AS 1999 3135

Mineralölsteuerverordnung
(MinöStV)

Änderung vom 24. November 1999

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 19961 wird wie folgt geändert:

Art. 33 Abs. 3bis

Flugpetrol zum Betanken von ausländischen Luftfahrzeugen im Zusammenhang mit deren Wartung, Reparatur und Umbau in schweizerischen Werkstätten sowie mit dem anschliessenden Abflug ins Ausland ist steuerfrei. Flugpetrol, das zum Testen von Flugtriebwerken auf dem Prüfstand verwendet wird, wird steuerlich begünstigt; das Eidgenössische Finanzdepartement legt den Steuersatz fest.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2000 in Kraft.

24. November 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss 10666 Der Bundeskanzler: François Couchepin