26.3531

Nouvelle loi sur les douanes. Des règles équitables pour le trafic de perfectionnement actif

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Ryser, Flach, Grossen Jürg)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Ryser, Flach, Grossen Jürg)

Rejeter la motion

Hübscher Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Was will die Motion? Sie strebt faire Regeln beim aktiven Veredelungsverkehr an. Zur Erinnerung: Beim aktiven Veredelungsverkehr werden Rohstoffe zollfrei in die Schweiz importiert, zu einem Produkt verarbeitet und wieder exportiert. Das ist die Ausgangslage. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Rahmenbedingungen für den aktiven Veredelungsverkehr mit Milchgrundstoffen so auszugestalten, dass die betroffenen Organisationen über die entsprechenden Gesuche der Verarbeitungsindustrie - und jetzt kommt es - nicht nur informiert, sondern auch dazu konsultiert werden. Damit will die Kommission sicherstellen, dass die inländischen Anbieter von Milchgrundstoffen rechtzeitig von den Bewilligungsgesuchen Kenntnis haben und entsprechend offerieren können. Bei Gleichwertigkeit in Bezug auf Preis, Qualität und Mengenverfügbarkeit sollen inländische Grundstoffe Vorrang vor importierten Grundstoffen erhalten.

Weshalb ist diese Änderung nun erforderlich? Nach der heutigen Regelung kommen Schweizer Anbieter selbst dann nicht zum Zug, wenn ausreichend inländische Grundstoffe in vergleichbarer Qualität zum gleichen Preis vorhanden sind, da die Kaufverträge zum Zeitpunkt der Information bereits abgeschlossen worden sind.

Hierzu ist zu wissen, dass der Veredelungsverkehr im Rahmen der 2019 erfolgten Ablösung des "Schoggi-Gesetzes" neu geregelt wurde, indem über einen neuen Artikel 165a der Zollverordnung (ZV) ein Informationsverfahren für die aktive Veredelung von Milch- und Getreidegrundstoffen eingeführt wurde. Damit wurde für den Veredelungsverkehr mit Milchgrundstoffen faktisch ein Automatismus eingeführt: Wird ein Gesuch eingereicht, wird die Branche zwar informiert, die Importbewilligung jedoch erteilt, sofern das Gesuch nicht zurückgezogen wird - das ist die Problematik des gesamten Systems.

Eine andere Situation liegt vor, wenn ein Unternehmen beispielsweise Milch importieren will. Dann kommt weiterhin der bisherige Artikel 165 ZV zur Anwendung, d. h., es gibt ein sogenanntes Konsultationsverfahren, das es den inländischen Produzenten erlaubt zu offerieren, woraufhin das Gesuch entsprechend nicht oder nur teilweise bewilligt wird. Die Motion will also keine Bevorzugung, sondern einfach gleich lange Spiesse - sie will, dass sowohl bei den Milchgrundstoffen als auch bei den Flüssigprodukten das Konsultationsverfahren angewendet wird. Das Verfahren kommt nur zur Anwendung, wenn eine Gleichwertigkeit bei Preis, Qualität und Mengenverfügbarkeit analog vorhanden ist.

Die Mehrheit der Kommission sieht die Unterscheidung zwischen den Konsultations- und Informationsverfahren für die gleiche Branche nicht als gerechtfertigt an, zumal explizit auch die Verfügbarkeit festgehalten ist. Sind beispielsweise Halal-, Koscher- oder Laktoseprodukte nicht verfügbar, können diese weiterhin zollfrei im Rahmen des Veredelungsverkehrs importiert werden. Hingegen ist es nicht sinnvoll, einen Grundstoff - etwa Milchfett - zollfrei zu importieren, wenn dieser in der Schweiz genügend vorhanden ist. Wir wurden in der Kommission informiert, dass innerhalb der Branche mittlerweile ein runder Tisch an einer Lösung arbeitet.

Eine Minderheit hält den Vorstoss für unnötig, da wir das Zollgesetz erst kürzlich verabschiedet haben und eine Regelung bezüglich des aktiven Veredelungsverkehrs bei der damaligen Beratung abgelehnt wurde. Die Minderheit wird dies noch selbst begründen. Mit 15 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission die Motion angenommen.

Ich bitte Sie, der Motion in diesem Sinne ebenfalls zuzustimmen.

Candinas Martin · Mit-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Geschätzter Kollege Hübscher, können Sie bestätigen, dass nach der Einreichung dieser Motion ein Branchenkompromiss entlang der ganzen Wertschöpfungskette gefunden wurde und dass der Bundesrat diesen Kompromiss unbedingt umgehend in die Zollverordnung aufnehmen sollte?

Hübscher Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Geschätzter Herr Kollege Candinas, jawohl, in der Kommission wurden wir darüber informiert, dass ein runder Tisch stattfindet. Persönlich wurde ich ebenfalls informiert. Wir würden es natürlich sehr schätzen, könnte das gleichzeitig mit der neuen Zollverordnung in die Vernehmlassung gehen und beim Inkrafttreten - vorgesehen auf den 1. Januar 2028, glaube ich - umgesetzt werden.

Kamerzin Sidney · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Cette motion de commission a été acceptée par 15 voix contre 3 et 2 abstentions lors de la séance du 18 mai 2026.

La situation, après l'abrogation de la loi chocolatière en 2019, n'est pas acceptable pour les producteurs aux yeux de la commission. Alors que l'article 165 de l'ordonnance sur les douanes prévoit une consultation avant la délivrance d'une autorisation de trafic de perfectionnement actif, il en va autrement pour le trafic de perfectionnement actif des produits de base laitiers et céréaliers. Pour ces produits, en effet, l'article 165a de l'ordonnance sur les douanes prévoit qu'il n'y a plus de consultation et donc plus de possibilité de faire des offres ; il s'en est suivi une procédure quasiment automatique d'autorisation. Ainsi, à l'heure actuelle, les autorisations ne sont pratiquement jamais refusées et les producteurs sont mis devant le fait accompli.

Le but de la motion de commission est de replacer les producteurs, non pas dans une situation de favoritisme, mais d'équivalence par rapport au trafic de perfectionnement actif du lait provenant de l'étranger. La motion prévoit donc, dans tous les cas, une consultation des organisations concernées avant la délivrance d'une autorisation de trafic de perfectionnement pour les produits laitiers de base, une communication des autorisations aux associations, ainsi qu'une priorité en cas d'équivalence avec des producteurs suisses. La motion prévoit également un contrôle de plausibilité - prix, quantités - et une durée des autorisation de six mois au maximum.

Selon l'administration, les projets d'ordonnance intègrent déjà ces éléments - consultation, communication et priorité en cas de délivrance d'une autorisation relative à la qualité et à la quantité. La motion serait donc superflue. La commission est d'avis qu'il ne faut pas que les producteurs suisses soient mis devant le fait accompli. Ils génèrent de la production locale, de l'emploi et, avec les évolutions des droits de douane, ils contribuent également à une autonomie alimentaire. Quand bien même les nouvelles ordonnances devraient aller dans le sens souhaité, l'acceptation de la motion validerait cette intention de donner aux producteurs la possibilité de faire une offre avant que les autorisations soient données pour tous les produits laitiers de base.

C'est donc pour donner une base légale à cette problématique que la commission vous propose d'accepter la motion.

Ryser Franziska · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S

Die Motion will die Ausführungsverordnungen zum künftigen Zollgesetz anpassen, ein Gesetz, das wir gerade erst beschlossen haben, zu einer Frage, die wir hier ausführlich debattiert haben, und mit Forderungen, die teilweise sogar bereits so vorgesehen sind. Es geht um den aktiven Veredelungsverkehr für Milchgrundstoffe. Mit der Gesetzesänderung zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge ("Schoggigesetz") wurde 2019 ein Kompromiss zwischen Produzenten und der verarbeitenden Industrie geschaffen. Auf der einen Seite wurden die Milch- und Getreideproduzenten durch produktgebundene Zulagen unterstützt. Auf der anderen Seite erhielten die Schweizer Nahrungsmittelindustrie einen vereinfachten Zugang zu Rohstoffen über den aktiven Veredelungsverkehr. Das erlaubte ihnen Planungssicherheit sowie die Auslastung ihrer inländischen Produktionskapazitäten, notabene nur für Produkte, die auf dem ausländischen Markt abgesetzt werden.

Die Motion fordert nun zusätzliche Auflagen und Verfahren und damit zusätzliche Einschränkungen. Das Parlament hat diese aber im Grundsatz bereits beschlossen, nämlich, dass mit dem neuen Zollgesetz bei eingehenden Gesuchen für den Import von Milch, Magermilch und Weizen die Branche zwingend konsultiert wird. Die betroffenen Kreise erhalten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Geplant ist eine Frist von zehn Arbeitstagen. Die eingereichten Stellungnahmen sollen ausdrücklich dazu dienen, Preise, Mengen und die Plausibilität der Gesuche zu überprüfen. Auch werden die betroffenen Kreise über erteilte und abgelehnte Bewilligungen informiert. Es wird also mehr Transparenz geschaffen.

Dem Vorwurf einer Diskriminierung der inländischen Produzenten gilt es aber zu widersprechen, denn heute besteht keine Pflicht, inländische Produkte zwingend vorzuziehen. Der aktive Veredelungsverkehr erlaubt den Import von Grundstoffen für die Herstellung von Produkten, die zu 100 Prozent wieder im Ausland verkauft werden. So kann die Lebensmittelindustrie heute zum Beispiel Milch aus Süddeutschland importieren, zu Käse verarbeiten und diesen wieder in Süddeutschland als Regionalprodukt verkaufen. Eine Aktivität, die den Schweizer Markt nicht tangiert, aber die Wirtschaftlichkeit der verarbeitenden Industrie erhöht.

Mit dem neuen Zollgesetz wird das aber bereits eingeschränkt werden. Eine Bewilligung darf künftig nur erteilt werden, wenn die benötigten Rohstoffe im Inland nicht ausreichend verfügbar sind oder der Preisnachteil gegenüber dem Ausland nicht anderweitig ausgeglichen werden kann. Mit anderen Worten: Schweizer Rohstoffe werden bevorzugt, sofern sie verfügbar und wettbewerbsfähig sind - eine Einschränkung der Industrie, der die Räte bereits zugestimmt haben.

Nun sollen aber über den Verordnungsweg noch zusätzliche leichte Verschärfungen eingeführt werden, und zwar bevor das neue System überhaupt in Kraft getreten ist. Die kürzeren Fristen von sechs statt heute zwölf Monaten bedeuten zusätzlichen administrativen Aufwand, also auch mehr Konsultationen, mehr Prüfungen, mehr Meldepflichten und damit am Ende des Tages mehr Bürokratie und Kosten, sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltung. Das bindet Ressourcen, verursacht Kosten und erschwert die Produktion, und das ist nicht zielführend.

Der Kompromiss nach dem "Schoggigesetz" wurde bereits zugunsten der Bauern verschoben. Weitere Verschärfungen schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Nahrungsmittelindustrie. Das schadet am Ende auch den Milchproduzentinnen und -produzenten, die auf funktionierende inländische Abnehmer angewiesen sind. Im schlimmsten Fall könnte sich die Wertschöpfung gar ins Ausland verlagern, und davon würde niemand profitieren, weder die Schweizer Industrie noch die Schweizer Bauernhöfe.

Im Rahmen der Beratung des Zollgesetzes wurde die Frage, wie der Veredelungsverkehr ausgestaltet werden soll, intensiv diskutiert. Der National- und der Ständerat haben sich bewusst für einen Mittelweg entschieden: mehr Mitsprache und mehr Transparenz bei den Milchgrundstoffen, aber keine Rückkehr zu einem umfassenden Bewilligungsverfahren. Dieser Kompromiss ist noch nicht einmal in Kraft. Ihn nun über den Verordnungsweg bereits wieder zu verschärfen, ist weder notwendig noch sachgerecht.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion abzulehnen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Sie haben es gehört: Die Motion bezieht sich auf die Umsetzung des neuen BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes. Sie verlangt, die Ausführungsverordnung so zu gestalten, dass künftig sämtliche Gesuche um aktive Veredelung von Milchgrundstoffen den betroffenen Organisationen zwingend im Konsultationsverfahren zur Stellungnahme vorgelegt werden. Zudem sollen Schweizer Milchgrundstoffe Vorrang haben, sofern sie in erforderlicher Menge verfügbar sind sowie preislich und qualitativ ausländischen Grundstoffen oder Erzeugnissen entsprechen. Die Bewilligungen sollen mit einer Plausibilitätsprüfung verbunden und maximal sechs Monate gültig sein. Zudem soll das BAZG die interessierten Kreise künftig über erteilte Bewilligungen und abgelehnte Gesuche für Milchgrundstoffe informieren.

Das Anliegen der vorliegenden Motion wurde im neuen Zollrecht bereits weitgehend berücksichtigt. Was den geforderten Inländervorrang anbelangt, dürfen Gesuche um aktive Veredelung von Milchgrundstoffen grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn gleichartige inländische Grundstoffe nicht zum gleichen Preis wie die ausländischen erhältlich sind. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch das BAZG geprüft. Der Vorrang für inländische Milchgrundstoffe ist bereits heute im BAZG-Vollzugsaufgabengesetz geregelt. Zudem plant der Bundesrat, die interessierten Kreise bei der Ausführungsverordnung zum neuen Gesetz künftig durch das BAZG darüber zu informieren, welche Bewilligungen erteilt und welche Gesuche abgelehnt wurden. Die Vernehmlassung soll in den kommenden Wochen eröffnet werden.

Der Bundesrat steht der generellen Einführung eines Konsultationsverfahrens für Milchgrundstoffe kritisch gegenüber, da dieses in der Regel wohl nicht dazu führen würde, dass eine Bewilligung nicht erteilt wird. Es würde jedoch den administrativen Aufwand für alle Beteiligten erhöhen. Entsprechend würde sich auch die Dauer für die Erteilung der Bewilligung verlängern. Ist dieser Aufwand zu gross, könnten Unternehmen ihre Produktion und damit auch Arbeitsplätze ins Ausland verlagern.

Im Rahmen der Zollrechtsrevision wurden die verschiedenen Bedenken aus der Branche bereits aufgenommen und Einschränkungen im aktiven Veredelungsverkehr beschlossen. Mit den Ausführungsverordnungen wird die Transparenz gestärkt. Von der Verwaltung wurde auch ein runder Tisch einberufen - die Sprechenden haben es gesagt. Die Teilnehmenden dieses runden Tischs haben sich bereits zu drei Sitzungen getroffen. Dabei zeichnet sich zwischen den Vertretern der verarbeitenden Industrie und den Produzenten ein möglicher Kompromiss ab. Die Branchenvertreter können ihren Kompromissvorschlag im Rahmen der Vernehmlassung zum Verordnungsrecht einbringen. Vereinbart wurde bereits, dass die Branchen halbjährlich die Statistiken der Einfuhren von Milchprodukten im Veredelungsverkehr erhalten.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion. Une minorité Ryser et le Conseil fédéral proposent de la rejeter.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 126 Stimmen

Dagegen ... 52 Stimmen

(12 Enthaltungen)