26.052
Financement des centrales de réserve
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
2. Arrêté fédéral relatif aux crédits additionnels destinés au financement de centrales de réserve
Proposition CEATE-N
Entrer en matière
Proposition CdF-N
Renvoyer le projet au Conseil fédéral
avec mandat d'adapter le projet à la lumière des conclusions que l'ElCom aura tirées dans son rapport sur la sécurité de l'approvisionnement, qui sera publié au printemps 2027.
Le président (Page Pierre-André, président): Nous allons mener un seul débat sur l'entrée en matière et la discussion par article.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Die Vorlage Finanzierung der Reservekraftwerke wurde durch die UREK des Nationalrates neu gegliedert. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgesehen, ab 2030 neue Reservekraftwerke in Betrieb zu nehmen, die während 15 Jahren für den Fall einer Strommangellage zur Verfügung stehen sollen. Dafür, also für den Bau und die Bereitstellung, beantragte er, und das sehen Sie in den Unterlagen, einen Kredit in Höhe von rund 2,3 Milliarden Schweizerfranken. Zusätzlich beantragte er zwei Kredite in Höhe von 131,3 Millionen Franken; ich komme dann später dazu, wofür.
Wegen der hohen Kreditsumme von 2,3 Milliarden Franken haben einerseits die Finanzkommission, deren Sprecher nachher noch das Wort erhalten werden, und andererseits die UREK-N entschieden, den nächsten Bericht der Elcom im Frühjahr 2027 abzuwarten. Der Bericht wird die Frage der Stromversorgungssicherheit noch einmal beleuchten und die Reservekapazitäten noch einmal neu erfassen.
Jedoch sollen die zwei Zusatzkredite bereits früher beschlossen werden. Deshalb sehen Sie auf der Fahne den Entwurf 2; heute geht es nur um den Entwurf 2, diesen wollen wir beraten. Beim Entwurf 1 hat die Finanzkommission eine Rückweisung an den Bundesrat beantragt, dies mit dem Auftrag, die Vorlage gestützt auf den neuen Elcom-Bericht anzupassen.
Die UREK-N bittet Sie, das nicht zu tun. Es ist nicht nötig, denn wir haben die erste grosse Tranche sistiert, bis dieser Bericht vorliegt, und wir können heute über die zwei anderen Zusatzkredite in Höhe von insgesamt 131,3 Millionen Franken beraten, ohne dass es zu neuen Fragen und Verzögerungen kommt. Aus diesem Grund hat die UREK-N den Rest, eben diese zwei Zusatzkredite, aus der gesamten Vorlage ausgegliedert.
Ich spreche nun zu diesem ominösen Entwurf 2. Er umfasst jetzt noch zwei Zusatzkredite. Erstens geht es um 100 Millionen Franken für die Projektierung neuer Reservekraftwerke bis und mit Baubewilligung. Das wurde mit 15 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen so von der UREK-N beschlossen. Es geht darum, dass man, um keine Zeit zu verlieren, bei der Projektierung der neuen Reservekraftwerke vorwärtsmachen kann. Es wurde auch ausgeführt, die "contractors" im Bereich "engineering, procurement and construction" (EPC) brauchen bei so grossen Industrieanlagen gewisse Sicherheiten, um vorwärtszumachen. Es wird nicht gehen, entsprechende Baubewilligungen bzw. Projekte vorwärtszutreiben, wenn die Gelder jetzt nicht gesprochen werden.
Zweitens gibt es 31,3 Millionen Franken für den Betrieb und die Aufrüstung des Reservekraftwerks Monthey. Auch hier war die Mehrheit mit 15 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen dafür, diesen Kredit zu genehmigen. Hierzu möchte ich einfach zuhanden der Materialien festhalten: Es wird nicht möglich sein, das Reservekraftwerk in Monthey rechtzeitig auszurüsten, wenn man dem Antrag der Finanzkommission folgt, hier keinen Entscheid fällt und das Geld jetzt nicht spricht.
Ich möchte Sie also bitten, entsprechend auf den Entwurf 2 einzutreten und ihn gemäss Antrag der UREK des Nationalrates anzunehmen.
Klar ist: Der grosse Teil kommt dann im Frühjahr. Dann wird es darum gehen, sich nach Vorliegen des neuen Szenariorahmens der Elcom ein noch genaueres Bild zu machen, welche Reservekapazitäten effektiv notwendig sind. Es geht dann auch darum, die Frage zu stellen, ob die Reservekraftwerke nicht vielleicht auch im Winterhalbjahr im Dauerbetrieb betrieben werden können, wenn man schon 2,18 Milliarden Franken für diese ausgibt. Denn 2,18 Milliarden Franken auszugeben für eine reine Versicherungslösung, die dann nicht zum Zuge kommt oder niemals Strom produziert, ist doch etwas gar hoch angesetzt. Dann müssen einige vielleicht auch über ihren Schatten springen. Aber die Wirtschaftlichkeit ist natürlich schon zu berücksichtigen, wenn man so viel Steuergeld und Gelder einsetzt, die vom Stromkonsumenten oder der Stromkonsumentin ausgegeben werden.
Deshalb bitten wir Sie, den Entwurf 2 zu unterstützen, den beiden Zusatzkrediten in Höhe von 131,3 Millionen Franken und dann auch der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.
Kolly Nicolas · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le Conseil fédéral a soumis au Parlement, le 12 juin dernier, l'arrêté fédéral relatif au financement des centrales de réserve, dans le but de renforcer la sécurité de l'approvisionnement électrique. Cet arrêté propose un crédit d'engagement de 2,18 milliards de francs pour les années 2027 à 2033, afin de financer le versement annuel de la rémunération pour la disponibilité et la rémunération pour l'amortissement des coûts d'investissement pour les centrales de réserve - cela concerne les quatre centrales appelées à être disponibles dès 2030 - ainsi qu'un crédit additionnel de 100 millions de francs pour les études de projet et les prestations préalables, et un second crédit de 31,3 millions pour financer la solution transitoire à Monthey.
Une réserve d'électricité est absolument indispensable. En effet, en cas de pénurie touchant également les pays voisins, la Suisse risque de ne pas pouvoir compter sur des importations suffisantes. Une pénurie grave pourrait causer des dommages économiques se chiffrant en milliards, auxquels s'ajoutent des conséquences sécuritaires, sociales ou encore environnementales tout simplement inacceptables.
Les différentes formes de réserve jouent des rôles complémentaires. L'eau conservée dans les barrages peut être utilisée plus tard, mais ne crée pas d'électricité supplémentaire ; les groupes électrogènes de secours ne sont pas tous disponibles et ne peuvent généralement fonctionner que pour une durée limitée ; la contribution effective de la réduction de la consommation reste à préciser. Des centrales de réserve peuvent quant à elles fournir rapidement une puissance importante et maintenir la production pendant une période prolongée. La Commission fédérale de l'électricité (Elcom) recommande une capacité de réserve complémentaire d'au moins 500 mégawatts dès 2030. Comme la réalisation de telles infrastructures prend plusieurs années, il faut pouvoir les préparer avant qu'une pénurie éventuelle ne survienne.
Lors de sa séance du 11 août dernier, notre commission a débattu de la nécessité des nouvelles centrales et de leurs coûts. Compte tenu des montants en jeu, des demandes de comparaison plus approfondie avec les autres éléments de la réserve électrique ont été formulées, notamment à la lumière du prochain rapport de l'Elcom.
La commission a d'abord rejeté, par 17 voix contre 8, la proposition de la Commission des finances visant à suspendre d'emblée l'ensemble du dossier. Elle est entrée en matière, par 17 voix contre 3 et 5 abstentions.
Elle a ensuite décidé, par 16 voix contre 0 et 9 abstentions, de suspendre la discussion par article du crédit principal jusqu'à la publication du nouveau rapport de l'Elcom, afin de pouvoir disposer d'informations complémentaires.
Elle a accepté, par 17 voix contre 3 et 5 abstentions, de faire élaborer un arrêté fédéral distinct afin que les deux crédits additionnels puissent néanmoins être traités. Ce sont eux qui vous sont soumis aujourd'hui.
Enfin, elle a rejeté, par 17 voix contre 8, une proposition demandant d'étudier un recours accru aux mesures d'efficacité énergétique en lieu et place des investissements prévus dans les centrales.
Finalement, notre commission a accepté la séparation du projet. Le crédit de 2,18 milliards de francs reste dans le projet 1, dont l'examen est suspendu. Les deux crédits additionnels ont été transférés dans le projet 2. Le transfert du crédit de 100 millions a été approuvé, par 15 voix contre 0 et 9 abstentions.
La commission est entrée en matière sur le projet 2, par 16 voix contre 1 et 7 abstentions. Elle a examiné en particulier si le crédit de 100 millions de francs risquait de préjuger une future décision sur la construction des centrales. Or, ce montant permet de poursuivre la planification des centrales de réserve jusqu'à l'obtention des autorisations de construire, et de commander à temps certains composants. La commission entend ainsi éviter des retards, des hausses de coûts et le risque de perdre du temps avec les projets en cours. Cette décision n'autorise pas encore la construction des centrales, dont le crédit principal sera examiné ultérieurement, mais permet de conserver l'opportunité de les construire, en cas de besoin futur avéré.
Une proposition visant à limiter l'augmentation de ce crédit à 30 millions de francs a été rejetée, par 13 voix contre 11.
Enfin, notre commission a également accepté d'augmenter de 31,3 millions de francs le crédit destiné à la réserve d'hiver. Ce montant vise à financer les adaptations nécessaires pour garantir la disponibilité de la centrale de Monthey durant la période transitoire.
Lors du vote sur l'ensemble, la commission a adopté le projet 2, par 15 voix contre 0 et 9 abstentions.
Je vous invite, au nom de la majorité de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie, à accepter le projet 2.
Giacometti Anna · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe libéral-radical
A nome della Commissione delle finanze (CdF) del Consiglio nazionale, ho il piacere di presentarvi la posizione della commissione sul finanziamento delle centrali di riserva, per il quale il Consiglio federale chiede un credito d'impegno pari a 2,18 miliardi di franchi.
Con 17 voti contro 7, la commissione ha chiesto alla Commissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia (CAPTE) di sospendere l'esame dell'oggetto fino alla pubblicazione del nuovo rapporto della Commissione federale dell'energia elettrica (Elcom) sulla sicurezza dell'approvvigionamento, attesa per la primavera del 2027. Qualora la CAPTE-N decidesse di non accogliere questa richiesta e di proseguire l'esame del dossier, la CdF proponeva, in via subordinata, di rinviare l'oggetto al Consiglio federale fino alla pubblicazione del rapporto della Elcom.
Consentitemi di illustrare le ragioni che hanno portato la commissione a questa conclusione. In primo luogo, riteniamo che l'urgenza dell'oggetto non sia sufficientemente dimostrata. Nonostante l'allestimento di un rapporto complementare, le possibili alternative al progetto non sono state analizzate e presentate con la chiarezza necessaria. A nostro avviso, allo stato attuale mancano gli elementi indispensabili per prendere una decisione su un investimento di tale portata. Per questo motivo, è opportuno attendere il nuovo rapporto della Elcom che fornirà dati aggiornati e una valutazione più precisa della situazione dell'approvvigionamento elettrico.
In secondo luogo, desideriamo richiamare l'attenzione su un aspetto finanziario fondamentale: nel messaggio si afferma ripetutamente che il progetto è neutrale per il bilancio. Questa affermazione è corretta soltanto dal punto di vista delle finanze federali: i 2,18 miliardi di franchi andranno integralmente a carico dei consumatori e dell'economia del nostro Paese. Di fronte a un onere di tale entità per le famiglie e le imprese, abbiamo il dovere di accertare con la massima rigorosità che tali investimenti siano realmente necessari e proporzionati.
Siamo consapevoli delle preoccupazioni legate alla sicurezza dell'approvvigionamento energetico e alle incertezze della situazione geopolitica internazionale, richiamate anche dalla minoranza della CdF. Tuttavia, la maggioranza ritiene che attendere un anno per disporre di informazioni più complete non comprometta la sicurezza dell'approvvigionamento.
Nella sua riunione del 7 e 8 settembre 2026, la CdF è stata informata che la CAPTE aveva deciso di chiedere lo stanziamento di due crediti addizionali per un importo complessivo di 131,3 milioni di franchi: 100 milioni per la pianificazione e l'attività preliminare per le centrali elettriche di riserva e 31,3 milioni di franchi per finanziare la centrale elettrica di riserva di Monthey, che fino al 2030 servirà da soluzione transitoria. Questa decisione è stata comunicata solo il 1° settembre 2026, e la nostra sottocommissione non ha avuto il tempo materiale per approfondire la questione. Di conseguenza la CdF ha deciso, all'unanimità, di mantenere la propria posizione e cioè di aspettare il rapporto della Elcom.
La CdF propone quindi il rinvio al Consiglio federale con l'incarico di adeguare il progetto sulle basi del rapporto della Elcom.
A nome della Commissione delle finanze, vi invito a sostenere la nostra proposta.
Imark Christian · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Kommissionssprecherin, einerseits verstehe ich nicht ganz, warum Sie jetzt hier das gleiche Plädoyer halten, das Sie gehalten hätten, wenn der Entwurf 1 auf dem Tisch gelegen wäre. Die Kommission hat ja entschieden, dass man diesen Bericht abwartet. Sie haben hier jetzt aber die gleiche Begründung dargelegt, obwohl die UREK-N Ihren Forderungen eigentlich nachgekommen ist. Andererseits verstehe ich auch nicht, warum Sie in der Finanzkommission diese 2 Milliarden Franken, die das jetzt kostet, nicht ins Verhältnis zu den Kosten gesetzt haben, die wir sowieso schon haben, nämlich den Kosten, die die Energiestrategie bis heute verursacht hat: 24 Milliarden Franken. Haben Sie das in der Finanzkommission überhaupt nicht in Erwägung gezogen?
Giacometti Anna · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe libéral-radical
Sie haben in der UREK unseren Mitbericht erhalten, Sie haben ihn gelesen und sicher verstanden. Es geht uns jetzt um diese Kredite in der Höhe von 131,3 Millionen Franken, die wir in der Subkommission nicht behandeln konnten, weil wir erst am 1. September davon erfahren haben. Darum hat die Finanzkommission einstimmig beschlossen, das Dossier an den Bundesrat zurückzuschicken.
Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Frau Kollegin, können Sie bestätigen, dass die Finanzkommission sehr bewusst den Entscheid getroffen hat, das Dossier nicht zu öffnen, weil es keinen Grund gibt, diese Vorlagen auseinanderzunehmen?
Giacometti Anna · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe libéral-radical
Ja, das kann ich so bestätigen.
Kaufmann Pius · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Finanzkommission des Nationalrates beriet an ihren Sitzungen vom 25. Juni und 7. September 2026 die Botschaft. Die Botschaft des Bundesrates vom 12. Juni beinhaltet einen Verpflichtungskredit in der Höhe von über 2 Milliarden Franken für die Finanzierung von Reservekraftwerken. Da die UREK-N die federführende Kommission ist, erfolgte die Beratung durch die FK-N im Rahmen eines Mitberichtes.
Zur Debatte in der FK-N, zur Position der Mehrheit: Die Mehrheit der Kommission vertritt die Ansicht, dass die Dringlichkeit des Geschäfts nicht ausreichend belegt sei und Alternativen ungenügend aufgezeigt wurden. Es wird gefordert, den Bericht der Elcom vom Frühjahr 2027 abzuwarten. Finanzpolitisch wird hervorgehoben, dass die Vorlage für den Bund zwar haushaltsneutral sei, die Kosten jedoch vollumfänglich zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Wirtschaft gingen.
Zur Position der Minderheit: Die Minderheit plädiert für die Unterstützung der Vorlage aufgrund der geopolitischen Lage. In der Kommission wurde argumentiert, dass eine Sistierung zu Projektmehrkosten führen könnte. Zudem wurde auf das enorme wirtschaftliche Risiko einer Stromknappheit verwiesen.
Zum Entscheid vom 25. Juni 2026: Die Finanzkommission beschloss mit 17 zu 7 Stimmen, der UREK-N die Sistierung des Geschäfts bis zur Publikation des neuen Berichtes der Elcom zur Versorgungssicherheit im Frühjahr 2027 vorzuschlagen. Zusätzlich wurde mit 17 zu 7 Stimmen ein Eventualantrag angenommen: Sollte die UREK-N die Sistierung ablehnen, beantragt die FK-N die Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat bis zum Vorliegen des Elcom-Berichtes.
Nach der Beratung der UREK-N folgte am 7. September 2026 nochmals eine Beratung in der FK-N zur Finanzierung der Reservekraftwerke.
Die UREK-N folgte zuvor dem Vorschlag der FK-N in grossen Teilen und sistierte die Prüfung des Verpflichtungskredits von rund 2 Milliarden Franken. Gleichzeitig beschloss die UREK-N jedoch zwei Zusatzkredite in der Höhe von insgesamt 131 Millionen Franken.
Da der ursprüngliche Mitbericht der FK-N keine Unterscheidung zwischen diesen Krediten vorsah, stellte sich dann die Frage, ob die FK-N an ihrer Position festhalten solle. Es wurde argumentiert, dass die neue Ausgangslage in der Subkommission nicht diskutiert werden konnte und dass die Notwendigkeit der Kredite zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigt sei. Es sei nicht nachvollziehbar, warum bereits jetzt 131 Millionen Franken für die Projektierung ausgegeben werden sollen; also 100 Millionen für die Projektierung und rund 31 Millionen für das Projekt in Monthey. Zudem würden die hohen finanziellen Verpflichtungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt. Die FK-N beschloss einstimmig, an ihrer Position festzuhalten und somit das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.
Imark Christian · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Herr Kommissionssprecher, entschuldigen Sie, aber es ist völlig unseriös, was Sie hier beantragen. Sie haben sich nicht mit dem Entscheid der Kommission, der UREK-N, befasst. Und Sie beten hier jetzt das Gleiche herunter, was Sie schon entschieden haben, dass Sie gegen diese 2,3 Milliarden Franken sind. Das kann ich noch halbwegs verstehen. Aber jetzt machen Sie als Finanzpolitiker weiterhin Energiepolitik und haben sich nicht einmal mit den Beschlüssen der Kommission befasst. Das ist, entschuldigen Sie, unseriös.
Kaufmann Pius · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Das war keine Frage, aber ich möchte gleichwohl eine Antwort geben, Herr Kollege Imark.
Die Finanzkommission befasste sich sehr wohl mit diesem Thema, und ich muss Ihnen sagen: Es geht hier um 130 Millionen Franken, die der Konsument und die Wirtschaft bezahlen müssen. Der Konsument und die Wirtschaft werden das bezahlen müssen. Ich muss Ihnen schon sagen: Wir sind auch dann dazu verpflichtet, uns über die Kosten zu unterhalten, die verursacht werden, wenn es nicht um Steuergelder geht.
Uns wurde gesagt, dass der Bericht der Elcom im nächsten Frühjahr vorliegen werde. Es wurde uns nicht aufgezeigt, welche ganz grossen Risiken bis zum nächsten Frühjahr entstehen werden. Auf dieser Basis einfach 130 Millionen Franken zu sprechen, kam bei der Finanzkommission nicht gut an. Ich sage es noch einmal: Es war ein einstimmiger Entscheid der Finanzkommission.
Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Geschätzter Herr Kollege, ich hätte eine Rückfrage zum Prozess: Wie funktioniert das normalerweise in der Finanzkommission, wenn ein Mitbericht gemacht wurde und die Sachkommission dann fundamentale Änderungen vornimmt? Das ist beispielsweise bei der Armeebotschaft immer wieder der Fall - plötzlich taucht dann wieder 1 Milliarde Franken mehr auf. Wie agiert da die Finanzkommission? Wie lautete der Entscheid der Finanzkommission?
Kaufmann Pius · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
In der Regel geht das Geschäft zurück in die Subkommission. Das war hier nicht möglich, weil die Entscheide zu schnell aufeinander fielen. Weil dies nicht möglich war, beriet man noch einmal im Plenum, und man tat dies seriös - ich weise also die entsprechende Unterstellung von Kollege Imark im Namen der Kommission zurück. Wir haben das eingehend beraten und kamen zum Schluss: Man kann warten. Punkt.
Paganini Nicolò · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP nehme ich gerne Stellung zu diesem für unsere Versorgungssicherheit doch wichtigen Geschäft. Wir haben es heute mit einer klassischen Abwägung zwischen energiepolitischer Vorsicht, strategischer Handlungsfähigkeit und sorgsamem Umgang mit öffentlichen Geldern zu tun.
Zunächst zur Frage des Hauptkredits über 2,18 Milliarden Franken: Die Mitte-Fraktion unterstützt den Entscheid der Kommission, diesen bis zum nächsten Frühjahr zu sistieren. Warum? Weil wir für die Verwendung öffentlicher Gelder eine besondere Verantwortung tragen. Ein Kredit in Milliardenhöhe ist eine massive Verpflichtung. Es wäre unverantwortlich, eine solche Summe bereits freizugeben, solange noch erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit, mindestens an der Notwendigkeit im beantragten Ausmass, bestehen.
Im Frühjahr 2027 werden uns die neusten Zahlen der Elcom zur Versorgungssicherheit vorliegen. Persönlich erwarte ich da allerdings keine grosse Überraschung im Sinne einer Entwarnung. Mindestens so wichtig wird aber sein, dass uns der Bundesrat davon überzeugen kann, dass er die anderen Elemente der Stromreserve, also beispielsweise die verbrauchsseitige Reserve oder die thermische Reserve, mit gleicher Verve zum Fliegen bringen will wie die Gaskraftwerke. Bis jetzt konnte der Eindruck nicht aus der Welt geschafft werden, dass bei diesen Alternativen vor allem Gründe gesucht werden, weshalb etwas nicht geht; zu selten wird danach gesucht, was getan werden muss, damit es funktionieren kann.
Während wir beim Hauptkredit also noch zuwarten, dürfen wir trotzdem nicht in Untätigkeit verfallen. Genau hier setzt der abgetrennte Entwurf 2 an, den wir heute beraten und dem unsere Fraktion zustimmt. Warum ist dieser Entwurf wichtig? Erstens geht es in Artikel 1 um 100 Millionen Franken für die Projektierungen und Vorleistungen. Davon sind 30 Millionen Franken reine Projektreserven. Kraftwerksbau ist kein Prozess, den man per Knopfdruck starten kann. Kritische Komponenten wie etwa Netztransformatoren haben heute Lieferzeiten von zwei bis drei Jahren. Wenn wir jetzt keine Produktionsslots reservieren, riskieren wir, dass sich die Inbetriebnahme der Kraftwerke, so wir dann nächstes Jahr doch zum Schluss kommen, dass wir sie brauchen, massiv verschiebt, und zwar potenziell bis ins Jahr 2033 oder 2035. Eine solche Verzögerung könnte gefährliche Lücken in unsere Versorgungssicherheit reissen. Zudem sichern wir damit das Vertrauen der Investoren, die ohne diese Signale aus den Projekten aussteigen könnten.
Zweitens ist die Erhöhung um 31,3 Millionen Franken für das Reservekraftwerk Monthey in Artikel 2, mindestens in der Kommission, unbestritten. Hier geht es um die unmittelbare Sicherung unserer aktuellen Reserve durch notwendige Turbinenrevisionen. Das ist eine reine Sicherheitsmassnahme, die keinen Aufschub duldet.
Der Weg, den die UREK-N ohne Minderheitsantrag beschlossen hat, ist ein Mittelweg. Wir wollen mehr Fakten und Informationen mit Blick auf die ganz grossen Geldmittel, aber wir wollen nicht riskieren, im kommenden Jahr in unseren Optionen eingeschränkt zu sein. Indem wir dem Entwurf 2 zustimmen, halten wir uns alle Optionen offen und gewährleisten, dass wir die Mittel in der Hand behalten, um unserer zentralen Aufgabe der Sicherstellung der Stromversorgung für die Schweizer Bevölkerung und die Schweizer Wirtschaft nachkommen zu können.
Ich bitte Sie aus diesem Grund, auf den Entwurf 2 einzutreten und diesem zuzustimmen.
Clivaz Christophe · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe des VERT-E-S
La position du groupe des Verts concernant les centrales de réserve est claire et constante depuis le début : investir dans des centrales de réserve pouvant fonctionner avec des combustibles d'origine fossile, c'est gaspiller de l'argent qui serait bien mieux investi dans des mesures d'efficacité énergétique qui permettraient, elles, de réduire de manière pérenne nos besoins en électricité. Notre groupe va donc bien évidemment soutenir la proposition de la Commission des finances de renvoyer l'objet au Conseil fédéral. Si le renvoi ne passe pas la rampe, nous refuserons les deux crédits additionnels proposés qui vous ont été présentés par les rapporteurs.
Dans ce dossier, il faut tout d'abord souligner la volonté de passer en force du Conseil fédéral. Dans le cadre de nos délibérations relatives à la réserve d'électricité, nous avons en effet adopté, en été 2025, à une large majorité, les bases légales relatives à une réserve d'électricité. Ces dernières consacraient le principe consistant à s'appuyer en priorité sur les infrastructures existantes afin d'éviter des coûts inutilement élevés pour l'économie et les ménages. Concrètement, la réserve d'électricité adoptée repose sur plusieurs éléments : la réserve hydroélectrique, une réserve de consommation, des groupes électrogènes de secours et, seulement en dernier recours, de nouvelles centrales thermiques. Or, la décision du Parlement est tout simplement court-circuitée et ignorée par le Conseil fédéral, qui nous propose de financer à hauteur de plus de 2 milliards de francs de nouvelles centrales de réserve et vise ainsi à créer un fait accompli en contradiction avec les nouvelles dispositions sur la réserve d'électricité. Le projet du Conseil fédéral de construire de nouvelles centrales de réserve n'a pas de sens, que ce soit sur le plan économique ou énergétique. Si, à la suite du début de la guerre en Ukraine et au risque de pénuries d'électricité à l'hiver 2022-2023, on peut comprendre - même si cela n'a jamais été la position du groupe des Verts - que la solution d'avoir des centrales de réserve pour quelques années ait pu être retenue, comment justifier aujourd'hui de vouloir persévérer dans cette voie pour les vingt prochaines années ? Car c'est bien ce que propose le Conseil fédéral : de nouvelles centrales, en service au mieux d'ici 2030, mais plus probablement en 2032-2033, et qui seront en fonction pour quinze ans, soit presque jusqu'en 2050. Selon le message du Conseil fédéral, les centrales de réserve prévues devraient coûter 2,3 milliards de francs, soit un coût moyen de 0,22 centime par kilowattheure pendant les années 2027 à 2044, un montant qui sera cependant plus élevé au cours de la phase de construction des nouvelles centrales, où il pourrait dépasser 0,75 centime par kilowattheure pendant quelques années. Ce sont donc les ménages et les industries qui passeront à la caisse pour une solution inutile. Oui : inutile, car plutôt que d'investir dans des centrales de réserve qui ne seront probablement jamais utilisées, il serait possible d'investir dans le financement de mesures d'efficacité et de sobriété énergétique, par exemple, en augmentant les moyens à disposition des programmes déjà existants, comme ProKilowatt ou Incite. Le rapport "Prévenir le gaspillage d'énergie dû aux appareils qui tournent inutilement" en exécution du postulat Egger Kurt 21.4561 souligne qu'environ 10 pour cent de la consommation électrique en Suisse est du pur gaspillage et qu'il y a, dans ce domaine, un potentiel considérable d'économies d'énergie, par exemple concernant l'éclairage, les chauffages électriques, la climatisation et la ventilation, ou les installations et appareils relevant des technologies de l'information, de la communication et du divertissement. C'est là qu'il faut investir et non pas dans des centrales de réserve pouvant fonctionner avec des combustibles d'origine fossile. Ces mesures d'efficacité et de sobriété énergétique auraient l'immense avantage, par rapport aux centrales de réserve, d'amener une réduction pérenne des besoins en électricité et, par conséquent, un allègement de la facture d'électricité pour les ménages et les entreprises.
Le risque de pénurie hivernale s'est aussi éloigné grâce, notamment, au développement réjouissant du photovoltaïque sur les bâtiments qui, contrairement à ce qui est parfois suggéré, produit aussi en hiver. À cela s'ajoute le remplacement des chauffages électriques prévu par la loi fédérale sur les objectifs en matière de protection du climat, sur l'innovation et sur le renforcement de la sécurité énergétique, les projets hydroélectriques prévus dans l'acte modificateur unique ou "Mantelerlass", autant d'éléments qui contribuent à réduire le besoin de disposer de réserves hivernales. Il est donc urgent d'attendre notamment les nouveaux scénarios de la Commission fédérale de l'électricité.
Enfin, la suite qui sera donnée à nos relations avec l'Union européenne, notamment par le biais de l'accord-cadre sur l'électricité, que notre groupe soutient, aura bien sûr une influence sur notre approvisionnement en électricité, notamment pour la période hivernale. Si un accord peut être trouvé, nos besoins en réserves hivernales seront moins importants.
Pour ces différentes raisons, je vous invite, au nom du groupe des Verts, et comme cela a été annoncé en préambule, à soutenir la proposition de la Commission des finances de renvoyer l'ensemble du projet au Conseil fédéral.
Imark Christian · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich kann Sie beruhigen, wir sind keine Fans von Gasreservekraftwerken, ganz im Gegenteil, aber sie sind leider eine Notwendigkeit geworden. Herr Bundesrat Rösti muss eben jetzt die Fehler der Energiepolitik der letzten Jahre ausbaden; die Sprecher der Finanzkommission sind dafür mitverantwortlich. Wir haben zunehmend eine ungenügende Winterstromversorgung. Warum ist das so? Der Strombedarf steigt, und gleichzeitig findet die Ausserbetriebnahme von Grundlastkraftwerken statt. So ging zum Beispiel das KKW Mühleberg vom Netz. Bald kommen weitere Kernkraftwerke dazu; Beznau 1 und 2 folgen in den Jahren 2032 und 2033. Das heisst, wir haben dann noch weniger Grundlastkraftwerke.
Diese Grundlast, die von den Linken immer irgendwie schlecht geredet wird - warum, weiss ich auch nicht -, fehlt uns im Winter mehr und mehr. Das heisst, der Reservebedarf nimmt zu. Er ist nicht neu: Auch früher gab es Grundlastkraftwerke, zum Beispiel nicht weit von hier entfernt, im Marzili-Quartier, die Dampfzentrale. Das waren Kohlekraftwerke, die 1904 gebaut und dann auf Diesel umgerüstet wurden. Bezeichnenderweise wurden genau diese Kraftwerke 1973 vom Netz genommen, komischerweise kurz nachdem 1969 Beznau 1 und 1972 Beznau 2 und Mühleberg ans Netz gegangen waren. Wenige Monate nach der Inbetriebnahme dreier grosser Grundlastkraftwerke konnte man die Dampfzentrale also ausser Betrieb nehmen.
Heute haben wir genau die umgekehrte Situation. Heute nehmen wir Grundlast vom Netz und bauen zunehmend eine Stromversorgung, die wetterabhängig und deshalb unzuverlässig ist und eben genau diese Reservekraftwerke wieder braucht. Sollten wir also auf Reservekraftwerke verzichten wollen, dann braucht die Schweiz neue Grundlastkraftwerke. Auch hier ein kleiner Exkurs: Wenn die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt 2040 und 2050 vom Netz gehen, dann verschlimmert sich die Versorgungslage zusätzlich. Genau darum sprechen wir über die Aufhebung des Neubauverbots von Kernkraftwerken, damit wir dann eines oder zwei am Netz haben, wenn 2040 und 2050 Gösgen und Leibstadt vom Netz gehen.
Man kann diese Reservekraftwerke gut oder auch nicht gut finden; aber wir brauchen sie, weil unsere Versorgung sonst gefährdet ist. Das bestätigt auch die Elcom.
Ja, es ist richtig, die Kommission hat sich dafür entschieden, die neue Berichterstattung der Elcom vom Frühjahr 2027 zu den Investitionen von 2,3 Milliarden Franken abzuwarten. Meine Prognose ist, dass sich da nicht sehr viel an dieser Situation ändern wird; wir werden sehen. Aber dafür, dass bis dahin die notwendigen Projektierungsarbeiten für Reservekraftwerke voranschreiten und entsprechende Produktionsslots für Gasturbinen gesichert werden können, damit diese Produkte im Bedarfsfall rechtzeitig zur Verfügung stehen, braucht es die Vorlage 2 und die 131 Millionen Franken. Die SVP-Fraktion wird die betreffenden Zusatzkredite unterstützen und der Vorlage in der Gesamtabstimmung zustimmen.
Ich hätte mir von der Finanzkommission schon gewünscht, dass sie mal eine Gesamtschau gemacht und geschaut hätte, was wir eigentlich zahlen, seit die Energiestrategie 2050 in Kraft getreten ist, bevor sie sich über diese 2,3 Milliarden Franken und sogar über die 131 Millionen Franken auslässt. Jedes Jahr 1,3 Milliarden Franken für die Förderung ergeben bis 2035 11,7 Milliarden; Sie können das selbst zusammenrechnen. Die Beschaffungsverluste kommen dann ab dem nächsten Jahr auch noch dazu. Sie entschieden, dass diese auch noch an die Konsumenten weitergegeben werden können; das sind dann jedes Jahr nochmals 500 Millionen Franken. Redispatch-Massnahmen kosten 400 bis 500 Millionen Franken jährlich; insgesamt sprechen wir da von rund 1,8 Milliarden, seit die Energiestrategie in Kraft getreten ist.
Dann bauten wir das Reservekraftwerk Birr und mussten Wasserreserven für eine Milliarde installieren. Auch das geht auf den Entscheid von damals zur Energiestrategie 2050 zurück. Wir sprechen von Netzkosten von 40 Milliarden Schweizerfranken bis 2050. All diese Kosten hat diese Energiestrategie ausgelöst. Jetzt kommen Sie und tun bei 130 Milliarden Franken für Projektierungskosten neuer Reservekraftwerke so - die übrigens auch Sie mitverantworten -, als ob die Welt unterginge. Dafür fehlt mir wirklich das Verständnis.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung zum Antrag der UREK-N und zum Bundesbeschluss.
Schaffner Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Trotz des flammenden Votums von Kollege Imark wird die GLP-Fraktion dem Antrag der Finanzkommission folgen und die Vorlage zurückweisen. Ein Nichteintreten auf Vorlage 2 wäre unsere bevorzugte Variante gewesen; diese liegt aber mangels entsprechenden Antrags nicht vor.
Wir weisen die Vorlage nicht aus grundsätzlichen Überlegungen gegen Reservekraftwerke zurück; wo es sie braucht, unterstützen wir sie. Die Erklärungen, die uns Bundesrat Rösti für die Notwendigkeit dieser zusätzlichen 130 Millionen Franken geliefert hat, befriedigen und überzeugen uns aus Kosten-Nutzen-Überlegungen aber schlicht nicht. Mögliche günstigere Alternativen wurden nie sauber abgeklärt - das zeigen auch interne Dokumente. Diese Alternativen gibt es. Bei den Notstromgruppen sehen wir ein massiv höheres Potenzial, als der Bundesrat annimmt. Gerade die boomenden Rechenzentren bauen hier Kapazitäten auf, die 2035 bis 2040 verfügbar sein werden. Wir rechnen mit gegen 500 Megawatt. Die Verbrauchsreduktion, das Demand-Side-Management, ist der Bundesrat bis heute schlicht nicht angegangen, obwohl auch dort ein Potenzial von bis zu 500 Megawatt schlummern dürfte. Zusammen wären das 1000 Megawatt, die deutlich günstiger zu haben wären als mit Reservekraftwerken.
Rechnen wir das weiter durch: Zusammen mit den Wasserkraftreserven könnte der Bundesrat diese Reserven bereits im Winter 2027/2028 schrittweise und spätestens bis 2030 vollständig bereitstellen. Sollte die UREK nach dem Elcom-Bericht 2027 zum Schluss kommen, es sei tatsächlich noch eine gewisse Restkapazität nötig, stünden ohne jede weitere Verzögerung rund 300 Megawatt zur Verfügung, insbesondere durch das Kraftwerk Auhafen. Für diese 300 Megawatt braucht es aber die Vorlage 2 nicht. Bei einem Nein geht es nur um die restlichen 240 Megawatt. Bei einer allfälligen späteren Notwendigkeit wäre höchstens mit einer Verzögerung und leicht höheren Kosten zu rechnen.
Dazu kommt: Wir wissen heute nicht einmal, ob solche Notkraftwerke mit einem allfälligen Stromabkommen kompatibel sind. Das Risiko eines "stranded investments" ist also real. Der bessere Weg wäre aus unserer Sicht, die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass etwa zwischen 2035 und 2040 marktfähige Gas- und Liquidkraftwerke realisiert werden, die im Notfall gezielt berücksichtigt und schrittweise mit erneuerbarem Gas oder Methanol betrieben werden könnten. Das heisst: Spätestens 2050 könnten sie auch netto null erreichen. Das wäre eine echte, kosteneffizientere Alternative zu teuren Notfallkraftwerken, die im Grunde nie laufen sollten und trotzdem hohe Fixkosten verursachen.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Winter 2022/2023: Das teure Reservekraftwerk Birr wurde damals nicht gebraucht, weil die rostenden Kernkraftwerke in Frankreich rechtzeitig wieder ans Netz gingen. Ob Birr im Ernstfall zur Verfügung gestanden hätte, ist auch mehr als fraglich. Das zeigt uns: Dezentrale Notstromgruppen, gerade bei Rechenzentren, die ohnehin nicht ausfallen dürfen, bieten wohl mehr Resilienz. Eine Verbrauchsreduktion wirkt deutlich effizienter, weil dabei nur Leistung unmittelbar aus dem Netz genommen wird. Dazu kommen die Wasserkraftreserven, die ohnehin eine zusätzliche Absicherung sind.
Zusammengefasst: Für die zusätzlich benötigten rund 240 Megawatt über die bereits gesicherten 300 Megawatt hinaus sehen wir heute keine Notwendigkeit, nochmals 130 Millionen Franken zu investieren. Zuerst muss der Bundesrat die kosteneffizienteren Massnahmen konsequent angehen. Darum folgt die GLP-Fraktion dem Antrag der Finanzkommission, weist die Vorlage an den Bundesrat zurück und lehnt die Vorlage 2 in der Gesamtabstimmung ab.
Imark Christian · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Vielen Dank, liebe Sprecherin. Es ist interessant, was Sie sagen. Die Alternativen - die Pseudo-Alternativen -, die Sie aufzählen, haben wir in der Kommission diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass es keine Alternativen sind. Sie können das nicht wissen, weil Sie nicht in der Kommission waren. Sie sind nämlich nicht Mitglied. Martin Bäumle war Mitglied der Kommission. Können Sie bestätigen, dass Martin Bäumle diesem Entwurf 2 zugestimmt hat?
Schaffner Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Nein, ich kann das nicht bestätigen. Meines Wissens enthielt er sich.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Danke für die engagierte Debatte. Sie ist vollumfänglich gerechtfertigt, weil es um nichts weniger als einerseits um die sichere Energieversorgung in möglichen Mangellagen und andererseits, da gebe ich der Finanzkommission absolut recht, um sehr viel Geld geht. Die Frage, die wir uns hier stellen, ist aber eigentlich relativ einfach. Ich möchte vorwegnehmen, dass man einem Bundesrat manchmal unterstellt, wofür er sei oder wofür er mehr oder weniger sei. Mir ist eigentlich egal, welche Energieform gewählt wird. Als Energieminister fühle ich mich in erster Linie für die Versorgungssicherheit verantwortlich, auch dann, wenn die Energie im Inland knapp wird oder wenn Energieimporte schwierig werden.
Wir wissen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz seit Langem, dass eine Strommangellage - ein fehlendes Angebot, das zur Folge hat, dass über mehrere Wochen nicht die volle Nachfrage abgedeckt werden kann - das grösste Risiko für dieses Land ist. Das sage nicht ich, das sagt seit mehreren Jahren das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, das alle Risiken monitort. Eine fehlende Stromversorgung ist das grösste Risiko.
Wir wissen heute nicht, wie es angesichts der geopolitischen Veränderungen und der tiefen Wasserstände der Stauseen mit der Energieversorgung im bevorstehenden Winter aussieht. Deshalb bin ich froh, zu wissen, dass wir in den letzten Jahren Reserven erstellt haben. Ich bin, weiss Gott, kein Fan von Reservekraftwerken - das muss ich Ihnen wirklich sagen. Reservekraftwerke sind eine Notmassnahme, wenn der Markt nicht mehr spielt, wenn das Angebot zu klein ist, um die Nachfrage zu decken.
Hier haben wir auch verlässliche Zahlen, und auf die kommt es an. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat die Kosten für eine mögliche Mangellage von sechs Wochen neu berechnet. Die entstehenden Kosten dieser Mangellage von wenigen Wochen werden auf 83 Milliarden Franken berechnet - 83 Milliarden Franken! Das ist das Risiko, wenn wir nicht der Elcom folgen. Die Elcom ist die Aufsichtsstelle, die uns sagt, sie erwarte von der Schweiz, dass sie Reserven im Umfang von 500 bis 1000 Megawatt - im Zug der Jahre soll das steigen - bilde. Die Elcom sagt klipp und klar, dass die Reservekapazität von 500 bis 1000 Megawatt dauerleistungsfähig sein muss - dauerleistungsfähig! Das erreicht man nun mal nicht mit alternativen Energieträgern, die auch ihre Berechtigung haben und die wir auch berücksichtigen, da sie nicht dauerleistungsfähig sind.
Ich bitte Sie, entgegen den Aussagen von Frau Nationalrätin Schaffner zur Kenntnis zu nehmen, dass unsere Fachleute, nicht ich, in der Kommission klipp und klar erklärt haben, weshalb diese Alternativen wichtig sind, aber keinen Ersatz für die Dauerleistungsfähigkeit darstellen - Sie können das im Protokoll nachlesen.
Zu den Notstromgruppen: Wir haben Notstromgruppen für die Produktion von 280 Megawatt kontraktiert. Das entspricht nicht den vollen Erwartungen der Elcom, aber immerhin. Wenn man berechnet, wie viel Dauerleistung diese bieten, so werden das nur noch rund 80 Megawatt sein. Notstromgruppen hält man nicht für den Staat. Notstromgruppen hält man, weil man dann, wenn der Strom ausfällt, selbst Strom haben will. Es gibt durchaus Betriebe, die dann Notstrom ins Netz einspeisen können; das wird zur Überbrückung von ein, zwei Tagen, während kurzer Ausfälle, kurzer Blackouts möglich sein, aber nicht während mehrerer Wochen. Sie sind nicht dauerleistungsfähig.
Wir haben in Absprache mit der Branche, mit den grossen Strombezügern, die Verbrauchsreserve angeschaut. Wir sind hier an der Arbeit. Das ist nicht ganz trivial, und wir meinen es auch sehr ernst, wenn wir sagen, dass es diese Verbrauchsreserve braucht. Gemäss heutiger Kalkulation wird diese mindestens gleich teuer wie die Reservekraftwerke. Aber sei es wie es sei: Wir brauchen sie einfach zusätzlich, weil wir im Moment ja etwas über 580 Megawatt kontraktieren. Dann haben wir noch die Wasserkraftreserve: Das ist nicht zusätzlicher Strom, das ist einfach eine zusätzliche Rückhaltung von Wasser, aber das speist keinen zusätzlichen Strom ins Netz. Das haben wir in der Kommission sehr ausführlich, technisch sehr vertieft diskutiert, und ich bitte Sie hier, dies den Fachleuten abzunehmen.
Jetzt geht es um die Frage, ob man die 130 Millionen Franken für die Übergangszeit bewilligen will, ja oder nein? Ich bitte Sie, das zu tun. Sie finden zum ganzen Kredit klare Äusserungen auf den Seiten 19 und 20 der Botschaft.
Eine Klammerbemerkung: Ich danke der Finanzkommission und auch der UREK für das kritische Hinschauen, und ich habe Verständnis, dass sie gesagt haben: Okay, das ist viel Geld, total 2,3 Milliarden Franken, da wollen wir zuerst warten und schauen, ob die Elcom die Angabe zur benötigten Reservekapazität im nächsten Frühling bestätigt. Das ist für uns auch kein Problem.
Jetzt geht es also noch um die 130 Millionen Franken, und bei diesen geht es quasi darum, dass die Planungen der vier Projekte, denen wir den Zuschlag gegeben haben, ungebremst weitergeführt werden können.
Es sind folgende Kredite: Es sind 30 Millionen Franken für die Revision einer Gasturbine in einem bestehenden Kraftwerk in Monthey. Das ist weitestgehend unbestritten, es war auch während der Diskussion unbestritten. Dann sind es weitere 100 Millionen Franken für die Anlagen in Stein von Getec und in Eiken-Sisslerfeld von Sidewinder. Ich lese Ihnen hier kurz aus der Botschaft vor - das jetzt auch zuhanden der Finanzkommission, die gesagt hat, dass ihr nicht erklärt werden konnte, weshalb es diese Mittel brauche -: "Die beiden Projekte Eiken-Sisslerfeld von Sidewinder und Stein von Getec müssen vor Erhalt" - vor Erhalt! - "der Baubewilligung grössere Bestellungen auslösen können, ansonsten riskieren sie Projektverzögerungen und damit Zusatzkosten." Einfach ausgedrückt: Für diese Anlagen braucht es die Bestellung von Komponenten. Das löst Kosten aus, denn die Komponenten - Anlageteile, Turbinen, Maschinenteile - müssen reserviert werden, da sie sonst erstens unter Umständen nicht mehr verfügbar sind. Das wäre die schlimmste Version, wenn sie nicht mehr verfügbar wären, weil diese Anlagen weltweit sehr gesucht sind und es sehr lange Lieferfristen gibt. Und zweitens würden die Kosten massiv steigen.
Also geht es darum, mit diesen 130 Millionen Franken sicherzustellen, dass wir, wenn Sie im Frühjahr zum Schluss kommen, es brauche diese Reserve, dann die notwendigen Komponenten haben und die Reserve technisch auch bereitstellen können. Jetzt stehen im Prinzip die 130 Millionen Franken einem bei einem Stromausfall möglichen Schaden von 83 Milliarden Franken gegenüber. Ich glaube, das sind die Verhältnisse, die man berücksichtigen muss; das sind etwas über 0,1 Prozent, nicht mal 0,2 Prozent. Das gilt es zu berücksichtigen, das ist das Verhältnis. Die Frage ist: Ist es Ihnen wert, kurzfristig eine Versicherungsprämie von 130 Millionen Franken einzusetzen, um damit Reserven erstellen zu können, mit denen 83 Milliarden Franken abgesichert werden können? Ich weiss, das ist das grösste Schadenpotenzial, aber es ist nicht auszuschliessen, dass es sich realisiert. Ist Ihnen das die Versicherung wert oder nicht? Ich würde jetzt sagen, aus energiepolitischer Sicht ist die Antwort klar. Ich meine, es müsste auch aus finanzpolitischer Sicht klar sein, dass man das Risiko eines Versicherungsverzichts nicht eingehen darf und diese Mittel zur Verfügung stellen muss. Mich würde erstaunen - aber vielleicht werde ich dann eines Besseren belehrt -, wenn die Elcom im Frühjahr zu ganz anderen Zahlen käme, denn die Situation in der Welt wird sich bis zum nächsten Frühjahr nicht grundlegend verändern.
Ich bitte Sie also, diesen Krediten, den 31 Millionen Franken für die Revision der Gasturbine Monthey und den zusätzlichen 100 Millionen Franken für die Komponentenbeschaffung und Planung der beiden Werke Stein und Eiken-Sisslerfeld, im Sinne einer Versicherungsprämie zuzustimmen. Die Kredite würden dann, wenn Sie zustimmen, dem Gesamtkredit angerechnet.
Die 2 Milliarden Franken verteilen sich auf 15 Jahre; die effektive Prämie würde 150 Millionen Franken jährlich betragen; das entspricht eigentlich dem Versicherungsbetrag, den wir einsetzen müssen.
Schauen Sie das Thema bitte nicht parteipolitisch an, es ist nicht eine parteipolitische Frage. Meine Vorgängerin hat damals, der Not gehorchend, in kurzer Zeit ein Reservekraftwerk in Birr aufbauen lassen - sie hat das hervorragend gemacht. Natürlich, es ist keine Stunde gelaufen, zum Glück nicht. Auch eine Versicherungsprämie zahlt man für den Fall X und hofft, dass dieser nie eintritt. Hier haben wir dieselbe Situation.
In diesem Sinne bitte ich Sie, Ihrer Kommission bzw. auch dem Bundesrat zu folgen und heute diesem Kredit von rund 130 Millionen Franken zuzustimmen.
Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S
Geschätzter Herr Bundesrat, Versorgungssicherheit ist gemäss Bundesverfassung ein Ziel, das Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verfolgen. Energieproduktion ist Sache der Kantone, weshalb das Bundesamt für Justiz der Auffassung ist, dass Ihnen die Verfassungsgrundlage für den Bau dieser Werke fehle. Welche konkrete Bundeskompetenz erlaubt es dem Bund, den Bau der Kraftwerke auszuschreiben und zu finanzieren?
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Gemäss dem Energieartikel müssen der Bund und die Kantone die Versorgungssicherheit gemeinsam sicherstellen. Im Normalfall schafft natürlich der Bund die Rahmenbedingungen, und die Kantone übernehmen die Produktion. Aber in diesem Ausnahmefall, in der Krise, die wir 2022/23 hatten, beurteilten das Bundesamt für Energie, der Gesamtbundesrat und letztlich auch das Parlament die Situation anders und legten die Bundesverfassung im Sinne der Versorgungssicherheit des Landes aus.
Ich verweise hier übrigens auf den Rettungsschirm; auch dort hatten wir eine intensive Diskussion darüber, ob das nicht Aufgabe der Kantone sei, und auch dort kamen wir zum Schluss - weil es keine wirkliche Alternative gab -, dass im Interesse der Versorgungssicherheit der Schweiz durchaus der Bund in die Bresche springen könne. Es ist für mich eine semantische Frage. Der Bund hat, da es um die Versorgungssicherheit der Schweiz geht und angesichts des Schadenspotenzials, seine Verantwortung wahrzunehmen.
Grossen Jürg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Herr Bundesrat, die Stromversorgungssicherheit ist für uns alle sicher ein zentrales Element. Sie haben jetzt von Leistungen gesprochen: Wie viele Terawattstunden könnten bei einer kritischen Versorgungslage, zum Beispiel im Winter, ganz konkret geliefert werden? Und wäre der Nachschub der Treibstoffe gesichert? Das würde mich noch interessieren.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Zum letzten Punkt: Wir haben im Programm eine Treibstoffbeschaffungsstrategie, die wir erarbeiten. Es ist klar, dass dieser Treibstoff beschafft werden müsste. Und es ist auch klar, dass gemäss Gesetzgebung Biotreibstoff beschafft werden müsste. Ob dieser dann für eine Dauer von sechs Wochen genügend würde, wage ich zu bezweifeln. Das ist der Maximalfall. Ich glaube nicht, dass dann mit der Beschaffung noch dem wirtschaftlichen Standpunkt, der auch im Gesetz steht, Rechnung getragen würde. Aber die Treibstoffbeschaffung, die Logistik, ist eine Aufgabe. Wir haben Treibstoff für einen Betrieb von zwei Wochen Volllast eingelagert und können Treibstoff für einen Betrieb von acht Wochen beschaffen.
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le président (Page Pierre-André, président): M. Kolly, rapporteur de langue française, renonce à prendre la parole.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Ich äussere mich nur noch ganz kurz. Es besteht eine grosse Konfusion in Bezug auf die Architektur dieser Vorlage und auf die Entscheidfindung.
Nochmals: Die UREK-N bittet Sie, auf den Entwurf 2 einzutreten und ihrem Entwurf zuzustimmen. Das heisst, dass man 100 Millionen Franken für Planungs- und Projektierungsarbeiten ausgeben kann und 31,3 Millionen Franken für Monthey. Wenn der Rat dem Entwurf der UREK-N nicht zustimmt, dann sind diese Arbeiten nicht möglich; beispielsweise kann das Reservekraftwerk in Monthey in diesem Fall nicht aufgerüstet werden. Das ist die direkte Konsequenz.
Wenn man als Parlament hier an diese Sache herangeht, ist es doch eine viel bessere Idee, jetzt diese Tranche freizugeben, statt dann - wir haben aus der Geschichte gelernt - wieder mittels Notrecht etwas übers Knie brechen zu müssen. Ich bitte Sie also inständig, dem Entwurf mit den 131,3 Millionen Franken zuzustimmen.
Wie gesagt: In Bezug auf den zweiten Teil, die 2,18 Milliarden Franken, hat die Finanzkommission recht, und diesem Punkt hat die UREK-N Rechnung getragen. Diesen Entscheid vertagen wir, bis der Elcom-Bericht vorliegt.
Stimmen Sie also bitte heute gemäss der UREK-N ab.
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Le président (Page Pierre-André, président): Nous votons sur la proposition de renvoi de la CdF-N.
Vote
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 64 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 40 (98 %) | 1 (2 %) |
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 21 (75 %) | 6 (21 %) | 1 (4 %) |
| Groupe libéral-radical | 22 (85 %) | 4 (15 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 23 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 10 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 107 (56 %) | 83 (43 %) | 2 (1 %) |
Gea: Proposition de la CEATE (ne pas reonvoyer)
Na: Proposition de la CdF (renvoi au CF)
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Discussion par article
Antrag UREK-N
Titel
2. Bundesbeschluss über Zusatzkredite zur Finanzierung der Reservekraftwerke vom ...
Ingress
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 12. Juni 2026, beschliesst:
Art. 1 Titel
Zusatzkredit für die "Projektierungen und Vorleistungen Reservekraftwerke"
Art. 1 Text
Der Verpflichtungskredit nach Artikel 3 des Bundesbeschlusses Ia vom 9. Dezember 2024 über den Nachtrag II zum Voranschlag 2024 für "Projektierungen und Vorleistungen Reservekraftwerke" über 50 000 000 Franken wird um 100 000 000 Franken auf insgesamt 150 000 000 Franken erhöht.
Art. 2 Titel
Zusatzkredit für die "Ergänzende Winterreserve Reservekraftwerke WResV" (Finanzierung der Übergangslösung für das Reservekraftwerk Monthey)
Art. 2 Text
Der Verpflichtungskredit nach Artikel 4 Absatz 3 des Bundesbeschlusses II vom 5. Dezember 2022 über den Nachtrag II zum Voranschlag 2022, der mit Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d des Bundesbeschlusses Ia vom 4. über den Nachtrag I zum
Juni 2024 Voranschlag 2024 um 137 000 000 Franken und mit der Änderung vom 9. Dezember 2025 des Bundesbeschlusses II über den Nachtrag II zum Voranschlag 2022 um 332 430 000 Franken erhöht wurde, wird um 31 300 000 Franken auf insgesamt 985 730 000 Franken erhöht.
Art. 3 Titel
Schlussbestimmung
Art. 3 Text
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Proposition CEATE-N
Titel
2. Arrêté fédéral relatif aux crédits additionnels destinés au financement de centrales de réserve du ...
Préambule
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 167 de la Constitution, vu le message du Conseil fédéral du 12 juin 2026, arrête :
Art. 1 titre
Crédit additionnel intitulé "Etude de projet et prestations préalables, centrales de réserve"
Art. 1 texte
Le crédit d'engagement visé à l'article 3 de l'arrêté fédéral Ia du 9 décembre 2024 concernant le supplément II au budget 2024 intitulé "Etude de projet et prestations préalables, centrales de réserve", d'un montant de 50 000 000 de francs, est augmenté de 100 000 000 de francs et s'élève dès lors à un montant total de 150 000 000 de francs.
Art. 2 titre
Crédit additionnel intitulé "Réserve d'hiver complémentaire, centrales de réserve OIRH" (financement de la solution transitoire pour la centrale de réserve de Monthey)
Art. 2 texte
Le crédit d'engagement visé à l'article 4 alinéa 3 de l'arrêté fédéral II du 5 décembre 2022 concernant le supplément II au budget 2022, qui a été relevé de 137 000 000 de francs par l'article 2 alinéa 2 lettre d de l'arrêté fédéral Ia du 4 juin 2024 concernant le supplément I au budget 2024 et de 332 430 000 de francs par la modification du 9 décembre 20254 de l'arrêté fédéral II concernant le supplément II au budget 2022, est augmenté de 31 300 000 de francs et s'élève dès lors à un montant total de 985 730 000 de francs.
Art. 3 titre
Disposition finale
Art. 3 texte
Le présent arrêté n'est pas sujet au référendum.
Adopté
Vote
Art. 1
Frein aux dépenses
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 65 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 41 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 28 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 26 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 21 (91 %) | 0 (0 %) | 2 (9 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 10 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 181 (94 %) | 10 (5 %) | 2 (1 %) |
Gea: Lösen der Ausgabenbremse
Na: Rejter l'art. 1
La majorité qualifiée est acquise
Vote
Art. 2
Frein aux dépenses
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 65 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 41 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 28 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 26 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 23 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 10 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 183 (95 %) | 10 (5 %) | 0 (0 %) |
Gea: Lösen der Ausgabenbremse
Na: Ablehnung des Artikels
La majorité qualifiée est acquise
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 64 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 41 (100 %) | 0 (0 %) |
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 28 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 26 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 23 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 10 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 118 (61 %) | 74 (39 %) | 0 (0 %) |
Gea: Annahme des Entwurfs
Na: Ablehnung des Entwurfs
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le président (Page Pierre-André, président): Le projet 2 va au Conseil des États.