26.3005

Numérique. Création d'un article constitutionnel

Rumy Farah · 2VP-F · Conseil national · Soleure · Groupe socialiste

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Fischer Benjamin, Addor, Buffat, Glarner, Knutti, Riner, Rutz Gregor, Schmid Pascal, Steinemann)

Rejeter la motion

Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Jost Marc · Mit-M · Conseil national · Berne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ich berichte Ihnen über das Geschäft 26.3005, die Motion der SPK-S, "Die Verfassung braucht einen Digitalisierungsartikel".

Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament eine Botschaft und einen Entwurf für einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung vorzulegen. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen geschehen und unter Beachtung der Grundprinzipien der von Bund und Kantonen getragenen Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS).

Was bisher geschehen ist: Der Ständerat hat die Motion am 18. März 2026 einstimmig und ohne Gegenantrag angenommen. Auch der Bundesrat beantragt die Annahme des Vorstosses. Ihre Staatspolitische Kommission hat das Geschäft am 22. Mai 2026 beraten. Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die Motion ebenfalls anzunehmen.

Die Kommission stützt sich dabei auf den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 23.3050 der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. Dieser Bericht hat aufgezeigt: Die Weiterentwicklung einer bürgernahen und funktionierenden digitalen Verwaltung ist nur möglich, wenn wir behördenübergreifend einheitliche Standards auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene haben.

Das ist die Lücke, die jetzt geschlossen werden soll. Dem Bund fehlt heute die explizite Verfassungsgrundlage, um solche Standards im Bereich der elektronischen Behördenmittel für verbindlich zu erklären. Diese Kompetenz ist jedoch der Schlüssel, solche digitale Flickenteppiche zu überwinden und Interoperabilität sicherzustellen.

Auch die DVS sieht in der Stossrichtung einen wichtigen Schritt. Zwar hat das EJPD bereits in einer tripartiten Arbeitsgruppe mit Vorarbeiten begonnen; aber mit der Annahme dieser Motion erteilt das Parlament dem Bundesrat den klaren und verbindlichen Auftrag, diesen Verfassungsartikel zügig vorzulegen, und stärkt den Prozess auch demokratisch.

Eine Minderheit hält die Motion für überflüssig, weil der Bundesrat ohnehin die Arbeiten aufgenommen habe. Zudem solle zuerst den Kantonen Zeit gegeben werden, sich organisieren zu können.

Für die Mehrheit der Kommission geht es aber darum, jetzt keinen weiteren Verzug zu dulden. Die Kantone sind im Rahmen der DVS und der tripartiten Arbeiten von Beginn an eingebunden. Das ist wichtig. Wir schaffen damit auch keine Zentralisierung, sondern das ist die Grundlage für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen allen drei Staatsebenen. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie daher, die Motion anzunehmen.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe des VERT-E-S

Aujourd'hui, la Confédération numérise, les cantons numérisent, les communes numérisent. Si chacun numérise dans son coin, avec ses propres règles et ses propres standards, nous n'aurons pas une administration numérique suisse, nous aurons 26 solutions cantonales, des solutions fédérales et des solutions communales, qui devront ensuite essayer de se parler entre elles. C'est précisément le problème que cette motion veut résoudre. La commission propose donc, par 15 voix contre 9, d'adopter cette motion.

Pourquoi adopter cette motion ? Parce qu'à un moment donné il faut pouvoir fixer des standards communs et des standards contraignants à l'ensemble de la Suisse. Prenons l'exemple de l'échange de données entre autorités. Pour la population, peu importe de savoir si une donnée se trouve auprès de la Confédération, d'un canton ou d'une commune, ce que les gens attendent, c'est que l'État fonctionne. Les gens ne veulent pas remplir trois fois le même formulaire, ne veulent pas transmettre à l'administration une information qu'une autre administration possède déjà. Ils veulent quelque chose de simple, quelque chose de sûr, d'efficace. Cette motion va dans ce sens. C'est aussi cela le principe du "once only", c'est-à-dire donner une information une seule fois et pas cinq fois.

Pour y arriver, il faut que nos systèmes puissent travailler ensemble. Pour qu'ils puissent travailler ensemble, il faut des règles communes. Aujourd'hui, c'est justement ce qui nous manque. Grâce à cette motion, on devrait arriver à trouver des règles communes pour l'ensemble du pays. Le Conseil fédéral est arrivé d'ailleurs à cette même conclusion. Il faut pouvoir rendre certaines normes contraignantes. Les travaux ont d'ailleurs déjà commencé avec la Confédération, les cantons, les villes et les communes, parce qu'évidemment il faut pouvoir travailler ensemble.

J'insiste sur ce point, il ne s'agit pas de numériser la Suisse depuis Berne, bien au contraire. Il faut travailler ensemble, étroitement avec les villes, avec les communes, avec les cantons. La motion vise expressément à associer tout ce monde à l'élaboration du projet. Elle s'inscrit dans le travail qui est déjà mené ensemble au sein de l'administration numérique suisse. Les étapes ont déjà commencé, il s'agit ici de les consolider.

Le fédéralisme ne signifie pas que 26 cantons doivent réinventer 26 fois la roue. Le fédéralisme fonctionne aussi lorsque nous décidons ensemble où nous avons besoin de règles communes.

La minorité nous dit que les travaux sont déjà lancés et demande pourquoi il nous faut cette motion. Nous lui répondons que c'est justement parce que ces travaux montrent qu'une base constitutionnelle est nécessaire. Et c'est bien de cela qu'il s'agit. On a besoin aujourd'hui d'une base constitutionnelle si l'on veut aller jusqu'au bout et permettre l'adoption de standards contraignants.

Cette motion ne préjuge pas encore des détails du futur article constitutionnel. Elle dit quelque chose de beaucoup plus simple, parce qu'on n'est pas encore dans la rédaction de l'article constitutionnel, elle dit qu'il faut préparer cette base constitutionnelle et que cette préparation doit se faire avec les cantons, avec les communes, avec les villes. Et puis, on la soumettra ensuite au Parlement.

Le Conseil des États a déjà adopté cette motion, sans proposition contraire. La position de l'autre conseil est donc très claire sur le sujet. Le Conseil fédéral recommande aussi de l'adopter et la majorité de notre commission vous recommande de faire de même, comme je vous l'ai dit, par 15 voix contre 9.

Nous pouvons bien sûr continuer à numériser chacun de notre côté et consacrer ensuite beaucoup de temps et beaucoup d'argent à essayer de tout connecter. Nous pouvons ici nous donner les moyens de construire une administration numérique qui fonctionne, ensemble.

C'est la raison pour laquelle, au nom de la majorité de la commission, je vous invite à soutenir la motion.

Fischer Benjamin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Sie hören es, das Thema ist weit weniger emotional als beispielsweise das vorherige Traktandum. Sie haben von den Kommissionssprechenden die Historie gehört: Ein Postulat wurde überwiesen, ein Bericht wurde geschrieben, und jetzt hat der Bundesrat das EJPD mit der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage beauftragt, eine Kommission unter Einbezug aller drei Staatsebenen arbeitet bereits daran. Damit gerade das allererste Argument: Die Motion braucht es eigentlich gar nicht mehr. Völlig unabhängig davon, was wir jetzt hier beschliessen, die Arbeiten laufen.

Ich gehe aber so oder so davon aus, dass die Mehrheit hier zustimmen wird. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, hier noch einmal ein paar grundsätzliche Überlegungen anzubringen, auch noch einmal etwas als Erinnerung, ich hatte diese bereits bei der Bekämpfung des Postulates geäussert: Digitalisierung ist ein Mittel zum Zweck und nicht der Zweck an sich. Sie soll dazu beitragen, dass die Verwaltung ihre Aufgaben einfacher, schneller und kostengünstiger erfüllt. Bürgerinnen und Bürger sollen weniger Formulare ausfüllen müssen, Unternehmen sollen weniger Zeit mit Behördenkontakten verbringen. Daten sollen dort, wo dies rechtlich zulässig und sachlich erforderlich ist, auch zuverlässig ausgetauscht werden können. An diesem konkreten Nutzen müssen wir die Fortschritte messen. Unsere staatliche Ordnung beruht auf einer Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Diese Aufgabenteilung wird nicht dadurch hinfällig, dass künftig ein Verfahren eben elektronisch abgewickelt wird; wer für eine Aufgabe verantwortlich ist, soll grundsätzlich auch darüber entscheiden können, wie sie erfüllt wird.

Eine neue Bundeskompetenz sollte deshalb aus der Sache heraus begründet werden. Der allgemeine Hinweis auf die Digitalisierung - "ja, wir müssen digitalisieren" - genügt aus unserer Sicht nicht. Und ich möchte einfach an dieser Stelle noch einmal zu bedenken geben, dass ein solcher Artikel, wie er hier verlangt wird, schon das Potenzial hat, Kompetenzen zum Bund zu verschieben, und das auch über reine technische Digitalisierungsvorhaben hinaus.

Also möchte ich hier einfach noch einmal den Appell auch an den Bundesrat richten, bei der Umsetzung unbedingt die Subsidiarität und die föderale Struktur unseres Landes zu berücksichtigen. Frau Bundesrätin Keller-Sutter hat, als es um die Behandlung des Postulates ging, auch ausdrücklich gesagt, dass es nicht darum gehe, nun Kompetenzen an den Bund zu verschieben. Das werden wir natürlich ganz genau beobachten.

Ich möchte hier einfach noch einmal Folgendes wiederholen: Wenn wir zusätzliche Weisungsbefugnisse an den Bund respektive die Digitale Verwaltung Schweiz delegieren, dann ist das immer auch aus staatspolitischer Sicht zu beurteilen. Die Digitalisierung ist einfach ein Überbegriff. Die Digitalisierung betrifft heute eigentlich fast alle Politikbereiche. Wir dürfen aber nicht unsere Staatsordnung der Logik der Digitalisierung unterordnen. Es ist mir schon bewusst, dass es um Effizienzsteigerungen und Vereinfachung geht. Es gilt aber, unsere Staatsordnung zu respektieren und eben nicht eine Kompetenzverschiebung an den Bund durch die Hintertüre zu machen.

Ich habe es jetzt also zwei- oder dreimal gesagt, und ich hoffe, es wird im Amtlichen Bulletin für die Nachwelt auch so erhalten: Selbstverständlich müssen die Systeme miteinander kommunizieren können, selbstverständlich braucht es gemeinsame Datenformate und so weiter. Wir sind aber der Meinung, dass solche Standards eben auch gemeinsam entwickelt und durch Vereinbarungen getragen werden können. Dafür besteht mit Digitale Verwaltung Schweiz bereits eine gemeinsame Organisation. Diesen Weg könnte man auch ohne Weisungsbefugnis des Bundes weiterführen.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit Fischer Benjamin, diese Motion abzulehnen. Sie ist unnötig, und für eine zusätzliche Verlagerung von Kompetenzen zum Bund sehen wir keine ausreichende Begründung.

Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville

Sie haben es gehört: Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, die Motion anzunehmen, weil sie der Überzeugung ist, dass es in unserer Verfassung einen Digitalisierungsartikel braucht. Die Minderheit ist da nicht anderer Meinung - sie sagt einfach, die Motion sei nicht nötig, und sie weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Kantone hier einzubinden und sie nicht zu übersteuern.

Der Bundesrat kann beiden, der Mehrheit und der Minderheit, Recht geben. Er hat sich aber dafür entschieden, die Motion entgegenzunehmen, weil er bereits an den entsprechenden Arbeiten ist und weil er der Überzeugung ist, dass wir in unserer Verfassung einen solchen Artikel brauchen.

Im Rahmen des Projekts zur Weiterentwicklung der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) verabschiedete der Bundesrat im Dezember 2025 gemeinsam mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) das Ziel für die zukünftige föderale Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung und erteilte dazu ein Mandat zur Konkretisierung dieses Zielbildes. Besonders relevant im Zusammenhang mit der heute beratenen Motion ist, dass der Bundesrat im gleichen Zug das EJPD mit der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision der Bundesverfassung beauftragte, mit welcher ein solcher Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung erarbeitet und damit eine verbindliche Standardsetzung ermöglicht werden soll.

Sie sehen also: Die Arbeiten, welche die Motion im Kern fordert, laufen. Die Motion fordert auch, dass die Kantone in die Entwicklung des Entwurfs einbezogen werden. Ich kann Ihnen versichern, dass dies bei den soeben erwähnten laufenden Arbeiten ebenfalls bereits umgesetzt wird.

So habe ich eine tripartite Kommission bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten eingesetzt, die die laufenden Arbeiten begleitet. Damit wird sichergestellt, dass die Interessen aller drei Staatsebenen bereits in einem frühen Stadium in das Projekt einfliessen. Und ich habe mich erkundigt, die Arbeiten sind schon weit fortgeschritten. Sie laufen gut, die Arbeit ist nicht einfach, aber man kommt voran, und wir werden bald einen Vorschlag machen können. Mit Blick auf diese bereits intensiv laufenden Arbeiten ist die Motion der SPK zwar nicht zwingend notwendig, aber der Bundesrat kann sie dennoch unterstützen.

Vote

Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission et le Conseil fédéral proposent d'adopter la motion. Une minorité Fischer Benjamin propose de la rejeter.

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre0 (0 %)64 (100 %)0 (0 %)
Groupe socialiste41 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.29 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical24 (96 %)1 (4 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S21 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total125 (66 %)65 (34 %)0 (0 %)

Gea: Antrag der Mehrheit und des Bundesrates (Annahme der Motion)
Na: Antrag der Minderheit Fischer Benjamin (Ablehnung der Motion)

Namensliste