AS 1999 2880
Verordnung des BLW
über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren
der Rindvieh-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung
vom 23. September 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 der Schlachtviehverordnung vom 7. Dezember 19981,
verordnet:
Art. 1 Tiere der Rindviehgattung
Tiere der Rindviehgattung müssen anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 1 eingestuft werden.
Art. 2 Tiere der Pferdegattung
Tiere der Pferdegattung müssen anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 2 eingestuft werden.
Art. 3 Tiere der Schafgattung
Tiere der Schafgattung müssen anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 3 eingestuft werden.
Art. 4 Gitzi
Gitzi müssen anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 4 eingestuft werden.
Art. 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2000 in Kraft.
23. September 1999 Bundesamt für Landwirtschaft: 10595 Burger SR 916.341.22
Anhang 1
(Art. 1) Tiere der Rindviehgattung 1. Schlacht- und Masttierkategorien Die Schlacht- und Masttiere werden unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und der Verwendungsmöglichkeiten der Schlachthälften in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie Abkürzung Muni ungeschaufelte MT Muni ältere MA Ochsen bis maximal 4 Schaufeln OB Rinder bis maximal 4 Schaufeln RG Rinder/Jungkühe, Kühe bis maximal 4 Schaufeln RV Kühe VK Jungvieh JB Kälber KV Die Handelsklasse wird auf Grund der Fleischigkeit und des Fettgewebes bestimmt2. Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien (Stotzen, Lenden, Rücken und Schulter) massgebend. Bei der Lebendvieheinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.
C sehr vollfleischig sehr konvex – Stotzen: betont breit, tiefe Behosung – Lenden/Rücken: ausgesprochen breit und voll H vollfleischig konvex – Stotzen: breit, tiefe Behosung T mittelfleischig geradlinig – Stotzen: gut entwickelt, ziemlich breit
Beispiel: Fleischigkeitsklasse T und Fettgewebeklasse 3 ergibt Handelsklasse T3.
A leerfleischig konkav – Stotzen: mässig entwickelt, schmal – Lenden/Rücken: mässig entwickelt bis schmal X sehr leerfleischig sehr konkav – Stotzen: schwach entwickelt, sehr schmal, fleischleer – Lenden/Rücken: schmal, dünn, spitzer Widerrist – Schulter: flach eingefallen Es können folgende zusätzliche Differenzierungen der Fleischigkeitsklassen angewendet werden: T– leer- bis mittelfleischig; die Anforderungen für T sind nur teilweise erfüllt (Einstufung zwischen A und T) T+ mittel- bis vollfleischig; Es sind teilweise die Anforderungen für H erfüllt (Einstufung zwischen T und H) Innerhalb der Fleischigkeitsklasse X kann zusätzlich wie folgt abgestuft werden, wobei die Leerfleischigkeit von 1X zu 3X abnimmt: Diese zusätzlichen Abstufungen sind zwingend bei der Einstufung von Lebendvieh auf überwachten öffentlichen Märkten anzuwenden. bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie bei Schlachtkörpern die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt. Bei der Lebendvieheinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.
ungedeckt keine Fettabdeckung; Griffe nicht ausgebildet
teilweise gedeckt leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar; einzelne Griffe leicht spürbar ausgebildet
gleichmässig gedeckt mittlere, gleichmässige Fettabdeckung, Muskulatur generell abgedeckt; alle Griffe spürbar ausgebildet, kernig
stark gedeckt betont ausgeprägte Fettabdeckung, auf einzelnen Partien übermässig; einzelne Griffe stark ausgebildet
überfett Fettabdeckung generell übermässig, wulstartige Fettgebilde; alle Griffe zu stark ausgebildet Lebendtiere und Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlacht- und Masttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den vorangehenden Ziffern1, 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.
Anhang 2
(Art. 2) Tiere der Pferdegattung 1. Schlachttierkategorien Die Schlachttiere werden unter Berücksichtigung des Alters in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie Alter Saugfohlen bis und mit dem 12. Monat Jungpferde ab dem 13. bis und mit dem 29. Monat Schlachtpferde ab dem 30. Monat Die Handelsklasse wird auf Grund der Fleischigkeit und des Fettgewebes bestimmt3. Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien (Stotzen, Lenden, Rücken und Schulter) massgebend.
C sehr vollfleischig sehr konvex – Stotzen: betont breit und voll – Lenden/Rücken: ausgeprägt breit und voll H vollfleischig konvex – Stotzen: breit und voll T mittelfleischig geradlinig – Stotzen: gut entwickelt, ziemlich breit A leerfleischig konkav – Stotzen: mässig entwickelt, eher schmal – Lenden/Rücken: mässig entwickelt bis schmal
Beispiel: Fleischigkeitsklasse T und Fettgewebeklasse 3 ergibt Handelsklasse T3.
X sehr leerfleischig sehr konkav – Stotzen: schwach entwickelt, schmal, fleischleer – Lenden/Rücken: schmal, dünn, spitzer Widerrist – Schulter: flach eingefallen bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt.
ungedeckt Fettabdeckung
teilweise gedeckt leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar
gleichmässig gedeckt mittlere, gleichmässige Fettabdeckung, Muskulatur generell abgedeckt
stark gedeckt betont ausgeprägte Fettabdeckung
überfett Fettabdeckung übermässig, wulstartige Fettgebilde Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlachttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den vorangehenden Ziffern1, 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.
Anhang 3
(Art. 3) Tiere der Schafgattung 1. Schlacht- und Masttierkategorien Die Schlacht- und Masttiere werden unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht sowie der Verwendungsmöglichkeiten der Schlachthälften in folgende Kategorien eingeteilt: Kategorie Lämmer mit 0 Schaufeln Schafe mit 2 Schaufeln Schafe mit 4 Schaufeln und ältere Weidelämmer mit 0 Schaufeln bis maximal 40 kg Lebendgewicht Die Handelsklasse wird auf Grund der Fleischigkeit und des Fettgewebes bestimmt4. Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien (Gigot, Lenden, Rücken und Schulter) massgebend. Bei der Lebendtiereinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.
C sehr vollfleischig sehr konvex Ausgeprägte Muskelfülle – Gigot: sehr breit, tief angesetzt, stark gewölbt – Lenden/Rücken: betont breit und voll H vollfleischig konvex Gute Muskelfülle – Gigot: breit, tief angesetzt, gewölbt T mittelfleischig geradlinig Durchschnittliche Muskelfülle – Gigot: gut entwickelt, ziemlich breit
Beispiel: Fleischigkeitsklasse T und Fettgewebeklasse 3 ergibt Handelsklasse T3.
A leerfleischig konkav Mässige Muskelfülle – Gigot: mässig entwickelt, schmal – Lenden/Rücken: schmal und dünn X sehr leerfleischig sehr konkav Geringe Muskelfülle – Gigot: schwach entwickelt, sehr schmal – Lenden/Rücken: sehr schmal – Schulter: flach, eingefallen bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie bei Schlachtkörpern die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt. Bei der Lebendtiereinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.
ungedeckt keine Fettabdeckung; Griffe nicht ausgebildet
teilweise gedeckt leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar; Kauten- und Rippengriff leicht ausgebildet
gleichmässig gedeckt mittlere Fettabdeckung, Muskulatur generell leicht abgedeckt, Griffe spürbar ausgebildet
stark gedeckt ausgeprägte Fettabdeckung, Muskulatur stark abgedeckt; Griffe stark ausgebildet
überfett übermässige Fettabdeckung; Griffe stark ausgebildet Lebendtiere und Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlacht- und Masttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den vorangehenden Ziffern1, 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.
Anhang 4
(Art.4) Gitzi 1. Schlachttierkategorie Gitzi ab 5 kg Schlachtgewicht Weil bei Gitzi auf die Festlegung der Fettgewebeklasse verzichtet wird, wird die Handelsklasse auf Grund der Fleischigkeit bestimmt. Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien (Lenden, Rücken sowie Schlegel) massgebend. Fleischigkeits- bzw. Handelsklasse H vollfleischig T mittelfleischig A leerfleischig Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem die Fleischigkeit, wie in der vorangehenden Ziffer 2.1 definiert, bewertet wird.