AS 2000 2837

Verordnung
über die Gewährung von Bürgschaften
und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten

Änderung vom 8. November 2000

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 22. Dezember 19761 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten wird wie folgt geändert:

Art. 4a Abs. 3 Bst. b

Keine Zinskostenbeiträge werden gewährt:

b. für Refinanzierungen, Betriebsübernahmen und Sanierungen, soweit es sich nicht um eine betriebliche Neuausrichtung handelt.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2001 in Kraft.

8. November 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz