24.4493
Non à la limitation de la durée des mandats au sein des organes dirigeants des organisations faîtières et des organisations sportives
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Heimgartner, Blunschy, Durrer, Freymond, Gafner, Huber, Hug, Meier Andreas, Rüegsegger, Stettler-Riem Katja, Wandfluh)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Heimgartner, Blunschy, Durrer, Freymond, Gafner, Huber, Hug, Meier Andreas, Rüegsegger, Stettler-Riem Katja, Wandfluh)
Adopter la motion
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Heimgartner Stefanie · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Meine Motion verlangt, die staatlich vorgegebene Amtszeitbeschränkung für Leitungsorgane der Sportverbände wieder zu streichen.
Im Kern geht es um eine einfache Frage: Wem trauen wir zu, zu entscheiden, wer einen Sportverband führen soll - den Verbänden und ihren Mitgliedern oder dem Staat? Für mich ist die Antwort klar. Der Schweizer Sport lebt zu einem grossen Teil vom Milizsystem. Er lebt von Menschen, die neben Beruf und Familie ihre Freizeit in ihn investieren, Verantwortung übernehmen und sich oft über viele Jahre für ihre Sportarten engagieren. Dabei bauen sie Wissen, Erfahrung und wertvolle Netzwerke auf. Seien wir ehrlich, das Problem vieler Vereine und Verbände ist heute nicht, dass sich zu viele Menschen um ein Vorstandsamt reissen. Viele sind froh, wenn sie überhaupt genügend geeignete und engagierte Personen finden. Ausgerechnet diesen Organisationen sagen wir nun: Wenn ihr jemanden habt, der kompetent ist, gute Arbeit leistet, das Vertrauen der Mitglieder geniesst und bereit ist, weiterhin Verantwortung zu übernehmen, muss diese Person nach einer bestimmten Anzahl Jahre trotzdem gehen. Ich frage Sie: Warum?
Begründet wird dies mit der Good Governance. Selbstverständlich ist Good Governance wichtig. Wir wollen transparente Strukturen, klare Verantwortlichkeiten und funktionierende Kontrollen. Aber gute Führung entsteht doch nicht automatisch dadurch, dass man erfahrene und bewährte Personen nach einer bestimmten Anzahl Jahre aus dem Amt entfernt. Eine lange Amtsdauer ist nicht automatisch schlechte Governance, und eine kurze Amtsdauer ist noch lange keine Garantie für gute Governance. Entscheidend ist doch, ob jemand seine Aufgabe gut erfüllt und weiterhin das Vertrauen der Mitglieder geniesst. Dafür gibt es ein sehr einfaches und demokratisches Mittel. Das ist die Wahl durch die Mitglieder.
Wenn ein Präsident, eine Präsidentin oder ein Vorstandsmitglied schlechte Arbeit leistet, kann diese Person durch die Mitglieder abgewählt werden. Dafür brauchen wir keine staatlich verordnete maximale Amtsdauer. Weshalb soll, wenn jemand hervorragende Arbeit leistet, weiterhin motiviert ist und von den Mitgliedern demokratisch wiedergewählt wird, der Staat sagen können, nein, sie dürften diese Person nicht mehr wählen? Das ist für mich ein unnötiger Eingriff in die Vereinsautonomie. Hinzu kommt, dass unser Schweizer Sport föderal von unten nach oben aufgebaut ist. Viele Menschen engagieren sich zuerst in einem Verein, später vielleicht in einem Regional- oder Kantonalverband und übernehmen irgendwann Verantwortung auf nationaler Ebene. Bis jemand dort angekommen ist, hat diese Person oft jahrelange Erfahrung gesammelt. Es ist deshalb widersprüchlich, wenn wir einerseits beklagen, dass es immer schwieriger wird, Menschen für Milizämter zu gewinnen, und andererseits diejenigen, die sich langfristig engagieren, zwingen, nach einer staatlich festgelegten Frist aufzuhören. Wir müssen freiwilliges Engagement fördern und nicht mit einem staatlichen Ablaufdatum versehen.
Noch etwas ist mir wichtig. Meine Motion verbietet Amtszeitbeschränkungen nicht. Wenn ein Sportverband zum Schluss kommt, dass eine Amtszeitbeschränkung für seine Organisation sinnvoll ist, soll er diese selbstverständlich in seinen Statuten vorsehen können. Er kann, aber er muss nicht, das ist ein entscheidender Unterschied. Unsere Sportverbände sind unterschiedlich. Was für einen grossen professionell geführten Verband sinnvoll sein kann, muss für einen anderen stark vom Milizsystem getragenen Verband noch lange nicht die richtige Lösung sein. Wir sollten unseren Verbänden wieder mehr Eigenverantwortung zugestehen. Erfahrung ist kein Makel, Kontinuität ist kein Governance-Problem, und demokratische Wiederwahl ist keine Gefahr für den Schweizer Sport. Wer einen Verband führen soll, sollen diejenigen entscheiden, die diesen Verband tragen - nicht der Bund, nicht die Verwaltung, sondern die Verbände selbst und ihre Mitglieder.
Ich bitte Sie deshalb, meine Motion zu unterstützen.
Brenzikofer Florence · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Die Motion Heimgartner verlangt, die Vorgaben zur Amtszeitbeschränkung in Sportorganisationen aufzuheben. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 13. August 2026 die Motion von Nationalrätin Stefanie Heimgartner vorberaten. Die Motion beauftragt den Bundesrat, Artikel 72d Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 4 der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung zu streichen und alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dahingehend anzupassen, dass für den Einsitz in Leitungsorganen von Dachverbänden und Sportorganisationen keine Amtszeitbeschränkung mehr gilt.
Die Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Eine Regelung zur Amtszeitbeschränkung hilft der Organisation, die Nachfolge zu planen bzw. sicherzustellen, dass sie langfristig die Organe besetzen kann. Eine Regelung sorgt für Erneuerung, bringt neue Perspektiven in die Führungsgremien und verhindert, dass sich Macht und Verantwortung über Jahrzehnte bei denselben Personen konzentrieren.
Gerade im Sport, wo viele Organisationen stark von ehrenamtlichem Engagement leben, ist eine solche Erneuerung wichtig. Es geht nicht darum, verdiente Persönlichkeiten möglichst schnell aus ihren Funktionen zu drängen. Es geht darum, Strukturen zu schaffen, die eine regelmässige Erneuerung ermöglichen und langfristig funktionieren.
Dabei ist wichtig, genau hinzuschauen, was die geltenden Bestimmungen tatsächlich verlangen. Die Sportförderungsverordnung schreibt keine konkrete maximale Amtsdauer vor. Sie verlangt lediglich, dass die Sportorganisationen in ihren Statuten eine Regelung zur Amtsdauer von Mitgliedern ihrer Leitungsorgane vorsehen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt den Organisationen überlassen. Die Behauptung, dass Vorstandsmitglieder zum Rücktritt gezwungen würden, stimmt nicht. Das können Sie, Herr Bundesrat und Sportminister Pfister, sicher nochmals bestätigen.
Auch Swiss Olympic geht mit Augenmass vor. Im Branchenstandard wird eine maximale Amtsdauer von zwölf Jahren bei vierjährigen Wahlperioden empfohlen. Eine starre gesetzliche Vorgabe von zwölf Jahren besteht hingegen gerade nicht. Wir schaffen hier also keine staatliche Einheitslösung für alle Sportorganisationen. Wir verlangen vielmehr, dass sich die Organisationen selber mit der Frage auseinandersetzen, wie lange eine Person ein Leitungsamt ausüben soll. Denn Good Governance bedeutet nicht möglichst wenig Regeln. Good Governance bedeutet gute und angemessene Regeln, die Verantwortung, Transparenz und Erneuerung ermöglichen.
Auch hier spricht die Praxis für die geltende Regelung. Seit ihrer Einführung im Jahre 2023 haben 88 Prozent der Swiss-Olympic-Mitgliedsverbände eine Regelung zur Amtszeitbeschränkung. Das zeigt, dass die Sportorganisationen mit dieser Vorgabe umgehen können. Sie wird nicht als unüberwindbares Hindernis erlebt. Im Gegenteil, Swiss Olympic als Dachverband des Schweizer Sports befürwortet die Amtszeitbeschränkung ausdrücklich. Swiss Olympic bezeichnet sie zusammen mit der ausgewogenen Geschlechtervertretung als wichtiges Instrument einer guten Verbandsführung. Gleichzeitig wird betont, dass die heutigen Regelungen klare Governance-Ziele mit einem hohen Mass an Eigenverantwortung der nationalen Verbände verbinden.
Ich fasse zusammen: Wie eingangs erwähnt, beantragt Ihnen die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, die Motion Heimgartner abzulehnen. Sie möchte an der bestehenden und praktikablen Praxis festhalten.
Revaz Estelle · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
Le 4 juin 2026, vous avez transmis la motion Heimgartner 24.44493 à notre commission pour un examen préalable. La première question que nous nous sommes posée est la suivante : pourquoi faut-il des règles de bonne gouvernance dans le sport ? Nous souhaitons toutes et tous que le sport soit équitable et sûr, en particulier lorsqu'il concerne des enfants et des adolescents. Cela implique également une gestion responsable des organisations sportives, ainsi qu'une utilisation appropriée des fonds fédéraux. C'est dans cette optique que le Conseil fédéral a défini des principes de bonne gouvernance dans l'ordonnance sur l'encouragement du sport. La limitation de la durée des mandats s'inscrit dans un ensemble de mesures destinées à renforcer la transparence, l'équité et la prévention des conflits d'intérêts.
Ces exigences ne constituent pas une particularité suisse. Elles s'inscrivent dans un mouvement international largement reconnu et sont soutenues par diverses organisations, notamment le CIO, le Conseil de l'Europe et le Partenariat international contre la corruption dans le sport (IPACS).
Le sujet a déjà été débattu récemment dans notre Parlement. L'ordonnance révisée est désormais en vigueur depuis trois ans et les exigences imposées aux organisations s'appliquent depuis le début de l'année 2025. Les résultats sont très encourageants. À la fin de l'année 2025, plus de 90 pour cent des fédérations sportives nationales respectaient déjà les exigences relatives à la limitation de la durée des mandats. La plupart des autres fédérations avaient engagé les démarches nécessaires. Un accompagnement personnalisé est par ailleurs prévu, ainsi qu'une certaine marge de manoeuvre lorsque ces exigences ne peuvent objectivement pas être respectées. Sur le plan des clubs locaux, aucune résistance à cet objectif n'a pour l'instant été constatée.
Le système semble donc fonctionner et, pour la majorité de la commission, il ne serait pas opportun de revenir sans cesse sur les règles édictées. Les organisations ont besoin de stabilité. Pour la majorité de la commission, il n'y a donc aucune raison de légiférer à nouveau dans ce domaine. Une minorité rappelle que notre système de milices repose largement sur le bénévolat. Elle souligne qu'il est de plus en plus difficile de trouver des personnes prêtes à s'engager et qu'il est donc important de pouvoir compter sur l'expérience acquise au fil des ans. La majorité de notre commission estime au contraire que la limitation des mandats favorise le renouvellement et encourage les jeunes à prendre leurs responsabilités. Elle rappelle enfin que cette règle est bien acceptée et qu'elle ne pose pas de problème majeur dans sa mise en oeuvre, puisque - rappelons-le - 90 pour cent des organisations concernées la respectent déjà.
Par 13 voix contre 12, notre commission vous recommande donc de rejeter la motion.
Meier Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Motion 24.4493 verlangt, dass die Amtszeitbeschränkung in Leitungsorganen von Dachverbänden und Sportorganisationen nicht mehr als Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes vorgeschrieben wird. Die Kommission beantragt, es wurde gesagt, mit 13 zu 12 Stimmen, die Motion abzulehnen. Ich vertrete die Minderheit Heimgartner und beantrage Ihnen, die Motion anzunehmen.
Auch die Minderheit stellt die Bedeutung einer guten Governance im Sport nicht infrage. Transparenz, klare Verantwortlichkeiten und die Vermeidung von Interessenkonflikten sind wichtig, gerade dort, wo öffentliche Gelder eingesetzt werden. Die Frage ist jedoch, wie weit der Bund die interne Organisation der Sportverbände regeln soll. Eine Beschränkung der Amtszeit kann sinnvoll sein. Sie kann zur Erneuerung von Führungsgremien beitragen und verhindern, dass sich Strukturen über sehr lange Zeit verfestigen. Viele Sportverbände haben deshalb bereits entsprechende Bestimmungen in ihren Statuten verankert. Zu meiner Kollegin Brenzikofer: Ein Beispiel ist Swiss Tennis. Wir teilen das Hobby. Der Verband hat eine maximale Amtszeit von 16 Jahren eingeführt und gleichzeitig eine Übergangsregelung geschaffen. Das zeigt, dass ein Verband selbst eine differenzierte Lösung finden kann, die Erneuerung mit Erfahrung und Kontinuität verbindet. Die Minderheit ist deshalb nicht gegen Amtszeitbeschränkungen. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob der Bund eine solche Regel als Voraussetzung für Finanzhilfen vorschreiben muss.
Die Schweizer Sportlandschaft ist ausserordentlich vielfältig. Wir haben grosse, professionell organisierte nationale Verbände, aber auch kleine Verbände und Vereine, die weitgehend auf ehrenamtlicher Arbeit beruhen. Ihre Strukturen, ihre personellen Möglichkeiten und ihre Herausforderungen unterscheiden sich erheblich.
Gerade im Milizsystem kann es schwierig sein, geeignete Personen für Führungsaufgaben zu finden. Wer bereit ist, über viele Jahre Verantwortung zu übernehmen, verfügt häufig über grosse Erfahrung und ein wertvolles Netzwerk. Eine starre zeitliche Begrenzung kann deshalb im Einzelfall auch dazu führen, dass eine bewährte und demokratisch gewählte Führungsperson ihr Amt abgeben muss, obwohl der Verband sie weiterhin im Amt haben möchte.
Für die Minderheit ist deshalb entscheidend, dass die Verantwortung dort bleibt, wo sie sinnvoll wahrgenommen werden kann: bei den Sportorganisationen selbst. Die Verbände können Amtszeitbeschränkungen vorsehen. Sie können diese an ihre Strukturen anpassen und in ihren Statuten festschreiben. Letztlich entscheiden ihre Mitglieder demokratisch über diese Regeln und über die Personen, die ihre Organisationen führen. Gute Governance bedeutet nicht zwingend, dass für alle Sportorganisationen dieselbe organisatorische Lösung gelten muss. Die Minderheit möchte deshalb den Verbänden in dieser Frage mehr Eigenverantwortung überlassen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, die Motion anzunehmen.
Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
J'ai cru comprendre qu'il s'agissait des organisations faîtières ou des fédérations sportives nationales et non pas des clubs. Pouvez-vous préciser pourquoi vous avez utilisé régulièrement la notion de "club" dans votre intervention afin de clarifier de quoi il s'agit ?
Meier Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Je parle des organisations concernées par les subventions de la Confédération, mais c'est aussi valable pour les organisations qui peuvent s'organiser elles-mêmes, selon leurs statuts. Cela restera un acte démocratique de l'organisation elle-même et ne nécessitera pas l'obligation de recevoir un avis de la fédération.
Pfister Martin · BR-M · Conseil fédéral · Zoug
Ich habe die Motionärin, Frau Nationalrätin Heimgartner, gehört und kann die Anliegen ihrer beiden heute zu beratenden Motionen nachvollziehen. Dennoch bittet Sie der Bundesrat, diese abzulehnen. Lassen Sie mich erläutern, warum.
Die Sportförderungsverordnung sieht vor, dass Finanzhilfen des Bundes nur dann ausgerichtet werden, wenn sich eine Sportorganisation an die Governance-Vorgaben von Swiss Olympic, dem Dachverband des Schweizer Sportes, hält. Dies ist in Vorkommnissen der Vergangenheit begründet. Die Politik und der private Sport haben vor nicht allzu langer Zeit mit neuen Vorgaben auf die festgestellten Probleme und Missstände der vergangenen Jahre - Stichwort Magglingen-Protokolle - reagiert. Das war und ist richtig so.
Die Einhaltung international wahrgenommener Governance-Standards hat ein zentrales Ziel: die Stärkung der Strukturen der Sportorganisationen und den Schutz von Sportlerinnen und Sportlern sowie professionellen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Amtszeitbeschränkungen fördern das Bewusstsein der Organisationen, sich regelmässig und rechtzeitig um ausreichend Nachwuchspersonal zu bemühen, was angesichts der ehrenamtlich geprägten Strukturen im Sport essenziell ist. Während Erfahrung und Kontinuität wichtig sind, soll gleichzeitig Wissen geteilt werden. Neue, insbesondere junge Personen sollen gefördert werden, um Verantwortung übernehmen zu können und in Führungsfunktionen hineinzuwachsen.
Die Vorgaben des Bundes und des Dachverbandes Swiss Olympic sind allerdings äusserst komplex - das gebe ich zu. Es gibt sowohl die Verordnung als auch den Branchenstandard von Swiss Olympic, wobei die darin aufgeführten Vorgaben nicht für alle Verbände und Vereine gleichermassen gelten. Ein Beispiel ist die in der Motion angeprangerte Amtszeitbeschränkung. Die Sportförderungsverordnung schreibt vor, dass der Dachverband Vorgaben bezüglich der Amtszeitbeschränkungen für Funktionen in Leitungsorganen der Sportorganisationen macht, sie schreibt jedoch keine maximale Amtsdauer vor. Der Branchenstandard von Swiss Olympic verlangt von den nationalen Sportverbänden und lokalen Sportvereinen lediglich, eine individuelle Regelung in den Statuten zu verankern, und empfiehlt eine Amtsdauer von zwölf Jahren. Die konkrete Ausgestaltung bleibt den Verbänden und Vereinen überlassen, was auch richtig ist.
In diesem Sinne kann ich auch gegenüber Referentin Brenzikofer bestätigen: Niemand wird zum Rücktritt gedrängt, da dies auch nicht vorgesehen ist. Auch Nationalrat Meier hat darauf hingewiesen, dass es sich beim Branchenstandard lediglich um eine Empfehlung für eine individuelle Regelung in den Statuten handelt. Wie eingangs erwähnt, haben wir Sie gehört und möchten Schweizer Sportvereine, die zu einem grossen Teil nur dank des Ehrenamtes funktionieren, nicht unnötig belasten. Swiss Olympic sieht daher in Absprache mit dem BASPO vor, den Branchenstandard so anzupassen, dass zwar weiterhin eine Auseinandersetzung mit dem Thema Amtszeit in den Vereinen stattfindet, das Festschreiben einer Beschränkung in den Vereinsstatuten jedoch nicht zwingend verlangt wird. Für diesen allen Interessen Rechnung tragenden Ansatz ist keine Anpassung der Sportförderungsverordnung erforderlich.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.
Vote
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission et le Conseil fédéral proposent de rejeter la motion. Une minorité Heimgartner propose de l'adopter.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 109 Stimmen
Dagegen ... 80 Stimmen
(6 Enthaltungen)