17.480
Urgences hospitalières. Taxe pour les cas bénins
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Antrag der Kommission
Nichteintreten
Antrag Stark
Eintreten
Proposition de la commission
Ne pas entrer en matière
Proposition Stark
Entrer en matière
Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die von alt Nationalrat Weibel am 27. September 2017 eingereichte und später von Nationalrat Bäumle übernommene parlamentarische Initiative fordert eine Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme. Es gab zunächst ein Hin und Her mit teils relativ knappen Mehrheiten. Ich verzichte aber darauf, die ganze Geschichte nochmals aufzurollen. Einfach so viel: Das Geschäft war auch schon bei uns im Ständerat und ist dann, nachdem der Rat einem Einzelantrag Stark auf Folgegeben zugestimmt hat, noch einmal an den Nationalrat zurückgegangen. Jetzt ist das Geschäft, wie gesagt, wieder zu uns in die SGK-S gekommen.
Der von der SGK des Nationalrates ausgearbeitete und vom Nationalrat in der Frühjahrssession gutgeheissene Entwurf sieht für jede Konsultation in der Spitalnotaufnahme - für jede, also nicht mehr nur für Bagatellfälle - einen Zuschlag von 50 Franken auf den Selbstbehalt vor. Dieser Zuschlag soll ungeachtet der Höhe des bereits bezahlten Selbstbehalts fällig werden, sobald die versicherte Person die jährliche Franchise erreicht hat. Das ist der Grundsatz der Regelung. Es ist also nicht mehr die Rede von Bagatellfällen, wie es nach wie vor im Titel der Vorlage heisst. Es gibt gemäss dem Obsan zwar Hinweise darauf, dass insbesondere in gewissen Kantonen eine beträchtliche Anzahl von Bagatellfällen in den Spitalnotaufnahmen behandelt wird. Gleichwohl ist schwer zu beziffern, wie viele dieser Konsultationen in den Spitalnotaufnahmen als Bagatellfälle eingestuft werden können. Da es sich um einen gängigen Begriff handelt, der weder im Gesetz noch in der medizinischen Praxis definiert ist, ist es gemäss Obsan-Studie nach wie vor unmöglich, entsprechende Daten zu erheben. Es gibt daher derzeit keine Statistik zu den Bagatellfällen in Spitalnotaufnahmen. Nicht zuletzt darum hat der Nationalrat diesen Begriff in seinem Gesetzentwurf nun fallengelassen.
Jetzt müssen Sie aber gut aufpassen. Ausgenommen von der Pauschalgebühr wären folgende Kategorien: Personen, die von einer Ärztin oder einem Arzt, einem Zentrum für Telemedizin, einer Apothekerin oder einem Apotheker oder über eine kantonale Notfallnummer schriftlich in die Spitalnotaufnahme überwiesen werden. Ebenso ausgenommen von der Notfallpauschale wären Personen, die von einem Rettungsdienst in die Notaufnahme gebracht werden, sowie Schwangere und Kinder. Sie sehen: Die Liste der ausgenommenen Personen ist also sehr, sehr lang. Kinder machen übrigens etwa 60 Prozent der Besuche in den Notfallaufnahmen aus. Die Kompetenz zur Einführung und Umsetzung dieser Massnahme würde bei den Kantonen liegen.
Wie die Mehrheit des Nationalrates begrüsst auch Ihre SGK-S grundsätzlich das Ziel, die Notaufnahmen der Spitäler zu entlasten. Nach der Anhörung der Leistungserbringer und der Krankenversicherer sind wir allerdings zum Schluss gekommen, dass die vorgeschlagene Lösung nicht nur praktisch wirkungslos ist, sondern sogar kontraproduktiv sein könnte. Mit dem Entwurf sollte zwar ein finanzieller Anreiz für die Patientinnen und Patienten geschaffen werden, sich an andere medizinische Versorgungseinrichtungen zu wenden. Dies setzt jedoch voraus, dass die nötigen Angebote in der Grundversorgung auch tatsächlich verfügbar sind. In den Randregionen sowie ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten und an Wochenenden sind allerdings die Notfallaufnahmen der Spitäler bei Notfällen eben oft die einzige Anlaufstelle. So bleibt den Patientinnen und Patienten aufgrund der jeweiligen Infrastruktur und der ärztlichen Versorgung gar keine andere Wahl. Darüber hinaus würde die vorgeschlagene Lösung für zahlreiche Akteure des Gesundheitssystems einen administrativen Mehraufwand bedeuten.
Dies deshalb, weil sich durch das Erfordernis einer schriftlichen Überweisung zusätzlich zur Notfallaufnahme ein Arzt, ein Apotheker oder eine andere Fachperson mit dem Fall befassen muss. Ob der Fall dann im Rahmen der 50 Franken abgewickelt werden kann, lasse ich hier einmal dahingestellt. Aber ich denke, und da ist sich die Kommission einig, dass der zu erwartende Effizienzgewinn gleich wieder zunichte gemacht würde.
Darüber hinaus bestünde die Gefahr, dass gewisse erforderliche Arztbesuche aufgeschoben oder ganz unterlassen würden, was negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Patientinnen und Patienten hätte. Auf längere Sicht könnte das Mehrkosten verursachen.
Schliesslich ist die Kommission der Ansicht, dass alternative Lösungen vorzuziehen seien. Dazu gehören Verbesserungen der Triage, die Förderung und Aufwertung der medizinischen Grundversorgung sowie die Stärkung der Gesundheitskompetenz der versicherten Personen. Der Kanton Bern beispielsweise zeigt in einem Projekt, das er lanciert hat - Stichwort: "Notfall-Finder.ch" -, auf, wie man das Problem effizient angehen könnte. Ich glaube, die Kantone, jene, die eine Lösung haben wollen, wären gut beraten, sich an solchen positiven Ansätzen zu orientieren und nicht quasi über eine zusätzliche Strafe in der Versicherung zu gehen.
Das Fazit: Die angehörten Leistungserbringer - wir haben eine breite Anhörung gemacht -, die mit dieser parlamentarischen Initiative zu ihrem Glück gezwungen werden sollen, lehnen das Begehren unisono ab. Das war sehr eindrücklich; die Kommission war von der Deutlichkeit und Einhelligkeit der Stellungnahmen von der Front der Leistungserbringer überrascht.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre SGK einstimmig, nicht auf den Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative "Gebühr für Bagatellfälle in der Notfallaufnahme" einzutreten.
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich habe ein Déjà-vu. Vor über fünf Jahren, am 9. Juni 2021, beantragte die SGK-S unserem Rat die vom Nationalrat angenommene parlamentarische Initiative Weibel/Bäumle 17.480, "Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme", zur Ablehnung. Ich appellierte damals aus meiner Erfahrung heraus als ehemaliger Gesundheitsdirektor des Kantons Thurgau, der Gebühr von 50 Franken für jene Personen zuzustimmen, die nur wegen eines starken Hustens, eines Bienenstiches oder heftiger Kopfschmerzen die Notfallstationen unserer Spitäler aufsuchen.
Von Spitalseite wurde bei mir immer wieder über den grossen Andrang von Menschen mit nicht dringlichen gesundheitlichen Beschwerden auf den Notfallstationen geklagt, was zu Personalüberlastung und ungedeckten Kosten führe. Trotz aller organisatorischer Massnahmen - zum Beispiel Triagesysteme und so weiter - ist die Zahl der Bagatellfälle in den Notfallstationen heute nach wie vor zu hoch, beläuft sie sich doch, wie schon damals, auf schätzungsweise 20 Prozent aller hilfesuchenden Personen.
Deshalb wäre ein weiterer Beitrag zur Lösung des Problems sehr willkommen. Eine Notfallgebühr wäre ja wie eine Lenkungsabgabe, die Preissignale setzt, um Menschen zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, welche die Notfallstationen mit einem medizinischen 24-Stunden-Rundum-Service verwechseln. Es wäre ein Versuch, zum einen die Kernaufgaben der Notfallstationen, zum anderen aber auch die dezentrale medizinische Versorgung der Bevölkerung über medizinische Zentren, Arztpraxen und Apotheken zu stärken.
Zwei Einwände wurden damals, vor über fünf Jahren, gegen die parlamentarische Initiative ins Feld geführt: erstens, das Risiko, dass jemand wegen der 50-Franken-Gebühr den Gang zur Notfallstation nicht macht und deshalb schwerwiegend erkrankt oder gar stirbt; zweitens, der hohe administrative Aufwand, wie wir ihn heute kennen.
Über fünf Jahre hat es nun gedauert, bis uns die im Sommer 2021 vom Ständerat angenommene parlamentarische Initiative in Form einer sehr schlanken Gesetzesvorlage mit genau einem Artikel vorgelegt wurde. Den beiden erwähnten Einwänden wurde nun Rechnung getragen. Für eine einfache Administrierung wurde die Lösung über einen Zuschlag von höchstens 50 Franken auf den Selbstgehalt gewählt - Artikel 64 Absatz 2 Buchstabe c. Für die gute Zugänglichkeit wirklicher Notfälle wurde in Artikel 64 Absatz 2bis eine Liste von Ausnahmen von der Gebühr festgelegt. Damit wird genau definiert, Herr Kommissionssprecher, welches die Bagatellfälle sind. Es betrifft genau jene Personen, die auf dieser Liste nicht aufgeführt sind. Sie können diese Liste durchgehen - da wurde an alles gedacht. Trotz dieser ganzen Arbeit, fünf Jahre, soll nun - und das ist das, was mich etwas bewegt -, das Ganze versenkt werden. Das ist unverhältnismässig!
Es kommt ein wesentlicher Punkt hinzu, den auch der Kommissionssprecher erwähnt hat: Die Notfallgebühr soll nicht obligatorisch eingeführt werden, sondern nur in jenen Kantonen, die dies explizit beschliessen. Weshalb überlassen wir es nicht den Kantonen zu entscheiden, ob sie diese Gebühr einführen wollen oder nicht? Die Kantone sollen ausprobieren dürfen, ob der administrative Aufwand mit dieser Gebühr wirklich so enorm ist.
Ich rufe Sie auf, stärken Sie die Eigenverantwortung und das Verursacherprinzip, stärken Sie die Strukturen unserer Gesundheitsversorgung. Mit der Zustimmung zu dieser Vorlage geben Sie unseren Spitälern, unseren Ärztinnen und Ärzten und den Pflegefachleuten eine kleine, aber wichtige Unterstützung. Damit wird - das ist wesentlich - das Konzept unserer Gesundheitsversorgung freundlich, aber bestimmt umgesetzt und nicht alles toleriert; dies zum Wohle aller. Es wäre also ein guter Entscheid, wenn Sie hier eintreten würden und so jenen Kantonen, die es wünschen, Innovationen im Sinne von Pilotprojekten zu ermöglichen. Die Kantone, das wissen wir hier im Ständerat, sind das Versuchslabor der föderalistischen Schweiz. Nutzen wir doch diese Gelegenheit.
Ich möchte mit einem Satz aus meiner Heimat schliessen: "Nützt's nüt, so schadt's nüt." Oder Hochdeutsch: Sollte es nicht nützen, wird es sicherlich nicht schaden. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.
Müller Damian · Mit-M · Conseil des Etats · Lucerne · Groupe libéral-radical
Kollege Stark fordert mehr Freiheit für die Kantone und beruft sich auf das Verursacherprinzip. Das klingt auf den ersten Blick sehr nachvollziehbar. Die Frage ist aber, ob eine sogenannte pauschale Gebühr tatsächlich die Verursacher trifft oder nicht. Ein vermeintlicher Bagatellfall, wie es Kollege Stark genannt hat, kann medizinisch ernst sein. Ein Bienenstich kann etwa eine schwere allergische Reaktion auslösen. Patientinnen und Patienten können die Dringlichkeit nicht immer zuverlässig beurteilen. Zudem fehlen nachts, am Wochenende und in den Randregionen einfach auch die Alternativen.
Die Kantone brauchen Handlungsspielraum, darüber sind wir uns einig; das haben wir auch in der Kommission besprochen. Der Kommissionssprecher hat sehr gut dargelegt, dass wir es uns nicht einfach gemacht haben. Eine zusätzliche Gebühr ist jedoch kein geeigneter Ersatz für eine gute Versorgungsstruktur. Sie schafft unterschiedliche Zugangsbedingungen, zusätzlichen administrativen Aufwand und kann notwendige Behandlungen verzögern. Das Verursacherprinzip, das haben wir in der Kommission klar festgehalten, darf nicht zu einer finanziellen Eintrittshürde für medizinische Abklärungen führen. Zielführender sind eine konsequente Triage, medizinische Erstberatung und gut erreichbare Alternativen zum Spitalnotfall. Deshalb hat sich Ihre SGK einstimmig gegen Eintreten ausgesprochen.
In der Bevölkerung gibt es Personen, die es nicht unterlassen können, diejenigen, die den Notfall aufsuchen, zu kategorisieren. Die Kommission hat sich sehr ausführlich darüber unterhalten, dass es sich bei Letzteren aber um keine spezifische Gruppe handelt, die z. B. aus dem Ausland kommt. Sie war sich aus meiner Sicht auch einig, dass es präventive Massnahmen braucht, mit denen man die Leute aus dem Ausland informiert, dass die Notfallstation nicht die Anlaufstelle per se ist, sondern dass man im Schweizer System zuerst den Arzt konsultieren muss.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen und den Antrag Stark abzulehnen.
Wasserfallen Flavia · Mit-F · Conseil des Etats · Berne · Groupe socialiste
Nur noch eine kurze Ergänzung; vom Kommissionssprecher und von Kollege Müller wurde schon vieles gesagt.
Herr Stark, der Antragsteller, hat vielleicht ein Déjà-vu, aber seine "vue", also sein Blick, ist schon sehr getrübt, und seine Hoffnung ist aus meiner Sicht unberechtigt. Sie ist unberechtigt - wir haben uns das Modell sehr lange angeschaut -, denn es gibt keine Evidenz und keinen Grund, zu hoffen, dass die Einführung dieser Gebühr, die nur zu einer Mehrbelastung der Patientinnen und Patienten führen würde, die Notfälle entlasten würde. Das haben auch die Personen, die auf den Notfällen arbeiten, in der Anhörung ganz deutlich gesagt. Im Übrigen haben sich auch die Versicherer sehr deutlich gegen diese Gebühr ausgesprochen.
Herr Stark, Sie erhoffen sich eine Verhaltensänderung, aber eine solche kann gar nicht eintreten, weil wir mit einer solchen Gebühr das Problem nicht an der Wurzel packen. Es gibt ganz viele Gründe, weshalb die Menschen auf den Notfall gehen. Sie haben den Husten erwähnt, aber ein Grund kann auch sein, dass die Grundversorgung ungenügend ist oder dass die Kenntnisse über das Versorgungssystem ungenügend sind.
Ich möchte auch noch Ihr Plädoyer für Innovationen aus den Kantonen aufnehmen. Es wäre höchst problematisch, wenn dieser Zuschlag nun in einzelnen Kantonen eingeführt würde und in anderen nicht. Dann würde der Zuschlag nämlich für alle Personen gelten, die in einem solchen Kanton wohnen - egal, wo sie auf den Notfall gehen. Viel Glück an die Notfallaufnahmen und die Versicherer, welche diese Differenzierung mit einer überschaubaren Administration dann auch noch umsetzen müssten. Das würde zu sehr viel Aufwand führen. Immer wieder hören wir, der administrative Aufwand im Gesundheitswesen sei zu hoch. Mit der Einführung einer solchen Gebühr würden wir ihn ganz deutlich erhöhen.
Weil wir von Innovationen sprechen: Es ist schade, dass Kollege Stark nicht in unserer Kommission ist, denn er hätte als ehemaliger Gesundheitsdirektor sehr viel Kompetenz; das ist gar keine Frage. Frau Bundesrätin Baume-Schneider hat jedoch einen runden Tisch für die Kostendämpfung eingeführt. An diesem runden Tisch ist beispielsweise ein Modell entstanden bzw. entwickelt worden, auch unter Mitarbeit von namhaften grossen Kassen. Das Modell heisst Notfall-Finder und ist im Kanton Bern in Kraft. Wenn Sie einen Notfall haben, gehen Sie auf diese Website. Sie finden sofort heraus, welche Notaufnahmen überlastet sind und wo es noch Kapazitäten hat. So kann man auf ganz einfache Weise nur schon eine bessere Verteilung zwischen den Notaufnahmen erreichen.
Wenn man das jetzt noch mit einer Symptomerkennung und mit einer Vortriage kombiniert, dann haben wir eine echte Innovation und ein Modell, das wir schweizweit einführen können - wenn, das ist mein Appell, die Versicherungen und eventuell auch die Leistungserbringer ein Commitment für eine bescheidene Finanzierung abgeben. Das sind echte Lösungen und echte Innovationen - statt einer Scheinlösung, die zu einer Mehrbelastung der Patientinnen und Patienten führt und leider die Hoffnungen von Kollege Stark nicht erfüllen wird.
Ich bitte Sie, den klaren einstimmigen Beschlüssen Ihrer Kommission zu folgen.
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich habe noch zwei, drei Ergänzungen. Ich verstehe das Votum von Kollege Stark, das höre ich viel. Ich war immer kritisch gegenüber einer solchen Notfallgebühr, aber man sollte jetzt nicht so argumentieren, dass eine Mutter, die mit ihrem Kind wegen eines Schnitts im Finger von dieser Bestimmung erfasst würde und dass das nicht sein könne.
Ich habe das noch selten erlebt: 100 Prozent der Anhörungsteilnehmer sagten, dass wir keine solche Regelung vorsehen sollten. Das zeigt doch, dass wir sie nicht beschliessen sollten. So wie es jetzt aufgegleist ist, wird die Ausnahme zur Regel. Die Mutter mit dem Kind fällt nicht darunter, weil Kinder ausgenommen sind; Schwangere sind ausgenommen usw. Man hätte sogar die Motivation, sich mit dem Krankenwagen ins Spital bringen zu lassen, weil dann keine Notfallgebühr anfallen würde. Das ist also mittlerweile auch gesetzestechnisch etwas, das man gar nicht unterstützen sollte.
Uns wurde ein Beispiel dafür gegeben, wer so am Schluss noch von der Regelung erfasst würde: Es trifft die ältere Dame mit Brustkrebs, die vielleicht immer wieder am Wochenende einen Vorfall hat; die bezahlt dann jedes Mal 50 Franken - auch, weil der Grundversorger oder die Grundversorgerin keinen Wochenenddienst mehr hat. Das ist ja nicht der Sinn dahinter.
Noch zu den Zahlen: Ich hatte in der Kommission das Beispiel Obwalden erwähnt. Dort übernehmen die Grundversorger den hausärztlichen Notfalldienst im Spital. Das ist eine tolle Organisation. Man konnte mir nicht sagen, ob diese Fälle dann auch unter Notfälle in diesem Sinne hier fallen würden. Wenn das der Fall wäre, dann hätten wir eine falsche Zahl und falsche Folgerungen, die wir daraus ziehen würden.
Diese Diskussion weist auch auf das Grundversorgerproblem hin: Je weniger wir eine Grundversorgerabdeckung haben, desto mehr Leute haben wir im Notfall. Wir sollten nicht die Leute bestrafen, wenn es zu wenig Grundversorger gibt.
Kollegin Wasserfallen sagte, dass die Kantone innovativ sein können. Sie sind es, und sie haben das von uns auch verlangt. Ich bitte Sie deshalb, das den Kantonen zu überlassen. Auch wenn es eine langwierige Geschichte ist und Sie ein Déjà-vu haben: Lehnen wir diese Vorlage ab.
Mühlemann Benjamin · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical
Ich kann den Eintretensantrag Stark durchaus nachvollziehen. Die Idee hinter der parlamentarischen Initiative ist auf den ersten Blick immer noch interessant. Deshalb hat dieser Rat der Initiative 2021 wohl auch Folge gegeben. Das Problem hinter der Initiative ist real: Die Notfallstationen sind sehr stark belastet. Es gibt Menschen, die die Notfallstationen aufsuchen, obwohl sie andernorts günstiger behandelt werden könnten. Das bindet Personal, verursacht Kosten und erschwert den Spitälern tatsächlich ihre eigentliche Aufgabe in der Notfallversorgung. Insofern ist die Stossrichtung sympathisch: Eigenverantwortung stärken und Patientenströme besser lenken.
Nun haben wir heute aber nicht mehr dieselbe Ausgangslage wie 2021. Damals stand eine einfache Idee zur Diskussion. Wer wegen eines Bagatellfalls unnötigerweise eine Spitalnotfallaufnahme aufsucht, soll dafür einen zusätzlichen finanziellen Beitrag leisten. Inzwischen wissen wir dank der Kommission deutlich mehr. Bei der konkreten Ausarbeitung der Vorlage hat sich gezeigt, dass sich gerade die vermeintlich einfache Unterscheidung zwischen einem Bagatellfall und einem echten Notfall in der Praxis kaum sauber und ohne erhebliche Folgeprobleme vornehmen lässt.
Deshalb ist aus der ursprünglichen Gebühr für Bagatellfälle inzwischen etwas ganz anderes geworden. Lesen Sie die Fahne! Eine grundsätzliche zusätzliche Kostenbeteiligung für Patientinnen und Patienten, die ohne vorgängige Überweisung eine Spitalnotfallaufnahme aufsuchen, ist doch ein wesentlicher Unterschied zur ursprünglichen Idee. Es werden damit nicht mehr gezielt Bagatellfälle bestraft, die nicht nötig wären auf der Notfallaufnahme, nein, es gibt bei allen nicht überwiesenen Gängen auf die Notfallstation eine finanzielle Belastung. Genau hier beginnt das Problem.
Ich bin auch ehemaliger Gesundheitsdirektor eines Gebirgskantons, und ich kann Ihnen sagen: Gerade ausserhalb der grossen Zentren ist die Versorgungsrealität nicht immer so schön geordnet, wie es ein solches Modell, das hier vorgeschlagen ist, voraussetzen würde. Die Realität ist: Nachts am Wochenende besteht häufig gar keine solche Auswahl zwischen Hausarzt, Permanence, Telemedizin und Spitalnotfall. Wer dann wirklich medizinische Hilfe braucht, geht dorthin, wo überhaupt noch jemand erreichbar ist. Es wurde mehrfach gesagt, dass für die Patientinnen und Patienten im Voraus nicht immer klar ist, ob es tatsächlich ein Bagatellfall ist. Wir müssen aufpassen, dass wir mit einem finanziellen Lenkungsinstrument - wenn man das so nennen will - nicht Menschen davon abhalten, rechtzeitig medizinische Hilfe aufzusuchen.
Ein weiterer Punkt wurde bis jetzt noch nicht gross erwähnt: die konkrete Umsetzung in den Spitälern. Ich verfolge diese Frage auch aus meiner Funktion als Präsident von Ospita, dem Verband der Schweizer Gesundheitsunternehmen, womit ich meine Interessen offengelegt habe. Die Einschätzung in der gesamten Branche ist klar: Auch der nationale Verband der Schweizer Spitäler und Kliniken, H plus, warnt vor erheblichem zusätzlichen administrativen Aufwand, der hier entsteht. Es ist eben nicht ganz so, wie Kollege Stark es dargestellt hat, dass die Spitäler das wünschen, was hier auf dem Tisch liegt. Wir müssen aufpassen, dass eine gut gemeinte Gebühr am Ende nicht zusätzliche Prüfungen, Dokumentationen und so weiter auslöst, die nachher die Gebühr weitgehend wieder auffressen. Dann hätten wir mehr Bürokratie geschaffen, ohne die Notfallstationen spürbar zu entlasten.
Das Personal auf den Notfallstationen sollte sich möglichst um Patientinnen und Patienten kümmern können und nicht neue administrative Aufgaben übernehmen müssen. Wenn wir es wirklich entlasten wollen, sollten wir dort ansetzen, wo die Wirkung grösser ist: bei einer guten Triage, bei telefonischen und digitalen Erstberatungen, bei erreichbaren Grundversorgungsangeboten - woran die Kantone intensiv arbeiten - und bei einer besseren Gesundheitskompetenz der gesamten Bevölkerung. Das sind vielleicht etwas weniger spektakuläre Instrumente als eine zusätzliche Gebühr, aber sie lösen das eigentliche Problem sicher zielgerichtet.
Zum Fazit aus meiner Sicht: Das ursprüngliche Anliegen ist nachvollziehbar, Eigenverantwortung ist richtig, auch finanzielle Anreize können im Gesundheitswesen sinnvoll sein, aber ein Anreiz funktioniert nur dann, wenn die betroffene Person tatsächlich eine vernünftige Alternative hat. Wo diese Alternative fehlt, wird aus einem Lenkungsinstrument schlicht eine zusätzliche Rechnung.
Ich bin überzeugt: Mit dem Vorstoss, der hier auf dem Tisch liegt, wird nicht die Eigenverantwortung gestärkt, wie es sich Kollege Stark wünscht, und es wird auch kein Wettbewerb der Ideen befeuert, sondern es wird ein Bürokratieapparat aufgeblasen. Die Kommission hat das festgestellt und kommt einstimmig zum Schluss, dass Fehlanreize, Aufwand und Risiken gegenüber dem erwartbaren Nutzen überwiegen.
Ich bitte Sie deshalb, der Kommission zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura
Il est clair que le Conseil fédéral soutient l'objectif de désengorger les services d'urgence des hôpitaux. Néanmoins, il considère que la réglementation proposée ne permettra absolument pas d'atteindre cet objectif.
Le Conseil fédéral partage l'avis de la majorité des acteurs et partenaires concernés : l'obligation de délivrer et de contrôler les demandes écrites de transfert entraînerait une charge administrative supplémentaire pour les médecins, mais également pour les pharmaciens, les pharmaciennes, ainsi que pour les assureurs. Pour éviter une majoration de la quote-part, chaque consultation dans un service d'urgence hospitalier devrait en effet être précédée d'une consultation dans un cabinet médical, une pharmacie, ou auprès d'un service de télémédecine. Il en résulterait des examens à double et des retards dans la prise en charge. Ce projet créerait indubitablement des obstacles administratifs supplémentaires, compliquant les processus dans le système de santé et engendrant, en fin de compte, des coûts supplémentaires. En outre, lorsqu'un cabinet médical ne peut pas proposer un rendez-vous à brève échéance, il oriente régulièrement les patientes et les patients directement vers le service d'urgence d'un hôpital pour des raisons médicales, dans l'intérêt des personnes concernées. Avec le projet proposé, une demande écrite de transfert serait désormais nécessaire dans une telle situation, afin justement d'éviter la majoration de la quote-part, ce qui entraînerait des coûts supplémentaires.
Le Conseil fédéral attache une grande importance à limiter au maximum la charge administrative des fournisseurs de prestations. Ceux-ci peuvent ainsi consacrer leurs ressources en personnel, déjà limitées, à la fourniture des prestations médicales. Par ailleurs, comme la majorité des acteurs concernés l'a mentionné, le Conseil fédéral estime que la réglementation proposée n'aura guère l'effet visé. D'une part, la majoration ne concernerait qu'environ la moitié des personnes assurées. Elle toucherait notamment des personnes gravement malades ou encore des personnes atteintes d'une maladie chronique, qui supportent déjà des coûts de santé élevés en raison de leur état de santé, ce que le projet ne vise pas. Les nombreuses exceptions prévues réduisent, elles aussi, l'effet incitatif du projet et n'apportent pas davantage de clarté. D'autre part, le supplément de 50 francs devrait principalement toucher des personnes particulièrement vulnérables, notamment des personnes issues de milieux socioéconomiques défavorisés. Ce supplément pourrait les conduire à renoncer à une consultation aux urgences malgré la nécessité médicale.
En outre, la mise en oeuvre du projet est difficile. Il n'est notamment pas établi comment les prestations des pharmaciennes et des pharmaciens devraient être rémunérées, ceux-ci n'étant pas autorisés en vertu du droit en vigueur à poser des diagnostics ni à établir les demandes écrites de transfert. De même, la notion de centre de télémédecine n'est pas définie dans la loi. La mise en oeuvre du projet pourrait également entraîner une multiplication des questions en matière de responsabilité civile. En effet, par crainte d'engager leur responsabilité, les personnes habilitées à établir les demandes écrites de transfert pourraient en fait être davantage enclines à en délivrer, de sorte que l'effet incitatif recherché ne serait pas atteint. Les patientes et les patients pourraient engager des démarches juridiques s'ils subissaient des complications après avoir renoncé à se rendre à un service d'urgence sur la base d'une telle évaluation.
Quant au respect du fédéralisme, la possibilité d'instaurer une liberté pour les cantons d'introduire ce supplément compliquerait le système de l'assurance-maladie de manière significative et réduirait non seulement la transparence, mais créerait aussi des incertitudes dans son application. Comme cela a été relevé, si un canton introduit la majoration, celle-ci s'applique en effet à toutes les personnes qui y ont résidence, y compris lorsqu'elles consultent un service d'urgence hospitalier situé dans un autre canton. Tous les fournisseurs de prestations devraient donc être en mesure d'appliquer le système de demande écrite de transfert préalable, même s'ils exercent dans un canton qui n'a pas introduit ladite réglementation. Les assureurs-maladie devraient quant à eux distinguer les personnes assurées selon leur canton de résidence, ce qui entraînerait une charge administrative pour le moins considérable. Pour les personnes assurées, cette situation serait également difficile à comprendre.
Le Conseil fédéral est convaincu que le projet entraîne une charge administrative sans pour autant atteindre l'objectif visé. Le projet confronte les personnes en situation d'urgence à des obstacles supplémentaires plutôt que de renforcer la responsabilité. Il serait préférable de privilégier des solutions alternatives, telles que l'amélioration des dispositifs de triage, la promotion de l'offre médicale de premier recours, le soutien aux médecins de famille et le développement des compétences en matière de santé des personnes assurées.
Le Conseil fédéral vous prie de ne pas entrer en matière sur le présent projet.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir stimmen über den Eintretensantrag Stark ab. Die Kommission und der Bundesrat beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 11 Stimmen
Dagegen ... 33 Stimmen
(1 Enthaltung)
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat zurück.