AS 1999 1694
Verordnung
über die Präferenz-Zollansätze zu Gunsten
der Entwicklungsländer
(Zollpräferenzenverordnung)
Änderung vom 14. Juni 1999
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Zollpräferenzenverordnung vom 29. Januar 19971 wird wie folgt geändert:
Anhang 2
Teil 1 Liste der Entwicklungsländer und -gebiete, denen Zollpräferenzen gewährt
werden: streichen: Gazastreifen und Westbank streichen: Marokko2
II
Diese Änderung tritt am1. Juli 1999 in Kraft.
14. Juni 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss |
Der Bundeskanzler: François Couchepin |
Wird durch Präsidialverfügung zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.