26.021
Loi sur le renseignement (LRens). Modification
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Bundesgesetz über den Nachrichtendienst
Loi fédérale sur le renseignement
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir setzen unsere Beratungen fort. Im Anschluss an den von Herrn Rieder eingereichten Einzelantrag zu Artikel 44a frage ich den Berichterstatter, ob er das Wort ergreifen möchte.
Zopfi Mathias · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe des VERT-E-S
Dieser Antrag ist der Sicherheitspolitischen Kommission nicht vorgelegen. Wir konnten uns auch mit der gesamten Thematik eigentlich nicht vertieft befassen. Ich lade Kollege Rieder gerne für eine Schnupperersatzmitgliedschaft in die SiK ein, dann kann er künftig diese Anträge einbringen. Angesichts der Substanz hätte es sich sicher gelohnt, hätte sich die SiK damit vertieft befasst.
Die Frage ist jetzt, ob ich ein Mandat habe, mich zum Antrag zustimmend oder ablehnend zu äussern - das ist wahrscheinlich nicht der Fall. Man könnte allenfalls sagen, dass die Frage, die Kollege Rieder aufwirft, bereits von anderen Artikeln abgedeckt ist. Immerhin kann man aber sagen - ohne dass ich Sie zur Zustimmung oder Ablehnung auffordere -, dass mit Annahme des Antrags eine Differenz geschaffen würde. Dann könnte sich die SiK-N mit der Frage befassen und anschliessend logischerweise auch die SiK-S. Gibt es keine Differenz, würde der Artikel nicht mehr beraten. Von dem her: Wollen Sie, dass das noch beraten wird, können Sie aus meiner Sicht für den Antrag stimmen. Ich lasse es Ihnen offen. Angesichts dessen, dass wir darüber nicht diskutiert haben, liegt wahrscheinlich kein qualifiziertes Schweigen der SiK vor.
Gössi Petra · Mit-F · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe libéral-radical
Aus Sicht der GPDel gestaltet es sich gleich. Es ist ein Einzelantrag. Wir haben ihn in der GPDel nicht beraten. Wir haben ihn jetzt aber noch in aller Kürze mit dem Sekretariat geprüft. Ich komme nicht mit einer Empfehlung auf Annahme oder Ablehnung, das steht mir auch nicht zu. Ich möchte aber ein paar gesetzessystematische Hinweise machen. So hat der Erstrat, der dann die Differenz anzuschauen hat, falls der Antrag durchkommt, ein paar Hinweise.
In diesem Antrag werden - das ist etwas die Schwierigkeit - die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) und die Funk- und Kabelaufklärung vermischt. Das ist gesetzessystematisch nicht ganz einfach. Es wird zum Teil bei den GEBM auch eine Redundanz geschaffen. Ich bitte den Erstrat, dann z. B. in Bezug auf die Funk- und Kabelaufklärung auch zu klären, ob die Kommunikation zwischen Anwälten und Klienten nicht prinzipiell bereits dadurch geschützt ist, dass inländische Kommunikation gemäss Artikel 39 des Nachrichtendienstgesetzes nicht überwacht werden darf. Das ist jetzt ein Beispiel aus Absatz 1. Es wäre schön, man hätte keine solchen Redundanzen drin.
Dann noch ein Hinweis zu Absatz 3. Das ist tatsächlich so, das wurde jetzt schon mehrfach erwähnt. Das Bundesverwaltungsgericht erkannte in diesem Bereich Mängel, gerade auch bezüglich des Schutzes von vertraulicher Kommunikation. Es geht um journalistischen Quellenschutz und um die Kommunikation zwischen Anwälten und Klienten. Aus diesem Grund sind im zweiten Revisionspaket entsprechende Vorschläge vorzusehen. Hier sollte man allenfalls auch prüfen, ob diese Neuregelung aus rechtssystematischer Sicht nicht nur unter dem Thema Berufsgeheimnis zu laufen hat, denn die Problematik ist grundsätzlich genereller Natur und müsste wahrscheinlich breiter gefasst werden.
Auch in Absatz 4 hat es Redundanzen drin. Aber wie gesagt, das ist vor allem ein Hinweis für die Differenzbereinigung, sofern dieser Artikel durchkommt - und keinesfalls eine Empfehlung auf Annahme oder Ablehnung.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Conseil des Etats · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Grundsätzlich stehe ich persönlich dem Antrag eher kritisch gegenüber. Meines Erachtens gehört er eher in den zweiten Teil der Revision des Nachrichtendienstgesetzes. Dennoch möchte ich nicht gegen eine Annahme opponieren und schliesse mich meinen beiden Vorrednern an. Ich glaube, es ist gut, wenn wir eine Differenz zum Nationalrat haben, damit wir es unter Umständen eben nicht verpassen, diesen Artikel bereits im ersten Teil zu prüfen. In diesem Sinne unterstütze ich den Antrag.
Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wenn ich jetzt die Stellungnahmen der verschiedenen Personen, die involviert waren, höre, muss ich sagen, dass Sie in dieser Frage unbedingt dem Einzelantrag Rieder folgen müssen. Ich bin nicht mit den Details dieses Gesetzes vertraut, aber auch als Präsident der SGK lege ich grossen Wert darauf, dass die schutzwürdigen Daten der Menschen nicht verletzt werden dürfen. Das gilt für das Arztgeheimnis im Gesundheitsbereich ebenso wie für das Anwaltsgeheimnis. Und Anwälte können besonders häufig das Subjekt einer Überwachung sein; das liegt irgendwie in der Natur der Sache. Und so meine ich, dass es eine vertiefte Überarbeitung der Regelung für den Fall verdient, dass ihre Kommunikation möglicherweise erfasst wird, ohne dass sie eine Ahnung davon haben. Wir brauchen eine wirksam überprüfbare und unabhängige Sicherung, um diesen Schutz zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund genügt es eben nicht - wenn ich es richtig verstanden habe -, den Schutz nachträglich sicherzustellen. Das Anwaltsgeheimnis ist ja bereits verletzt, wenn eine staatliche Stelle den Inhalt der geschützten Kommunikation schon nur zur Kenntnis nimmt. Darum wäre ich froh, wenn Sie dem Einzelantrag Rieder folgen würden und somit die Kommission noch einmal vertieft anschauen könnte, was wo geregelt werden muss. Aber der Schutz darf nicht unterlaufen werden.
Pfister Martin · BR-M · Conseil fédéral · Zoug
Zum Inhalt dieses Antrags besteht meines Erachtens keine Differenz. Es ist bereits vorgesehen, dass diese Frage im zweiten Paket, wo wir uns mit der Funk- und Kabelaufklärung befassen, in die Vernehmlassung gegeben werden soll. Wir sind bisher davon ausgegangen, dass in der Übergangszeit Artikel 50 ausreichend ist, um diese Frage korrekt zu regeln und Ihrem Anliegen, das auch für den Bundesrat unbestritten ist, Rechnung zu tragen. Ich kann gut damit leben, wenn Sie dem Antrag zustimmen. Dann würden wir für den Erstrat noch einmal eine genaue Prüfung vornehmen. Wir werden diese Frage sicher beim zweiten Paket in die Vernehmlassung geben und dann die Rückmeldungen entgegennehmen, damit wir das allenfalls auch beim zweiten Paket noch korrigieren könnten. Ich glaube, man kann diesem Antrag heute zustimmen. Man vergibt sich nichts.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Rieder ... 40 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(3 Enthaltungen)
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu