menschen, die hier in der Schweiz leben, arbeiten, Steuern zahlen, ist von politischen Entscheiden ausgeschlossen. Das ist keine Randnotiz, das ist eine demokratische Unerhörtheit. Über 2 Millionen Menschen in der Schweiz haben keinen Schweizer Pass, davon erfüllen 1,2 Millionen die Einbürgerungskriterien und werden trotzdem nicht eingebürgert. Über 2 Millionen Menschen - das sind so viele wie die Bevölkerung der ganzen Romandie.

Die Schweiz ist eines der vielfältigsten Länder Europas. 41 Prozent der Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund. Diese Vielfalt ist das Fundament unseres Erfolgs. Viele der Menschen, denen wir das Bürgerrecht verwehren, sind hier geboren und aufgewachsen. Sie alle gestalten dieses Land mit und gehören längst zu uns. Gleichzeitig hat die Schweiz gemäss dem Nationalen Forschungsschwerpunkt "On the Move" eines der restriktivsten Einbürgerungsverfahren Europas. Das vielfältigste Land mit dem rückständigsten Bürgerrecht, das passt nicht zusammen.

Auch der Bundesrat anerkennt das Problem. Ich zitiere aus seiner Botschaft: "Der Bundesrat stellt fest, dass bei der ordentlichen Einbürgerung erhebliche kantonale Unterschiede bestehen, wodurch die Chancengleichheit nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann." Weiter schreibt der Bundesrat über unsere Initiative: "Die Initiative fördert die Chancengleichheit, indem sie sicherstellt, dass für alle Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von ihrem Wohnsitz die gleichen Einbürgerungsvoraussetzungen gelten. Durch die Vereinheitlichung der Einbürgerungsvoraussetzungen wird mehr Klarheit und Transparenz geschaffen. Dies reduziert den administrativen Aufwand und beschleunigt die Bearbeitung der Gesuche. [...] Insgesamt trägt die Initiative zu einem gerechteren, effizienteren und transparenteren Einbürgerungsverfahren bei."

Das sind bemerkenswerte Sätze. Der Bundesrat beschreibt hier eine Initiative, die ein System repariert, das gemäss seinen eigenen Worten keine Chancengleichheit garantiert, und trotzdem empfiehlt er die Ablehnung - das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Warum? Wegen des Föderalismus. Aber die Initiative schafft den Föderalismus nicht ab. Der Vollzug bleibt bei den Gemeinden. Was sich ändert, ist, dass die Kriterien schweizweit einheitlich werden. Das ist auch dringend nötig, denn heute haben wir einen Flickenteppich bei den Einbürgerungschancen und bei den Einbürgerungsgebühren; diese schwanken, abhängig vom Wohnort, zwischen 600 und 5000 Franken.

Über 100 000 Menschen haben die Initiative unterschrieben, weil sie ein System erleben, das sie als willkürlich, abschreckend und demütigend empfinden. Auf jeden Fall, der vor Gericht landet, kommen Unzählige, die sich nicht wehren, weil sie eingeschüchtert sind, die Kosten nicht tragen können oder enttäuscht resigniert haben.

Die Demokratie-Initiative verlangt nichts Revolutionäres, sondern eher einen europäischen Standard. Sie verlangt objektive Kriterien: fünf Jahre rechtmässigen Aufenthalt, keine schwere Straffälligkeit, keine Gefährdung der Sicherheit, grundlegende Sprachkenntnisse. Wer diese Kriterien erfüllt, soll einen Anspruch, ein Recht haben, keinen Akt der Gnade erhalten. Alt Bundesrat Kurt Furgler von der CVP formulierte es bereits vor Jahrzehnten treffend: "Hier aufgewachsene Ausländer sind [...] nur den Papieren nach Ausländer. Ihre volle Eingliederung in die schweizerische Gesellschaft ist mit allen Mitteln zu fördern."

Erst vor 55 Jahren wurde das Frauenstimmrecht in der Schweiz eingeführt. Die Schweiz war auch damals Schlusslicht. Noch vor 55 Jahren wurde ernsthaft darüber diskutiert, ob die Hälfte der Bevölkerung einfach grundlos und völlig unverständlich von der Politik ausgeschlossen sein soll. Heute diskutieren wir darüber, ob ein Viertel der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vom Bürgerrecht ausgeschlossen bleiben soll.

Ich bitte Sie im Namen der Demokratie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Pamini Paolo · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Caro collega Bullakaj, io non capisco perché in quanto autori dell'iniziativa pensate di trasformare in un atto amministrativo quello che normalmente dovrebbe essere un atto politico. Perché la concessione di una cittadinanza è la concessione dei diritti politici.

Bullakaj Arbër · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Kollege, danke für die Frage. Es geht hier um die Übertragung der schweizerischen Bürgerrechte, es geht um ein nationales Dokument. Deswegen ist es auch wichtig, dass es für dessen Ausstellung nationale Regeln gibt. Es kann nicht davon abhängig sein, ob man jetzt in dieser oder in jener Gemeinde wohnt; es kann nicht sein, dass man da einfach Glück haben muss. Es ist wirklich überfällig und in praktisch allen Staaten so, dass für das gleiche Dokument die gleichen Regeln gelten sollten.

Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Welche Farbe haben die meisten Kühe im Muotathal? Meine Recherche hat gezeigt: Es gibt keine spezielle Sonderfarbe für Kühe in dieser Region, die Kühe variieren zwischen hell- und dunkelbraun, können aber durchaus auch eine typisch rot-weisse Fleckviehvariante oder, Sie ahnen es schon, ein schwarz-weisser Holsteintyp sein. Diese Frage stand auf dem Katalog der Einbürgerungsbehörden in Arth, diente der Überprüfung der Kenntnisse der Sitten und Bräuche in der Schweiz und konnte über die Einbürgerung eines Menschen entscheiden.

Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung, das sind 2 Millionen Menschen, die hier leben, hat keinen Schweizer Pass. Sie zahlen Steuern, ihre Kinder gehen in Schweizer Schulen, sie pflegen ihre Nachbarin und gründen Unternehmen. Sie alle sind Teil einer Schicksalsgemeinschaft, aber nicht der Entscheidgemeinschaft. Dieses grundlegende Problem führt dazu, dass Menschen, die unter Umständen über Generationen hier leben, willentlich von einer gleichberechtigten Zugehörigkeit ausgeschlossen werden. Das ist ein demokratisches Defizit.

In jeder hurrapatriotischen Rede aus bürgerlichen Kreisen wird unsere direkte Demokratie zelebriert, ein Schweizer Unikat, welches sonst überall auf der Welt zuerst noch gesucht und erfunden werden müsse. Bei genauerem Hinsehen erkennt man aber schnell, wo es krankt. Die Schweizer Demokratie existiert für einen Viertel unserer Gesellschaft nicht. Denn Demokratie heisst: Wer von politischen Entscheidungen betroffen ist, soll mitbestimmen können. Das ist ein Prinzip, welches in der Schweiz nur selektiv gilt. Damit wird ein Teil unserer Gesellschaft in seiner Existenz herabgewürdigt, was zur Folge hat, dass das Gemeinwesen immer mehr an Legitimation verliert.

Die Einbürgerung ist heute kein Rechtsakt, sondern ein Gnadenakt. Die Frage nach der Kuhfarbe im Muotathal, die Frage nach dem Schwimmunterrichtsobligatorium für Menschen muslimischen Glaubens, die Einbürgerungskommission, welche zu elft, in Hufeisenform sitzend, eine Person mit Fragen löchert, all das sind keine Ausnahmen. Es hat und ist System. Es ist ein System, welches auf Willkür basiert, ein System, welches bewusst subjektiv ist. Denn Subjektivität ermöglicht einen Ausschluss, ohne dass man diesen begründen muss.

Die Demokratie-Initiative beendet diese Willkür. Wer fünf Jahre legal hier lebt, nicht schwer straffällig wurde und eine Landessprache beherrscht, hat einen Anspruch auf Mitbestimmung. Es ist kein Gnadenakt, es wird kein Tierparkwissen mehr verlangt, es gilt Rechtsstaatlichkeit statt Willkür.

Dass man sich die Integration verdienen muss, ist ein beliebtes Argument der Gegnerschaft. Leider verdreht es jedoch die Kausalität. Einbürgerung fördert Integration, nicht umgekehrt. Wer ein Stimmrecht hat, engagiert sich, und wer dazugehört, identifiziert sich. Wer dauerhaft als Bittstellerin behandelt wird, zieht sich zurück. Der Postulatsbericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates sagt es selbst: Menschen lassen sich nicht einbürgern, weil die Kosten zu hoch sind, die Anforderungen unklar und weil das Verfahren Ausgrenzung statt Zugehörigkeit signalisiert. Das ist das Gegenteil von Integration.

Die Schweiz ist stolz auf ihre Demokratie, und das zu Recht. Aber Demokratie ist nicht nur ein Verfahren, sie ist auch ein Versprechen: das Versprechen, dass alle, die hier leben, die ihr Leben hier aufgebaut haben, auch über dieses Leben mitentscheiden dürfen. Die Demokratie-Initiative löst kein Randproblem. Sie macht endlich ernst mit dem, was die Schweiz sein will: eine offene, faire und rechtsstaatliche Demokratie.

Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion

Le droit de la nationalité suisse est l'un des plus restrictifs au monde. Pour espérer devenir Suisse, il faut non seulement avoir séjourné dans notre pays pendant au moins dix ans, mais il faut également être titulaire d'un permis C. Cela a pour conséquence que le taux de naturalisation est d'à peine 4 pour cent pour les personnes étrangères nées en Suisse et de 1,4 pour cent pour les personnes nées à l'étranger. Nous nous trouvons donc dans une situation où, aujourd'hui, un quart de la population résidente permanente n'a pas la nationalité suisse et ne peut pas participer aux élections et aux votations.

Certains d'entre vous aiment à répéter que ce taux de population étrangère est l'un des plus élevés d'Europe. Si cela est le cas, c'est justement parce que l'accès même à la citoyenneté est difficile. L'actuelle loi sur la nationalité suisse est un vrai parcours du combattant, avec des conditions différentes dans chaque commune et chaque canton, ce qui met en cause le principe d'égalité devant la loi. La première raison pour laquelle je vous invite à soutenir cette initiative, c'est qu'elle met fin à une injustice qui est le manque de transparence et d'équité de traitement dans le processus de naturalisation.

Cette initiative vise à fixer dans la Constitution des critères justes et objectifs pour toute personne étrangère souhaitant acquérir la nationalité suisse et pouvoir ainsi participer pleinement à l'activité civique du pays. Ces critères sont les suivants : séjourner légalement en Suisse depuis cinq ans ; ne pas avoir été condamné à une peine privative de liberté de longue durée ; ne pas mettre en danger la sûreté intérieure ou extérieure de la Suisse ; et posséder des connaissances de base dans une langue nationale.

Accepter cette initiative ne remet pas en question la souveraineté des cantons et des communes dans le processus décisionnel de la naturalisation, mais permet simplement de garantir enfin, au niveau national, des conditions de base claires et uniformes qui s'appliquent partout dans le pays. Au cours de son histoire, la Suisse a très souvent fait preuve de modernité et a su favoriser les progrès technologiques et l'innovation, mais lorsqu'il s'agit de l'acquisition de la nationalité, notre pays se montre malheureusement beaucoup plus frileux. Aujourd'hui, la naturalisation se caractérise par des procédures longues, coûteuses et chicanières, des questions sur l'intégration parfois franchement déplacées et, in fine, des décisions qui peuvent être arbitraires ; j'en ai fait moi-même l'expérience en siégeant dans une commission communale de naturalisation.

Avec ce que prévoit l'initiative, il n'y aura toujours aucun automatisme en matière de naturalisation. L'initiative permet simplement à toute personne qui le souhaite de pouvoir le faire dans des conditions claires et justes. L'initiative vise aussi à atténuer un paradoxe du droit de la naturalisation helvétique : une personne qui vit en Suisse depuis plusieurs années et qui y paye ses impôts ou une personne née et devenue adulte en Suisse et qui ne connaît que ce pays ne peut aujourd'hui pas participer aux votations populaires, dont les décisions la concernent pourtant très concrètement. Dans le même temps, les Suisses qui vivent depuis plusieurs générations dans un autre pays et dont certains n'ont presque plus aucun lien avec notre pays peuvent voter sur des textes de loi qui ne les concernent pas.

Il est temps de mettre fin à l'exclusion d'un quart de la population de ce pays, car la difficulté d'accès à la nationalité n'a pas seulement des conséquences sur les droits politiques, elle s'accompagne aussi de discriminations dans d'autres domaines de la vie, comme l'emploi ou le logement. La situation actuelle est clairement insatisfaisante et nuit à la cohésion de notre pays. Dans un contexte géopolitique mondial tendu, nous avons besoin d'un peuple suisse uni et solidaire. Cela passe par la possibilité, pour toute personne bien intégrée vivant dans notre pays depuis plusieurs années, de pouvoir demander à devenir citoyenne ou citoyen de ce pays sans tracasseries administratives et longs délais.

Nous avons tout à gagner en choisissant aujourd'hui un droit de la nationalité moderne et égalitaire qui renforcera l'unité de notre pays. Je vous invite par conséquent à recommander le soutien à cette initiative.

Schmid Pascal · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Initianten versprechen ein modernes Bürgerrecht und mehr Demokratie. In Tat und Wahrheit geht es ihnen aber darum, den Schweizer Pass in Massen zu verschenken.

Heute bekommt den Schweizer Pass, wer erfolgreich integriert ist, wer arbeitet, wer eine Landessprache beherrscht, wer sich an Gesetze hält und wer unsere Grundwerte respektiert. Mit der Initiative genügt es, nur fünf Jahre in der Schweiz gelebt zu haben. Das ist alles - mehr nicht. Ob jemand integriert ist, ob jemand arbeitet, ob jemand Sozialhilfe bezieht, wird nicht mehr geprüft; ob jemand unsere Grundwerte in der Bundesverfassung respektiert, spielt keine Rolle mehr. Auch Kriminelle könnten eingebürgert werden, ausgeschlossen sind nur Schwerkriminelle und Terroristen. Das geht viel zu weit!

Beim Bürgerrecht geht es ums Eingemachte, es geht um den Kern, um die Identität unseres Landes. Es geht um die Frage, wer Teil unserer Gemeinschaft, unserer Eidgenossenschaft ist. Das hat in unserer einzigartigen direkten Demokratie eine ganz besondere Bedeutung. Es geht auch darum, wer in diesem Land mitbestimmt, wer das Sagen hat. Es ist doch eine Frage des gesunden Menschenverstandes, dass man bei der Aufnahme in unsere Gemeinschaft genau hinschaut, wer eingebürgert wird.

Die Demokratie-Initiative schafft eben nicht mehr Demokratie. Sie gefährdet unsere Demokratie, wenn Leute eingebürgert werden, die unsere Grundwerte nicht achten oder sogar missachten. Da geht es um Freiheitsrechte, es geht um die Gleichberechtigung, es geht um den säkularen Rechtsstaat. Das sind alles Werte, die zum Beispiel Islamisten klar und dezidiert ablehnen. Solche leben auch in unserem Land, leider. Wieso ausgerechnet die linke Ratsseite solchen Leuten ein Stimmrecht verschaffen will, kann ich beim besten Willen nicht verstehen.

Seit dem Jahr 2000 wurden in der Schweiz über eine Million Menschen eingebürgert. Das beweist, dass niemand ausgeschlossen wird. Wer an unserer Demokratie teilhaben will, kann sich jederzeit einbürgern lassen. Das geht den Initianten zu wenig weit. Sie wollen letztlich den Schweizer Pass für alle, auch für Integrationsunwillige, für Sozialhilfebezüger und für Kriminelle. Wird die Initiative angenommen, können auf einen Schlag über anderthalb Millionen Ausländer praktisch automatisch zu Schweizern werden. Das erinnert unweigerlich an die Turboeinbürgerungen in Deutschland. Dort wurden 2024 in einem Jahr fast 300 000 Menschen eingebürgert, 30 Prozent davon Syrer.

Wozu das alles dient, liegt auf der Hand: Es geht darum, die hohen Ausländeranteile in den Bevölkerungsstatistiken und vor allem auch in den Kriminalstatistiken zum Verschwinden zu bringen. Und dann ist letztlich auch der Weg frei, damit noch mehr in die Schweiz einwandern können.

Wenn heute bei den Einbürgerungen etwas nicht stimmt, dann sind es nicht zu hohe Hürden; diese wurden in den letzten zwanzig Jahren stark abgebaut. Aber es ist stossend, dass sich Eingebürgerte nicht für die Schweiz entscheiden müssen; das ist das Stossende. Den Fünfer und das Weggli gibt es nirgends, ausser bei Einbürgerungen in der Schweiz.

Das Doppelbürgerrecht, das bei den Einbürgerungen geschaffen wird, führt zu einer Schlechterstellung der einfachen Schweizerbürger. Es führt auch zu Loyalitätskonflikten, gerade bei Krisen und bei Kriegen.

Hier setzt unser Gegenvorschlag den Hebel an; das ist der Antrag der Minderheit II (Rutz Gregor): Wer sich einbürgern lassen will, soll sich für unser Land, für die Schweiz entscheiden und seinen bisherigen Pass abgeben. Es ist keine Provokation, wie Herr Kollege Paganini - ich sehe ihn jetzt nicht im Saal - gesagt hat. Es ist keine Provokation, sondern eine Selbstverständlichkeit, dass das von unserer Seite verlangt wird. Die Mehrheit der Länder macht es auch so, sogar unsere Nachbarländer Österreich und Liechtenstein. Wer sich voll und ganz für die Schweiz entscheidet, der ist in unserer Gemeinschaft herzlich willkommen. Aber die Einbürgerung muss auch künftig der letzte Schritt einer erfolgreichen Integration sein.

Lehnen Sie daher diese gefährliche Initiative ab, und stimmen Sie unserem Gegenvorschlag zu.

Schmaltz Anna-Béatrice · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

In der Schweiz lebt ein Viertel der Bevölkerung ohne politische Mitsprache. Menschen, die hier leben, arbeiten, ihr soziales Umfeld haben, sich engagieren, ihren Beitrag leisten und Teil unserer Gesellschaft sind, dürfen über unsere gemeinsame Zukunft politisch nicht mitentscheiden.

Dass ein Viertel der Bevölkerung grundsätzlich von der Mitbestimmung ausgeschlossen wird, ist für unseren Zusammenhalt und unsere Demokratie ein Problem. Unsere Demokratie ist dann stark, wenn sie die Realität unserer Gesellschaft abbildet - und diese Realität ist vielfältig. Diese Vielfalt macht uns aus.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Schweizer Demokratie ausschliessend ist und dass eine Weiterentwicklung erkämpft werden muss. Denken wir an das Frauenstimmrecht, das erst 1971 eingeführt wurde; denken wir daran, dass dieser Schritt für eine gerechte Gesellschaft mehr als überfällig war und klar den Weg für weiteren Fortschritt in der Gleichstellung geebnet hat.

Nun soll sich die Demokratie wieder der gelebten Realität anpassen. Der Zugang zur Einbürgerung ist oft teuer, unklar und je nach Gemeinde sogar innerhalb eines Kantons sehr unterschiedlich. Auch der Bundesrat stellt fest, dass die Chancengleichheit nicht in allen Fällen gewährleistet ist. Die Demokratie-Initiative setzt genau hier an: Sie schafft klare, transparente, objektive, faire und einheitliche Regeln. Wir sprechen von Menschen, die hier verwurzelt sind: teilweise schon lange, teilweise über Generationen. Die Schweiz ist nicht einfach ihr Aufenthaltsort, die Schweiz ist ihr Zuhause. Wer hier zuhause ist, soll auch mitbestimmen und hierbleiben können. Zuhause sein bedeutet sich wohlfühlen und sicher sein. Deshalb bedeutet die Einbürgerung auch mehr als politische Mitbestimmung, sie bedeutet Sicherheit - die Sicherheit, sich nicht ständig um den Aufenthaltsstatus sorgen zu müssen, auch nicht bei schweren Schicksalsschlägen wie einem Jobverlust oder einer schweren Erkrankung.

Es geht um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft: Wer mitbestimmen kann, fühlt sich nämlich auch zugehörig; wer Verantwortung übernehmen kann, identifiziert sich stärker mit unserem politischen System; wer Teil unserer Gesellschaft ist, soll sich mit fairen und klaren Regeln einbürgern lassen können.

Eine Demokratie, die dauerhaft einen grossen Teil ihrer Bevölkerung ausschliesst, schwächt sich letztlich nur selbst, denn sie macht diverse Lebensrealitäten unsichtbar. Eine Demokratie hingegen, die fairen Zugang schafft, stärkt ihre Legitimation und ihren Zusammenhalt. Sie ist eine lebendige Demokratie, und genau das müssen wir anstreben. Die Demokratie-Initiative ist deshalb kein radikaler Schritt, sie ist ein konsequenter Schritt: hin zu mehr Chancengleichheit, mehr sozialer Sicherheit, mehr Gleichstellung und mehr demokratischer Teilhabe.

Vielen herzlichen Dank allen, die sich für diese Demokratie-Initiative so stark eingesetzt haben. Sagen wir klar Ja!

Docourt Martine · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Nous débattons aujourd'hui d'un enjeu central pour notre démocratie, l'accès à la citoyenneté. L'initiative pour la démocratie ne propose rien de moins qu'un rééquilibrage nécessaire entre exigences légitimes et égalité de traitement. Elle vise à garantir que l'accès à la nationalité suisse repose sur des critères clairs, équitables et respectueux des droits fondamentaux. Aujourd'hui, le système de naturalisation ordinaire est marqué par de fortes disparités cantonales et communales. Les conditions varient, les pratiques divergent et, trop souvent, les décisions reposent sur une large marge d'appréciation. Cela se traduit parfois par des procédures longues, coûteuses, voire humiliantes. Dans certains cas, des critères implicites ou excessifs s'ajoutent aux exigences légales, créant une insécurité juridique et un sentiment d'arbitraire. Ce constat est d'autant plus problématique que près de 2 millions de personnes vivent en Suisse sans passeport suisse. Beaucoup sont nées ici ou y résident depuis de nombreuses années. Elles travaillent, payent des impôts, participent à la vie sociale et économique, mais restent exclues des droits politiques. Cette situation affaiblit notre démocratie. Comment prétendre à une représentation pleine et entière si une part aussi importante de la population en est exclue ?

L'initiative apporte une réponse simple et cohérente. Elle propose de fixer au niveau fédéral quatre critères clairs : un séjour légal de 5 ans, l'absence de condamnation pénale importante, le respect de la sûreté de la Suisse et des connaissances de base dans une langue nationale. Ces critères sont compréhensibles, mesurables et applicables de manière uniforme. Réduire la durée de séjour de 10 à 5 ans n'a rien d'extrême. C'est une pratique courante en Europe qui correspond à une vision moderne de l'intégration. L'intégration ne doit pas être conçue comme un aboutissement lointain et incertain, mais comme un processus qui se renforce par l'accès à la citoyenneté. L'initiative répond également à un dysfonctionnement évident. Environ 1,2 million de personnes remplissent déjà les conditions formelles de naturalisation, mais seules quelques 40 000 se naturalisent chaque année. Les coûts élevés, la complexité des procédures et l'incertitude des décisions les dissuadent. En simplifiant et en harmonisant, nous rendons le système plus accessible, plus transparent et plus efficace.

Certains invoquent une atteinte au fédéralisme, mais il ne s'agit pas de supprimer le rôle des cantons et des communes. La procédure resterait tripartite. L'initiative vise uniquement à fixer un cadre commun, comme c'est déjà le cas dans d'autres domaines. Le fédéralisme ne doit pas être un prétexte à l'inégalité de traitement. D'autres craignent pour la cohésion nationale. C'est l'inverse qui est vrai. Une démocratie forte est une démocratie inclusive. Permettre à celles et ceux qui vivent durablement en Suisse de participer aux décisions renforce la cohésion, la responsabilité collective et la légitimité des institutions. Exclure durablement, en revanche, fragilise le lien social.

Enfin, il est essentiel de rappeler que l'accès à la citoyenneté ne doit pas dépendre de la situation économique ou sociale. Conditionner la naturalisation à la réussite professionnelle ou à l'absence de recours à l'aide sociale revient à introduire une discrimination contraire à nos principes fondamentaux. La citoyenneté est un droit politique, pas une récompense économique. L'initiative pour la démocratie reconnaît une réalité : celles et ceux qui vivent ici, qui contribuent ici, doivent pouvoir décider ici.

Soutenir cette initiative, c'est renforcer nos démocraties, affirmer nos valeurs d'égalité et de respect, et faire un pas vers une société plus inclusive et plus cohérente. Je vous invite donc à lui apporter votre soutien en recommandant d'accepter l'initiative, tout comme le contre-projet de la minorité I (Weber) qui permet la naturalisation facilitée pour la deuxième génération. Finalement, il n'est pas acceptable de voir arriver dans le débat la proposition de la minorité II (Rutz Gregor) visant l'abolition du système de double nationalité. Quel affront à celles et ceux qui la détiennent !

Schläpfer Therese · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Schon der Titel dieser Initiative ist irreführend: Sie wurde unter anderem "Demokratie-Initiative" getauft, dies wahrscheinlich, um die Stimmbürger im Abstimmungskampf ein weiteres Mal zu verwirren, denn in der Schweiz steht die Demokratie hoch im Kurs. Niemand ist gegen die Demokratie.

Es kann nicht sein, dass uns das Schweizer Bürgerrecht so billig ist, dass man nach fünf Jahren Aufenthalt bereits den Schweizer Pass erhalten kann. Dazu würden auch abgewiesene Asylbewerber zählen, welche sich hier als vorläufig Aufgenommene aufhalten, also Personen, welche überhaupt kein Anrecht auf einen Aufenthalt in der Schweiz haben. Ebenso hätten Zehntausende Ukrainer mit dem Schutzstatus S das Recht auf einen Schweizer Pass.

Diese Initiative ist nichts anderes als der grösste Versuch, das Schweizer Bürgerrecht zu verscherbeln, seit es die Eidgenossenschaft gibt. Nach nur fünf Jahren Aufenthalt soll jeder, der nicht gerade im Gefängnis sitzt und der ein paar Brocken einer Landessprache stottert, einen Rechtsanspruch auf den roten Pass haben - Anspruch, nicht Verdienst, nicht Integration, nicht Loyalität. Einfach so, wie ein Sonderangebot beim Discounter: Fünf Jahre Schweiz und fertig ist der Schweizer. Das ist kein modernes Bürgerrecht, das ist ein Ausverkauf unserer Identität.

Ein Schweizer Bürgerrecht ist keine Gratisprämie für Daueraufenthalt. Es ist ein hohes Gut, das unsere Vorfahren in der Eidgenossenschaft erkämpft haben. Die Schweiz ist keine x-beliebige Ansammlung von Bewohnern, sie ist eine Genossenschaft. Wie in einer echten Genossenschaft wird man nicht automatisch Mitglied, nur weil man fünf Jahre lang die Räumlichkeiten nutzt, sondern es gibt Verpflichtungen. Wer den Pass will, muss beweisen, dass er Teil dieses Landes, dieser Genossenschaft geworden ist, nicht nur physisch anwesend, sondern geistig und kulturell.

Die Initiative wischt all das weg: keine kantonale Prüfung mehr, keine kommunale Verwurzelung, keine echte Integrationskontrolle. Stattdessen objektive Kriterien light: Fünf Jahre reichen, Punkt. Und dann die dreiste Lüge von den ausgebauten demokratischen Rechten: Die Initiative behauptet, sie stärke die Demokratie, weil ein Viertel der Bevölkerung plötzlich mitbestimmen dürfe - welch ein Hohn! Echte Demokratie lebt von einem souveränen Volk, das sich kennt, das gemeinsame Werte teilt und das bereit ist, für dieses Land einzustehen, nicht von einer x-beliebigen Ansammlung von Leuten, die einmal fünf Jahre hier gewohnt haben.

Wenn wir das Bürgerrecht so billig machen, machen wir aus der Schweizer Demokratie eine Demokratie light, mit einem Mitbestimmungsrecht für alle, die gerade da sind, unabhängig davon, ob sie unsere direkte Demokratie überhaupt verstehen oder schätzen. Dann dürfen morgen vielleicht auch jene mitentscheiden, die in Parallelgesellschaften leben, die die Scharia statt die Bundesverfassung wollen oder unsere Freiheiten nur als Schwäche sehen. Ist das die Demokratie, die wir wollen? Wollen wir eine Demokratie, in der das Volk souverän bleibt, oder eine, in der das Volk langsam abgelöst wird?

Diese Initiative entmachtet die Kantone, sie entmachtet die Gemeinden, sie entmachtet letztlich uns alle. Sie zerstört die föderale Vielfalt, die seit 1848 unser Erfolgsrezept ist. Sie sagt den Secondos, die sich wirklich integriert haben: "Eure Leistung zählt nichts, jeder Neuankömmling kriegt denselben Pass wie ihr." Und sie sagt den echten Schweizern: "Euer Erbe ist verhandelbar."

Wir stehen an einem Scheideweg. Entweder wir verteidigen das Bürgerrecht als etwas Heiliges, das man sich in der Eidgenossenschaft verdienen muss, mit Herz, Verstand und Taten, oder wir verscherbeln es weiter und schauen dazu, wie die Schweiz ihre Seele verliert. Ich sage Nein zu diesem Ausverkauf, Nein zum Pass nach fünf Jahren, Nein zu einer Demokratie, die sich selbst abschafft.

Lehnen Sie diese Initiative ab, schützen Sie die Rechte und Pflichten eines echten Schweizers, schützen Sie die echte Schweizer Demokratie und die Eidgenossenschaft als Genossenschaft.

Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Als die Demokratie im antiken Athen vor 2500 Jahren auf die Welt kam, durften nur etwa 10 Prozent der Bevölkerung abstimmen: die besitzenden, freien, männlichen und über 30-jährigen Bürger der Stadt. Das war eine elitäre Minderheitsdemokratie. Heute würden wir dazu sagen, das sei eigentlich ziemlich undemokratisch gewesen. Bis 1971 durfte in der Schweiz die Hälfte der Bevölkerung nicht mitbestimmen. Wir Frauen hatten politisch nichts zu melden, man hielt uns der politischen Meinungsbildung für unfähig. Heute sagen wir dazu, das sei ziemlich undemokratisch gewesen. 2026 sind wir an einem ähnlichen Punkt angelangt. In vielen Gemeinden kann nur die Hälfte der Einwohnerschaft abstimmen, es entscheidet eine Minderheit über die Mehrheit. Wir dürfen uns heute auch fragen, wie demokratisch das noch ist. Rund zwei Millionen Menschen, ein Viertel der ständigen Wohnbevölkerung, sind von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen, obwohl sie hier leben, hier ihre Steuern bezahlen, hier oft in systemrelevanten Berufen arbeiten und obwohl sie unsere Gesellschaft und Gemeinschaft, Kultur und Wirtschaft Tag für Tag mitgestalten.

Die Geschichte der Demokratie ist eine Geschichte der Öffnung. Alle an den Tisch zu holen und einzubinden, das ist die beste Garantie für unseren sozialen Frieden. Wer entscheidet, übernimmt Verantwortung für unser Zusammenleben. In einer Zeit, in der Demokratien weltweit unter Druck stehen, in der Populismus und Polarisierung Gräben ziehen, ist die Antwort nicht Ausgrenzung. Die Antwort ist mehr Demokratie, eine lebendigere, farbigere und damit legitimere Demokratie. Jede Generation vor uns hat die Demokratie ein Stück weitergebaut, hat sie wetterfester und inklusiver gemacht. Es ist Zeit für den nächsten Schritt.

Ich unterstütze die Demokratie-Initiative aus Überzeugung, denn es ist genug Demokratie für alle da.

de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich deklariere meine Interessenbindung: Ich bin Mitglied im Vorstand des Schweizerischen Verbandes der Bürgergemeinden und Korporationen. Ich bin auch Mitglied des Vorstandes des Verbandes Basellandschaftlicher Bürgergemeinden. Das Bürgerrecht und sein Wesen sind mir wichtig, ich halte es hoch. Mir sind aus diesen Tätigkeiten, aus diesen Vorständen auch die Einbürgerungsverfahren bestens vertraut. Ich lehne diese Initiative auch vor diesem Hintergrund entschieden ab, sie geht zu weit. Ich nenne Ihnen sechs Gründe dafür:

1. Unser werthaltiges Bürgerrecht wird torpediert. Die Demokratie-Initiative richtet sich gegen das heutige dreistufige Bürgerrecht. Wer sich in der Schweiz einbürgern lässt, erwirbt das Gemeindebürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und die Staatsbürgerschaft. Diese dreifache Verankerung entspricht dem Kern unseres föderalen Staatsaufbaus. Sie ermöglicht ein Bürgerrecht, das an die Gegebenheiten in den Gemeinden und Kantonen angepasst ist. Mit einem schweizweit einheitlichen Einbürgerungsverfahren würde die Initiative diesen zentralen Aspekt jedes Einbürgerungsverfahrens radikal beseitigen.

2. Es gibt eine Einmischung in kantonale und kommunale Kompetenzen. Die Initiative greift erheblich in die kantonalen Kompetenzen und die föderalistische Ausgestaltung des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens ein. Ich will an der Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts und an den Kompetenzen der jeweiligen Staatsebenen festhalten.

3. Effiziente Bürgergemeinden werden übergangen. Die Demokratie-Initiative richtet sich voll gegen die Bürgergemeinden. In sechs Kantonen der Schweiz sind die Bürgergemeinden für die ordentlichen Einbürgerungsverfahren zuständig, so auch in meinem Kanton, dem Kanton Basel-Landschaft. Das Einbürgerungswesen ist eine der Kernaufgaben der Bürgergemeinden. Ihre Kompetenzen, Prozesse und Strukturen sind klar und effizient. Wird die Initiative angenommen, stellt das die Existenz der Bürgergemeinden und die effiziente Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen infrage.

4. Es ist auch ein Angriff auf die Demokratie und die Gesetzmässigkeit. Die für die Einbürgerung auf kommunaler Stufe zuständigen Gremien sind demokratisch legitimierte Behörden und Kommissionen. Den Vorwurf der Initianten, diese Gremien agierten willkürlich, weise ich entschieden zurück. Bei Einbürgerungsentscheiden werden die zentralen rechtsstaatlichen Grundsätze und verfassungsrechtlichen Bestimmungen - namentlich das Willkürverbot, das Diskriminierungsverbot, der Schutz der Privatsphäre und der Anspruch auf rechtliches Gehör - respektiert.

5. Es gibt keinen Anspruch auf Einbürgerung. Die Volksinitiative fordert einen Paradigmenwechsel bei Einbürgerungsverfahren, indem automatisch ein Anspruch auf Einbürgerung bestehen soll. Auch das weise ich zurück. Die geltende Praxis schliesst niemanden aus, der die Bedingungen für eine ordentliche oder für eine vereinfachte Einbürgerung erfüllt. Das Bürgerrecht steht allen offen. Die Initiative wird nichts an der Tatsache ändern, dass sich viele Personen gar nicht einbürgern lassen wollen. Die Einbürgerung darf nicht zur Willkür verkommen, sondern soll anhand von objektiv messbaren Kriterien erfolgen. Es darf keinen Rechtsanspruch auf das Schweizer Bürgerrecht geben.

6. Es besteht eine hohe Legitimation der neuen Staatsbürgerschaft. Die heutigen Einbürgerungsverfahren haben eine hohe Legitimation, da sie durch gewählte Volksvertreter oder durch Beschlüsse von Gemeindeversammlungen erfolgen. Wer so Schweizerin oder Schweizer wird, weiss, dass eine Aufnahme ins Bürgerrecht erst nach einer Prüfung aller Voraussetzungen möglich ist und dass er oder sie dann auch als dafür geeignet und anerkannt gilt. Der Akt der Einbürgerung wird, da er durch die bestehende Gemeinschaft erfolgt, nicht als formeller Akt einer nationalen Instanz und damit nicht als aufgezwungen empfunden. Wer durch die Willensbekundung einer Gemeinschaft in sie aufgenommen wird, ist dort willkommen, wird auch als Mitglied akzeptiert und willkommen geheissen.

Mein Fazit: Lehnen Sie diese Initiative ab.

Thalmann-Bieri Vroni · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die geforderte Kompetenzverlagerung und der Umstand, dass wiederum eine Zentralisierung gepusht wird, kommen bei mir gar nicht gut an. Wir sind ein Flickenteppich, und viele können auch davon profitieren. Die Gemeinden sind am nächsten, und dort findet das Leben statt. Die Gemeinde prüft die Integration und die Vertrautheit mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Bräuchen des Ortes und der Region; dazu muss die Sprache verstanden und mühelos im Alltag benutzt werden können. So wird die Gemeinde die Einbürgerung genehmigen und bei erfolgreichem Abschluss auch das Gemeindebürgerrecht zusichern. Ich rücke nicht davon ab, dass die Gemeinden die Vorarbeit weiterhin nah beim Bürger erledigen müssen. Hier soll auch der eigentliche Lebensmittelpunkt liegen.

Wieso muss unser Föderalismus immer wieder hinterfragt werden? Wieso bringen wir es immer wieder fertig, Rechte und Pflichten zu verwässern und zu erleichtern? Gleichberechtigung heisst nicht, dass alle, auch jene, die sich an nichts halten, einzubürgern sind, nur weil sie seit zehn Jahren hier leben. Sie sollen sich straffrei und korrekt verhalten und sich den Schweizer Grundwerten stellen. Die Gemeinden sind sich nämlich sehr bewusst, dass bei einem erfolgreichen Abschluss der dreistufigen Einbürgerung das bereits zugesicherte Gemeindebürgerrecht dann auch vollzogen wird, und das mit allen Rechten und Pflichten; deshalb ist es für die Gemeinde ebenso wichtig wie für die Gesuchsteller.

Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin wählt vielleicht eine steuerfreundliche Gemeinde oder Stadt aus und bezahlt deshalb mehr für die Einbürgerung, wählt eine ländliche Gemeinde aus und kann von der örtlichen Integration profitieren oder wünscht sich eventuell Landschaft und Berge oder einen See und einen ÖV-Anschluss oder die Nähe zur Arbeitsstelle. Also bringt dieser Flickenteppich wirklich etwas, auch für die Gesuchsteller. So funktioniert die Schweiz, unsere Eidgenossenschaft. Schliesslich wollen sie ja Schweizer werden und von der politischen Stabilität unseres Landes und auch von der freien Wohnsitzwahl profitieren.

Deshalb: Unterstützen Sie die Ablehnung der Initiative gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses.

Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Frau Thalmann, Sie stehen zum derzeitigen Verfahren, Sie unterstützen dieses, oder? Ich habe die Einbürgerungsfragen des Kantons Luzern mitgenommen. Natürlich werde ich nicht die einfachste Frage stellen. Aus den Themen Geografie und Geschichte wähle ich Geografie aus: Welches ist der grösste See, der vollständig in der Schweiz liegt?

Thalmann-Bieri Vroni · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir stellen zum Beispiel die Frage: Welches ist der höchste Berg in unserer Gemeinde? Wir sind auf Gemeindeebene, und wir stellen auch diese Fragen. Wenn es um politische Sachen geht, dann stellen wir auch andere Fragen, zum Beispiel: Wie viele Parteien gibt es?

Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Le rejet de la présente initiative a été recommandé par la Commission des institutions politiques. Cette même commission a rejeté les propositions de contre-projets directs. Le Conseil fédéral a lui aussi recommandé le rejet de l'initiative sans lui opposer de contre-projet direct ou indirect. Quelle est la raison majeure à tous ces rejets ? L'initiative constitue une atteinte considérable aux compétences des cantons. C'est une raison bien suffisante pour la rejeter et elle est en conformité avec un point de vue fédéraliste que le Centre défend envers et contre tout.

Revenons à la base de la réflexion. L'initiative vise à ce que les conditions de la naturalisation soient harmonisées. Un étranger devrait pouvoir obtenir sa naturalisation après cinq ans de séjour légal en Suisse s'il n'a pas été condamné à une peine privative de liberté de longue durée, ne met pas en danger la sûreté intérieure ou extérieure de la Suisse et possède des connaissances de base dans une langue nationale. Nous sommes soulagés de l'apprendre et heureux qu'on ait pensé à mettre quelques garde-fous ! Évidemment, ce n'est pas suffisant.

De plus, la procédure de naturalisation ordinaire, actuellement régie par la Confédération, les cantons et les communes, relèverait de la seule compétence de la Confédération afin d'aplanir les différences et d'accroître l'égalité de traitement. Rebondissant sur une étude externe, les initiants se plaignent que la naturalisation ordinaire soit soumise à des conditions très différentes d'un canton à l'autre. Eh bien, c'est tant mieux ! Il s'agit de ne pas confondre dans nos débats le formalisme des procédures visant à l'égalitarisme avec ce qui est l'essence même de notre fédéralisme, notre ADN : les principes de subsidiarité et de souveraineté. Ce sont les cantons qui sont souverains et les communes sont au front. Les deux doivent rester maîtres du droit de cité qu'ils accordent et la Confédération doit uniquement donner le cadre minimal. C'est ce que l'État fédéral fait de mieux depuis sa constitution en 1848 et c'est ce que nous nous devons de maintenir pour les générations futures.

Si le Conseil fédéral estime, dans des rapports, que des mises à jour dans le déroulement des entretiens de naturalisation doivent être intégrées à la loi sur la nationalité suisse, notamment dans la tenue des procès-verbaux lors des entretiens de naturalisation, là aussi, c'est très bien. Il est vrai que, parfois, ces derniers sont menés avec des stéréotypes à la manière du fameux film "Les Faiseurs de Suisses". Cependant, les conclusions de ces rapports doivent être intégrées aux discussions menées avec les cantons et les communes et il n'y a pas besoin pour cela de convoquer le peuple.

Je vous rends finalement attentifs au fait que l'initiative, non contente d'attaquer le fédéralisme, revoit également à la baisse les critères de naturalisation : cinq ans de séjour au lieu de dix ans, abandon des durées de séjour minimales aux échelles cantonale et communale et abandon de la familiarisation avec les conditions de vie en Suisse. Rappelons simplement que la naturalisation se fait au quotidien par l'intégration locale, professionnelle et associative dans nos communes et pas ici, dans la Berne fédérale. Ces attaques frontales contre notre système fédéral ne méritent pas de contre-projet ni direct ni indirect, qu'il soit question d'extension de la naturalisation facilitée à la deuxième génération ou de renoncement à d'autres nationalités en cas de naturalisation.

Je vous enjoins donc à recommander fermement le rejet de cette initiative au titre aguicheur - c'est d'ailleurs la tendance - et autoproclamée de manière insidieuse "Initiative pour la démocratie". En matière de démocratie, notre pays est et restera toujours la référence.

Gantenbein Laura · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion

Ich spreche heute nicht nur als Nationalrätin und Stimmbürgerin unseres Landes, sondern auch als Lehrerin. Die letzten elf Jahre unterrichtete ich Kinder in heterogenen Klassen, Kinder, die hier geboren sind, Kinder, die erst vor wenigen Jahren in die Schweiz gekommen sind, und Kinder, die hier aufwachsen, aber politisch nicht dazugehören dürfen. Im Schulzimmer erleben wir tagtäglich, was unsere Demokratie ausmacht: Diskussionen, Mitbestimmung, Verantwortung. Wir bringen unseren Schülerinnen und Schülern bei, wie unser politisches System funktioniert, wie die Abstimmungen ablaufen und warum es wichtig ist, sich einzubringen. Doch gleichzeitig müssen wir ihnen erklären, dass viele von ihnen später gar nicht abstimmen dürfen, obwohl sie hier leben, hier zur Schule gehen, hier ihre Zukunft sehen.

Genau hier setzt die Demokratie-Initiative an. Sie fordert, dass Menschen, die dauerhaft in der Schweiz leben, einfacher eingebürgert werden können und damit auch politisch mitbestimmen dürfen. Denn die Realität ist, dass mehr als ein Viertel der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz kein Bürgerrecht hat. Was bedeutet das für unsere Demokratie? Es bedeutet, dass ein erheblicher Teil der Menschen, die von politischen Entscheidungen betroffen sind, keinen Einfluss auf diese hat. Als Lehrerin frage ich mich: Welches Signal senden wir diesen Kindern? Dass sie dazugehören, aber eben doch nicht ganz, dass sie mitlernen dürfen, aber nicht mitentscheiden? Ich habe selbst Unterschriften für diese Initiative gesammelt, und ich habe dabei einige Menschen getroffen, die sagen: Ich lebe hier, ich arbeite hier, meine Kinder gehen hier zur Schule, warum darf ich nicht mitbestimmen und hier unterschreiben? Diese Frage ist berechtigt.

Die Initiative ist aber auch eine Frage der Fairness. Heute ist das Einbürgerungsverfahren je nach Kanton unterschiedlich streng, teuer und oft willkürlich. Einbürgerungsverfahren müssen aber überall fair, transparent und nachvollziehbar ausgestaltet sein, um die Chancengleichheit zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Anforderungen teilweise sogar erhöht, so etwa im Kanton Solothurn, wo 2025 die mündlichen Deutschkenntnisse für die Einbürgerung auf das Niveau B2 angehoben wurden. Wir verlangen also mehr Integration, geben aber weniger Rechte. Das ist ein Widerspruch. Ich bin überzeugt: Wer hier aufwächst, wer hier zur Schule geht, wer Teil unserer Gesellschaft ist, soll auch Teil unserer Demokratie sein.

Darum geht es bei dieser Initiative: um ein modernes Verständnis von Bürgerrecht - Bürgerrecht nicht als Privileg, das man sich mühsam verdienen muss, sondern als logische Folge eines Lebens in diesem Land. Letztlich geht es um ein einfaches Prinzip: Vier Viertel sollen dort abstimmen und wählen dürfen, wo sie leben. Denn Demokratie bedeutet nicht nur, dass Entscheidungen gefällt werden; Demokratie bedeutet, dass alle, die betroffen sind, auch eine Stimme haben. Als Lehrerin wünsche ich mir, dass ich meinen Schülerinnen und Schülern eines Tages sagen kann: Ihr gehört dazu, ihr dürft mitbestimmen, eure Stimme zählt.

Darum bitte ich Sie: Unterstützen Sie heute die Demokratie-Initiative.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Demokratie-Initiative - dieser Titel tönt sehr interessant, ist sehr gut gewählt, aber der Inhalt entspricht leider nicht dem Titel. Denn es ist keine Demokratie-Initiative. Diese Initiative ist vielmehr ein Frontalangriff auf unser Staatsverständnis.

Fakt ist, mit dieser Initiative stellen wir einen Freifahrtschein für alle Personen, die rechtmässig seit fünf Jahren in der Schweiz leben, aus. Damit fällt faktisch die C-Bewilligung weg, es können auch Leute mit einer B-Bewilligung, Asylbewerber oder Leute mit einem Schutzstatus S nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz eingebürgert werden. Man spricht von Demokratie, macht mit dieser Initiative aber genau das Gegenteil. Wie kann man Demokratie leben, wenn man nicht einmal eine Landessprache beherrscht? Denn auch beim Sprachniveau will diese Initiative nach unten korrigieren: Neu soll das Niveau A2 als Grundkenntnis ausreichen, um eine Einbürgerung zu erhalten. Auch wenn man sich nicht einmal richtig verständigen kann, auch wenn man nicht einmal die politischen Prozesse versteht, soll man also eingebürgert werden. Das führt nicht zu mehr Demokratie, nein, das führt zu einer Parallelgesellschaft. Und was Parallelgesellschaft bedeutet, können wir in denjenigen Ländern sehen, die eben einfach einbürgern, Herr Bullakaj. Deutschland hatte über 300 000 Einbürgerungen im letzten Jahr. Man sieht es: Migrationschaos, Sicherheitschaos überall, wo man hinschaut.

Diese Initiative geht dann weiter. Auch für Straffällige soll das Niveau gesenkt werden. Heute hat man klare Regeln. Man soll nicht verurteilt sein, keine Einträge im Strafregister haben, auch keine Schulden oder Betreibungen ausweisen. Dann gibt es eine Gesamtbeurteilung, ob man eben integriert ist und eingebürgert wird oder nicht. Neu soll diese Schwelle fallen. Die Initiative sieht bei den Straftaten nur noch schwere Delikte als Ausschlussgrund vor, und das kann es doch nicht sein.

Will man damit vielleicht einfach die Statistiken in diesem Land aufhübschen, will man in Zukunft vertuschen, dass 56 Prozent der Täter von schweren Gewalttaten keinen Schweizer Pass haben? Will man damit vertuschen, dass 67 Prozent der Täter bei versuchten Tötungsdelikten keinen Schweizer Pass haben oder - und diese Gruppe will man dann einfach oder vereinfacht einbürgern - dass 6 Prozent von allen Delikten in diesem Land von Asylbewerberinnen und -bewerbern begangen werden, obwohl sie nur 1 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen? Für diese Leute will man dieses Dokument (Er zeigt seinen Schweizer Pass) noch einfacher zugänglich machen, und man spricht dann auch noch von einer Demokratie-Initiative.

Ja, geschätzter Herr Bullakaj, es ist nicht so, dass es einfach ein Grundrecht ist, dass man in diesem Land einen Schweizer Pass erhält. Nein, dieser Pass ist mit einer Wertevorstellung verbunden, dieser Pass steht international für Fleiss, für Zuverlässigkeit, für Sicherheit und ist nicht einfach ein Dokument, das als Massenware erhältlich ist. Man muss sich vielmehr bemühen, wenn man diesen Pass will. Da darf man auch klare Forderungen an die Einbürgerungswilligen stellen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, klar Nein zu dieser Initiative zu sagen und sie zur Ablehnung zu empfehlen.

Locher Miriam · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Vor einigen Jahren habe ich mich in meiner Heimatgemeinde Münchenstein in Baselland, in der ich lebe und aufgewachsen bin, einbürgern lassen, um Münchensteinerin zu werden und damit meine Lebensrealität bezüglich meines Heimatortes abzubilden. Für mich war es als Kind von Schweizer Eltern und demnach Schweizerin von Geburt an ein vergleichsweise einfaches Verfahren. Und dennoch, lassen Sie mich das sagen, dennoch war es kein angenehmes Gefühl, vor einem Bürgerrat antreten zu müssen und ein Stück weit darauf angewiesen zu sein, zu gefallen, und den Erwartungen, die sehr unterschiedlich ausfallen können, entsprechen zu müssen. Wie viel anspruchsvoller ist dieser Schritt für all jene Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eigentlich alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen und die nicht nur wie ich ihren Heimatort anpassen wollen, sondern sich um das Schweizer Bürgerrecht bemühen?

Viele Menschen entscheiden sich für eine Einbürgerung und damit für das Bewerben um den Schweizer Pass, weil sie sich als vollwertigen Teil der Gesellschaft fühlen möchten und aktiv mitbestimmen wollen, während sie zugleich mehr Sicherheit fühlen möchten und damit wirklich bessere berufliche und persönliche Perspektiven erhalten können. Aber für diese Menschen ist die Einbürgerung oft ein langer, ein unsicherer Weg, der stark von Uneinheitlichkeit und fehlenden klaren Richtlinien zur Einbürgerung geprägt ist. Gerade deshalb unterstütze ich die Demokratie-Initiative.

Die Schweiz muss ihre Demokratie weiterentwickeln. Menschen, die mitunter seit Generationen hier leben, arbeiten und Teil unserer Gesellschaft sind, aber keinen Zugang zum Schweizer Bürgerrecht haben, sollen nicht weiter künstliche Ausländerinnen und Ausländer bleiben müssen, sondern, wenn sie das möchten und die Voraussetzungen erfüllen, eben Schweizerinnen und Schweizer werden und vollwertig zu unserem Land dazugehören können.

Die Geschichte zeigt klar, dass eine Gesellschaft, je breiter die Demokratie abgestützt ist, desto stabiler und zukunftsfähiger ist. Gerade in der heutigen Zeit ist dieser Fakt so wichtig. Auch die Forschung zeigt, dass schnellere und fairere Einbürgerungsverfahren die beruflichen Chancen der Betroffenen verbessern. Sie führen zu höheren Einkommen und damit auch zu höheren Steuerbeiträgen, was schlussendlich der Wirtschaft, dem Staat und auch der Gesellschaft wieder zugutekommt. Also: Das Einbürgerungsverfahren muss transparent, fair und in der ganzen Schweiz einheitlich ausgestaltet sein.

Es ist hochproblematisch, dass wir Mitmenschen haben, die alle Pflichten, aber keine Rechte haben. Es darf zudem nicht vom Wohnort abhängen, wie hoch die Hürden sind oder wie gross eben die Willkür ist, wenn es darum geht, den Schweizer Pass zu erhalten. Gerechte und weniger hürdenreiche Verfahren eröffnen auch sozial benachteiligten Menschen eine Chance, eine echte Chance auf Einbürgerung. Genau das sollte unser Anspruch an eine inklusive Schweiz sein.

Was hält Sie also zurück? Sind es Ängste? Angst ist ein schlechter Ratgeber, sie trennt und verunsichert. Hoffnung hingegen verbindet, schafft Perspektiven und eröffnet neue Wege. "Demokratie ist kein Zustand, sondern ein Prozess" - daran hat schon Helmut Schmidt erinnert. Lassen Sie uns diesen Prozess mutig und hoffnungsvoll weiterentwickeln und unsere Demokratie stärken.

Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sehr geehrte Frau Kollegin Locher, ich habe mit Freude gehört, dass Sie sich in Ihrer Ortsgemeinde haben einbürgern lassen. Ist Ihnen bewusst, dass mit dieser Initiative das Ortsbürgerrecht faktisch abgeschafft wird und die Ortsbürgergemeinde im Einbürgerungsprozess gar nichts mehr zu melden hat?

Locher Miriam · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Herzlichen Dank für diese Frage, die ich sehr gerne annehme. Ja, das ist mir durchaus bewusst. Es war ein Beispiel für den Prozess, der eben sehr willkürlich ausfallen kann. Ich unterstütze es selbstverständlich, dass eben genau diese Willkür, die mit diesem Prozess besteht, nachher abgeschafft werden könnte.

Töngi Michael · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Vielleicht erinnern Sie sich noch, wie vor 25 Jahren in einer Welle von Fremdenfeindlichkeit und Nationalismus in vielen Gemeinden und Kantonen die Einbürgerungen erschwert wurden. In meinem Kanton, dem Kanton Luzern, hatte die Gemeinde Emmen, mit doch 26 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, entschieden, über Einbürgerungen sei an der Urne zu entscheiden. Die Unterlagen waren dicke Bücher, es mussten sich hundert Personen präsentieren. Es ist nicht ganz erstaunlich, dass diese Einbürgerungen reihenweise abgelehnt wurden. Auch nicht so erstaunlich ist, dass vor allem Leute aus Ex-Jugoslawien abgelehnt wurden. Es war ganz klar, dass an der Urne nach Nationalität entschieden wurde.

Diesem unwürdigen Schauspiel musste das Bundesgericht 2003 ein Ende setzen. Die Politik war unfähig dazu. Das Bundesgericht hat glücklicherweise Schluss gemacht mit dieser unwürdigen Präsentation, mit dieser Willkür, mit diesem "Daumen hoch" und "Daumen runter", wie es gemacht wurde. Leider ist aber die Willkür nicht aus diesen Verfahren verschwunden. Die letzten Fälle, über die die Zeitungen berichtet haben, zeigen, dass jemand nicht eingebürgert wurde, weil er den Kantonsrat in seiner Wohngemeinde nicht kannte - oh, wie schlimm. Jemand konnte angeblich zu wenig Bekannte in seiner Wohngemeinde aufzählen; jemand muss gesagt haben, er lasse sich einbürgern, weil er für sich selber Vorteile sehe. Oh, wie schlimm, ein verwerfliches Argument: Ich habe einen Vorteil, wenn ich mich einbürgern lasse. Das waren Gründe, über die man in der Zeitung lesen konnte.

Leider haben wir nicht nur diese Willkür, wir haben mit der letzten Revision des Bürgerrechtsgesetzes auch die Einbürgerungskriterien verschärft: Man kann sich nur noch mit einer Bewilligung C einbürgern lassen. Sie wissen alle, dass viele Menschen aus ganz unterschiedlichen Gründen beim B hängenbleiben. Zum Teil ist auch das in den Kantonen recht willkürlich; man bleibt beim B und kann sich nicht einbürgern lassen. Auch die Kinder dieser Leute können es nicht, sie müssen dann als Erwachsene nochmals eine gewisse Frist abwarten. Das ist alles sehr mühsam und ungerecht.

Diese strengen Massstäbe und diese Willkür im Entscheid sind geprägt von der Haltung, dass der Schweizer Pass etwas ganz Besonderes sei. Das macht die Leute, die sich einbürgern lassen wollen, zu Bittstellerinnen und Bittstellern. Wir haben vorhin von Kollege Egger gehört - ich glaube, er ist nicht mehr hier -, wie wahnsinnig speziell unsere Demokratie, wie einzigartig unser Land sei. Ich glaube, wir dürften in dieser Debatte darüber, wie wahnsinnig speziell wir als Schweiz seien, auch einmal ein bisschen Luft rauslassen. Dieses Gefühl, wir seien einzigartig und speziell, führt auf der einen Seite zu einer Überhöhung, die auf der anderen Seite eben auch etwas Erniedrigendes hat.

Wahrscheinlich haben alle in diesem Saal einmal den Film "Die Schweizermacher" gesehen. Wir haben darüber gelacht, aber eigentlich ist es keine Komödie, sondern eine Tragödie. Ich finde, wir haben bis heute sehr wenig daraus gelernt. Ich finde, wir sollten uns auch nichts vormachen: Der Schweizer Pass ist für viele nicht mehr so attraktiv, wie er es einmal war. Wir haben auch das Problem, dass diese langen und unsicheren Verfahren, bei denen man am Schluss nicht weiss, was passiert, Leute davon abschrecken, überhaupt Schweizerin oder Schweizer zu werden. Dies schadet der Teilhabe an unserer Demokratie.

Die Demokratie-Initiative bietet die Chance, die Vorgaben für eine Einbürgerung zu vereinfachen, zu vereinheitlichen, von Willkür zu befreien. Sie ermöglicht mehr Menschen die Einbürgerung. Sie bietet aber auch die Chance, dass mehr Menschen dieses Angebot annehmen.

Deshalb unterstütze ich diese Initiative mit Überzeugung.

Hug Roman · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir beraten heute eine Initiative mit einem wohlklingenden Titel, nämlich die Initiative "für ein modernes Bürgerrecht". "Modern" - kaum ein Wort wird politisch so oft verklärend benutzt. "Modern" klingt vernünftig, fortschrittlich und alternativlos. Doch genau hier beginnt das Problem mit dieser Volksinitiative. Sie wirbt mit einem Etikett, kritisiert aber gleichzeitig massiv unser heutiges, bewährtes dreistufiges System. Beim Bürgerrecht darf man sich nicht von wohlklingenden Begriffen leiten lassen, denn hier geht es nicht um ein neues Verwaltungsformular, sondern um den Kern unserer direkten Demokratie.

Das Bürgerrecht ist kein Integrationsbonus, der leichtfertig und, wie hier gefordert, aufgrund des Anspruchs auf einen Automatismus vergeben werden kann, nein, es ist der Zugang zum politischen Souverän. Wer das Bürgerrecht erhält, entscheidet mit: über Gesetze, Steuern, Institutionen, schlicht über die Zukunft unseres Landes. Das ist kein Nebeneffekt, das ist der Kern unseres Staates. Die Initiative behandelt dieses Recht jedoch wie ein integrationspolitisches Werkzeug. Das ist ein Kategorienfehler. Wer diese beiden Dinge vermischt, überlädt das Einbürgerungsverfahren mit Erwartungen, die es nicht erfüllen kann, und entwertet seine Bedeutung. Integration beginnt nicht mit politischen Rechten, vielmehr ist die Einbürgerung der Abschluss einer erfolgreichen Integration.

Deshalb staune ich schon über die vielen Vorredner, welche diese Initiative einfach als "etwas zu weitreichend" bezeichnen. Nein, diese Initiative mit ihrer Anspruchshaltung ist viel mehr: Sie ist ein Schritt in die komplett falsche Richtung, und sie wird der heutigen Arbeit, der guten Arbeit aller zuständigen Gremien, nicht gerecht. Ich traue all den Gemeinde- und Bürgergemeindeversammlungen und all den Einbürgerungskommissionen viel mehr zu als viele von Ihnen. Warum? Weil sie die Menschen und deren Lebensumstände vor Ort besser kennen als zentralisierte Beamtenstellen, welche sich dann neu vermehrt darum kümmern würden.

Die vorliegende Initiative suggeriert: Wenn wir das Bürgerrecht modernisieren, lösen wir Integrationsprobleme. Das ist bequem, aber falsch.

Deshalb bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Hug, Sie haben ausgeführt, dass die Fragen bei den verschiedenen Einbürgerungstests auf kommunaler und kantonaler Ebene genau der richtige Weg seien, um die Integration der Menschen sicherzustellen. Deshalb können Sie sicher die Fragen beantworten, die beispielsweise beim Test zur erleichterten Einbürgerung im Kanton Luzern gestellt werden: Welches ist flächenmässig der kleinste Kanton der Schweiz?

Hug Roman · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sehen Sie, das sind Fragen, die hier schon oft gestellt wurden. Nein - aber ich könnte Ihnen selbstverständlich sämtliche Fragen beantworten, die in meinem Kanton und in meiner Region gestellt werden. Ich stelle einfach fest, dass dieses Vorgehen oft von Personen kritisiert wird, die nie an solchen Versammlungen teilnehmen. Also glauben Sie mir: Bürger- und Ortsgemeindeversammlungen gehen sehr seriös mit diesen Fragen um und wissen, was sie tun.

Dünki-Bättig Michèle · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Wer hier lebt, hier seinen Alltag gestaltet, arbeitet, Steuern zahlt, Kinder grosszieht und Verantwortung übernimmt, soll auch eine faire Chance haben, politisch mitzubestimmen und dazuzugehören. Genau darum geht es bei der Demokratie-Initiative. Sie will, dass für die Einbürgerung endlich klare, einheitliche und nachvollziehbare Kriterien gelten statt eines Systems, das je nach Wohnort zu unterschiedlichen Chancen führt.

Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission lehnen die Initiative ab. Sie verweisen auf den Föderalismus, auf kantonale Zuständigkeiten und auf das heutige, dreistufige Bürgerrecht. Nur liegt genau da das Problem. Wir wissen längst, dass die Chance auf Einbürgerung in der Schweiz stark vom Wohnort abhängt. Der Bundesrat hält selbst fest, dass es erhebliche kantonale Unterschiede gibt, dass die Chancengerechtigkeit nicht gewährleistet ist und dass es bei Einbürgerungsgesprächen an Nachvollziehbarkeit und an Rechtssicherheit fehlt. Mit anderen Worten: Das heutige System produziert Ungleichheit. Trotzdem soll nach dem Willen der Mehrheit alles so bleiben, wie es ist. Ich finde, das genügt nicht.

Ich spreche hier auch aus meiner Erfahrung als Gemeinderätin in der Gemeinde Glattfelden. Ich erlebe den Einbürgerungsprozess ganz konkret mit, und ich erlebe, wie stark Verfahren, Erwartungen und Hürden je nach Ort auseinandergehen. Manchmal unterscheiden sie sich nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde. Das ist nicht einfach nur föderale Vielfalt; für die Betroffenen ist das oftmals nichts anderes als eine Lotterie. Ob jemand eine faire Chance auf Einbürgerung hat, darf nicht davon abhängen, in welcher Gemeinde und in welchem Kanton das Gesuch eingereicht wird, wie hoch die Gebühren sind, wie das Gespräch geführt wird und was für ein Verständnis vor Ort gerade davon herrscht, wer als genügend integriert gilt. Das Einbürgerungsverfahren muss rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen und verlässlich und fair sein.

Die Demokratie-Initiative setzt genau dort an. Sie schafft objektive Kriterien und stärkt damit auch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Demokratie lebt nicht davon, möglichst viele Menschen auf Distanz zu halten. Demokratie lebt davon, Menschen einzubeziehen, die längst Teil dieses Landes sind. Mehr als ein Viertel der Bevölkerung in unserem Land hat keinen Schweizer Pass. Darunter sind sehr viele Menschen, die seit Jahren oder Jahrzehnten hier leben, arbeiten, Verantwortung übernehmen, schlicht und einfach dazugehören. Aber sie bleiben politisch ausgeschlossen. Ich bin überzeugt, unser Zusammenleben wird nicht schwächer, wenn mehr Menschen mitreden können. Es wird demokratischer, es wird gerechter, und es wird stärker.

Darum unterstütze ich die Initiative, und ich bitte Sie, dasselbe zu tun.

Durrer-Knobel Regina · Mit-F · Nationalrat · Nidwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Niemand hier ist gegen faire Einbürgerungsverfahren. Im Gegenteil, Einbürgerungsverfahren sollen transparent, nachvollziehbar und würdevoll sein. Willkür hat keinen Platz in einem Rechtsstaat, da sind wir uns einig. Doch darum geht es bei dieser Initiative nicht wirklich. Die Demokratie-Initiative greift tief in das Fundament unseres Staatsverständnisses ein, und das sollten wir ernst nehmen.

Wer sich einbürgern lässt, erhält nicht einfach ein Reisedokument. Das Schweizer Bürgerrecht verleiht das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene, auf Kantonsebene und auf Bundesebene - alle drei gleichzeitig, das ist einzigartig. Wer in Nidwalden eingebürgert wird, stimmt beispielsweise ab über den Steuerfuss der Gemeinde Ennetmoos, wählt bei Landratswahlen, stimmt ab über Dreifachturnhallen der kantonalen Mittelschule und bei eidgenössischen Volksabstimmungen zu Rentenreform, Klimaschutz oder Migrationspolitik. Das ist ein immenses Privileg und eine grosse Verantwortung.

Deshalb ist es absolut legitim und vernünftig, zu fragen, ob die betreffende Person unsere Gemeinschaft kennt, ob sie versteht, wie unser politisches System funktioniert, und ob sie eine Verbindung zu ihrer zukünftigen Heimatgemeinde und ihrem zukünftigen Heimatkanton hat. Eine Niederlassungsbewilligung C, eine sogenannte Daueraufenthaltsbewilligung, bietet bereits heute weitreichenden Schutz: Aufenthaltssicherheit, Schutz vor Ausweisung, Recht auf Arbeit. Was fehlt, ist das Stimm- und Wahlrecht. Genau dieses Recht sollte aber nicht per Automatismus nach fünf Jahren vergeben werden, ohne zu prüfen, ob eine echte Verbindung zur Schweiz, zum Kanton und zur Gemeinde besteht.

Die Initiative senkt die Hürden auf ein Minimum. Fünf Jahre Aufenthalt, keine schwere Strafe, Grundkenntnisse einer Landessprache - das ist alles, was es braucht für einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn es nach dieser Initiative geht. Ich frage mich, ob das wirklich genug ist, um bei Abstimmungen über unser Bildungssystem, unsere Steuern, unsere Infrastruktur mitzuentscheiden. Integration bedeutet nicht nur, keine Gesetze zu brechen. Integration bedeutet, Teil einer Gemeinschaft zu sein, ihre Geschichte zu kennen, ihre Werte zu teilen, ihre Institutionen zu verstehen. Die Forderung nach Integration ist keine Schikane, sie ist eine Grundlage.

Das Einbürgerungsverfahren darf kein Hindernis sein, das man aus böswilliger Absicht aufbaut. Aber es soll ein Gespräch sein zwischen der einbürgerungswilligen Person und der Gemeinschaft, in die sie aufgenommen werden möchte. Dieses Gespräch hat seinen Wert. Die Initianten beklagen, dass die Einbürgerung je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich geregelt sei. Das stimmt, aber das ist kein Systemfehler, sondern unser System. Die Schweiz ist ein Bundesstaat mit starken Kantonen und eigenständigen Gemeinden. Bürgerin oder Bürger der Gemeinde Ennetmoos, des Kantons Nidwalden und der Schweiz zu sein, bedeutet, drei Ebenen der Zugehörigkeit zu leben.

Der Bundesrat hat anerkannt, dass diese Initiative zur Ablehnung empfohlen werden soll: Die Initiative greife erheblich in die bestehenden kantonalen Kompetenzen und die föderalistische Ausgestaltung des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens ein. Dem ist nichts beizufügen. Was braucht es aber stattdessen? Ich unterstütze die Bestrebungen des Bundesrates, die Verfahren transparenter und einheitlicher zu gestalten, und zwar dort, wo es nötig ist. Der Bundesrat regt an, dass die Kantone gemeinsam Möglichkeiten zur Vereinfachung und zur Harmonisierung des Einbürgerungsverfahrens prüfen, ohne dabei die kantonalen Kompetenzen zu schleifen. Das ist der richtige Weg: Verbesserung im Dialog, nicht Zentralisierung im Verfassungsartikel.

Das Schweizer Bürgerrecht ist das höchste Gut der direkten Demokratie. Es ist nicht bloss ein Status, es ist eine Einladung zur Mitgestaltung dieser Gesellschaft auf allen Ebenen. Wer dieses Recht erhält, soll es in Kenntnis seiner Gemeinde, seines Kantons, seines Landes ausüben. Das ist keine überhöhte Forderung, das ist ein Ausdruck von Respekt gegenüber der Demokratie und gegenüber den Einbürgerungswilligen selbst.

Empfehlen Sie diese Initiative zur Ablehnung - nicht, weil Einbürgerung schwierig sein soll, sondern weil sie bedeutsam bleiben soll.

Kolly Nicolas · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Un territoire et un peuple sont les éléments constitutifs d'une nation. La nôtre, la Suisse, se compose du territoire de nos 26 cantons qui ont décidé de former ensemble la Confédération helvétique. Cette construction institutionnelle est inscrite dans notre Constitution fédérale à son article premier. Le peuple suisse est donc celui des cantons, avec leurs spécificités, leurs traditions et leurs cultures.

Notre pays est une "Willensnation", une communauté de volonté. Dans notre pays, on naît suisse par le droit du sang ou l'on devient suisse par un processus exigeant qui récompense les efforts d'une intégration réussie en octroyant le passeport rouge à croix blanche et le droit d'être une partie intégrante du peuple formant la Suisse.

Depuis l'an 2000, la population de notre pays a très fortement augmenté, de près de 2 millions de personnes. Durant cette même période, les conditions d'accès à la nationalité suisse ont été à plusieurs reprises assouplies, pour ne pas dire parfois galvaudées. Cependant, dans ce même temps, soit durant ces 25 dernières années, plus d'un million de personnes ont été naturalisées.

Aujourd'hui, l'initiative populaire "pour un droit de la nationalité moderne" vise en réalité un changement radical : un droit à la naturalisation quasi automatique et un droit à la nationalité systématique. Ce sera le coup final d'un processus de dévoiement de la naturalisation suisse engagé depuis de nombreuses années. Cette vision fait abstraction de ce qui constitue le peuple suisse. Ce dernier n'est pas une simple addition d'individus. Il repose sur un socle commun : la connaissance de notre pays, de son système politique unique au monde, de sa démocratie directe, de son histoire, de sa géographie, de sa culture, de ses traditions, bref, de tout ce qui fait réellement notre pays. Être suisse, c'est connaître cela, c'est le respecter, c'est s'y attacher et c'est le transmettre. Ce sont les critères d'intégration indispensables que cette initiative veut supprimer.

Être intégré, c'est aussi respecter l'ordre juridique suisse. C'est aussi subvenir à son entretien sans dépendre durablement de l'aide sociale. Avec cette initiative, la nationalité suisse ne serait plus le résultat d'un parcours d'intégration réussi. Elle ne récompenserait plus un engagement envers notre pays, mais deviendrait un simple droit formel. À terme, la Suisse ne serait plus une nation fondée sur cette volonté commune. Elle risquerait de devenir une juxtaposition d'individus que plus rien ne relie profondément.

Aujourd'hui, il est nécessaire de reprendre la maîtrise de notre politique migratoire afin de pouvoir déterminer nous-mêmes ceux qui rejoignent notre pays et savoir si ces derniers le font pour de bonnes raisons. Ensuite, il faut s'assurer que celles et ceux qui deviennent suisses partagent réellement les fondements de notre communauté nationale.

Pour cette raison, je recommanderai le rejet de cette initiative.

Alijaj Islam · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die Demokratie-Initiative trifft einen Nerv unserer Zeit. Denn Demokratie lebt nicht nur davon, dass Menschen hier wohnen, sondern davon, dass Menschen mitbestimmen können. Wer hier arbeitet, Steuern zahlt, Vereine mitträgt, Unternehmen aufbaut und Teil unserer Gesellschaft ist, soll auch politisch mitreden können. Gerade wir in der Schweiz wissen doch: Demokratie wird stärker, wenn mehr Menschen Verantwortung übernehmen. Auch Menschen mit Behinderungen wurden in diesem Land viel zu lange von politischen Rechten ausgeschlossen. Das Parlament hat kürzlich beschlossen, diesen Ausschluss endlich zu korrigieren. Daraus können wir etwas lernen: Demokratie war historisch fast immer zu klein gedacht. Frauen mussten sie erkämpfen. Menschen mit Behinderungen mussten sie erkämpfen. Junge Menschen mussten sie erkämpfen. Auch heute stellt sich wieder die Frage: Wer gehört dazu?

Während wir hier über mehr Demokratie sprechen, will der Aargauer Kantonsrat prüfen lassen, ob Kinder ohne Schweizer Pass ihre wirtschaftliche Perspektive nachweisen müssen, um eingebürgert zu werden. Folgen wir diesem Gedanken etwas: Kinder, die auffällig oder behindert sind, werden in Sonderklassen abgeschoben. Diese Kinder haben per se eine grössere Hürde, wirtschaftlich unabhängig zu werden. Welche Kinder werden mehrheitlich in Sonderklassen abgeschoben? Genau, Kinder ohne Schweizer Pass. Man nimmt ihnen die Möglichkeit, wirtschaftliche Unabhängigkeit aufzubauen, und sagt dann: Weil du keine wirtschaftliche Perspektive hast, kannst du dich nicht einbürgern lassen. Wie pervers ist das?

Demokratie ist kein exklusiver Club. Sie ist am stärksten, wenn sie offen ist. Mehr Mitsprache bedeutet nicht weniger Schweiz, sondern mehr - denn Demokratie gehört zum Kern unseres Landes.

Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Diese Initiative ist wichtig. Sie ist inhaltlich wichtig, aber auch prozedural wichtig, weil es darum geht, unsere Demokratie zu stärken und endlich wieder eine proaktive Diskussion zu führen. Wir wissen, wie derzeit international mit demokratischen Rechten umgegangen wird. Wir müssen dem etwas entgegenhalten und nicht im gleichen Fahrwasser mitschwimmen. Deshalb ist es wirklich gut, dass wir wieder einmal über den Viertel der Schweizerinnen und Schweizer sprechen, die es zwar sind, die aber keinen Schweizer Pass und somit nicht die gleichen Rechte haben, was unrecht ist.

Ich habe mir überlegt: Was sage ich zu dieser Initiative? Denn wenn ich diesen Text lese, dann ist das ein totaler "no-brainer". Warum ist das nicht einfach längstens umgesetzt? Warum sprechen wir nicht darüber, dass eine Person, die hier geboren wird, automatisch Schweizerin oder Schweizer wird? Warum müssen wir überhaupt noch über die Zweit- und Drittgeneration sprechen? Logisch sind das Schweizerinnen und Schweizer - das wäre meiner Meinung nach die Diskussion.

Aber nein, wir haben es gehört, es werden wieder Feindbilder heraufbeschworen. Ich möchte doch noch einmal festhalten, um wen es bei dieser Initiative geht: in erster Linie um Menschen, und zwar um Menschen wie beispielsweise die frühere SVP-Nationalrätin Yvette Estermann, die hier gewählt wurde und die für die Schweiz Politik gemacht hat, oder die verstorbene, sehr berühmte Sängerin Tina Turner, die fast ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht hat und Schweizerin geworden ist, oder meinen Vater. Das sind die Menschen, um die es in dieser Initiative geht.

Das ist auch mein einziger Kritikpunkt an der Initiative: Sie geht viel zu wenig weit. Unsere Schweiz ist eine offene Schweiz. Die Menschen, die hier leben, die Teil der Gesellschaft sind, egal woher sie kommen, sind Schweizerinnen und Schweizer, Punkt. Das sollten wir eigentlich, wie ich gesagt habe, mit der Geburt per se so festhalten. Das ist aber heute nicht das Thema, weil es nicht der Inhalt dieser Initiative ist. Aber es muss auf jeden Fall viel schneller gehen. Die Initiative ist deshalb das Minimum. Seien wir menschlich.

Ich gehe davon aus, dass das mein letztes Votum in diesem Saal war. Ich werde die leeren Ränge vermissen und auch die volle Wandelhalle. Es war mir eine Ehre, mit Ihnen im Nationalrat zu sein. (Beifall)

Buffat Michaël · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Je vais être direct avec vous : cette initiative doit être refusée. Sous des mots séduisants comme "modernité" ou "démocratie", elle propose en réalité de transformer la nationalité suisse en un droit presque automatique. Cinq ans de présence suffiraient, avec quelques conditions minimales, et l'État n'aurait plus le choix, il devrait accorder la nationalité sans véritable examen, sans réelles exigences, sans cette part d'appréciation qui permet aujourd'hui de juger les situations concrètes.

Soyons honnêtes, cette initiative n'améliore pas notre système, mais elle l'affaiblit. Elle banalise la citoyenneté suisse. Aujourd'hui, devenir suisse signifie quelque chose. Cela implique une intégration, un engagement et une compréhension de notre pays. Demain, tout cela passerait au second plan. Ce qui compterait avant tout, ce serait simplement d'avoir été présent 5 ans. Les conséquences sont claires. L'exigence d'indépendance disparaîtrait. Les condamnations pénales ne seraient plus réellement disqualifiantes. Les exigences linguistiques seraient minimales et, surtout, toute appréciation humaine des dossiers serait supprimée. On passerait d'une décision réfléchie à un automatisme administratif. Ce n'est pas tout, cette initiative s'attaque également à notre fédéralisme. Elle retire aux cantons et aux communes leur rôle essentiel pour imposer une logique centralisée, uniforme et déconnectée du terrain. Or, la Suisse est construite précisément sur la proximité et la diversité, pas sur la centralisation.

Posons la question simplement : pourquoi vouloir affaiblir à ce point la citoyenneté suisse ? Parce que cette initiative ne fait plus la différence entre vivre en Suisse et faire partie de la Suisse. Or, cette différence est fondamentale. Une démocratie repose sur des citoyens réellement intégrés et engagés, pas sur un mécanisme automatique qui distribue des droits sans exigence.

Une nationalité qu'on accorde sans exigence est une nationalité que l'on affaiblit. Une citoyenneté que l'on banalise est une citoyenneté que l'on vide de son sens. C'est pourquoi cette initiative va dans la mauvaise direction et, pour cette raison, elle doit clairement être rejetée.

Rosenwasser Anna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die Demokratie-Initiative verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer nach fünf Jahren in der Schweiz das Recht auf Einbürgerung erhalten. Die Bedingung ist, dass sie nach diesen fünf Jahren eine Landessprache beherrschen, die Sicherheit nicht gefährden und nicht ins Gefängnis müssen.

Momentan kann ein Viertel aller Menschen, die in der Schweiz leben, weder abstimmen noch wählen, geschweige denn für ein politisches Amt kandidieren. Das heisst, über zwei Millionen Menschen in der Schweiz sind zwar von politischen Entscheiden betroffen, dürfen aber nicht mitbestimmen. Wer hier zuhause ist, ist von hier. Diese Aussage ist nicht radikal, denn es geht nicht um unsere Wurzeln. Diejenigen, über die bestimmt wird, müssen mitbestimmen können. Wenn drei Viertel unseres Landes über das andere Viertel bestimmen, ist das keine vollwertige Demokratie.

Das aktuell geltende Einbürgerungsrecht ist eine Lotterie. Je nach Kanton hat man ein bisschen Glück oder sehr viel Pech. Im Kanton Aargau und im Kanton St. Gallen kostet es über 2000 Franken, sich einbürgern zu lassen, im Kanton Zug nur 350 Franken. Im Kanton Jura wurde eine Person von einer Einbürgerungskommission abgelehnt, weil sie am Sonntag Rasen gemäht hat. In Zürich wurde jemand nicht angenommen, weil er den geografischen und historischen Ursprung von Raclette nicht kannte. In Arth im Kanton Schwyz wurde jemand abgelehnt, weil er nicht wusste, dass Wölfe und Bären sich im Tierpark Goldau ein Gehege teilen. Es braucht endlich einheitliche Regeln gegen diese Willkür. Es sagt nichts über uns aus, ob wir wissen, welche Tiere sich ein Gehege teilen, aber es sagt viel über uns aus, mit wem wir ein Land teilen.

Wer einen Schweizer Pass hat, kann nicht nur wählen und abstimmen; es geht um Grundrechte. Eine Staatsbürgerschaft gibt einem Menschen Sicherheit - die Sicherheit, hierbleiben zu dürfen, eine Familie zu gründen, die Meinung zu äussern, sich frei zu bewegen. Ein Viertel unserer Bevölkerung kann das momentan nicht. Wenn sie einen Schweizer Pass wollen, wird es teuer, dauert ewig und ist voller Willkür und Schikane.

Seien wir ehrlich, der einzige Grund, weswegen wir das tolerieren, ist, dass viele dieser Ausländerinnen und Ausländer nicht weiss genug oder nicht reich genug sind. Wenn es um Ausländer geht, wird bis nach links gern argumentiert, dass diese ja schliesslich auch Steuern zahlen und hier arbeiten würden und dass wir ohne sie verloren wären, etwa auf dem Bau, im Gastgewerbe oder in der Pflege. Und das stimmt: Ohne migrantische Menschen wären wir alle aufgeschmissen. Aber das ist nicht der Grund, warum Menschen ohne Schweizer Pass einen einheitlichen Anspruch auf Einbürgerung erhalten sollen. Ausländerinnen und Ausländer müssen uns nichts nützen.

Ich bin für die Demokratie-Initiative, weil ich meinen Mitmenschen auf Augenhöhe begegnen will, nicht weil ich von ihnen profitiere. Wer mit mir im gleichen Land lebt, soll mitbestimmen können, egal, ob er in Herrliberg oder in Spreitenbach wohnt, egal, ob er Thomas oder Mahmoud heisst, und egal, ob er meiner Meinung ist oder irgendeinen "Gugus" abstimmt. Ich respektiere nämlich nicht nur Menschen, die ähnlich sind wie ich, sondern alle.

Zuletzt noch dies: Wenn Ausländerinnen und Ausländer fünf Jahre lang friedlich sein müssen, um sich den Pass zu verdienen, wie es die Initiative verlangt, könnten wir Schweizerinnen und Schweizer unseren Pass eigentlich abgeben, wenn wir uns innerhalb von fünf Jahren mal menschenverachtend verhalten. Aber dann wäre unsere Demokratie wieder unvollständiger - und dieser Saal um einiges leerer.

Ich bitte Sie, die Demokratie-Initiative anzunehmen.

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Schweizerin oder Schweizer zu sein, das ist ein Privileg. Für die allermeisten von uns hier drin ist das schon seit der Geburt der Fall. Wir hatten einfach das Glück, hier geboren zu werden, Kind einer Schweizerin und eines Schweizers zu sein, hier aufzuwachsen und dieses Privileg geniessen zu können.

Das Privileg, das wir haben, ist wirklich enorm. Wenn wir nur schon bedenken, wie es in anderen Ländern zu- und hergeht und wie Demokratien um ihre Existenz kämpfen, wie wir das im Moment beobachten müssen, dann sehen wir, dass wir es in der Schweiz tatsächlich sehr schön haben. Ich frage mich dann aber auch, warum wir uns mit diesem Thema so schwertun, warum wir mit diesem Privileg so vorsichtig umgehen und warten, bis sich jemand komplett in der Schweiz integriert hat, bevor wir das Bürgerrecht verleihen.

In den Gründerjahren des schweizerischen Bundesstaates und in den wilden Jahren der Revolutionen rings um uns herum war es so, dass man händeringend darum gebeten hat, dass sich die Leute, die kamen, einbürgern liessen, um Leute für die Armee zu haben. Wir brauchten diese jungen Männer damals zum Aufbau des Landes, wir brauchten diese Kräfte für die Schweiz. Und heute tut man so, als wäre die Vergabe dieses Privilegs - es wurde vorhin gesagt - quasi die Vergabe von etwas Heiligem, als wäre das Bürgerrecht heilig. Ich glaube, dass das nun wirklich eine völlige Übertreibung ist.

Das Bürgerrecht ist ein wichtiges Recht für die Wahrnehmung der demokratischen Rechte und Pflichten. Es ist gleichzeitig auch eine Zusage und eine Verpflichtung gegenüber dem Staat, dem Staatswesen, der Demokratie. Es geht darum, dass man sich in diese Gesellschaft einfügen und einbringen will, dass man Militärdienst leisten will und dass man mitsprechen will, dass man mitentscheiden kann, was der Staat auf allen Ebenen tut.

Der Flickenteppich, den wir in den vergangenen Jahren geschaffen haben, geht halt so weit, dass man sich fragen muss, was das eigentlich noch mit Integration zu tun hat und mit dem Wunsch, dass sich nur Leute einbürgern lassen, die das auch wirklich wollen und die diesen Schweizer Geist, diese Idee der Verschiedenheit innerhalb dieses Landes, tatsächlich auch mittragen wollen. Es ist nicht die Idee, dass alle gleich sind. Die Menschen sind in ihren gesellschaftlichen und sozialen Vorstellungen und Wünschen ungleich. Sie sollen aber diese Verschiedenheit unter dem Schirm der Demokratie gleichberechtigt ausleben können.

Heute ist es so, dass wir einen unglaublichen Flickenteppich haben. Mein Kanton, der Kanton Aargau, hat gerade diese Woche entschieden, dass jemand, der sich im Kanton Aargau einbürgern lassen will, zuerst fünf Jahre dort wohnen muss. Das, muss ich sagen, ist okay, das ist kein Problem. Aber sobald die Person den Wohnort wechselt, beginnt die Uhr wieder von vorne zu ticken. Das heisst - und ich muss Ihnen das jetzt einfach sagen -, wenn Sie in Suhr im Kanton Aargau wohnen und dann nach Rohr wechseln, also die Gemeindegrenze überschreiten, dann beginnt die Uhr für eine Einbürgerung wieder von vorne zu ticken. Dabei kann es sein, dass Ihre Kinder nach diesem Ortswechsel immer noch in dieselbe Schule gehen und Sie diesen Ortswechsel vielleicht machen müssen, weil Sie die Stelle wechseln. Vielleicht hat sich aber auch einfach die Möglichkeit ergeben, in Zeiten der Wohnungsknappheit in eine bessere, günstigere Wohnung zu ziehen, weil Sie endlich eine solche gefunden haben. In einem solchen Fall beginnt die Uhr wieder von vorne zu ticken.

Zudem ist auch die Art und Weise der Befragung, mit der man jeweils herausfinden will, wie stark sich jemand integriert hat, teilweise einfach hanebüchen. Ich habe solche Protokolle gelesen. In einem Fall meinte eine Einbürgerungskommission, eine junge Frau, die gesagt hatte, sie zeichne "Schalungspläne", erstelle "Beschallungspläne", bei denen es um Musik oder um Geräusche gehe. Aufseiten der Kommission wusste man nicht, dass ein Schalungsplan etwas ist, das man im Bauwesen zeichnet. Das wurde so im Protokoll vermerkt. Ich finde das wirklich fraglich. Darum bin ich der Meinung, dass wir beginnen müssen, das Ganze etwas zu koordinieren.

Die Minderheit I (Weber) schlägt vor, dass Personen der zweiten und dritten Ausländergeneration eine erleichterte Einbürgerung erhalten sollen. Diesen Schritt sollten wir unbedingt gehen und damit den Anfang machen, um diesen Flickenteppich im Lande abzubauen. In der Westschweiz ist das gelungen, in der Deutschschweiz geht es im Moment tendenziell in die andere Richtung.

Die Initiative selbst geht mir aber ebenfalls zu weit, weil sie einen Anspruch schaffen und die Kriterien so ansetzen will, dass quasi ein Automatismus geschaffen werden könnte. Das sehe ich anders, ich möchte nach wie vor eine Integration haben. Wer hier aufgewachsen ist und fünf Jahre hier zur Schule gegangen ist usw., soll eingebürgert werden können, dies aber unter der Voraussetzung, dass zuerst geschaut wird, wer die Person ist und ob sie entsprechend integriert ist.

Golay Roger · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nous sommes appelés à nous prononcer sur l'initiative populaire "pour un droit de la nationalité moderne". Derrière ce titre séduisant se cache en réalité une réforme profonde de notre système de naturalisation, réforme qui affaiblirait les principes essentiels de notre pays. Pour cette raison, je vous invite à recommander le rejet de cette initiative.

La Suisse n'est pas un État centralisé, elle est construite sur le fédéralisme, sur la responsabilité partagée entre la Confédération, les cantons et les communes. Ce modèle n'est pas dû à un hasard, il reflète notre histoire, notre diversité culturelle et linguistique ainsi que notre volonté de rapprocher les décisions des citoyens. Aujourd'hui, l'acquisition de la nationalité suisse repose sur un système à trois niveaux, communal, cantonal et fédéral. Cela signifie qu'obtenir la nationalité suisse, ce n'est pas seulement recevoir un passeport, c'est aussi rejoindre une commune, un canton, une communauté vivante. Ce lien local est fondamental.

Or, cette initiative veut transférer l'essentiel des compétences à la Confédération. Elle centralise un domaine qui doit rester proche du terrain. Ce serait une rupture avec notre tradition politique. Les communes et les cantons seraient relégués à un rôle secondaire, alors qu'ils connaissent la réalité locale, les parcours de vie, les efforts d'intégration concrets. Qui est le mieux placé pour évaluer l'intégration d'une personne ? Une administration lointaine ou les autorités locales qui connaissent le tissu social, la vie associative, la participation à la communauté ? La réponse est évidente : les communes savent si une personne s'investit, respecte les règles, participe à la vie locale. Supprimer leur rôle serait une erreur majeure.

Cette initiative pose également un problème, parce qu'elle réduit fortement les exigences actuelles. Elle prévoit qu'après 5 ans de séjour légal et quelques connaissances de base dans une langue nationale la naturalisation deviendrait quasiment un droit. Or, la nationalité suisse ne peut pas être une simple formalité administrative liée au temps écoulé. Elle représente un engagement réciproque. La Suisse ouvre sa communauté nationale et la personne démontre sa volonté réelle d'en faire partie. L'intégration est au coeur de notre modèle. Devenir suisse ne peut pas se réduire à une durée de séjour ou à des critères minimaux. Cela implique un engagement concret envers notre pays, ses valeurs et ses institutions. Abaisser les exigences, comme le prévoit cette initiative ferait courir le risque d'une naturalisation déconnectée de la réalité et de l'intégration au détriment de la cohésion nationale.

C'est pourquoi les critères actuels ont du sens : intégration sociale, respect de nos institutions, autonomie financière, absence de dettes importantes ou de dépendance récente à l'aide sociale. Ces critères ne sont pas des obstacles arbitraires. Ils garantissent que la naturalisation repose sur une intégration réussie et durable. Affaiblir ces exigences reviendrait à vider la naturalisation de sa signification. Être suisse, ce n'est pas seulement résider quelque part pendant quelques années, c'est partager des responsabilités, participer à la vie commune, connaître et respecter les valeurs qui fondent notre démocratie.

Enfin, cette initiative crée l'illusion qu'un système centralisé serait plus juste et plus moderne. Or, la modernité ne consiste pas à uniformiser depuis Berne ce qui fonctionne bien localement. La modernité, c'est savoir préserver ce qui fait la force de la Suisse : proximité, responsabilité, diversité et subsidiarité. Notre nationalité est précieuse. Elle mérite un processus sérieux, équilibré et enraciné dans nos communes et nos cantons. Refusons la centralisation, refusons l'abaissement des exigences, refusons une réforme qui affaiblirait notre modèle fédéral.

Pour défendre nos institutions, pour préserver la valeur de la citoyenneté suisse, je vous invite à recommander le rejet de cette initiative.

Brizzi Simona · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Wir leben in einem wunderschönen Land mit einer starken direkten Demokratie. Doch diese Demokratie hat eine Lücke, zwei Millionen Menschen haben keinen Schweizer Pass. Sie sind hier geboren, hier aufgewachsen oder vor Jahren zu uns gekommen. Sie arbeiten hier, zahlen Steuern, gründen Familien und gestalten unseren Alltag mit. Die Schweiz ist ihr Zuhause, ihr Lebensmittelpunkt ist hier. Trotzdem sind sie politisch ausgeschlossen.

Demokratie basiert auf dem Grundsatz, dass diejenigen, die von politischen Entscheidungen betroffen sind, auch an diesen Entscheidungen teilnehmen können. Einige Kantone und Gemeinden kennen ein allgemeines Stimmrecht auf Gemeinde- bzw. Kantonsebene, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, einige Gemeinden auch das passive Wahlrecht. Ich begrüsse diese Anstrengungen in Richtung umfassenderer Beteiligung am demokratischen Leben.

Die Schweiz, wir haben es gehört, hat eines der restriktivsten Einbürgerungsverfahren in Europa. Die Hürden und Kosten sind sehr hoch. Viele Menschen erleben dieses Verfahren als willkürlich und schikanös, speziell wenn sie hier in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Auch für die Sängerin und Schauspielerin Tina Turner war das Einbürgerungsgespräch ein prägendes Erlebnis. Sie gestand in ihrer Biografie, dass sie vor dem Einbürgerungsgespräch bei der Kommission in Küsnacht schrecklich nervös gewesen sei, nervöser als vor einem Konzertauftritt.

Wir setzen uns für eine faire und transparente Einbürgerung ein, basierend auf objektiven, messbaren Kriterien. Wer fünf Jahre rechtmässig in der Schweiz lebt, wer sich an die Gesetze hält, die Sicherheit des Landes respektiert und über Kenntnisse einer Landessprache verfügt, soll einen Anspruch auf Einbürgerung haben. Eine Staatsbürgerschaft ist mehr als ein formaler Status. Sie bedeutet politische Mitsprache, Teilhabe, rechtliche Sicherheit und Gleichstellung, soziale Zugehörigkeit und Identität, Freiheiten, Mobilität und Pflichten. Sie bedeutet, auch Verantwortung für die gemeinsame Zukunft zu übernehmen. Eine starke Demokratie schliesst nicht aus, sie bindet ein, sie stärkt den Zusammenhalt und unser Land.

Darum braucht es diese Demokratie-Initiative.

Berli Rudi · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Dans son message sur l'initiative populaire pour la démocratie, le Conseil fédéral a décidé de recommander de rejeter cette dernière et de ne pas proposer de contre-projet, malgré le rapport du même Conseil fédéral en réponse au postulat 22.3397 qui montre que les raisons pour lesquelles un faible nombre de personnes demande à se faire naturaliser sont les coûts excessifs, les exigences nébuleuses, la complexité, la longueur de la démarche et l'incertitude qui règne quant à l'issue de la procédure. Le rapport montre clairement que la Suisse a besoin de critères plus simples, équitables et harmonisés.

En Suisse, 27 pour cent, à savoir plus d'un quart, de la population, plus de 2 millions de personnes ou une proportion égale à l'ensemble de la Romandie, sont exclus de la démocratie. Cela affaiblit la cohésion nationale et les institutions démocratiques de notre pays. Une personne, un vote : c'est la base de la démocratie. La Suisse veut être un modèle de démocratie directe, un pays où la population s'exprime à tous les échelons territoriaux. Dans une démocratie, toutes les personnes qui vivent, travaillent et contribuent à la société de différentes manières doivent pouvoir participer à la prise de décisions. Les personnes soumises aux lois doivent pouvoir participer à leur élaboration.

La démocratie se fonde sur l'égalité et pas sur l'inégalité. Comment une collectivité peut-elle avoir peur de prendre des décisions en commun alors qu'elle vit ensemble ? Une démocratie qui craint la démocratie renie ses propres racines. La citoyenneté ne se limite pas au droit de vote et d'éligibilité. Elle garantit également la sécurité de séjour, protège contre une expulsion et permet de voyager et de se déplacer librement, indépendamment de son statut de séjour.

Il est grand temps d'agir aujourd'hui contre cette inégalité fondamentale qui touche aujourd'hui 2 millions de personnes. Les exigences formulées dans l'initiative permettent de combler cette inégalité. Plusieurs éléments dans la procédure de naturalisation doivent être modifiés. Il s'agit des délais minimums de résidence dans les communes et les cantons qui doivent être supprimés. Ils ne correspondent pas aux réalités de la vie mobile du XXIe siècle. Le statut en matière de droit des étrangers au moment de la demande de naturalisation, comme celui de réfugié, ne doit pas être un critère d'exclusion. De même, l'autorisation d'établissement - permis C - ne doit plus constituer une condition préalable pour pouvoir déposer une demande de naturalisation. Il existe également une marge de manoeuvre pour rendre les procédures plus rapides, plus justes et moins coûteuses, par exemple en exigeant que des procès-verbaux soient rédigés lors des entretiens de naturalisation et en numérisant la procédure.

Si nous défendons la démocratie, la liberté et l'égalité, nous devons reconnaître que chacun et chacune est libre et égal. C'est aujourd'hui au Parlement d'agir pour combler le déficit démocratique en défendant un droit de la naturalisation plus ouvert. Dans ce sens, j'appelle le Parlement à faire preuve de courage et de confiance dans ses institutions en renforçant notre démocratie par la recommandation de l'acceptation de cette initiative. Dans un deuxième temps, j'appelle au minimum à accepter de soumettre au peuple le contre-projet de la minorité I (Weber).

De Ventura Linda · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Es geht heute nicht nur um eine Initiative, es geht um Menschen in unserem Alltag. Es geht um unsere Nachbarinnen, die Familien der Fussballfreunde meines Sohnes, die Eltern der Schulkolleginnen Ihrer Tochter, unsere Arbeitskollegen und Freundinnen - um Menschen, die hier leben, arbeiten, Steuern zahlen, ihre Kinder grossziehen und sich engagieren; kurz: um Menschen, die längst Teil der Schweiz und Teil unseres Lebens sind.

Wir sind zu Recht stolz auf unsere direkte Demokratie. Demokratie darf aber kein Stillstand sein. Die Schweiz hat sich weiterentwickelt, die Gesellschaft verändert sich. Es ist nun Zeit, unsere Demokratie, die einen Viertel aller Menschen ausschliesst, dieser Entwicklung anzupassen. Denn 1,2 Millionen Menschen könnten sich heute einbürgern lassen, sie erfüllen die formellen Voraussetzungen. Doch nur ein Bruchteil tut es - nicht weil sie nicht wollen oder weil ihnen die Schweiz egal wäre, sondern weil die Verfahren teuer, kompliziert und zu langwierig sind. Wer sich einbürgern lassen will, braucht heute Geld, Zeit, Durchhaltewillen, Mut, Geduld und nicht selten auch Glück - je nach Wohnort mehr oder weniger.

Der Einbürgerungsprozess soll nicht weiter ein Hürdenlauf mit einem zu hohen Startpreis sein, bei dem nur die Besten und Ausdauerndsten gewinnen und bei dem man je nach Kanton unterschiedlich viele und unterschiedlich hohe Hürden überwinden muss. Es ist Zeit, die Startbedingungen sowie die Höhe und Anzahl Hindernisse für eine Einbürgerung endlich zu vereinheitlichen. Genau das will die Demokratie-Initiative. Sie macht den Einbürgerungsprozess berechenbarer, fairer, einheitlicher und zeitgemässer. Wer seit Jahren hier lebt, unsere Sprache spricht, unsere Gesetze respektiert und Teil unserer Gesellschaft ist, soll überall in der Schweiz auch politisch unter den gleichen Bedingungen dazugehören können.

Machen wir unsere Demokratie vollständiger. Öffnen wir sie für jene, die längst zu uns gehören - für unsere Nachbarn, unsere Freundinnen, unsere Vereinskollegen, für all die Menschen, die diese Schweiz jeden Tag mitgestalten. Es ist genug Bürgerrecht für alle da.

Tuosto Brenda · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

La démocratie suisse est une promesse forte qui repose sur une idée simple : les personnes concernées par les décisions politiques ont la légitimité de participer à ces décisions. Or, aujourd'hui, cette promesse est incomplète. Dans notre pays, plus d'un quart de la population résidente permanente ne possède pas le passeport suisse. Ces personnes vivent ici, travaillent ici, payent leurs impôts ici, élèvent leurs enfants, participent à la vie associative, économique, culturelle et sociale de notre pays. Pour beaucoup d'entre elles, la Suisse n'est pas un pays de passage, c'est leur centre de vie, leur maison et leur avenir. Et pourtant, elles restent durablement exclues de la pleine participation démocratique. C'est précisément à cette contradiction que répond l'initiative pour la démocratie.

Cette initiative propose une règle claire, simple et moderne : toute personne qui séjourne légalement en Suisse depuis cinq ans, qui possède des connaissances de base dans une des langues nationales, qui n'a pas été condamnée à une peine privative de liberté de longue durée et qui ne met pas en danger la sûreté intérieure et extérieure de la Suisse doit avoir droit à se faire naturaliser. Autrement dit, il ne s'agit pas de distribuer la nationalité sans conditions, il s'agit de fixer des conditions objectives, compréhensibles et équitables. Il s'agit de passer d'un système parfois opaque, coûteux, long, inégal, à un système fondé sur l'État de droit.

Aujourd'hui, la naturalisation dépend encore trop souvent du lieu où l'on vit. Les procédures, les coûts, les exigences et les pratiques varient fortement d'un canton à l'autre, parfois même d'une commune à l'autre. Dans un pays qui se veut attaché à l'égalité de traitement, cela pose un problème démocratique majeur. Le Conseil fédéral reconnaît lui-même que l'initiative vise à uniformiser les conditions de naturalisation et à créer un droit à la naturalisation pour les personnes qui remplissent les critères prévus. Il recommande pourtant son rejet, principalement au nom de la répartition actuelle des compétences entre la Confédération, les cantons et les communes.

La question que nous devons nous poser est la suivante : le fédéralisme doit-il justifier des inégalités de traitement aussi importantes dans l'accès à la citoyenneté ? À mes yeux, la réponse est non. Le fédéralisme est une richesse lorsqu'il permet la proximité, l'innovation, l'adaptation aux réalités locales. Il devient problématique lorsqu'il produit de l'arbitraire dans l'accès à un droit aussi fondamental que la citoyenneté. La citoyenneté n'est pas un privilège accordé au bon vouloir des autorités, elle est le cadre juridique de l'appartenance politique. Elle ouvre l'accès aux droits politiques, à la pleine participation, à la capacité de décider ensemble des règles communes.

C'est là que l'initiative porte bien son nom : c'est une initiative pour la démocratie. Car une démocratie dans laquelle une part importante de la population vit durablement sous les lois sans pouvoir y participer pleinement, c'est une démocratie incomplète. Le principe est ancien, mais il reste profondément humain et actuel : pas de contribution durable à la société sans reconnaissance politique. La Suisse a besoin d'un droit à la nationalité qui corresponde à la réalité du XXIe siècle. Les parcours de vie sont plus mobiles, les familles sont plus diverses, les attaches se construisent parfois dans plusieurs lieux. Mais cela n'enlève rien à ces centaines de milliers de personnes qui ont établi leur centre de vie durablement ici.

L'initiative ne nie pas l'importance de l'intégration. Au contraire, elle reconnaît l'intégration réelle, concrète et quotidienne. Elle dit que l'on ne mesure pas l'appartenance à une société par des procédures humiliantes ou par des obstacles administratifs excessifs, mais par des critères objectifs et vérifiables. Notre pays aime se présenter comme une démocratie modèle, mais une démocratie modèle doit avoir le courage de regarder ses angles morts, et l'un de ces angles morts, aujourd'hui, est l'exclusion politique durable d'une partie importante de celles et ceux qui font vivre ce pays.

Le Parti socialiste soutient cette initiative, parce qu'elle renforce la démocratie, parce qu'elle rend le droit de la nationalité plus juste, parce qu'elle lutte contre l'arbitraire et parce qu'elle reconnaît une évidence : celles et ceux qui vivent durablement ici doivent pouvoir faire pleinement partie du "nous" démocratique. Cette initiative ne fragilise pas la Suisse, elle la rend plus cohérente avec ses propres valeurs : l'égalité, la participation, l'État de droit et la dignité humaine.

Pour toutes ces raisons, je vous invite à recommander le soutien à l'initiative et au contre-projet proposé par la minorité I (Weber), qui facilite la naturalisation pour la deuxième génération que je représente aujourd'hui.

Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Seit Jahren bewegt sich die Zahl der Einbürgerungen in der Schweiz auf einem stabilen Niveau von rund 40 000 Personen. Wer die Einbürgerung will und sich darum bemüht, bekommt die Einbürgerung auch. Bereits über 40 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund, und die Statistiker des Bundes gehen davon aus, dass 50 Prozent bald überschritten sind.

Es wurde in vielen Voten gesagt, welche fragwürdigen Fragen an Einbürgerungswillige gestellt würden. Man sollte aber auch mal fragen, welche fragwürdigen Einbürgerungen in der Schweiz passiert sind. Das SEM hat schon mehrere Terroristen und Islamisten nach der Einbürgerung wieder ausgebürgert. Ich möchte hier nur den Fall des 15-jährigen Neuschweizers erwähnen, der bei einem Messerangriff einen jüdisch-orthodoxen 50-jährigen Mann schwer verletzt hat, oder den seit 1989 in der Schweiz lebenden Schweiz-Türken, der mit dem IS gekämpft und gegen das IS-Gesetz verstossen hat. Es gibt auch da Punkte, wo man genauer hinschauen müsste, wer hier wirklich eingebürgert werden sollte und wer nicht.

Es wurde heute in ganz vielen Voten gesagt, diese 30 Prozent würden hier Steuern bezahlen, die sollten auch den Pass bekommen. Ich muss Ihnen sagen, dass das völkerrechtswidrig ist. Im modernen Völkerrecht ist eine Zwangseinbürgerung ein klarer Verstoss, und das wollen Sie faktisch machen und den Leuten gegen ihren Willen den Schweizer Pass geben. Das ist eine Verletzung von Grundrechten. Zwangseinbürgerungen verletzen nach heutigem Verständnis die Menschenwürde, die persönliche Freiheit und das Recht auf Privat- und Familienleben. Da die Staatsangehörigkeit ein enges Rechtsverhältnis zwischen Individuum und Staat begründet, wird eine Mitsprache der Betroffenen als notwendig erachtet.

Weiter heisst die Initiative "Demokratie-Initiative". Ich finde es undemokratisch, dass es in diesem Land Menschen gibt, die zwei oder drei Pässe haben, die in zwei oder drei Ländern abstimmen können, und dass es daneben Menschen gibt, die nur den Schweizer Pass haben. Ich hatte einen Nachbarn, der in der Schweiz sagte: "Ich leiste Militärdienst in meinem Herkunftsland." In seinem Herkunftsland sagte er: "Ich leiste Militärdienst in der Schweiz." Es gibt Leute, die wollen die Einbürgerung nur deshalb, weil sie nachher auch im Ausland Leistungen beziehen können, zum Beispiel die Sozialhilfe für Auslandschweizer. Letztendlich ist klar, dass das schweizerische Bürgerrecht demokratisch sein soll - ja, aber demokratisch für alle, auch für die Schweizerinnen und Schweizer, und es soll der erfolgreiche Abschluss einer gelungenen Integration sein.

Die Initiative ist faktisch die Abschaffung des Orts- und Kantonsbürgerrechtes. Heute beruht das Schweizer Bürgerrecht auf einem bewährten, dreistufigen System. Gemäss Artikel 37 der Bundesverfassung setzt das Schweizer Bürgerrecht das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht voraus. Diese Ordnung ist eng mit der Geschichte, der Identität und der föderalistischen Organisation der Schweiz verbunden. Bei einer Annahme der Initiative würden vor allem die geplanten Kompetenzübertragungen die derzeitige föderalistische Aufteilung infrage stellen. Die Kompetenz zur Erteilung des Schweizer Bürgerrechts würde nicht mehr bei den Gemeinden liegen, obschon diese Ebene die Integrationsleistung einer Person am besten beurteilen kann. Soll dies auf Bundesebene geschehen? Wollen Sie hier im Bundeshaus Schweizermacher spielen und entscheiden, wer nun die Integrationsleistung erfüllt und wer nicht? Das muss vor Ort geschehen, das muss in den Gemeinden geschehen, das kann nicht auf Bundesebene beurteilt werden.

Aus diesen Gründen sind auch die Ortsbürgergemeinden, die Burgergemeinden und der Schweizerische Gemeindeverband klar gegen diese Initiative. Auch ich bitte Sie aus tiefster Überzeugung, beim Schweizer Pass am bewährten System festzuhalten und so auch an der Qualität des Schweizer Passes festzuhalten und diese demokratiefeindliche und völkerrechtswidrige Initiative klar abzulehnen.

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Erinnern Sie sich noch an den Fall Funda Yilmaz? Ihre abgelehnte Einbürgerung sorgte 2017 landesweit für Schlagzeilen. Eine 24-jährige Frau, Tochter türkischer Einwanderer, im Aargau geboren und aufgewachsen, ledig, fester Job, verlobt mit einem Schweizer, perfekt Schweizerdeutsch sprechend, einwandfreier Leumund, hatte den Staatskundetest fehlerfrei bestanden. Trotzdem wurde ihr Gesuch abgelehnt. Beim Gespräch mit der Einbürgerungskommission nannte sie als typische Schweizer Sportart das Skifahren. Die Kommission erwartete Schwingen und Hornussen als richtige Antworten. Sie wusste, dass Ostern gefeiert wird, aber nicht im Detail, warum. Sie wusste, dass man Frittieröl nicht in den Abfluss schütten darf, sie konnte aber nicht sagen, wohin man es genau entsorgt. Sie kannte fast alle Nachbargemeinden und die angrenzenden Kantone, aber sie machte einzelne Fehler. Kurz gesagt gab sie die Antworten einer ganz normalen jungen Frau.

Selbst bis weit ins bürgerliche Lager hinein löste der negative Entscheid damals Unverständnis aus. Sogar Kollege Andreas Glarner sagte damals, Funda Yilmaz sei wohl eine so gute Schweizerin wie wir alle. Der Fall warf unbequeme Fragen auf: Welche Kriterien sollen im Einbürgerungsverfahren gelten? Müssen Ausländerinnen und Ausländer die besseren Schweizer sein als die Schweizerinnen und Schweizer selbst? Ist der rote Pass eine Belohnung für besonders Angepasste oder die logische Konsequenz, wenn man hier wohnt, lebt und arbeitet, schlicht sein Leben hier lebt? Der Fall Yilmaz war ein Weckruf, und er hat punktuell Verbesserungen gebracht, aber er hat das System nicht grundlegend verändert. Zugespitzt formuliert, ist es heute weniger grob willkürlich, aber noch längst nicht systematisch fair.

Genau hier setzt die Demokratie-Initiative an. Sie will klare, einheitliche und nachvollziehbare Regeln für Einbürgerungen. Nicht die Frage, ob jemand ein bestimmtes Schweizer Profil hat, ob jemand ein bestimmtes Bild vom Schweizersein erfüllt, soll entscheidend sein, sondern es sollen schweizweit dieselben objektiven Kriterien gelten, um ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können: fünf Jahre rechtmässiger Aufenthalt, keine schwere Straffälligkeit, keine Gefährdung der Sicherheit, grundlegende Kenntnisse einer Landessprache.

Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung, die hier lebt - das sind zwei Millionen Menschen -, hat keinen Schweizer Pass, obwohl sie hier arbeiten, Steuern zahlen und ihre Kinder hier zur Schule gehen. Sie können die Rahmenbedingungen, unter denen sie hier leben, nicht mitbestimmen.

Die Demokratie-Initiative will das Bürgerrecht zu dem machen, was es in einem modernen Staat sein sollte: kein Gnadenakt, sondern ein fairer, transparenter Verwaltungsakt auf Basis klarer Kriterien. Wer hier dauerhaft lebt, soll auch politisch dazugehören können - ohne Willkür, ohne regionale Unterschiede, ohne schwer nachvollziehbare Hürden. Denn eine Demokratie ist am stärksten, wenn diejenigen mitentscheiden können, die von ihren Entscheidungen betroffen sind.

Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eine Einbürgerung ist kein Rechtsakt, es ist ein politischer Prozess. Diesen Prozess können wir nicht national übersteuern. Um das nationale Bürgerrecht beantragen zu können, braucht man zuerst das Gemeindebürgerrecht, dann das kantonale, und dort müssen wir auch in Zukunft die Gemeinde- und Kantonsautonomie walten lassen.

Es kann nicht sein, dass wir, wie diese Initiative fordert, Leute einbürgern, die nicht integriert sind. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sich jemand nach fünf Jahren wirklich in unsere Gesellschaft integriert hat? Unmöglich.

In dieser Initiative sind die Schranken für eine Einbürgerung viel zu tief, die finanzielle Eigenständigkeit ist z. B. nirgends erwähnt. Wollen Sie alle diejenigen einbürgern, die in die Schweiz gekommen sind, jede Minute ihres Daseins nur in der sozialen Hängematte gesessen oder geschlafen und nichts für unsere Volkswirtschaft gemacht haben? Nein! Heutzutage können wir die Profiteure, solange wir sie nicht einbürgern, aufgrund von übermässigem Sozialhilfebezug wieder ausschaffen. Das wird nicht mehr möglich sein, sie werden bis an ihr Lebensende uns Steuerzahler melken und nichts für uns tun.

Wir müssen klare Einbürgerungskriterien haben. Diese Kriterien müssen wir aber nach oben nivellieren. In diesem Saal haben Sie die Schwelle vor ein paar Jahren bereits von zwölf auf zehn Jahre heruntergesetzt - schon das ist viel zu tief. Geht sie noch weiter nach unten, werden Leute eingebürgert, die die Integrationskriterien nicht erfüllen.

Im Kanton Bern z. B. hat das Volk die Einbürgerungskriterien vor ein paar Jahren mit einer kantonalen Volksinitiative nach oben nivelliert: Jeder muss die Amtssprache seines Amtsbezirkes sprechen; die Leute müssen finanziell solid und sauber sein, dürfen keine Betreibungen haben; sie dürfen keine Sozialhilfe beziehen oder müssen, falls sie Sozialhilfe bezogen haben, die Schulden vor der Einbürgerung zurückzahlen; sie müssen einen Staatskundeunterricht besucht und die entsprechenden Kenntnisse haben; sie dürfen nicht kriminell sein. Das sind die Minimalkriterien, die wir hier als Massstab nehmen müssen, wenn jemand Schweizer werden will.

Ich bitte Sie im Interesse unseres Landes, im Interesse der Demokratie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Was wollen Sie mit Leuten, die zwar den Schweizer Pass, aber keine Ahnung haben, wie unser Staatssystem und die Mechanismen funktionieren? Das geht nicht. Die Initiative ist antidemokratisch, sie trägt den falschen Namen.

Ich bitte Sie im Interesse unseres Landes und vor allem im Interesse unserer Zukunft, diese Initiative ganz klar zur Ablehnung zu empfehlen.

Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Herr Kollege, Sie haben gesagt, man müsse ein gewisses Niveau haben. Gerne würde ich Ihnen nun eine Frage aus dem Einbürgerungsfragenkatalog stellen. Wie viel Prozent der Gesamtbevölkerung der Schweiz sind konfessionslos: a) 30 Prozent, b) 15 Prozent, c) 63 Prozent oder d) 8 Prozent?

Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es sind 30 Prozent. (Zwischenruf Wyss: Ja.) (Teilweise Heiterkeit)

Kälin Irène · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Wir leben in einem Land, das sich gerne als eine der besten Demokratien der Welt bezeichnet - ich würde sagen, zu Recht, wenn da nicht eine gewaltige Lücke wäre. Unsere Demokratie ist nämlich nur eine Dreivierteldemokratie.

Bei uns in der Schweiz lebt rund ein Viertel der Bevölkerung ohne politische Rechte. Das sind Menschen, die hier arbeiten, hier Steuern zahlen, hier ihre Kinder grossziehen, Menschen, die Teil unserer Gesellschaft sind, aber nicht über diese Gesellschaft mitbestimmen dürfen. Das ist kein kleines Problem, das ist ein grosses Demokratiedefizit. Denn Demokratie bedeutet nicht, dass einige entscheiden und andere einfach betroffen sind. Demokratie bedeutet immer Teilhabe. Oder, einfacher gesagt: Wer hier lebt, soll auch mitbestimmen können. Heute ist genau das nicht der Fall. Drei Viertel entscheiden über das restliche Viertel, das widerspricht jedem demokratischen Grundprinzip. "No taxation without representation." Das ist keine radikale Forderung, das ist das Fundament jeder Demokratie und erst recht einer Demokratie wie der unseren, die sehr direkt ist und viel Teilhabe und Mitbestimmung ermöglicht und ermöglichen sollte.

Die Demokratie-Initiative sagt etwas sehr Einfaches, aber sehr Grundsätzliches: Wer hier lebt, gehört dazu. Und wer dazugehört, soll auch die Möglichkeit haben, Bürgerin oder Bürger zu werden, ohne Willkür, ohne Schikane, ohne Bittstellerei. Genau das ist heute aber das Problem. Die Einbürgerung ist oft ein undurchsichtiges Verfahren, kennt je nach Gemeinde unterschiedliche Regeln, willkürliche Entscheidungen, hohe Hürden, teure und lange Verfahren. Für viele ist es ein System, das sie klein hält, statt sie einzubeziehen, ein System, das abschreckt und schikaniert statt ermutigt und einbindet. Die Initiative setzt dem etwas anderes und sehr Klares entgegen: klare, faire, objektive Kriterien. Fünf Jahre hier leben, keine schweren Straftaten, keine Gefährdung der Sicherheit, Grundkenntnisse einer Landessprache, mehr nicht. Das sind klare Spielregeln für eine echte Demokratie, die weiss, dass sie nur so stark ist wie die Menschen, die sie mitgestalten können - so einfach, so gerecht, so demokratisch.

Aber nun kommen die Gegner, die Mehrheit hier drinnen, und sagen, das gehe zu weit. Ich frage zurück: Was genau geht zu weit daran, Menschen gleich zu behandeln, klare Spielregeln zu haben in unserer Demokratie und damit unsere Demokratie zu stärken? Was geht zu weit daran, dass diejenigen, die dieses Land mittragen, auch mitentscheiden dürfen? Was geht zu weit daran, Demokratie ernst zu nehmen? Die Wahrheit ist, dass das heutige Einbürgerungssystem - ich müsste sagen: die vielen sehr unterschiedlichen Einbürgerungssysteme - nicht Demokratie verteidigt, sondern Ungleichbehandlung und bewusstes Aussen-vor-Lassen. Was hier verteidigt wird, ist ein System, das Menschen draussen hält, das aus Mitmenschen, unseren Nachbarn, unseren Schulfreundinnen, Ausländerinnen und Ausländer macht. Es ist ein System, das sagt: Du darfst hier leben, aber nicht dazugehören; du darfst hier arbeiten, aber nicht entscheiden; du darfst hier Steuern zahlen, aber nicht mitbestimmen, wofür die Steuergelder ausgegeben werden; du bist genug für die Pflicht, aber nicht genug für die Rechte. Das ist inakzeptabel für eine der stärksten Demokratien der Welt.

Wir wissen alle: Demokratie war noch nie ein Geschenk von oben. Demokratie wurde immer erkämpft, musste immer erkämpft werden, vom Frauenstimmrecht bis zu den sozialen Rechten. Immer hiess es zuerst: Das geht zu weit. Und immer hatten sie unrecht. Heute stehen wir wieder hier, und die Frage ist erneut: Auf welcher Seite stehen wir? Auf der Seite der Ausgrenzung oder auf der Seite der Teilhabe? Auf der Seite der Angst oder auf der Seite der Demokratie?

Ich weiss, auf welcher Seite ich stehe. Denn eines ist klar: Eine Demokratie, die einen Viertel ihrer Bevölkerung ausschliesst, ist keine vollständige Demokratie. Wir geben uns nicht zufrieden mit einer Dreivierteldemokratie. Wir wollen eine ganze - für alle, die hier leben, für alle, die unser Land mittragen, für alle, die dazugehören.

Glur Christian · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Auch wenn wir aktuell über viele brisante politische Themen diskutieren, geht es beim Bürgerrecht nicht um irgendein Thema. Es geht um den Kern unserer Schweiz. Es geht um Identität und um den Wert dessen, was es bedeutet, Schweizerin oder Schweizer zu sein.

Die Volksinitiative "für ein modernes Bürgerrecht" ist nicht modern, sie ist gefährlich. Wieso? Sie ist gefährlich, weil sie unser Bürgerrecht verwässert, unsere bewährten föderalistischen Strukturen aufs Spiel setzt und letztlich auch die Sicherheit in unserem Land weiter strapaziert. Aus vier Gründen bin ich klar gegen diese Initiative:

1. Fünf Jahre bis zur Einbürgerung sind definitiv zu wenig. Das Schweizer Bürgerrecht darf keine schnelle Formalität werden. Es ist kein Verwaltungsakt, den man nach ein paar Jahren einfach abhakt. Vielmehr ist die Einbürgerung ein hohes Gut. Wer Teil dieses Landes werden will, muss sich über längere Zeit im Alltag, im Beruf, in unserer Gesellschaft bewähren. Gerade in einem Land wie der Schweiz, das auf Stabilität, Vertrauen und Zusammenhalt angewiesen ist, müssen wir sicherstellen, dass neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unsere Werte nicht nur kennen, sondern leben.

2. Diese Initiative entmachtet bewusst Gemeinden und Kantone. Das ist ein fundamentaler Fehler. Dort, in den Gemeinden, kennt man nämlich die Menschen. Dort sieht man, wer integriert ist und wer eben nicht. Integration passiert nicht in Bundesbern. Integration passiert im Dorf, im Quartier, im Alltag. Und diese föderalistischen Instanzen sollen entscheiden, wer Schweizerin oder Schweizer werden darf.

3. Besonders problematisch ist der Umgang mit Straftätern. Es kann nicht sein, dass es für eine Einbürgerung reicht, nicht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden zu sein. Kriminelle mit kurzen Strafen für Körperverletzung, Einbruch, Betrug könnten also ohne Probleme eingebürgert werden. Das darf nicht passieren. Die Einbürgerung von kriminellen Personen sendet ein falsches Signal nach innen und nach aussen. Wer Teil dieses Landes werden will, muss unsere Regeln respektieren, vollständig, ohne Wenn und Aber.

4. Wir müssen uns ehrlich fragen, was diese Initiative für die Zukunft bedeutet: Was passiert, wenn die Hürden sinken? Wohin entwickeln sich die Einbürgerungszahlen? Was passiert mit der Identität unseres Landes? Alles, was man zu leicht erhält, verliert an Bedeutung. Eine Schweiz, die ihre Einbürgerungsstandards senkt, riskiert, ihre Identität und ihre Wurzeln zu verlieren.

Deshalb ist für mich klar: Nein zu einer Verwässerung unserer Schweizer Identität, Nein zu einer Zentralisierung, die an der Realität vorbeigeht, Nein zu tieferen Hürden auf Kosten unserer Sicherheit.

Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Wir Schweizerinnen und Schweizer sind sehr stolz auf unsere direkte Demokratie. Jede und jeder kann sich einbringen und mitentscheiden, nicht nur einmal alle vier Jahre, sondern meistens viermal im Jahr, und nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch im Kanton und in der Gemeinde. Dabei sehen wir grosszügig darüber hinweg, dass da etwas nicht ganz stimmt, denn ein Viertel der Wohnbevölkerung darf nicht mitbestimmen. Diese Menschen leben hier, arbeiten hier, zahlen Steuern, aber von der demokratischen Mitbestimmung sind sie ausgeschlossen. Denn diese Menschen haben keinen Schweizer Pass, und deshalb haben sie nicht die gleichen Rechte und auch nicht die gleichen Pflichten wie Schweizerbürgerinnen und -bürger.

Manche leben schon lange in St. Gallen, Delémont, Bellinzona oder Siders. Viele sind, wie auch schon ihre Eltern, hier geboren, oder sie sind als Kinder mit den Eltern in die Schweiz gekommen und haben hier die Schulen besucht. Wenn ich in Wil oder St. Gallen beispielsweise Unterschriften sammle oder auch sonst mit den Leuten spreche, sagen sie mir in breitestem Dialekt, nein, sie dürften leider nicht unterschreiben - dabei wohnen sie unter Umständen meist länger als ich in Wil.

Wir sind stolz auf unsere direkte Demokratie, und es ist gut, dass das so ist. Wir könnten aber noch stolzer auf unsere direkte Demokratie sein, wenn wir dafür sorgen würden, dass mehr Menschen sich daran beteiligen können. Das ist das Ziel der Demokratie-Initiative, über die wir heute diskutieren.

Aktuell hat die Schweiz eines der restriktivsten Systeme in ganz Europa, wenn es um die Einbürgerungen geht. Nicht nur das: Es ist geprägt von Willkür, es ist kompliziert, intransparent, und es kostet viel Geld.

Überall auf der Welt ist die Demokratie unter Druck. Gerade darum ist es Zeit, dass wir mehr Demokratie wagen und dafür sorgen, dass mehr Menschen mitbestimmen können. Wir können nur gewinnen, wenn wir es zulassen - Sie können auch sagen: den Mut dazu haben -, dass die Hürden zur Einbürgerung gesenkt werden. Wir können nur gewinnen, wenn wir auch jene Menschen mitreden lassen, die nicht so viel Geld haben, dass sie sich das Einbürgerungsverfahren leisten können. Wir können nur gewinnen, wenn wir es zulassen, dass sich die Menschen integrieren, eben weil sie mitbestimmen können, oder sich integrieren, weil sie neben den gleichen Rechten auch die gleichen Pflichten haben. Wir können gerade auch in kleineren Gemeinden gewinnen, wenn mehr Menschen in ein politisches Amt gewählt werden können, gerade vor dem Hintergrund, dass fast die Hälfte der Gemeinden Mühe hat, ihre Exekutivämter zu besetzen.

Das alles ist möglich, wenn wir den Mut haben, endlich ein zeitgemässes und gerechtes Einbürgerungsrecht zu schaffen; eines, das auf klaren, transparenten und objektiven Kriterien auf nationaler Ebene beruht; eines, bei dem es keinen Unterschied macht, ob man in einer kleinen Gemeinde oder in der Stadt wohnt; eines, bei dem es keinen Unterschied macht, ob man eine gut verdienende Akademikerin ist, als Hilfsarbeiter auf dem Bau oder als Pflegende im Altersheim arbeitet. Wenn wir diesen Mut haben und die Demokratie-Initiative annehmen, dann dürfen wir tatsächlich auf unsere direkte Demokratie stolz sein.

Darum bitte ich Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Für mich ist klar: Wer den Schweizer Pass will, soll auch zeigen, dass er oder sie Teil dieses Landes sein will und es auch ist. Integration ist keine Formalität, sie ist eine Haltung, und sie ist auch eigenverantwortlich. Integration bedeutet, neben der Sprache auch unsere Werte zu respektieren, Verantwortung zu übernehmen, zu arbeiten, sich im Alltag, in der Gesellschaft und in der Wirtschaft einzubringen. Genau das verlangt unser heutiges Recht.

Mich überzeugt die vorliegende Initiative deshalb nicht, auch wenn sie eine berechtigte Frage aufwirft. Sie macht aber aus der Aufenthaltsdauer das zentrale Kriterium. Wer lange genug hier ist, soll einen Anspruch auf Einbürgerung erhalten. Das greift zu kurz, denn Zeit allein integriert nicht. Man kann viele Jahre in einem Land leben, ohne wirklich Teil davon zu sein. Umgekehrt kann man in wenigen Jahren auch schon sehr gut integriert sein.

Die Initianten sagen, mehr Einbürgerungen würden die Demokratie stärken. Das Ziel ist im Grundsatz nicht falsch, aber der Weg ist aus meiner Sicht nicht zielführend, denn Demokratie lebt nicht nur von der Anzahl Stimmberechtigten. Sie lebt auch davon, dass die Menschen unsere Regeln kennen, unsere Werte verstehen und Verantwortung übernehmen. Einfach gesagt, stärken wir unsere Demokratie nicht ausreichend, indem wir die Spielregeln undifferenziert aufweichen, sondern indem wir sicherstellen, dass alle, die mitspielen, diese Regeln auch kennen und einhalten. Oder noch konkreter: Ein Team wird nicht stärker, nur weil es grösser wird, sondern weil die richtigen Leute im Team sind und Verantwortung übernehmen.

Ich sehe so durchaus Handlungsbedarf für eine Weiterentwicklung. Heute ist es so, dass gut integrierte Menschen sehr lange warten müssen, bis sie überhaupt ein Gesuch stellen dürfen. Das ist nicht sinnvoll. Darum unterstütze ich einen Gegenvorschlag, der, auf liberalen Prinzipien basierend, den Zugang zur erleichterten Einbürgerung gezielt weiterentwickelt, insbesondere für die zweite und dritte Generation. Warum tue ich das? Hier geborene Menschen verbringen ihre Schulzeit in der Schweiz, zum Beispiel mindestens fünf Jahre. Faktisch sind sie längst Teil unseres Landes. Sie haben eine enge Bindung zur Schweiz, sie kennen unser System, sie leben hier und sind integriert. Darum sollen sie in Zukunft von einer erleichterten Einbürgerung profitieren können, dies selbstverständlich unter klaren Voraussetzungen. Sie selbst und mindestens ein Elternteil müssen ein Aufenthaltsrecht haben. Die Integrationskriterien bleiben bestehen, es gibt also keinen Automatismus. Dieser Gegenvorschlag, wie ihn die Minderheit I (Weber) beantragt, ist ein vernünftiger, ein differenzierter Ansatz.

Es ist schon widersprüchlich, wenn wir auf der einen Seite ausländische Fachkräfte in unserer Wirtschaft, in unseren Spitälern, in unseren Pflegeheimen oder auf dem Bau selbstverständlich einsetzen, auf der anderen Seite aber ihren Kindern, die hier geboren und ausgebildet wurden und oft gar keine andere Heimat als die Schweiz kennen, den Zugang zur Staatsbürgerschaft unnötig erschweren. Diese jungen Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Sie sind mit unseren Kindern aufgewachsen. Sie verstehen und leben unsere Gepflogenheiten. Sie sprechen unsere Sprache und unsere Dialekte. Sie sind wirklich integriert. Genau deshalb ist dieser Gegenvorschlag ein stimmiger Kompromiss. Er senkt nicht die Anforderungen an die Integration generell, aber er anerkennt, wo Integration bereits Realität ist.

Ich will eine Einbürgerung, die fordert, aber auch gerecht ist. Die Integration ist vorausgesetzt, aber gelebte Integration wird auch anerkannt.

Darum empfehle ich die Initiative zur Ablehnung und unterstütze diesen ausgewogenen Gegenvorschlag.

Pahud Yvan · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

La nationalité suisse, ce n'est pas un simple papier, ce n'est pas une simple formalité et ce n'est certainement pas quelque chose de banal. La nationalité suisse, elle se mérite. Elle se mérite par l'intégration. Elle se mérite par l'apprentissage d'une de nos langues nationales. Elle se mérite par le respect de nos lois, de nos institutions, de nos usages. Elle se mérite aussi par la volonté sincère de participer à la vie de notre pays, de nos cantons et de nos communes. Devenir suisse, ce n'est pas seulement obtenir des droits, c'est aussi accepter des devoirs. C'est faire le choix conscient d'appartenir pleinement à notre communauté nationale. Ce choix a de la valeur parce qu'il est volontaire.

Réduire de manière aussi importante la durée minimale de séjour de dix à cinq ans, tout en supprimant les exigences minimales de séjour aux niveaux cantonal et communal, c'est modifier profondément l'équilibre actuel. Cela ouvrirait la naturalisation à des personnes dont l'ancrage en Suisse est récent ou peu stable. La question est simple : comment construire une appartenance durable, sans enracinement réel dans notre pays, dans nos cantons, dans nos communes ?

Un autre élément essentiel est l'intégration. La familiarisation avec les conditions de vie en Suisse n'est pas un détail administratif, c'est le coeur même d'une intégration réussie. Comprendre notre fonctionnement, connaître nos règles, saisir nos réalités locales, participer à la vie civique, voilà ce qui permet une adhésion réelle et durable à notre communauté nationale. Affaiblir cette exigence, c'est vider de sa substance l'idée même d'intégration.

Il y a enfin la dimension institutionnelle. Notre système repose sur un équilibre entre la Confédération, les cantons et les communes. Cet équilibre a fait ses preuves, parce que l'intégration se vit d'abord sur le terrain : dans les communes, dans la vie locale, au contact direct de la population. Écarter largement les cantons et les communes de ce processus reviendrait à affaiblir ce lien concret entre citoyenneté et enracinement local. Je le dis aussi avec l'expérience du terrain. Comme président de la commission municipale chargée des naturalisations de ma commune, je vois des femmes et des hommes accomplir cette démarche avec sérieux, avec respect, avec conviction et avec une immense fierté. Pour eux, devenir suisse n'est pas anodin, c'est un honneur, c'est l'aboutissement d'un parcours, c'est un engagement et cet engagement mérite de conserver tout son sens.

C'est pourquoi je vous invite à recommander le rejet de cette initiative.

Dandrès Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

On a beaucoup entendu parler de valeurs, d'enracinement, d'us et coutumes, d'engagement, d'intégration. On est en train de parler d'une loi et il y a aussi un élément assez central : la nationalité, la démocratie, c'est aussi une question de pouvoir, à savoir qui peut participer aux décisions qui sont prises dans ce pays. Être suisse, sous cet angle institutionnel, c'est la garantie de pouvoir vivre, on l'a dit, en Suisse, c'est aussi la garantie de pouvoir voter. Aujourd'hui, dans le contexte politique qui est le nôtre, dans les rapports de force qui existent dans ce pays, la question du pouvoir, pour une partie importante de la population - salariés, assurés, locataires -, c'est celle de pouvoir utiliser les contrepoids qui existent dans la Constitution face aux attaques qui sont menées notamment dans ce Parlement, et ce, de manière assez forte. Cette résistance doit passer par les contre-pouvoirs qui ont été mis en place au XIXe siècle et qui ont été autrefois octroyés par la bourgeoisie radicale aux aristocrates conservateurs, ce qui a permis aussi de maintenir ce pays encore aujourd'hui sur ses bases constitutionnelles. C'est donc une question de grande importance.

Comme je l'ai indiqué, ces droits sont surtout utilisés pour défendre un certain nombre d'acquis sociaux, pour défendre aussi une certaine conception de la société. On a eu la votation sur la libéralisation du marché de l'électricité en 2002, qui était un élément très important. En 2024, on a aussi eu le refus, par le biais de référendums, du démantèlement du droit du bail - objet de mobilisations importantes des années 1960 et 1970 -, de la réforme LPP 21 et j'en passe. D'autres vont venir, peut-être pour la protection des salaires minimaux cantonaux. C'est pour cela que l'efficacité de ces droits et de ces contrepoids est de toute première importance, non seulement pour la démocratie, mais aussi pour une part importante de la population.

Si l'on fait l'analyse de la capacité de ces droits à jouer justement le rôle de contrepoids, on doit faire un constat : sous cet angle, l'initiative populaire a quand même été touchée par les changements dans l'organisation sociale du territoire. La Suisse d'aujourd'hui n'est pas celle du XIXe siècle et la double majorité va donner un poids déterminant à la droite, parce que pouvoir vivre dans certains cantons nécessite des moyens financiers et le fait d'avoir ces moyens financiers va aussi orienter votre vote vers la défense de vos intérêts économiques. Voici un exemple qui, je crois, tombe sous le sens : dimanche dernier, à Fribourg, il y a eu une votation populaire qui a balayé un plan d'austérité. La seule commune à avoir dit oui est la commune la plus riche du canton. Ce lien existe donc, on doit évidemment en tenir compte.

C'est un des problèmes qu'on doit pouvoir corriger, parce qu'on doit mettre en avant le fait que le principe élémentaire, en démocratie, est un citoyen ou une citoyenne, un vote et non un citoyen ou une citoyenne et puis, tout d'un coup, le vote vaudrait une fois, deux fois, trois fois ou quarante fois plus selon le lieu où vous vous trouvez, surtout si le lieu où vous vous trouvez dépend de votre capacité à acheter un appartement en propriété par étage ou une villa, ou à payer des loyers très élevés. On ne peut pas jouer avec ces principes démocratiques, c'est vraiment un élément de grande importance.

J'ai parlé du lieu de résidence, mais il y a évidemment aussi et surtout la question du droit de la nationalité, dont dépend le droit de vote et dont dépend donc aussi la possibilité d'utiliser ces contre-pouvoirs. Cela doit être réglé de manière uniforme dans toute la Suisse, parce que les règles du jeu doivent être égales pour tout le monde. On ne peut pas permettre à certains cantons de poser des règles qui seraient différentes de celles d'autres cantons, parce que l'accès à géométrie variable à la nationalité peut être aussi une forme de redécoupage des cartes électorales. Cela, on n'en veut pas. Je crois qu'on doit avoir cet élément en tête. En maintenant ce système inique, on met en place quelque chose qui porte atteinte à des éléments essentiels de notre démocratie.

C'est donc pour cela que cette initiative, qui est très simple, pose quand même quelques règles. Il faut avoir vécu ici plus de cinq ans, c'est quand même un attachement qui est assez fort. Il y a encore quelques aspects, notamment sur la question de la sécurité publique, sur le fait aussi d'être intégré d'un point de vue linguistique. Donc, on ne donnera pas la nationalité à des personnes de passage. Je pense que ces critères sont aussi importants, parce qu'ils sont impliqués partout et que c'est ce qu'on doit aujourd'hui défendre pour que la démocratie suisse puisse encore passer le siècle prochain. Je relève que M. Maurer défendait, lorsqu'il a fait son dernier discours à cette tribune, le fait qu'elle avait réussi à passer les 150 dernières années. Je pense que, pour pouvoir faire les 150 autres prochaines années, cette question est déterminante.

Kamerzin Sidney · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

La question posée est la suivante : faut-il changer, révolutionner le système actuel et octroyer quasiment automatiquement la nationalité suisse, pratiquement sans contrôle, à ceux qui en feraient la demande ? Il faut préciser tout d'abord que la Suisse est l'un des pays en Europe qui naturalise le plus proportionnellement à sa population. Plus de 40 000 naturalisations par année, soit environ 0,5 pour cent de la population. En proportion de la population, c'est beaucoup plus que l'Allemagne, la France, l'Italie ou l'Espagne. On entend dire qu'il faut uniformiser les coûts et qu'il faut réduire les tarifs de la naturalisation. Or, ce n'est pas mentionné dans le texte de cette initiative. Peut-être aurait-il fallu commencer par là. On entend aussi qu'il faut lutter - c'est l'objectif de cette initiative - contre les décisions arbitraires. En Suisse, il existe des instances judiciaires pour lutter contre les décisions arbitraires, des instances cantonales et une instance fédérale. La durée de dix ans est une durée qui existe aussi dans d'autres pays européens.

Le but de cette initiative est de supprimer le critère actuel de la familiarisation avec les conditions de vie en Suisse et surtout le critère d'une intégration réussie. Alors, qu'est-ce qu'une intégration réussie ? Elle est définie à l'article 12 alinéa 1 lettre b de la loi sur la nationalité suisse : c'est le respect des valeurs de la Constitution. C'est le respect des droits constitutionnels, de l'égalité, de la non-discrimination, de la légalité, le respect des lois, des libertés fondamentales, liberté d'expression, liberté de religion, liberté d'association, et des droits politiques et démocratiques. L'initiative s'appelle "Initiative pour la démocratie", mais on part de l'idée qu'il ne faudrait même pas vérifier que les candidats respectent les droits démocratiques qui sont le socle de notre Confédération. Pourtant, il faut donc bien évidemment qu'une autorité vérifie que ces critères et que l'ordre constitutionnel suisse et nos valeurs constitutionnelles soient respectés, une autorité non pas fédérale, comme il est proposé par cette initiative, déconnectée des situations et des particularités de chaque situation, mais une autorité locale, conformément au fédéralisme, communale ou cantonale, qui vérifie si ce minimum de valeurs communes est respecté et, donc, si l'intégration est réussie.

Ma question aux initiants est la suivante : en quoi la suppression du critère de l'intégration réussie améliorerait-elle la situation actuelle ? À entendre les initiants, c'est quasiment toujours le cas. Donc, en somme, ces critères ne posent pas de problème. Or, dans les autres cas, soit pour ceux qui ne respectent pas les valeurs de la Constitution, les droits fondamentaux et humains, l'égalité, les libertés et les droits démocratiques - car c'est bien de cela que l'on parle, c'est sur cela que porte le contrôle aujourd'hui pour déterminer si on peut octroyer ou non la nationalité -, voulons-nous ouvrir grand les portes de la nationalité suisse, avec tous les avantages de stabilité, de valeur, de prospérité qui vont avec ? La réponse est non, et c'est la même réponse qu'il faut donner à cette initiative.

Quadri Lorenzo · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In Svizzera vengono naturalizzate oggi tra 40 000 e 45 000 persone all'anno. Dal 2000, oltre un milione di stranieri ha ottenuto il passaporto rossocrociato. Queste persone naturalizzate figurano poi come svizzeri nelle statistiche, comprese quelle relative alla criminalità e all'assistenza. Eppure, secondo alcuni, non è ancora abbastanza e v'è chi vorrebbe letteralmente regalare la cittadinanza svizzera a tutti. Ed è il caso della presente iniziativa popolare "per un diritto di cittadinanza moderno", la cosiddetta iniziativa per la democrazia. Già l'utilizzo di termini acchiappa-consensi come "moderno" e "democrazia" dovrebbe quantomeno insospettire.

Secondo i promotori, sarebbe infatti moderno e democratico rendere svizzero chiunque dopo soli cinque anni di permanenza legale nel nostro Paese, compresi i delinquenti purché non siano stati condannati a una pena detentiva di lunga durata. Ciò significa, nei fatti, rendere svizzeri anche stranieri che, in base alla Costituzione e alla chiara volontà popolare, dovrebbero invece essere espulsi dalla Svizzera. Non solo. Per condanna si intende ovviamente una condanna passata in giudicato, perché prima vale giustamente la presunzione d'innocenza. Questo significa che perfino un terrorista islamico con un procedimento penale in corso potrebbe nel frattempo ottenere la cittadinanza svizzera.

Altro concetto profondamente fuorviante è quello della residenza legale. Contrapposta alla residenza legale vi è infatti soltanto quella illegale, ossia la clandestinità. Tutto il resto rientra nella categoria della legalità. Non si tratta quindi soltanto dei titolari di permessi C o B. Anche le persone ammesse provvisoriamente, dopo cinque anni, avrebbero il diritto di diventare svizzere anche se percepiscono prestazioni assistenziali, anche se delinquono, purché appunto non siano state condannate - quindi con condanna cresciuta in giudicato - a una pena detentiva di lunga durata. Lo stesso discorso vale per i titolari dello statuto di protezione S. Personalmente, nel marzo scorso, ho presentato una mozione affinché, dopo cinque anni - vale a dire, per i primi arrivati, al marzo del 2027 - questo statuto non si trasformi automaticamente in un permesso di dimora B. Gli autori dell'iniziativa, al contrario, li renderebbero addirittura cittadini svizzeri. È fin troppo facile immaginare quali sarebbero le conseguenze di una simile proposta. Naturalizzazioni di massa come quelle auspicate dagli autori dell'iniziativa costituirebbero un ulteriore potente fattore d'attrazione migratoria verso il nostro Stato sociale, con effetti pesanti sul piano finanziario, istituzionale ed anche, ovviamente, identitario.

Per queste ragioni, invito a respingere con decisione questa iniziativa assurda che mira di fatto ad azzerare il valore del passaporto svizzero. Invito, invece, ad appoggiare il controprogetto che prevede che chi ottiene il passaporto elvetico debba, entro due anni, rinunciare a quello del Paese d'origine. Del resto, fino al 1992, quindi non secoli fa, acquisire la cittadinanza svizzera implicava automaticamente la perdita di quella d'origine.

Vi è infine un'ulteriore questione che merita di essere rilanciata, quella dei politici federali con doppio passaporto. Secondo i dati ufficiali sarebbero circa il 10 per cento, ma la realtà è probabilmente diversa. Alcuni colleghi infatti dimenticano casualmente di indicare questi dati nel sito del Parlamento.

La cittadinanza svizzera non è un semplice documento amministrativo, è appartenenza, responsabilità, adesione piena ai valori, alla storia, al destino del nostro Paese ed anche alla sua tradizione democratica e al rispetto dei diritti fondamentali. Proprio per questo va meritata, non banalizzata né svenduta.

Vi invito, pertanto, a difenderne il valore respingendo con fermezza questa iniziativa.

Brenzikofer Florence · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Unsere Demokratie ist ein lebendiger Prozess, getragen von Vertrauen, Verantwortung und der aktiven Beteiligung der Bevölkerung. Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, sie stetig zu stärken und weiterzuentwickeln.

Vor einem halben Jahrhundert hat die Schweiz mit der Einführung des Frauenstimmrechts endlich auch dieser Hälfte ihrer Bevölkerung das Stimmrecht gewährt. Bis dahin war es ein Ausschluss, der für meine und für jüngere Generationen fast undenkbar scheint. Heute ist mehr als ein Viertel der in der Schweiz lebenden Bevölkerung weiterhin von den politischen Rechten ausgeschlossen. Mehr als zwei Millionen Menschen, wir haben es heute Morgen schon ein paarmal gehört, leben in diesem Land ohne Schweizer Pass. Viele sind hier geboren oder leben seit Jahren, manchmal seit Jahrzehnten hier. Sie arbeiten, zahlen Steuern und tragen voll und ganz zu unserem gemeinsamen Wohlstand bei.

Unter ihnen erfüllen etwa 1,2 Millionen die aktuellen Einbürgerungskriterien. Es handelt sich also nicht um vorübergehend hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, sondern um Menschen, die dauerhaft in unsere Gesellschaft integriert sind, die hier gross geworden sind und die Schule besucht haben. Trotzdem haben sie nach wie vor kein Mitspracherecht bei politischen Entscheidungen, die sie direkt betreffen. Sie bleiben von den politischen Rechten ausgeschlossen.

Die vorliegende Initiative ist Ausdruck eines Anspruchs. Sie erinnert uns daran, dass demokratische Teilhabe kein Privileg sein darf, sondern die Grundlage unseres Zusammenlebens bildet. Eine starke Demokratie misst sich daran, wie gut sie alle Menschen einbindet, unabhängig von Herkunft, Bildung und sozialem Status.

Aus grüner Sicht ist dabei eines zentral: Bildung. Demokratie beginnt nicht erst an der Urne, sie beginnt im Klassenzimmer, im Elternhaus, im Alltag. Wer versteht, wie politische Prozesse funktionieren, wer gelernt hat, kritisch zu denken, zuzuhören und unterschiedliche Perspektiven abzuwägen, kann sich fundiert einbringen. Die politische Teilhabe ist ein Fundament unserer demokratischen Resilienz. In Zeiten von Desinformation, Polarisierung und wachsender Komplexität ist diese Fähigkeit wichtiger denn je. Wir brauchen Menschen, die sich nicht von einfachen Antworten verführen lassen, sondern bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

Gleichzeitig zeigt die Initiative Vertrauen in unsere Institutionen. Denn eine offene, inklusive Demokratie ist keine Schwäche, sie ist unsere grosse Stärke. Sie ermöglicht es uns, Konflikte friedlich auszutragen, Lösungen gemeinsam zu erarbeiten und langfristig tragfähige Entscheidungen zu treffen.

Ich stehe für eine Demokratie ein, die nicht nur formal, sondern auch inhaltlich funktioniert, eine Demokratie, die ökologisch, sozial und generationengerecht ist. Dafür braucht es engagierte Bürgerinnen und Bürger. Es braucht auch die erste Generation der Bürgerinnen und Bürger, die in die Schweiz kommt, um zu arbeiten. Diese Generation von Menschen leistet einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand und zur Wirtschaft. Auch sie sollen Teil unseres Landes sein, wenn sie es sein wollen.

Diese Initiative ist ein Schritt in diese Richtung. Sie lädt uns ein, unsere demokratische Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Lassen wir diese Chance nicht ungenutzt.

Sagen wir Ja zur Demokratie-Initiative.

Pult Jon · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Rund 27 Prozent unserer ständigen Bevölkerung besitzen keine Schweizer Staatsbürgerschaft. Diese Menschen, wir haben es gehört, leben hier, arbeiten hier, zahlen hier Steuern, gründen hier Familien, ziehen Kinder auf, engagieren sich in und für unsere Gesellschaft. Sie tragen dieses Land ganz entscheidend mit. Ein besonders eindrückliches Beispiel dafür, dass diese Menschen das Land sogar überdurchschnittlich mittragen, ist die AHV. Menschen ohne Schweizer Bürgerrecht kommen für über 25 Prozent der Beiträge in unser wichtigstes Sozialwerk auf, beziehen aber nur rund 15 Prozent der Leistungen. Dennoch bleiben diese Menschen politisch ausgeschlossen. Das hat weniger mit ihnen zu tun als mit unserem heutigen Recht, mit einem Bürgerrecht, das unnötig kompliziert, restriktiv und aus der Zeit gefallen ist.

Es ist kein Zustand für eine reife Demokratie, dass ein Viertel der Bevölkerung den Regeln untersteht, ohne über sie mitbestimmen zu können. Eine demokratische Gesellschaft darf Menschen nicht auf Dauer von der politischen Zugehörigkeit ausschliessen, wenn sie gleichzeitig auf ihre Arbeit und auf ihren Beitrag angewiesen ist. Genau hier setzt die Demokratie-Initiative an. Sie verlangt nichts Extremes, nichts Radikales. Sie verlangt eigentlich etwas Selbstverständliches, nämlich klare, faire und vor allem einheitliche Kriterien und einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung, wenn diese Kriterien erfüllt sind.

Hier muss ich noch eine Falschaussage von Kollege Reimann korrigieren. Er hat gesagt, die Initiative sei völkerrechtswidrig, weil sie gewissermassen Menschen zwangseinbürgern würde. Das ist natürlich Humbug. Wenn Sie den Text lesen, Herr Reimann, dann sehen auch Sie, dass diese Initiative einen Rechtsanspruch gewährt - auf Gesuch hin, immer auf Gesuch hin -, Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger zu werden. Es gibt keinen Automatismus, keine Zwangseinbürgerung.

Jetzt sagen viele, ein Aufenthalt von fünf Jahren sei zu kurz. Das genügt. Es ist kein revolutionärer Vorschlag. In Europa ist das mehr oder weniger Standard, und auch in der Schweiz war es lange Zeit so. Es gibt ein berühmtes und wichtiges Beispiel: Albert Einstein, ein Schweizer Nobelpreisträger, wurde nach nur fünf Jahren Aufenthalt Schweizerbürger.

Die Schweiz hat sich zum Glück nie, nie ethnisch definiert. Unsere nationale Identität ist eine andere, nämlich die gemeinsame Orientierung an Freiheit, an Demokratie, an gemeinsamen Institutionen, am Pluralismus als Grundlage unseres Zusammenhalts. Unsere Fortschrittsidee ist die schrittweise Demokratisierung unserer Gesellschaft und die schrittweise Integration weiterer Gruppen in unseren Staat. Nach dem Sonderbundskrieg haben wir 1848 erstmals die Vorrechte des Ortes und der Geburt abgeschafft. Mit der Verfassungsrevision von 1874 und der Einführung der Volksinitiative 1891 haben wir die direkte Demokratie lanciert und damit weitere Kreise, gerade auch die katholisch-konservativen Bürgerkriegsverlierer, in den liberalen Staat integriert. Nach dem Generalstreik von 1918 haben wir die soziale Schweiz aufgebaut und damit auch die Arbeiterschaft am Bundesstaat teilhaben lassen. Und nach dem gesellschaftlichen Aufbruch der 1960er-Jahre, zugegebenermassen mit einer peinlichen und grossen Verspätung, wurden endlich auch die Frauen vollwertige Mitglieder unseres Staatswesens.

Nun ist es an der Zeit, auch das vierte Viertel unserer Bevölkerung politisch voll einzubeziehen, die neueren Schweizerinnen und Schweizer. Es geht hier nicht um Grosszügigkeit, es geht um Glaubwürdigkeit. Es geht nicht um Symbolik, es geht um den Reifegrad unserer Demokratie. Eine Demokratie, in der mehr als ein Viertel der Bevölkerung keine politischen Rechte hat, stellt sich selbst infrage. Die Demokratie-Initiative zwingt uns, diese Frage ehrlich zu beantworten. Ich bin überzeugt: Die Schweiz ist stark, wenn sie offen ist; unsere Demokratie ist stark, wenn sie inklusiv ist. In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Initiative als das zu sehen, was sie ist: ein notwendiger Schritt, um die Geschichte einer immer demokratischer werdenden Schweiz weiterzuschreiben.

Empfehlen Sie diese Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme.

Pamini Paolo · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Care concittadine, cari concittadini, che non sosteniamo questa iniziativa per la svendita del passaporto svizzero non ha bisogno di essere particolarmente argomentato. Io vorrei portarvi a riflettere invece su alcuni aspetti che pochi colleghi hanno sollevato finora.

Questa iniziativa in realtà danneggia gli stranieri. Danneggia gli stranieri che hanno deciso di naturalizzarsi negli ultimi anni e danneggerà, se entrerà in vigore - speriamo mai - quegli stranieri che decideranno di non naturalizzarsi. Perché?

Pensate agli sforzi che servono per scalare una montagna. Pensate alla soddisfazione di arrivare in vetta. E pensate al fatto che poi si dica, no, costruiamo una funivia e da qui, via, prendete la teleferica e andate direttamente in vetta. Sarebbe un insulto per tutti quegli scalatori che sono arrivati in cima alla montagna a piedi. È come se voi diceste, no, ma io vi porto in cima al Monte Everest con l'elicottero o con la nuova teleferica. Questa iniziativa sarebbe dunque un insulto per tutti quelli che in questi anni hanno fatto gli sforzi per passare gli esami per naturalizzarsi.

Quindi, questa è un'iniziativa che in realtà va contro gli stranieri. Perché ricordiamo che - l'hanno detto anche alcune colleghe e colleghi che mi hanno preceduto - questa iniziativa permette a chi può far valere cinque anni di permanenza sul territorio, di chiedere o di pretendere di avere il diritto di diventare cittadina o cittadino svizzero, anche se si è criminali - basta solo non essere stati buttati in galera per una lunga durata.

Questa iniziativa danneggia anche quelle persone che decideranno per loro motivi di non chiedere la naturalizzazione. Pensate a questo: in Svizzera oggi un quarto della popolazione tiene la sua cittadinanza di origine, non svizzera, e va benissimo così. Nessuno chiede loro di giustificare questa scelta. Chi invece vuole mostrare un particolare attaccamento, chi vuole partecipare alla vita politica della Svizzera può farne richiesta e dimostrare di essere integrato. E in effetti ci sono 40 000 persone, se non 45 000 persone, che ogni anno riescono a fare questa scalata della montagna. In futuro, invece, se uno deciderà di non naturalizzarsi, socialmente dovrà spiegare perché, visto che la naturalizzazione sarà un diritto. Quindi questa iniziativa andrà anche contro quegli stranieri che decideranno di non naturalizzarsi. È forse controintuitiva questa conseguenza, ma se ci riflettete bene questa è un'iniziativa contro gli stranieri ed è paradossale che arrivi dalla sinistra.

Ora, perché è importante pretendere delle condizioni ferree - la scalata della montagna - per diventare svizzero? Perché la naturalizzazione non è un atto amministrativo, è un atto politico. La persona che ha il diritto di cittadinanza, in primo luogo acquisisce i diritti politici. E i diritti politici permettono a questa persona di esercitare decisioni politiche che sono decisioni di sovranità, di potere. Questo non può essere oggetto di un atto puramente amministrativo. Sarebbe una banalizzazione dell'attività dello Stato stesso.

D'altra parte, è chiaro che serve una patente per diventare svizzero. Non è una battuta. Se uno deve esercitare il proprio diritto nell'urna e magari anche essere eletto, bisogna assicurarsi che conosca le condizioni. E poco vale la considerazione che tanti di noi siamo nati svizzeri perché i nostri genitori erano già svizzeri e che non abbiamo mai dovuto dimostrare di sapere come funzionano le regole del gioco. Non c'entra. È irrilevante questa critica, perché dobbiamo perlomeno sincerarci che quelli che vogliono diventare svizzeri sappiano come funzionano le istituzioni. E questo non si impara durante cinque anni di permanenza qui, e penso anche a chi magari è stato in prigione per corta durata.

E poi c'è un altro aspetto importante che va tematizzato: essere svizzeri ha un altro grossissimo vantaggio, forse quello maggiore per tante persone che si naturalizzano; non è tanto l'esercizio dei diritti politici ma è l'assicurazione che non si verrà mai buttati fuori da questi confini, è l'assicurazione di avere sempre il diritto al rimpatrio. E voi capite che questo ha delle implicazioni a livello di prestazioni sociali enormi. Forse si capisce a questo punto - si riconcilia tutto - come mai la sinistra si sta impegnando tanto a svendere i passaporti. Perché questo favorirebbe naturalmente tutta l'industria delle prestazioni sociali e questa è una vergogna.

Quindi vi chiedo veramente di mettere un no deciso nelle urne.

Jost Marc · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Volksinitiative "für ein modernes Bürgerrecht" klingt auf den ersten Blick attraktiv: mehr Einheitlichkeit, mehr Gleichbehandlung, einfachere Verfahren. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass sie zu weit geht. Zwei Punkte sind für uns von der EVP besonders entscheidend.

1. Die Beinahe-Abschaffung des Integrationskriteriums. Der Erwerb des Bürgerrechts ist mehr als ein administrativer Akt. Es ist ein Bekenntnis zu unserem Land, zu unseren Institutionen, zu unserer Art des Zusammenlebens. Integration bedeutet nicht Perfektion; Perfektion bedeutet, dass man die Schweiz und ihre Bevölkerung kennt, versteht und sich im Alltag einbringt, Beziehungen aufbaut, Verantwortung übernimmt und Teil dieses gemeinsamen Lebens wird. Wer das Bürgerrecht vergibt, ohne die Integration ernsthaft zu prüfen, schwächt am Ende genau das, was dieses Bürgerrecht ausmacht. Oder anders gesagt: Ein Pass allein schafft noch keine Zugehörigkeit, aber Zugehörigkeit verdient einen Pass.

2. Die Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf fünf Jahre. Fünf Jahre sind kurz; für eine nachhaltige Verwurzelung in einem Land sind sie oft zu kurz. Die Kommission weist zu Recht darauf hin, dass der Aufenthalt häufig noch nicht gefestigt ist. Die Initiative verkennt damit einen zentralen Punkt, nämlich dass Offenheit ohne Verankerung nicht zu mehr Zusammenhalt, sondern zu weniger Zusammenhalt führt. Denn Zusammenhalt entsteht eben nicht zufällig; er wächst aus gemeinsamen Werten und aus einer Identität, die man kennenlernt und verinnerlicht. Zusammenhalt wird getragen von Grundsätzen, wie sie auch in unserer Bundesverfassung verankert sind und unser Zusammenleben prägen.

Einheit in der Vielfalt ist ein zentraler Grundgedanke der Schweiz. Dieses anspruchsvolle Gleichgewicht muss unser Ziel bleiben. Gerade deshalb verschliesst sich die EVP notwendigen Weiterentwicklungsschritten auch nicht. Im Gegenteil, wir stehen für pragmatische, ausgewogene Verbesserungen ein, die eben tragfähig und auch mehrheitsfähig sind. Einen solchen Ansatz habe ich selber in der vorberatenden Kommission eingebracht. Deshalb hat die Staatspolitische Kommission mit einer Initiative die Wohnsitzfristen ins Auge gefasst und will diese vereinheitlichen. Dadurch soll Mobilität nicht länger zu unnötigen Verzögerungen bei der Einbürgerung führen. Das ist eine konkrete und praxistaugliche Verbesserung.

Diese Volksinitiative hier verspricht hingegen eine Vereinfachung, riskiert aber eine Entleerung des Bürgerrechts. Das macht der Antrag der Minderheit I (Weber) nicht. Wir EVP-Vertreter unterstützen diesen Gegenentwurf, der eine erleichterte Einbürgerung für Personen der zweiten Generation fordert. Weshalb? Bei diesem Minderheitsantrag sind die Integrationskriterien eben genauso vorhanden. Sie gelten und werden damit nicht geschwächt. Dieser Antrag hat in der Kommission keine Mehrheit gefunden, wir unterstützen ihn trotzdem.

Wir sagen Ja zu fairen und funktionierenden Einbürgerungen, aber Nein zu der hier vorliegenden Initiative.

Fehr Düsel Nina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Einbürgerungsvoraussetzungen noch mehr herabsetzen? Nein danke! Die sogenannte Demokratie-Initiative geht klar zu weit, das sieht auch die Staatspolitische Kommission so. Auch auf direkte Gegenentwürfe ist sie nicht eingetreten.

Die Volksinitiative verlangt eine einheitliche Regelung der Einbürgerung auf nationaler Ebene und eine Herabsetzung der Anforderungen. Bereits nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts soll eine Einbürgerung möglich sein. Es werden nur Grundkenntnisse einer Landessprache vorausgesetzt. Die deutliche Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von zehn auf fünf Jahre würde dazu führen, dass die Integrationskriterien weitgehend wegfallen. Auch würden die Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden sehr stark eingeschränkt.

Die erfolgreiche Integration ist die Voraussetzung für eine Einbürgerung und nicht umgekehrt. Dazu gehört auch das gute Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen und das gute Beherrschen einer Landessprache. All dies verlangt die Initiative nicht. Eine erleichterte Einbürgerung ist daher klar abzulehnen.

Schon heute höre ich von vielen eingebürgerten Ausländern, die den Prozess erfolgreich durchlaufen haben, dass die Anforderungen nicht sehr hoch seien. Nun will man diese noch mehr abschwächen und herabsetzen.

Diese Initiative ist ganz klar abzulehnen.

Funiciello Tamara · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Herr Präsident, ich wollte Sie eigentlich fragen, ob Sie wissen, wann das Cern gegründet wurde. Sie, Herr Bundesrat, wollte ich fragen, ob Sie vielleicht wissen, wie viele Kühe es in der Schweiz gibt. Das sind keine rhetorischen Spielereien, das sind Fragen, die Menschen in ihrem Einbürgerungsverfahren beantworten mussten. Heute wurde immer wieder gesagt, es gehe um Werte. Was genau hat das Cern mit unseren Werten zu tun? Was hat die Anzahl Kühe mit Integration zu tun? Nichts. Aber diese Fragen haben sehr viel mit Willkür zu tun, mit Schikane und am Ende mit Machtausübung. Sie haben mit der Macht zu tun, darüber entscheiden zu können, ob ein Mensch mitbestimmen darf, ob er die gleichen Rechte erhält wie wir und damit die gleiche Sicherheit.

Sie sprechen von Missbrauch dieses Systems. Ich frage Sie: Was ist mit dem Missbrauch von Macht gegenüber denjenigen, die von diesem System abhängig sind? Stellen Sie sich zum Beispiel vor, eine Kellnerin ohne Schweizer Pass wird von ihrem Chef in einem kleinen Dorf sexuell genötigt. Natürlich kann sie ihn anzeigen, aber was passiert dann? Vielleicht verliert sie ihren Job. Verliert sie ihren Job, steht ihr Aufenthalt auf dem Spiel, und selbst wenn nicht: Es bleibt die Angst, dass genau diese Abhängigkeit bei der Einbürgerung gegen sie verwendet wird. Was würden Sie tun? Aushalten oder riskieren?

Ich komme aus einer Ein- und Auswandererfamilie. Mein Vater hat dieses Land mit aufgebaut. Wie viele Italiener, Spanier, Portugiesen hat er in Bauunternehmen und Fabriken gearbeitet, die Ihnen gehören, geschätzte Kollegen. Er hat seine Gesundheit aufs Spiel gesetzt, um seine Familie zu ernähren, ein vorbildlicher Arbeiter. Ich erinnere mich an seinen Einbürgerungstest, an den Stress, an die Angst, an dieses Gefühl der Erniedrigung. Wieso sollte dieser Mann nach Jahrzehnten beweisen müssen, dass er das "Privileg" verdient hat, die gleichen Rechte zu haben, die gleichen Sicherheiten, die gleichen Chancen wie alle anderen?

Wieso müssen nur Menschen, die keine Schweizer Eltern haben, beweisen, dass sie dieser Demokratie würdig sind? Wieso zählen ihre Straftaten mehr als die von anderen? Der Punkt ist, es gibt keine Antwort auf diese Frage, die nicht mit dem Privileg der Geburt begründet wird. Der einzige Grund ist: Ausländer haben das Pech, dass ihre Eltern keinen Schweizer Pass hatten, und darum müssen sie mehr leisten und mehr beweisen. Viele dieser Menschen sind hier geboren, sie sind hier aufgewachsen, sie haben ihr Leben, ihre Familie und ihre Geschichte hier. Was unterscheidet sie also von Eidgenossen? Nichts ausser der Farbe des Passes ihrer Eltern. Der Begriff "Ausländer" ist somit nicht nur ungenau; er ist unehrlich, und er ist eben auch politisch. Der ehrliche Begriff wäre "Entrechtete", denn genau darum geht es am Schluss. Es geht darum, Menschen wie dieser Kellnerin die Möglichkeit zu nehmen, zu gehen, Menschen wie meinem Vater zu verunmöglichen, sich gegen seinen Arbeitgeber zu wehren. Es geht darum, es der statistisch am niedrigsten bezahlten Gruppe von Menschen zu verunmöglichen, zu stimmen und zu wählen.

Ja, bei dieser Initiative geht es um Demokratie, aber es geht eben auch um Sicherheit und Rechte. Heute wurde gesagt, Integration beginne nicht mit politischen Rechten. Ich sage Ihnen: Demokratie und Rechtsstaat beginnen mit gleichen Rechten und mit Sicherheit für alle, sonst ist es keine Demokratie. Das sind meine Werte. Die Frage ist: Was sind Ihre?

Mahaim Raphaël · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

"Être né quelque part, c'est toujours un hasard", chantait Maxime Le Forestier. Cette phrase est peut-être plus vraie aujourd'hui que jamais. Être né en Suisse au XXIe siècle, c'est un immense privilège. Je suis, comme beaucoup dans cet hémicycle, né en Suisse, sur sol suisse, de parents suisses, et j'ai eu, dès les premiers jours de ma vie, ce passeport suisse, qui représente à l'échelle internationale peut-être l'un des plus grands privilèges que l'on puisse posséder au niveau de l'accès aux ressources, au voyage, de la richesse matérielle et politique. La Suisse est un pays, je n'ai pas besoin de le dire ici, qui jouit d'une stabilité économique et d'une stabilité sociale absolument inouïes. Ce privilège, je n'ai strictement rien fait pour le mériter, je n'ai absolument rien fait pour le mériter. D'autres, dans d'autres pays, auraient peut-être envie d'avoir accès à ce privilège. Évidemment, il ne s'agit pas de le distribuer dans une pochette de surprises. Tel n'est pas le but de cette initiative. Le moins que l'on puisse faire, lorsque l'on a ce privilège, c'est de se demander comment d'autres, peut-être, à certaines conditions, dans certaines circonstances, peuvent accéder à ce privilège.

La première chose que nous pouvons faire, c'est poser des règles du jeu qui sont équitables. Équitables, parce que, oui, aujourd'hui, il n'est pas acceptable que, selon que l'on habite à Zoug, à Genève ou à Schaffhouse, les conditions pour obtenir ce sésame ne soient pas les mêmes. Ce n'est pas acceptable. Il ne s'agit pas du passeport zougois, du passeport genevois ou du passeport d'un autre canton. Il s'agit du passeport suisse. Nous devons donc définir ensemble les conditions pour savoir comment, pourquoi et pour qui ce sésame est accessible. Les règles du jeu doivent donc être fixées au niveau de la Confédération.

La seconde chose que nous puissions faire, c'est ouvrir les yeux sur la réalité de notre pays, qui comprend un quart d'habitants de longue date qui n'ont absolument pas voix au chapitre, des personnes qui vivent ici, qui travaillent ici, selon la formule que l'on connaît bien, et qui sont exclues des décisions que nous prenons démocratiquement. Bien sûr, la démocratie n'est pas parfaite. Elle ne peut pas être complète. Il y a aussi, par exemple, les mineurs qui en sont exclus. Cependant, toutes les démarches qui permettent de la rendre plus vivante, de la rendre plus complète, d'intégrer davantage de force à cette décision collective, sont bienvenues. C'est la raison pour laquelle l'initiative dont nous parlons aujourd'hui est, j'ai envie de dire, le minimum que nous puissions faire pour traiter ce privilège dont la plupart d'entre nous ont hérité, de façon complètement imméritée. Je le répète, c'est une immense chance que nous avons, mais une chance pour laquelle nous n'avons aucun mérite à nous attribuer.

En posant des exigences minimales, en tentant autant que faire se peut d'intégrer dans le corps électoral des personnes qui, de longue date, vivent ici et participent à la prospérité suisse, l'initiative est fondamentale. Elle vise un but qui figure tout en haut des valeurs que notre Constitution défend, cette pluralité, cette intégration, ce vivre ensemble. Je vous invite à la soutenir chaleureusement et à recommander son adoption. Si ce n'est pas ici - car quelque chose me dit que ce ne sera pas ici -, nous referons ce débat devant la population en vue du vote populaire.

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00