25.482
Imputer les pertes des achats d'électricité aux tarifs d'approvisionnement de base
Müller Damian · Mit-M · Conseil des Etats · Lucerne · Groupe libéral-radical
Wir behandeln nun das Geschäft 25.482. Mit dieser parlamentarischen Initiative soll die Lücke im Stromversorgungsgesetz geschlossen werden. Verteilnetzbetreiber müssen den Strom für ihre Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung strukturiert und langfristig beschaffen. Dabei lassen sich Abweichungen zwischen der prognostizierten und der tatsächlichen Nachfrage nicht vollständig vermeiden. Dies gilt insbesondere aufgrund der wachsenden und teilweise schwer vorhersagbaren Produktion aus Photovoltaikanlagen. Bereits beschaffte, aber nicht benötigte Strommengen müssen deshalb teilweise kurzfristig verkauft werden. Liegt der Marktpreis unter dem ursprünglichen Beschaffungspreis, entsteht ein Verlust. Nach der heutigen Rechtslage können solche Verluste nicht ohne Weiteres den Kosten für die Grundversorgung angerechnet werden. Die Vorlage sieht deshalb vor, dass künftig die Nettokosten aller notwendigen Beschaffungsgeschäfte berücksichtigt werden können. Verluste aus notwendigen Verkäufen werden in die Grundversorgungstarife eingerechnet. Im Gegenzug müssen gleichzeitig auch die erzielten Gewinne vollständig eingerechnet werden.
Der Nationalrat hat der Vorlage mit 134 zu 57 Stimmen zugestimmt. Der Bundesrat unterstützt die Gesetzesänderung ebenfalls. Die Kommission hat die Vorlage eingehend beraten und zusätzliche Abklärungen verlangt. Im Zentrum standen drei Fragen:
Erstens wurde diskutiert, wer die unvermeidbaren Verluste letztlich tragen soll. Ohne die vorgeschlagene Regelung müssten diese über den Netzbetrieb, von den öffentlichen Eigentümern oder letztlich vom Steuerzahler getragen werden. Die Kommission hält es für sachgerecht, notwendige Nettokosten der Grundversorgung zuzuordnen.
Zweitens beschäftigte sich die Kommission mit dem Schutz der Stromkundinnen und Stromkunden. Es muss verhindert werden, dass Fehlentscheide oder unnötige Handelsgeschäfte über die Grundversorgungstarife weitergegeben werden. Die Verteilnetzbetreiber müssen deshalb ihre Beschaffungsstrategie sowie die Zuordnung der Käufe und Verkäufe nachvollziehbar dokumentieren. Die Portfolios der Grundversorgung und des freien Marktes sind klar voneinander zu trennen. Die Elcom kann die entsprechenden Daten und Energiebilanzen einfordern und kontrollieren.
Drittens wurde über den administrativen Aufwand beraten. Ein vollständiges und laufendes Monitoring aller Geschäfte wäre mit erheblichen Kosten für die Verteilnetzbetreiber und die Elcom verbunden. Die Kommission erachtet deshalb risikobasierte Stichproben als angemessener. Bei Auffälligkeiten kann die Elcom zusätzlich Daten verlangen und vertiefte Kontrollen durchführen. In der Detailberatung lag ein Antrag vor, sämtliche Käufe und Verkäufe zeitnah vor der Revision sicher erfassen zu lassen. Die Abklärungen zeigten jedoch, dass dies einen erheblichen Zusatzaufwand verursachen würde. Diese Kosten müssten letztlich wiederum die Stromkundinnen und Stromkunden tragen. Der Antrag wurde deshalb zurückgezogen. Die Kommission hält die Vorlage nun in der vorliegenden schlanken Form für ausgewogen. Sie schafft eine klare gesetzliche Grundlage, ermöglicht eine verursachergerechte Anrechnung notwendiger Nettokosten und schützt gleichzeitig die Kundinnen und Kunden durch klare Vorgaben und die Aufsicht der Elcom. Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 0 Stimmen, dem Entwurf des Nationalrates zuzustimmen.
Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical
Bei der parlamentarischen Initiative, die wir hier behandeln, handelt es sich um eine Präzisierung bzw. Klarstellung der gesetzlichen Grundlage für die strukturierte Beschaffung in der Grundversorgung. Die Präzisierung bedeutet keinen grundsätzlichen Systemwechsel. Der Gesetzgeber wollte mit der gesetzlich vorgeschriebenen, strukturierten Beschaffung grundversorgte Kundinnen und Kunden vor starken Preisschwankungen schützen.
Dass eine solche Beschaffung neben Käufen auch Verkäufe erfordert, ist eine sachlogische Folge, die in der bisherigen gesetzlichen Regelung der Regulierungsbehörde einen Interpretationsspielraum ermöglichte. Der aktuell vorhandene Interpretationsspielraum muss mit dieser Gesetzgebung geschlossen werden. Damit ist klar, dass die Frage der Bruttomethode, die man aus Sicht des Gesetzgebers in der Vergangenheit hätte anwenden müssen, zumindest für die Zukunft geklärt ist. Sofern beide Räte der Vorlage in der Schlussabstimmung zustimmen, kann die Gesetzesanpassung im Jahr 2027 in Kraft gesetzt werden und dann sofort Wirkung erzielen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Die UREK-N hat am 24. Februar dieses Jahres einen Entwurf zur Umsetzung der vorliegenden parlamentarischen Initiative eingereicht. Diese soll es ermöglichen, im Rahmen der Strombeschaffung auch die Verluste an die Grundversorgungstarife anzurechnen. Die Grundversorgungstarife sollen zukünftig sämtliche notwendigen Transaktionskosten für die Strombeschaffung enthalten, welche bislang zulasten der Grundversorger gingen. Somit würden beispielsweise Verluste, welche aus dem Verkauf von Stromüberschüssen entstehen, neu der Grundversorgung angerechnet, allenfalls entstehende Gewinne würden gegengerechnet. Sollten die Kosten ausufern, kann der Bundesrat in der Verordnung Grenzen setzen.
Der Nationalrat hat die Vorlage in der Sondersession 2026 angenommen. Wie wir gehört haben, hat die UREK-S ihrerseits den Entwurf am vergangenen 22. Juni einstimmig verabschiedet.
Hintergrund des Anliegens ist, dass die Grundversorger im Rahmen ihrer langfristigen und strukturierten Beschaffungsstrategie zu jeder Zeit den Verbrauch und die Produktion, und damit ihre Energieeinkäufe, insgesamt ausgleichen müssen. Um der schwankenden Kundennachfrage gerecht zu werden, sind die Grundversorger je nach Situation gezwungen, bestimmte Energiemengen auf dem Markt zuzukaufen oder weiterzuverkaufen. Dabei können die Grundversorger Gewinne oder Verluste erzielen, wobei letztere auf mehrere Millionen Franken geschätzt werden. Der steigende Anteil der Fotovoltaik verstärkt diesen Effekt, da die Prognosen für die Produktion naturbedingt variieren.
Die derzeitige Praxis erlaubt es nicht, dass diese Verluste oder Gewinne in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden. Das soll die vorliegende Initiative ändern, die Änderung des Artikels 6 des Stromversorgungsgesetzes soll diesen Systemfehler beheben.
Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen und so auch die Änderung des Stromversorgungsgesetzes. Wir bitten Sie, dem zuzustimmen.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Stromversorgung
Loi sur l'approvisionnement en électricité
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.