05.012, 05.013
Staatsrechnung 2004 / Voranschlag 2005. Nachtrag I
Büttiker Rolf · 1VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich kann Ihnen eine erfreuliche Mitteilung machen: Unser sehr geschätzter Präsident, Herr Bruno Frick, kann heute seinen 52. Geburtstag feiern. Ich gratuliere ihm und wünsche ihm einen besonders schönen Tag! (Beifall)
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Herzlichen Dank! In diesem Haus kann wirklich nichts geheim gehalten werden. (Heiterkeit) Ich lade Sie um 12.30 Uhr herzlich zu einem Aperitif ein, zur Feier des 31. Mai.
Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Was für eine Gunst der Stunde, wenn der Präsident an seinem Geburtstag die Rechnungsdiskussion präsidieren darf! (Heiterkeit)
Wir wissen, die beiden Geschäfte Staatsrechnung 2004 und Nachtrag I zum Voranschlag 2005 gehören nicht zu unseren bevorzugten Gegenständen. Die Meinung herrscht vor, es gehe weitgehend um Geschichtsschreibung, der Aufwand für dieses Geschäft habe sich deshalb in engen Grenzen zu halten. In der Tat ist der politische Handlungsspielraum des Parlamentes bei der Rechnungsabnahme klein. Im Zentrum stehen Fragen zur Aufsicht des Parlamentes über Regierung und Verwaltung wie etwa: Haben Regierung und Verwaltung im Rechnungsjahr die Grundsätze der Haushaltführung wie Gesetzmässigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet? Halten sich die Abweichungen vom Budget in einer Grössenordnung, die auf eine gründliche Planung bei der Erarbeitung des Voranschlages schliessen lässt? Sind Lehren für die zukünftige Budgetarbeit und für die Finanzpolitik zu ziehen?
Daneben gibt die Rechnungsdiskussion aber auch Gelegenheit, sich unter dem Jahr und damit losgelöst von direktem politischem Druck einmal mehr in grösseren Zusammenhängen mit der finanzpolitischen Situation des Bundes zu befassen und dabei am Rande auch die Situation der Kantone mit einzubeziehen, was zu einer Übersicht über die finanzielle Lage der öffentlichen Hand überhaupt führt.
Ich nehme das Resultat der recht aufwendigen Arbeit Ihrer Finanzkommission gleich vorweg: Wir beantragen Ihnen Zustimmung zu allen vier Bundesbeschlüssen gemäss den Anträgen des Bundesrates auf den Seiten 111 bis 114 der Botschaft zur Staatsrechnung und zu den Anträgen zum Nachtrag I zum Voranschlag 2005 bzw. zu den Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte.
Gestatten Sie mir im Folgenden fünf übergreifende Bemerkungen zu dieser Rechnung:
1. Bei Einnahmen von 48,6 Milliarden Franken und Ausgaben von 50,3 Milliarden weist die Staatsrechnung im Saldo ein Defizit von rund 1,7 Milliarden Franken aus. Damit beläuft sich das Defizit auf nicht ganz die Hälfte des budgetierten Fehlbetrages von 3,5 Milliarden, was an sich ohne Zweifel erfreulich ist. Wir sind in der Finanzpolitik nicht verwöhnt und erfreuen uns deshalb gerne auch an positiven Erscheinungen, die - in einem grösseren Zusammenhang betrachtet - an sich durchaus unerfreulich sind.
Zu diesem Ergebnis beigetragen haben um 0,7 Milliarden Franken höhere Einnahmen und um 1,1 Milliarden tiefere Ausgaben. Diese Zahlen vermitteln indessen nur ein unvollständiges Bild der Haushaltsituation im vergangenen Jahr. Sie sind gemäss Artikel 24c des Finanzhaushaltgesetzes um den ausserordentlichen Zahlungsbedarf von gut 1,1 Milliarden Franken aus der Ausfinanzierung von Altlasten bei den Pensionskassen zu ergänzen, was zu einem eigentlichen Ausgabenüberschuss in der Finanzrechnung und damit im Bundesbeschluss I von rund 2,8 Milliarden führt. Für Einzelheiten verweise ich auch hier auf die Botschaft, und zwar auf Seite 109. Hinzuzuzählen ist aber bei einer ganzheitlichen Betrachtung, wie wir sie konsequenterweise anstellen müssen, auch der zusätzliche Finanzierungsbedarf des FinöV-Fonds von gut 1 Milliarde Franken. Dies alles führt zur höchst unbefriedigenden Aussage, dass 3,8 Milliarden Franken der Bundesausgaben bei einer doch recht guten Wirtschaftslage nicht mit laufenden Einnahmen, sondern über zusätzliche Verschuldung finanziert werden müssen.
Daraus ergibt sich die Folgerung, dass es keinen Grund gibt, gestützt auf diese Rechnung hinsichtlich Sanierungsbemühungen irgendwie nachzulassen. Im Gegenteil: Die Rechnung bestätigt die Notwendigkeit weitergehender Sanierungsanstrengungen.
2. Sieht man von den Verkäufen von Swisscom-Aktien im Jahr 2002 ab, so haben die Gesamteinnahmen seit dem Jahr 2000 erstmals wieder zugenommen. Das Einnahmenwachstum gegenüber der Rechnung 2003 ist mit etwas mehr als 3 Prozent oder fast 1,5 Milliarden Franken an sich beachtlich. Klammert man jedoch von diesem Zuwachs die Einnahmenanteile aus, die zweckgebunden oder nicht nachhaltig sind, da es sich beispielsweise um Darlehensrückzahlungen handelt, so resultiert im Vorjahresvergleich ein nur noch bescheidenes Einnahmenwachstum von weniger als 1,5 Prozent, das zur Finanzierung des Gros der Bundesausgaben zur Verfügung steht. Sollte es sich hier um eine auch für die nähere Zukunft gültige Zuwachsrate handeln, so wird damit der knappe Handlungsspielraum für neue Aufgaben offensichtlich. Die Zuwachsrate liegt im Verhältnis nur wenig über der Teuerung; anders gesagt: Dieser Handlungsspielraum kann nur über politische Prioritätensetzungen und Einsparungen bei bestehenden Ausgaben erweitert werden. Dies ist eine Feststellung, die wir uns im Hinblick auf die zahlreichen Sanierungs- und Stabilisierungsvorhaben und auf unser Ausgabengebaren während des Jahres unbedingt merken müssen.
Dass im Vergleich mit dem Voranschlag in der Rechnung 2004 Minderausgaben von rund 1,1 Milliarden Franken resultierten, ist erfreulich. Rund zwei Drittel davon sind auf bloss fünf Bereiche zurückzuführen, nämlich Agios, AHV, IV, Ausgaben der Truppe und Arbeitgeberbeiträge.
Erfreulich ist auch, dass die Begehren um Nachtragskredite deutlich tiefer ausfielen als im langfristigen Mittel. Nach einem starken Wachstumsschub bei den Ausgaben der Jahre 2000 und 2001 resultiert 2004 nun im Vorjahresvergleich ein Ausgabenwachstum von rund 0,6 Prozent, ein Zuwachs, der ungefähr im Rahmen der Teuerung liegt. Das Ziel einer realen Stabilisierung der Ausgaben wurde damit vom Jahr 2003 auf 2004 erreicht. Die im Vergleich zum nominellen BIP tiefere Wachstumsrate bei den Ausgaben führt im Vorjahresvergleich zu einem leichten Rückgang der Staatsquote. Mit Ausnahme der Ausgaben für die soziale Wohlfahrt sowie für Bildung und Grundlagenforschung lagen alle Ausgaben unter dem Wachstum des nominellen BIP. Die Ausgaben in den vier Bereichen Landwirtschaft, Landesverteidigung, Finanzen und Steuern sowie übrige Aufgaben waren real rückläufig.
3. Mein dritter Hinweis gilt den Personalausgaben, die mit 4,4 Milliarden Franken nicht ganz 9 Prozent der Gesamtausgaben ausmachten. Die mit dem Voranschlag bewilligten Personalkredite wurden deutlich unterschritten. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich aus finanzieller Sicht praktisch eine Stabilisierung. In Stelleneinheiten resultierte ein Rückgang um 464 Einheiten auf 34 155. Die Abnahme betraf vorab das VBS, umfasste aber auch gewisse Vorleistungen anderer Departemente mit Blick auf die Sanierungsprogramme des Bundes. Die Trendwende beim Personalbestand ergab sich ausschliesslich bei der sogenannten Kernverwaltung mit einem Abbau von 800 Stellen; vorab bei den Aufsichtsämtern und den Parlamentsdiensten ist ein Zuwachs zu verzeichnen.
Gleiches gilt es zu den Personalausgaben zulasten von Sachkrediten zu vermerken. Die Kommission konnte jedoch zur Kenntnis nehmen, dass es sich hier ausschliesslich um befristete Stellen im Rahmen der bewilligten Sachkredite handelt, was sie als vertretbar empfand.
Gemäss dem revidierten Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes kann der Bundesrat unter bestimmten Voraussetzungen auf den Renten des Personals eine sogenannte ausserordentliche Anpassung an die Teuerung beschliessen. Für das Jahr 2004 hat der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss gefasst: Die Rentnerinnen und Rentner erhielten den halben Teuerungsausgleich. Mangels Mittel der Publica wurden die dafür nötigen Deckungskapitalien in der Höhe von 44 Millionen Franken der Bundeskasse belastet. Die Finanzkommission hat den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes gebeten, vor einem allfälligen nächsten derartigen Entscheid mit der Finanzkommission den Dialog aufzunehmen. Andere Pensionskassen können von derartigen Leistungen des Arbeitgebers an sich nur träumen. Das ist zwar nicht eine Feststellung der Kommission, ich erlaube mir, diese hier aber trotzdem einzubringen.
4. Die Rechnung 2004 schliesst sehr deutlich innerhalb der Vorgaben der Schuldenbremse ab. Bei einer zulässigen Höchstgrenze der Ausgaben von rund 53,2 Milliarden Franken resultieren effektive Ausgaben von rund 51,4 Milliarden Franken. Das ist einzig auf den von uns auf politischem Weg festgelegten Abbaupfad zurückzuführen. Die Differenz von 1,8 Milliarden Franken wird gemäss Finanzhaushaltgesetz einem Ausgleichskonto gutgeschrieben. Der entsprechende Antrag des Bundesrates findet sich in Artikel 2 des Bundesbeschlusses I über die eidgenössische Staatsrechnung. Dieses Ausgleichskonto erhält damit einen positiven Saldo.
Auf die Budgets der kommenden Jahre hat dies keinen direkten Einfluss. Die Schuldenbremse ist unabhängig davon bei den bevorstehenden Budgetbeschlüssen einzuhalten. Sollten indessen künftige Rechnungen die Schuldenbremse verletzen, so könnte der Fehlbetrag mit dem positiven Saldo des Ausgleichskontos - ohne weitere Konsequenzen für das zukünftige Ausgabengebaren - verrechnet werden.
So einleuchtend diese vom Gesetzgeber Ende 2003 erlassene neue Regelung des FHG im Allgemeinen ist, so fragwürdig ist ihre erste Anwendung in der Rechnung 2004. Dies nicht etwa - was ich betonen will -, weil etwas Gesetzwidriges oder ein Fehler von Bundesrat und Verwaltung vorliegen würde; aus dieser Sicht ist dieser Mechanismus in Ordnung. Die gesetzlich abgestützte Fragwürdigkeit ergibt sich daraus, dass das Ausgleichskonto deshalb mit fast 1,8 Milliarden Franken geäufnet wird, weil wir als Gesetzgeber im Jahr 2003 das zulässige strukturelle Defizit für das Jahr 2004 mit 3 Milliarden Franken bezifferten. Wir wissen alle, dass es sich dabei um eine nur grob bestimmbare Schätzgrösse handelt. Es ist denkbar, dass das seinerzeit festgelegte zulässige strukturelle Defizit für die Jahre 2005 und 2006 dereinst auch nicht voll beansprucht werden muss, was zu einer weiteren Äufnung des Ausgleichskontos führen würde. Diese Äufnung oder "Mästung", wie sich ein Mitglied der Finanzkommission ausdrückte, kann in der Zukunft während einer gewissen Zeit zu einer nachlassenden Budgetdisziplin führen.
Mir ist völlig klar: Würden wir auf heutigem Wissensstand über das Ausgleichskonto legiferieren, so würden wir seine Äufnung während des Abbaupfades der Jahre 2000 bis 2006 mit Mitteln des Abbaupfades wohl ausschliessen. Da wir heute indessen bestehendes Recht zu vollziehen haben, ist Zustimmung zum Antrag des Bundesrates angesagt. Die Finanzkommission will die offene Frage an ihrer nächsten Sitzung mit dem Vorsteher des Finanzdepartementes vertieft diskutieren; sie behält sich Änderungen in den Rechtsgrundlagen im Hinblick auf die beiden noch folgenden Rechnungen vor.
5. Die fünfte Bemerkung: Die Finanzkontrolle empfiehlt uns ohne Einschränkungen, alle vier vorliegenden Rechnungen gemäss den Anträgen des Bundesrates zu genehmigen; sie entsprächen den gesetzlichen Vorschriften. Im Bericht der Finanzkontrolle zur Staatsrechnung wird auf einige Besonderheiten der Rechnungslegung hingewiesen, die, so die EFK, zum Verständnis des Rechnungsabschlusses wichtig seien. Hingewiesen wird anschliessend auf die Schuldenbremse, auf Abgrenzungen, Rückstellungen und Bewertungen, auf die Erfassung von Agios und Disagios, auf den Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte, auf die Darlehen an den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung, auf die Beteiligung an der Post und auf anderes.
Man kann die Frage stellen, ob angesichts der unter diesen Stichworten von der EFK aufgelisteten Besonderheiten der Rechnung diese den heute in der Privatwirtschaft geltenden Rechnungslegungsvorschriften entspricht und ob bei einer negativen Antwort die Genehmigung zu verweigern sei. In der Tat würde die vorliegende Staatsrechnung, wie schon eine lange Reihe ihrer Vorgängerinnen, in der Privatwirtschaft nicht als vollständig und nicht als "true and fair" qualifiziert. Diese Feststellung ist jedoch für die heutige Genehmigung durch die eidgenössischen Räte ohne Belang. Die Rechnung des Bundes wird nicht nach den Regeln des Obligationenrechtes, sondern nach den Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes und gewisser Spezialgesetze abgelegt. Diese sind nach den Bestätigungen der EFK alle eingehalten worden, weshalb die Ordnungs- und Gesetzmässigkeit in unserem Sinn gegeben ist.
Unser Rat wird sich in der dritten Sessionswoche mit der Vorlage zum neuen FHG befassen, die die seit langem bekannten und vom Parlament bisher stets akzeptierten Mängel des heutigen Gesetzes ausmerzen soll. Dazu ist es - wir spüren es jetzt bei der Rechnung 2004 - auch höchste Zeit. Das müssen wir klar bekennen. Das neue FHG wird sich dann ganz generell an allgemein anerkannten Standards der Rechnungslegung orientieren, was zu begrüssen ist.
Noch ein Wort zu Erfolgsrechnung und Bilanz: Erfolgsrechnung und Bilanz haben in der Kommission nur zu wenigen Bemerkungen Anlass gegeben. Ich verweise an dieser Stelle insbesondere auf die Seiten 92 und 95 der Botschaft zur Staatsrechnung. Hier wird ausgeführt, dass die Differenz von 4 Milliarden Franken zwischen dem Ausgabenüberschuss der Finanzrechnung und dem ausgewiesenen Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung zur Hauptsache auf den hohen Abschreibungsbedarf auf den vom Bund übernommenen Fehlbeträgen der Pensionskassen des Bundes, der SBB und der Post zurückzuführen ist. Nach Abzug der bereits abgeschriebenen Beträge verbleibt ein die künftigen Erfolgsrechnungen belastender Abschreibungsbedarf von 9,3 Milliarden Franken.
Ich möchte hier auch darauf hinweisen, dass die Bruttoschulden seit dem Vorjahr um 3 Milliarden auf 126 Milliarden Franken zugenommen haben. Die Nettoverschuldung beträgt neu 105 Milliarden Franken.
Gleichzeitig mit der Rechnung 2004 ist auch der Nachtrag I zum Voranschlag 2005 zu behandeln. Es geht hier um 24 Kreditnachträge im Umfang von knapp 110 Millionen Franken, um einen neuen Verpflichtungskredit von 8 Millionen und um haushaltneutrale Kredittransfers im Betrag von 14 Millionen Franken.
Der Nachtrag I blieb in der Kommission weitgehend unbestritten. Diskutiert - mit anschliessender Zustimmung - wurde im Wesentlichen über den Kredit von 10 Millionen Franken für Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Er wird im Voranschlag des BLW - und damit in richtiger Art und Weise, nach Auffassung der Kommission - im Rahmen der Mittel für die Landwirtschaft vollständig kompensiert.
Neben dem Nachtrag I haben wir über einen zusätzlichen Zahlungskredit von etwas über 222 Millionen Franken zulasten des Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte zu befinden. Für die nähere Begründung, mit der sich auch die Neat-Aufsichtsdelegation befasst hat, verweise ich auf Seite 11 der Nachtragsbotschaft. So viel zur Einführung.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Der Präsident der vorberatenden Kommission hat Ihnen die Rechnung und die Zahlen dazu präsentiert. Ich möchte das eigentlich nicht wiederholen, aber gestatten Sie mir ein paar Hinweise zum Abschluss des Jahres 2004.
Zunächst einmal mache ich die Feststellung, dass das Ergebnis unbefriedigend ist. Wir sind noch immer in einer Situation wachsender Schulden, wir sind noch immer konfrontiert mit roten Zahlen, wir sind noch immer konfrontiert mit wachsenden Ansprüchen, und wir haben es erneut nicht erreicht, eine ausgeglichene Rechnung zu präsentieren. Es gibt keinen Grund für eine Entwarnung. Der Bundeshaushalt ist noch nicht im Gleichgewicht. Die Zahlen sind klar, und es hilft uns wenig, zu sagen, es sei etwas weniger schlecht herausgekommen, denn unter dem Strich ist das Ziel des ausgeglichenen Haushaltes eben noch nicht erreicht. Aber es ist in Sichtweite.
Ich glaube, man darf feststellen, dass die allgemeine Richtung, in welche sich die Finanzpolitik bewegt, derzeit stimmt. Sie stimmt aus zwei Gründen: Zunächst einmal haben wir anhand der präsentierten Zahlen feststellen können, dass sich in der Tat gewisse Entwicklungen im Laufe der Zeit verbessern. Wir haben im Kernbereich der Verwaltung nur mehr ein Ausgabenwachstum in der Grössenordnung der Teuerung - das ist das, was eigentlich auch schon gefordert worden ist. Wir haben bei den Einnahmen zum Teil positive Überraschungen, Posten, die sich effektiv besser entwickelt haben als budgetiert; wir haben aber auch andere Posten, die sich nicht entsprechend entwickelt haben. Wir analysieren das natürlich laufend. Es macht uns nach wie vor Sorgen, dass wir gewisse Steuern, insbesondere im indirekten Bereich und bei den Transaktionssteuern, einfach nie genau werden budgetieren können, auch wenn wir dauernd daran sind, die Systeme zu verfeinern.
Bei den Einnahmen sind wir sodann natürlich auch von der Konjunktur abhängig, von der Entwicklung in der Wirtschaft und damit verbunden von der Entwicklung der Einkommen und der Steuersubstrate. Die Steuersubstrate wirken sich auf die Bundesrechnung mit einer gewissen Verzögerung aus. Denn wenn in einem Jahr mehr Dividenden ausgezahlt werden und damit auch die Einkommen der natürlichen Personen steigen, wirkt sich das erst ein bis zwei Jahre später auf die Bundesrechnung aus.
Besser im Griff haben wir die Ausgaben; es wurde vom Kommissionspräsidenten gesagt. Das ist eine Frage der politischen Disziplin; es geht um die Frage, wie man mit dem Bundeshaushalt umgeht. Hier hat die Schuldenbremse eine sehr disziplinierende Wirkung, das muss man ganz klar sagen. Ich glaube, von allen Instrumenten der Verwaltungsführung, die man in den letzten Jahren eingeführt hat, ist die Schuldenbremse das wirksamste. Es ist ein Instrument, das mit sehr grosser Zustimmung des Volkes in der Bundesverfassung verankert wurde, es ist ein Instrument, das uns die Leitplanken gibt, sodass wir im Grunde ohne sehr grossen Spielraum Finanzpolitik betreiben können.
Der zweite Grund, weshalb ich glaube sagen zu können, dass die allgemeine Richtung stimmt, ist der, dass beide Räte auf das Entlastungsprogramm 2004 eingetreten sind. Sie wollen damit zum Ausdruck bringen, dass auch die Finanzplanung, welche ja dieser Entlastungsübung zugrunde liegt, von Ihnen mitgetragen wird, und Sie erwarten von uns, dass wir sie umsetzen. Diese Finanzplanung sieht ja vor, dass der Finanzhaushalt bis Ende der Legislatur auszugleichen ist. Auf diesem Weg befinden wir uns jetzt auch mit Hilfe dieses Entlastungsprogramms 2004.
Das sind ermunternde Zeichen in Richtung einer Stabilisierung - in erster Linie einmal einer Stabilisierung des Finanzhaushaltes. Die Stabilisierung wird vermutlich aber nicht genügen. Vermutlich werden wir zusätzliche Handlungsspielräume für Entscheidungen, die sich abzeichnen, schaffen müssen, denn sowohl die vorliegenden Planungen als auch die Legislaturfinanzplanung beinhalten keine Finanzierung von Projekten im Bereich der Steuern. Die Unternehmenssteuerreform ist in diesem Sinne also nicht finanziert; die Familienbesteuerung, wie sie sich abzeichnet, ist noch nicht finanziert; alle Vorstösse im Zusammenhang mit Familienpolitik, beispielsweise aber auch Vorstösse im Hinblick auf die Ausweitung der AHV-Leistungen - sind nicht finanziert. Es sind Projekte, die teilweise in der Pipeline, teilweise aber noch nicht einmal in der Pipeline sind. Auf diese Zusammenhänge muss man aufmerksam machen. Wenn Sie sich nämlich demnächst mit dem Legiferieren in diesen Bereichen befassen werden, wird das alles geschehen, ohne dass wir die entsprechenden Finanzpläne vorlegen können.
Wir haben hingegen die kalte Progression berücksichtigt. Der Ausgleich hat sich etwas früher als erwartet eingestellt, aber wir haben sie in die Finanzplanung integriert.
Nun auf einen Blick noch einmal ganz kurz die Zahlen, wie sie sich uns heute präsentieren, und die Schlussfolgerungen, die wir daraus ziehen: Die gute Nachricht lautet, dass das Defizit etwa um die Hälfte kleiner ist, und die schlechte Nachricht lautet, dass der ausserordentliche Zahlungsbedarf sich wieder auf mehr als 1 Milliarde Franken beläuft.
Herr Lauri hat in diesem Zusammenhang auf zwei Probleme aufmerksam gemacht, die ich kurz kommentieren möchte.
Das erste ist die Frage des Ausgleichskontos: Er hat mit Recht darauf hingewiesen, dass dieses Konto Teil der Schuldenbremse ist. Es war gewissermassen als Gefäss vorgesehen, in welchem Überschüsse oder Defizite "parkiert" werden können, die über die Zeit dann auszugleichen sind. Denn der Schuldenbremse liegt ja die Idee zugrunde, über einen Konjunkturzyklus - über mehrere Jahre - hinweg den Ausgleich zu suchen. Nun ist es natürlich so, dass im Jahr 2003 bei der Einführung dieser Schuldenbremse das Parlament gleichzeitig beschloss, einen Abbaupfad festzulegen, und diesen damals damit rechtfertigte, dass die konsequente, kompromisslose Einführung der Schuldenbremse zu Kürzungen in der Höhe von mehr als 5 Milliarden Franken in einem einzigen Jahr geführt hätte; man hielt diese Aufgabe damals für unlösbar. In der Zwischenzeit sind wir daran, sie zu lösen, und zwar mit den verschiedenen Entlastungsprogrammen und mit anderen Projekten, auf die wir später eingehen werden.
Das Ausgleichskonto ist natürlich jetzt in der Tat von den Verhältnissen eingeholt worden. Aber da es ausserhalb der Bundesrechnung geführt wird, schaue ich es derzeit nicht als ein Problem an. Wir werden es aber gelegentlich integrieren müssen, und wir werden dann irgendwann auch sagen müssen, dass dieses Konto beispielsweise auf der Seite der Staatsrechnung, auf der wir die Ableitung der Schuldenbremse darstellen, physisch sichtbar werden muss, damit wir es dann jeweils mitverfolgen können.
Ich gebe zu, das ist eine Pendenz, die wir zu lösen haben. Für mich hat sie derzeit keinen prioritären Charakter, weil das Konto, wie gesagt, ausserhalb der Staatsrechnung geführt wird.
Das zweite Problem ist die Frage der Pensionskassen. Das ist ein Problem, das mich intensiv beschäftigt. Wir haben schon im letzten Jahr im Departement eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich dieses Problems annimmt. Wir haben bis heute - seit 1990 - schon über 33 Milliarden Franken in die Ausfinanzierungen der Bundespensionskasse und der Pensionskassen der bundesnahen Betriebe einbringen müssen. Immer wieder kommen hier neue Anforderungen, die zum Teil mit neuen Bedingungen zu tun haben, zum Teil aber auch mit der Börsenentwicklung zusammenhängen und zum Teil mit der Eröffnungsbilanz der Publica. Es ist manchmal fast wie ein Steinschlag: Immer kommt wieder ein Stein; immer wenn man den Eindruck hat, jetzt sei einmal alles unten, kommt wieder einer daher. Diese Entwicklung muss nun einmal definitiv gestoppt werden. Deshalb möchte ich jetzt diese Pensionskassen ausfinanzieren.
Es gab auch Gründe, das im Laufe der Zeit zu tun. Insbesondere hätte man auf gute Börsenentwicklungen spekulieren können. Solche haben sich in den letzten Monaten auch gezeigt. Aber dafür gibt es keine Gewähr. Wenn es an der Börse wieder schlechter werden sollte, wird für jenen Teil der Pensionskassenanlagen, der an der Börse ist, allenfalls wieder ein Anpassungsbedarf entstehen. Es darf nicht sein, dass jedes Mal der Bundeshaushalt damit belastet wird - insbesondere durch Betriebe, wo nun Verwaltungsräte und eigene Organe für eigene Pensionskassen die Verantwortung tragen müssen.
In diesem Zusammenhang ist das Projekt zur Totalrevision des Pensionskassengesetzes zu betrachten. Wir möchten jetzt innert zwei Jahren den Übergang vom heutigen Leistungs- zum Beitragsprimat bei der Publica vollziehen. Wir stehen mitten in dieser Totalrevision. Diese Totalrevision ist unter anderem möglich geworden, weil wir mit den Verbänden des Bundespersonals ein Paket diskutiert und beschlossen haben. Dieses Paket sieht vor, dass wir gewisse Übergangsleistungen erbringen - Herr Lauri hat darauf hingewiesen - dass wir im Gegenzug aber im Gehalts- und Lohnbereich auch Opfer verlangen, und zwar in dem Sinne, dass das Personal in diesem und im nächsten Jahr auf eine Lohnerhöhung verzichten muss, dagegen eine nicht versicherte Teuerungszulage ausbezahlt bekommt. Gleichzeitig muss es aber dann später, auch wenn das Beitragsprimat eingeführt ist, gewisse Anpassungen im Bereich der Prämien in Kauf nehmen, was gegenüber heute eine Verschlechterung der Situation bedeuten kann.
Dieses Projekt ist derzeit im Endstadium. Wir werden es demnächst in den Bundesrat leiten und Ihnen dann zum Beschluss unterbreiten. Es wird vermutlich nicht mehr auf den 1. Januar des Jahres 2007 möglich sein; wir werden vermutlich auf Mitte des Jahres 2007 diese Totalrevision über die Bühne bringen, und das wird dann das Ende dieser Anpassungsphase bedeuten.
Schwieriger ist die Situation der Pensionskasse SBB. Wir glauben nicht, dass sich die SBB mit diesem Problem allein behelfen können. Die Kasse ist in einem schlechten Zustand, das ist bekannt. Er hat sich zwar etwas verbessert, aber sie kann mit 80 Prozent Deckung nie die Leistungen, die eine Deckung von 100 Prozent erfordern würden, erbringen. Daher werden wir dort zu grundlegenden Massnahmen greifen müssen.
Etwas besser sieht es im Bereich der Post aus. Wir hatten gewisse Diskussionen mit dem Verwaltungsrat der Post über die Art der Bewertung der Pensionskasse, aber das Problem scheint uns dort auf jeden Fall lösbar. Etwas präjudizierend war in diesem Sinne die Entscheidung, die Pensionskasse der Ruag zu finanzieren, weil wir einerseits dort die IAS-Standards akzeptierten und weil andererseits gewisse Rentnerkategorien an den Bund zurückübertragen wurden. Beides hatte natürlich gewisse präjudizierende Auswirkungen.
So viel zum Bereich der Pensionskassen, den Herr Lauri erwähnt hat.
Abschliessend möchte ich Sie bitten, den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen und die Rechnung des Jahres 2004 in diesem Sinne zu genehmigen. Es ist in der Tat so, dass wir nicht viele Spielräume haben, wie Herr Lauri das gesagt hat; es ist praktisch ein Akt für die Geschichte. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit der Finanzkommission herzlich danken dafür, dass sie eben - trotz dem Rückblick - sich die Mühe genommen hat, sehr viele der Positionen zu hinterfragen, zum Ablauf von einzelnen Geschäften Fragen zu stellen und der Verwaltung und uns entsprechend Hausaufgaben zu geben. In diesem Dialog liegt, glaube ich, der Hauptnutzen davon, dass man noch einmal detailliert auf die Rechnung des Vorjahres zurückblickt.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
05.012
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
1. Finanzrechnung
1. Compte financier
Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
In diesem Bereich haben wir Gesamtausgaben von 199 Millionen Franken zu verzeichnen. Es besteht somit ein Kreditrest von 16 Millionen Franken. Die Gesamteinnahmen belaufen sich auf 11 Millionen Franken; sie liegen damit um 1,4 Millionen tiefer als veranschlagt.
Insgesamt schliesst die Rechnung um 14,6 Millionen oder 7,6 Prozent besser ab als budgetiert. Gegenüber dem Vorjahr wurden dennoch ungefähr 7 Millionen Franken mehr ausgegeben, was einem Wachstum von 4 Prozent entspricht. Alle Bereiche - die eidgenössischen Räte, der Bundesrat, die Bundeskanzlei und die Gerichte - schlossen besser ab als budgetiert.
Die Subkommission hat sich etwas eingehender mit dem Bundesstrafgericht befasst, obwohl der Aufwand dort mit 7,5 Millionen Franken erheblich unter dem Voranschlag von 11,7 Millionen lag. Grund für diese besondere Aufmerksamkeit waren die ausserordentlich hohen Kosten pro Fall. Dieser Umstand ist allerdings für ein im Aufbau befindliches Gericht verständlich. Das Bundesstrafgericht erledigt natürlicherweise Straffälle, und es arbeitet auch als Anklagekammer. Die Frage der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft ist noch immer nicht geklärt. Gewisse Bemerkungen im Jahresbericht lassen auf Gesetzgebungsbedarf schliessen. Für die Bearbeitung dieser Frage ist die Finanzkommission selbstverständlich nicht zuständig. Die Subkommission hat sich aber doch vorgenommen, sich bei Gelegenheit mit den Vertretern des Bundesstrafgerichtes zu treffen, um den Aufbau dieses Gerichtes aus finanzieller Sicht weiterhin begleiten zu können.
Im Bereich Behörden und Gerichte liegen keine Begehren um Nachtragskredite vor.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Département des affaires étrangères
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Einleitend sollten Sie wissen, dass das EDA, im weitesten Sinne gesprochen, aus zwei grösseren Gruppierungen besteht, nämlich aus dem Zentral-EDA mit den Konsulaten und den eigentlichen internationalen Aufgaben, die im weitesten Sinne mit der Diplomatie zusammenhängen, und der Deza. In diesen beiden Abteilungen bzw. Gruppierungen sind die finanziellen Verhältnisse etwas unterschiedlich zu gewichten.
Die Ausgaben des Zentral-EDA, der Botschaften usw., haben gegenüber dem Vorjahr marginal zugenommen, nämlich nur um etwa 0,8 Prozent. Das hängt damit zusammen, dass eine recht grosse Reihe von Zahlungen in Dollar geleistet werden konnte, einer Währung, deren Kurs im Budget höher angenommen worden war. Der andere Grund ist, dass das EDA im administrativen Bereich zu Recht vermehrt mit inländischem Personal arbeitet. Es ist eine Binsenwahrheit, dass dieses inländische Personal zu günstigeren Lohnbedingungen arbeitet, als dies Schweizer tun würden. Dabei wird aber darauf geachtet, dass sensible Bereiche des Departementes weiterhin durch Schweizer betreut werden. Zugenommen haben gewisse Ausgaben für internationale Organisationen, so z. B. für die Uno, die Erhöhung beträgt 6,1 Millionen Franken, für das Sicherheitspolitische Zentrum in Genf, 10,3 Millionen Franken, und für die Fipoi, rund 7 Millionen Franken. Zusammengefasst: eine marginale Steigerung der Ausgaben gegenüber dem Jahr 2003.
Bei der Deza sieht die Situation etwas anders aus, haben doch dort die Ausgaben gegenüber 2003 um 3,3 Prozent zugenommen. Diese etwas überproportionale Zunahme der Ausgaben gegenüber anderen Departementen fusst auf einem politischen Entscheid. Der Bundesrat hat entschieden, dass die Schweiz ihren Anteil an der Entwicklungshilfe auf bis zu 0,4 Prozent des BIP anheben soll; dies allerdings in sehr langsamen Schritten.
Nun ist die Schweiz diesem Ziel sehr nahe gekommen, und je nach Berechnungsart hat sie dieses Ziel bereits erreicht. Was meine ich damit?
Es ist Ihnen wahrscheinlich aus der Lektüre der Zeitungen bekannt, dass eine Kontroverse darüber entstanden ist, wie überhaupt der Anteil der Entwicklungsausgaben zu berechnen ist, um feststellen zu können, welchen Prozent- bzw. welchen Null-Komma-Prozentanteil die Entwicklungsausgaben im Budget ausmachen. Der für uns zentrale Teil dieser weltweit unterschiedlichen Berechnung betrifft die Flüchtlinge. Ausgaben für Flüchtlinge können bei der Berechnung der Höhe der Entwicklungszusammenarbeit angerechnet werden. Die Frage stellt sich nun, ab wann jemand Flüchtling ist. Gewisse Länder - vor allem solche Nordeuropas - haben sich auf den Standpunkt gestellt, dass Ausgaben für Flüchtlinge bereits dann solche sind, wenn sie auch für das Asylwesen bezahlt werden. Wenn wir nun die Rechnung gleich machen, wie dies andere Länder tun, indem wir die Ausgaben für die Asylanten, die ja im Prinzip - theoretisch - potenzielle Flüchtlinge sein könnten, ebenfalls dazu rechnen, liegt der Anteil heute bereits bei 0,41 Prozent des BIP. Wir haben also bei dieser Berechnungsart die Zielsetzung des Bundesrates bereits erreicht.
Sie haben gehört, dass in der Zwischenzeit beschlossen wurde, von dieser neuen Berechnungsart auszugehen, sodass es wahrscheinlich das letzte Mal in meiner Karriere sein wird, dass ich Ihnen betreffend den Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttoinlandprodukt jeweils zwei Zahlen zu nennen habe.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich danke Herrn Schweiger für diese Erläuterung, was die Entwicklungshilfezahlungen betrifft. In letzter Zeit war zu hören, der Bundesrat habe hier zu einem Trick gegriffen. Ich bin froh darüber, dass Herr Schweiger das widerlegt hat. In der Tat haben wir eine Berechnungsweise angewendet, welche andere Länder schon lange kennen, insbesondere die nordischen Staaten, die in Bezug auf die Entwicklungshilfe ja als sehr grosszügig gelten und die noch mehr Entwicklungshilfe leisten als die Schweiz. Wir sind immer noch überdurchschnittlich spendefreudig. Wir sind immer noch bei den überdurchschnittlichen Zahlern in der Entwicklungshilfe, in beiden Bereichen; das haben die jüngsten Entwicklungen gezeigt.
Was wir hier gemacht haben, ist ja nicht, durch einen Trick Gelder zu suchen. Wir haben nur die Zahlungsrealitäten auf diese neue Weise dargestellt. Wir haben uns in den Kreis der Staaten gestellt, die diese Berechnung schon längere Zeit anstellen. Das hat mit einem Trick gar nichts zu tun. Das ist eine Frage, wie man diese Ausgaben buchhalterisch darstellt. Wir werden in den nächsten Jahren vonseiten der internationalen Staatengemeinschaft auch auf diesem Niveau einem anhaltenden Druck ausgesetzt sein. Ich denke, dass das Thema mit diesem Erreichen der 0,41 Prozent nicht für immer erledigt ist, sondern wir haben jetzt nur einmal eine neue Zahlenbasis geschaffen, um spätere Diskussionen dann ab objektivierter Limite führen zu können.
In diesem Sinne bin ich, wie gesagt, froh um die gemachten Präzisierungen.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Departement des Innern - Département de l'intérieur
Gentil Pierre-Alain · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Avec des dépenses de l'ordre de 16,3 milliards de francs, le compte du Département fédéral de l'intérieur est inférieur de 88 millions de francs au budget prévu pour l'année 2004.
Si l'on tient compte des crédits supplémentaires accordés par le Parlement et des cessions de crédits à d'autres départements, le budget du Département fédéral de l'intérieur se montait au total à 16,6 milliards de francs. Les dépenses effectives ont donc été inférieures de 270 millions de francs à ce qui était prévu.
Cette différence de 270 millions de francs s'explique essentiellement par des dépenses en moins, à l'Office fédéral des assurances sociales principalement. Cela concerne l'AVS: les dépenses en moins sont liées à la suppression de la contribution spéciale de 170 millions de francs pour le financement des rentes anticipées, décidée lors de la 10e révision de l'AVS. Pour l'AI, les dépenses en moins sont surtout liées à une baisse inattendue du nombre de nouveaux rentiers. Il va de soi que cette différence l'est par rapport au montant budgeté, et pas par rapport à la hausse tendancielle des crédits de l'AI - que vous connaissez -, qui suscite des inquiétudes aussi bien au sein du Parlement que du Conseil fédéral. Le nombre de spécialistes qui se sont d'ailleurs attelés à la résolution des problèmes de l'AI est tel qu'on se demande parfois si le patient va s'en porter mieux ou si sa santé va s'en trouver aggravée. En l'occurrence, et s'agissant de l'examen étroit des comptes, il y a eu des dépenses en moins à l'AI.
Par ailleurs, une grande partie du crédit qui avait été accordé par le Parlement pour les crèches n'a pas été utilisée en 2004.
S'agissant des demandes de crédits supplémentaires qui sont proposées au chapitre du Département fédéral de l'intérieur, il s'agit essentiellement de reports de crédits, qui ne posent pas de problèmes particuliers, dans la mesure où, sur le fond de l'objet, la décision a déjà été prise par le Parlement.
La commission vous propose d'accepter les comptes du Département fédéral de l'intérieur, qui n'appellent pas de remarques particulières, et d'accepter également les crédits supplémentaires.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Sonderrechnung ETH-Bereich
Compte spécial Domaine des EPF
Gentil Pierre-Alain · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Depuis 2004, et pour la période 2004 à 2007, les écoles polytechniques fédérales sont au bénéfice d'une enveloppe budgétaire, qu'elles gèrent de manière autonome, dans le cadre fixé par le Parlement.
En 2004, les écoles polytechniques ont respecté cette enveloppe et ont été en mesure de la compresser pour prendre en compte les mesures d'économies qui ont été décidées par les chambres. Le budget de 1,8 milliard de francs environ a été en ce sens amputé de 13,75 millions de francs, ce qui représente un peu moins de 1 pour cent du total.
Compte tenu du fait que cette enveloppe budgétaire a été respectée, la discussion que les commissions compétentes ont eue avec la direction des écoles et le secrétaire d'Etat, Monsieur Kleiber, s'est concentrée sur la réalisation des objectifs des écoles polytechniques, dans le cadre de la première année du mandat de prestations. S'il est assurément trop tôt pour se prononcer sur la réalisation effective des objectifs, la mise au point d'indicateurs, notamment, semble en bonne voie et nous n'avons pas de raison de penser que les écoles politechniques s'écartent du mandat de prestations.
Une discussion un petit peu plus "abondante", qui a déjà eu lieu dans notre enceinte, s'est ouverte à propos de l'éventuelle cession par la Confédération des immeubles dans lesquels sont situés les écoles polytechniques. Vous vous souvenez que plusieurs de nos collègues avaient évoqué ce problème lors de nos séances antérieures. Nous avons rappelé que le Parlement tient à pouvoir se déterminer sur une telle cession, qui représente un montant de l'ordre de 7 milliards de francs, ce qui est donc considérable. Le secrétaire d'Etat, Monsieur Kleiber, a indiqué que le Conseil fédéral avait l'intention de saisir le Parlement de cette problématique en 2006 et il serait probablement agréable, Monsieur le conseiller fédéral, que vous confirmiez au Parlement que tel sera bien le cas, parce qu'on a senti une certaine inquiétude à l'idée que cette cession pourrait se faire sans l'aval du Parlement.
Une discussion a également porté sur l'apport de financement par des tiers aux écoles polytechniques fédérales, financement par des tiers qui est en recul de 2 pour cent par rapport à l'année antérieure. Il y a des espoirs d'amélioration, de rentrées de ces prestations de tiers, possibilités qui sont ouvertes, notamment par les décisions que notre Parlement a prises suite à l'initiative parlementaire de notre collègue Schiesser, qui a permis de créer un système plus favorable pour les dons privés (00.461).
Dans ces conditions, je vous propose d'accepter les comptes du domaine des écoles polytechniques fédérales.
Elles respectent l'enveloppe fixée et les limitations de crédit fixées par le Parlement. Nous aurons naturellement l'occasion de nous prononcer l'année prochaine, à la moitié du mandat de prestations, et puis de manière plus approfondie en 2007, à l'occasion de la fin du mandat de prestations, sur les réalisations de type plutôt pédagogique, scientifique et formateur des écoles. Sur le plan financier, l'année 2004 n'appelle pas de remarques particulières.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Zu den Sozialversicherungen möchte ich mich in Ergänzung zu dem, was der Präsident der Subkommission schon ausgeführt hat, nicht mehr äussern. Hingegen nehme ich in Bezug auf die Übertragung der Immobilien an die ETH gerne den Ball auf.
Bei der Revision des ETH-Gesetzes ist diese Übertragung "angedacht" und eigentlich auch in den Details schon einmal vorbereitet worden, sie wurde dann aber nicht durchgeführt. Man hat zuerst die Einführung des Gesetzes abgewartet, um es gewissermassen zu verdauen. Das ist jetzt geschehen. Wir halten den Zeitpunkt für die Übertragung dieser Immobilien an die ETH für reif. Wir begründen dies im Wesentlichen damit, dass wir sagen: Die ETH sind das Flaggschiff der schweizerischen Wissenschaft, sie sind für uns auch das Flaggschiff im Bereich Bildung, Forschung und Entwicklung; es sind Institute, die weltweit besten Ruf geniessen und die wir auch künftig pflegen und damit mit den bestmöglichen Ressourcen versehen möchten. Zu diesen Ressourcen gehört unter anderem auch der Immobilienbereich.
Nun war vorgesehen, dass wir nicht einfach bedingungslos die ETH mit der Verwaltung dieses Bereichs betrauen, sondern dass wir in erster Linie den Umgang mit diesen Immobilien und gelegentlich auch einmal eine Arrondierung des Immobilienbestandes dem Management der ETH übergeben. Gebäude wichtiger Teile, insbesondere auch Gebäude, die zum Kerngeschäft der ETH gehören, wenn Sie so wollen, sollen aber nicht einfach auf dem freien Markt als "Tafelsilber" verscherbelt werden können; das war nie vorgesehen.
Nun war eigentlich die Meinung des Bundesrates, dieses Geschäft als einen Teil des Entlastungsprogramms 2004 zu präsentieren und damit zu sagen: Mit der Übertragung des Immobilienbereiches an die ETH entsteht die Möglichkeit, dass man dort effizienter mit diesem Bestand umgeht - besser, als wir es hier von Bern aus tun können, weil die Verwaltung und das Management der Verwaltung näher am Geschehen sind und auch die Situation auf dem Immobilienmarkt in Zürich und Lausanne sowie in den angrenzenden Gebieten besser kennen. Wir erhofften uns damit in den nächsten zwei, drei Jahren einen Effizienzgewinn von 15 bis 30 Millionen Franken und damit auch ein gewisses Abfedern der erwarteten und verlangten Kürzungen im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004. Das war gewissermassen auch noch als Kompensation gedacht.
In diesem Zusammenhang hatten wir eine Reihe von Fragen zu beantworten. Wir erinnern uns daran, dass Herr Lombardi als Sprecher der Kommission für öffentliche Bauten im Zusammenhang mit der Behandlung des Entlastungsprogramms 2004 auf diese Fragen eingegangen ist. Es hat dazu geführt, dass zunächst Sie und gestern auch der Nationalrat dieses Geschäft aus dem Entlastungsprogramm 2004 gestrichen haben.
Aber damit ist das Geschäft als solches nicht gestorben; ich glaube, dass ich Sie nicht falsch interpretiere. Wir werden es wieder bringen, und zwar auf das nächste Jahr. Ich kann in diesem Sinne bestätigen, was Herr Staatssekretär Kleiber gesagt hat: Wir möchten dieses Geschäft neu aufgleisen. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die ETH die bestmöglichen Ressourcen brauchen, dass wir sie damit ausrüsten müssen. Wir werden Ihnen das als separate Vorlage in diesem oder eher im nächsten Jahr präsentieren. Dann kann man dieses Thema noch einmal in aller Ausführlichkeit abhandeln. Für heute gehe ich davon aus, dass es als aus dem Entlastungsprogramm 2004 gestrichen, aber nicht als definitiv erledigt gelten kann.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police
Epiney Simon · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Avant d'aborder les comptes relatifs au Département fédéral de justice et police, j'aimerais rappeler quelques éléments concernant les dépenses et les recettes de la Confédération.
Concernant les dépenses, en 1990, elles s'élevaient globalement à 40 milliards de francs; à fin 2004, elles ascendaient à environ 130 milliards de francs. Les recettes ont aussi explosé: en 1990, les recettes globales de la Confédération s'élevaient à 30,8 milliards de francs et, à fin 2002, à 51,2 milliards. De leur côté, les cantons ont également sensiblement accru leurs recettes puisqu'elles ont passé de 39,2 à 63,8 milliards de francs. De 1990 à 2002, les communes ont aussi enregistré une augmentation importante de leurs recettes puisque celles-ci ont passé de 29,4 à 42,4 milliards de francs. Je vous donne ces chiffres juste pour rappeler que non seulement les dépenses, mais aussi les recettes ont explosé durant les douze dernières années où nous n'avons pratiquement pas connu de croissance, comme l'a mentionné Monsieur le conseiller fédéral Merz.
Ces remarques préliminaires faites, j'en viens au Département fédéral de justice et police. Sur le plan financier, ce dernier accuse un total de dépenses de 1,422 milliard de francs, ce qui représente 92 millions de francs de moins que prévu au budget et 22 millions de francs de moins par rapport au compte 2003. Cette réduction des dépenses provient principalement de la politique menée dans le domaine de l'asile, ainsi que du transfert au Département fédéral des finances de l'Office fédéral des assurances privées. Dans ce département, 68 pour cent des dépenses sont liées, dont 25 pour cent concernent le personnel. C'est dire que la marge de manoeuvre est spécialement limitée.
Concernant les biens et services, les dépenses ont diminué de 5,1 millions de francs, ce qui représente une baisse de 5,3 pour cent par rapport à l'exercice 2003. Cette réduction concerne également le domaine des réfugiés et les mesures d'économies qui ont été arrêtées au Secrétariat général.
Quant aux recettes, elles s'élèvent à 92,5 millions de francs. C'est 18,1 millions de francs de plus qu'en 2004. Cela concerne essentiellement aussi le domaine des réfugiés où les fluctuations sont, comme vous le savez, importantes.
Les dépenses de personnel ont augmenté de 8,7 millions de francs pour atteindre 357,6 millions. On peut a priori s'étonner de cette augmentation, mais elle s'explique aisément par le fait que 16 millions de francs ont été consacrés au projet EffVor (projet d'efficacité; ProJeff) et que 2,9 millions de francs ont été attribués pour le personnel de l'Office fédéral des réfugiés.
A propos du projet EffVor, le crédit initial octroyé au Ministère public de la Confédération pour un montant de 142 millions de francs a tout d'abord été réduit de 30 millions de francs, avec un premier projet d'économies et, ensuite, avec le programme d'abandon des tâches, il va encore être amputé de 6 millions de francs. Plusieurs voix se sont élevées dans ce conseil pour exprimer, à juste titre, la crainte d'un dysfonctionnement de cet office. En réalité, cet office a trouvé, pour l'instant en tout cas, les solutions, provisoires il faut le rappeler, pour répondre aux besoins les plus pressants. Par exemple, deux procureurs ont été cédés à l'Office fédéral des juges d'instruction, et on a créé un poste supplémentaire en matière d'instruction pénale. On a attribué également plus de compétences au procureur de la Confédération, qui s'occupe maintenant à peu près de 80 pour cent des enquêtes préliminaires, alors qu'initialement, ce rôle était dévolu aux juges d'instruction. Je rappelle également que de nouvelles agences ont été ouvertes à Lausanne, à Lugano et à Zurich. La saisie de montants a ainsi permis de récupérer 1,2 million de francs dans le cadre des enquêtes sur la grande criminalité.
A l'Office fédéral des réfugiés, on constate une diminution des demandes d'asile de 32,3 pour cent. Vous savez que cet office a subi des transformations puisqu'il s'appelle dorénavant Office fédéral des migrations - ce dernier office étant né de la fusion de l'Office fédéral des réfugiés et de l'Office fédéral de l'immigration, de l'intégration et de l'émigration (IMES). Il faut rappeler que cette fusion avait en fait déjà été décidée en 1993. Mais elle n'a pu être matérialisée, pour des raisons politiques, que l'année passée, parce qu'on craignait de faire l'amalgame entre requérants d'asile et étrangers.
Concernant le programme d'abandon des tâches, l'Office fédéral de la police sera aussi touché puisqu'il devra produire des efforts d'économies de 0,8 million de francs en 2006, de 10 millions en 2008. Mais là aussi, l'office fédéral nous a donné la garantie qu'il pourra malgré tout remplir à satisfaction toutes ses tâches.
Voilà en quelques mots les comptes du Département fédéral de justice et police, et je vous invite à les accepter.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département de la défense, de la protection de la population et des sports
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Die Rechnung 2004 bietet das erste finanzielle Abbild der "Armee XXI" in ihrer Startkonfiguration. Der Voranschlag 2004 wurde seinerzeit, im März 2003, eingefroren. Er spiegelt somit den damaligen Planungsstand der "Armee XXI" wider. Wie wir heute wissen, entwickelte sich vieles erwartungsgemäss, manches stand mitten in der Entwicklung, einiges verlief vollständig anders. Das schlug sich entsprechend im Rechnungsergebnis nieder.
Für das Jahr 2004 wird die Rechnung des VBS erstmals nach den neuen Strukturen vorgelegt. In der Staatsrechnung werden folgende Dienststellen ausgewiesen: Generalsekretariat, Verteidigung, Direktion für Informatik, Bevölkerungsschutz, Sport, Direktion für Sicherheitspolitik, Armasuisse und Swisstopo. Die Direktion für Informatik als Leistungserbringerin bleibt als eigenständige Einheit bestehen, sie ist jedoch dem Verteidigungsbereich führungsmässig unterstellt. Im Weiteren ist das Globalbudget des Bundesamtes für Landestopografie, Swisstopo, der neuen Gruppe Armasuisse zuzurechnen; Swisstopo erscheint jedoch als Flag-Amt weiterhin als separate Dienststelle.
Der Vergleich mit dem Voranschlag ergibt folgendes Bild: Zusammen mit den Nachträgen von 61 Millionen und den Kreditabtretungen von 14 Millionen Franken standen im Voranschlag 2004 unter Berücksichtigung der Kreditsperre Kredite von insgesamt 4,886 Milliarden Franken zur Verfügung. Die Staatsrechnung 2004 des VBS schliesst insgesamt mit Ausgaben von 4,693 Milliarden Franken ab. Damit werden Minderausgaben von 193 Millionen Franken - minus 3,9 Prozent - ausgewiesen.
Zusammengefasst setzen sich die wesentlichsten Abweichungen wie folgt zusammen: Im Personalbereich lag der Fokus auf dem Personalabbau, minus 15 Millionen Franken. Im Bereich Infrastruktur und Betrieb wurden 11 Millionen eingespart; es ist dies zurückzuführen auf eine geringere Einmietung von Baumaschinen, auf kostengünstige Verträge mit Energielieferanten - sprich tiefere Strompreise - und auf Einsparungen bei den Fahrzeugverschiebungen, die auf der Strasse statt per Bahn durchgeführt wurden. Im Bereich der Truppe wurden 60 Millionen Franken weniger ausgegeben. Gründe dafür sind der Wegfall der Übergangsrekrutenschule 2003/04 bei der Umstellung auf das Dreistartmodell, die grosszügige Dispensationspraxis der Kantone und der Truppenkommandanten sowie die vermehrte Benützung von eigenen Unterkünften und der Verzicht auf grosse Truppenverschiebungen mit entsprechendem Rückgang der Materialtransporte.
Bei den Dienstleistungen Dritter wurden 24 Millionen Franken eingespart. Die Gründe finden sich in Vertragskündigungen oder Sistierungen von Berateraufträgen, in einem reduzierten Beizug von externen Referenten sowie in der Tatsache, dass infolge des verzögerten Aufbaus des Militärpersonals weniger Ausbildung stattfindet. Mit der neuen Instruktorenverordnung schliesslich wird auf die Vergütung der Spesen am Dienstort verzichtet, was bei den übrigen Sachausgaben zu Minderausgaben von 25 Millionen Franken beigetragen hat. Von den Kreditresten wurden 24 Millionen zur Kompensation der Nachtragskredite verwendet. Somit beträgt der Kreditrest gegenüber den effektiv zur Verfügung stehenden Mitteln 169 Millionen Franken.
Die Verteidigung beansprucht mit rund 87 Prozent den überwiegenden Ausgabenanteil des Departementes. Parallel zum Budget bzw. zur Rechnung 2004 mussten Sparvorgaben im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 umgesetzt werden. Die Kürzungen und Umschichtungen haben sich überlagert, und die Budgetierung in den einzelnen Positionen wurde dadurch erschwert.
Die Rechnung des neuen Bundesamtes für Bevölkerungsschutz setzt sich seit dem 1. Januar 2004 aus den bisherigen Budgetpositionen des Bundesamtes für Zivilschutz, der Nationalen Alarmzentrale, der Abteilung Presse und Funkspruch sowie des Labors Spiez zusammen. Die Minderausgaben von rund 4 Millionen Franken sind auf den vorgeleisteten Personalabbau sowie auf die verzögerten Projekte im Forschungs- und Entwicklungsbereich zurückzuführen.
Im Baspo hat unter anderem die stärkere Benutzung der Sportanlagen und die Zunahme von Inseraten in der Fachzeitschrift "Mobile" zu erfreulichen Nettoeinnahmen von rund 3 Millionen Franken geführt. Damit wurde der budgetierte Kostendeckungsgrad um 10 Prozentpunkte überschritten.
Im Bereich Armasuisse - ohne Swisstopo - werden keine wesentlichen Ausgabenabweichungen ausgewiesen. Bei der Entsorgung von Waffensystemen wurden nur 8 von den budgetierten 35 Millionen Franken eingenommen. Der Verkauf der Hawk-Flugzeuge musste ins Folgejahr verschoben werden; es geht hier um einen Betrag von rund 27 Millionen Franken. Hingegen wurde ein Mehrbetrag von 25 Millionen Franken im Immobilienbereich realisiert, und zwar im Zusammenhang mit dem Zeughaus in Zug. Insgesamt wurden somit die Mindereinnahmen bei der Entsorgung durch die Mehreinnahmen im Immobilienbereich ausgeglichen.
Das Total der Ausgaben für die Landesverteidigung beträgt 4,641 Milliarden Franken oder 9 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. Gegenüber dem Vorjahr nehmen die Ausgaben für die Landesverteidigung wiederum um 950 Millionen Franken oder 1,3 Prozent ab. Seit 1995 haben die übrigen Bundesausgaben nominal um 35 Prozent zugenommen. Unter Berücksichtigung der aufgelaufenen Teuerung resultiert bei den Ausgaben für die Landesverteidigung seit 1995 ein Wertverlust von 26 Prozent.
Zu den Nachtragskrediten: Das VBS hat im Verfahren zum Nachtrag I drei Anträge ohne Vorschuss von insgesamt 53,3 Millionen Franken gestellt. Alle Begehren betreffen den Immobilienbereich. Im Hinblick auf die "Armee XXI" sowie die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen wurde die Infrastruktur- und Immobilienplanung geprüft, und dadurch wurden verschiedene Immobilienprojekte zunächst zurückgestellt. Im Dezember 2004 wurde bekanntlich das neue Stationierungskonzept der Armee vorgestellt. Die betreffenden, vorsorglich gesperrten Projekte können nun zielgerichtet realisiert werden. Zu deren Finanzierung wird ein Nachtragskredit von 30 Millionen Franken anbegehrt. Damit sollen weitere Verzögerungen mit Leistungseinbussen und Kostenfolgen vermieden werden.
Was die Positionen Infrastruktur sowie Immobilienunterhalt und Liquidationen anbelangt, so gibt es Folgendes zu sagen: Die beiden Begehren hängen mit der Netzmigration VBS zusammen. Das Projekt wurde teilweise ausgesetzt, weil das vorher erwähnte Stationierungskonzept der Armee vollständig überarbeitet werden musste. Die Netzmigration hat zum Ziel, alle relevanten VBS-Standorte schweizweit durch ein Netz zu erschliessen und die Übertragungseinrichtungen der zivilen Bundesverwaltung und des VBS gemeinsam zu nutzen.
Mit dem neuen Stationierungskonzept sind die Voraussetzungen für die Fortführung des Projektes nun gegeben. Die Netzmigration und die daraus resultierenden Einsparungen bedingen zuerst eine einmalige Ausgabe von 51,1 Millionen Franken. Davon wurden 15,1 Millionen zulasten der Rechnung 2004 investiert. Die restlichen 36 Millionen fallen im Voranschlagsjahr 2005 an. Die Informatikausgaben für Hardware, Software und Dienstleistungen im Umfang von 12,7 Millionen Franken wurden mit dem Voranschlag 2005 bewilligt. Aufgrund der ausstehenden Standortentscheide im Zeitpunkt der Budgeterstellung konnten hingegen die restlichen, im Infrastruktur- und Immobilienbereich anfallenden 23,3 Millionen Franken nicht in den Voranschlag 2005 eingestellt werden. Sie müssen nun über das Nachtragskreditverfahren beantragt werden.
Ich schliesse mit der Feststellung, dass alle Nachtragskreditbegehren im Gesamtbetrag von 53,3 Millionen Franken vollumfänglich kompensiert werden. Die Kompensation erfolgt mittels Kreditrestübertragung aus dem Jahre 2004 gemäss den Vereinbarungen zum Ausgabenplafond des Verteidigungsbereiches im Rahmen des EP 2003.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Finanzdepartement - Département des finances
Slongo Marianne · Mit-F · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion
Unser Kommissionspräsident, Herr Hans Lauri, hat uns heute über die grundsätzlichen Eckwerte dieser Staatsrechnung fundiert orientiert und bereits wichtige finanzpolitische Aussagen zuhanden des Finanzdepartementes gemacht. Bei der Beratung der Staatsrechnung schauen wir vor allem in die Vergangenheit. Ich erlaube mir, einen Blick in die Zukunft zu werfen.
Ich konzentriere mich auf ein aktuelles wirtschaftspolitisches Thema, welches vor allem für die KMU grosse finanzielle Auswirkungen hat. Im Rahmen unseres sitzungsinternen Gesprächs mit den Vertretern der Eidgenössischen Steuerverwaltung haben wir im April die Befreiung von Bürokratie als eine wichtige politische Forderung angesprochen. Konkret haben wir uns erkundigt: Was hat die Steuerverwaltung im Rechnungsjahr 2004 diesbezüglich unternommen? Was ist in Planung? Wie benutzerfreundlich sind die Wegleitungen der Steuerverwaltung gestaltet? Welchen Umfang haben sie?
Diese Fragen wurden von der Steuerverwaltung wie folgt beantwortet: Bei der direkten Bundessteuer plus Steuerharmonisierung gab es einen Vorstoss von Herrn Eugen David. Dazu wurde ein Bericht verfasst, welcher diesbezüglich konkrete Vorschläge beinhaltet. Dieser Bericht wurde darauf den kantonalen Finanzdirektoren unterbreitet. Diese prüfen zurzeit diese Vorschläge.
An der letzten Vorstandssitzung der Schweizerischen Steuerkonferenz wurde ausserdem beschlossen, der Kommission "Gesetzgebung und Harmonisierung" den Auftrag zu geben, einerseits die Entbürokratisierungsmassnahmen zu prüfen und andererseits weitere Vorschläge zu machen. Bei der direkten Bundessteuer und bei den kantonalen Steuern sollen gleichgerichtete Massnahmen getroffen werden, weil es sich sonst kaum um einen Beitrag zur Entbürokratisierung handeln würde. Bundesseitig sind nur Massnahmen vorschlagbar, die auch von den Kantonen mitgetragen werden. Die Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz, Frau Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf, hat ein deutliches Interesse an einer diesbezüglichen Veränderung signalisiert.
Bei der Mehrwertsteuer ist ein Grossprojekt in Vorbereitung. Es geht um eine vollständige Überarbeitung aller Publikationen. Dieser Prozess wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung sehr ernst genommen und bedingt innerhalb der Hauptabteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung einen eigentlichen Kulturwandel. Ich freue mich natürlich, dass unsere Gesprächspartner der Steuerverwaltung die mehrfach geäusserten Kundenbedürfnisse offensichtlich sehr ernst nehmen.
Wirkungsvolle Reformschritte bei der Mehrwertsteuer wurden letzte Woche im Beisein von Bundesrat Merz von der WAK des Ständerates diskutiert und öffentlich gemacht. Diese Medienmitteilung der WAK betreffend Mehrwertsteuerreform hat ein höchst erfreuliches Echo ausgelöst. Anlässlich eines fulminanten Vortrages am vergangenen Mittwoch an der Generalversammlung der Wirtschaftsförderungsstiftung der Region Nidwalden und Engelberg hat der Gastreferent, Wirtschaftsprofessor Franz Jaeger, diese politischen Reformbestrebungen bei der Mehrwertsteuer ausdrücklich begrüsst.
Bei strahlendem und heissem Frühlingswetter haben Nidwaldner Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer von Fronleichnam bis am letzten Sonntag in unserem Kanton eine interessante Gewerbeausstellung mit dem Namen "Iheimisch" organisiert. Bei dieser Gelegenheit habe ich in zahlreichen Kontakten mit Unternehmerinnen und Unternehmern festgestellt, dass bei ihnen der Wille, gezielte Reformschritte mit einem oder höchstens zwei Mehrwertsteueransätzen zu unterstützen, grossmehrheitlich vorhanden ist. Dadurch würde aus ihrer Sicht ein Teil des für sie sehr beachtlichen administrativen Aufwandes wegfallen. Prominentester Zeuge eines solchen Gesprächs mit dem Präsidenten des Gastroverbandes Nidwalden war übrigens unser Bundespräsident Samuel Schmid, welcher als höchst willkommener Überraschungsgast an der "Iheimisch" zahlreiche persönliche Begegnungen hatte.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass unsere Arbeit in den verschiedenen Kommissionen und hier im Rat mit grossem Interesse verfolgt wird und dass mutige Reformen begrüsst werden.
Namens der Finanzkommission bitte ich Sie, die Rechnung und die Nachtragskredite des Eidgenössischen Finanzdepartementes zu genehmigen. Ich danke bei dieser Gelegenheit Herrn Bundesrat Merz und all seinen Mitarbeitenden für die kompetent geleistete Arbeit im Rechnungsjahr 2004.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich möchte Frau Slongo für die warmherzige Unterstützung unserer Steuerreformen meinerseits meinen warmherzigen Dank aussprechen. Heute ist hier das Thema nicht, Steuerpolitik zu betreiben, aber ich bin sehr froh, dass Sie jede Gelegenheit benutzen, um für diese Projekte zu werben.
Ich kann Ihnen einfach bestätigen, dass unser Departement derzeit im Wesentlichen an folgenden Baustellen der Steuerpolitik arbeitet: Zuerst einmal werden wir in den nächsten Tagen das Projekt der Unternehmenssteuerreform als Botschaft an Sie weiterleiten; das ist ein Prozess, der dann in Gang gesetzt werden kann. Zweitens ist das Departement daran, auf die Herbstsession oder auf den Herbst weiter gehende Überlegungen, allenfalls auch Sofortmassnahmen, im Bereich der Familienbesteuerung zu präsentieren. Drittens arbeiten wir an der Mehrwertsteuervereinfachung und dort auch wiederum in Unterbaustellen.
Eine Anzahl von Erleichterungen zugunsten der Steuerpflichtigen ist auf den 1. Januar 2005 bereits in Kraft gesetzt worden. Ein zweites Paket wird auf den 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt werden. Beides sind Massnahmen, die sich eben vor allem an die KMU richten. Gewisse weiter gehende Erleichterungen bedürfen Gesetzesänderungen und/oder Verordnungsänderungen und damit eines Gesetzgebungsprozesses, den wir dann mit der Botschaft an Sie einleiten wollen.
Parallel dazu überlegen wir uns in der Tat, ob und wie die "ideale" Mehrwertsteuer einzuführen sei. Man kann das entweder "en direct" tun, indem man, unter Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, eine Einheitssteuer schafft; diese hätte dann einen Satz, der irgendwo zwischen 5 und 6 Prozent liegen würde. Das wäre ein politisch sehr anspruchsvolles Projekt, weil wir angesichts der 26 Ausnahmen bei der Mehrwertsteuerpflicht wahrscheinlich 26 Lobbys von dem Vorhaben zu überzeugen hätten. Oder man kann es via einen Zwischenschritt tun. Dieser Zwischenschritt könnte darin bestehen, dass man, wie es die Motion Hess Hans vorsieht, beispielsweise den Gastrobereich zusammenfassen und die anderen Bereiche um einen zweiten Satz gruppieren und überlegen würde, ob dann in einer späteren Phase die Einheitssteuer, der Einheitssatz, eingeführt werden soll.
Wir werden Ihnen diese Überlegungen dann das nächste Jahr in Form von Projekten präsentieren, und das wird dann der Zeitpunkt sein, um sich vertieft mit diesen Steuerbaustellen wieder auseinander zu setzen. Aber ich finde es positiv und richtig, dass wir die Auseinandersetzung jetzt schon führen und dass wir solche Gelegenheiten benützen, um auf die entsprechenden Projekte aufmerksam zu machen. Zum Departement selber habe ich sonst nichts beizufügen, es sind auch keine weiteren Fragen gestellt worden.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Sonderrechnung Eidgenössische Alkoholverwaltung
Compte spécial Régie fédérale des alcools
Slongo Marianne · Mit-F · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion
Hier kann ich mich sehr kurz fassen: Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung 2004 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung geprüft und empfiehlt uns, diese gutzuheissen.
Aus diesem Grunde beantrage ich Ihnen namens der Kommission, die Rechnung 2004 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu genehmigen.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Volkswirtschaftsdepartement
Département de l'économie
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich darf hier für eine fast gänzlich erkrankte Subkommission einspringen. Ich habe mich in die Materie eingearbeitet und fasse mich dennoch kurz.
Die Rechnung 2004 des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes ist durch relativ grosse Abweichungen charakterisiert, die sich insgesamt aber kompensieren. Die Einnahmen liegen um 280 Millionen Franken höher als vorgesehen, die Gesamtausgaben führen zu einer Budgetunterschreitung von 168 Millionen Franken. Wenn man den Personalaufwand anschaut, sieht man, dass dieser gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozent gestiegen ist, also um ein vertretbares Mass.
Gestatten Sie mir Hinweise auf einige besondere Positionen.
Zunächst zum Generalsekretariat: Hier liegen die Gesamtausgaben um 60 Millionen Franken tiefer als im Vorjahr. Das ist hauptsächlich begründet durch den Wegfall von Verpflichtungen aus der Expo 2002 und durch die Nichtbeanspruchung zusätzlicher dafür vorgesehener Mittel im Voranschlag 2004 in der Höhe von 10 Millionen Franken.
Zum Staatssekretariat für Wirtschaft: Das Seco hat vor allem aufgrund erhöhter Aufwendungen bei der Arbeitslosenversicherung im Jahre 2004 rund 171 Millionen Franken mehr ausgegeben als im Vorjahr. Die Einnahmen liegen demgegenüber ebenfalls beträchtlich höher als im Voranschlag, nämlich bei 126 Millionen Franken, dies insbesondere deshalb, weil es bei der Exportrisikogarantie zu unerwarteten Rückzahlungen von Vorschüssen im Umfang von etwa 150 Millionen Franken kam.
Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Dieses kann dank zwei Sonderfaktoren einen sehr guten Abschluss verzeichnen. Einerseits sind die Verluste aus Garantieverpflichtungen und Altlastenbereinigungen im Umfang von 18 Millionen Franken nicht beansprucht worden, weil, so heisst es im Kommentar zur Rechnung, die Banken mit der Einforderung fälliger Bürgschaftsleistungen im Verzug sind. Entsprechende Zahlungen werden allerdings folgen. Andererseits sind zusätzliche Darlehensgelder im Umfang von 83 Millionen Franken zurückbezahlt worden. Aufgrund des tiefen Zinsniveaus konnten die entsprechenden Gelder bei Banken aufgenommen werden.
Zur Vollzugsstelle für den Zivildienst: Hier traten am 1. Januar 2004 die Reorganisation und zugleich auch das neue Zivildienstgesetz in Kraft. Die Personalfluktuation war sehr gering; die bewilligten Kredite wurden nur zu 80 Prozent ausgeschöpft, und die Einnahmen aus der Abgabepflicht lagen um 1,2 Millionen Franken über dem Budget.
Insgesamt ist das also ein sehr erfreuliches Resultat.
Zu den Nachtragskrediten: Hier sind drei entsprechende Begehren im Umfang von insgesamt 4,1 Millionen Franken gestellt worden. Es handelt sich ausschliesslich um Kreditübertragungen aufgrund von Verzögerungen in der Abwicklung dreier Projekte. In Anbetracht des geringen Umfanges dieser Begehren und weil es sich, wie gesagt, um Verzögerungen handelt, verzichte ich auf weitere Ausführungen dazu.
Die Kommission beantragt Genehmigung.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit meinem barmherzigen Bericht über das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kann ich, so fürchte ich, Ihre Stimmung heute Morgen nicht wirklich heben. Immerhin haben aber die Ausgaben im UVEK gesamthaft um nur 0,35 Prozent zugenommen und liegen 0,95 Prozent unter der Jahresteuerung; das ist erfreulich. Das UVEK hat also real weniger Geld ausgegeben als letztes Jahr. Die Gesamtausgaben des UVEK liegen ebenfalls um rund 255 Millionen Franken oder knapp 3 Prozent unter den Werten des Voranschlages 2004. Die Kreditreste sind zu einem grossen Teil budgettechnisch bedingt, und nach Berücksichtigung dieser budgettechnischen Beträge von gesamthaft 164 Millionen Franken verbleiben im UVEK effektive Kreditreste von 90 Millionen Franken.
Das Entlastungsprogramm 2003 wird konsequent umgesetzt. Der vorgeschriebene Stellenabbau von 3 Prozent erfolgt bis jetzt offenbar ohne Entlassungen. Die Aufgabenverzichtplanung verlangt, dass das UVEK 5 Prozent der Funktionsausgaben einspart, was jedoch zu weiteren Umstrukturierungen führen wird. Nachdenklich stimmen einzelne Bestrebungen, wonach bereits beschlossene Massnahmen, so zum Beispiel in Bezug auf die Zeitungstransporte, Beiträge an die SRG für internationale Tätigkeiten usw., bereits wieder rückgängig gemacht werden sollen - das kann es wohl nicht sein! Wir müssen uns Mühe geben, die Sparvorgaben nicht zu überladen, ansonsten werden die Lobbyisten, die ja tatsächlich und ohne Zweifel in beiden Räten zahlreich vorhanden sind, unsere Bemühungen wieder zunichte machen.
Nun zum Bundesamt für Verkehr: Hier beträgt der Saldo für nicht beanspruchte Kredite rund 31 Millionen Franken. Gewisse abgeltungsberechtigte Posten werden in Zukunft nicht mehr finanzierbar sein; das ist für gewisse Regionen schmerzhaft, aber unabdingbar. Der Kredit für die Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit einer Führerstandsignalisierung ETCS konnte aufgrund industrieller Verzögerung nicht ausgeschöpft werden - vorsichtig, sehr vorsichtig ausgedrückt. Aber dieses System wird uns in den nächsten Jahren noch beschäftigen, vor allem, weil es zusätzliche Kredite bedingen wird. Die Schwierigkeit dieses technologisch sehr anspruchsvollen Projektes besteht in seiner Erstmaligkeit. Sie wissen alle: Prototypen sind teuer. Die anderen rund um uns in Europa warten jetzt ab, wie das bei uns ausgeht. Wenn wir dann das Rad wirklich neu erfunden haben, wenn das System funktioniert, werden sie es übernehmen. Das wird uns in nächster Zeit sehr, sehr stark beschäftigen.
Zum Bundesamt für Zivilluftfahrt: Im Jahr 2004 standen dem Bazl finanzielle Mittel im Umfang von 86 Millionen Franken zur Verfügung, wobei 71 Millionen Franken aus dem Voranschlag, 14,4 Millionen Franken aus Nachträgen und 0,2 Millionen Franken aus Kreditabtretungen stammten. Die effektiven Ausgaben belaufen sich auf 77 Millionen Franken. Die Kredite sind also nicht vollständig ausgeschöpft worden. Die Gründe dafür: Der Kredit für den Lufttransport des Bundes wurde um 1,2 Millionen Franken unterschritten, weil offenbar vermehrt der Bundesrats-Jet eingesetzt wurde und weniger Fremdmieten in Anspruch genommen werden mussten. Der Kredit "Dienstleistungen Dritter" wurde nicht vollständig ausgeschöpft, da gewisse Forschungs- und Ausbildungsvorhaben während der Reorganisationszeit zurückgestellt wurden.
Die Reorganisation des Bazl verläuft plangemäss und konnte trotz Stellenverlust einzelner ehemaliger Kadermitarbeiter ohne Kündigungen abgewickelt werden. Auch das ist eine erfreuliche Tatsache. Es ist offenbar auch gelungen, den USA bei ihrem zweiten Besuch im vergangenen September Lösungen zu den offenen Fragen aufzuzeigen, sodass sich das Rating der Schweiz als Luftverkehrspartner der USA nicht verändert hat. So haben es uns die Verantwortlichen zumindest dargelegt.
Zum Bundesamt für Wasser und Geologie und zum Bundesamt für Energie habe ich keine Bemerkungen.
Zum Bundesamt für Strassen: Die Netzvollendung im Nationalstrassenbau kommt nicht so schnell wie geplant voran, wobei die Verzögerungen zum Teil finanzieller, zum Teil aber auch projektbedingter Art sind. Die Vollendung unseres Nationalstrassennetzes, das heisst die Realisierung des letzten Projektes, ist im Jahr 2020 zu erwarten. Die nächsten zwei Jahre werden aus finanzpolitischer Sicht eine gewisse Durststrecke darstellen, zumal erhebliche Kürzungen quasi schon beschlossen sind und weiter gehende Kürzungen noch bevorstehen. Aus meiner Sicht sind daraus aber keine Folgeschäden zu erwarten, da unser Strassenbaustandard international gesehen immer noch einzigartig und einmalig ist. Unsere Strassen werden deshalb kaum verlottern. Das sage ich als Baumeister zwar nicht gerne, aber das ist nun einmal eine Tatsache.
Bundesamt für Kommunikation: keine Bemerkungen.
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal): Auf die Frage, ob die Kantone die vom Buwal propagierte enge Zusammenarbeit mit ihnen auch schätzen würden, bekam man unterschiedliche Antworten. Offensichtlich tönt das nicht bei allen Kantonen gleich. Aber die Sanierung von Altlasten wird uns ebenfalls in den nächsten Jahren beschäftigen. Ab 2008 wird das gegen 40 Millionen Franken pro Jahr erheischen; das ist jedoch schwierig vorauszusehen und zu budgetieren, weil man tatsächlich nicht weiss, was effektiv im Boden steckt.
Gesamthaft gesehen beantrage ich Ihnen, die Rechnung des UVEK zu genehmigen, den Nachtrag I ebenfalls. Ich bitte um Zustimmung.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Je eine Bemerkung von Herrn Jenny und von Herrn Schwaller veranlassen mich, nochmals auf zwei Probleme aufmerksam zu machen, die wir erkannt haben und die hier auch thematisiert worden sind.
Die Schuldenbremse sagt, wie wir uns in Bezug auf die Finanzpolitik methodisch zu verhalten haben. Sie ist insofern in ihrer Anwendung klar, als es dazu eine entsprechende Verankerung im Finanzhaushaltgesetz gibt. Das zweite Instrument ist der Ausgabenplafond; das ist ein Teil der Finanzplanung, und dieser Ausgabenplafond ist für die Departemente eine wichtige, richtige Orientierung.
Nun gibt es innerhalb dieses Rahmens zwei Problemkreise: Der erste ist der, dass es jetzt Tendenzen gibt, Entscheide aus dem Entlastungsprogramm 2003 wieder rückgängig zu machen. Erste Motionen sind unterwegs, eine davon betrifft die Finanzierung des Zeitungstransportes; das wurde erwähnt. Da wird versucht, das Rad zurückzudrehen, und das muss man mit Aufmerksamkeit verfolgen, weil sonst die Gefahr besteht, dass man Entscheide aus früheren Entlastungsprogrammen wieder rückgängig macht und damit das Ganze eben schwächt.
Das zweite Problem, das Herr Schwaller angesprochen hat, ist die Frage der Überlagerung der derzeit verschiedenen Projekte im Rahmen der Finanzpolitik. Wir haben einerseits die Realisierung des Entlastungsprogramms 2003; jetzt kommt neu das Entlastungsprogramm 2004 dazu. Parallel dazu arbeiten wir an der Aufgabenverzichtplanung, die sich zum Teil wieder auf gleiche Rubriken beziehen kann, nämlich überall dort, wo es um Sachausgaben geht, und dann auch bei Querschnittaufgaben. Dann haben wir die Verwaltungsreform, für die die Prozesse und Strukturen in der Bundesverwaltung bezüglich möglicher Effizienzgewinne untersucht werden sollen. Sie haben bei der Behandlung dieser Reform im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2004 für das Jahr 2007 bereits erste Kürzungsvorschläge eingebaut. Es geht jetzt darum, dass wir alle diese Projekte auf eine Reihe bringen, dass wir sie koordinieren. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die wir kennen, der wir uns bewusst sind und der wir grosse Aufmerksamkeit schenken.
Diese beiden Probleme stellen sich uns derzeit, und ich darf Ihnen verraten: Es sind eigentlich schöne Probleme, weil sie im Endergebnis letztlich dazu dienen, den Ausgleich des Bundeshaushaltes zu erreichen.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Sonderrechnung Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte
Compte spécial Fonds pour les grands projets ferroviaires
Epiney Simon · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Les comptes du fonds pour les grands projets ferroviaires se présentent de la manière suivante: le compte de résultats présente des prélèvements de 1,932 milliard de francs pour les projets et il se solde par un "défaut" de financement de 536 millions de francs, qui est couvert par des avances. Le bilan présente des avances cumulées de 2,9 milliards de francs à fin 2004.
Un petit mot concernant le financement: vous savez qu'il va manquer plus de 5 milliards de francs pour les grands projets ferroviaires. Le Conseil fédéral a proposé un autre mode de financement - et nous l'avons adopté -, puisque les chemins de fer ne pourront ni rémunérer, ni rembourser les prêts dans les délais qui avaient été fixés. Dorénavant, si le Conseil national est d'accord avec nous et le Conseil fédéral, aucun prêt portant intérêt et remboursable ne sera plus accordé pour les projets FTP. Le fonds FTP vivra de la sorte dix ans de plus environ que ce qui était prévu initialement, ce qui sous-entend que l'on va percevoir des impôts sur une durée plus longue; c'est donc la TVA, la taxe poids lourds (RPLP), la part de l'impôt sur les huiles minérales qui sont concernées. Concernant les prêts rémunérés qui ont déjà été octroyés, ils seront transformés en une avance de fonds au 1er janvier 2005 et ils sont remboursés dorénavant par les recettes fiscales affectées et non plus par les chemins de fer. Il est aussi prévu qu'à partir de 2015, la moitié des recettes du fonds sera utilisée pour rembourser les avances. Pour le surplus, nous aurons l'occasion de revenir sur ce fonds lorsque nous discuterons du rapport sur les transversales alpines.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Erfolgsrechnung, Bilanz
Compte de résultats, bilan
Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe zur Erfolgsrechnung und zur Bilanz keine weiteren Bemerkungen.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
2. Bundesbeschluss I über die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2004
2. Arrêté fédéral I concernant le compte d'Etat de la Confédération suisse pour l'année 2004
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-3
Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 27 Stimmen
(Einstimmigkeit)
3. Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2004
3. Arrêté fédéral II concernant les comptes du fonds pour les grands projets ferroviaires pour l'année 2004
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 26 Stimmen
(Einstimmigkeit)
4. Bundesbeschluss III über die Rechnung 2004 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich)
4. Arrêté fédéral III concernant les comptes 2004 du domaine des écoles polytechniques fédérales (domaine des EPF)
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-3
Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 26 Stimmen
(Einstimmigkeit)
5. Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2004 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung
5. Arrêté fédéral IV concernant le compte 2004 de la Régie fédérale des alcools
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 26 Stimmen
(Einstimmigkeit)
05.013
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
1. Finanzrechnung
1. Compte financier
Angenommen - Adopté
2. Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2005
2. Arrêté fédéral I concernant le supplément I au budget 2005
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-4
Titre et préambule, art. 1-4
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 27 Stimmen
Dagegen .... 1 Stimme
3. Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2005
3. Arrêté fédéral II concernant les prélèvements sur le fonds pour les grands projets ferroviaires pour l'année 2005
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-3
Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 26 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Präsident (Frick Bruno, Präsident): Wir kommen nun zur Berichterstattung über die Tätigkeiten der Finanzkommission im vergangenen Jahr.
Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Artikel 55 des Parlamentsgesetzes sieht neu vor, dass die Finanzkommissionen ihrem Rat einmal jährlich über die Hauptergebnisse ihrer Arbeit berichten. Das Gesetz überlässt die Form der Berichterstattung der jeweiligen Kommission. Die beiden Finanzkommissionen haben entschieden, jeweils anlässlich der Berichterstattung über die Staatsrechnung in der Sommersession den Räten in mündlicher Form kurz Bericht zu erstatten.
Das Hauptgeschäft einer Finanzkommission ist die Vorberatung des Voranschlages, der beiden Nachträge zur Staatsrechnung sowie des Finanzplanes zuhanden der Räte. Ein sehr wesentlicher Anteil der Sitzungen ist diesen Geschäften gewidmet. Die Effekte sind Ihnen aus den Diskussionen in diesem Rat bekannt.
Die Finanzkommissionen befassen sich daneben im Rahmen von Mitberichten und Stellungnahmen mit den finanziellen Auswirkungen von Sachvorlagen. Wenn die Finanzkommissionen auftragsgemäss Einfluss auf die Entwicklung des Haushaltes ausüben wollen, so haben sie bei der Beratung von Sachvorlagen anzusetzen. In diesem Sinne verfassten die beiden Finanzkommissionen im Jahre 2004 insgesamt 22 Mitberichte und Stellungnahmen zu politisch wichtigen Geschäften. Stichworte dazu sind: Finanzhilfe an Schweiz Tourismus, Änderung des Fachhochschulgesetzes, Verteilung des Nationalbankgoldes, dringliche Änderung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes, Rüstungsprogramm, HGV-Anschlüsse und sehr viel anderes mehr.
Neben ihrer Arbeit am Voranschlag und an der Rechnung führen die Subkommissionen jeweils verschiedene Informationsbesuche durch. Die Subkommission für das EDA und das EVD beispielsweise stattete der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Besuch ab und liess sich über die finanzielle Steuerung im Rahmen der Entwicklungshilfe, das Controlling und die Evaluationsinstrumente orientieren. Die Subkommission für das EDI und das VBS liess sich über die finanziellen Perspektiven der Invalidenversicherung - nach der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004, bei welcher die vorgeschlagenen Reformen verworfen wurden - und die im Rahmen der 5. IV-Revision geplanten Massnahmen informieren. Die Subkommission für das EJPD und das UVEK befasste sich im Jahr 2004 mit dem Projektstand der Neat sowie den Lawinenverbauungen und Schutzwäldern.
Anlässlich des finanzpolitischen Seminars im Juni des letzten Jahres ging es um die Finanzströme im Hochschulbereich. An dieser zweitägigen Tagung sprachen sich die Finanzkommissionen dafür aus, dass der Forschungs- und Bildungsbereich angesichts seiner Bedeutung für unsere Wirtschaft ein Schwerpunktbereich bleiben muss, selbst wenn die Lage der Bundesfinanzen auch diesem Bereich einen Sanierungsbeitrag abverlangen wird.
Zusammen mit der Geschäftsprüfungskommission befasste sich die Finanzkommission auch mit der Oberaufsicht betreffend Wahrnehmung der Eignerinteressen durch den Bundesrat bei Post, SBB, Swisscom, Skyguide und Ruag. Gemeinsame Sitzungen mit der GPK wurden auch im ETH-Bereich durchgeführt.
All diese Geschäfte haben dazu geführt, dass sich die beiden Finanzkommissionen zu 15 Plenarsitzungen an 25 Sitzungstagen getroffen haben. Zusätzlich haben sich die Subkommissionen zu 30 eintägigen Sitzungen versammelt.
Die Ergebnisse unserer Bemühungen sind in die Arbeiten der Legislativkommissionen, in verschiedene Berichte an die Räte und auch direkt in die Debatten des Parlamentes eingeflossen.
Wir bitten Sie, von diesem mündlichen Kurzbericht Kenntnis zu nehmen.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Wir nehmen den Bericht zur Kenntnis.