AS 2000 2318

Bundesbeschluss
über ein Doppelbesteuerungsabkommen
mit Kroatien

vom 16. Dezember 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. Mai 19991,
beschliesst:

Art. 1

Das am 12. März 1999 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 7. Oktober 1999 Nationalrat, 16. Dezember 1999 Der Präsident: Rhinow Der Präsident: Seiler Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker 10392