AS 1999 161
Geschäftsreglement des Nationalrates
Änderung vom 18. Dezember 1998
Der Nationalrat,
gestützt auf Artikel 8bis des Geschäftsverkehrsgesetzes1,
nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom2. September 19982,
beschliesst:
I
Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 22. Juni 19903 wird wie folgt geändert:
Art. 64a Zwischenfrage
Ratsmitglieder und Vertreter des Bundesrates können am Schluss eines Votums dem Redner zu einem bestimmten Punkt seiner Ausführungen eine kurze und präzise Zwischenfrage stellen; eine Begründung ist nicht zulässig.
Die Zwischenfrage darf erst gestellt werden, wenn sie der Redner auf eine entsprechende Frage des Präsidenten zulässt.
Der Redner beantwortet eine Zwischenfrage sofort. Die Antwort soll kurz sein.
Art. 71 Abs. 2
Im übrigen beträgt die Redezeit höchstens – 5 Minuten für die Begründung von Anträgen, sowie – ...
II
Diese Änderung tritt am 18. Dezember 1998 in Kraft.
Nationalrat, 18. Dezember 1998 Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker 9924