AS 2000 1293

Verordnung
über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und
Ausländern
(VEA)

Änderung vom 17. Mai 2000

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 14. Januar 19981 über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abs. 4

Staatsangehörige des Irak und Somalias benötigen in jedem Fall ein Visum.

II

Diese Aenderung tritt am1. Juni 2000 in Kraft.

17. Mai 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz