25.404, 24.089

Contre-projet indirect à l’initiative foie gras / «Oui à l’interdiction d’importer du foie gras (initiative foie gras)». Initiative populaire

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

25.404

Tierschutzgesetz

Loi sur la protection des animaux

Ziff. I Art. 14a

Antrag der Mehrheit

Abs. 4

Sind diese nicht zurückgegangen, so sind im Bericht Reduktionsmassnahmen oder tierwohlbezogene Auflagen vorzuschlagen. Der Bundesrat trifft die erforderlichen Massnahmen. Er kann insbesondere die Einfuhr an Bedingungen in Bezug auf die Herstellungsverfahren knüpfen, weitere Kennzeichnungspflichten vorsehen oder, falls diese Massnahmen nicht ausreichen, die Einfuhr einschränken. Mengenmässige Einfuhrbeschränkungen ...

Abs. 5

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Brüngger, Crevoisier Crelier, Gmür-Schönenberger, Mühlemann, Wasserfallen Flavia)

Abs. 4

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. I art. 14a

Proposition de la majorité

Al. 4

Si les importations n'ont pas diminué, le rapport propose des mesures pour les réduire ou des conditions liées au bien-être animal. Le Conseil fédéral prend les mesures nécessaires. Il peut notamment soumettre l'importation de ces produits à certaines conditions relatives aux méthodes de production, prévoir des obligations supplémentaires en matière d'étiquetage ou, si ces mesures s'avèrent insuffisantes, limiter les importations. En cas de restriction quantitative ...

Al. 5

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Brüngger, Crevoisier Crelier, Gmür-Schönenberger, Mühlemann, Wasserfallen Flavia)

Al. 4

Adhérer à la décision du Conseil national

Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Wir befinden uns, wie erwähnt, in der Differenzbereinigung, in der zweiten Beratung hier im Ständerat. Es verbleibt noch eine Differenz in Artikel 14a Absatz 4, die Auswirkungen auf vier weitere Bestimmungen hat. Gemäss den Angaben der Verwaltung haben die Artikel, die noch Gegenstand der Differenzbereinigung sind, keinen Einfluss auf den Teil betreffend die Stopfleber, der in das neue Lebensmittelgesetz, den Bundesbeschluss 3 des Pakets Schweiz-EU, integriert werden soll.

Wir haben in diesem indirekten Gegenentwurf festgehalten, dass der Bundesrat nötigenfalls mengenmässige Einfuhrbeschränkungen erlassen kann. Die Frage, die entschieden werden muss, ist: Inwieweit soll man im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips vorgelagert zu diesen Einfuhrbeschränkungen Voraussetzungen festlegen? Mengenmässige Einfuhrbeschränkungen sind ein erheblicher Eingriff. Sie sehen bei Artikel 14a zwei Konzepte: Das Konzept der Mehrheit besagt, dass es auch qualitative Elemente gibt. Die Mast betrifft 10 Prozent des Lebens der Tiere, und bezüglich der 90 Prozent vorher stellen sich auch Fragen der Haltung, also ob diese bio oder nicht bio ist. Es gibt auch Labels, die das Tierwohl mit berücksichtigen - aber der Stopfvorgang ist natürlich tierquälerisch. Das ist das Konzept der Mehrheit. Gemäss dem Konzept der Minderheit ist der Stopfvorgang per se klar quälerisch, und was beim Tier vor dem Stopfvorgang passiert, ist weiter nicht zu beachten. Das ist eigentlich das, was zu entscheiden ist.

Sie können sich erinnern: Wir haben in der ersten Runde zwei Einzelanträge in unseren Beschluss integriert, darunter den Einzelantrag Broulis. Dabei ging es um die Frage, inwieweit private Einfuhren von der Vorlage abgedeckt werden.

Solche Einfuhren müssen beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit nicht angemeldet werden. An der Grenze könnten somit nur stichprobenweise Kontrollen durchgeführt werden. Wenn sich die Einhaltung des Gesetzes nur stichprobenweise kontrollieren lässt, ist die Durchsetzbarkeit der Bestimmung letztlich nicht gegeben. Eine Bestimmung, die nicht durchsetzbar ist, ist auch nicht verhältnismässig. Darum hat die Kommission im Sinne eines Entgegenkommens gegenüber dem Nationalrat beantragt, die Bestimmung zu streichen.

Dies gilt ebenso für den seinerzeitigen Einzelantrag Müller Damian, der weitere Kriterien vorsah. In der Kommission wurde nochmals deutlich gesagt, dass diese Kriterien aus dem Antrag ohnehin zur Anwendung kommen müssen. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission auf die Beibehaltung dieser Bestimmung verzichtet.

Ich komme zu den Abstimmungen: Wir haben zuerst einmal bereinigt und einstimmig entschieden, den seinerzeitigen Einzelantrag Broulis wieder zu eliminieren. Dann haben wir mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dass wir am ursprünglichen Konzept der WBK-S festhalten und tierwohlbezogene Auflagen integrieren wollen. Dann haben wir den seinerzeitigen Einzelantrag Müller Damian nochmals behandelt und haben mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, darauf zu verzichten. Schliesslich haben wir den bereinigten Beschluss dem Beschluss des Nationalrates gegenübergestellt. Mit 8 zu 4 Stimmen hat die bereinigte Fassung - also die Ursprungsfassung - der WBK-S obsiegt.

Die Minderheit wird ihre Überlegungen selbst darlegen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und an dieser Differenz festzuhalten.

Brüngger Severin · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe libéral-radical

Tatsächlich beantrage ich Ihnen, hier das Konzept des Nationalrates zu übernehmen und diese Differenz zu bereinigen. Der Unterschied zwischen Mehrheitsantrag und Minderheitsantrag ist relativ klein, aber meines Erachtens wesentlich. Die Kommissionsmehrheit möchte nämlich zusätzlich ausdrücklich tierwohlbezogene Auflagen und Bedingungen in Bezug auf die Herstellungsverfahren im Ausland im Gesetz verankern. Das tönt auf den ersten Blick sinnvoll. Wenn man aber genauer hinschaut, zeigt sich, dass der Mehrwert gering ist. Die Verwaltung hat uns in der Kommission auch sehr klar gesagt: Stopfen bleibt stopfen.

Die Produktion von Foie gras setzt die Zwangsfütterung voraus. Wir können vielleicht Vorgaben über Auslauf, Futter oder andere Haltungsbedingungen machen. Aber den eigentlichen Vorgang können wir ja nicht ändern. Gleichzeitig schaffen wir mit solchen Vorgaben zusätzliche Abgrenzungs-, Kontroll- und Vollzugsfragen und bewegen uns WTO-rechtlich auf schwierigem Terrain. Die Verwaltung hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anforderungen an ausländische Herstellungsverfahren die Vereinbarkeit mit unseren internationalen Verpflichtungen verschlechtern könnten.

Der Nationalrat hat die einfachere und klarere Lösung beschlossen. Der Bundesrat verfügt damit bereits über Instrumente, um zu reagieren, wenn die Importe nicht zurückgehen. Er kann Reduktionsmassnahmen treffen, zusätzliche Kennzeichnungspflichten vorsehen und die Einfuhr einschränken. Dafür müssen wir nicht zusätzliche Produktionsmethoden im Ausland per unserem Gesetz regulieren.

Wenn eine Regelung wenig zusätzlichen Nutzen bringt, gleichzeitig aber neue Vollzugsprobleme und rechtliche Risiken schafft, sollten wir darauf verzichten. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura

Le Conseil fédéral n'a jamais passé sous silence le fait qu'il n'était pas extrêmement euphorique quant aux différentes propositions. En date du 25 février 2026, il estimait certes que le contre-projet indirect se rapprochait plus de nos obligations internationales que l'initiative populaire, mais maintenant, il s'agit de s'en tenir à ce qui est le plus compatible avec nos obligations sur le plan international.

J'en viens directement aux dernières divergences qui concernent l'article 14a alinéas 4 et 5. Au sujet de ces divergences, les points suivants sont à relever.

La proposition de la majorité de la commission de votre conseil de compléter l'article 14a alinéa 4 de la loi par des conditions liées au bien-être animal et des conditions relatives aux méthodes de production, va à l'encontre, en fait, de la compatibilité du contre-projet indirect avec les obligations internationales de notre pays. En effet, les exigences liées au bien-être animal entraînent une discrimination injustifiée de la marchandise qui n'a pas véritablement de répercussion sur ses caractéristiques physiques. La production de foie gras implique forcément de gaver les canards et les oies. Dans ce contexte, seuls peuvent être définis des processus de production ou des conditions liées au bien-être animal - davantage de sorties, par exemple -, qui ne modifient en rien le processus de gavage, et qui n'ont aucune répercussion sur les caractéristiques physiques du produit. Une telle discrimination est donc contraire au droit de l'OMC.

C'est pourquoi nous vous invitons à rejeter la proposition de la majorité de votre commission.

Hingegen sollte dem Antrag der WBK-S gefolgt werden, wonach der Bundesrat ausschliesslich Reduktionsmassnahmen für die gewerbsmässigen Einfuhren und nicht auch für die privaten Einfuhren erlassen soll. Bei den privaten Einfuhren könnte nur stichprobenweise kontrolliert werden, ob die Reduktionsmassnahmen eingehalten werden. Lässt sich nur stichprobenweise kontrollieren, ob die Massnahmen eingehalten werden, stellt sich die Frage nach der Durchsetzbarkeit der Bestimmung. Ist eine Bestimmung nicht durchsetzbar, ist sie nicht verhältnismässig.

Je vous invite dès lors à soutenir la proposition de votre commission qui vise à biffer l'article 14a alinéa 5 de la loi. Cet alinéa concerne le certificat délivré par une organisation de certification qui atteste du respect des conditions liées au bien-être animal. En effet, un tel système entraînerait des coûts supplémentaires, notamment pour les importateurs, en ne changeant rien au fait que les canards et les oies doivent être gavés pour la production de foie gras. Le rapport coûts-bénéfices n'est dès lors pour le moins pas avantageux.

En conclusion, nous vous recommandons donc de rejeter la proposition de la majorité de votre commission concernant les conditions liées au bien-être animal, mais de soutenir les autres propositions de la commission.

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir haben zu beschliessen, und das per Handerheben, nicht als Reminiszenz an die Gründung des Bundesstaates - ich habe es Ihnen einleitend erklärt -, sondern wegen einer technischen Panne.

Abs. 4 - Al. 4

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 27 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 16 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abs. 5 - Al. 5

Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Dadurch, dass unser Rat der Minderheit gefolgt ist, fällt Absatz 5 im Grunde genommen weg, denn er ist im Konzeptantrag der Minderheit mitgemeint.

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Angenommen - Adopté

Ziff. I Art. 24 Abs. 2bis; 27 Abs. 1 Bst. b; 33

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. I art. 24 al. 2bis ; 27 al. 1 let. b ; 33

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

24.089

Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)"

Arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire "Oui à l'interdiction d'importer du foie gras (initiative foie gras)"

Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Zopfi

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative anzunehmen.

Art. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Zopfi

L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons d'adopter l'initiative.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die allgemeine Diskussion wurde bereits geführt. Es steht lediglich noch der Beschluss über die Abstimmungsempfehlung aus.

Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Materiell ist meines Erachtens alles gesagt. Ich gebe Ihnen noch das Abstimmungsergebnis der Kommission bekannt: Mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen ist die Kommission dem Bundesrat gefolgt und empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Es wurde keine Minderheit eingereicht, weshalb Kollege Zopfi diesen Einzelantrag eingereicht hat, den er nun wohl begründen wird.

Besten Dank, wenn Sie der Mehrheit der Kommission sowie dem Bundesrat folgen.

Zopfi Mathias · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe des VERT-E-S

Ich beantrage Ihnen, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Seit vielen Jahren ist das Stopfen von Enten und Gänsen in der Schweiz verboten. Das ist nicht zufällig und nicht aufgrund einer Modeerscheinung so, sondern aus guten Gründen. Denn die Zwangsfütterung fügt den Tieren erhebliches Leid zu und gilt daher als Tierquälerei.

Wenn wir heute über diese Initiative das letzte Mal vor der Abstimmung diskutieren, sollten wir uns in Erinnerung rufen, worum es konkret geht. Stopfleber entsteht nicht in einer gewöhnlichen Tierhaltung. Den Tieren wird während der Mastperiode mehrmals täglich ein Rohr in die Speiseröhre eingeführt. Sie finden Videos im Internet, die zeigen, wie das geht. Durch dieses Rohr werden grosse Mengen an energiereichem Futter in kurzer Zeit verabreicht. Das geschieht nicht deshalb, weil die Tiere Hunger hätten, sondern weil ihre Leber gezielt vergrössert und verfettet werden soll.

Wir sprechen hier also nicht von einem natürlich gewachsenen Lebensmittel. Wir sprechen von einem Produkt, das nur entsteht, indem man Tiere gezielt in einen krankhaften körperlichen Zustand versetzt. Oder um es anders zu sagen: Tiere quält. Das Resultat ist eine krankhafte Lebervergrösserung. Die Leber erreicht ein Mehrfaches ihres natürlichen Gewichts. Was später als Delikatesse verkauft wird, ist medizinisch betrachtet eine Fettleber, ein krankhaft verändertes Organ.

Diese Veränderung bleibt für die Tiere nicht folgenlos. Die stark vergrösserte Leber beeinträchtigt die normale Funktion des Organismus. Durch das zusätzliche Gewicht im Bauchraum werden Bewegungen erschwert. Die Tiere sind körperlich belastet und zeigen Atembeschwerden. Kurz, der Organismus wird in einen Zustand gebracht, den wir bei keinem anderen Nutztier als erstrebenswert bezeichnen würden. Nochmals, die Verfettung der Leber ist kein unerwünschter Nebeneffekt. Sie ist das Produktionsziel. Auch das Leid der Tiere ist nicht einfach ein bedauerlicher Kollateralschaden. Die Zwangsfütterung, die Belastung des Organismus und die krankhafte Veränderung der Leber sind die Voraussetzung dafür, dass es überhaupt Stopfleber gibt. Ohne die Zwangsfütterung gibt es keine Stopfleber. Ohne die Schädigung des Tieres gibt es keine Stopfleber. Ohne dieses Leid gibt es diese Delikatesse nicht. Oder, wie es Kollege Brüngger gesagt hat: Stopfen bleibt Stopfen. Deshalb überzeugt mich auch das Argument nicht, man könne das Problem mit irgendwelchen Labels lösen. Die Zwangsfütterung ist kein optionales Element der Produktion; sie ist das Wesensmerkmal. Das Problem liegt also nicht am Rand der Produktion. Das Problem liegt im Kern der Produktion selbst.

Der Berichterstatter hat es gesagt: Der Stopfvorgang ist tierquälerisch. Der Gegenentwurf würde bedeuten: Einfach ein bisschen weniger quälen, ein bisschen weniger Quantität, und dann soll es in Ordnung sein, dass man Tiere so behandelt. Ich meine nein. Wenn ich in einem konkreten Fall zwischen dem entstehenden Tierleid und wenigen Minuten kulinarischem Genuss abwägen muss, ist der Fall für mich klar.

Ich stimme der Initiative zu und danke Ihnen, wenn Sie das auch tun.

Wasserfallen Flavia · Mit-F · Conseil des Etats · Berne · Groupe socialiste

Der Berichterstatter hat seine Ausführungen gemacht, materiell ist eigentlich alles gesagt. Es ist jetzt aber Zeit für eine Schlussbilanz. Die Gründe, welche für ein Importverbot sprechen, hat mein Kollege Zopfi ausgeführt. Ich muss schon sagen, das Endresultat dieses Gegenvorschlags ist Augenwischerei - es ist Augenwischerei. Wir importieren weiterhin, es gibt eine Kennzeichnungspflicht, die bereits heute gilt. Was wir jetzt zusätzlich einführen, sind wirklich sehr allgemein gehaltene, unklare Reduktionsmassnahmen, tierwohlbezogene Massnahmen, Bedingungen, weitere Kennzeichnungspflichten, möglicherweise mengenmässige Einfuhrbeschränkungen, und das ist für mich einfach ein grosser bürokratischer Aufwand. Wir verlangen regelmässige Berichterstattung, wir beschäftigen Menschen in der Verwaltung, ohne befriedigende Wirkung. Ich glaube, das kann man am Ende der Beratung nun feststellen. Ich will die Bemühungen unserer Kommission gar nicht kleinreden, die gab es. Als Schlussresultat überzeugt mich dieser Gegenvorschlag aber nicht. Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich mich in der Kommission bei der Beurteilung der Initiative noch enthalten habe, aber ich werde diesem Gegenvorschlag nicht zustimmen und stattdessen der Initiative den Vorzug geben.

Maret Marianne · Mit-F · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ce que je souhaite mettre en exergue pour vous demander d'avoir un regard positif sur le contre-projet, c'est l'impact qu'aurait l'acceptation de l'initiative, d'une part, sur les milieux de la gastronomie et, d'autre part, sur la population de Suisse romande en particulier. Le foie gras fait partie de nos traditions, tout spécialement durant les moments festifs. Si cette initiative est acceptée, la population de Suisse romande ne se sentirait pas soutenue. Ce manque d'empathie serait terriblement dommageable, à mon sens. La Suisse romande a besoin de sentir qu'elle fait totalement partie de la Suisse, y compris à travers ses traditions, et en particulier ses traditions culinaires. Certes, je comprends que le contre-projet ne soit pas totalement enthousiasmant, mais rejeter le contre-projet et recommander l'adoption de cette initiative, à mon sens, créeraient un appel d'air pour le soutien populaire à cette initiative. Pour les habitants de Suisse romande, ce serait vraiment quelque chose de très compliqué à vivre. Je tenais à vous le partager, parce que je crois qu'il faut décider en connaissance de cause. Je le répète, ce contre-projet n'est peut-être pas aussi séduisant que certaines et certains le souhaiteraient, mais il a le mérite d'exister.

Je vous remercie de le soutenir et de recommander le rejet de l'initiative.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura

Lorsqu'on en vient au coeur du débat concernant le gavage des oies, les discussions peuvent être très émotionnelles. Dans son message de novembre 2024, le Conseil fédéral invitait les chambres à recommander au peuple et aux cantons le rejet de l'initiative. Il proposait également à l'époque de ne pas élaborer de contre-projet direct ou indirect.

Aujourd'hui, il existe un contre-projet. Il n'est pas parfait, mais il permet de parvenir à un consensus ou à une certaine compréhension de certaines habitudes. Dans notre pays, une grande importance est accordée à la protection des animaux. Ainsi, le gavage des volailles domestiques est interdit depuis le 23 avril 2008 précisément. Cette pratique d'alimentation n'est pas compatible avec le bien-être animal. Je crois qu'il ne s'agit ici pas vraiment de cette thématique ; il s'agit de se demander comment rester en conformité avec nos obligations du point de vue des importations et exportations et de déterminer si notre décision pourrait être mise en oeuvre, notamment par rapport au pourcentage d'importations de foie gras sur le marché mondial.

Je vous invite à recommander le rejet de l'initiative, en espérant que le contre-projet permettra un débat relativement serein - je me réjouis de défendre cette position -, car il faut savoir garder raison.

Je vous invite à recommander le rejet de cette initiative.

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir stimmen erneut per Handerheben ab.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 28 Stimmen

Für den Antrag Zopfi ... 11 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.